Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Besetzung der Deputation der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1118/2020 vom 19.11.2020
Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Rat
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 1118/2020 Freigabedatum 14.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besetzung der Deputation der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Zu Mitgliedern der Deputation der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim wählt der Rat aus seinen Reihen 1. _________________________________ 2. _________________________________ 3. _________________________________ 4. _________________________________ 5. _________________________________ 6. _________________________________ 7. _________________________________ 8. _________________________________. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zuge- hörigkeit zum Rat. II. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der 1981 vom Rat festgelegte Stiftungszweck der Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim lautet: „Die Stiftungserträge werden für solche Maßnahmen der Kinderhilfe, die keine gesetzlichen Pflicht- aufgaben sind, verwandt. Soweit eine diesem Zweck entsprechende Verwendung der Mittel nicht möglich ist, können die Stiftungserträge auch für gesetzliche Maßnahmen der Jugendhilfe, die keine gesetzlichen Pflichtaufgaben sind, verwendet werden.“ In den vergangenen Jahren wurden u.a. Zuschüsse zu inklusiven Ferienfreizeiten und vergleichbaren Angeboten freier Träger gewährt. Der Deputation, die über die Ausschüttung der Stiftungsmittel befindet, gehören an: - als Vorsitzender bzw. Vorsitzendem die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister o- der eine bzw. ein von ihr bzw. ihm zu bestimmende Beigeordnete bzw. Beigeordneter (derzeit Herr Beigeordneter Robert Voigtsberger), - zwei vom Rat zu wählende Abkömmlinge der Stifterin, derzeit Frau Philippa Baldus und Herr Stephan von Guilleaume; hier besteht keine Begrenzung auf die Wahlzeit des Rates, sodass eine Wiederwahl entbehrlich ist, - acht für die Dauer der Wahlperiode zu wählende Ratsmitglieder. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und den Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien sich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Gover- nance Kodex Köln verhalten sowie sich für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 einstimmig gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch be- setzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz