3606/2020
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4025 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/10 Vorlagen-Nummer 3606/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 28.01.2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Runder Tisch Rheinaue 8.3.1 Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Bezirksregierung auf, ihr rechtzeitig zur Beratung in ihrer Sitzung am 28.01.2021 die Funktionalität des Beweidungskonzeptes unter Ausschluss der Schädi- gung der Grünlandbiotope schriftlich nachzuweisen. Begründung: Der Nachweis wurde bereits mit dem Beschluss der Maßnahme als Verpflichtung festgelegt. Er hätte innerhalb eines Jahres ab Bestandskraft des Beschlusses erfolgen müssen. Inzwischen sind zwei Beweidungsperioden abgeschlossen ohne dass diese Verpflichtung erfüllt wurde. Antwort der Verwaltung: Die Anfrage richtet sich an die Bezirksregierung und wurde dementsprechend an diese weitergege- ben. Die Antwort der Bezirksregierung wird im Folgenden inhaltlich wiedergegeben: 1. Rechtskräftige Verankerung der Ausgleichsfläche im Beschluss Die Beweidungsfläche ist gem. Planfeststellungbeschluss vom 10.11.2016 in der Form des beigefüg- ten Plans (s. Anlage 1) und gemäß der Erläuterung zur Ausgleichsfläche sowie der Maßnahmenblät- ter A2a und A2b im Landschaftspflegerischen Begleitplan durch die Bezirksregierung planfestgestellt worden. Der Planfeststellungsbeschluss insgesamt wurde aufgrund der Klage verzögert im Oktober 2017 bestandskräftig. Das Beweidungskonzept wurde im Oktober 2018 nach verschiedenen Abstim- mungsterminen fristgerecht vorgelegt. Bei dem Beweidungskonzept handelt es sich um eine Konkre- tisierung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) und damit basiert das Konzept auch auf dem Landschaftsplan Köln, also einer Satzung der Stadt Köln. Aufgrund des von den Bürgerinnen und Bürgern aufgebauten Drucks und der Wünsche der Bezirksvertretung wurde das Konzept durch ge- änderte Wegeführung in 2019 außerplanmäßig einvernehmlich verändert. Grundsätzlich kann es sich nach einvernehmlichen Absprachen der Behörden auch immer wieder leicht verändern, da es einer Dynamik unterliegt. 2. Funktionalität (vor Umsetzung) Aufgrund der fachlichen Stellungnahme aus der Bezirksregierung erging die hier zitierte Auflage zur Beweidung gem. Pkt. 7.2.10.6 des Planfeststellungsbeschlusses (s. Anlage 2). Mit dieser Auflage sollten verschiedene Rahmenbedingungen genauer einbezogen werden wie z. B. hohe Ansprüche an die Fachkonvention zur Pflege des Grünlandes, Hochwasserabfluss, etc.. Den Nachweis der „Funktionalität“ auch unter Ausschluss der Schädigung der Grünlandbiotope hat der Landesbetrieb durch das vorgelegte Beweidungskonzept (Text und Karten) als Ausführungspla- nung zur Ausgleichsmaßnahme sowie auch durch weitere Klärung mit den Fachbehörden erbracht. Mit der „Funktionalität“ war k e i n Monitoring gemeint sondern eher die Machbarkeit. Die Zustim- mung auch als Eigentümer eines Teils der Beweidungsfläche hat die Bezirksregierung dem Landes- 2 betrieb Straßenbau bereits im April 2019 mitgeteilt. 3. Monitoring (während/nach Umsetzung) Das „Monitoring zum Beweidungskonzept“ ist eine Maßnahme im Rahmen der Umsetzungskontrolle und wurde nicht direkt im Planfeststellungsbeschluss zum Straßenbau festgelegt, sondern dient auf- grund einer internen Absprache der Dokumentation der Beweidung (positive oder negative Entwick- lung der Flächen mit Wertung) und als Darlegung für die Fach-Behörden. So kann auch je nach Zu- stand des Grünlands weiter die Pflege in Abstimmung optimiert werden oder bei Fehlentwicklungen gegengesteuert werden. Dies ist aber vom Grunde eine freiwillige Beweissicherung zur Aufwertung durch Straßen NRW. Da in den Jahren 2019 und 2020 eine Beweidung aufgrund der Zaunzerstörun- gen nur unter Komplikationen gelaufen ist, ist das Monitoring in 2020 nur abgespeckt erfolgt und wird erst ab 2021 konkreter erfolgen.
Anlage 2
1998 Zeichen
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124
d-
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schriften
zu
beheben.
Unvorhergesehene
Beschädigungen
oder
Zerstörungen
von
Pflanzenbeständen
sind
zu
ersetzen.
Boden-
verdichtungen
sind
im
Bereich
der
durch
die
Baumaßnahme
be
troffenen
Pflanzenbestände
nach
Möglichkeit
zu
vermeiden.
Der
Wurzelraum
ist
zu
sichern.
Unvermeidbare
Eingriffe
in
Pflanzen-
bestände
sind
nach
§
39
Abs.
5
BNatSchG
grundsätzlich
außer
halb
des
Zeitraumes
vom
1.
März
bis
zum
30.
September
vorzu
nehmen.
