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2174/2024

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Eckbereich Voltastraße / Herschelstraße in Köln Buchforst" AZ 223-23

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.09.2024, TOP 2.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

936 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Da es sich hierbei um eine allgemeine Thematik handelt, ist eine Bürgerbeteiligung für einen klar zu 
definierten Personenkreis nicht möglich. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2206 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2174/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Eckbereich Voltastraße / Herschelstraße in Köln 
Buchforst" AZ 223-23  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen 
straßenverkehrstechnische Maßnahmen aus. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Grundsätzlich sind gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) Verkehrs-
zeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der be-
sonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfah-
ren, so wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. 
Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilneh-
mern durch bauliche Maßnahmen (z.B. Anbringung von Absperrpfosten) zu unterbin-
den, besteht darüber hinaus nicht.  
 
Nach Maßgabe des § 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO ist das Halten 5m vor und hinter Kreu-
zungen von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Wie richtig beschrie-
ben, existiert an der beklagten Örtlichkeit bereits eine Grenzmarkierung im genannten 
Kurvenbereich. Damit wurde das bestehende Haltverbot für alle Verkehrsteilnehmer 
noch deutlicher gekennzeichnet. Dadurch ist grundsätzlich eine sichere Nutzung der 
Straße gewährleistet. 
 
Aus den oben genannten Gründen sind aus straßenverkehrsrechtlicher und –techni-
scher Sicht keine weiteren Maßnahmen notwendig. Es handelt sich hierbei um den 
Bereich des ruhenden Verkehrs, für den Vorrangig der Ordnungs- und Verkehrsdienst 
der Stadt Köln zuständig ist. 
 
Sollten konkrete Parkverstöße festgestellt werden, besteht die Möglichkeit dies über 
das Servicetelefon des Verkehrsdienstes der Stadt Köln, Rufnummer 0221/221 -
32000, zu melden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Eingabe

Anlage 2 Eingabe

3454 Zeichen

Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden der Stadt Köln 
Per E-Mail 
Köln, den 30.12.2023 
Anregung und Beschwerde zum Eckbereich Voltastraße / Herschelstraße in Köln Buchforst 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir sind Anwohnende der Herschelstraße in Köln Buchforst. Diese Einbahnstraße mündet in die 
Voltastraße (ebenso Einbahnstraße). Dadurch, dass die Voltastraße eine außergewöhnlich enge Straße 
ist, führt jeder Falschparker im Eckbereich (5-m-Bereich nach StVO) dazu, dass insb. Fahrzeuge wie 
Müllabfuhr und im Fall der Fälle auch Feuerwehr die Ecke nicht passieren können. Hierzu reicht es 
bereits aus, wenn Fahrzeuge wenige Zentimeter im Eckbereich stehen (siehe Fotos in der Anlage 1). 
Trotzdem stehen hier täglich Falschparker. Wenn wir das Ordnungsamt rufen, wird höchstens ein 
Strafzettel verteilt. Und zwar selbst dann, wenn die Falschparker so stehen, dass keine Fahrzeuge wie 
Müllabfuhr und Feuerwehr durchkommen (so zuletzt am 28.12.2023 gegen 18:00 Uhr). 
Regelmäßig hupt die AWB minutenlang am Morgen (da sie nicht durchkommt) und terrorisiert damit die 
gesamte Nachbarschaft. Häufig kapituliert die AWB nach einiger Zeit und fährt rückwärts aus der 
Herschelstraße wieder raus. Wir beschweren uns seit Jahren beim Verkehrsdienst, bei der AWB und bei 
der Feuerwehr. Trotzdem hat sich nichts an der Situation geändert. 
Wir verlangen bauliche Maßnahmen gegen diesen unerträglichen Zustand (z.B. feste Poller am Rand 
der Grenzmarkierung). 
Konkret schlagen wir vor, z.B. 2 Poller am Ende der Grenzmarkierung aufzustellen. Auf diese Weise 
bleibt der notwendige Kurvenradius erhalten und Falschparker werden effektiv verhindert. Hierzu haben 
wir eine Skizze erstellt (siehe Anlage 2). Eine ähnliche Lösung aus der Praxis haben wir in Anlage 3 
dokumentiert. Eventuell müsste in diesem kleinen Bereich statt der Grenzmarkierung eine Sperrfläche 
markiert werden. 
Wir stellen hierzu klar, dass es sich NICHT um eine Situation, die einfach lapidar als 
„Verkehrsüberwachungsproblem“ bezeichnet und abgeheftet werden kann. Denn was bringt ein 
Strafzettel hinter der Windschutzscheibe, wenn die Feuerwehr nicht durchkommt? Zudem ist

Seite 2 
der Verkehrsdienst zu den Randzeiten sowieso nicht erreichbar. Wenn morgens die AWB 
kommt, kann sie auch schlecht an der Ecke so lange warten, bis der Verkehrsdienst hier tätig 
wird. 
Es kann auch nicht einfach gesagt werden, dass hier die StVO-Regelung zum Eckparken 
ausreichend ist. Erstens weil offensichtlich nahezu täglich die AWB genötigt wird (siehe Fotos in 
der Anlage 1). Zweitens zeigt die bereits aufgemalte Grenzmarkierung, dass hier grundsätzlich 
Handlungsbedarf besteht. Und hier zeigt sich, dass die bisherige Maßnahme (Aufmalen der 
Grenzmarkierung) nicht ausreichend war und demnach weiter nachgebessert werden muss. 
Trotzdem muss der Verkehrsdienst im Zuge dieser Anregung endlich angewiesen werden, hier 
konsequent und ausnahmslos abzuschleppen. In dieser Situation ist es sicherheitstechnisch schlicht 
notwendig (und damit auch verhältnismäßig), damit die AWB und Feuerwehr überhaupt durchkommen. 
Falls Sie Rückfragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. 
Mit freundlichen Grüßen 
   
Anlage 1: Fotos von AWB/Falschparkern 
Anlage 2: Skizze zum Vorschlag 
Anlage 3: Vergleichbare Lösung aus der Praxis

1
Anlage 1: Fotos von AWB/Falschparkern

2

3

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Anlage 2: Skizze Vorschlag
5

Anlage 3: Vergleichbare Lösung 
aus der Praxis
6

Beratungsverlauf (1)

30.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Herschelstraße
  • Brückenstraße 5
  • Voltastraße

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Details

Aktenzeichen
2174/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.07.2024
Erstellt
11.07.2024 06:41