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0376/2023

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.02.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Satzung Vorkaufsrecht Euroforum

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Anlage 2, Auszug 0376-2023 BV 9 (Mülheim) 13.03.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

11430 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0376/2023 
Freigabedatum 
 23.02.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 
Baugesetzbuch für das Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln-Mülheim
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Ge-
biet 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln-Mülheim die als Anlage 1 beigefügte Sat-
zung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch 
(BauGB). 
 
Liegenschaftsausschuss 06.03.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 
Rat 23.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Um die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Entwicklungsgebiet 'Euroforum Nord 
und Euroforum West', das die Flächen zwischen Zoobrücke, Auenweg, Deutz-Mülheimer 
Straße und dem Grünzug Charlier umfasst, zukünftig zu sichern, soll eine Satzung zur Aus-
übung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) erlassen werden. 
Die städtebauliche Entwicklung des 'Euroforum Nord und Euroforum West' soll entsprechend 
den räumlichen Planungszielen, die durch Planungsverfahren entwickelt und durch Ratsbe-
schlüsse festgelegt wurden, gesichert werden. 
1) Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept Teilraum Nord (REK-Nord) 
Das REK-Nord, welches vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2009 als teilräumliche Entwick-
lungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Num-
mer 11 BauGB beschlossen worden ist (Vorlagen-Nr. 5365/2007), umfasst den nördlichen 
rechtsrheinischen Kölner Raum zwischen Deutzer Bahnhof und Bezirkszentrum Mül-
heim/Wiener Platz sowie den Stadtteil Buchforst. Dieses insgesamt ca. 530 ha große Ge-
biet beinhaltet unter anderem die Koelnmesse, den Mülheimer Hafen, circa 90 ha altin-
dustrielle Flächen sowie vier Wohnbereiche. Der ehemals durch großindustrielle Nutzung 
geprägte Bereich von Mülheim-Süd soll vorrangig für die Entwicklung neuer Wohn- und 
Arbeitsstättenflächen in unmittelbarer Innenstadtnähe vorgesehen werden. Dabei ist auch 
die Einbindung und der Erhalt und Umnutzung der kulturhistorisch bedeutsamen Indust-
riearchitektur vorzusehen. Weiterhin sind freigezogene ehemals gewerblich genutzte 
Grundstücke zur Realisierung einer übergeordneten Grünverbindung vom Rhein Richtung 
Buchforst und Mülheimer Stadtgarten zu verwenden. 
2) Werkstattverfahren Mülheimer Süden 
Mit Beschluss vom 11.07.2013 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss die Verwal-
tung mit der Durchführung eines interdisziplinären, dialogischen Werkstattverfahrens zur 
Erstellung einer Planungs- und Entwicklungskonzeption für den Mülheimer Süden inklusi-
ve Hafen (Vorlagen-Nr. 2171/2013). Mit dem Werkstattverfahren, das im Herbst 2013 un-
ter umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit, der Grundstückseigentümer und der Poli-
tik erarbeitet wurde, wurde ein städtebaulicher Rahmenplan entwickelt mit dem Planungs-
ziel, die ehemals industriell genutzten Flächen im Mülheimer Süden zu einem gemischt 
genutzten, lebendigen Stadtteil zu entwickeln. Durch eine übergeordnete Planung sollen 
grundstücksbezogene "Insellösungen" verhindert werden. Der ca. 70 ha große Betrach-
tungsraum wurde durch zwei interdisziplinäre Planungsteams (Bolles + Wilson und ksg ar-
chitekten) im Herbst 2013 untersucht. Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens wurden un-
ter Berücksichtigung der Empfehlungen Begleitgremiums dem Stadtentwicklungsaus-
schuss zur Kenntnis gegeben (Vorlagen-Nr. 4262/2013) und im Anschluss durch die bei-
den Teams zu einem Konzept verschmolzen, so dass damit ein Gesamtkonzept für den 
Mülheimer Süden vorliegt. Für die Teilbereiche des Betrachtungsraumes wurden mehrere

