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2230/2022

283. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.08.2022

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Anlagen 2- 15 - Ergänzende Erläuterungen 283. Satzung

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Anlage 1, 283. Satzung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlagen 2- 15 - Ergänzende Erläuterungen 283. Satzung

30385 Zeichen

Anlage 2 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Am Zehnpfennigshof 
von : Hahnwaldweg 
bis : Unter den Birken 
Stadtteil : Hahnwald 
Stadtbezirk : 2 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Betonmasten mit Aufsatzleuchten und ist 
über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die 
vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richt-
linien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Camilo LED ersetzt. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 12.05.2022 bis 
12.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 59.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 41.650,00 EUR 
Die Straße Am Zehnpfennigshof ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie dient ganz überwiegend der Erschließung der 
angrenzenden Wohngrundstücke und hat darüber hinaus nur eine sehr geringe 
Verbindungsfunktion, da diese von den parallel verlaufenden Straßen Im Hasengarten und 
Bonner Landstraße erfüllt wird. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Am Zehnpfennigshof ist 
im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll bereits im August 2022 begonnen werden. Die Satzung tritt daher 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2022 in Kraft.

Anlage 3 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Am Klausenberg/Looper Weg 
von : Brücker Mauspfad 
bis : Rinderweg 
Stadtteil : Brück 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage in der Straße Am Klausenberg besteht überwiegend aus Peitschen-
masten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist 
abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht 
nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Einige neuere Masten können dabei voraussichtlich 
weiter verwendet werden und erhalten nur neue Leuchtaufsätze. 
Der Looper Weg ist eine Stichstraße, die aufgrund ihrer Länge beitragsrechtlich ein unselbst-
ständiges Anhängsel der Straße Am Klausenberg ist. Bei den dort vorhandenen Straßen-
leuchten besteht derzeit kein Erneuerungsbedarf. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 23.05.2022 bis 
09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Klausenberg durch Aufstellen neuer 
Straßenleuchten bzw. Austausch von Leuchtaufsätzen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 40.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 28.400,00 EUR 
Die Straße Am Klausenberg/Looper Weg ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion 
und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke, besonders da sie 
im Westen nicht durchgängig bis zum Brücker Mauspfad befahrbar ist, sondern auf Höhe 
des Hauses Nr. 12 abgepollert ist. Die Verteilung des Verkehrs im Wohngebiet nördlich der 
Olpener Straße erfolgt überwiegend über die Overather Straße. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Am 
Klausenberg/Looper Weg ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der 
Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der 
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie 
sieht eine 100-prozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlie-
ger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden.  
Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft.

Anlage 4 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Hoffnungsthaler Straße 
von : Königsforststraße 
bis : Am Hirschsprung 
Stadtteil : Brück 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 
Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhan-
dene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 16.05.2022 bis 
09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 9.600,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 6.800,00 EUR 
Die Hoffnungsthaler Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient 
überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der durchgehende innerörtli-
che und überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von den Straßen Am Wildwechsel und Am 
Hirschsprung, sowie vom Brücker Mauspfad aufgenommen. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Hoffnungsthaler Straße 
ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie-
geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 
0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft.

Anlage 5 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Kierkegaardstraße 
von : Nobelstraße 
bis : Wendeanlage 
Stadtteil : Vingst 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage bestand ursprünglich überwiegend aus Peitschenmasten mit Lang-
feldleuchten, zurzeit sind als Provisorium Kofferleuchten mit gelbem Licht montiert. Die Be-
leuchtungsanlage ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. 
Darüber hinaus ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den 
zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Dabei werden auch die Standorte der Masten verän-
dert. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 09.05.2022 bis 
09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 20.300,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 14.200,00 EUR 
Die Kierkegaardstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie hat keine Verbindungsfunktion und dient lediglich der Erschlie-
ßung der angrenzenden Grundstücke, da es sich um eine Stichstraße handelt. Der durchge-
hende inner- und überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der Nobelstraße aufgenom-
men. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Kierkegaardstraße ist 
im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie-
geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 
0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft.

Anlage 6 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Königsforststraße 
von : Brücker Mauspfad 
bis : Am Wildwechsel 
Stadtteil : Brück 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Einige neuere Masten können dabei voraussichtlich 
weiter verwendet werden und erhalten nur neue Leuchtaufsätze. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 16.05.2022 bis 
09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 28.600,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 20.100,00 EUR 
Die Königsforststraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwie-
gend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der durchgehende innerörtliche und 
überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der parallel verlaufenden Olpener Straße, sowie 
der Straße Am Hirschsprung aufgenommen. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Königsforststraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie-
geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 
0 Euro festgesetzt werden.  
Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft.