7.2.10.6
Ausgleichsmaßnahme
A
2
Für
die
Ausgleichsmaßnahme
A
2
hat
der
Vorhabenträger
in
nerhalb
eines
Jahres
ab
Bestandskraft
des
Beschlusses
gegen
über
der
Bezirksregierung
Köln,
DeZernat
51
(HLB),
den
Nach
weis
der
Funktionalität
des
Beweidungskonzeptes
unter
Aus
schluss
der
Schädigung
der
Grünlandbiotope
zu
erbringen.
Wenn
dieser
Nachweis
nicht
erbracht
werden
kann,
behält
sich
die
Planfeststellungsbehörde
eine
Entscheidung
über
alternative
Ausgleichsmaßnahmen
vor
(
74
Abs.
3VwVfG).
7.2.10.7
Ersatzpflanzungen
und
Ansaaten
Ersatzpflanzungen
und
Ansaaten
sind
grundsätzlich
mit
boden
ständigen
Arten
vorzunehmen.
Auf
Torf,
Dünger
und
chemische
Mittel
ist
bei
der
Durchführung
der
landschaftspflegerischen
Ar
beiten
und
bei
der
Pflege
der
Anpflanzungen
soweit
wie
möglich
zu
verzichten.
Die
trassennahen
landschaftsrechtlichen
Kompensationsmaß
nahmen,
die
Gestaltungsmaßnahmen
und
sonstige
Anpflanzun
gen
und
Ansaaten
sind
frühestmöglich,
spätestens
jedoch
ein
Jahr
nach
Abschluss
der
jeweiligen
Bauphase
in
diesem
Bereich
umzusetzen.
Externe
Ausgleichsmaßnahmen
sind
zum
Baube
ginn
umzusetzen.
Beim
Pflanz-
und
Saatgut
ist
darauf
zu
ach
ten,
dass
in
Schutzgebieten
standortgerechtes,
möglichst
ge
bietseigenes
Saatgut
bzw.
bei
Gehölzen
einheimische,
stand
ortgerechte
und
möglichst
gebietseigene
Gehölze
verwendet
werden.
Die
Flächen
sind
nachhaltig
zu
pflegen.
7.2.10.8
WiederherstellungsmaßnahmenDie
LBP
Maßnahmen
sind
frühestmöglich
nach
dem
jeweiligen
Bauabschnitt
umzusetzen
und
nachhaltig
zu
pflegen.
Spätes-
Anlage 1
2262 Zeichen
A 2aErhaltung und Entwicklung der Offenlandstandorte durchextensive ganzjährige Standweide oder Saisonbeweidung Maßnahme-Nr. mit IndexErläuterung der MaßnahmeA 2a CEFUmbau eines bestehenden Waldrandes als Lebensraum fürdie Nachtigallggf. Bezug zur fortlaufenden Konflikt-Nr.Maßnahmentyp:A = AusgleichsmaßnahmeExtensivgrünlandFlutrasen mit WeidengebüschLegendeAusgleichsmaßnahmenAusweisung Rundweg, sonstiger relevanter Wanderweg NSGFFH-Gebiet DE-4405-301NaturschutzgebietSchutzgebieteFFH FFHFFHNSG NSG NSG NSGA 2bErhaltung der Zonierung des rheinnahen UferbereichesA 2a A 2b Kennzeichnung der Maßnahme lt. Textboxen / LBP-BerichtA 2a CEFMaßnahmenkennzeichnung A 2a CEFA 2b CEF Erläuterung Index:CEF= Vorgezogene AusgleichsmaßnahmeWaldrand / GehölzstreifenUmbau eines bestehenden Waldrandes A 2a CEFUmbau eines bestehenden Waldrandes als Lebensraum fürdie NachtigallAnpflanzung eines Gehölzstreifens bzw. Waldrandes mitKrautsaum und Hochstauden als Lebensraum für die NachtigallA 2b CEF Anpflanzung von Gehölzen auf AckerstandortGrünlandsaum Extensivierung bestehenden GrünlandsEntwicklung von Extensivgrünland auf Acker-standort A 2a Datumbearbeitetgezeichnetgeprüft Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr www.cochet-consult.detop@cochet-consult.de53129 BonnFax 0228 / 94 33 0 33Tel. 0228 / 94 33 0 0Luisenstraße 110COCHET CONSULTZeichenJabinCzenkuschWallossek10/201510/201510/2015 PROJIS-Nr.: 05139901 00, Land NWLandesbetrieb Straßenbau Nordrhein-WestfalenAusbau der A1zwischen AS Köln-Niehl und AK Lev-Westeinschl. Neubau der Rheinbrücke LeverkusenMaßstab: 1 : 2500Lageplan Ausgleichsmaßnahme"Extensive Ganzjahresbeweidung oderextensive Saisonbeweidung in der Rheinaueund CEF-Maßnahme Nachtigall"Unterlage / Blatt-Nr.:9.2 / 10 RegionalniederlassungRhein-Berg'HXW].DONHU6WU.|OQ Straße: A1 Betr.-km: 404+714,000 - 409+264,000Aufgestellt:Die Leiterin der RegionalniederlassungRhein-Bergi.A. (Unterschrift)Gemeinde:Zeit und Ort der Auslegung sindortsüblich bekannt gemacht worden. ZeichenArt der ÄnderungNr.Projekt-Nr.Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde bis (Dienstsiegel)rechtzeitig vor Beginn der Auslegung 45-7039Datum in der Zeit vomSatzungsgemäß ausgelegen FESTSTELLUNGSENTWURF gez. Bisoke30.10.2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Luisenstraße 110C
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Details
- Aktenzeichen
- 3606/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.01.2021
- Erstellt
- 11.12.2020 09:25