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Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 11.2.1 vom 07.09.2017

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 0278/2018 vom 15.02.2018

Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/3 Vorlagen-Nummer 0278/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 11.2.1 vom 07.09.2017 (Bezirksvertreter Herr Kleinjans) zum Bezirklichen Ordnungsdienst Mündliche Anfrage: Die drei Mitarbeiter der Stadtverwaltung pro Bezirk, die auf den Straßen, in Grünanlagen und auf Spielplätzen für Ordnung sorgen sollen, gehören zum Bezirksordnungsdienst. Es gibt Pläne in der Stadt, diese lokalen Dienststellen aufzulösen. Wir befürchten, dass dadurch die Bürgernähe verloren geht und sich der Zustand öffentlicher Flächen deutlich verschlechtert. Diese Mitarbeiter unterstehen nicht dem städtischen Ordnungsamtsleiter, sondern den Bürgerämtern. Ihre Büros sind genauso de- zentral, wie ihre Einsatzgebiete: Nämlich mitten im Bezirk. Der Bezirksordnungsdienst darf z.B. Autos stilllegen, die nicht versichert oder nicht verkehrstüchtig sind. Weitere Kontrollen sind im Bereich Grünüberwuchs, Anliegerreinigung und Winterdienst sowie Sauberkeit in Grünflächen und auf Spiel- plätzen. Weitere Aufgaben: - Kontrollen von Daten aus dem Melderegister/örtliche Ermittlungen - Ermittlung und Beseitigung von Schrottfahrzeugen & Schrottfahrrädern - Fahrerermittlungen, Fahrtenbuchkontrollen und Führerscheineinzüge - Grünüberwuchs, Anliegerreinigung und Winterdienst - Sauberkeit in Grünflächen und auf Spielplätzen - Landeshundegesetz-Kontrollen Meine Fragen dazu: Ist die Zentralisierung und Verlagerung des bezirklichen Ordnungsdienstes für den Bezirk Chorweiler geplant? a) Wenn ja, warum wollen sie die so oft versprochene Bürgernähe wieder zurücknehmen? b) Warum erfahren wir nur über die Presse, solche, für uns wichtige geplante Maßnahmen? Antwort der Verwaltung: Zu den Ausführungen von Herrn Kleinjans in seiner mündlichen Anfrage verweist die Verwaltung auf die am 14.12.2017 vorgelegte Mitteilung 2763/2017 zum Maßnahmenprogramm „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ (insbesondere Kapitel 2.2.2 und 3.2). Zu den Fragen: Die Zentralisierung und Verlagerung des bezirklichen Ordnungsdienstes ist auch für den Bezirk Chorweiler geplant. 2 a) Die Bürgernähe wird durch den neuen Ansatz nicht vernachlässigt. Der Ordnungsdienst ist seit dem 01.04.2016 bezirklich strukturiert. Derzeit besteht eine Dienstgruppe für die Bezirke Nippes und Chorweiler. Im Rahmen der Umsetzung des „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ und der Personalzusetzungen im Ordnungs- dienst wird diese Dienstgruppe personell verstärkt und geteilt, so dass dann für den Stadtbe- zirk Nippes und den Stadtbezirk Chorweiler jeweils eine eigene Dienstgruppe zur Verfügung steht. Insofern können die jeweiligen bezirklichen Belange nachhaltiger als zuvor bedient wer- den. Insbesondere wird die Dienstgruppenleitung direkter und verbindlicher Ansprechpartner für die Bürgeramtsleitungen sein und eine Steuerungsfunktion einnehmen, so dass – je nach Be- schwerdelage –Hotspots intensiv bestreift werden. Hierzu gibt es künftig regelmäßige Rück- sprachen zwischen den Bürgeramtsleitungen und den entsprechenden Dienstgruppenleitern. Zusätzlich werden künftig jährliche zielgerichtete Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den Bürgerämtern (ggf. unter Beteiligung der Polizeiinspektionen), in denen insbesondere Hotspots sowie Besonderheiten des Bezirks berücksichtigt werden sollen, geschlossen. b) Im Vorfeld zur Konzeption des „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ fanden über 1,5 Jahre intensive Beratungen mit Vertreterinnen und Vertre- tern der Bürgerämter statt. In der 2. Jahreshälfte 2017 wurden die mit dem „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ verbundenen Änderungen in der Bürgeramtsleiterrunde vorgestellt. Zudem wurden und werden alle Bezirksvertretungen und der Ausschuss Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales im Rahmen der Mitteilung 2763/2017: „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ über alle Maß- nahmen informiert.

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 11.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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