AFO/0016/2021
Anfrage zur Berichtsvorlage V/0542/2021 (Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße/Kirschgarten/Heriburgstraße; Wohngebiet und Neubau Grundschule)
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Originalanfrage AFO/0016/2021
3271 Zeichen
AFO/0016/2021
Münster, den 17.8.2021
Münster BV Ost
V/0542/2021
Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten/ Heriburgstraße
(Wohngebiet und Neubau Grundschule)
Anfrage:
Zu der öffentlichen Berichtsvorlage V/0542/2021 nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Einsatz von Photovoltaik unter städtischer Steuerung
In Anbetracht der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2030 ist der
Einsatz von Solarenergie notwendig. Es ist zu prüfen, ob das Wohngebiet als
Sonnensiedlung unter städtischer Steuerung betrieben werden kann.
2. Energie-effiziente Bauweise KfW 40 als Standard
Energieeffizienz bei Neubauten ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende
und wird deshalb staatlich gefördert. Daher sollten die Gebäude nach KfW 40
Maßstäben gebaut werden.
3. Mehr Tiefgaragenplätze
Im Bebauungsplan ist sehr viel Platz für PKW Parken vorgesehen.
<150 qm 1 Stellplatz
>150 qm 2 Stellplatz
Je 2 WE 1 Stellplatz
Besucherstellplätze
Die Flächenversiegelung für Parkflächen ist hoch. Daher muss in die Planung
ausreichend Tiefgaragenplatz für Bewohner und Besucher beinhalten. Der
geplante Raum für Besucherparken kann dann z.B. für Fahrräder oder
Grünflächen genutzt werden.
4. Angepasster Sozial-geförderter Wohnungsbau
SoBoMü ist für dieses Baugebiet vorgesehen. Es ist zu klären, wie Handorf im
Vergleich zu vergleichbaren Stadtteilen bezüglich sozial-gefördertem
Wohnraum repräsentiert ist. Sollte in Handorf der sozial-geförderte
Wohnungsbau unterrepräsentiert sein, fordern wir für dieses Baugebiet die
Aufstockung von SoBoMü.
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AFO/0016/2021
V/0542/2021
Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten/ Heriburgstraße
(Wohngebiet und Neubau Grundschule)
5. Mehr Wohnungen für große Familien
80 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern werden laut Bebauungsplans
entstehen. Für große Familien ist es heute sehr schwer, Wohnungen zu
finden.
Wir fordern, dass ein angemessener Anteil an sozial-geförderten Wohnungen
für große Familien entsteht. (120- 150 qm).
Denn Kinder, die in sehr beengten Wohnverhältnissen aufwachsen, laufen
eher Gefahr, gesundheitliche, psychische oder soziale Probleme zu
bekommen als Kinder, die ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben.
6. Lage der Flüchtlingsunterkunft
Das Baugebiet soll Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen bieten. So soll
auf einem Grundstück auch eine Flüchtlingsunterkunft entstehen, was zu
begrüßen ist.
Die Lage dieses Grundstückes ist derzeit im Bebauungsplan nicht erkennbar.
Wir fordern eine Klarstellung, wo diese Unterkunft gebaut werden soll.
7. Angebot Erbpacht statt Verkauf
Da es sich um städtisches Eigentum handelt ist Erbpacht-Recht anzubieten
und vorzugsweise einzusetzen.
Vor der Freigabe zur Auslegung der öffentlichen Berichtsvorlage V/0542/2021 bitten
wir um Stellungnahme zu dieser Anfrage.
Gez. Meinolf Sellerberg
Gez. Monika Pander
Gez. Benedikt Spangenberg
Gez. Dr.Bodo Kensmann
Gez. Renate Paschert
Gez. Sönke Schriever
Stellungnahme AFO/0016/2021
7695 Zeichen
Münster, den 17.8.2021
Münster BV Ost
V/0542/2021
Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten/ Heriburgstraße
(Wohngebiet und Neubau Grundschule)
Anfrage:
Zu der öffentlichen Berichtsvorlage V/0542/2021 nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Einsatz von Photovoltaik unter städtischer Steuerung
In Anbetracht der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2030 ist der
Einsatz von Solarenergie notwendig. Es ist zu prüfen, ob das Wohngebiet als
Sonnensiedlung unter städtischer Steuerung betrieben werden kann.
