1689/2020
Umsetzung Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 08.06.2020 1689/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 09.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 Wirtschaftsausschuss 16.06.2020 Umsetzung Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten Angesichts der besonderen Bedeutung der Clubkultur für die Stadt Köln wurde die Verwaltung unter der Vorlage-Nummer 1064/2020 per Dringlichkeitsentscheidung beauftragt, einen Notfallfonds in en- ger Zusammenarbeit mit dem Klubkomm e.V. und der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) zur Struktursicherung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten um- zusetzen. Die Schließung aller Livemusikspielstätten in Köln ab 13.03.2020 hat die Betriebe und Veranstalter in Köln in eine existenzielle Krise gestürzt, denn sämtliche Einnahmen aus Ticket- und Getränkeerlösen sind weggebrochen. Ziel des Notfallfonds ist es, die gewachsenen Strukturen im Bereich der Livemu- sik auch in der Krise zu erhalten und den Fortbestand der Betriebe zu unterstützen. Dabei wurden die Spielstätten anhand ihrer maximalen Besucherkapazität kategorisiert. Die kleinste Kategorie waren Spielstätten mit bis zu 100 Gästen. Die größte zuschussfähige Kategorie waren Spielstätten mit bis zu 1.600 Personen. Nach Veröffentlichung der Informationen zum Notfallfonds und der entsprechenden Antragsunterla- gen wurden insgesamt 44 Anträge durch Kölner Spielstätten gestellt. Von diesen Anträgen wurden in Abstimmung mit dem Klubkomm e.V. und der KBW 41 Anträge positiv beschieden. Kapazität der Spielstätte Anzahl Anträge Zuschussbescheide bis 100 Personen 8 8 bis 200 Personen 12 11 bis 400 Personen 11 9 bis 600 Personen 7 7 bis 800 Personen 1 1 bis 1.200 Personen 4 4 bis 1.600 Personen 1 1 Summe 44 41 Bei zwei Anträgen fehlen noch wichtige Unterlagen. Ein Antrag musste ablehnend beschieden wer- den, da die Voraussetzung „Live-Musik“ nicht erfüllt wurde und damit keine Antragsberechtigung vor- lag. 2 Von den zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 700.000 Euro wurden 542.500 Euro an die Livemusikspielstätten ausgezahlt. Für die beiden noch schwebenden Verfahren sind maximal 30.000 Euro zu „reservieren“. Die Umsetzung des Notfallfonds ist damit zunächst abgeschlossen. Die Nachweise über die Mittel- verwendung müssen die betroffenen Spielstätten bis zum 31.12.2020 erbringen. Die entsprechenden Prüfungen erfolgen im Anschluss. gez. Greitemann
Anlage - Aktueller Sachstand
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Umsetzung Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona - Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten Hier: Aktualisierter Sachstand (01.08.2020) Die beiden schwebenden Verfahren konnten inzwischen zum Abschluss gebracht werden. Da die Antragsteller keinen Nachweis über die Veranstaltung von Live- Musik-Events erbracht haben, bleibt es beim Volumen der Förderung von Live- Musik-Spielstätten in Höhe von 542.500 Euro. Auf Grundlage des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses vom 16.06.2020 zu TOP 5.2 – „Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: Corona-Pandemie: Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten" (Vorlage Nummer AN/0824/2020) wurden mit den nicht verausgabten Mitteln des Notfallfonds zwischenzeitlich zwei weitere Projekte gefördert. Dies sind die „Summer Stage Cologne“ im Kölner Jugendpark, sowie das Format „Picknickdeckenkonzert“ in Weidenpesch. Ziel der Förderungen ist jeweils die Realisierung neuer und innovativer Formate und Konzepte für die Club- und Musikszene unter Berücksichtigung der notwendigen Hygienevorschriften. Zum Stichtag 01.08.2020 wurden damit insgesamt 592.500 Euro an Förderungen durch die Stadt Köln zugesagt. Weitere Anträge sind zu erwarten. Die Ausschüsse „Kunst und Kultur“ und „Wirtschaft“ werden fortlaufend über die Entwicklung informiert.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1689/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.08.2020
- Erstellt
- 03.06.2020 10:44