AN/0749/2018
Böschung Lützlongericher Straße/Longericher Hauptstraße
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Antrag nach § 3 (CDU BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: 14.05.2018 AN/0749/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Böschung Lützlongericher Straße/Longericher Hauptstraße - Antrag der CDU - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Nippes am 31.05.2017 zu setzen: Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, die Böschung an der Lützlongericher Straße/Ecke Longericher Hauptstraße (beginnend etwa Longericher Hauptstr. 95) durch einen Reinigungsinter- vall von zwei Monaten dauerhaft in einem ansehnlichen Zustand zu erhalten. Begründung: Unter TOP 8.1.8 der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 04.09.2008 wurde bereits beschlos- sen, die im Beschlusstext beschriebene Böschung „dauerhaft in einem ansehnlichen Zustand zu erhalten“. Leider sind die Reinigungsintervalle nicht dem Wachstum des Unkrauts angepasst, so dass die Böschung, insbesondere in der Vegetationsphase, über das Jahr gesehen einen dauerhaft unansehnlichen Anblick bietet. gez. Schmitz gez. Erkelenz CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/0749/2018
Stand: 03.06.2025
Sachstandsbericht
Böschung Lützlongericher Straße/Longericher Hauptstraße
- Antrag der CDU -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, die Böschung an der Lützlongericher
Straße/Ecke Longericher Hauptstraße (beginnend etwa Longericher Hauptstr. 95) durch ein
Reinigungsintervall von zwei Monaten dauerhaft in einem ansehnlichen Zustand zu erhalten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das geforderte Pflegeintervall ist nicht umsetzbar. Aufgrund der Personal- und Finanzsituation
sind nur verkehrssichernde Maßnahmen möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Neusser Straße 450
- Lützlongericher Straße
- Longericher Hauptstraße 95
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0749/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (CDU)
- Datum
- 15.05.2018
- Erstellt
- 14.05.2018 09:50