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1763/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 29.01.2024 (AN/0126/2024) betreffend "Bebauung Erlenweg 33 - 37"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 17.06.2024, TOP 6.7.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4853 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1763/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung 4 vom 29.01.2024 (AN/0126/2024) betreffend "Bebauung Erlenweg 33 
- 37" 
 
Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung 29.01.2024 
 
 Sachverhalt 
 
„In der Sitzung der BV 4 am 21.04.2017 wurde u.a. folgender Beschluss gefasst: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Verschwenkung eines Teilstücks des Bürgerstei-
ges zum Schutz und Erhalt alter Bäume vor dem Baugrundstück neben der evangeli-
schen Kirche Erlenweg. Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit auf dem gesamten Er-
lenweg die Anlage von Baumscheiben zur Verkehrsberuhigung möglich ist. 
  
In der straßenbautechnischen Stellungnahme vom 14.06.2017 heißt es in Punkt 3: 
„Um die fußläufige Erschließung über den Gehweg zu gewährleisten, empfiehlt das 
Amt 66 den Baum in Abstimmung mit Amt 67 zu entfernen. 
Sollte das Amt 67 Einwände gegen die Entfernung des Baumes haben, so muss sei-
tens des Bauherrn, gemäß Verursacherprinzip, eine geeignete Lösung für die fußläu-
fige Erschließung der Parzelle in Form einer Straßenplanung mit dem Amt 66 abge-
stimmt werden. Folgekosten müssen seitens des Bauherrn getragen werden. 
 
2018 erhielt der Bauherr die Mitteilung, dass er sich bzgl. der beabsichtigten Umge-
staltung des Gehweges an das zuständige Amt der Stadtverwaltung und wegen der 
zu versetzenden Straßenbeleuchtung an die Rheinenergie wenden soll. 
 
In einem Sachstandsbericht vom Februar 2022 wird mitgeteilt, dass auf der Grundlage 
des Beschlusses der BV-Ehrenfeld die Verwaltung für den Erlenweg von Akazienweg 
bis Sandweg im Jahr 2019 konzeptionelle Planungsideen verwaltungsintern abge-
stimmt habe. 2020 wurde die Vorentwurfsplanung bearbeitet. Entlang des Erlenweges 
seien zusätzliche Baumpflanzungen vorgesehen, die bei der Straßenplanung des Er-
lenweges berücksichtigt würden. 
Weiter heißt es: Derzeit ruht das Projekt. Der nächste Sachstandsbericht wäre für den 
30.06.2023 geplant.

2 
 
Nach einem Vor-Ort-Termin mit den Vertreter*innen der Ämter (Straßenbauamt und 
Straßenbegleitgrün) wird schlicht der Absatz 3 der Stellungnahme vom 14.06.2017 zi-
tiert.“ 
 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Warum wird der Beschluss der BV-Ehrenfeld von 2017 nicht in der beschlossenen 
Form umgesetzt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es wurden konzeptionelle Planungsideen verwaltungsintern abgestimmt. Derzeit ruht 
das Projekt aus Kapazitätsgründen. Eine Weiterplanung ist derzeit nicht im Arbeitspro-
gramm der Verwaltung enthalten.  
„Warum gilt für den Bauherrn angesichts der Beschlusslage das Verursacherprinzip, 
obwohl eine gültige Baugenehmigung vorliegt, die an der Frontseite des Gebäudes 
sechs Stellplätze vorsieht, dies der Verwaltung bekannt ist und entsprechende Maß-
nahmen zum Schutz des Baumes diskutiert und akzeptiert wurden.“ 
 
Antwort der VerwaltungDie Auflage an den Bauherren, eine Lösung für den Fußver-
kehr zu erarbeiten und dem Amt für Straßen und Radwegebau vorzulegen ist Be-
standteil der Baugenehmigung. Die Stellungnahme zum Bauantrag von Amt 66 er-
folgte bereits im Februar 2017 und damit vor dem Beschluss der BV 4AN/0652/2017) 
am 10.07.2017. 
Unabhängig davon muss mit Fertigstellung des Hochbaus eine fußläufige Erschlie-
ßung des neuen Gebäudes sichergestellt werden. Die Umsetzung des Beschlusses 
durch die Verwaltung ist nicht terminiert. Bereits am 10.09.2018 hat die Verwaltung 
mitgeteilt (Vorlagen-Nummer2373/2018), dass eine Umsetzung im Rahmen der der-
zeitigen Baumaßnahmen nicht möglich ist. 
 
„Warum will die Verwaltung entlang des Erlenweges zusätzliche Baumpflanzungen 
vornehmen, für die kein Platz ist. Beschlossen wurde Anlage von Baumscheiben zur 
Verkehrsberuhigung?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Beschlossen wurde „Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit auf dem gesamten Erlen-
weg die Anlage von Baumscheiben zur Verkehrsberuhigung möglich ist.“ Das beinhal-
tet die Prüfung, ob weitere Baumscheiben einschließlich Neupflanzungen entlang des 
gesamten Erlenwegs umgesetzt werden können. 
 
Ferner sind gemäß dem von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossenen Straßen-
baumkonzept Ehrenfeld zusätzliche Baumpflanzungen entlang des gesamten Erlen-
wegs vorgesehen.  
 
„Wann wird die Verwaltung den Beschluss der BV umsetzen, damit die Bebauung 
endgültig fertiggestellt werden kann?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung kann die Planung der Baumscheiben aus personellen Gründen derzeit 
nicht fortsetzen.  
Die Verwaltung wird sich ferner mit dem Bauherren in Verbindung setzten um die in 
der Baugenehmigung festgesetzte Baumscheibe vor dem neuen Gebäude umzuset-
zen.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.7.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1763/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.06.2024
Erstellt
31.05.2024 11:22