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2049/2024

Anregung der Bezirksvertretung Nippes betreffend "Mülheimer Brücke: Zwei Fahrspuren ausschließlich für Radverkehr"

Beschlussvorlage Ausschuss 01.10.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.10.2024, TOP 2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Beschluss der BV Nippes vom 20.06.2024

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Beschlussvorlage Rat (Version Rat 01.10.2024)

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Anlage 2 Vorabauszug Rat 01.10.2024

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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

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Beschlussvorlage Ausschuss

1549 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 
 2049/2024 
Freigabedatum 
08.07.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Nippes betreffend "Mülheimer Brücke: Zwei 
Fahrspuren ausschließlich für Radverkehr"  
Beschlussorgan 
Rat Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 20.06.2024, 
TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Verkehrs-
ausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
 
Alternative:  
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 20.06.2024, 
TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. 
 
Rat 01.10.2024 
Verkehrsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 20.06.2024 unter TOP 8.2.1 auf den An-
trag der Grünen, AN/0833/2024 (getfile.asp (stadt-koeln.de)) mehrheitlich den folgenden Be-
schluss gefasst: 
Nach der Sanierung der Mülheimer Brücke werden zwei der derzeit vier Fahrspuren dem 
Radverkehr vorbehalten. 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord-
nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
 
 
Anlage 
 
Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
20.06.2024

Anlage 1 Beschluss der BV Nippes vom 20.06.2024

1447 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 27.06.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 29. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 20.06.2024 
öffentlich 
8.2.1 Mülheimer Brücke: Zwei Fahrspuren ausschließlich für Radverkehr  
- Antrag der Grünen - 
AN/0833/2024 
 
 
Herr Dr. Ertin begründet den Antrag und führt u.a. aus, dass mit täglich 2.000 Radfah-
rern zu rechnen sei, wenn der Radschnellweg realisiert werde. Dem Radverkehr 
müsse daher mehr Platz eingeräumt werden. 
 
Herr Müller erklärt, nicht zustimmen zu wollen, weil die Reduzierung des Kfz-Verkehrs 
fördermittelschädlich sein könnte. Dies sei im zweiten Fachgespräch gesagt worden. 
 
Herr Dr. Ertin verweist auf Aussagen von Herrn Beigeordneten Egerer sowie des zu-
ständigen Staatssekretärs im ersten Fachgespräch, wonach dieses nicht der Fall sei. 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert versteht den Antrag als Signal an den Rat 
und den Verkehrsausausschuss. Durch die Planung des Grünzug Nippes und des 
Radschnellweges sei es nur folgerichtig, dass auf der Mülheimer Brücke ausreichend 
Platz für den Radverkehr vorhanden sein müsse. 
 
Beschluss: 
 
Nach der Sanierung der Mülheimer Brücke werden zwei der derzeit vier Fahrspuren 
dem Radverkehr vorbehalten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen.

Beschlussvorlage Rat (Version Rat 01.10.2024)

1513 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III 
 
Vorlagen-Nummer 
 2049/2024 
Freigabedatum 
 08.07.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Nippes betreffend „Mülheimer Brücke: Zwei 
Fahrspuren ausschließlich für Radverkehr“ 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 20.06.2024, 
TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Verkehrs-
ausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
 
Alternative:  
 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 20.06.2024, 
TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. 
 
 
 
Rat 01.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 20.06.2024 unter TOP 8.2.1 auf den An-
trag der Grünen, AN/0833/2024 (getfile.asp (stadt-koeln.de)) mehrheitlich den folgenden Be-
schluss gefasst: 
Nach der Sanierung der Mülheimer Brücke werden zwei der derzeit vier Fahrspuren dem 
Radverkehr vorbehalten. 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord-
nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
 
 
Anlage 
 
Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
20.06.2024

Anlage 2 Vorabauszug Rat 01.10.2024

672 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 04.10.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des Rates vom 
01.10.2024  
öffentlich 
3.2.1 Anregung der Bezirksvertretung Nippes betreffend "Mülheimer Brücke: 
Zwei Fahrspuren ausschließlich für Radverkehr" 
2049/2024 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 
20.06.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera-
tung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

