Mandari Insight

0278/2018

Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 11.2.1 vom 07.09.2017

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 15.02.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 08.03.2018, TOP 11.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

4291 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0278/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 11.2.1 vom 07.09.2017 (Bezirksvertreter Herr 
Kleinjans) zum Bezirklichen Ordnungsdienst 
Mündliche Anfrage: 
 
Die drei Mitarbeiter der Stadtverwaltung pro Bezirk, die auf den Straßen, in Grünanlagen und auf 
Spielplätzen für Ordnung sorgen sollen, gehören zum Bezirksordnungsdienst. Es gibt Pläne in der 
Stadt, diese lokalen Dienststellen aufzulösen. Wir befürchten, dass dadurch die Bürgernähe verloren 
geht und sich der Zustand öffentlicher Flächen deutlich verschlechtert. Diese Mitarbeiter unterstehen 
nicht dem städtischen Ordnungsamtsleiter, sondern den Bürgerämtern. Ihre Büros sind genauso de-
zentral, wie ihre Einsatzgebiete: Nämlich mitten im Bezirk. Der Bezirksordnungsdienst darf z.B. Autos 
stilllegen, die nicht versichert oder nicht verkehrstüchtig sind. Weitere Kontrollen sind im Bereich 
Grünüberwuchs, Anliegerreinigung und Winterdienst sowie Sauberkeit in Grünflächen und auf Spiel-
plätzen. 
 
Weitere Aufgaben: 
- Kontrollen von Daten aus dem Melderegister/örtliche Ermittlungen 
- Ermittlung und Beseitigung von Schrottfahrzeugen & Schrottfahrrädern 
- Fahrerermittlungen, Fahrtenbuchkontrollen und Führerscheineinzüge 
- Grünüberwuchs, Anliegerreinigung und Winterdienst 
- Sauberkeit in Grünflächen und auf Spielplätzen 
- Landeshundegesetz-Kontrollen 
 
Meine Fragen dazu: 
Ist die Zentralisierung und Verlagerung des bezirklichen Ordnungsdienstes für den Bezirk Chorweiler 
geplant? 
a) Wenn ja, warum wollen sie die so oft versprochene Bürgernähe wieder zurücknehmen? 
b) Warum erfahren wir nur über die Presse, solche, für uns wichtige geplante Maßnahmen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu den Ausführungen von Herrn Kleinjans in seiner mündlichen Anfrage verweist die Verwaltung auf 
die am 14.12.2017 vorgelegte Mitteilung 2763/2017 zum Maßnahmenprogramm „Zielbild 2020 – 
Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ (insbesondere Kapitel 2.2.2 und 
3.2). 
 
Zu den Fragen: 
 
Die Zentralisierung und Verlagerung des bezirklichen Ordnungsdienstes ist auch für den Bezirk 
Chorweiler geplant.

2 
 
a) Die Bürgernähe wird durch den neuen Ansatz nicht vernachlässigt. Der Ordnungsdienst ist 
seit dem 01.04.2016 bezirklich strukturiert. Derzeit besteht eine Dienstgruppe für die Bezirke 
Nippes und Chorweiler. Im Rahmen der Umsetzung des „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur 
Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ und der Personalzusetzungen im Ordnungs-
dienst wird diese Dienstgruppe personell verstärkt und geteilt, so dass dann für den Stadtbe-
zirk Nippes und den Stadtbezirk Chorweiler jeweils eine eigene Dienstgruppe zur Verfügung 
steht. Insofern können die jeweiligen bezirklichen Belange nachhaltiger als zuvor bedient wer-
den. 
 
Insbesondere wird die Dienstgruppenleitung direkter und verbindlicher Ansprechpartner für die 
Bürgeramtsleitungen sein und eine Steuerungsfunktion einnehmen, so dass – je nach Be-
schwerdelage –Hotspots intensiv bestreift werden. Hierzu gibt es künftig regelmäßige Rück-
sprachen zwischen den Bürgeramtsleitungen und den entsprechenden Dienstgruppenleitern. 
Zusätzlich werden künftig jährliche zielgerichtete Vereinbarungen über die Zusammenarbeit 
mit den Bürgerämtern (ggf. unter Beteiligung der Polizeiinspektionen), in denen insbesondere 
Hotspots sowie Besonderheiten des Bezirks berücksichtigt werden sollen, geschlossen.  
 
b) Im Vorfeld zur Konzeption des „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen 
Ordnungsdienstes“ fanden über 1,5 Jahre intensive Beratungen mit Vertreterinnen und Vertre-
tern der Bürgerämter statt. In der 2. Jahreshälfte 2017 wurden die mit dem „Zielbild 2020 – 
Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ verbundenen Änderungen in 
der Bürgeramtsleiterrunde vorgestellt. 
 
Zudem wurden und werden alle Bezirksvertretungen und der Ausschuss Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales im Rahmen der Mitteilung 2763/2017: 
„Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ über alle Maß-
nahmen informiert.

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0278/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
15.02.2018
Erstellt
22.01.2018 09:27