2022/2019
Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld
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Anlage 3 Fluchtlinienpläne
2138 Zeichen
40m302010 0 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 40m302010 0 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 40m302010 0 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 Gutenbergstr. 132 / Lukasstraße 30 Fluchtlinienplan 40m302010 0 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 Fluchtlinenplan: 8103 Fluchtlinenplan: 8103 Fluchtlinenplan: 117 Fluchtlinenplan: 399 Anlage 3
Anlage 2 Lageplan
10402 Zeichen
Bauvoranfrage
Lageplan
M 1:500
841 x 420
Lageplan
INDEX
MASSTAB
DATUM
GEZEICHNET
BLATT-NR.
BEZEICHNUNG
BLATTGR.
DATEINAME
BAUHERR
ARCHITEKT
Gebäude
BauvoranfrageTITEL
PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld
Blattgröße 841*420
Ba
lkon
Lukasstraße
Gutenbergstraße
Haus
1
Hau
s 2
Haus
3
Haus
5
Hau
s 4
A
A
B
B
C
C
Grundstücksgrenze
Grund
stücksgrenze
Balkon
Lukasstraße
Gutenbergstraße
Haus
1
Haus
2
Haus
3
Haus
5
Haus
4
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
1602_001_LP
+ / - 0,00 = 49,40m über NHN
Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage
14.11.2018
c
Anlage 2
WW
5113
48
.93
49.10
49
.02
48.92
49
.20
0
49
.01
49.52
OKAttika=61
.8
OKBrüstung
=59Brüsrü
.6stu
OKAttika=63
.2
OKAttika=52
.6
49
.10
0
49.03
20
128
32
49.03
48.89
18
49
.03
48
.94
49.12
48.97
First=68
.0
49.05
KD=49
.03
Gutenbergstraße
er-Straße
49.07
48.91
49.00
48.99
48.91
49.17
49.19
49.15
49.01
48.93
48.99
49.09
49.12
49.03
48.96
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49.12
48.91
48.91
49.13
48.9
OKAttika=70
.1
49.46
49.63
49
49.52
49.38
49.48
49.40
49.36
OKBrüstung
=68Brüsrü
.0stu
OKBrüstung
=60Brüsrü
.9stu
Balkon
Balkon
Balkon
49.32
49.37
49.24
49.10
49.18
OKD=51
.2
Balkon
ung
OKBrüstun=60Brürü .5stt
OKE=50
.01
OKAttika=62
.9
MA 1000/1500A
48
.95
49
.09
49
.16
48.99
49.05
48
.99
OW=59
.9
OG
Parken
Parken
Parken
Parken
Par
49.16
49.16
OKGeländer=51
.0
OKGeländer=51
.0
OKGeländer=51
.11
- 49
,95
-
- 41,10 -- 12,80 -
Stadt
Kölndt
Grdb
.Bl.: 00070
Steingass
, Peter
Grdb
.Bl.: 03318
1444
1199
1059
2945/496
S
I
Whs
IV FD
I P
Whs
IV SD
A
Whs
V FD
Whs
IV FD
I FD
Wh
I FD
ararartrtStSSSSr-rree
984
3094
99.484
59
84
WhW
OAttka=70.
FD
18
VIVhsW
OKAt
ka632
FDFIV
8
hs
=61
Wh
tika=
W
KAttO
DFDI
1=5
KDO
g
6
=52
ika
KAtO
I FD
020
FD
hsV
W
O
0.01
KAt
OKE=
ika=
62
2
9
3
OW
=5
.9
SD
A
Whs
IV
F
st=
68
.
128 S
I
PI
s
4
ln
00
4
unun
II FD
I FD I FD
Terrasse
IV
Terrasse
IV
V SD
Planung
Nachbar
16
Stg
.
18
,0 / 26
90x90
Bad
Rampe
6%
Rampe 6% Rampe 6%
K
90x90
Bad
90x9
0
K
Bad
Schlafen
2-Zi-Whgca
. 84
,39
qm
Ankl
.
Küche
Wohnen / Essen
2-Zi-Whgca
. 89
,20
qm
2-Zi-Whgca
. 98
,65
qm
2-Zi-Whgca
. 57
,29
qm
2-Zi-Whgca
. 80
,46
qm
3-Zi-Whgca
. 126
,82
qm
2-Zi-Whgca
. 63
,19
qm
4-Zi-Whgca
. 143
,00
qm
gg
qm
g
qm
g
qm
4-Zi-ca
Zi-
4- ca4-Zi-4- ca
Zufahrt
Feuerwehr
cacaca
16 Stg.
18,0 / 26
Schlafen
Flur
Wohnen
/ Essen
Terrasse
Terrasse
Terrasse
WC
Bad
Abst.
