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AFO/0016/2021

Anfrage zur Berichtsvorlage V/0542/2021 (Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße/Kirschgarten/Heriburgstraße; Wohngebiet und Neubau Grundschule)

Anfrage in der BV Ost 23.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 16.09.2021, TOP 8.3

Originalanfrage AFO/0016/2021

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Stellungnahme AFO/0016/2021

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Ansehen

Originalanfrage AFO/0016/2021

3271 Zeichen

AFO/0016/2021 
 
          Münster, den 17.8.2021 
          
                                                                                                Münster BV Ost 
                                                                                               
V/0542/2021 
 
Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten/ Heriburgstraße 
(Wohngebiet und Neubau Grundschule) 
 
Anfrage: 
Zu der öffentlichen Berichtsvorlage V/0542/2021  nehmen wir wie folgt Stellung: 
 
1. Einsatz von Photovoltaik unter städtischer Steuerung 
In Anbetracht der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2030 ist der 
Einsatz von Solarenergie notwendig. Es ist zu prüfen, ob das Wohngebiet als 
Sonnensiedlung unter städtischer Steuerung betrieben werden kann. 
 
2. Energie-effiziente Bauweise KfW 40 als Standard 
Energieeffizienz bei Neubauten ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende 
und wird deshalb staatlich gefördert. Daher sollten die Gebäude nach KfW 40 
Maßstäben gebaut werden. 
 
3. Mehr Tiefgaragenplätze 
Im Bebauungsplan ist sehr viel Platz für PKW Parken vorgesehen.  
 <150 qm  1 Stellplatz 
 >150 qm  2 Stellplatz 
 Je 2 WE   1 Stellplatz 
 Besucherstellplätze 
Die Flächenversiegelung für Parkflächen ist hoch. Daher muss in die Planung 
ausreichend Tiefgaragenplatz für Bewohner und Besucher beinhalten. Der 
geplante Raum für Besucherparken kann dann z.B. für Fahrräder oder 
Grünflächen genutzt werden. 
 
4. Angepasster Sozial-geförderter Wohnungsbau  
SoBoMü ist für dieses Baugebiet vorgesehen. Es ist zu klären, wie Handorf im 
Vergleich zu vergleichbaren Stadtteilen bezüglich sozial-gefördertem 
Wohnraum repräsentiert ist. Sollte in Handorf der sozial-geförderte 
Wohnungsbau unterrepräsentiert sein, fordern wir für dieses Baugebiet die 
Aufstockung von SoBoMü. 
 
 
 
 
 
     -2-

AFO/0016/2021 
 
V/0542/2021          
 
Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten/ Heriburgstraße 
(Wohngebiet und Neubau Grundschule) 
 
 
5. Mehr Wohnungen für große Familien 
80 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern werden laut Bebauungsplans 
entstehen. Für große Familien ist es heute sehr schwer, Wohnungen zu 
finden. 
Wir fordern, dass ein angemessener Anteil an sozial-geförderten Wohnungen 
für große Familien entsteht. (120- 150 qm).  
Denn Kinder, die in sehr beengten Wohnverhältnissen aufwachsen, laufen 
eher Gefahr, gesundheitliche, psychische oder soziale Probleme zu 
bekommen als Kinder, die ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben. 
 
6. Lage der Flüchtlingsunterkunft 
Das Baugebiet soll Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen bieten. So soll 
auf einem Grundstück auch eine Flüchtlingsunterkunft entstehen, was zu 
begrüßen ist.  
Die Lage dieses Grundstückes ist derzeit im Bebauungsplan nicht erkennbar. 
Wir fordern eine Klarstellung, wo diese Unterkunft gebaut werden soll. 
 
7. Angebot Erbpacht statt Verkauf 
Da es sich um städtisches Eigentum handelt ist Erbpacht-Recht anzubieten 
und vorzugsweise einzusetzen. 
 
Vor der Freigabe zur Auslegung der öffentlichen Berichtsvorlage V/0542/2021 bitten 
wir um Stellungnahme zu dieser Anfrage. 
 
