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3090/2025

Bestellung der Schriftführung

Beschlussvorlage Ausschuss 05.11.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.12.2025

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

903 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht erforderlich. Es handelt sich um eine verwaltungsinterne 
Maßnahme. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

1207 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/205 
 
Vorlagen-Nummer 
 3090/2025 
Freigabedatum 05.11.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Schriftführung  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss bestellt für die Wahlperiode 2025 bis 2030 
 
 Herrn Michael Müller zum Schriftführer 
 
 und 
 
 Herrn Sebastian Schulz zu seinem Stellvertreter. 
 
Der Finanzausschuss ist ferner damit einverstanden, dass zur Unterstützung der Schriftfüh-
rung die Sitzungen des Gremiums auf Band aufgezeichnet werden. (§ 34 Abs. 7 Geschäfts-
ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen) 
 
 
Finanzausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 58 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NW sowie § 34 Abs. 1 
in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
der Stadt Köln sind der/die Schriftführer/in und der/die stellvertretende Schriftführer/in auf Vor-
schlag der Verwaltung durch den Finanzausschuss zu bestellen.

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Finanzausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3090/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.11.2025
Erstellt
30.10.2025 15:12