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V/1062/2005

Aufhebung der Sperrung der Grevingstraße

Vorlage 23.12.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 31.01.2006, TOP 4.2

Anlage_3

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Beschlussvorlage

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Anlage_3

19 Zeichen

Anlage 3
II
II
I
II

Beschlussvorlage

5813 Zeichen

V/1062/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aufhebung der Sperrung der Grevingstraße 
- Anregung 51/2005 gemäß §24 GONW, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
- Anregung 64/2005 gemäß §24 GONW, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sperrung der Grevingstraße im Bereich von Haus 
Nr. 33F entfernt und die Beschilderung wieder in den alten Zustand versetzt wird.  
 
2. In Höhe der Grevingstraße Haus Nr. 33F wird ein Betonkegel aufgestellt. 
 
3. Die Anregungen Nr. 51/2005 und 64/2005 nach GONW sind damit erledigt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Betonkegel mit Markierung Kosten in Höhe von ca. 
800,00 € entstehen. Die Kosten für die Wiederherstellung der alten Beschilderung betragen 
2.500,00 €. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist zu finanzieren aus der Haushaltsstelle 6308.950.1051.5 Baukosten 
Straßen kleinere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen/Tempo  30 im Stadtbezirk Münster-Mitte. Die 
Haushaltsstelle hat zur Zeit frei verfügbare Mittel in Höhe von 177,16 €. Die anfallenden Kosten 
sollen bei den Haushaltsberatungen der Bezirksvertretung Münster-Mitte berücksichtigt werden. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1062/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.12.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1062/2005 
 
Begründung: 
 
Aufgrund eines Antrages der Eigentümergemeinschaft Grevingstraße und mit Beschluss der Be-
zirksvertretung Münster-Mitte vom 21.06.2005 is t die Grevingstraße im Bereich der Tiefgaragen-
einfahrt zum Haus Grevingstraße 33F im September 2005 baulich gesperrt worden, um den 
Durchgangsverkehr aller Verkehrsteilnehmer zu unterbinden. Auf einem voraus gegangenen Orts-
termin hatten Vertreter der Eigentümergemeinschaft beklagt, dass der insgesamt sehr starke 
Fahrzeugverkehr sehr gefährlich sei, insbesondere für Fußgänger und Schüler; zumal viele Fahr-
zeuge auch mit überhöhter Geschwindigkeit fahren würden.  
 
Nach Ausführung der Sperrung sind von Seiten mehrerer Anlieger deutliche Widersprüche gegen 
die Sperrung geäußert worden. Von den mehr als zehn Anrufern wurde von allen die Sperre abge-
lehnt. Zwei Anlieger haben schriftlich eine Anregung nach § 24 GONW formuliert. 
 
Anregung Nr. 51/2005 von Herrn Küdde (Anlage 1): 
Die Wohnungen Hammer Straße 238-254 (Kreis I., Anlage 3) sind nur über die Grevingstraße er-
reichbar. Der Anlieger hat eine Garage in einem Garagenhof der Hammer Straße 214 (Pfeil, Anla-
ge 3). Wenn er mit seinem Kfz von der Garage zu seiner Wohnung (Kreis I., Anlage 3) fahren 
möchte, muss er über Düesbergweg / Kappenberger Damm / Inselbogen / Metzer Straße / Gre-
vingstraße einen 4 km langen Umweg fahren. 
 
Anregung Nr. 64/2005 von Frau Wintering (Anlage 2): 
Frau Wintering hat eine Praxis für Ergotherapie und äußert auch besonders im Namen ihrer Pati-
enten Unverständnis für die Maßnahme. Die Praxis befindet sich in der Hammer Straße Nr. 232 
(Kreis II., Anlage 3). Viele ihrer Patienten sind auf Begleitung und Rollstuhl angewiesen. Wer in der 
Nähe der Praxis parkt und für die Rückfahrt wieder stadteinwärts fahren muss, kann nicht mehr 
über die Grevingstraße fahren, sondern hat große Umwege ähnlich wie Herr Küdde  in Kauf zu 
nehmen. Frau Wintering bittet, die Sperre wieder aufzuheben, und ist bereit eine Unterschriften-
sammlung ihrer Patienten in diesem Sinne durchzuführen. 
 
In der Beschlussvorlage V/0423/2005 wurde von Seiten der Verwaltung eine Sperrung der Gre-
vingstraße als problematisch angesehen und nicht befürwortet. Die Erschließung wird durch diese 
Maßnahme verschlechtert. Die Grevingstraße wird quasi eine 400 Meter lange reine Stichstraße, 
die nur über die Metzer Straße erschlossen ist. Dies erhöht den Binnenverkehr für alle Anlieger 
und Besucher in der Wohnstraße Grevingstraße. Außerdem entstehen auch auf den Verkehrsstra-
ßen erhebliche Umwegfahrten für Anlieger und Besucher, die die Grevingstraße nicht mehr nach 
Norden für den Weg in die Stadt nutzen können, sondern über die Hammer Straße erst einmal 
nach Süden abfahren müssen. Gefährlich und verbotswidrig ist auch das vermehrte Abbiegen von 
Fahrzeugen aus dem abgesperrten Teil der Grevingstraße nach links in die Hammer Straße, um 
möglichst schnell stadteinwärts zu fahren. 
 
Die Einschätzung, dass auf eine Sperrung verzichtet werden soll, wird von der Verwaltung und 
vom Polizeipräsidium nach wie vor beibehalten. Den Argumenten in den beiden Anregungen kann 
gefolgt werden. Auch die Ergebnisse von Verkehrszählungen in der Vergangenheit und Verkehrs-
beobachtungen in der Gegenwart vor dem Zeitpunkt der Sperrung zeigen, dass das Verkehrsauf-
kommen in dem von der Sperrung betroffenen Abschnitt der Grevingstraße sehr gering ist und 
keine einschneidenden Maßnahmen wie eine bauliche Sperrung erforderlich sind.

- 3 - 
V/1062/2005 
Sollte die Sperrung aufgehoben werden, bleibt die Gehwegsituation im Bereich des Balkons vor 
Haus Nr. 33F unbefriedigend. Fußgänger und Schulkinder können durch den niedrigen Ausbau 
des Balkons die Gehwegflächen hier punktuell nicht nutzen und müssen auf die Fahrbahn auswei-
chen. Die Gefahrenstelle kann entschärft werden durch die Aufstellung eines Betonkegels auf der 
Fahrbahn (Anlage 4). Der Betonkegel kann so aufgestellt werden, dass zwischen Balkon und Be-
tonkegel ausreichend Platz für Fußgänger verbleibt. 
 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Anregung Nr. 51 
Anlage 2: Anregung Nr. 64 
Anlage 3: Übersichtsplan 
Anlage 4: Planung

Anlage_2

20 Zeichen

Anregung Nr. 64/2005

Anlage_4

168 Zeichen

STADT MÜNSTER
Stadtplanungsamt
Maßstab:□□□□□1:500
Bearbeitet:□□□Willmeroth□□11.03.□2005
Grevingstraße
Abteilung□Verkehrsplanung
Anlage□4
2,30□m
1,20□m
3,70□m
Betonkegel

Anlage_1

20 Zeichen

Anregung Nr. 51/2005

Beratungsverlauf (1)

31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Grevingstraße 33f
  • Metzer Straße
  • Hammer Straße 238
  • Düesbergweg
  • Kappenberger Damm
  • Inselbogen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1062/2005
Typ
Vorlage
Datum
23.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37