 
 
Gez. Meinolf Sellerberg 
Gez. Monika Pander 
Gez. Benedikt Spangenberg 
Gez. Dr.Bodo Kensmann 
Gez. Renate Paschert 
Gez. Sönke Schriever

Stellungnahme AFO/0016/2021

7695 Zeichen

Münster, den 17.8.2021 
          
                                                                                                Münster BV Ost 
                                                                                               
V/0542/2021 
 
Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten/ Heriburgstraße 
(Wohngebiet und Neubau Grundschule) 
 
Anfrage: 
Zu der öffentlichen Berichtsvorlage V/0542/2021 nehmen wir wie folgt Stellung: 
 
1. Einsatz von Photovoltaik unter städtischer Steuerung 
In Anbetracht der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2030 ist der 
Einsatz von Solarenergie notwendig. Es ist zu prüfen, ob das Wohngebiet als 
Sonnensiedlung unter städtischer Steuerung betrieben werden kann. 
 
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes: 
An eine Festsetzung, speziell welche Art der Energieerzeugung (unter diversen 
Möglichkeiten) in einem BPlan-Gebiet einzusetzen ist, sind hohe rechtliche An-
wendungsvoraussetzungen geknüpft, die im vorliegenden Fall kaum herleitbar 
sind. Stattdessen können aber vom Rat beschlossene Standards  in künftigen 
Kauf-bzw. Pachtverträgen für die städtischen Grundstücke vereinbart werden.  
 
2. Energie-effiziente Bauweise KfW 40 als Standard 
Energieeffizienz bei Neubauten ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende 
und wird deshalb staatlich gefördert. Daher sollten die Gebäude nach KfW 40 
Maßstäben gebaut werden. 
 
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes: 
Eine derartige Festsetzung kann nicht in einem Angebotsbebauungsplan erfol-
gen. Stattdessen können aber vom Rat beschlossene Standards in den jeweili-
gen Kauf- bzw. Pachtverträgen vereinbart werden. 
 
Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement: 
Den Kauf - und Erbbaurechtsverträgen de r Stadt Münster werden die jeweils 
gültigen Wärmedämmstandards der Stadt Münster zugrunde gelegt. Zum jetzi-
gen Zeitpunkt sind die Vorgaben der beschlossenen Ratsvorlage V/0301/2018 
„KfW-Effizienzhausstandard 55“ maßgeblich. Mit der Vorlage V/0434/2021 sol-
len die Wärmedämmstandards weiterentwickelt werden. Diese wurde allerdings 
noch nicht beschlossen. Fragen bzgl. der Wärmedämmstandards kann das Amt 
für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beantworten. 
 
3. Mehr Tiefgaragenplätze 
Im Bebauungsplan ist sehr viel Platz für PKW Parken vorgesehen.

 <150 qm  1 Stellplatz 
 >150 qm  2 Stellplatz 
 Je 2 WE   1 Stellplatz 
 Besucherstellplätze 
Die Flächenversiegelung für Parkflächen ist hoch. Daher muss in die Planung 
ausreichend Tiefgaragenplatz für Bewohner und Besucher beinhalten. Der ge-
plante Raum für Besucherparken kann dann z.B. für Fahrräder oder Grünflä-
chen genutzt werden. 
 
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes: 
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich nach der Stellplatzsatzung 
der Stadt Münster , die der Rat der Stadt im Dezember 2019 stadtgebietsweit 
beschlossen hat . Auf ihrer Grundlage  ist d er konkrete Stellplatznachweis im 
Bauordnungsverfahren darzulegen – das ist eine rechtliche Voraussetzung zur 
Baugenehmigung. Abschläge können im Umkreis von ÖPNV -Haltestellen so-
wie bei der Vorlage von Mobilitätskonzepten vorgesehen werden. Zu beachten 
ist, dass Tiefgaragenstellplätze im Gegensatz zu ebenerdigen Stellplätzen 
a) teurer sind, was die Bau- und Unterhaltungskosten (auch zu Lasten von Mie-
tern) in die Höhe treibt und 
b) kaum reversibel sind, d.h. im Zuge einer Mobilitätswende nicht ohne größe-
ren Aufwand nachträglich umgenutzt werden können. 
 
4. Angepasster Sozial-geförderter Wohnungsbau  
SoBoMü ist für dieses Baugebiet vorgesehen. Es ist zu klären, wie Handorf im 
Vergleich zu vergleichbaren Stadtteilen bezüglich sozial-gefördertem Wohn-
raum repräsentiert ist. Sollte in Handorf der sozial-geförderte Wohnungsbau 
unterrepräsentiert sein, fordern wir für dieses Baugebiet die Aufstockung von 
SoBoMü. 
 
