3524/2024
Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Bezirk Wahner Heide
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NAWA Jahresbericht 2023 Bez. WahnerHeide
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Adolf Fischer/Klaus Hanisch/Herbert Kostack Beauftragte für den Außendienst bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln Naturschutzgebiet Wahner Heide Dienstbezirk VII 31.01.2024 Jahresbericht 2023 für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 Zuständigkeitsbereich Unser Zuständigkeitsbereich im Dienstbezirk VII/ Wahner Heide umfasst die Flächen: 1) Paradeplatz, Maikammer sowie Flächen am Parkplatz Radarturm Diese Flächen liegen südlich der Alten Kölner Str. bis zum Flughafenzaun hin, nach Westen bis zum Grengeler Mauspfad, im Osten bis zu der Ofenlandflächen am Parkplatz Radarturm hin. 2) Geisterbusch Diese Freiflächen bzw. Koppeln liegen nördlich der Alten Kölner Straße. 3) Pionierbecken I, II und III Diese Flächen liegen in der Nähe des Porzer Weges, einige hundert Meter hinter dem Grengeler/ Heumarer Mauspfad (PiBe I), am Rennweg, 300 m südlich der A3 (PiBe II) und 200 m südlich der Ein- u. Ausfahrt Königsforst der A3 (PiBe III) 4) Porzer Weg Dieses sind die Freiflächen, die nördlich an den Porzer Weg angrenzen. Diensteinsatz Die Dienstausübung wurde zumeist einzeln zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu unterschiedlichen Tageszeiten und an unterschiedlichen Wochentagen ausgefuhrt. Darüber hinaus wurden die Straßen Mauspfad und Alte Kölner Straße mit dem PKW abgefahren und hierbei auf besondere Vorkommnisse, insbesondere an neuralgischen Stellen, geachtet. Allgemeine Situation und Begegnungen mit Heidebesuchern 2023 Gespräche mit Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen über Naturschutz und Verhalten in der Heide verliefen auch in 2023 in der Regel meist konstruktiv und mit positivem Ausgang. Unser Bestreben ist es, zu allen Heidebesuchern ein gutes Verhältnis zu pflegen und dafür zu sorgen, dass diese sich rücksichtsvoll in der Natur verhalten und sich an die vorgegebenen Regeln halten. Ziel ist, dass der Naturschutz im Naturschutzgebiet Wahner Heide näher gebracht und respektiert werden soll. Unseren Bestrebungen entspricht es jedoch nicht, Heidenutzern wegen Geringfügigkeiten zu übereifrig entgegenzutreten, sondern alles mit Augenmaß anzugehen. Der weitaus größte Teil der Heidebesucher verhielt sich in 2023 regelkonform, einsichtig und anständig. Nur in wenigen Fällen wurden uneinsichtige Personen angetroffen. Regelmäßig erscheinende Besucher der Wahner Heide kennen die Verhaltensregeln eher und halten sich meist daran, andere, die die Wahner Heide nur an und ab aufsuchen oder sich dort erstmals aufhalten, haben sich oft noch nicht mit den Gepflogenheiten im Naturschutzgebiet auseinander gesetzt, dem Vernehmen nach oft die Schilder an den Eingangswegen nicht gelesen oder diese nur oberflächlich betrachtet. Beobachtet wurden in 2023 nur kleinere Verstöße, die hier im Einzelnen nicht aufgefuhrt werden. Wie gesagt, mögliche grobe Verstöße, die die Natur nachhaltig schädigen könnten, haben wir in 2023 nicht beobachtet. Als Einzelfalle sind jedoch Fälle bekannt geworden, indem freilaufende Hunde in den Koppeln beobachtet wurden (siehe auch bei Hunde und Halter sowie Besonderheiten in den einzelnen Bereichen). In Anbetracht dessen, dass die Wahner Heide am Rande eines Ballungszentrums liegt, sollten oder können wir mit dem dortigen Geschehen bzw. Verhalten der Heidebesucher, insgesamt gesehen, in 2023 nach