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Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 2022/2019 vom 17.06.2019

Stand: Am 19.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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    A N L A G E 0 Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukas- straße 30 in Köln-Neuehrenfeld Vorlage 2022/2019 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 17.06.2019 und in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.07.2019 Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.02.2019 den Beschluss gefasst, auf die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu verzichten, wenn das Planerfordernis zur Durchsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus anderweitig abgewendet wird. Hintergrund war der Be- schluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Gutenbergstraße/Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld am 03.12.2018. Um Klarheit gegenüber dem Bauantragsteller zu haben und bei Beschluss der Alternative den An- trag auf Vorbescheid seitens der Verwaltung fristgemäß zurückstellen zu können, muss die Vorla- ge am 17.06.2019 in der Bezirksvertretung Ehrenfeld und am 04.07.2019 im Stadtentwicklungs- ausschuss beschlossen werden.
  • Anlage 2 Lageplan

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    Bauvoranfrage Lageplan M 1:500 841 x 420 Lageplan INDEX MASSTAB DATUM GEZEICHNET BLATT-NR. BEZEICHNUNG BLATTGR. DATEINAME BAUHERR ARCHITEKT Gebäude BauvoranfrageTITEL PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld Blattgröße 841*420 Ba lkon Lukasstraße Gutenbergstraße Haus 1 Hau s 2 Haus 3 Haus 5 Hau s 4 A A B B C C Grundstücksgrenze Grund stücksgrenze Balkon Lukasstraße Gutenbergstraße Haus 1 Haus 2 Haus 3 Haus 5 Haus 4 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze 1602_001_LP + / - 0,00 = 49,40m über NHN Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage 14.11.2018 c Anlage 2 WW 5113 48 .93 49.10 49 .02 48.92 49 .20 0 49 .01 49.52 OKAttika=61 .8 OKBrüstung =59Brüsrü .6stu OKAttika=63 .2 OKAttika=52 .6 49 .10 0 49.03 20 128 32 49.03 48.89 18 49 .03 48 .94 49.12 48.97 First=68 .0 49.05 KD=49 .03 Gutenbergstraße er-Straße 49.07 48.91 49.00 48.99 48.91 49.17 49.19 49.15 49.01 48.93 48.99 49.09 49.12 49.03 48.96 49.16 49.12 48.91 48.91 49.13 48.9 OKAttika=70 .1 49.46 49.63 49 49.52 49.38 49.48 49.40 49.36 OKBrüstung =68Brüsrü .0stu OKBrüstung =60Brüsrü .9stu Balkon Balkon Balkon 49.32 49.37 49.24 49.10 49.18 OKD=51 .2 Balkon ung OKBrüstun=60Brürü .5stt OKE=50 .01 OKAttika=62 .9 MA 1000/1500A 48 .95 49 .09 49 .16 48.99 49.05 48 .99 OW=59 .9 OG Parken Parken Parken Parken Par 49.16 49.16 OKGeländer=51 .0 OKGeländer=51 .0 OKGeländer=51 .11 - 49 ,95 - - 41,10 -- 12,80 - Stadt Kölndt Grdb .Bl.: 00070 Steingass , Peter Grdb .Bl.: 03318 1444 1199 1059 2945/496 S I Whs IV FD I P Whs IV SD A Whs V FD Whs IV FD I FD Wh I FD ararartrtStSSSSr-rree 984 3094 99.484 59 84 WhW OAttka=70. FD 18 VIVhsW OKAt ka632 FDFIV 8 hs =61 Wh tika= W KAttO DFDI 1=5 KDO g 6 =52 ika KAtO I FD 020 FD hsV W O 0.01 KAt OKE= ika= 62 2 9 3 OW =5 .9 SD A Whs IV F st= 68 . 128 S I PI s 4 ln 00 4 unun II FD I FD I FD Terrasse IV Terrasse IV V SD Planung Nachbar 16 Stg . 18 ,0 / 26 90x90 Bad Rampe 6% Rampe 6% Rampe 6% K 90x90 Bad 90x9 0 K Bad Schlafen 2-Zi-Whgca . 84 ,39 qm Ankl . Küche Wohnen / Essen 2-Zi-Whgca . 89 ,20 qm 2-Zi-Whgca . 98 ,65 qm 2-Zi-Whgca . 57 ,29 qm 2-Zi-Whgca . 80 ,46 qm 3-Zi-Whgca . 126 ,82 qm 2-Zi-Whgca . 63 ,19 qm 4-Zi-Whgca . 143 ,00 qm gg qm g qm g qm 4-Zi-ca Zi- 4- ca4-Zi-4- ca Zufahrt Feuerwehr cacaca 16 Stg. 18,0 / 26 Schlafen Flur Wohnen / Essen Terrasse Terrasse Terrasse WC Bad Abst. W/T 16 Stg. 18,0 / 26 W/T Abst. Flur Wohnen / Essen Schlafen K Schlafen Wohnen / Essen Terrasse 90x90 Bad Flur W/TAbstl 1100 l Verpackung 1100 l Papier1100 l Restmüll K Küche WC K Flur Küche Schlafen Wohnen / Essen Diele Ankl . Flur Bad 16 Stg . 