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3606/2020

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.05.2021, TOP 8.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 2

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Anlage 1

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4025 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/671/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 3606/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 28.01.2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Runder Tisch Rheinaue 8.3.1 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Bezirksregierung auf, ihr rechtzeitig zur Beratung in ihrer 
Sitzung am 28.01.2021 die Funktionalität des Beweidungskonzeptes unter Ausschluss der Schädi-
gung der Grünlandbiotope schriftlich nachzuweisen. 
Begründung: 
Der Nachweis wurde bereits mit dem Beschluss der Maßnahme als Verpflichtung festgelegt. Er hätte 
innerhalb eines Jahres ab Bestandskraft des Beschlusses erfolgen müssen. Inzwischen sind zwei 
Beweidungsperioden abgeschlossen ohne dass diese Verpflichtung erfüllt wurde. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Anfrage richtet sich an die Bezirksregierung und wurde dementsprechend an diese weitergege-
ben. Die Antwort der Bezirksregierung wird im Folgenden inhaltlich wiedergegeben: 
 
1. Rechtskräftige Verankerung der Ausgleichsfläche im Beschluss 
Die Beweidungsfläche ist gem. Planfeststellungbeschluss vom 10.11.2016 in der Form des beigefüg-
ten Plans (s. Anlage 1) und gemäß der Erläuterung zur Ausgleichsfläche sowie der Maßnahmenblät-
ter A2a und A2b im Landschaftspflegerischen Begleitplan durch die Bezirksregierung planfestgestellt 
worden. Der Planfeststellungsbeschluss insgesamt wurde aufgrund der Klage verzögert im Oktober 
2017 bestandskräftig. Das Beweidungskonzept wurde im Oktober 2018 nach verschiedenen Abstim-
mungsterminen fristgerecht vorgelegt. Bei dem Beweidungskonzept handelt es sich um eine Konkre-
tisierung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) und damit basiert das Konzept auch auf dem 
Landschaftsplan Köln, also einer Satzung der Stadt Köln. Aufgrund des von den Bürgerinnen und 
Bürgern aufgebauten Drucks und der Wünsche der Bezirksvertretung wurde das Konzept durch ge-
änderte Wegeführung in 2019 außerplanmäßig einvernehmlich verändert. Grundsätzlich kann es sich 
nach einvernehmlichen Absprachen der Behörden auch immer wieder leicht verändern, da es einer 
Dynamik unterliegt. 
 
2. Funktionalität (vor Umsetzung)  
Aufgrund  der fachlichen Stellungnahme aus der Bezirksregierung erging die hier zitierte Auflage zur 
Beweidung gem. Pkt. 7.2.10.6 des Planfeststellungsbeschlusses (s. Anlage 2). Mit dieser Auflage 
sollten verschiedene Rahmenbedingungen genauer einbezogen werden wie z. B. hohe Ansprüche an 
die Fachkonvention zur Pflege des Grünlandes, Hochwasserabfluss, etc.. 
Den Nachweis der „Funktionalität“ auch unter Ausschluss der Schädigung der Grünlandbiotope hat 
der Landesbetrieb durch das vorgelegte Beweidungskonzept (Text und Karten) als Ausführungspla-
nung zur Ausgleichsmaßnahme sowie auch durch weitere Klärung mit den Fachbehörden erbracht.  
Mit der „Funktionalität“ war  k e i n  Monitoring gemeint sondern eher die Machbarkeit. Die Zustim-
mung auch als Eigentümer eines Teils der Beweidungsfläche hat die Bezirksregierung dem Landes-

2 
 
betrieb Straßenbau bereits im April 2019 mitgeteilt.  
 
3. Monitoring (während/nach Umsetzung) 
Das „Monitoring zum Beweidungskonzept“ ist eine Maßnahme im Rahmen der Umsetzungskontrolle 
und wurde nicht direkt im Planfeststellungsbeschluss zum Straßenbau festgelegt, sondern dient auf-
grund einer internen Absprache der Dokumentation der Beweidung (positive oder negative Entwick-
lung der Flächen mit Wertung) und als Darlegung für die Fach-Behörden. So kann auch je nach Zu-
stand des Grünlands weiter die Pflege in Abstimmung optimiert werden oder bei Fehlentwicklungen 
gegengesteuert werden. Dies ist aber vom Grunde eine freiwillige Beweissicherung zur Aufwertung 
durch Straßen NRW. Da in den Jahren 2019 und 2020 eine Beweidung aufgrund der Zaunzerstörun-
gen nur unter Komplikationen gelaufen ist, ist das Monitoring in 2020 nur abgespeckt erfolgt und wird 
erst ab 2021 konkreter erfolgen.