unserer Auffassung zufrieden sein. Fußgänger in der Heide Fußgänger halten sich zumeist an die Spielregeln, Betretungen außerhalb der Wege sind eher die Ausnahme, wie z.B. auf der Fläche im Pionierbecken II. Jedoch werden des öfteren nicht zugelassene Wege oder Reitwegen begangen. Picknick und sonstige Gelage wurden hin und wieder auf einigen Freiflächen festgestellt. Einzelheiten sind bei „Besonderheiten in den einzelnen Bereichen“ dargestellt. Hunde und Halter. Das Problem liegt darin, dass wir es nicht nur mit regelmäßig erscheinenden Hundehaltern zu tun haben, die die Regeln kennen und sich eher an die Anleinpflicht halten. Viele suchen die Heide seltener oder erstmals auf und haben sich noch nicht mit den Gepflogenheiten im Naturschutzgebiet Wahner Heide vertraut gemacht. Hundehalter kennen, wenn überhaupt, das Thema Anleinpflicht zumeist nur aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und Landesforstgesetz (LfoG), wonach Hunde, die im Wald auf Wegen mitgefuhrt werden, nicht angeleint werden müssen, es sei denn, sie verlassen die Wege. In solchen Fällen haben wir auf den Landschaftsplan Wahner Heide verwiesen, in dem festgelegt ist, dass Hunde an der Leine zu fuhren sind. Darauf weisen auch die Zusatzschilder eingangs der Wege hin. Nach Einzäunung der Koppeln hat sich die Hundesituation deutlich entspannt, früher wurden diese Flächen vielfach als Hundefreilauf-Flächen benutzt. In wenigen Fälle haben wir es mit uneinsichtigen Hundehaltern zu tun gehabt. Bei diesem Klientel ist Überzeugungsarbeit schwierig, einige sind unbelehrbar. Auch wenn häufiger unangeleinte Hunde beobachtet werden, bleiben diese zu allermeist auf den Wegen. Auf den Koppeln werden selten freilaufende Hunde vorgefunden. Diese können relativ einfach durch die Abzäunung gelangen, da die Verdrahtungen horizontal gesehen teils größere Abstände aufweisen. Näheres hierzu unter „Koppeln Paradeplatz/ Maikammer/Geisterbusch“ Reiter und Reitpferde Insgesamt hielt sich 2023 wiederum alles in Grenzen. Die große Mehrzahl der Reiter benutzt die ausgeschilderten Reitwege. Wir treffen hin und wieder Reiter an, die sich nicht daran halten, teils liegt es daran, dass sie die vorgesehenen Reitwege noch nicht so richtig kennen bzw. sich noch nicht zurecht gefunden haben. Besonderheiten in den einzelnen Bereichen Koppeln Paradeplatz/ Maikammer und Geisterbusch: Durch die Einzäunungen der Koppeln vor einigen Jahren ist die Natur in diesen Bereichen zur Ruhe gekommen und konnte sich weiter entwickeln. Über die Ansiedlung und Ausbreitung bedrohter und seltener Vogel-, Pflanzen- und Pilzarten haben wir 2022 und in den Vorjahren berichtet. Die geschützten Heideflächen haben somit einen hohen Stellenwert, sie sind äußerst wertvoll für die Natur und dürften wesentlich zum Schutz und Erhalt seltener heidetypischer Pflanzen- und Tierarten beitragen. Die Beweidung durch Ziegen trägt dazu bei, die Verbuschung zu reduzieren. Die Koppeln stellen zudem ein Nahrungsreservoir für Vögel, auch für durchziehende Vögel dar (u.a. Spechte und Wespenbussarde). Wichtig ist, dass die Eingangstore zu den Koppeln verschlossen gehalten werden, damit Unbefugte diese nicht öffnen können, damit darauf befindliche Weidetiere und insbesondere bodenbrütende Vögel nicht gestört werden. Heidebesucher berichteten uns, dass Hunde oder Unbefugte in den Koppeln gesehen wurden. Das dürften jedoch Einzelfälle sein. Wie bereits in den Vorjahren erwähnt, ist die vor einigen Jahren neu geschaffene Freifläche (vorgesehene Koppel 3 im Geisterbusch) noch nicht eingezäunt. Die