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1689/2020

Umsetzung Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten

Mitteilung Ausschuss 03.08.2020

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 15.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2570 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/2 
 
Vorlagen-Nummer 08.06.2020 
 1689/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Wirtschaftsausschuss 16.06.2020 
 
Umsetzung Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen 
Livemusikspielstätten 
Angesichts der besonderen Bedeutung der Clubkultur für die Stadt Köln wurde die Verwaltung unter 
der Vorlage-Nummer 1064/2020 per Dringlichkeitsentscheidung beauftragt, einen Notfallfonds in en-
ger Zusammenarbeit mit dem Klubkomm e.V. und der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
(KBW) zur Struktursicherung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten um-
zusetzen.  
 
Die Schließung aller Livemusikspielstätten in Köln ab 13.03.2020 hat die Betriebe und Veranstalter in 
Köln in eine existenzielle Krise gestürzt, denn sämtliche Einnahmen aus Ticket- und Getränkeerlösen 
sind weggebrochen. Ziel des Notfallfonds ist es, die gewachsenen Strukturen im Bereich der Livemu-
sik auch in der Krise zu erhalten und den Fortbestand der Betriebe zu unterstützen.  
 
Dabei wurden die Spielstätten anhand ihrer maximalen Besucherkapazität kategorisiert. Die kleinste 
Kategorie waren Spielstätten mit bis zu 100 Gästen. Die größte zuschussfähige Kategorie waren 
Spielstätten mit bis zu 1.600 Personen. 
 
Nach Veröffentlichung der Informationen zum Notfallfonds und der entsprechenden Antragsunterla-
gen wurden insgesamt 44 Anträge durch Kölner Spielstätten gestellt. Von diesen Anträgen wurden in 
Abstimmung mit dem Klubkomm e.V. und der KBW 41 Anträge positiv beschieden.  
 
Kapazität der Spielstätte Anzahl Anträge Zuschussbescheide 
bis 100 Personen  8 8 
bis 200 Personen 12 11 
bis 400 Personen 11 9 
bis 600 Personen 7 7 
bis 800 Personen 1 1 
bis 1.200 Personen 4 4 
bis 1.600 Personen 1 1 
Summe 44 41 
 
Bei zwei Anträgen fehlen noch wichtige Unterlagen. Ein Antrag musste ablehnend beschieden wer-
den, da die Voraussetzung „Live-Musik“ nicht erfüllt wurde und damit keine Antragsberechtigung vor-
lag.

2 
 
 
Von den zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 700.000 Euro wurden 542.500 Euro an die 
Livemusikspielstätten ausgezahlt. Für die beiden noch schwebenden Verfahren sind maximal 30.000 
Euro zu „reservieren“. 
 
Die Umsetzung des Notfallfonds ist damit zunächst abgeschlossen. Die Nachweise über die Mittel-
verwendung müssen die betroffenen Spielstätten bis zum 31.12.2020 erbringen. Die entsprechenden 
Prüfungen erfolgen im Anschluss. 
 
 
 
gez. Greitemann

Anlage - Aktueller Sachstand

1392 Zeichen

Umsetzung Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona -
Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten  
Hier: Aktualisierter Sachstand (01.08.2020) 
 
Die beiden schwebenden Verfahren konnten inzwischen zum Abschluss gebracht 
werden. Da die Antragsteller keinen Nachweis über die Veranstaltung von Live-
Musik-Events erbracht haben, bleibt es beim Volumen der Förderung von Live-
Musik-Spielstätten in Höhe von 542.500 Euro. 
 
Auf Grundlage des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses vom 16.06.2020 zu 
TOP 5.2 – „Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen betr.: Corona-Pandemie: Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung 
Livemusikstätten" (Vorlage Nummer AN/0824/2020) wurden mit den nicht 
verausgabten Mitteln des Notfallfonds zwischenzeitlich zwei weitere Projekte 
gefördert. 
 
Dies sind die „Summer Stage Cologne“ im Kölner Jugendpark, sowie das Format 
„Picknickdeckenkonzert“ in Weidenpesch. 
 
Ziel der Förderungen ist jeweils die Realisierung neuer und innovativer Formate und 
Konzepte für die Club- und Musikszene unter Berücksichtigung der notwendigen 
Hygienevorschriften.  
 
Zum Stichtag 01.08.2020 wurden damit insgesamt 592.500 Euro an Förderungen 
durch die Stadt Köln zugesagt. 
 
Weitere Anträge sind zu erwarten. Die Ausschüsse „Kunst und Kultur“ und 
„Wirtschaft“ werden fortlaufend über die Entwicklung informiert.

Beratungsverlauf (3)

09.06.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1689/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.08.2020
Erstellt
03.06.2020 10:44