2230/2022
283. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
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Anlagen 2- 15 - Ergänzende Erläuterungen 283. Satzung
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Anlage 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Am Zehnpfennigshof von : Hahnwaldweg bis : Unter den Birken Stadtteil : Hahnwald Stadtbezirk : 2 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Betonmasten mit Aufsatzleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richt- linien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Camilo LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 12.05.2022 bis 12.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 59.500,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 41.650,00 EUR Die Straße Am Zehnpfennigshof ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie dient ganz überwiegend der Erschließung der angrenzenden Wohngrundstücke und hat darüber hinaus nur eine sehr geringe Verbindungsfunktion, da diese von den parallel verlaufenden Straßen Im Hasengarten und Bonner Landstraße erfüllt wird. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Am Zehnpfennigshof ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll bereits im August 2022 begonnen werden. Die Satzung tritt daher bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2022 in Kraft. Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Am Klausenberg/Looper Weg von : Brücker Mauspfad bis : Rinderweg Stadtteil : Brück Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage in der Straße Am Klausenberg besteht überwiegend aus Peitschen- masten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Einige neuere Masten können dabei voraussichtlich weiter verwendet werden und erhalten nur neue Leuchtaufsätze. Der Looper Weg ist eine Stichstraße, die aufgrund ihrer Länge beitragsrechtlich ein unselbst- ständiges Anhängsel der Straße Am Klausenberg ist. Bei den dort vorhandenen Straßen- leuchten besteht derzeit kein Erneuerungsbedarf. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 23.05.2022 bis 09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Klausenberg durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Austausch von Leuchtaufsätzen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 40.500,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 28.400,00 EUR Die Straße Am Klausenberg/Looper Weg ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke, besonders da sie im Westen nicht durchgängig bis zum Brücker Mauspfad befahrbar ist, sondern auf Höhe des Hauses Nr. 12 abgepollert ist. Die Verteilung des Verkehrs im Wohngebiet nördlich der Olpener Straße erfolgt überwiegend über die Overather Straße. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Am Klausenberg/Looper Weg ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlie- ger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft. Anlage 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Hoffnungsthaler Straße von : Königsforststraße bis : Am Hirschsprung Stadtteil : Brück Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhan- dene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 16.05.2022 bis 09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 9.600,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 6.800,00 EUR Die Hoffnungsthaler Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der durchgehende innerörtli- che und überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von den Straßen Am Wildwechsel und Am Hirschsprung, sowie vom Brücker Mauspfad aufgenommen. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Hoffnungsthaler Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie- geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft. Anlage 5 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kierkegaardstraße von : Nobelstraße bis : Wendeanlage Stadtteil : Vingst Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage bestand ursprünglich überwiegend aus Peitschenmasten mit Lang- feldleuchten, zurzeit sind als Provisorium Kofferleuchten mit gelbem Licht montiert. Die Be- leuchtungsanlage ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Dabei werden auch die Standorte der Masten verän- dert. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 09.05.2022 bis 09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 20.300,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 14.200,00 EUR Die Kierkegaardstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie hat keine Verbindungsfunktion und dient lediglich der Erschlie- ßung der angrenzenden Grundstücke, da es sich um eine Stichstraße handelt. Der durchge- hende inner- und überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der Nobelstraße aufgenom- men. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Kierkegaardstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie- geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft. Anlage 6 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Königsforststraße von : Brücker Mauspfad bis : Am Wildwechsel Stadtteil : Brück Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Einige neuere Masten können dabei voraussichtlich weiter verwendet werden und erhalten nur neue Leuchtaufsätze. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 16.05.2022 bis 09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 28.600,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 20.100,00 EUR Die Königsforststraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwie- gend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der durchgehende innerörtliche und überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der parallel verlaufenden Olpener Straße, sowie der Straße Am Hirschsprung aufgenommen. