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3447/2024

Städtisches Grundstück im Planungsgebiet Brück - Rather Steinweg bereits verkauft? (AN/1501/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.11.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2157 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 28.11.2024 
 3447/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 
 
Städtisches Grundstück im Planungsgebiet Brück - Rather Steinweg bereits verkauft?  
Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT zur Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 07.11.2024 (AN/1501/2024) 
Text der Anfrage: 
 
Im Kontext des in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zur Behandlung vorgesehe-
nen Tagesordnungspunkt „Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifizierungsverfah-
rens (verfahrensleitender Beschluss), Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heu-
mar“ (1423/2024).“ bittet die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT um die Beantwortung fol-
gender Fragen (AN/1501/2024):  
 
1. Ist es korrekt, dass das im Bild gekennzeichnete Grundstück im Besitz der Stadt Köln ist 
oder war? (vgl. Kreis auf Screenshot unten aus Anlage 4) 
 
 
 
2. Hat die Stadt Köln dieses Grundstück bereits an Investoren oder andere Personen oder 
Unternehmen verkauft, die das Grundstück bebauen wollen?  
3. Wenn ja, unter welchen verbindlichen Auflagen wurde das Grundstück verkauft? 
4. Wenn nein, beabsichtigt die Stadt Köln das Grundstück zu verkaufen oder auf andere 
Weise für eine Bebauung zugänglich zu machen?

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
Bei dem eingekreisten Grundstück mit blauer Einfärbung handelt es sich um das Grundstück 
Gemarkung Rath, Flur 76, Flurstück 15, das Eigentum der Stadt Köln ist. 
 
Zu 2 und 3: 
Nein, das Grundstück ist nach wie vor städtisches Eigentum. 
 
Zu 4: 
Die Stadt Köln fördert die Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele in diesem Bereich mit 
allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Sie schafft daher u.a. Planungsrecht in Form eines 
Bebauungsplans und bringt, soweit erforderlich, eigene Flächen ein. Das „ob“, „wie“ (Verkauf, 
Tausch, Erbbaurecht) und “wann“ ergibt sich aus dem Gesamtprojekt. Derzeit ist hierzu noch 
keine Antwort möglich. 
 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3447/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.11.2024
Erstellt
31.10.2024 13:49