Anlage 7 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Lustheider Straße 
von : Ostheimer Straße 
bis : Vingster Ring 
Stadtteil : Höhenberg 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Einige neuere Masten können dabei voraussichtlich 
weiter verwendet werden und erhalten nur neue Leuchtaufsätze. Die beiden Leuchten am 
Fußgängerüberweg bei Haus Nr. 54 bleiben vollständig erhalten. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 14.04.2022 bis 
13.05.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen unter Beibehaltung zweier neuwertiger Leuchtstellen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 61.900,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 43.400,00 EUR 
Die Lustheider Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwie-
gend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Sie ist zudem zur Ostheimer Straße 
hin abgepollert und von dort aus nicht befahrbar. Der durchgehende innerörtliche und 
überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der östlich verlaufenden Nobelstraße aufgenom-
men. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Lustheider Straße ist 
im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie-
geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 
0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft.

Anlage 8 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Odenwaldstraße 
von : Gremberger Straße 
bis : Lüderichstraße 
Stadtteil : Humboldt/Gremberg 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Einige neuere Masten können dabei voraussichtlich 
weiter verwendet werden und erhalten nur neue Leuchtaufsätze. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 08.02.2022 bis 
08.03.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 38.100,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 26.700,00 EUR 
Die Odenwaldstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwie-
gend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der durchgehende innerörtliche und 
überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der südlich verlaufenden Gremberger Straße 
aufgenommen. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Odenwaldstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie-
geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 
0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten wurde bereits im Juni 2022 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf 
diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2022 in Kraft.

Anlage 9 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Overather Straße 
von : Am Klausenberg 
bis : Brücke vor Haus-Nr. 36 
Stadtteil : Brück 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 23.05.2022 bis 
09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 10.800,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 7.600,00 EUR 
Die Overather Straße ist im Abschnitt von Am Klausenberg bis zur Brücke vor Hausnummer 
36 als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustu-
fen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung 
der angrenzenden Grundstücke, besonders da die Weiterfahrt nach Norden über die Brücke 
am Ende der Anlage nur für Anlieger*innen gestattet ist. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Overather Straße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie-
geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 
0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft.

Anlage 10 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Overather Straße 
von : von Olpener Straße 
bis : Am Klausenberg 
Stadtteil : Brück 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 
Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die vorhan-
dene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 23.05.2022 bis 
09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 10.800,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 5.400,00 EUR 
Die Overather Straße ist im Abschnitt von Olpener Straße bis Am Klausenberg als Haupter-
schließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. 
Sie dient neben der Erschließung der anliegenden Grundstücke auch der Verteilung des Ver-
kehrs im Wohngebiet nördlich der Olpener Straße. Zwar führen von der Olpener Straße noch 
andere schmale Straßen in das Wohngebiet hinein. Die Einmündung der Overather Straße 
ist jedoch die einzige mit Lichtsignalanlage. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Overather Straße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie-
geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 
0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft.

Anlage 11 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Rinderweg 
von : Olpener Straße 
bis : Ende 
Stadtteil : Brück 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 23.05.2022 bis 
09.06.2022 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 21.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 15.100,00 EUR 
Der Rinderweg ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags-
satzung einzustufen. Er hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der 
Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Von der Olpener Straße aus ist die Durchfahrt 
lediglich für Anlieger*innen gestattet. Die Verteilung des Verkehrs im Wohngebiet nördlich 
der Olpener Straße erfolgt überwiegend über die Overather Straße. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Rinderweg ist im Stra-
ßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlos-
sen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministe-
rium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit 
ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anliegeran-
teils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro 
festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll bereits im Juli 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft.

Anlage 12 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Thorwaldsenstraße 
von : Nobelstraße 
bis : Wendeanlage 
Stadtteil : Vingst 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein neuerer Mast kann dabei voraussichtlich weiter 
verwendet werden und erhält nur einen neuen Leuchtaufsatz. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 13.05.2022 bis 
03.06.2022 in Form eines Informationsschreibens stattgefunden. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch eines Leuchtaufsatzes. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 16.100,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 11.300,00 EUR 
Die Thorwaldsenstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau-
beitragssatzung einzustufen. Sie hat keine Verbindungsfunktion und dient lediglich der Er-
schließung der angrenzenden Grundstücke, da eine Weiterfahrt für den motorisierten Ver-
kehr am Ende der Wendeanlage nicht möglich ist. Der durchgehende innerörtliche und 
überörtliche Verkehr wird hauptsächlich von der Nobelstraße aufgenommen. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Thorwaldsenstraße ist 
im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anlie-
geranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 
0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im September 2022 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft.