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Königsforststraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 be- schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie- geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft. Anlage 7 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Lustheider Straße von : Ostheimer Straße bis : Vingster Ring Stadtteil : Höhenberg Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Einige neuere Masten können dabei voraussichtlich weiter verwendet werden und erhalten nur neue Leuchtaufsätze. Die beiden Leuchten am Fußgängerüberweg bei Haus Nr. 54 bleiben vollständig erhalten. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 14.04.2022 bis 13.05.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen unter Beibehaltung zweier neuwertiger Leuchtstellen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 61.900,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 43.400,00 EUR Die Lustheider Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwie- gend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Sie ist zudem zur Ostheimer Straße hin abgepollert und von dort aus nicht befahrbar. Der durchgehende innerörtliche und überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der östlich verlaufenden Nobelstraße aufgenom- men. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Lustheider Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie- geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft. Anlage 8 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Odenwaldstraße von : Gremberger Straße bis : Lüderichstraße Stadtteil : Humboldt/Gremberg Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Einige neuere Masten können dabei voraussichtlich weiter verwendet werden und erhalten nur neue Leuchtaufsätze. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 08.02.2022 bis 08.03.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 38.100,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 26.700,00 EUR Die Odenwaldstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwie- gend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der durchgehende innerörtliche und überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der südlich verlaufenden Gremberger Straße aufgenommen. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Odenwaldstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 be- schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie- geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten wurde bereits im Juni 2022 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2022 in Kraft. Anlage 9 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Overather Straße von : Am Klausenberg bis : Brücke vor Haus-Nr. 36 Stadtteil : Brück Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 23.05.2022 bis 09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 10.800,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 7.600,00 EUR Die Overather Straße ist im Abschnitt von Am Klausenberg bis zur Brücke vor Hausnummer 36 als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustu- fen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke, besonders da die Weiterfahrt nach Norden über die Brücke am Ende der Anlage nur für Anlieger*innen gestattet ist. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Overather Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 be- schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie- geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft. Anlage 10 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Overather Straße von : von Olpener Straße bis : Am Klausenberg Stadtteil : Brück Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhan- dene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 23.05.2022 bis 09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 10.800,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 5.400,00 EUR Die Overather Straße ist im Abschnitt von Olpener Straße bis Am Klausenberg als Haupter- schließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie dient neben der Erschließung der anliegenden Grundstücke auch der Verteilung des Ver- kehrs im Wohngebiet nördlich der Olpener Straße. Zwar führen von der Olpener Straße noch andere schmale Straßen in das Wohngebiet hinein. Die Einmündung der Overather Straße ist jedoch die einzige mit Lichtsignalanlage. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Overather Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 be- schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie- geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft. Anlage 11 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Rinderweg von : Olpener Straße bis : Ende Stadtteil : Brück Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 23.05.2022 bis 09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 21.500,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 15.100,00 EUR Der Rinderweg ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Er hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Von der Olpener Straße aus ist die Durchfahrt lediglich für Anlieger*innen gestattet. Die Verteilung des Verkehrs im Wohngebiet nördlich der Olpener Straße erfolgt überwiegend über die Overather Straße. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Rinderweg ist im Stra- ßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlos- sen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministe- rium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anliegeran- teils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft. Anlage 12 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Thorwaldsenstraße von : Nobelstraße bis : Wendeanlage Stadtteil : Vingst Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein neuerer Mast kann dabei voraussichtlich weiter verwendet werden und erhält nur einen neuen Leuchtaufsatz. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 13.05.2022 bis 03.06.2022 in Form eines Informationsschreibens stattgefunden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 16.100,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 11.300,00 EUR Die Thorwaldsenstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen. Sie hat keine Verbindungsfunktion und dient lediglich der Er- schließung der angrenzenden Grundstücke, da eine Weiterfahrt für den motorisierten Ver- kehr am Ende der Wendeanlage nicht möglich ist. Der durchgehende innerörtliche und überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der Nobelstraße aufgenommen. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Thorwaldsenstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie- geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im September 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft. Anlage 13 (zu § 2) Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Auf dem Streitacker von : Rather Straße bis : Breitenbachstraße Stadtteil : Gremberghoven Stadtbezirk : 7 § 1 Ziffer 13 der 275. KAG-Maßnahmensatzung sieht für die Straße Auf dem Streitacker im o.g. Abschnitt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vor. Die Satzung ist bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft getreten. Tatsächlich wurden die Arbeiten früher als ursprünglich vorgesehen durchgeführt. Die Inbe- triebnahme erfolgte am 25.11.2020. Damit bestand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der erneuerten Straßenbeleuchtung keine gültige KAG-Maßnahmensatzung. Daher wird diese Satzungsänderung erforderlich, damit die Maßnahmensatzung bezogen auf die Straße Auf dem Streitacker bereits zum 01.11.2020 in Kraft tritt. Da die Entscheidung zur Durchführung der Maßnahme am 08.09.2020 getroffen wurde, wer- den die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt wer- den. Anlage 14 (zu § 3) Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Cäcilienkloster/Jabachstraße von : Leonhard-Tietz-Straße bis : Cäcilienstraße Stadtteil : Altstadt/Süd Stadtbezirk : 1 Die Erschließungsanlage Cäcilienkloster/Jabachstraße ist mit der Erneuerung des Misch- wasserkanals Gegenstand von § 1 Ziffer 1 der 276. KAG-Maßnahmensatzung. Bei der Kana- lerneuerung war eine zusätzliche Erneuerung der Straßenabläufe ursprünglich nicht vorge- sehen. Im Zuge der fortgeschrittenen Planungen wurde festgestellt, dass auch die Straßenabläufe sanierungsbedürftig sind. Da der zur Kanalbaumaßnahme getroffene Baubeschluss der Stadtentwässerungsbetriebe AöR vom 12.06.2020 stammt, entstehen den Anlieger*innen keine (zusätzlichen) Kosten in Form von Straßenbaubeiträgen, da die Baumaßnahme gemäß der Richtlinie über die Ge- währung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Stra- ßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) vom 03.05.2022 zu 100 % förderfähig ist. Kosten: Die voraussichtlichen Kosten für die Erneuerung des Mischwas- serkanals betragen rd. 2.332.000,00 EUR davon entfallen auf die Straßenentwässerung (46 %), rd. 1.073.000,00 EUR zzgl. der Kosten für die Erneuerung der Straßenabläufe und Straßenablaufleitungen, rd. 56.200,00 EUR beträgt der Aufwand insgesamt 1.129.000,00 EUR beitragsfähiger Aufwand (70 % für eine Anliegerstraße) 790.500,00 EUR voraussichtliche Landesförderung 790.500,00 EUR Der Anliegeranteil beträgt unter Berücksichtigung der 100 %igen Landesförderung 0,00 EUR/m² Grundstücksfläche. Die Satzungsänderung erfolgt rückwirkend zum 30.09.2021. Anlage 15 (zu § 4) Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kurze Straße von : Vietorstraße bis : Kalk-Mülheimer-Straße Stadtteil : Kalk Stadtbezirk : 8 Die Kurze Straße ist mit der Erneuerung der Straßenentwässerung, der Fahrbahn, der Park- flächen und der Gehwege Gegenstand von § 1 Ziffer 5 der 280. KAG-Maßnahmensatzung. Im Zuge dieser Straßenbauarbeiten wurde festgestellt, dass die Beleuchtungsmasten ver- setzt werden müssen. Die Beleuchtungsanlage in der Kurze Straße bestand aus Peitschen- masten mit Langfeldleuchten und war über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und ent- sprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Ein Versetzen der Masten war unter die- sen Umständen nicht möglich und zudem unwirtschaftlich. Die alte Beleuchtungsanlage wurde deshalb demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Hierbei wurde die Anzahl der Leuchten von 2 auf 3 erhöht. Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung: 10.401,93 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 7.281,35 EUR Im Gegensatz zu den restlichen Straßenbauarbeiten war die Beleuchtungsmaßnahme zum Zeitpunkt der Durchführung nicht im Straßen- und Wegekonzept enthalten. Ob die Zuschuss- bedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kom- munales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 erfüllt werden, ist zumindest ungewiss. Da es sich jedoch um zusammenhängende Maßnahmen handelt, wird die Stadt dennoch versu- chen, die 100-prozentige Förderung beim Land zu beantragen. Die Erfolgsaussichten kön- nen derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Die Satzungsänderung erfolgt rückwirkend zum 01.06.2021.
Anlage 1, 283. Satzung
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Anlage 1 Zweihundertdreiundachtzigste Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 2 und 8 Ab- satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119, 2020, S. 492) diese Satzung beschlos- sen: § 1 Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra- ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe- bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (Straßenbaubeitragssatzung) die Art der Straße und der Umfang der Maß- nahme wie folgt festgelegt: 1. Am Zehnpfennigshof (Stadtbezirk 2) von Hahnwaldweg bis Unter den Birken; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 2. Am Klausenberg/Looper Weg (Stadtbezirk 8) von Brücker Mauspfad bis Rinderweg; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Klausenberg durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Austausch von Leuchtaufsätzen. 