3 
Bebauungsplanverfahren eingeleitet, u. a. die Verfahren ‘Euroforum Nord‘ und ‘Euroforum 
West‘. 
3) Änderungsverfahren Flächennutzungsplan 
Für den Bereich 'Euroforum Nord' wurde am 30.09.2014 ein Feststellungsbeschluss durch 
den Rat zur 194. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen (Vorlagen-Nr. 
2266/2014). Planungsziel für den Bereich des 'Euroforums Nord' war die Umwandlung des 
Industriegebietes (GI) und Gewerbegebietes (GE) in Gewerbegebiet (GE), Mischfläche 
(MI) sowie Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung 'großflächiger Einzelhandel' (SO). 
Die Offenlage zum FNP hat vom 12.06. bis 11.07.2014 stattgefunden. 
Für den Bereich Mülheim Süd und Mülheimer Hafen wurde am 23.06.2016 ein Einlei-
tungsbeschluss zur 216. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen (Vorla-
gen-Nr. 1508/2016). Der Bereich 'Euroforum West' liegt im Geltungsbereich der 216. Än-
derung des Flächennutzungsplans. Mit der Änderung des FNP wird für diesen Bereich die 
Darstellung der Flächen als Gewerbegebiet (GE), Gemeinbedarfsfläche für eine Schule 
und als Grünfläche verfolgt. Am 21.09.2017 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss 
die Durchführung der Offenlage gem. § 3 Absatz 2 BauGB. Die Offenlage hat vom 22.02. 
bis 21.03 2018 stattgefunden. 
4) Bebauungsplanverfahren 'Euroforum Nord und Euroforum West' 
Das ehemalige KHD-Areal 'Euroforums Nord' soll als neues Quartier mit gemischter Nut-
zung entstehen. Neben der Wohnnutzung soll die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzun-
gen und privaten Dienstleistern sowie gewerblichen Nutzungen ermöglicht werden. 
Gleichzeitig ist es Ziel der aktuellen Planung, die unter Denkmalschutz stehenden Zeug-
nisse der frühen Phase industrieller Nutzung des Plangebietes, sogenannter eckiger 
Rundbau, Schwebebahn-Halle (teilw.), Atelierhaus 'KunstWerk', die dem Mülheimer Süden 
eine eigene Standortidentität verleihen, denkmalgerecht einzubinden. Darüber hinaus 
werden mit dem Bebauungsplan öffentliche Grünflächen mit Spielplatzflächen und eine 
Kindertagesstätte planungsrechtlich gesichert. Eine neue Straßenverbindung in der Mitte 
des Plangebietes, zwischen Auenweg und Deutz-Mülheimer Straße soll das vorhandene 
Verkehrsnetz erweitern. Für den Bereich 'Euroforum Nord' erfolgte am 16.12.2014 ein 
Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 69460/07 (Vorlagen-Nr. 
3046/2014). Am 05.07.2018 beschloss der Rat die 1. Änderung (Vorlagen-Nr. 1049/2018). 
 