18 ,0 / 26 W/T Abst . Wohnen / Essen Schlafen K Schlafen K Küche Diele Terrasse Terrasse W/T Abst . Essen / Wohnen Loggia Bad 1 Bad 2 W/T Abst . Zimmer Bad Durchfahrt (Zufahrt Feuerwehr) K K 16 Stg. 18,0 / 26 Bad WC Gard Flur Zimmer Schlafen Wohnen / Essen Bad WCGard Flur Zimmer Schlafen Wohnen / Essen Ankl W/T W/T Abst K K Bad WC Gard Flur Zimmer Schlafen Wohnen / Essen Bad WCGard Flur Zimmer Schlafen Wohnen / Essen Ankl W/T W/T Abst 16 Stg. 18,0 / 26 Spielflächegefordert: ca . 350 qm geplant: ca . 480 qm m m m m m Hof 3-Zi-Whg ca. 90,50 qm 3,5-Zi-Whg ca. 95,10 qm 3,5-Zi-Whg ca. 95,10 qm Flur W/T Abstl 7,9 m2 Küche WC 1100 l Verpackung 1100 l Papie r 1100 l Restmüll Diele Terrasse 2-Zi-Whgca . 80 ,47 3-Zi-Whg ca. 90,50 qm 01.1.0.2 (2) 02.1.0.1 (3) 02.1.0.2 (4) 02.1.0.3 (5) 02.1.0.4 (6) 03.1.0.1 (7) 03.1.0.2 (8) 03.1.0.3 (9) 04.1.0.1 (10) 04.1.0.2 (11) 05.1.0.1 (12) 05.1.0.2 (13) OK Gelände +49 ,15 ü . NHN OK Gelände +49 ,16 ü . NHN OK Gelände +49 ,13 ü . NHN OK Gelände +49 ,17 ü . NHN OK Gelände +49 ,16 ü . NHN OK Gelände +49 ,16 ü . NHN OK Gelände +49 ,09 ü . NHN OK Gelände +49 ,20 ü . NHN OK Erdgeschoss +49,40 ü. NHN OK Erdgeschoss +49,40 ü. NHN OK Erdgeschoss+49 ,40 ü. NHN OK Erdgeschoss +49,40 ü. NHN OK Erdgeschoss +49,40 ü. NHN OK Gelände +49 ,20 ü . NHN OK Gelände +49 ,20 ü . NHN 18,95 2,00 16,09 6,69 9,95 12,00 2,50 19,33 1,00 5,23 10,12 11,26 4,95 7,25 9,50 6,495 75 6,50 9,50 43,715 9,96 5 6,24 8,15 5 7,50 5,00 12,88 5 Aussenkante TG Aussenkante TG Aussenkante TG Aussenkante TGAussenkante TG he qm e 1100 l Papier1100 l Restmüll1100 l Verpackung KKüche Gard. W/TAbst. Abst. Einfahrt /Ausfahrt TG 1 Einfahrt /Ausfahrt TG 2 Rampe 15 %% Rampe 155 %% 5 % 5 % Abstellraum (Kinderwagen) Spielfläche Bad 90x90 W/T Küche K Schlafen Wohnen / Essen Abst. Abst. 01.1.0.1 (01) Flur Zimmer 3,00 3,00 3,00 2,00 1x Parken entfällt 2x Parken verschieben 2x Parken neu 1x Laterne entfällt Höhe i.L. = 5,45 m 11 r = 10,50 5,00 3,00 11,00 11,00 r = 10,50 5,00 3,00 80 1,10 1,10 11,00 Durchgang (Zugang Feuerwehr) A A B B CC Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Bauvoranfrage Grundriss Erdgeschoss M 1:200 841 x 420 1:200 Erdgeschoss mit Außenanlagen INDEX MASSTAB DATUM GEZEICHNET BLATT-NR. BEZEICHNUNG BLATTGR. DATEINAME BAUHERR ARCHITEKT Gebäude BauvoranfrageTITEL PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld 1602_01_EG Blattgröße 841*420 Ba lkon Lukasstraße Gutenbergstraße Haus 1 Hau s 2 Haus 3 Haus 5 Hau s 4 A A B B C C Grundstücksgrenze Grund stücksgrenze + / - 0,00 = 49,40m über NHN Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018 Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse 14.11.2018 e OK Attika + 17,87 m / 67,27 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHN OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHNOK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN Brüstun 69 m / 5/ nB 6 5 nB 6 5 OK Gelände + 49,20 m ü. NHN 3,50 Durchfahrt(Zufahrt Feuerwehr) 5,45 2,00 2,50 Durchgang Feuerwehr 2 3 1 OK Gelände + 49,09 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,16 m ü. NHN OK Gelände Gelän Gelän Gelän K + 49 9 9 9 20 ,20 ,2 ,2 20 20 m m m m ü . NHN OK Attika + 17,87 m / 67,27 m ü. NHN OK Attika + 12,07 m / 61,47 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 12,07 m / 61,47 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHN 3,50 Durchfahrt(Zufahrt Feuerwehr) 5,45 OK Gelände + 49,16 m ü. NHN 2,00 2,50 Durchgang Feuerwehr Ansicht Vorderhaus Straßenseite Ansicht Vorderhaus Hofseite Lukasstraße Gutenbergstraße Bauvoranfrage Ansichten und Schnitte 1 M 1:200 1050 x 420 1:200 Ansichten und Schnitte 1 INDEX MASSTAB DATUM GEZEICHNET BLATT-NR. BEZEICHNUNG BLATTGR. DATEINAME BAUHERR ARCHITEKT Gebäude BauvoranfrageTITEL PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld 1602_08_AN/SC-1 Blattgröße 1050*420 Balkon Lukasstraße Gutenbergstraße Haus 1 Haus 2 Haus 3 Hau s 5 Haus 4 A A B B C C Grund stücksgrenze Gr undstüc ksgre nz e + / - 0,00 = 49,40m über NHN Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018 Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse 14.11.2018 e OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN Grundstücksgrenze OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN Ansicht Hinterhaus Süd-Ost Bauvoranfrage Ansichten und Schnitte 2 M 1:200 1050 x 420 1:200 Ansichten und Schnitte 2 INDEX MASSTAB DATUM GEZEICHNET BLATT-NR. BEZEICHNUNG BLATTGR. DATEINAME BAUHERR ARCHITEKT Gebäude BauvoranfrageTITEL PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld 1602_09_AN/SC-2 Blattgröße 1050*420 Balkon Lukasstraße Gutenbergstraße Haus 1 Haus 2 Haus 3 Hau s 5 Haus 4 A A B B C C Grund stücksgrenze Gr undstüc ksgre nz e Schnitt AA / Ansicht Hinterhaus Süd-West OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN Grundstücksgrenze OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Kellergeschoss - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Tiefgarage - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN OK Erdgeschoss +/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN OK 1. Obergeschoss + 2,88 m / 52,28 m ü. NHN OK 2. Obergeschoss + 5,76 m / 55,16 m ü. NHN OK 3. Obergeschoss + 8,64 m / 58,04 m ü. NHN OK 4. Obergeschoss + 11,52 m / 60,92 m ü. NHN OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHN OK Attika + 12,07 m / 61,47 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,09 m ü. NHN OK G de Geländ d d d G G K + 49 ,20 m ü ü ü ü ü OK Kellergeschoss - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Tiefgarage - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN Schnitt CC / Ansicht Hinterhaus Nord-West Schnitt BB OK Erdgeschoss +/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN OK 1. Obergeschoss + 2,88 m / 52,28 m ü. NHN OK 2. Obergeschoss + 5,76 m / 55,16 m ü. NHN OK 3. Obergeschoss + 8,64 m / 58,04 m ü. NHN OK 4. Obergeschoss + 11,52 m / 60,92 m ü. NHN OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHN OK Attika + 12,07 m / 61,47 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN OK Erdgeschoss +/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN OK 1. Obergeschoss + 2,88 m / 52,28 m ü. NHN OK 2. Obergeschoss + 5,76 m / 55,16 m ü. NHN OK 3. Obergeschoss + 8,64 m / 58,04 m ü. NHN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,16 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Kellergeschoss - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Kellergeschoss - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Tiefgarage - 4,13 / 45,27 m ü. NHN + / - 0,00 = 49,40m über NHN Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018 Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse 14.11.2018 e
  • Anlage 3 Fluchtlinienpläne

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    40m302010 0 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 40m302010 0 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 40m302010 0 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 Gutenbergstr. 132 / Lukasstraße 30 Fluchtlinienplan 40m302010 0 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 Fluchtlinenplan: 8103 Fluchtlinenplan: 8103 Fluchtlinenplan: 117 Fluchtlinenplan: 399 Anlage 3
  • Anlage 4 Beschluss BV 4

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 03.07.2019 Auszug aus der Niederschrift der 40. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 17.06.2019 öffentlich 10.4 Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Gu- tenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld 2022/2019 Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert, dass die Verwaltung den durch die BV angeregten Bebauungsplan und damit den geförderten Wohnungsbau für das Gebiet nicht durchzusetzen vermag. Die Fraktion fordert, alles Mögliche zu versuchen, um dies zu realisieren und spricht sich für die Alternative des Beschlusses aus. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) ist irritiert darüber, dass die Ratsentscheidung, dass mi n- destens 30% geförderte Wohneinheiten gebaut werden müssen, nichts nützt, wenn der I n- vestor sich weigere. Bezirksvertreterin Bossinger (SPD Fraktion) spricht sich für die Alternative des Beschlusses aus. Bezirksvertreter Dr. Fischer (CDU-Fraktion) unterstützt die Beschlussvorlage der Verwaltung und erläutert, dass zehn der 59 Wohnungen an Altmieter vermietet werden. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) mahnt an, dass sich der Investor nicht klar dazu äußert, ob die Altmieter zu ihren vorigen Mietkonditionen in ihre Wohnungen zurückkehren können. Beide Begründungen der Verwaltung hatten die Fraktion irritiert. Sie befü rchtet, dass Investoren das Kooperative Baulandmodell egal sei. Die Fraktion spricht sich dafür aus, die Anzahl des sozialen Wohnungsbaus in den Auflagen zu erhöhen. Frau Rheinschmidt erläutert die Entscheidung der Verwaltung und erklärt, dass der Investor nicht gezwungen werden könne die Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bekräftigt den Anspruch der BV Wohnraum für alle zu schaffen und ein Signal zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 (Flurstücke 1016 und 3670/496, Flur 70, Gemarkung Ehrenfeld) –Arbeitstitel: Gutenbergstraße / Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit einem Anteil von mindestens 50% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pött- gen (FDP).
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 2022/2019 Freigabedatum 17.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Ge- biet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld zu verzichten. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen- dung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet Guten- bergstraße 132 / Lukasstraße 30 (Flurstücke 1016 und 3670/496, Flur 70, Gemarkung Ehrenfeld) – Arbeitstitel: Gutenbergstraße / Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumför- derung gefördert werden könnten, festzusetzen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 zur Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld folgenden Beschluss gefasst: "Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahre ns für die Grundstücke Gutenbergstraße 132 / L u- kasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld nicht zu folgen, wenn das Planerfordernis zur Durchsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus anderweitig abgewendet wird ." Hintergrund war der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018, ein Bebauungsplan- verfahren für die Fläche Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld einzuleiten mit der Zielsetzung, dort Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschrei- ben (vgl. Session-Vorlage 0136/2019). Der Verwaltung liegt für das Grundstück Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 eine Bauvoranfrage zur Klärung des Planungsrechts vor. Beantragt ist die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 59 WE mit einer V- bis VI-geschossigen Blockrandbebauung und zwei freistehenden IV-geschossigen Wohnhäusern im Blockinnenbereich sowie zwei Tiefgaragen mit 25 und 18 Stellplätzen. Weitere In- formationen zu der vorliegenden Bauvoranfrage sind den Vorlagen 0136/2019 und 3911/2018 zu ent- nehmen. In Anlage 2 sind ein Lageplan und Ansichten des Bauvorhabens dargestellt. Die planungsrechtliche Grundlage bildet § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauGB; es liegen die Fluchtlinienpläne Nr. 399, 177 und 8103 vor. Die vorliegende Planung über- schreitet in Teilbereichen die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche des Fluchtlinienplans Nr. 8103. Auch im Eckbereich Gutenbergstraße/Lukasstraße wird die festgesetzte Baugrenze überschrit- ten. Es ist daher eine Befreiung von der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. Die Verwaltung hat mit dem Antragsteller Gespräche über den vorliegenden Beschluss des Stadtent- wicklungsausschusses vom 07.02.2019 geführt. Dabei hat der Antragsteller ausgeschlossen, öffent- lich geförderten Wohnungsbau auf dem Grundstück Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 zu reali- sieren. Er hat angeführt, dass für den Alteigentümer des Grundstückes über einen Bauträgervertrag 10 Mietwohnungen errichtet werden, die zunächst den Altmietern zu sozialverträglichen Mietpreisen angeboten werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes ohne Mitwirkungsbe- reitschaft des Antragstellers mit Blick auf die Durchsetzung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau voraussichtlich nicht zielführend. Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Planungshoheit grundsätzlich das Recht, Bebauungspläne auf- zustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Absatz 3 BauGB). Die Sicherstellung einer ausreichenden Wohnraumversorgung der Bevölkerung mit den Mitteln des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gehört dazu. Allerdings kann in einem Bebauungsplan nicht die Verpflichtung zur Errichtung von öffentlich geför- dertem Wohnungsbau festgesetzt werden. Zwar kommt auch bei einem Angebotsbebauungsplan das kooperative Baulandmodell grundsätzlich zur Anwendung. Das kooperative Baulandmodell kann je- doch nur durchgesetzt werden, wenn der jeweilige Investor einen städtebaulichen Vertrag mit der Verpflichtung zur Umsetzung von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau abschließt. Ist bei einem Angebotsbebauungsplan der Investor nicht bereit, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen, so hat die Gemeinde nur die Möglichkeit, im Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB Flächen festzusetzen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit den Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten. 3 Dies bedeutet, dass der Investor die baulichen "Standards", die nach den Wohnraumförderungsbe- stimmungen des Landes NRW an öffentlich geförderte Wohnungen gestellt werden, einhalten müss- te, er aber gleichwohl nicht zur Herstellung öffentlich geförderten Wohnungsbaus oder zur Inan- spruchnahme von Wohnraum-Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet werden kann. Auf den gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB festgesetzten Flächen könnten auch freifinanzierte Wohnungen entstehen, wenn diese die baulichen "Standards" des öffentlich geförderten Wohnungs- baus einhalten. Für die vorliegende Bauvoranfrage wird die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB in Ver- bindung mit § 34 BauGB für möglich erachtet. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in der geplanten Höhenentwicklung und Bauvolumen nach Art und Maß im Grunde in die Umgebung ein. Da die im Fluchtlinienplan 8103 festgesetzte Verlängerung der "Peter-Bauer-Straße" in der festgesetzten Breite nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr umsetzbar ist, ist grundsätzlich eine Befreiung von der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche denkbar. Die Bauvoranfrage befindet sich in der Prüfung. Die Beteiligungen der zu hörenden Fachdienststellen sind noch nicht abgeschlossen, zur abschließenden Genehmigungsfähigkeit kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht wer- den. Aufgrund der obigen Ausführungen zu den Festsetzungsmöglichkeiten gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB sieht die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes als nicht zielführend an. Die Verwaltung empfiehlt, mit Blick auf die fehlende Durchsetzungsmöglichkeit von öffentlich geför- dertem Wohnungsbau im Rahmen eines Angebotsbebauungsplans, auf die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes zu verzichten. Es wird darauf hingewiesen, dass 59 Wohneinheiten vergleichsweise kurz- fristig geschaffen werden können, die den Wohnungsmarkt weiter entlasten können. Anlagen Anlage 1 Übersichtsplan Anlage 2 Lageplan und Ansichten Bauvorhaben Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 Anlage 3 Übersicht Fluchtlinienpläne
  • Anlage 1

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0D‰VWDE N Stadtplanungsamt *UXQGVWFN *XWHQEHUJVWUD‰H/XNDVVWUD‰H LQ.|OQ1HXHhrenfeld 0 10050 200 300 Meter

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.4, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 19.09.2019 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 10.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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