Anlage 13 (zu § 2) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Auf dem Streitacker 
von : Rather Straße 
bis : Breitenbachstraße 
Stadtteil : Gremberghoven 
Stadtbezirk : 7 
  
§ 1 Ziffer 13 der 275. KAG-Maßnahmensatzung sieht für die Straße Auf dem Streitacker im 
o.g. Abschnitt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vor. Die Satzung ist bezogen auf 
diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2020 in Kraft getreten. 
Tatsächlich wurden die Arbeiten früher als ursprünglich vorgesehen durchgeführt. Die Inbe-
triebnahme erfolgte am 25.11.2020. 
Damit bestand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der erneuerten Straßenbeleuchtung keine 
gültige KAG-Maßnahmensatzung. Daher wird diese Satzungsänderung erforderlich, damit 
die Maßnahmensatzung bezogen auf die Straße Auf dem Streitacker bereits zum 01.11.2020 
in Kraft tritt. 
Da die Entscheidung zur Durchführung der Maßnahme am 08.09.2020 getroffen wurde, wer-
den die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium 
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 soweit ersichtlich erfüllt. 
Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe 
der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt wer-
den.

Anlage 14 (zu § 3) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Cäcilienkloster/Jabachstraße 
von : Leonhard-Tietz-Straße 
bis : Cäcilienstraße 
Stadtteil : Altstadt/Süd 
Stadtbezirk : 1 
  
Die Erschließungsanlage Cäcilienkloster/Jabachstraße ist mit der Erneuerung des Misch-
wasserkanals Gegenstand von § 1 Ziffer 1 der 276. KAG-Maßnahmensatzung. Bei der Kana-
lerneuerung war eine zusätzliche Erneuerung der Straßenabläufe ursprünglich nicht vorge-
sehen. 
Im Zuge der fortgeschrittenen Planungen wurde festgestellt, dass auch die Straßenabläufe 
sanierungsbedürftig sind. 
Da der zur Kanalbaumaßnahme getroffene Baubeschluss der Stadtentwässerungsbetriebe 
AöR vom 12.06.2020 stammt, entstehen den Anlieger*innen keine (zusätzlichen) Kosten in 
Form von Straßenbaubeiträgen, da die Baumaßnahme gemäß der Richtlinie über die Ge-
währung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Stra-
ßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) 
vom 03.05.2022 zu 100 % förderfähig ist. 
  
Kosten: 
Die voraussichtlichen Kosten für die Erneuerung des Mischwas- 
serkanals betragen rd. 2.332.000,00 EUR 
davon entfallen auf die Straßenentwässerung (46 %), rd. 1.073.000,00 EUR 
zzgl. der Kosten für die Erneuerung der Straßenabläufe und 
Straßenablaufleitungen, rd. 56.200,00 EUR 
beträgt der Aufwand insgesamt 1.129.000,00 EUR 
beitragsfähiger Aufwand (70 % für eine Anliegerstraße) 790.500,00 EUR 
voraussichtliche Landesförderung 790.500,00 EUR 
  
Der Anliegeranteil beträgt unter Berücksichtigung der 100 %igen Landesförderung 0,00 
EUR/m² Grundstücksfläche. 
Die Satzungsänderung erfolgt rückwirkend zum 30.09.2021.

Anlage 15 (zu § 4) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Kurze Straße 
von : Vietorstraße 
bis : Kalk-Mülheimer-Straße 
Stadtteil : Kalk 
Stadtbezirk : 8 
  
Die Kurze Straße ist mit der Erneuerung der Straßenentwässerung, der Fahrbahn, der Park-
flächen und der Gehwege Gegenstand von § 1 Ziffer 5 der 280. KAG-Maßnahmensatzung. 
Im Zuge dieser Straßenbauarbeiten wurde festgestellt, dass die Beleuchtungsmasten ver-
setzt werden müssen. Die Beleuchtungsanlage in der Kurze Straße bestand aus Peitschen-
masten mit Langfeldleuchten und war über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer 
war abgelaufen. Darüber hinaus war die vorhandene Anlage sanierungsbedürftig und ent-
sprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Ein Versetzen der Masten war unter die-
sen Umständen nicht möglich und zudem unwirtschaftlich. 
Die alte Beleuchtungsanlage wurde deshalb demontiert und durch 6 m hohe Normmasten 
mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Hierbei wurde die Anzahl der Leuchten 
von 2 auf 3 erhöht. 
  
Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung: 10.401,93 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 7.281,35 EUR 
  
Im Gegensatz zu den restlichen Straßenbauarbeiten war die Beleuchtungsmaßnahme zum 
Zeitpunkt der Durchführung nicht im Straßen- und Wegekonzept enthalten. Ob die Zuschuss-
bedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kom-
munales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 erfüllt werden, ist zumindest ungewiss. Da 
es sich jedoch um zusammenhängende Maßnahmen handelt, wird die Stadt dennoch versu-
chen, die 100-prozentige Förderung beim Land zu beantragen. Die Erfolgsaussichten kön-
nen derzeit noch nicht eingeschätzt werden. 
Die Satzungsänderung erfolgt rückwirkend zum 01.06.2021.

Beratungsverlauf (7)

23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.09.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
10.11.2022 Rat
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2230/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.08.2022
Erstellt
13.07.2022 11:56