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RR 70/2021

Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553 – Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

Sitzungsvorlage RR 10.12.2021

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 10.12.2021, TOP 13.1

Sitzungsvorlage RR (Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553 – Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung)

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Sitzungsvorlage RR (Der Dringlichkeitsbeschluss)

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Sitzungsvorlage RR (Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553 – Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung)

549 Zeichen

Seite 1 von 1
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 70/2021 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 02.12.2021 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 10.12.2021 13.1 beschließend 
 
TOP: 
Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553 – Genehmigung der Dringlichkeitsent-
scheidung 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat bestätigt den vorliegenden Dringlichkeitsbeschluss. 
 
 
 
 
Anlage(n): 
1. Der Dringlichkeitsbeschluss

Sitzungsvorlage RR (Der Dringlichkeitsbeschluss)

5302 Zeichen

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Bezirksregierung Köln 
Regionalrat des 
Regierungsbezirks Köln 
Dringlichkeitsbeschluss  
des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 
        Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553
Köln, den 12. November 2021 
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 3 Geschäftsordnung des Regionalrats 
Erläuterung: 
Die Verkehrskommission des Regionalrates Köln hat in ihrer 3. Sitzung am 12. 
November 2021 folgende Resolution gefasst:
Resolution zum Bau der neuen Rheinspange 553 
Der Ba u de r neuen Rheinspange 553 zwische n A59 und A555 sowie der 
A553 ist für die Verkehrsinfrastruktur im Rheinland unerlässlich.  
Die Verkehrskommissio n des Regionalrates Köl n empfiehlt dem 
Regionalrat daher, die neue Bundesregierung aufzuforder n, an der 
Umsetzung des Projektes entsprechend dem gültigen 
Bundesverkehrswegeplans festzuhalte n, die Planunge n fortzuführen und 
die schnellstmögliche Realisierung anzustreben.  
Begründung: 
Die Metropolregion Rheinland mit ihrem Ballungsraum und Verkehrsknotenpunkt 
Köln / Bonn ist täglich durch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Die 
Region rund um die beiden Städte weist eine hohe Wachstumsdynamik auf. Sie 
ist beliebt zum Wohnen und Arbeiten: Zwischen 2000 und 2017 war der 
Bevölkerungsgewinn nirgends in NRW so gro ß wie in dieser Wirtschaftsregion. 
Um weiterhin in der wirtschaftlichen Erfolgsspur zu bleiben, ist die Metropolregion 
Rheinland, auch mit den an Köln und Bonn angrenzenden Kreisen, zwischen der 
linken und rechten Rheinseite auf leistungsfähige Autobahnbrücken angewiesen.

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Siedlungs- und Gewerbe- Industriestandorte werden zunehmend ausgewiesen.  
Die vorhandene Autobahninfrastruktur wirkt dabei jedoch momentan eher als 
Bremse. Wer aktuell den Rhein überqueren möchte, muss seit Jahren auf den 
Autobahnen große Umwege und Verzögerungen in der Region in Kauf nehmen. 
Die sechs Spuren der A4 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Süd und dem 
Autobahnkreuz Köln-Gremberg sind dem gegenwärtigen Verkehrsaufkommen 
nicht mehr gewachsen. In einer Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2018 
wurden bis zu 135.000 Kraftfahrzeuge (Kfz) pro Tag zwischen dem 
Autobahnkreuz Köln-Süd und der Anschlussstelle Köln-Poll ermittelt. Die 
Notwendigkeit einer neuen Rheinquerung wird auch dadurch noch besonders 
deutlich, dass die bestehende Rodenkirchener Brücke in absehbarer Zeit die 
Normen für den Autobahnverkehr der Zukunft nicht mehr erfüllen wird. Durch die 
zusätzliche Teilsperrung der Leverkusener Rheinbrücke für den 
Schwerlastverkehr müssen insbesondere die Güterströme umgeleitet werden.  
Weiterhin ist für den Autobahnabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-
Nord und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost ein sechsstreifiger Ausbau der 
A565 vorgesehen. Der momentane Querschnitt der Rheinbrücke Bonn-Nord ist 
zu schmal für sechs Fahrspuren und zwei Standstreifen. Daher muss auch diese 
Rheinquerung im Zuges des Ausbaus erneuert werden und wird somit für weitere 
Engpässe bei der Verkehrsinfrastruktur in der Region sorgen.  
Das Hochwasser und der anhaltende Starkregen im Sommer dieses Jahres 
haben schließlich gezeigt, wie „verletzlich“ die Verkehrsinfrastruktur plötzlich sein 
kann, wenn eine Unwetterkatastrophe Autobahnen wie beispielsweise die A1 
oder A61 in Teilen zerstört. Alternative Routen und vorhandene 
Ausweichstrecken sind dann unumgänglich. Dies betrifft auch die 
Autobahnbrücken über den Rhein.  
Der Bau der neuen Rheinspange 553 zwischen der Autobahn A59, A555 sowie 
der A553 ist deshalb in Kombination mit den bestehenden Rheinquerungen der 
A4 in Köln-Rodenkirchen und dem Neubau der Leverkusener Rheinbrücke, 
deren erster Teil Ende 2023 abgeschlossen sein soll, unerlässlich, damit im 
Rheinland der Verkehr weiterhin fließt. Bei der Planung und Realisierung des 
Bauprojektes darf es keinerlei Verzögerungen geben.  
Dies hat auch die scheidende Bundesregierung erkannt und im neuen 
Bundesverkehrswegeplan, den der Deutsche Bundestag im Dezember 2016 
beschlossen hat, eine neue Autobahnquerspange entsprechend in den 
„Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Auch die neue Bundesregierung muss jetzt 
erkennen, dass nur mit diesem Neubau das stetig wachsende 
Verkehrsaufkommen adäquat kompensiert in der Region umgesetzt werden 
kann.  
Das Ziel muss es weiterhin sein, mit der Rheinspange eine technisch 
umsetzbare, verkehrssichere und leistungsfähige Rheinquerung zu schaffen. 
Dass dabei auch eine ökologisch verträgliche Lösung zu finden sein muss, 
versteht sich von selbst.

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Die Dringlichkeit für diesen Beschluss ergibt sich daraus, dass diese Belange in 
den Koalitionsverhandlungen für die Bildung der neuen Bunderegierung 
berücksichtigt werden sollen. Dies wäre bei einer Beschlussfassung in der 
nächsten Sitzung des Regionalrates am 10.12.2021 nicht möglich. 
 
Daher wird der Regionalratsbeschluss im Wege der Dringlichkeitsentscheidung 
nach § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Regionalrats eingeholt. Die formelle 
Bestätigung findet in der nächsten Sitzung des Regionalrats am 10.12.2021 statt. 
Die Fraktionsvorsitzenden wurden gem. § 5 Abs. GO über das Verfahren 
unterrichtet. 
 
 
  
(Rainer Deppe)     (Thorsten Konzelmann) 
Vorsitzender des Regionalrats   Mitglied des Regionalrats 
des Regierungsbezirks Köln   des Regierungsbezirks Köln

Beratungsverlauf (1)

10.12.2021 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 13.1
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Details

Aktenzeichen
RR 70/2021
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
10.12.2021
Erstellt
19.11.2021 08:21