hierzu bestehenden Probleme sind uns bekannt. Da dort Fußgänger und frei laufende Hunde beobachtet werden und sich bereits Trampelpfade gebildet haben, würden wir es sehr begrüßen, wenn die Angelegenheit zum Abschluss kommen kann, damit die Natur auch hier zur Ruhe kommen und sich weiter entwickeln kann. Wiesen am Parkplatz Radarturm, Rösrather Weg und Flächen in den Pionierbecken I, II u. III: Auf den Wiesen am Parkplatz Radarturm fanden auch wieder in 2023 an schönen Tagen Picknick-Gelage statt, in der Umgebung auch Treffs besonderer Art, auf die wir nicht näher eingehen bzw. uns nicht näher befassen möchten. Gelage im Pionierbecken II und auf den Wiesen am Rösrather Weg werden weniger beobachtet. Im Pionierbeckens II treffen wir schon einmal Fußgänger und Radfahrer an, die sich dort im Gelände aufhalten. Am Uferbereich des Pionierbeckens III werden öfters Personen gesehen, teils mit Hunden. Müllsituation Müllablagerungen (Kleinmüll) in der Heide hielten sich 2023 in Grenzen. Neuralgische Ablagestellen sind die Parkplätze Paradeplatz, Rösrather Weg, Maikammer, Nähe Radarturm und Mauspfad. Größere Müllabladungen werden relativ zeitnah von der AWB abgeholt, auch unaufgefordert bei mehr oder weniger regelmäßigen Kontrollfahrten. Fahrzeuge im Gelände u. Situation an den Wegeingängen/ Schranken Noch einmal als Erinnerung: Gemäß Landschaftsplan Wahner Heide sind die Zuwege zur Heide zu schließen. Fahrzeuge können jedoch nach wie vor an der Alten Kölner Str./ Rennweg (gegenüber Parkplatz Maikammer) einfahren, da sich links neben der Schranke eine Einfahrstelle befindet. Das Ablegen eines Baumstammes zur Verengung an diese Stelle könnte ein Einfahren verhindern. Ebenso können am Parkplatz Paradeplatz, der zur Heide führt, nach wie vor Fahrzeuge einfahren, worauf auch Fahrspuren hinweisen. Wie schon in den Vorjahren berichtetj wurden dort seinerzeit zur Verengung der Eingangsstelle seitlich rechts und links des Weges je ein Baumstamm abgelegt, sodass dort keine Fahrzeuge mehr einfahren konnten. Warum die Baumstämme nach kurzer Zeit wieder entfernt wurden und von wem, ist uns nicht bekannt bzw. darüber haben wir keine Information erhalten. Nach unserem Kenntnisstand hatte die Stadt Köln seinerzeit in Vorfeld mit allen zur Einfahrt in die Heide berechtigten Stellen (wie Polizei etc.) abgeklärt, dass diese Zuwegung für Einfahrzwecke nicht benötigt wird, da an der unteren Querschneise/ Parkplatz Maikammer eine Einfahrt (mit Schranke) besteht und diese benutzt wird. Wir bitten um Mitteilung, ob geeignete Maßnahmen geplant sind, ansonsten werden wir den Punkt nicht mehr weiter verfolgen. Weg vom Paradeplatz Paradeplatz in die Heide. Dort wurden eingangs Baumstämme zur Verengung des Weges abgelegt und nach kurzer Zeit wieder entfernt. Schädigungen der Natur Wie schon eingangs erwähnt, konnten größere oder nachhaltige Schädigungen der Natur nicht festgestellt werden. Hin und wieder wurden Pilz- und Beerensammler angetroffen, die zumeist, soweit erkennbar, kleinere Mengen an den Wegrändern entnommen haben. Schäden für die Natur dürften dadurch jedoch nicht entstanden sein. Anders würde es aussehen, wenn z.B. Horden von Pilz- oder sonstigen Sammlern durch das Gelände streifen, um größere Mengen einzusammeln und damit zudem das Betretungsverbot nicht beachten, was 2023 jedoch nicht beobachtet wurde.. Geplante Änderung Wanderwege Vor einigen Jahren wurden geplante Änderungen bezüglich Begehung der Wege, u.a. weiterer Abschnitte am Flughafenzaun entlang, vorgestellt. Dazu hatten wir uns in den Jahresberichten 