3. Hoffnungsthaler Straße (Stadtbezirk 8) von Königsforststraße bis Am Hirschsprung; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 4. Kierkegaardstraße (Stadtbezirk 8) von Nobelstraße bis Wendeanlage; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 5. Königsforststraße (Stadtbezirk 8) von Brücker Mauspfad bis Am Wildwechsel; 2 Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. 6. Lustheider Straße (Stadtbezirk 8) von Ostheimer Straße bis Vingster Ring; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen unter Beibehaltung zweier neuwertiger Leuchtstellen. 7. Odenwaldstraße (Stadtbezirk 8) von Gremberger Straße bis Lüderichstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. 8. Overather Straße (Stadtbezirk 8) von Am Klausenberg bis Brücke vor Haus-Nr. 36; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 9. Overather Straße (Stadtbezirk 8) von Olpener Straße bis Am Klausenberg; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 10. Rinderweg (Stadtbezirk 8) von Olpener Straße bis Ende; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 11. Thorwaldsenstraße (Stadtbezirk 8) von Nobelstraße bis Wendeanlage; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. § 2 Die 275. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für stra- ßenbauliche Maßnahmen vom 22.02.2021 (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 10 vom 17.03.2021, S. 56) wird wie folgt geändert: In § 5 3 wird in Satz 10 („§ 1 Ziffern 13, 17 und 29 treten rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft.“) die Zahl „13“ gestrichen und in Satz 12 eingefügt („§ 1 Ziffern 13, 18 und 19 treten rückwirkend zum 01.11.2020 in Kraft.“). § 3 Die 276. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für stra- ßenbauliche Maßnahmen vom 31.08.2021 (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 39 vom 29.09.2021, S. 304, Internetveröffentlichung vom 14.06.2022) wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 1 Cäcilienkloster/Jabachstraße (Stadtbezirk 1) werden im Maßnahmentext („Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals und Anschluss an die Straßenabläufe.“) die Worte „und Anschluss an die Straßenabläufe“ gestrichen und durch die Worte „sowie Ein- und Umbau von Straßenabläu- fen“ ersetzt § 4 Die 280. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßen- bauliche Maßnahmen vom 31.05.2022 (Internetveröffentlichung vom 14.06.2022) wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 5 Kurze Straße (Stadtbezirk 8) wird im Maßnahmentext („Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Parkflächen durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frost- schutzschicht sowie Erneuerung der Rinnenführung. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine.“) ein Satz 5 „Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten mit Erhöhung der Anzahl der Leuchten.“ zusätzlich angefügt. § 1 Ziffer 1 tritt rückwirkend zum 01.08.2022 in Kraft. § 1 Ziffern 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 10 treten rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft. § 1 Ziffer 7 tritt rückwirkend zum 01.06.2022 in Kraft. § 1 Ziffer 11 tritt rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft. § 2 tritt am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft. § 3 tritt rückwirkend zum 30.09.2021 in Kraft. § 4 tritt rückwirkend zum 01.06.2021 in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 2230/2022 Freigabedatum 08.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 283. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 283. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen keine Änderungswünsche äußern. Verkehrsausschuss 23.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 Verkehrsausschuss Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: die Bildung von Abschnitten, die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf- geführten Straßenarten sowie der Umfang der einzelnen Maßnahmen. Die in § 1 des beigefügten Entwurfs der 283. Satzung (Anlage 1) aufgeführten Maßnahmen sind bei- tragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maßnah- men und der in den §§ 2, 3 und 4 aufgeführten Satzungsänderungen sind in den beigefügten ergän- zenden Erläuterungen (Anlagen 2 bis 15) dargestellt. Die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge wurde inzwischen derart geändert, dass die von den Bei- tragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge für nach dem 01.01.2018 beschlossene Stra- ßenbaumaßnahmen statt wie bisher zu 50 Prozent zukünftig zu 100 Prozent vom Land NRW über- nommen werden. Solange die Straßenausbaubeiträge nicht vollständig abgeschafft werden, ist der Erlass von KAG- Maßnahmensatzungen auch weiterhin erforderlich, da damit die straßenbaulichen Maßnahmen in Köln festgelegt werden. Dies ist Voraussetzung um die Landesförderung beantragen zu können. Anlagen Anlage 1 Entwurf der 283. KAG-Maßnahmensatzung Anlagen 2 bis 12 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Satzungsentwurfes Anlagen 13 bis 15 Erläuterungen zu den Änderungen bestehender Satzungen in den §§ 2, 3 und 4 des Satzungsentwurfs
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (33)
- Hoffnungsthaler Straße
- Königsforststraße
- Kierkegaardstraße
- Nobelstraße
- Lustheider Straße
- Ostheimer Straße
- Odenwaldstraße
- Gremberger Straße
- Lüderichstraße
- Overather Straße
- Olpener Straße
- Thorwaldsenstraße
- Kurze Straße
- Bonner Landstraße
- Rather Straße
- Breitenbachstraße
- Leonhard-Tietz-Straße
- Cäcilienstraße
- Vietorstraße
- Kalk-Mülheimer Straße
- Hahnwaldweg
- Brücker Mauspfad
- Rinderweg
- Vingster Ring
- Am Zehnpfennigshof
- Am Klausenberg
- Am Hirschsprung
- Am Wildwechsel
- Auf dem Streitacker
- Unter den Birken
- Cäcilienkloster
- Im Hasengarten
- Jabachstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2230/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.08.2022
- Erstellt
- 13.07.2022 11:56