Die vorliegende Planung für das Areal 'Euroforum West' nimmt die Ergebnisse aus dem 
Werkstattverfahren auf und konkretisiert sie. Ziel der Planung ist aktuell gemäß Entwurf 
zur 216. Änderung des FNP, durch ein Quartier mit nicht störenden Gewerbenutzungen 
und einem ergänzenden Schulstandort für den Mülheimer Süden und in Verbindung mit 
einer großflächigen öffentlichen Grünfläche einen behutsamen Übergang zwischen der 
angrenzenden Wohn- und Gewerbenutzung im Euroforum Nord und dem 'Hafenareal' mit 
seinen emittierenden Gewerbebetrieben zu schaffen. Das Quartier 'Euroforum West' soll 
eine neue Stadtkante zum Mülheimer Hafen bilden und ein Bindeglied zwischen 'Eurofo-
rum Nord/Stegerwaldsiedlung' und Rheinufer darstellen. Mit zwei geplanten Hochpunkten, 
einem zur Zoobrücke und einem zum Hafen, wird die Stadtkante betont. Die Nutzungsver-
teilung des 'Euroforum West' sieht die Anordnung des Gewerbes zu den Bahntrassen vor, 
um die Bahnbögen zu beleben sowie den Dialog der beiden Quartiere 'Euroforum Nord 
und West' zu fördern und den Aspekt Lärmschutz zu berücksichtigen. Eine wohnwirt-
schaftliche Nutzung ist zum Hafen und zum Freiraum orientiert vorgesehen. Am 
03.12.2015 erfolgte der Einleitungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
für das Gebiet 'Euroforum West' (Vorlagen-Nr. 2959/2015) und am 15.09.2016 ein Vorga-
benbeschluss (Vorlagen-Nr. 2253/2016) als Grundlage der weiteren Ausarbeitung durch 
den Stadtentwicklungsausschuss. 
Liegenschaftliche Situation 
Der Bereich 'Euroforum West' befindet sich vornehmlich im Eigentum einer GmbH. Weitere

4 
Einzelgrundstücke sind im Besitz der Rhein Energie AG und einer weiteren GmbH. Im Bereich 
'Euroforum Nord' befinden sich mehrere Grundstücke im Eigentum einer Gesellschaft. Eine 
größere Fläche mit mehreren Grundstücken ist im Besitz einer anderen Gesellschaft. Weitere 
Einzelgrundstücke befinden sich im Eigentum von drei anderen Gesellschaften und zwei Ei-
gentümergemeinschaften. Die Verkehrsflächen im Plangebiet befinden sich im Eigentum der 
Stadt Köln sowie der DB Netz AG. Insbesondere unter den gewerblichen Eigentümern wurden 
bereits sogenannte 'share deals' getätigt, die im Rahmen vom Verkauf von Anteilen an der 
Gesellschaft Unternehmenskäufe ermöglichen, ohne entsprechende Kaufverträge bei der 
Stadt vorlegen zu müssen. Weiterveräußerungen an Eigentümer ohne eigenes Entwicklungs-
interesse bzw. eine weitere Aufsplittung der Eigentümerstruktur sind zu vermeiden. 
Um einer liegenschaftlichen Fehlentwicklung vorzubeugen und zur Sicherung einer geordne-
ten Entwicklung soll das Instrument des besonderen Vorkaufsrechts Anwendung finden. 
Mit einer Satzung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde in Gebieten, in 
denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, Flächen bezeichnen, an denen ihr ein 
Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Als städtebauliche Maßnahme liegen die gesam-
ten bereits aufgezeigten Planungen vor. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Sat-
zungserlass sind damit gegeben. 
Der Stadt steht ein Vorkaufsrecht nicht zu beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigen-
tumsgesetz und von Erbbaurechten. Im Gegensatz zum allgemeinen Vorkaufsrecht nach § 24 
BauGB ermöglicht das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB un-
abhängig davon, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, unbebaute und bebaute 
Grundstücke zu erwerben. Das Vorkaufsrecht darf allerdings nur ausgeübt werden, wenn das 
Wohl der Allgemeinheit dieses rechtfertigt. Der Verwendungszweck des Grundstücks ist an-
zugeben, soweit dieses zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts bereits möglich ist. 
Um die Umsetzung der o.g. Planungsziele zu sichern sowie den erhöhten Bedarf für Wohn-
nutzung zu decken, ist es erforderlich, dass die Stadt Köln diese Schlüsselgrundstücke im 
Rahmen der Gebietsentwicklung erwirbt und zwischenzeitlich eine Veräußerung an Dritte un-
terbindet. 
 