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes:
An eine Festsetzung, speziell welche Art der Energieerzeugung (unter diversen
Möglichkeiten) in einem BPlan-Gebiet einzusetzen ist, sind hohe rechtliche An-
wendungsvoraussetzungen geknüpft, die im vorliegenden Fall kaum herleitbar
sind. Stattdessen können aber vom Rat beschlossene Standards in künftigen
Kauf-bzw. Pachtverträgen für die städtischen Grundstücke vereinbart werden.
2. Energie-effiziente Bauweise KfW 40 als Standard
Energieeffizienz bei Neubauten ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende
und wird deshalb staatlich gefördert. Daher sollten die Gebäude nach KfW 40
Maßstäben gebaut werden.
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes:
Eine derartige Festsetzung kann nicht in einem Angebotsbebauungsplan erfol-
gen. Stattdessen können aber vom Rat beschlossene Standards in den jeweili-
gen Kauf- bzw. Pachtverträgen vereinbart werden.
Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement:
Den Kauf - und Erbbaurechtsverträgen de r Stadt Münster werden die jeweils
gültigen Wärmedämmstandards der Stadt Münster zugrunde gelegt. Zum jetzi-
gen Zeitpunkt sind die Vorgaben der beschlossenen Ratsvorlage V/0301/2018
„KfW-Effizienzhausstandard 55“ maßgeblich. Mit der Vorlage V/0434/2021 sol-
len die Wärmedämmstandards weiterentwickelt werden. Diese wurde allerdings
noch nicht beschlossen. Fragen bzgl. der Wärmedämmstandards kann das Amt
für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beantworten.
3. Mehr Tiefgaragenplätze
Im Bebauungsplan ist sehr viel Platz für PKW Parken vorgesehen.
<150 qm 1 Stellplatz
>150 qm 2 Stellplatz
Je 2 WE 1 Stellplatz
Besucherstellplätze
Die Flächenversiegelung für Parkflächen ist hoch. Daher muss in die Planung
ausreichend Tiefgaragenplatz für Bewohner und Besucher beinhalten. Der ge-
plante Raum für Besucherparken kann dann z.B. für Fahrräder oder Grünflä-
chen genutzt werden.
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes:
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich nach der Stellplatzsatzung
der Stadt Münster , die der Rat der Stadt im Dezember 2019 stadtgebietsweit
beschlossen hat . Auf ihrer Grundlage ist d er konkrete Stellplatznachweis im
Bauordnungsverfahren darzulegen – das ist eine rechtliche Voraussetzung zur
Baugenehmigung. Abschläge können im Umkreis von ÖPNV -Haltestellen so-
wie bei der Vorlage von Mobilitätskonzepten vorgesehen werden. Zu beachten
ist, dass Tiefgaragenstellplätze im Gegensatz zu ebenerdigen Stellplätzen
a) teurer sind, was die Bau- und Unterhaltungskosten (auch zu Lasten von Mie-
tern) in die Höhe treibt und
b) kaum reversibel sind, d.h. im Zuge einer Mobilitätswende nicht ohne größe-
ren Aufwand nachträglich umgenutzt werden können.
4. Angepasster Sozial-geförderter Wohnungsbau
SoBoMü ist für dieses Baugebiet vorgesehen. Es ist zu klären, wie Handorf im
Vergleich zu vergleichbaren Stadtteilen bezüglich sozial-gefördertem Wohn-
raum repräsentiert ist. Sollte in Handorf der sozial-geförderte Wohnungsbau
unterrepräsentiert sein, fordern wir für dieses Baugebiet die Aufstockung von
SoBoMü.
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes:
Die SoBoMü ist ein gesamtstädtisches Handlungsmodell, kein Bebauungsplan-
festsetzungs-Inhalt. Es ist als Grundlage für Kauf bzw. Verkauf aller städtischen
Neubaugebiete unter Maßgabe geförderten bzw. förderfähigen Wohnungsbaus
zu verstehen.
