2174/2024
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Eckbereich Voltastraße / Herschelstraße in Köln Buchforst" AZ 223-23
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Da es sich hierbei um eine allgemeine Thematik handelt, ist eine Bürgerbeteiligung für einen klar zu definierten Personenkreis nicht möglich. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 2174/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Eckbereich Voltastraße / Herschelstraße in Köln Buchforst" AZ 223-23 Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen straßenverkehrstechnische Maßnahmen aus. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Grundsätzlich sind gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) Verkehrs- zeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der be- sonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfah- ren, so wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilneh- mern durch bauliche Maßnahmen (z.B. Anbringung von Absperrpfosten) zu unterbin- den, besteht darüber hinaus nicht. Nach Maßgabe des § 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO ist das Halten 5m vor und hinter Kreu- zungen von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Wie richtig beschrie- ben, existiert an der beklagten Örtlichkeit bereits eine Grenzmarkierung im genannten Kurvenbereich. Damit wurde das bestehende Haltverbot für alle Verkehrsteilnehmer noch deutlicher gekennzeichnet. Dadurch ist grundsätzlich eine sichere Nutzung der Straße gewährleistet. Aus den oben genannten Gründen sind aus straßenverkehrsrechtlicher und –techni- scher Sicht keine weiteren Maßnahmen notwendig. Es handelt sich hierbei um den Bereich des ruhenden Verkehrs, für den Vorrangig der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln zuständig ist. Sollten konkrete Parkverstöße festgestellt werden, besteht die Möglichkeit dies über das Servicetelefon des Verkehrsdienstes der Stadt Köln, Rufnummer 0221/221 - 32000, zu melden. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Eingabe
Anlage 2 Eingabe
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Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln Per E-Mail Köln, den 30.12.2023 Anregung und Beschwerde zum Eckbereich Voltastraße / Herschelstraße in Köln Buchforst Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Anwohnende der Herschelstraße in Köln Buchforst. Diese Einbahnstraße mündet in die Voltastraße (ebenso Einbahnstraße). Dadurch, dass die Voltastraße eine außergewöhnlich enge Straße ist, führt jeder Falschparker im Eckbereich (5-m-Bereich nach StVO) dazu, dass insb. Fahrzeuge wie Müllabfuhr und im Fall der Fälle auch Feuerwehr die Ecke nicht passieren können. Hierzu reicht es bereits aus, wenn Fahrzeuge wenige Zentimeter im Eckbereich stehen (siehe Fotos in der Anlage 1). Trotzdem stehen hier täglich Falschparker. Wenn wir das Ordnungsamt rufen, wird höchstens ein Strafzettel verteilt. Und zwar selbst dann, wenn die Falschparker so stehen, dass keine Fahrzeuge wie Müllabfuhr und Feuerwehr durchkommen (so zuletzt am 28.12.2023 gegen 18:00 Uhr). Regelmäßig hupt die AWB minutenlang am Morgen (da sie nicht durchkommt) und terrorisiert damit die gesamte Nachbarschaft. Häufig kapituliert die AWB nach einiger Zeit und fährt rückwärts aus der Herschelstraße wieder raus. Wir beschweren uns seit Jahren beim Verkehrsdienst, bei der AWB und bei der Feuerwehr. Trotzdem hat sich nichts an der Situation geändert. Wir verlangen bauliche Maßnahmen gegen diesen unerträglichen Zustand (z.B. feste Poller am Rand der Grenzmarkierung). Konkret schlagen wir vor, z.B. 2 Poller am Ende der Grenzmarkierung aufzustellen. Auf diese Weise bleibt der notwendige Kurvenradius erhalten und Falschparker werden effektiv verhindert. Hierzu haben wir eine Skizze erstellt (siehe Anlage 2). Eine ähnliche Lösung aus der Praxis haben wir in Anlage 3 dokumentiert. Eventuell müsste in diesem kleinen Bereich statt der Grenzmarkierung eine Sperrfläche markiert werden. Wir stellen hierzu klar, dass es sich NICHT um eine Situation, die einfach lapidar als „Verkehrsüberwachungsproblem“ bezeichnet und abgeheftet werden kann. Denn was bringt ein Strafzettel hinter der Windschutzscheibe, wenn die Feuerwehr nicht durchkommt? Zudem ist Seite 2 der Verkehrsdienst zu den Randzeiten sowieso nicht erreichbar. Wenn morgens die AWB kommt, kann sie auch schlecht an der Ecke so lange warten, bis der Verkehrsdienst hier tätig wird. Es kann auch nicht einfach gesagt werden, dass hier die StVO-Regelung zum Eckparken ausreichend ist. Erstens weil offensichtlich nahezu täglich die AWB genötigt wird (siehe Fotos in der Anlage 1). Zweitens zeigt die bereits aufgemalte Grenzmarkierung, dass hier grundsätzlich Handlungsbedarf besteht. Und hier zeigt sich, dass die bisherige Maßnahme (Aufmalen der Grenzmarkierung) nicht ausreichend war und demnach weiter nachgebessert werden muss. Trotzdem muss der Verkehrsdienst im Zuge dieser Anregung endlich angewiesen werden, hier konsequent und ausnahmslos abzuschleppen. In dieser Situation ist es sicherheitstechnisch schlicht notwendig (und damit auch verhältnismäßig), damit die AWB und Feuerwehr überhaupt durchkommen. Falls Sie Rückfragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Anlage 1: Fotos von AWB/Falschparkern Anlage 2: Skizze zum Vorschlag Anlage 3: Vergleichbare Lösung aus der Praxis 1 Anlage 1: Fotos von AWB/Falschparkern 2 3 4 Anlage 2: Skizze Vorschlag 5 Anlage 3: Vergleichbare Lösung aus der Praxis 6
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Herschelstraße
- Brückenstraße 5
- Voltastraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2174/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.07.2024
- Erstellt
- 11.07.2024 06:41