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Städtisches Grundstück im Planungsgebiet Brück - Rather Steinweg bereits verkauft? (AN/1501/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3447/2024 vom 28.11.2024

Stand: Am 05.12.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 28.11.2024 3447/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 Städtisches Grundstück im Planungsgebiet Brück - Rather Steinweg bereits verkauft? Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.11.2024 (AN/1501/2024) Text der Anfrage: Im Kontext des in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zur Behandlung vorgesehe- nen Tagesordnungspunkt „Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifizierungsverfah- rens (verfahrensleitender Beschluss), Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heu- mar“ (1423/2024).“ bittet die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT um die Beantwortung fol- gender Fragen (AN/1501/2024): 1. Ist es korrekt, dass das im Bild gekennzeichnete Grundstück im Besitz der Stadt Köln ist oder war? (vgl. Kreis auf Screenshot unten aus Anlage 4) 2. Hat die Stadt Köln dieses Grundstück bereits an Investoren oder andere Personen oder Unternehmen verkauft, die das Grundstück bebauen wollen? 3. Wenn ja, unter welchen verbindlichen Auflagen wurde das Grundstück verkauft? 4. Wenn nein, beabsichtigt die Stadt Köln das Grundstück zu verkaufen oder auf andere Weise für eine Bebauung zugänglich zu machen? 2 Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1: Bei dem eingekreisten Grundstück mit blauer Einfärbung handelt es sich um das Grundstück Gemarkung Rath, Flur 76, Flurstück 15, das Eigentum der Stadt Köln ist. Zu 2 und 3: Nein, das Grundstück ist nach wie vor städtisches Eigentum. Zu 4: Die Stadt Köln fördert die Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele in diesem Bereich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Sie schafft daher u.a. Planungsrecht in Form eines Bebauungsplans und bringt, soweit erforderlich, eigene Flächen ein. Das „ob“, „wie“ (Verkauf, Tausch, Erbbaurecht) und “wann“ ergibt sich aus dem Gesamtprojekt. Derzeit ist hierzu noch keine Antwort möglich. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 2.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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