2019 u. 2020 positiv geäußert. Die Frage wäre, wie zur Zeit der Stand der Dinge ist. Grund der vorgesehenen Änderung war u.a.: Im Kölner Teil ist am Flughafenzaun vorbei bislang ein Teil des Weges begehbar, danach ein Teil nicht, danach wieder ein Teil begehbar, dann wieder nicht und am Radarturm wieder möglich. Eine unglückliche Wegesituation, die von Heidebesuchern nicht akzeptiert und und von daher ignoriert wird. Zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. Wie schon in den Vorberichten als Hinweis dargestellt, möchten wir auch dieses Jahr darauf hinweisen, dass die seit 2010 geänderte Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Straße von 60 km/h auf 80 km/h als problematisch anzusehen ist, zumal Tempo 80 km/h vielfach nicht eingehalten wird und dort teils erheblich schneller gefahren wird. Umfangreich haben wir uns hierzu in den Jahresberichten 2010 bis 2016 geäußert, das Wesentliche ist nachstehend nochmals erwähnt: Nach Erhöhung Tempo 60 auf 80 km/h wird hier zumeist zwischen 80 und 100 km/h und mehr gefahren. Auf das erhöhte Risiko für Heidebesucher, Reiter, die die Straße überqueren müssen, Radfahrer, die keine Radwegspur haben etc. hatten wir ausführlich hingewiesen. Inzwischen sind dort tödliche Unfälle mit Radfahrern eingetreten. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens weiterhin Tempo 60 km/h.. Parkmöglichkeiten in der Heide Besonders an schönen Wochenenden reichen die Parkmöglichkeiten auf den Kölner Parkplätzen oft nicht aus, sodass an Straßenrändern geparkt wird, an denen Parken nicht erlaubt ist. Naja, wieder nach Hause fahren wollen wohl auch nur die wenigsten, oft kommen Heidebesucher von weit her. Der Parkplatz Paradeplatz wird offenbar von Fluggästen des Airport Köln Bonn benutzt. Nach unserer Einschätzung wird er von diesen oft zu ca. der Hälfte belegt, was das Parken der Heidenutzer beeinträchtigen kann. Auf anderen Parkplätzen werden schon einmal Lkws oder Hänger abgestellt, was sich jedoch in Grenzen hält. Das nur zur Kenntnis.
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 3524/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 Jahresbericht2 023 der Naturschutzwacht Bezirk Wahner Heide Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) findet nach wie vor eine gute Zusammenar- beit mit den Naturschutzwachten Herren Fischer, Hanisch, Kostack statt. Die Naturschutzwachte der Wahner Heide setzen sich mit großem ehrenamtlichem Engage- ment für das von ihnen betreute Schutzgebiet ein, so dass ihnen hierfür auch an dieser Stelle seitens der UNB gebührender Dank ausgesprochen wird. Im November/Dezember wird ein gemeinsamer Termin zwischen den Naturschutzwarten und den zuständigen Mitarbeitern der UNB stattfinden. Dieser soll dem direkten Austausch dienen. Konkret sollen unter anderem Themen besprochen werden, die das Ordnungsamt tangieren. Anschließend möchten wir die Kollegen der Ordnungsbehörde dazu informieren und sensibili- sieren. Zu den in dem Wahner-Heide-Bericht 2023 angesprochenen und noch nicht zufriedenstellend gelösten Problemen, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Fußgänger in der Heide, Hund und Halter: Grundsätzlich ist die Situation im Kölner Wahner-Heide-Bereich seit einigen Jahren gut. Nur Hin und Wider gibt es nach wie vor Besucherinnen und Besucher – mit und ohne Hund - die die Wegegebote innerhalb des Naturschutzgebietes missachten. Eine vollumfänglich zufriedenstellende Lösung wird es hier erfahrungsgemäß nicht geben. Gemeinsam mit dem Ordnungsamt wird eine öffentliche Kampagne zum