W/T
16 Stg.
18,0 / 26
W/T Abst.
Flur
Wohnen / Essen
Schlafen
K
Schlafen
Wohnen
/ Essen Terrasse
90x90
Bad
Flur
W/TAbstl
1100 l Verpackung 1100 l Papier1100 l Restmüll
K
Küche
WC
K
Flur
Küche
Schlafen
Wohnen / Essen
Diele
Ankl
.
Flur
Bad
16
Stg
.
18
,0 / 26
W/T
Abst
.
Wohnen
/ Essen
Schlafen
K
Schlafen
K
Küche
Diele
Terrasse
Terrasse
W/T
Abst
.
Essen
/ Wohnen
Loggia
Bad 1
Bad 2
W/T
Abst
.
Zimmer
Bad
Durchfahrt
(Zufahrt
Feuerwehr)
K
K
16 Stg.
18,0 / 26
Bad
WC Gard
Flur
Zimmer
Schlafen
Wohnen / Essen
Bad
WCGard
Flur
Zimmer
Schlafen
Wohnen / Essen
Ankl
W/T
W/T
Abst
K
K
Bad
WC Gard
Flur
Zimmer
Schlafen
Wohnen / Essen
Bad
WCGard
Flur
Zimmer
Schlafen
Wohnen / Essen
Ankl
W/T
W/T
Abst
16 Stg.
18,0 / 26
Spielflächegefordert:
ca
. 350
qm
geplant:
ca
. 480
qm
m
m
m
m
m
Hof
3-Zi-Whg
ca. 90,50 qm
3,5-Zi-Whg
ca. 95,10 qm
3,5-Zi-Whg
ca. 95,10 qm
Flur
W/T
Abstl
7,9 m2
Küche
WC
1100
l Verpackung
1100
l Papie
r
1100
l Restmüll
Diele
Terrasse
2-Zi-Whgca
. 80
,47
3-Zi-Whg
ca. 90,50 qm
01.1.0.2 (2)
02.1.0.1 (3)
02.1.0.2 (4)
02.1.0.3 (5)
02.1.0.4 (6)
03.1.0.1 (7)
03.1.0.2 (8)
03.1.0.3 (9)
04.1.0.1 (10)
04.1.0.2 (11)
05.1.0.1 (12)
05.1.0.2 (13)
OK
Gelände
+49
,15
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,16
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,13
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,17
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,16
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,16
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,09
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,20
ü
. NHN
OK Erdgeschoss
+49,40 ü. NHN
OK Erdgeschoss
+49,40 ü. NHN
OK
Erdgeschoss+49
,40
ü. NHN
OK Erdgeschoss
+49,40 ü. NHN
OK Erdgeschoss
+49,40 ü. NHN
OK
Gelände
+49
,20
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,20
ü
. NHN
18,95 2,00 16,09 6,69 9,95
12,00 2,50 19,33 1,00 5,23 10,12 11,26
4,95 7,25 9,50 6,495 75 6,50 9,50 43,715
9,96
5
6,24
8,15
5
7,50
5,00
12,88
5
Aussenkante TG
Aussenkante TG
Aussenkante TG
Aussenkante TGAussenkante TG
he
qm
e
1100 l Papier1100 l Restmüll1100 l Verpackung
KKüche
Gard. W/TAbst.
Abst.
Einfahrt
/Ausfahrt
TG
1
Einfahrt
/Ausfahrt
TG
2
Rampe
15
%%
Rampe
155 %%
5 %
5 %
Abstellraum
(Kinderwagen)
Spielfläche
Bad
90x90
W/T
Küche
K
Schlafen Wohnen / Essen
Abst.
Abst. 01.1.0.1 (01)
Flur
Zimmer
3,00
3,00
3,00
2,00
1x Parken entfällt
2x Parken verschieben
2x Parken neu
1x Laterne entfällt Höhe
i.L. = 5,45
m
11
r = 10,50
5,00
3,00
11,00
11,00
r =
10,50 5,00
3,00
80
1,10
1,10
11,00
Durchgang
(Zugang Feuerwehr)
A A
B B
CC
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Bauvoranfrage
Grundriss Erdgeschoss
M 1:200
841 x 420
1:200
Erdgeschoss mit Außenanlagen
INDEX
MASSTAB
DATUM
GEZEICHNET
BLATT-NR.