 
Für die Realisierung des Gesamtprojekts bestehend aus den drei Satzungen über das beson-
dere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für die Gebiete 'Deutz-
Areal', 'Euroforum Nord und Euroforum West' und 'Lindgens-Areal' in Köln-Mülheim besteht 
ein personeller Mehrbedarf, der gerade organisatorisch untersucht wird. Das Amt für Liegen-
schaften, Vermessung und Kataster geht von folgenden Mehrbedarfen aus, die im Dezernat 
VIII eigenverantwortlich sichergestellt werden: 
 0,5 Stelle Verwaltungsbeschäftigte*r, Entgeltgruppe 10 TVöD beziehungsweise Stadt-
amtmann/frau, Besoldungsgruppe A 11 LBesG NRW für die Prüfung und Ausübung des 
Vorkaufsrechts  
 0,5 Stelle vermessungstechnische*r Ingenieur*in, Entgeltgruppe 12 TVöD beziehungswei-
se Besoldungsgruppe A 12 LBesG NRW für die Grundstückswertermittlung. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB 
für das Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln-Mülheim

Anlage 1 Satzung Vorkaufsrecht Euroforum

8527 Zeichen

Anlage 1 
zur Beschlussvorlage 0376/2023 
 
 
 
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht 
nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch 
für das Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln-Mülheim 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am .. . .. .2023 aufgrund § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 
(BGBl. I S. 3634) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO 
NRW) vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen: 
 
§ 1 
Besonderes Vorkaufsrecht 
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Bereich 'Euroforum 
Nord und Euroforum West' in dem unter § 2 genannten Gebiet steht der Stadt Köln ein be- 
sonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB an bebauten und unbebau- 
ten Grundstücken zu. 
 
§ 2 
Abgrenzung des Satzungsgebietes 
(1) Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das Gebiet des städtebaulich neu 
zu ordnenden Bereiches 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln-Mülheim und umfasst 
in der Gemarkung Mülheim in der Flur 6 das Flurstück Nr. 848 und in der Gemarkung Deutz 
in der Flur 32 die Flurstücke Nr. 231, 345, 427, 428, 429, 432, 434, 441, 442, 456, 457, 458, 
459, 460, 461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 471, 473, 475, 476, 482, 483, 484, 485, 488/21, 
489, 490, 491, 495, 502, 503, 504, 519, 565/6 sowie jeweils Teilflächen der Flurstücke Nr. 
505 und Nr. 496, welche sich im beigefügten Lageplan innerhalb der gestrichelt gekenn- 
zeichnete Fläche befinden. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. 
Das dargestellte Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum West' wird wie folgt umgrenzt: 
Beginnend an der Südwestecke des Gebietes mit dem westlichen Punkt des Flurstücks 848 
in der Gemarkung Mülheim in der Flur 6 führt die Gebietsumgrenzung entlang der Nordwest- 
seite dieses Flurstücks nach Nordosten bis zur Westecke des Flurstücks 502 in der Gemar- 
kung Deutz in der Flur 32 und anschließend weiter in der Gemarkung Deutz in der Flur 32 
entlang der südöstlichen Seite des Auenweges bis zur Nordspitze des Flurstücks 442. Dort 
knickt die Gebietsgrenze nach Südosten ab und führt entlang der nordöstlichen Grenze des 
Flurstücks 442 bis zu einer Abknickung dieses Flurstücks, führt dort an demselben Flurstück 
erst nach Nordosten und direkt an der nächsten Abknickung dieses Flurstücks nach Südos- 
ten bis zur Ostecke des Flurstücks 442 an der Eisenbahntrasse. Dort führt die Gebietsgrenze 
in einer geraden Linie als Verlängerung der Nordostgrenze des Flurstücks 442 über die Ei- 
senbahntrasse hinweg an die Nordwestgrenze des Flurstücks 456. Hier knickt die Gebiets- 
grenze nach Nordosten ab entlang der Nordwestgrenze des Flurstücks 456 bis zu dessen 
Ostspitze an der Deutz-Mülheimer Straße. Von dort führt die Gebietsgrenze nach Südwesten 
entlang der nordwestlichen Seite der Deutz-Mülheimer Straße bis zur Südspitze des Flur- 
stücks 488/21. Dort knickt die Gebietsgrenze nach Nordwesten ab und führt weiter entlang 
der südwestlichen Grenze des Flurstück 488/21 bis zu dessen Westecke. Von dort führt die 
Grenze ab der Südspitze des Flurstücks 519 entlang dessen Südwestgrenze nach Nordwes- 
ten bis zur Südspitze des Flurstücks 478, von dort und weiter entlang dessen Südwestseite 
bis zur Südspitze des Flurstücks 476, von dort weiter entlang dessen Südwestseite bis zur 
Südspitze des Flurstücks 432. Von hier führt die Gebietsgrenze entlang der Südwestgrenze

