Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3606/2020 vom 15.01.2021
Stand: Am 27.05.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/10 Vorlagen-Nummer 3606/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 28.01.2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Runder Tisch Rheinaue 8.3.1 Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Bezirksregierung auf, ihr rechtzeitig zur Beratung in ihrer Sitzung am 28.01.2021 die Funktionalität des Beweidungskonzeptes unter Ausschluss der Schädi- gung der Grünlandbiotope schriftlich nachzuweisen. Begründung: Der Nachweis wurde bereits mit dem Beschluss der Maßnahme als Verpflichtung festgelegt. Er hätte innerhalb eines Jahres ab Bestandskraft des Beschlusses erfolgen müssen. Inzwischen sind zwei Beweidungsperioden abgeschlossen ohne dass diese Verpflichtung erfüllt wurde. Antwort der Verwaltung: Die Anfrage richtet sich an die Bezirksregierung und wurde dementsprechend an diese weitergege- ben. Die Antwort der Bezirksregierung wird im Folgenden inhaltlich wiedergegeben: 1. Rechtskräftige Verankerung der Ausgleichsfläche im Beschluss Die Beweidungsfläche ist gem. Planfeststellungbeschluss vom 10.11.2016 in der Form des beigefüg- ten Plans (s. Anlage 1) und gemäß der Erläuterung zur Ausgleichsfläche sowie der Maßnahmenblät- ter A2a und A2b im Landschaftspflegerischen Begleitplan durch die Bezirksregierung planfestgestellt worden. Der Planfeststellungsbeschluss insgesamt wurde aufgrund der Klage verzögert im Oktober 2017 bestandskräftig. Das Beweidungskonzept wurde im Oktober 2018 nach verschiedenen Abstim- mungsterminen fristgerecht vorgelegt. Bei dem Beweidungskonzept handelt es sich um eine Konkre- tisierung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) und damit basiert das Konzept auch auf dem Landschaftsplan Köln, also einer Satzung der Stadt Köln. Aufgrund des von den Bürgerinnen und Bürgern aufgebauten Drucks und der Wünsche der Bezirksvertretung wurde das Konzept durch ge- änderte Wegeführung in 2019 außerplanmäßig einvernehmlich verändert. Grundsätzlich kann es sich nach einvernehmlichen Absprachen der Behörden auch immer wieder leicht verändern, da es einer Dynamik unterliegt. 2. Funktionalität (vor Umsetzung) Aufgrund der fachlichen Stellungnahme aus der Bezirksregierung erging die hier zitierte Auflage zur Beweidung gem. Pkt. 7.2.10.6 des Planfeststellungsbeschlusses (s. Anlage 2). Mit dieser Auflage sollten verschiedene Rahmenbedingungen genauer einbezogen werden wie z. B. hohe Ansprüche an die Fachkonvention zur Pflege des Grünlandes, Hochwasserabfluss, etc.. Den Nachweis der „Funktionalität“ auch unter Ausschluss der Schädigung der Grünlandbiotope hat der Landesbetrieb durch das vorgelegte Beweidungskonzept (Text und Karten) als Ausführungspla- nung zur Ausgleichsmaßnahme sowie auch durch weitere Klärung mit den Fachbehörden erbracht. Mit der „Funktionalität“ war k e i n Monitoring gemeint sondern eher die Machbarkeit. Die Zustim- mung auch als Eigentümer eines Teils der Beweidungsfläche hat die Bezirksregierung dem Landes- 2 betrieb Straßenbau bereits im April 2019 mitgeteilt. 3. Monitoring (während/nach Umsetzung) Das „Monitoring zum Beweidungskonzept“ ist eine Maßnahme im Rahmen der Umsetzungskontrolle und wurde nicht direkt im Planfeststellungsbeschluss zum Straßenbau festgelegt, sondern dient auf- grund einer internen Absprache der Dokumentation der Beweidung (positive oder negative Entwick- lung der Flächen mit Wertung) und als Darlegung für die Fach-Behörden. So kann auch je nach Zu- stand des Grünlands weiter die Pflege in Abstimmung optimiert werden oder bei Fehlentwicklungen gegengesteuert werden. Dies ist aber vom Grunde eine freiwillige Beweissicherung zur Aufwertung durch Straßen NRW. Da in den Jahren 2019 und 2020 eine Beweidung aufgrund der Zaunzerstörun- gen nur unter Komplikationen gelaufen ist, ist das Monitoring in 2020 nur abgespeckt erfolgt und wird erst ab 2021 konkreter erfolgen. -
Anlage 2