BEZEICHNUNG
BLATTGR.
DATEINAME
BAUHERR
ARCHITEKT
Gebäude
BauvoranfrageTITEL
PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld
1602_01_EG
Blattgröße 841*420
Ba
lkon
Lukasstraße
Gutenbergstraße
Haus
1
Hau
s 2
Haus
3
Haus
5
Hau
s 4
A
A
B
B
C
C
Grundstücksgrenze
Grund
stücksgrenze
+ / - 0,00 = 49,40m über NHN
Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage
Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018
Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse
14.11.2018
e
OK Attika
+ 17,87 m / 67,27 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHN
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHNOK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
Brüstun
69 m / 5/
nB
6 5
nB
6 5
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
3,50
Durchfahrt(Zufahrt
Feuerwehr)
5,45
2,00
2,50
Durchgang Feuerwehr
2 3
1
OK Gelände
+ 49,09 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,16 m ü. NHN
OK
Gelände
Gelän
Gelän
Gelän
K
+
49
9
9
9
20
,20
,2
,2
20
20
m
m
m
m
ü
.
NHN
OK Attika
+ 17,87 m / 67,27 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,07 m / 61,47 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHN OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,07 m / 61,47 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHN
3,50
Durchfahrt(Zufahrt
Feuerwehr)
5,45
OK Gelände
+ 49,16 m ü. NHN
2,00
2,50
Durchgang Feuerwehr
Ansicht Vorderhaus Straßenseite
Ansicht Vorderhaus Hofseite
Lukasstraße Gutenbergstraße
Bauvoranfrage
Ansichten und Schnitte 1
M 1:200
1050 x 420
1:200
Ansichten und Schnitte 1
INDEX
MASSTAB
DATUM
GEZEICHNET
BLATT-NR.
BEZEICHNUNG
BLATTGR.
DATEINAME
BAUHERR
ARCHITEKT
Gebäude
BauvoranfrageTITEL
PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld
1602_08_AN/SC-1
Blattgröße 1050*420
Balkon
Lukasstraße
Gutenbergstraße
Haus 1
Haus
2
Haus
3
Hau
s 5
Haus 4
A
A
B
B
C
C
Grund
stücksgrenze
Gr
undstüc
ksgre
nz
e
+ / - 0,00 = 49,40m über NHN
Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage
Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018
Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse
14.11.2018
e
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
Ansicht Hinterhaus Süd-Ost
Bauvoranfrage
Ansichten und Schnitte 2
M 1:200
1050 x 420
1:200
Ansichten und Schnitte 2
INDEX
MASSTAB
DATUM
GEZEICHNET
BLATT-NR.
BEZEICHNUNG
BLATTGR.
DATEINAME
BAUHERR
ARCHITEKT
Gebäude
BauvoranfrageTITEL
PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld
1602_09_AN/SC-2
Blattgröße 1050*420
Balkon
Lukasstraße
Gutenbergstraße
Haus 1
Haus
2
Haus
3
Hau
s 5
Haus 4
A
A
B
B
C
C
Grund
stücksgrenze
Gr
undstüc
ksgre
nz
e
Schnitt AA / Ansicht Hinterhaus Süd-West
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Kellergeschoss
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Tiefgarage
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
OK Erdgeschoss
+/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN
OK 1. Obergeschoss
+ 2,88 m / 52,28 m ü. NHN
OK 2. Obergeschoss
+ 5,76 m / 55,16 m ü. NHN
OK 3. Obergeschoss
+ 8,64 m / 58,04 m ü. NHN
OK 4. Obergeschoss
+ 11,52 m / 60,92 m ü. NHN
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,07 m / 61,47 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,09 m ü. NHN
OK
G
de
Geländ
d
d
d
G
G
K
+
49
,20
m
ü
ü
ü
ü
ü
OK Kellergeschoss
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Tiefgarage
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
Schnitt CC / Ansicht Hinterhaus Nord-West Schnitt BB
OK Erdgeschoss
+/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN
OK 1. Obergeschoss
+ 2,88 m / 52,28 m ü. NHN
OK 2. Obergeschoss
+ 5,76 m / 55,16 m ü. NHN
OK 3. Obergeschoss
+ 8,64 m / 58,04 m ü. NHN
OK 4. Obergeschoss
+ 11,52 m / 60,92 m ü. NHN
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,07 m / 61,47 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
OK Erdgeschoss
+/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN
OK 1. Obergeschoss
+ 2,88 m / 52,28 m ü. NHN
OK 2. Obergeschoss
+ 5,76 m / 55,16 m ü. NHN
OK 3. Obergeschoss
+ 8,64 m / 58,04 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,16 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Kellergeschoss
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Kellergeschoss
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Tiefgarage
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
+ / - 0,00 = 49,40m über NHN
Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage
Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018
Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse
14.11.2018
e
Anlage 0
1137 Zeichen
A N L A G E 0 Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukas- straße 30 in Köln-Neuehrenfeld Vorlage 2022/2019 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 17.06.2019 und in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 04.07.2019 Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.02.2019 den Beschluss gefasst, auf die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu verzichten, wenn das Planerfordernis zur Durchsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus anderweitig abgewendet wird. Hintergrund war der Be- schluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Gutenbergstraße/Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld am 03.12.2018. Um Klarheit gegenüber dem Bauantragsteller zu haben und bei Beschluss der Alternative den An- trag auf Vorbescheid seitens der Verwaltung fristgemäß zurückstellen zu können, muss die Vorla- ge am 17.06.2019 in der Bezirksvertretung Ehrenfeld und am 04.07.2019 im Stadtentwicklungs- ausschuss beschlossen werden.
Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDE N Stadtplanungsamt *UXQGVWFN *XWHQEHUJVWUDH/XNDVVWUDH LQ.|OQ1HXHhrenfeld 0 10050 200 300 Meter
Anlage 4 Beschluss BV 4
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 03.07.2019 Auszug aus der Niederschrift der 40. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 17.06.2019 öffentlich 10.4 Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Gu- tenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld 2022/2019 Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert, dass die Verwaltung den durch die BV angeregten Bebauungsplan und damit den geförderten Wohnungsbau für das Gebiet nicht durchzusetzen vermag. Die Fraktion fordert, alles Mögliche zu versuchen, um dies zu realisieren und spricht sich für die Alternative des Beschlusses aus. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) ist irritiert darüber, dass die Ratsentscheidung, dass mi n- destens 30% geförderte Wohneinheiten gebaut werden müssen, nichts nützt, wenn der I n- vestor sich weigere. Bezirksvertreterin Bossinger (SPD Fraktion) spricht sich für die Alternative des Beschlusses aus. Bezirksvertreter Dr. Fischer (CDU-Fraktion) unterstützt die Beschlussvorlage der Verwaltung und erläutert, dass zehn der 59 Wohnungen an Altmieter vermietet werden. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) mahnt an, dass sich der Investor nicht klar dazu äußert, ob die Altmieter zu ihren vorigen Mietkonditionen in ihre Wohnungen zurückkehren können. Beide Begründungen der Verwaltung hatten die Fraktion irritiert. Sie befü rchtet, dass Investoren das Kooperative Baulandmodell egal sei. Die Fraktion spricht sich dafür aus, die Anzahl des sozialen Wohnungsbaus in den Auflagen zu erhöhen. Frau Rheinschmidt erläutert die Entscheidung der Verwaltung und erklärt, dass der Investor nicht gezwungen werden könne die Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bekräftigt den Anspruch der BV Wohnraum für alle zu schaffen und ein Signal zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 (Flurstücke 1016 und 3670/496, Flur 70, Gemarkung Ehrenfeld) –Arbeitstitel: Gutenbergstraße / Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit einem Anteil von mindestens 50% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pött- gen (FDP).