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes: 
Die SoBoMü ist ein gesamtstädtisches Handlungsmodell, kein Bebauungsplan-
festsetzungs-Inhalt. Es ist als Grundlage für Kauf bzw. Verkauf aller städtischen 
Neubaugebiete unter Maßgabe geförderten bzw. förderfähigen Wohnungsbaus 
zu verstehen.  
 
Nach dem Ratsbeschluss zur „Sozialgerechten Bodennutzung Münster“ wird für 
den Bereich der Mehrfamilienhausbebauung ein Zielwert von 60 % der entste-
henden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohn-
raum festgelegt. Dies gewährleistet der vorgelegte Bebauungsplanentwurf. 
 
Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement: 
Das Amt für Wohnungswesen wird beteiligt. 
 
 
5. Mehr Wohnungen für große Familien

80 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern werden laut Bebauungsplans ent-
stehen. Für große Familien ist es heute sehr schwer, Wohnungen zu fin-
den. 
Wir fordern, dass ein angemessener Anteil an sozial-geförderten Wohnungen 
für große Familien entsteht. (120- 150 qm).  
Denn Kinder, die in sehr beengten Wohnverhältnissen aufwachsen, laufen 
eher Gefahr, gesundheitliche, psychische oder soziale Probleme zu be-
kommen als Kinder, die ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben. 
 
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes: 
Der Bebauungsplan 562 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
100 WE in Mehrfamilien - und 80 WE in Einfamilienhäusern wie Reihen - und 
Doppelhäusern (in die Begründung hatte sich ein Zahlendreher eingeschli-
chen).  
Öffentlich geförderter Wohnungsbau ist nicht an eine konkrete Wohnform ge-
bunden und kann sowo hl in Einfamilien- als auch in Mehrfamilienhäusern ver-
wirklicht werden. Der Bebauungsplan trifft üblicherweise ausschließlich Festset-
zungen zur überbaubaren Grundstücksfläche. Im Zuge der Aufstellung eines 
Vermarktungskonzeptes in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen und 
Quartiersentwicklung ist auch eine Abstimmung mit dem Land erforderlich. Da-
bei werden Nutzungs- und Wohnungsmixe festgelegt. 
 
Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement: 
Das Amt für Wohnungswesen wird beteiligt. 
 
6. Lage der Flüchtlingsunterkunft 
Das Baugebiet soll Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen bieten. So soll 
auf einem Grundstück auch eine Flüchtlingsunterkunft entstehen, was zu be-
grüßen ist.  
Die Lage dieses Grundstückes ist derzeit im Bebauungsplan nicht erkennbar. 
Wir fordern eine Klarstellung, wo diese Unterkunft gebaut werden soll. 
 
Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement: 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren werden die sozialen Bedarfe z.B. hin-
sichtlich öffentlich geförderten Wohnungsbaus, Kindertagesstätten und eben 
auch Flüchtlingseinrichtungen ämterü bergreifend ermittelt. In Abstimmung mit 
den beteiligen Ämtern (z.B. Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, 
Sozialamt etc.) nimmt das Amt für Immobilienmanagement die konkrete Veror-
tung dieser Bedarfe im Baugebiet vor.  
 
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes: 
Gebäude für Geflüchtete sind in allen vorgesehenen Allgemeinen Wohngebie-
ten im Baugebiet Kirschgarten zulässig. 
 
7. Angebot Erbpacht statt Verkauf 
Da es sich um städtisches Eigentum handelt ist Erbpacht-Recht anzubieten 
und vorzugsweise einzusetzen.

Stellungnahme des Stadtplanungsamtes: 
Bebauungspläne treffen üblicherweise keine Aussagen zu potenziellen Ver-
kaufsmöglichkeiten. Die Anregung wird an das städtische Amt für Immobilien-
management weitergeleitet. 
 
Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement: 
Leitlinien für Verkauf und Ausgabe von Erbbaurechten hat der Rat bereits 2019 
beschlossen (Vorlage V/0656/2019). 
 
 
Vor der Freigabe zur Auslegung der öffentlichen Berichtsvorlage V/0542/2021 bitten 
wir um Stellungnahme zu dieser Anfrage. 
 
Gez. Meinolf Sellerberg 
Gez. Monika Pander 
Gez. Benedikt Spangenberg 
Gez. Dr.Bodo Kensmann 
Gez. Renate Paschert 
Gez. Sönke Schriever

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.3 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hobbeltstraße
  • Heriburgstraße
  • Kirschgarten

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Details

Aktenzeichen
AFO/0016/2021
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
23.08.2021
Erstellt
23.08.2021 13:19