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jQQa6t Pibttj tQø4v*{dLLwr 124 d- ‚o/,Lao46 schriften zu beheben. Unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von Pflanzenbeständen sind zu ersetzen. Boden- verdichtungen sind im Bereich der durch die Baumaßnahme be troffenen Pflanzenbestände nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Wurzelraum ist zu sichern. Unvermeidbare Eingriffe in Pflanzen- bestände sind nach § 39 Abs. 5 BNatSchG grundsätzlich außer halb des Zeitraumes vom 1. März bis zum 30. September vorzu nehmen. 7.2.10.6 Ausgleichsmaßnahme A 2 Für die Ausgleichsmaßnahme A 2 hat der Vorhabenträger in nerhalb eines Jahres ab Bestandskraft des Beschlusses gegen über der Bezirksregierung Köln, DeZernat 51 (HLB), den Nach weis der Funktionalität des Beweidungskonzeptes unter Aus schluss der Schädigung der Grünlandbiotope zu erbringen. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, behält sich die Planfeststellungsbehörde eine Entscheidung über alternative Ausgleichsmaßnahmen vor ( 74 Abs. 3VwVfG). 7.2.10.7 Ersatzpflanzungen und Ansaaten Ersatzpflanzungen und Ansaaten sind grundsätzlich mit boden ständigen Arten vorzunehmen. Auf Torf, Dünger und chemische Mittel ist bei der Durchführung der landschaftspflegerischen Ar beiten und bei der Pflege der Anpflanzungen soweit wie möglich zu verzichten. Die trassennahen landschaftsrechtlichen Kompensationsmaß nahmen, die Gestaltungsmaßnahmen und sonstige Anpflanzun gen und Ansaaten sind frühestmöglich, spätestens jedoch ein Jahr nach Abschluss der jeweiligen Bauphase in diesem Bereich umzusetzen. Externe Ausgleichsmaßnahmen sind zum Baube ginn umzusetzen. Beim Pflanz- und Saatgut ist darauf zu ach ten, dass in Schutzgebieten standortgerechtes, möglichst ge bietseigenes Saatgut bzw. bei Gehölzen einheimische, stand ortgerechte und möglichst gebietseigene Gehölze verwendet werden. Die Flächen sind nachhaltig zu pflegen. 7.2.10.8 WiederherstellungsmaßnahmenDie LBP Maßnahmen sind frühestmöglich nach dem jeweiligen Bauabschnitt umzusetzen und nachhaltig zu pflegen. Spätes- -
Anlage 1
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A 2aErhaltung und Entwicklung der Offenlandstandorte durchextensive ganzjährige Standweide oder Saisonbeweidung Maßnahme-Nr. mit IndexErläuterung der MaßnahmeA 2a CEFUmbau eines bestehenden Waldrandes als Lebensraum fürdie Nachtigallggf. Bezug zur fortlaufenden Konflikt-Nr.Maßnahmentyp:A = AusgleichsmaßnahmeExtensivgrünlandFlutrasen mit WeidengebüschLegendeAusgleichsmaßnahmenAusweisung Rundweg, sonstiger relevanter Wanderweg NSGFFH-Gebiet DE-4405-301NaturschutzgebietSchutzgebieteFFH FFHFFHNSG NSG NSG NSGA 2bErhaltung der Zonierung des rheinnahen UferbereichesA 2a A 2b Kennzeichnung der Maßnahme lt. Textboxen / LBP-BerichtA 2a CEFMaßnahmenkennzeichnung A 2a CEFA 2b CEF Erläuterung Index:CEF= Vorgezogene AusgleichsmaßnahmeWaldrand / GehölzstreifenUmbau eines bestehenden Waldrandes A 2a CEFUmbau eines bestehenden Waldrandes als Lebensraum fürdie NachtigallAnpflanzung eines Gehölzstreifens bzw. Waldrandes mitKrautsaum und Hochstauden als Lebensraum für die NachtigallA 2b CEF Anpflanzung von Gehölzen auf AckerstandortGrünlandsaum Extensivierung bestehenden GrünlandsEntwicklung von Extensivgrünland auf Acker-standort A 2a Datumbearbeitetgezeichnetgeprüft Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr www.cochet-consult.detop@cochet-consult.de53129 BonnFax 0228 / 94 33 0 33Tel. 0228 / 94 33 0 0Luisenstraße 110COCHET CONSULTZeichenJabinCzenkuschWallossek10/201510/201510/2015 PROJIS-Nr.: 05139901 00, Land NWLandesbetrieb Straßenbau Nordrhein-WestfalenAusbau der A1zwischen AS Köln-Niehl und AK Lev-Westeinschl. Neubau der Rheinbrücke LeverkusenMaßstab: 1 : 2500Lageplan Ausgleichsmaßnahme"Extensive Ganzjahresbeweidung oderextensive Saisonbeweidung in der Rheinaueund CEF-Maßnahme Nachtigall"Unterlage / Blatt-Nr.:9.2 / 10 RegionalniederlassungRhein-Berg'HXW].DONHU6WU.|OQ Straße: A1 Betr.-km: 404+714,000 - 409+264,000Aufgestellt:Die Leiterin der RegionalniederlassungRhein-Bergi.A. (Unterschrift)Gemeinde:Zeit und Ort der Auslegung sindortsüblich bekannt gemacht worden. ZeichenArt der ÄnderungNr.Projekt-Nr.Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde bis (Dienstsiegel)rechtzeitig vor Beginn der Auslegung 45-7039Datum in der Zeit vomSatzungsgemäß ausgelegen FESTSTELLUNGSENTWURF gez. Bisoke30.10.2015
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