RR 70/2021
Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553 – Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
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Sitzungsvorlage RR (Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553 – Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 70/2021 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 02.12.2021 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 10.12.2021 13.1 beschließend TOP: Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553 – Genehmigung der Dringlichkeitsent- scheidung Vorschlag: Der Regionalrat bestätigt den vorliegenden Dringlichkeitsbeschluss. Anlage(n): 1. Der Dringlichkeitsbeschluss
Sitzungsvorlage RR (Der Dringlichkeitsbeschluss)
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Bezirksregierung Köln
Regionalrat des
Regierungsbezirks Köln
Dringlichkeitsbeschluss
des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln
Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553
Köln, den 12. November 2021
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 3 Geschäftsordnung des Regionalrats
Erläuterung:
Die Verkehrskommission des Regionalrates Köln hat in ihrer 3. Sitzung am 12.
November 2021 folgende Resolution gefasst:
Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553
Der Ba u de r neuen Rheinspange 553 zwische n A59 und A555 sowie der
A553 ist für die Verkehrsinfrastruktur im Rheinland unerlässlich.
Die Verkehrskommissio n des Regionalrates Köl n empfiehlt dem
Regionalrat daher, die neue Bundesregierung aufzuforder n, an der
Umsetzung des Projektes entsprechend dem gültigen
Bundesverkehrswegeplans festzuhalte n, die Planunge n fortzuführen und
die schnellstmögliche Realisierung anzustreben.
Begründung:
Die Metropolregion Rheinland mit ihrem Ballungsraum und Verkehrsknotenpunkt
Köln / Bonn ist täglich durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Die
Region rund um die beiden Städte weist eine hohe Wachstumsdynamik auf. Sie
ist beliebt zum Wohnen und Arbeiten: Zwischen 2000 und 2017 war der
Bevölkerungsgewinn nirgends in NRW so gro ß wie in dieser Wirtschaftsregion.
Um weiterhin in der wirtschaftlichen Erfolgsspur zu bleiben, ist die Metropolregion
Rheinland, auch mit den an Köln und Bonn angrenzenden Kreisen, zwischen der
linken und rechten Rheinseite auf leistungsfähige Autobahnbrücken angewiesen.
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Siedlungs- und Gewerbe- Industriestandorte werden zunehmend ausgewiesen.
Die vorhandene Autobahninfrastruktur wirkt dabei jedoch momentan eher als
Bremse. Wer aktuell den Rhein überqueren möchte, muss seit Jahren auf den
Autobahnen große Umwege und Verzögerungen in der Region in Kauf nehmen.
Die sechs Spuren der A4 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Süd und dem
Autobahnkreuz Köln-Gremberg sind dem gegenwärtigen Verkehrsaufkommen
nicht mehr gewachsen. In einer Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2018
wurden bis zu 135.000 Kraftfahrzeuge (Kfz) pro Tag zwischen dem
Autobahnkreuz Köln-Süd und der Anschlussstelle Köln-Poll ermittelt. Die
Notwendigkeit einer neuen Rheinquerung wird auch dadurch noch besonders
deutlich, dass die bestehende Rodenkirchener Brücke in absehbarer Zeit die
Normen für den Autobahnverkehr der Zukunft nicht mehr erfüllen wird. Durch die
zusätzliche Teilsperrung der Leverkusener Rheinbrücke für den
Schwerlastverkehr müssen insbesondere die Güterströme umgeleitet werden.
Weiterhin ist für den Autobahnabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-
Nord und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost ein sechsstreifiger Ausbau der
A565 vorgesehen. Der momentane Querschnitt der Rheinbrücke Bonn-Nord ist
zu schmal für sechs Fahrspuren und zwei Standstreifen. Daher muss auch diese
Rheinquerung im Zuges des Ausbaus erneuert werden und wird somit für weitere
Engpässe bei der Verkehrsinfrastruktur in der Region sorgen.
Das Hochwasser und der anhaltende Starkregen im Sommer dieses Jahres
haben schließlich gezeigt, wie „verletzlich“ die Verkehrsinfrastruktur plötzlich sein
kann, wenn eine Unwetterkatastrophe Autobahnen wie beispielsweise die A1
oder A61 in Teilen zerstört. Alternative Routen und vorhandene
Ausweichstrecken sind dann unumgänglich. Dies betrifft auch die
Autobahnbrücken über den Rhein.
Der Bau der neuen Rheinspange 553 zwischen der Autobahn A59, A555 sowie
der A553 ist deshalb in Kombination mit den bestehenden Rheinquerungen der
A4 in Köln-Rodenkirchen und dem Neubau der Leverkusener Rheinbrücke,
deren erster Teil Ende 2023 abgeschlossen sein soll, unerlässlich, damit im
Rheinland der Verkehr weiterhin fließt. Bei der Planung und Realisierung des
Bauprojektes darf es keinerlei Verzögerungen geben.
Dies hat auch die scheidende Bundesregierung erkannt und im neuen
Bundesverkehrswegeplan, den der Deutsche Bundestag im Dezember 2016
beschlossen hat, eine neue Autobahnquerspange entsprechend in den
„Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Auch die neue Bundesregierung muss jetzt
erkennen, dass nur mit diesem Neubau das stetig wachsende
Verkehrsaufkommen adäquat kompensiert in der Region umgesetzt werden
kann.
Das Ziel muss es weiterhin sein, mit der Rheinspange eine technisch
umsetzbare, verkehrssichere und leistungsfähige Rheinquerung zu schaffen.
Dass dabei auch eine ökologisch verträgliche Lösung zu finden sein muss,
versteht sich von selbst.
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Die Dringlichkeit für diesen Beschluss ergibt sich daraus, dass diese Belange in
den Koalitionsverhandlungen für die Bildung der neuen Bunderegierung
berücksichtigt werden sollen. Dies wäre bei einer Beschlussfassung in der
nächsten Sitzung des Regionalrates am 10.12.2021 nicht möglich.
Daher wird der Regionalratsbeschluss im Wege der Dringlichkeitsentscheidung
nach § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Regionalrats eingeholt. Die formelle
Bestätigung findet in der nächsten Sitzung des Regionalrats am 10.12.2021 statt.
Die Fraktionsvorsitzenden wurden gem. § 5 Abs. GO über das Verfahren
unterrichtet.
(Rainer Deppe) (Thorsten Konzelmann)
Vorsitzender des Regionalrats Mitglied des Regionalrats
des Regierungsbezirks Köln des Regierungsbezirks Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 70/2021
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 10.12.2021
- Erstellt
- 19.11.2021 08:21