2049/2024
Anregung der Bezirksvertretung Nippes betreffend "Mülheimer Brücke: Zwei Fahrspuren ausschließlich für Radverkehr"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 2049/2024 Freigabedatum 08.07.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Nippes betreffend "Mülheimer Brücke: Zwei Fahrspuren ausschließlich für Radverkehr" Beschlussorgan Rat Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 20.06.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Verkehrs- ausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 20.06.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Rat 01.10.2024 Verkehrsausschuss 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 20.06.2024 unter TOP 8.2.1 auf den An- trag der Grünen, AN/0833/2024 (getfile.asp (stadt-koeln.de)) mehrheitlich den folgenden Be- schluss gefasst: Nach der Sanierung der Mülheimer Brücke werden zwei der derzeit vier Fahrspuren dem Radverkehr vorbehalten. Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 20.06.2024
Anlage 1 Beschluss der BV Nippes vom 20.06.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 27.06.2024 Auszug aus der Niederschrift der 29. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 20.06.2024 öffentlich 8.2.1 Mülheimer Brücke: Zwei Fahrspuren ausschließlich für Radverkehr - Antrag der Grünen - AN/0833/2024 Herr Dr. Ertin begründet den Antrag und führt u.a. aus, dass mit täglich 2.000 Radfah- rern zu rechnen sei, wenn der Radschnellweg realisiert werde. Dem Radverkehr müsse daher mehr Platz eingeräumt werden. Herr Müller erklärt, nicht zustimmen zu wollen, weil die Reduzierung des Kfz-Verkehrs fördermittelschädlich sein könnte. Dies sei im zweiten Fachgespräch gesagt worden. Herr Dr. Ertin verweist auf Aussagen von Herrn Beigeordneten Egerer sowie des zu- ständigen Staatssekretärs im ersten Fachgespräch, wonach dieses nicht der Fall sei. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert versteht den Antrag als Signal an den Rat und den Verkehrsausausschuss. Durch die Planung des Grünzug Nippes und des Radschnellweges sei es nur folgerichtig, dass auf der Mülheimer Brücke ausreichend Platz für den Radverkehr vorhanden sein müsse. Beschluss: Nach der Sanierung der Mülheimer Brücke werden zwei der derzeit vier Fahrspuren dem Radverkehr vorbehalten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen.
Beschlussvorlage Rat (Version Rat 01.10.2024)
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Dezernat, Dienststelle III Vorlagen-Nummer 2049/2024 Freigabedatum 08.07.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Nippes betreffend „Mülheimer Brücke: Zwei Fahrspuren ausschließlich für Radverkehr“ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 20.06.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Verkehrs- ausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 20.06.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 20.06.2024 unter TOP 8.2.1 auf den An- trag der Grünen, AN/0833/2024 (getfile.asp (stadt-koeln.de)) mehrheitlich den folgenden Be- schluss gefasst: Nach der Sanierung der Mülheimer Brücke werden zwei der derzeit vier Fahrspuren dem Radverkehr vorbehalten. Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 20.06.2024
Anlage 2 Vorabauszug Rat 01.10.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 04.10.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des Rates vom 01.10.2024 öffentlich 3.2.1 Anregung der Bezirksvertretung Nippes betreffend "Mülheimer Brücke: Zwei Fahrspuren ausschließlich für Radverkehr" 2049/2024 Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 20.06.2024, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera- tung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 3 Die Bezirksvertretung Nippes hat unter der Vorlagen-Nummer AN/0833/2024 folgenden Beschluss gefasst: „Nach der Sanierung der Mülheimer Brücke werden zwei der derzeit vier Fahrspuren dem Radverkehr vorbehalten.“ Stellungnahme der Verwaltung Der von der Bezirksvertretung Nippes formulierte Beschlussvorschlag entspricht dem Grundsatz nach einem Beschluss, den der Rat bereits im Jahr 2016 gefasst hat (AN/1253/2016): 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Brücke so auszugestalten, dass der Radverkehr zukünftig mit einfachen Mitteln sicher auf der heute jeweils rechten Fahrspur geführt werden kann. 2. Die Verwaltung wird dem Verkehrsausschuss nach Abschluss der Brückensanierung einmal jährlich über die Verkehrsentwicklung auf der Mülheimer Brücke berichten, um feststellen zu können, wann es die Gesamtverkehrsverhältnisse zulassen, die Radfahrenden auf den jeweils heute rechten Fahrspuren zu führen. […] In den letzten Jahren wurde, unter dem Eindruck der Verkehrseinschränkungen durch die Sanierungsarbeiten an der Mülheimer Brücke, die Frage an die Verwaltung gestellt, ob die in AN/1253/2016 unter Beschlusspunkt 2 benannte Voraussetzung („Gesamtverkehrsverhältnisse lassen es zu“) bereits zum Zeitpunkt der Beendigung der Sanierungstätigkeit an der Brücke vorliegt. Die Verwaltung hat daraufhin die Funktion der Mülheimer Brücke im Verkehrsnetz u. a. im Verkehrsmodell der Stadt Köln betrachtet und die Flächenansprüche der einzelnen Verkehrsträger aufgezeigt. Im Ergebnis wird die Notwendigkeit einer geänderten Radverkehrsführung auf der Mülheimer Brücke seitens der Verwaltung bestätigt. Die Verwaltung hat daher neun Regelquerschnitte einer geänderten Flächenaufteilung auf der Mülheimer Brücke dargestellt (siehe Mitteilung 1214/2024). Als Vorzugsvariante wird die Führung des Radverkehrs in Fahrtrichtung auf einem Radfahrstreifen im Bereich der heute jeweils rechten Kfz-Fahrspur als Baustein eines Führungskonzepts auf und zur Mülheimer Brücke empfohlen. In den letzten Monaten hat die Stadt Köln in zwei Fachgesprächen über den aktuellen Stand der Modellbetrachtungen im Verkehrsmodell und die daraus resultierenden Planungen informiert sowie den maßgeblichen Akteur*innen aus Wirtschaft und Stadtgesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (siehe Mitteilungen 1214/2024 und 2347/2024). Parallel hat die Stadtverwaltung erste Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als Fördermittelgeberin für die Sanierung der Mülheimer Brücke geführt. Die Stadt Köln hat der Bezirksregierung die Frage gestellt, ob eine Flächenumverteilung auf der Brücke zugunsten des Umweltverbundes von der Stadt Köln förderunschädlich umgesetzt werden kann. Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Köln geantwortet, dass das Vorhaben grundsätzlich positiv bewertet wird. Allerdings hat die Bezirksregierung der Stadt Köln zur Auflage gemacht, in einem extern zu vergebenden Verkehrsgutachten die Verträglichkeit der geplanten Maßnahme auf das Gesamtverkehrssystem untersuchen zu lassen. Die Stadt Köln bereitet derzeit die Vergabe dieses externen Gutachtens vor. Über die Ergebnisse des Gutachtens wird zu gegebener Zeit informiert und darauf aufbauend eine Beschlussvorlage vorgelegt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2049/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.10.2024
- Erstellt
- 25.06.2024 11:23