Anlage 2

1998 Zeichen

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Pibttj
tQø4v*{dLLwr
124
d-
‚o/,Lao46
schriften
zu
beheben.
Unvorhergesehene
Beschädigungen
oder
Zerstörungen
von
Pflanzenbeständen
sind
zu
ersetzen.
Boden-
verdichtungen
sind
im
Bereich
der
durch
die
Baumaßnahme
be
troffenen
Pflanzenbestände
nach
Möglichkeit
zu
vermeiden.
Der
Wurzelraum
ist
zu
sichern.
Unvermeidbare
Eingriffe
in
Pflanzen-
bestände
sind
nach
§
39
Abs.
5
BNatSchG
grundsätzlich
außer
halb
des
Zeitraumes
vom
1.
März
bis
zum
30.
September
vorzu
nehmen.
7.2.10.6
Ausgleichsmaßnahme
A
2
Für
die
Ausgleichsmaßnahme
A
2
hat
der
Vorhabenträger
in
nerhalb
eines
Jahres
ab
Bestandskraft
des
Beschlusses
gegen
über
der
Bezirksregierung
Köln,
DeZernat
51
(HLB),
den
Nach
weis
der
Funktionalität
des
Beweidungskonzeptes
unter
Aus
schluss
der
Schädigung
der
Grünlandbiotope
zu
erbringen.
Wenn
dieser
Nachweis
nicht
erbracht
werden
kann,
behält
sich
die
Planfeststellungsbehörde
eine
Entscheidung
über
alternative
Ausgleichsmaßnahmen
vor
(
74
Abs.
3VwVfG).
7.2.10.7
Ersatzpflanzungen
und
Ansaaten
Ersatzpflanzungen
und
Ansaaten
sind
grundsätzlich
mit
boden
ständigen
Arten
vorzunehmen.
Auf
Torf,
Dünger
und
chemische
Mittel
ist
bei
der
Durchführung
der
landschaftspflegerischen
Ar
beiten
und
bei
der
Pflege
der
Anpflanzungen
soweit
wie
möglich
zu
verzichten.
Die
trassennahen
landschaftsrechtlichen
Kompensationsmaß
nahmen,
die
Gestaltungsmaßnahmen
und
sonstige
Anpflanzun
gen
und
Ansaaten
sind
frühestmöglich,
spätestens
jedoch
ein
Jahr
nach
Abschluss
der
jeweiligen
Bauphase
in
diesem
Bereich
umzusetzen.
Externe
Ausgleichsmaßnahmen
sind
zum
Baube
ginn
umzusetzen.
Beim
Pflanz-
und
Saatgut
ist
darauf
zu
ach
ten,
dass
in
Schutzgebieten
standortgerechtes,
möglichst
ge
bietseigenes
Saatgut
bzw.
bei
Gehölzen
einheimische,
stand
ortgerechte
und
möglichst
gebietseigene
Gehölze
verwendet
werden.
Die
Flächen
sind
nachhaltig
zu
pflegen.
7.2.10.8
WiederherstellungsmaßnahmenDie
LBP
Maßnahmen
sind
frühestmöglich
nach
dem
jeweiligen
Bauabschnitt
umzusetzen
und
nachhaltig
zu
pflegen.
Spätes-

Anlage 1

2262 Zeichen

A 2aErhaltung und Entwicklung der Offenlandstandorte durchextensive ganzjährige Standweide oder Saisonbeweidung
Maßnahme-Nr. mit IndexErläuterung der MaßnahmeA 2a CEFUmbau eines bestehenden Waldrandes als Lebensraum fürdie Nachtigallggf. Bezug zur fortlaufenden Konflikt-Nr.Maßnahmentyp:A = AusgleichsmaßnahmeExtensivgrünlandFlutrasen mit WeidengebüschLegendeAusgleichsmaßnahmenAusweisung Rundweg, sonstiger relevanter Wanderweg
NSGFFH-Gebiet DE-4405-301NaturschutzgebietSchutzgebieteFFH
FFHFFHNSG NSG
NSG NSGA 2bErhaltung der Zonierung des rheinnahen UferbereichesA 2a
A 2b
Kennzeichnung der Maßnahme lt. Textboxen / LBP-BerichtA 2a CEFMaßnahmenkennzeichnung
A 2a CEFA 2b CEF
Erläuterung Index:CEF= Vorgezogene AusgleichsmaßnahmeWaldrand / GehölzstreifenUmbau eines bestehenden Waldrandes
A 2a CEFUmbau eines bestehenden Waldrandes als Lebensraum fürdie NachtigallAnpflanzung eines Gehölzstreifens bzw. Waldrandes mitKrautsaum und Hochstauden als Lebensraum für die NachtigallA 2b CEF
Anpflanzung von Gehölzen auf AckerstandortGrünlandsaum
Extensivierung bestehenden GrünlandsEntwicklung von Extensivgrünland auf Acker-standort
A 2a
Datumbearbeitetgezeichnetgeprüft
Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr
www.cochet-consult.detop@cochet-consult.de53129 BonnFax 0228 / 94 33 0 33Tel. 0228 / 94 33 0 0Luisenstraße 110COCHET CONSULTZeichenJabinCzenkuschWallossek10/201510/201510/2015
PROJIS-Nr.:     05139901 00, Land NWLandesbetrieb Straßenbau Nordrhein-WestfalenAusbau der A1zwischen AS Köln-Niehl und AK Lev-Westeinschl. Neubau der Rheinbrücke LeverkusenMaßstab:   1 : 2500Lageplan Ausgleichsmaßnahme"Extensive Ganzjahresbeweidung oderextensive Saisonbeweidung in der Rheinaueund CEF-Maßnahme Nachtigall"Unterlage / Blatt-Nr.:9.2 / 10
RegionalniederlassungRhein-Berg'HXW].DONHU6WU.|OQ
Straße: A1    Betr.-km: 404+714,000 - 409+264,000Aufgestellt:Die Leiterin der RegionalniederlassungRhein-Bergi.A.
(Unterschrift)Gemeinde:Zeit und Ort der Auslegung sindortsüblich bekannt gemacht worden.
ZeichenArt der ÄnderungNr.Projekt-Nr.Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
in der Gemeinde bis
(Dienstsiegel)rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
45-7039Datum
in der Zeit vomSatzungsgemäß ausgelegen
FESTSTELLUNGSENTWURF
gez. Bisoke30.10.2015

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Luisenstraße 110C

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Details

Aktenzeichen
3606/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.01.2021
Erstellt
11.12.2020 09:25