1763/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 29.01.2024 (AN/0126/2024) betreffend "Bebauung Erlenweg 33 - 37"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4853 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 1763/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 29.01.2024 (AN/0126/2024) betreffend "Bebauung Erlenweg 33 - 37" Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung 29.01.2024 Sachverhalt „In der Sitzung der BV 4 am 21.04.2017 wurde u.a. folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung beschließt die Verschwenkung eines Teilstücks des Bürgerstei- ges zum Schutz und Erhalt alter Bäume vor dem Baugrundstück neben der evangeli- schen Kirche Erlenweg. Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit auf dem gesamten Er- lenweg die Anlage von Baumscheiben zur Verkehrsberuhigung möglich ist. In der straßenbautechnischen Stellungnahme vom 14.06.2017 heißt es in Punkt 3: „Um die fußläufige Erschließung über den Gehweg zu gewährleisten, empfiehlt das Amt 66 den Baum in Abstimmung mit Amt 67 zu entfernen. Sollte das Amt 67 Einwände gegen die Entfernung des Baumes haben, so muss sei- tens des Bauherrn, gemäß Verursacherprinzip, eine geeignete Lösung für die fußläu- fige Erschließung der Parzelle in Form einer Straßenplanung mit dem Amt 66 abge- stimmt werden. Folgekosten müssen seitens des Bauherrn getragen werden. 2018 erhielt der Bauherr die Mitteilung, dass er sich bzgl. der beabsichtigten Umge- staltung des Gehweges an das zuständige Amt der Stadtverwaltung und wegen der zu versetzenden Straßenbeleuchtung an die Rheinenergie wenden soll. In einem Sachstandsbericht vom Februar 2022 wird mitgeteilt, dass auf der Grundlage des Beschlusses der BV-Ehrenfeld die Verwaltung für den Erlenweg von Akazienweg bis Sandweg im Jahr 2019 konzeptionelle Planungsideen verwaltungsintern abge- stimmt habe. 2020 wurde die Vorentwurfsplanung bearbeitet. Entlang des Erlenweges seien zusätzliche Baumpflanzungen vorgesehen, die bei der Straßenplanung des Er- lenweges berücksichtigt würden. Weiter heißt es: Derzeit ruht das Projekt. Der nächste Sachstandsbericht wäre für den 30.06.2023 geplant. 2 Nach einem Vor-Ort-Termin mit den Vertreter*innen der Ämter (Straßenbauamt und Straßenbegleitgrün) wird schlicht der Absatz 3 der Stellungnahme vom 14.06.2017 zi- tiert.“ Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Warum wird der Beschluss der BV-Ehrenfeld von 2017 nicht in der beschlossenen Form umgesetzt?“ Antwort der Verwaltung: Es wurden konzeptionelle Planungsideen verwaltungsintern abgestimmt. Derzeit ruht das Projekt aus Kapazitätsgründen. Eine Weiterplanung ist derzeit nicht im Arbeitspro- gramm der Verwaltung enthalten. „Warum gilt für den Bauherrn angesichts der Beschlusslage das Verursacherprinzip, obwohl eine gültige Baugenehmigung vorliegt, die an der Frontseite des Gebäudes sechs Stellplätze vorsieht, dies der Verwaltung bekannt ist und entsprechende Maß- nahmen zum Schutz des Baumes diskutiert und akzeptiert wurden.“ Antwort der VerwaltungDie Auflage an den Bauherren, eine Lösung für den Fußver- kehr zu erarbeiten und dem Amt für Straßen und Radwegebau vorzulegen ist Be- standteil der Baugenehmigung. Die Stellungnahme zum Bauantrag von Amt 66 er- folgte bereits im Februar 2017 und damit vor dem Beschluss der BV 4AN/0652/2017) am 10.07.2017. Unabhängig davon muss mit Fertigstellung des Hochbaus eine fußläufige Erschlie- ßung des neuen Gebäudes sichergestellt werden. Die Umsetzung des Beschlusses durch die Verwaltung ist nicht terminiert. Bereits am 10.09.2018 hat die Verwaltung mitgeteilt (Vorlagen-Nummer2373/2018), dass eine Umsetzung im Rahmen der der- zeitigen Baumaßnahmen nicht möglich ist. „Warum will die Verwaltung entlang des Erlenweges zusätzliche Baumpflanzungen vornehmen, für die kein Platz ist. Beschlossen wurde Anlage von Baumscheiben zur Verkehrsberuhigung?“ Antwort der Verwaltung: Beschlossen wurde „Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit auf dem gesamten Erlen- weg die Anlage von Baumscheiben zur Verkehrsberuhigung möglich ist.“ Das beinhal- tet die Prüfung, ob weitere Baumscheiben einschließlich Neupflanzungen entlang des gesamten Erlenwegs umgesetzt werden können. Ferner sind gemäß dem von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossenen Straßen- baumkonzept Ehrenfeld zusätzliche Baumpflanzungen entlang des gesamten Erlen- wegs vorgesehen. „Wann wird die Verwaltung den Beschluss der BV umsetzen, damit die Bebauung endgültig fertiggestellt werden kann?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung kann die Planung der Baumscheiben aus personellen Gründen derzeit nicht fortsetzen. Die Verwaltung wird sich ferner mit dem Bauherren in Verbindung setzten um die in der Baugenehmigung festgesetzte Baumscheibe vor dem neuen Gebäude umzuset- zen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1763/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.06.2024
- Erstellt
- 31.05.2024 11:22