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Leerstände Weyerstraße 49 und 51 (Altstadt/Süd)

Anfrage nach § 4 BV1 (SPD) AN/0153/2020 vom 23.01.2020

Stand: Am 27.04.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Anfrage (SPD BV1)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 23.01.20 Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Leerstände Weyerstraße 49 und 51 (Altstadt/Süd) Die Häuser Weyerstraße 49 und 51 stehen nach äußerem Ei ndruck seit mindestens einem Jahrzehnt leer. Im Haus Weyerstraße 49 fehlen sogar die Fenster. o Handelt es sich bei diesen Leerständen um Fälle von Wohnraumzweckentfremdung im Sinne der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln? o Ist die Stadt mit den Eigentümern dieser Häuser schon in Verbindung getreten, um sie zur Fertigstellung zu verpflichten bzw. darauf hinzuwirken, dass die Wohnflächen ihrem Zweck zugeführt werden? Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.1.10, Entscheidung.

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