Thema Hunde ge- plant, wo auch das Thema Hunde in Schutzgebieten bespielt wird. Besonderheiten in den einzelnen Bereichen: Koppeln Paradeplatz/ Maikammer: Der eingezäunte Bereich entwickelt sich weiterhin positiv. Es gibt nur vereinzelte Vorfälle un- befugten Betretens. Die bisher getroffenen Maßnahmen (Fläche wurde eingezäunt, Tor mit Schloss ausgestattet) zeigen gewünschte Wirkung, es besteht seitens der UNB kein Hand- lungsbedarf. Koppeln Geisterbusch (Im Bericht als Koppel 3 bezeichnet, in der UNB als Koppel 4 bezeich- net): 2 Die Einzäunung der Koppel 4 befindet sich weiterhin in Abstimmung zwischen Grünflächen- amt, Unterer Naturschutzbehörde, DBU als Eigentümerin, Flughafen und Bundesforst. Die Fläche soll wie die bestehenden Koppeln eingezäunt und somit vor illegalem Betreten ge- schützt werden. Wiesen am Parkplatz Radarturm und Flächen in den Pionierbecken: Fußgänger, Radfahrer, Hundehalter werden nur vereinzelnd angetroffen, Gelage und Pick- Nick finden weiterhin statt. Handlungsbedarf ist aus Sicht der UNB nicht notwendig. Müllsituation: Gemeldete Müllablagerungen werden zeitnah von der AWB entsorgt. Fahrzeuge im Gelände und Situation an den Wegeingängen In der Wahner Heide gibt es einige Institutionen, deren Mitarbeitende die Wege mit Kraftfahr- zeugen befahren dürfen. Illegales Einfahren ins Gelände, mittels Kraftfahrzeugen, durch Dritte kommt vor allem an der Alten Kölner Str./ Rennweg gegenüber dem Parkplatz Maikammer sowie am Parkplatz Para- deplatz vor. Der Naturschutzwart schlägt vor, durch die Ablage von Baumstämmen die Einfahrt zu verhin- dern. Die UNB wird den Vorschlag prüfen und mit der Eigentümerin DBU Naturerbe und dem Bun- desforst thematisieren. Weitere Vorkommnisse und Schädigungen der Natur: Kontrollgänge der Naturschutzwacht - wenn personell möglich – auch der Ordnungsbehörden sollten die geringen Schäden an Natur und Landschaft durch Pilz- und Beerensammler ver- mindern. Weiterer Handlungsbedarf ist aus Sicht der UNB nicht notwendig. Wander- und Reitwege: Der im Bericht aufgeführte Vorschlag, einen weiteren Teilbereich eines am Flughafenzaun verlaufenden Weges zur allgemeinen Betretung frei zu geben, wird seitens der Unteren Natur- schutzbehörde (UNB) nach wie vor unterstützt. Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. (nur Kölner Teil) von 60 auf 80 km/h in 2010 Von 2010 an - bis heute - wurde an der Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 80 km/h festgehalten. Auf Anfrage der Unteren Naturschutzbehörde zu einer erneuten Überprüfung bzgl. einer mög- lichen Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim zuständigen Amt für Stra- ßen- und Verkehrstechnik teilte diese in 2017 im Ergebnis mit, dass eine Herabsetzung der (derzeitigen) zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht erfolgt. Flankierende Maßnahmen wie bspw. Geschwindigkeitskontrollen, Installation von Verkehrs- schildern (Gefahrzeichen: Fußgänger) sollen umgesetzt und eine ggf. mögliche Einrichtung von Querungshilfen, für Fußgängerinnen und Fußgänger, im Bereich der Parkplätze, soll ge- prüft werden. Die UNB wird bei dem Amt für Straßen- und Verkehrstechnik das Thema erneut ansprechen und die Möglichkeit der Anpassung der Geschwindigkeit ausloten.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Kölner Straße
- Grengeler Mauspfad
- Heumarer Mauspfad
- Rennweg
- Porzer Weg
- Rösrather Weg
- Alte Kölner Straße
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- 3524/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.11.2024
- Erstellt
- 06.11.2024 16:46