Nach dem Ratsbeschluss zur „Sozialgerechten Bodennutzung Münster“ wird für
den Bereich der Mehrfamilienhausbebauung ein Zielwert von 60 % der entste-
henden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohn-
raum festgelegt. Dies gewährleistet der vorgelegte Bebauungsplanentwurf.
Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement:
Das Amt für Wohnungswesen wird beteiligt.
5. Mehr Wohnungen für große Familien
80 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern werden laut Bebauungsplans ent-
stehen. Für große Familien ist es heute sehr schwer, Wohnungen zu fin-
den.
Wir fordern, dass ein angemessener Anteil an sozial-geförderten Wohnungen
für große Familien entsteht. (120- 150 qm).
Denn Kinder, die in sehr beengten Wohnverhältnissen aufwachsen, laufen
eher Gefahr, gesundheitliche, psychische oder soziale Probleme zu be-
kommen als Kinder, die ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben.
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes:
Der Bebauungsplan 562 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
100 WE in Mehrfamilien - und 80 WE in Einfamilienhäusern wie Reihen - und
Doppelhäusern (in die Begründung hatte sich ein Zahlendreher eingeschli-
chen).
Öffentlich geförderter Wohnungsbau ist nicht an eine konkrete Wohnform ge-
bunden und kann sowo hl in Einfamilien- als auch in Mehrfamilienhäusern ver-
wirklicht werden. Der Bebauungsplan trifft üblicherweise ausschließlich Festset-
zungen zur überbaubaren Grundstücksfläche. Im Zuge der Aufstellung eines
Vermarktungskonzeptes in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen und
Quartiersentwicklung ist auch eine Abstimmung mit dem Land erforderlich. Da-
bei werden Nutzungs- und Wohnungsmixe festgelegt.
Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement:
Das Amt für Wohnungswesen wird beteiligt.
6. Lage der Flüchtlingsunterkunft
Das Baugebiet soll Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen bieten. So soll
auf einem Grundstück auch eine Flüchtlingsunterkunft entstehen, was zu be-
grüßen ist.
Die Lage dieses Grundstückes ist derzeit im Bebauungsplan nicht erkennbar.
Wir fordern eine Klarstellung, wo diese Unterkunft gebaut werden soll.
Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren werden die sozialen Bedarfe z.B. hin-
sichtlich öffentlich geförderten Wohnungsbaus, Kindertagesstätten und eben
auch Flüchtlingseinrichtungen ämterü bergreifend ermittelt. In Abstimmung mit
den beteiligen Ämtern (z.B. Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung,
Sozialamt etc.) nimmt das Amt für Immobilienmanagement die konkrete Veror-
tung dieser Bedarfe im Baugebiet vor.
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes:
Gebäude für Geflüchtete sind in allen vorgesehenen Allgemeinen Wohngebie-
ten im Baugebiet Kirschgarten zulässig.
7. Angebot Erbpacht statt Verkauf
Da es sich um städtisches Eigentum handelt ist Erbpacht-Recht anzubieten
und vorzugsweise einzusetzen.
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes:
Bebauungspläne treffen üblicherweise keine Aussagen zu potenziellen Ver-
kaufsmöglichkeiten. Die Anregung wird an das städtische Amt für Immobilien-
management weitergeleitet.
Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement:
Leitlinien für Verkauf und Ausgabe von Erbbaurechten hat der Rat bereits 2019
beschlossen (Vorlage V/0656/2019).
Vor der Freigabe zur Auslegung der öffentlichen Berichtsvorlage V/0542/2021 bitten
wir um Stellungnahme zu dieser Anfrage.
Gez. Meinolf Sellerberg
Gez. Monika Pander
Gez. Benedikt Spangenberg
Gez. Dr.Bodo Kensmann
Gez. Renate Paschert
Gez. Sönke Schriever
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Hobbeltstraße
- Heriburgstraße
- Kirschgarten
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0016/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 23.08.2021
- Erstellt
- 23.08.2021 13:19