3252 Zeichen

Anlage 3 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat unter der Vorlagen-Nummer AN/0833/2024 folgenden 
Beschluss gefasst: „Nach der Sanierung der Mülheimer Brücke werden zwei der derzeit vier 
Fahrspuren dem Radverkehr vorbehalten.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Der von der Bezirksvertretung Nippes formulierte Beschlussvorschlag entspricht dem 
Grundsatz nach einem Beschluss, den der Rat bereits im Jahr 2016 gefasst hat 
(AN/1253/2016):  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Brücke so auszugestalten, dass der Radverkehr 
zukünftig mit einfachen Mitteln sicher auf der heute jeweils rechten Fahrspur geführt 
werden kann.  
2. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss nach Abschluss der Brückensanierung 
einmal jährlich über die Verkehrsentwicklung auf der Mülheimer Brücke berichten, um 
feststellen zu können, wann es die Gesamtverkehrsverhältnisse zulassen, die 
Radfahrenden auf den jeweils heute rechten Fahrspuren zu führen. 
[…] 
 
In den letzten Jahren wurde, unter dem Eindruck der Verkehrseinschränkungen durch die 
Sanierungsarbeiten an der Mülheimer Brücke, die Frage an die Verwaltung gestellt, ob die in 
AN/1253/2016 unter Beschlusspunkt 2 benannte Voraussetzung 
(„Gesamtverkehrsverhältnisse lassen es zu“) bereits zum Zeitpunkt der Beendigung der 
Sanierungstätigkeit an der Brücke vorliegt. 
Die Verwaltung hat daraufhin die Funktion der Mülheimer Brücke im Verkehrsnetz u. a. im 
Verkehrsmodell der Stadt Köln betrachtet und die Flächenansprüche der einzelnen 
Verkehrsträger aufgezeigt. Im Ergebnis wird die Notwendigkeit einer geänderten 
Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke seitens der Verwaltung bestätigt.  
Die Verwaltung hat daher neun Regelquerschnitte einer geänderten Flächenaufteilung auf 
der Mülheimer Brücke dargestellt (siehe Mitteilung 1214/2024). Als Vorzugsvariante wird die 
Führung des Radverkehrs in Fahrtrichtung auf einem Radfahrstreifen im Bereich der heute 
jeweils rechten Kfz-Fahrspur als Baustein eines Führungskonzepts auf und zur Mülheimer 
Brücke empfohlen.   
In den letzten Monaten hat die Stadt Köln in zwei Fachgesprächen über den aktuellen Stand 
der Modellbetrachtungen im Verkehrsmodell und die daraus resultierenden Planungen 
informiert sowie den maßgeblichen Akteur*innen aus Wirtschaft und Stadtgesellschaft 
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (siehe Mitteilungen 1214/2024 und 2347/2024).     
Parallel hat die Stadtverwaltung erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als 
Fördermittelgeberin für die Sanierung der Mülheimer Brücke geführt. Die Stadt Köln hat der 
Bezirksregierung die Frage gestellt, ob eine Flächenumverteilung auf der Brücke zugunsten 
des Umweltverbundes von der Stadt Köln förderunschädlich umgesetzt werden kann. Die 
Bezirksregierung Köln hat der Stadt Köln geantwortet, dass das Vorhaben grundsätzlich 
positiv bewertet wird. Allerdings hat die Bezirksregierung der Stadt Köln zur Auflage 
gemacht, in einem extern zu vergebenden Verkehrsgutachten die Verträglichkeit der 
geplanten Maßnahme auf das Gesamtverkehrssystem untersuchen zu lassen.

Die Stadt Köln bereitet derzeit die Vergabe dieses externen Gutachtens vor. Über die 
Ergebnisse des Gutachtens wird zu gegebener Zeit informiert und darauf aufbauend eine 
Beschlussvorlage vorgelegt.

Beratungsverlauf (2)

01.10.2024 Rat
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2024 Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2049/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.10.2024
Erstellt
25.06.2024 11:23