- 2 - 
dem Kurvenverlauf des Flurstücks 432 folgend nach Norden bis zu dessen Nordspitze, die 
gleichzeitig die westlichste Ecke des Flurstücks 519 darstellt. Von diesem Punkt aus folgt die 
Gebietsgrenze dem Kurvenverlauf der Flurstücks 519 bis zur Südwestecke des Flurstücks 
345 und folgt dessen Südwestgrenze nach Nordwesten und in deren Verlängerung gerade- 
aus über die Eisenbahntrasse hinweg bis zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 848, nun 
wieder in der Gemarkung Mülheim in der Flur 6. Von diesem Punkt an knickt die Gebiets- 
grenze nach Südwesten und führt entlang der Südostgrenze des Flurstücks 848 bis zu des- 
sen südlichem Eckpunkt und knickt von dort nach Nordwesten ab bis zum westlichen Punkt 
des Flurstücks 848. 
 
(2) Werden innerhalb des Satzungsgebietes Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebil- 
det oder entstehen durch Grundstückszusammenlegungen oder -teilungen neue Flurstücke, 
sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.  
 
(3) Für die Abgrenzung des Satzungsgebietes gilt im Zweifelsfall die Darstellung im Lage- 
plan. 
§ 3 
Inkrafttreten 
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln beabsichtigt das in § 2 dargestellte Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum 
West' einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Hierzu sind aufeinander 
abgestimmte städtebauliche Maßnahmen beabsichtigt und teilweise bereits in Umsetzung 
befindlich. Übergeordnetes Planungsziel der Gebietsentwicklung ist die Schaffung eines ge- 
mischten Quartiers für Wohnen und Arbeiten unter Einbindung der kulturhistorisch bedeutsa- 
men Industriearchitektur. Dabei ist die Umnutzung des Gebietes im Sinne einer Innenent- 
wicklung und Vorhaltung der entsprechenden sozialen Infrastruktur sowie die Durchlässigkeit 
und öffentliche Durchwegung des Quartiers zwischen dem Auenweg im Westen, dem Grün- 
zug Charlier im Norden, der Deutz-Mülheimer-Straße im Osten und der Messeallee Nord im 
Süden zu sichern. 
Auf Grund von räumlich-architektonischen Abhängigkeiten ist es erforderlich, liegenschaftli- 
che Fehlentwicklungen und ggfs. eine Veräußerung an Dritte zu unterbinden und im Bedarfs- 
fall notwendige Schlüsselgrundstücke zu erwerben.  
Die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung spiegelt sich u. a. in den folgenden bereits ge- 
fassten Beschlüssen wider: 
Am 05.05.2009 hat der Rat das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept, Teilraum Nord als 
Grundlage für die zukünftige Gebietsentwicklung beschlossen (Vorlagen-Nr. 5365/2007). Mit 
Beschluss vom 11.07.2013 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss die Durchführung 
eines Werkstattverfahrens mit umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung, dessen Ergebnis mit 
Beschluss vom 03.04.2014 (Vorlagen-Nr. 4262/2013) unter Berücksichtigung der Empfeh- 
lung des Begleitgremiums die Grundlage eines Gesamtkonzepts wurde. 
Am 30.09.2014 erfolgte ein Feststellungsbeschluss durch den Rat zur 194. Änderung des 
Flächennutzungsplans (FNP) (Vorlagen-Nr. 2266/2014). Planungsziel für den Bereich des 
'Euroforums Nord' war die Umwandlung des Industriegebietes (GI) und Gewerbegebietes 
(GE) in Gewerbegebiet (GE), Mischfläche (MI) sowie Sonderbaufläche mit der Zweckbestim- 
mung „großflächiger Einzelhandel“ (SO). Die Offenlage zum FNP hat vom 12.06. bis 
11.07.2014 stattgefunden. 
Für den Bereich 'Euroforum Nord' erfolgte am 16.12.2014 ein Satzungsbeschluss betreffend 
den Bebauungsplan-Entwurf 69460/07 (Vorlagen-Nr. 3046/2014). Am 05.07.2018 beschloss 
der Rat die 1. Änderung (Vorlagen-Nr. 1049/2018).

