V/1062/2005
Aufhebung der Sperrung der Grevingstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage_3
19 Zeichen
Anlage 3 II II I II
Beschlussvorlage
5813 Zeichen
V/1062/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Aufhebung der Sperrung der Grevingstraße - Anregung 51/2005 gemäß §24 GONW, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Anregung 64/2005 gemäß §24 GONW, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sperrung der Grevingstraße im Bereich von Haus Nr. 33F entfernt und die Beschilderung wieder in den alten Zustand versetzt wird. 2. In Höhe der Grevingstraße Haus Nr. 33F wird ein Betonkegel aufgestellt. 3. Die Anregungen Nr. 51/2005 und 64/2005 nach GONW sind damit erledigt. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Betonkegel mit Markierung Kosten in Höhe von ca. 800,00 € entstehen. Die Kosten für die Wiederherstellung der alten Beschilderung betragen 2.500,00 €. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist zu finanzieren aus der Haushaltsstelle 6308.950.1051.5 Baukosten Straßen kleinere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen/Tempo 30 im Stadtbezirk Münster-Mitte. Die Haushaltsstelle hat zur Zeit frei verfügbare Mittel in Höhe von 177,16 €. Die anfallenden Kosten sollen bei den Haushaltsberatungen der Bezirksvertretung Münster-Mitte berücksichtigt werden. Vorlagen-Nr.: V/1062/2005 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: BoehmeS@stadt-muenster.de Datum: 22.12.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1062/2005 Begründung: Aufgrund eines Antrages der Eigentümergemeinschaft Grevingstraße und mit Beschluss der Be- zirksvertretung Münster-Mitte vom 21.06.2005 is t die Grevingstraße im Bereich der Tiefgaragen- einfahrt zum Haus Grevingstraße 33F im September 2005 baulich gesperrt worden, um den Durchgangsverkehr aller Verkehrsteilnehmer zu unterbinden. Auf einem voraus gegangenen Orts- termin hatten Vertreter der Eigentümergemeinschaft beklagt, dass der insgesamt sehr starke Fahrzeugverkehr sehr gefährlich sei, insbesondere für Fußgänger und Schüler; zumal viele Fahr- zeuge auch mit überhöhter Geschwindigkeit fahren würden. Nach Ausführung der Sperrung sind von Seiten mehrerer Anlieger deutliche Widersprüche gegen die Sperrung geäußert worden. Von den mehr als zehn Anrufern wurde von allen die Sperre abge- lehnt. Zwei Anlieger haben schriftlich eine Anregung nach § 24 GONW formuliert. Anregung Nr. 51/2005 von Herrn Küdde (Anlage 1): Die Wohnungen Hammer Straße 238-254 (Kreis I., Anlage 3) sind nur über die Grevingstraße er- reichbar. Der Anlieger hat eine Garage in einem Garagenhof der Hammer Straße 214 (Pfeil, Anla- ge 3). Wenn er mit seinem Kfz von der Garage zu seiner Wohnung (Kreis I., Anlage 3) fahren möchte, muss er über Düesbergweg / Kappenberger Damm / Inselbogen / Metzer Straße / Gre- vingstraße einen 4 km langen Umweg fahren. Anregung Nr. 64/2005 von Frau Wintering (Anlage 2): Frau Wintering hat eine Praxis für Ergotherapie und äußert auch besonders im Namen ihrer Pati- enten Unverständnis für die Maßnahme. Die Praxis befindet sich in der Hammer Straße Nr. 232 (Kreis II., Anlage 3). Viele ihrer Patienten sind auf Begleitung und Rollstuhl angewiesen. Wer in der Nähe der Praxis parkt und für die Rückfahrt wieder stadteinwärts fahren muss, kann nicht mehr über die Grevingstraße fahren, sondern hat große Umwege ähnlich wie Herr Küdde in Kauf zu nehmen. Frau Wintering bittet, die Sperre wieder aufzuheben, und ist bereit eine Unterschriften- sammlung ihrer Patienten in diesem Sinne durchzuführen. In der Beschlussvorlage V/0423/2005 wurde von Seiten der Verwaltung eine Sperrung der Gre- vingstraße als problematisch angesehen und nicht befürwortet. Die Erschließung wird durch diese Maßnahme verschlechtert. Die Grevingstraße wird quasi eine 400 Meter lange reine Stichstraße, die nur über die Metzer Straße erschlossen ist. Dies erhöht den Binnenverkehr für alle Anlieger und Besucher in der Wohnstraße Grevingstraße. Außerdem entstehen auch auf den Verkehrsstra- ßen erhebliche Umwegfahrten für Anlieger und Besucher, die die Grevingstraße nicht mehr nach Norden für den Weg in die Stadt nutzen können, sondern über die Hammer Straße erst einmal nach Süden abfahren müssen. Gefährlich und verbotswidrig ist auch das vermehrte Abbiegen von Fahrzeugen aus dem abgesperrten Teil der Grevingstraße nach links in die Hammer Straße, um möglichst schnell stadteinwärts zu fahren. Die Einschätzung, dass auf eine Sperrung verzichtet werden soll, wird von der Verwaltung und vom Polizeipräsidium nach wie vor beibehalten. Den Argumenten in den beiden Anregungen kann gefolgt werden. Auch die Ergebnisse von Verkehrszählungen in der Vergangenheit und Verkehrs- beobachtungen in der Gegenwart vor dem Zeitpunkt der Sperrung zeigen, dass das Verkehrsauf- kommen in dem von der Sperrung betroffenen Abschnitt der Grevingstraße sehr gering ist und keine einschneidenden Maßnahmen wie eine bauliche Sperrung erforderlich sind. - 3 - V/1062/2005 Sollte die Sperrung aufgehoben werden, bleibt die Gehwegsituation im Bereich des Balkons vor Haus Nr. 33F unbefriedigend. Fußgänger und Schulkinder können durch den niedrigen Ausbau des Balkons die Gehwegflächen hier punktuell nicht nutzen und müssen auf die Fahrbahn auswei- chen. Die Gefahrenstelle kann entschärft werden durch die Aufstellung eines Betonkegels auf der Fahrbahn (Anlage 4). Der Betonkegel kann so aufgestellt werden, dass zwischen Balkon und Be- tonkegel ausreichend Platz für Fußgänger verbleibt. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Anregung Nr. 51 Anlage 2: Anregung Nr. 64 Anlage 3: Übersichtsplan Anlage 4: Planung
Anlage_2
20 Zeichen
Anregung Nr. 64/2005
Anlage_4
168 Zeichen
STADT MÜNSTER Stadtplanungsamt Maßstab:□□□□□1:500 Bearbeitet:□□□Willmeroth□□11.03.□2005 Grevingstraße Abteilung□Verkehrsplanung Anlage□4 2,30□m 1,20□m 3,70□m Betonkegel
Anlage_1
20 Zeichen
Anregung Nr. 51/2005
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Grevingstraße 33f
- Metzer Straße
- Hammer Straße 238
- Düesbergweg
- Kappenberger Damm
- Inselbogen
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1062/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 23.12.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37