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AN/0153/2020

Leerstände Weyerstraße 49 und 51 (Altstadt/Süd)

Anfrage nach § 4 BV1 (SPD) 23.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.04.2020, TOP 6.1.10

Anfrage (SPD BV1)

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Anfrage (SPD BV1)

1219 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Köln, 23.01.20 
 
 
 
Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
der Stadt Köln 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n-
stadt zu setzen:  
 
 
Leerstände Weyerstraße 49 und 51 (Altstadt/Süd)  
Die Häuser Weyerstraße 49 und 51 stehen nach äußerem Ei ndruck seit mindestens einem 
Jahrzehnt leer. Im Haus Weyerstraße 49 fehlen sogar die Fenster.  
 
o Handelt es sich bei diesen Leerständen um Fälle von Wohnraumzweckentfremdung 
im Sinne der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln?  
o Ist die Stadt mit den Eigentümern  dieser Häuser schon in Verbindung getreten, um 
sie zur Fertigstellung zu verpflichten bzw. darauf hinzuwirken, dass die Wohnflächen 
ihrem Zweck zugeführt werden?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
 
Dr. Regina Börschel 
 
 
 
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03  
fax 0221. 221 913 01  
mail  SPD-BV1@stadt-koeln.de  
web www.koelnspd.de

Beratungsverlauf (1)

27.04.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.10 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Weyerstraße 49

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Details

Aktenzeichen
AN/0153/2020
Typ
Anfrage nach § 4 BV1 (SPD)
Datum
23.01.2020
Erstellt
23.01.2020 14:36