- 3 - 
Am 03.12.2015 erfolgte der Einleitungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungs- 
plans für das Gebiet 'Euroforum West' (Vorlagen-Nr. 2959/2015) und am 15.09.2016 ein Vor- 
gabenbeschluss (Vorlagen-Nr. 2253/2016) als Grundlage der weiteren Ausarbeitung durch 
den Stadtentwicklungsausschuss.  
Am 23.06.2016 wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss ein Einleitungsbeschluss zur 
216. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen (Vorlagen-Nr. 1508/2016). 
Planungsziel für den Bereich des 'Euroforum West' ist die Umwandlung des Industriegebie- 
tes (GI) in ein Quartier mit nicht störenden Gewerbenutzungen, einem ergänzenden Schul- 
standort für den Mülheimer Süden und einer großflächigen öffentlichen Grünfläche. Am 
21.09.2017 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Durchführung der Offenlage 
gem. § 3 Absatz 2 BauGB. Die Offenlage hat vom 22.02. bis 21.03 2018 stattgefunden. 
Der Erlass der Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB an bebauten 
und unbebauten Grundstücken ist somit erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Ent- 
wicklung zu gewährleisten und eine Gefährdung der Umsetzung der Entwicklungsziele zu 
vermeiden.  
 
 
Anlage 
Lageplan des Gebietes 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln Mülheim für ein be- 
sonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch

- 4 -

Anlage 2, Auszug 0376-2023 BV 9 (Mülheim) 13.03.2023

895 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax:  (0221) 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 14.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 13.03.2023 
öffentlich 
9.2.5 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 
Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum 
West' in Köln-Mülheim 
0376/2023 
9.2.5.1 Ergänzungsantrag zu Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach 
§ 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet 'Euroforum 
Nord und Euroforum West' in Köln-Mülheim  
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.03.2023 
AN/0477/2023 
 
 
 
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, da noch Beratungsbedarf besteht.  
 
Außerdem wird ein Fachgespräch unter Teilnahme der zuständigen Dezernenten 
durch die Verwaltung organisiert.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1179 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0376/2023
Stand: 15.09.2025 
Sachstandsbericht  
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 
Baugesetzbuch für das Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln-Mülheim 
Beschluss: 
Der Rat beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für 
das Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln-Mülheim die als Anlage 1 
beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 
2 Baugesetzbuch (BauGB). 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) für das Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln-
Mülheim trat am 28.06.2023 in Kraft. 
Nächste Schritte: 
Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) für das Gebiet 'Euroforum Nord und Euroforum West' in Köln-
Mülheim ist rechtkräftig. Es sind keine weiteren Schritte erforderlich. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Beratungsverlauf (4)

06.03.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.04.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 12.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0376/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.02.2023
Erstellt
24.01.2023 23:44