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 2022/2019 Freigabedatum 17.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Ge- biet Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld zu verzichten. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen- dung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet Guten- bergstraße 132 / Lukasstraße 30 (Flurstücke 1016 und 3670/496, Flur 70, Gemarkung Ehrenfeld) – Arbeitstitel: Gutenbergstraße / Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumför- derung gefördert werden könnten, festzusetzen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019 Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 zur Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld folgenden Beschluss gefasst: "Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahre ns für die Grundstücke Gutenbergstraße 132 / L u- kasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld nicht zu folgen, wenn das Planerfordernis zur Durchsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus anderweitig abgewendet wird ." Hintergrund war der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018, ein Bebauungsplan- verfahren für die Fläche Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld einzuleiten mit der Zielsetzung, dort Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschrei- ben (vgl. Session-Vorlage 0136/2019). Der Verwaltung liegt für das Grundstück Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 eine Bauvoranfrage zur Klärung des Planungsrechts vor. Beantragt ist die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 59 WE mit einer V- bis VI-geschossigen Blockrandbebauung und zwei freistehenden IV-geschossigen Wohnhäusern im Blockinnenbereich sowie zwei Tiefgaragen mit 25 und 18 Stellplätzen. Weitere In- formationen zu der vorliegenden Bauvoranfrage sind den Vorlagen 0136/2019 und 3911/2018 zu ent- nehmen. In Anlage 2 sind ein Lageplan und Ansichten des Bauvorhabens dargestellt. Die planungsrechtliche Grundlage bildet § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauGB; es liegen die Fluchtlinienpläne Nr. 399, 177 und 8103 vor. Die vorliegende Planung über- schreitet in Teilbereichen die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche des Fluchtlinienplans Nr. 8103. Auch im Eckbereich Gutenbergstraße/Lukasstraße wird die festgesetzte Baugrenze überschrit- ten. Es ist daher eine Befreiung von der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. Die Verwaltung hat mit dem Antragsteller Gespräche über den vorliegenden Beschluss des Stadtent- wicklungsausschusses vom 07.02.2019 geführt. Dabei hat der Antragsteller ausgeschlossen, öffent- lich geförderten Wohnungsbau auf dem Grundstück Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 zu reali- sieren. Er hat angeführt, dass für den Alteigentümer des Grundstückes über einen Bauträgervertrag 10 Mietwohnungen errichtet werden, die zunächst den Altmietern zu sozialverträglichen Mietpreisen angeboten werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes ohne Mitwirkungsbe- reitschaft des Antragstellers mit Blick auf die Durchsetzung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau voraussichtlich nicht zielführend. Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Planungshoheit grundsätzlich das Recht, Bebauungspläne auf- zustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Absatz 3 BauGB). Die Sicherstellung einer ausreichenden Wohnraumversorgung der Bevölkerung mit den Mitteln des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gehört dazu. Allerdings kann in einem Bebauungsplan nicht die Verpflichtung zur Errichtung von öffentlich geför- dertem Wohnungsbau festgesetzt werden. Zwar kommt auch bei einem Angebotsbebauungsplan das kooperative Baulandmodell grundsätzlich zur Anwendung. Das kooperative Baulandmodell kann je- doch nur durchgesetzt werden, wenn der jeweilige Investor einen städtebaulichen Vertrag mit der Verpflichtung zur Umsetzung von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau abschließt. Ist bei einem Angebotsbebauungsplan der Investor nicht bereit, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen, so hat die Gemeinde nur die Möglichkeit, im Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB Flächen festzusetzen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit den Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten. 3 Dies bedeutet, dass der Investor die baulichen "Standards", die nach den Wohnraumförderungsbe- stimmungen des Landes NRW an öffentlich geförderte Wohnungen gestellt werden, einhalten müss- te, er aber gleichwohl nicht zur Herstellung öffentlich geförderten Wohnungsbaus oder zur Inan- spruchnahme von Wohnraum-Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet werden kann. Auf den gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB festgesetzten Flächen könnten auch freifinanzierte Wohnungen entstehen, wenn diese die baulichen "Standards" des öffentlich geförderten Wohnungs- baus einhalten. Für die vorliegende Bauvoranfrage wird die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 BauGB in Ver- bindung mit § 34 BauGB für möglich erachtet. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in der geplanten Höhenentwicklung und Bauvolumen nach Art und Maß im Grunde in die Umgebung ein. Da die im Fluchtlinienplan 8103 festgesetzte Verlängerung der "Peter-Bauer-Straße" in der festgesetzten Breite nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr umsetzbar ist, ist grundsätzlich eine Befreiung von der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche denkbar. Die Bauvoranfrage befindet sich in der Prüfung. Die Beteiligungen der zu hörenden Fachdienststellen sind noch nicht abgeschlossen, zur abschließenden Genehmigungsfähigkeit kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht wer- den. Aufgrund der obigen Ausführungen zu den Festsetzungsmöglichkeiten gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB sieht die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes als nicht zielführend an. Die Verwaltung empfiehlt, mit Blick auf die fehlende Durchsetzungsmöglichkeit von öffentlich geför- dertem Wohnungsbau im Rahmen eines Angebotsbebauungsplans, auf die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes zu verzichten. Es wird darauf hingewiesen, dass 59 Wohneinheiten vergleichsweise kurz- fristig geschaffen werden können, die den Wohnungsmarkt weiter entlasten können. Anlagen Anlage 1 Übersichtsplan Anlage 2 Lageplan und Ansichten Bauvorhaben Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 Anlage 3 Übersicht Fluchtlinienpläne
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2022/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 06.06.2019 14:24