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3524/2024

Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Bezirk Wahner Heide

Mitteilung BV 08.11.2024

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NAWA Jahresbericht 2023 Bez. WahnerHeide

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Mitteilung BV

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NAWA Jahresbericht 2023 Bez. WahnerHeide

12514 Zeichen

Adolf Fischer/Klaus Hanisch/Herbert Kostack 
Beauftragte für den Außendienst bei der 
Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln 
Naturschutzgebiet Wahner Heide 
Dienstbezirk VII
31.01.2024
Jahresbericht 2023 
für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023
Zuständigkeitsbereich
Unser Zuständigkeitsbereich im Dienstbezirk VII/ Wahner Heide umfasst die Flächen:
1) Paradeplatz, Maikammer sowie Flächen am Parkplatz Radarturm
Diese Flächen liegen südlich der Alten Kölner Str. bis zum Flughafenzaun hin, nach 
Westen bis zum Grengeler Mauspfad, im Osten bis zu der Ofenlandflächen am 
Parkplatz Radarturm hin.
2) Geisterbusch
Diese Freiflächen bzw. Koppeln liegen nördlich der Alten Kölner Straße.
3) Pionierbecken I, II und III
Diese Flächen liegen in der Nähe des Porzer Weges, einige hundert Meter hinter dem 
Grengeler/ Heumarer Mauspfad (PiBe I),
am Rennweg, 300 m südlich der A3 (PiBe II)
und 200 m südlich der Ein- u. Ausfahrt Königsforst der A3 (PiBe III)
4) Porzer Weg
Dieses sind die Freiflächen, die nördlich an den Porzer Weg angrenzen.
Diensteinsatz
Die Dienstausübung wurde zumeist einzeln zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu 
unterschiedlichen Tageszeiten und an unterschiedlichen Wochentagen ausgefuhrt. 
Darüber hinaus wurden die Straßen Mauspfad und Alte Kölner Straße mit dem PKW 
abgefahren und hierbei auf besondere Vorkommnisse, insbesondere an neuralgischen 
Stellen, geachtet.
Allgemeine Situation und Begegnungen mit Heidebesuchern 2023
Gespräche mit Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen über Naturschutz 
und Verhalten in der Heide verliefen auch in 2023 in der Regel meist konstruktiv und 
mit positivem Ausgang. Unser Bestreben ist es, zu allen Heidebesuchern ein gutes 
Verhältnis zu pflegen und dafür zu sorgen, dass diese sich rücksichtsvoll in der Natur

verhalten und sich an die vorgegebenen Regeln halten. Ziel ist, dass der Naturschutz 
im Naturschutzgebiet Wahner Heide näher gebracht und respektiert werden soll. 
Unseren Bestrebungen entspricht es jedoch nicht, Heidenutzern wegen 
Geringfügigkeiten zu übereifrig entgegenzutreten, sondern alles mit Augenmaß 
anzugehen. Der weitaus größte Teil der Heidebesucher verhielt sich in 2023 
regelkonform, einsichtig und anständig. Nur in wenigen Fällen wurden uneinsichtige 
Personen angetroffen.
Regelmäßig erscheinende Besucher der Wahner Heide kennen die Verhaltensregeln 
eher und halten sich meist daran, andere, die die Wahner Heide nur an und ab 
aufsuchen oder sich dort erstmals aufhalten, haben sich oft noch nicht mit den 
Gepflogenheiten im Naturschutzgebiet auseinander gesetzt, dem Vernehmen nach oft 
die Schilder an den Eingangswegen nicht gelesen oder diese nur oberflächlich 
betrachtet.
Beobachtet wurden in 2023 nur kleinere Verstöße, die hier im Einzelnen nicht 
aufgefuhrt werden. Wie gesagt, mögliche grobe Verstöße, die die Natur nachhaltig 
schädigen könnten, haben wir in 2023 nicht beobachtet. Als Einzelfalle sind jedoch 
Fälle bekannt geworden, indem freilaufende Hunde in den Koppeln beobachtet 
wurden (siehe auch bei Hunde und Halter sowie Besonderheiten in den einzelnen 
Bereichen).
In Anbetracht dessen, dass die Wahner Heide am Rande eines Ballungszentrums liegt, 
sollten oder können wir mit dem dortigen Geschehen bzw. Verhalten der 
Heidebesucher, insgesamt gesehen, in 2023 nach unserer Auffassung zufrieden sein.
Fußgänger in der Heide
Fußgänger halten sich zumeist an die Spielregeln, Betretungen außerhalb der Wege 
sind eher die Ausnahme, wie z.B. auf der Fläche im Pionierbecken II. Jedoch werden 
des öfteren nicht zugelassene Wege oder Reitwegen begangen. Picknick und sonstige 
Gelage wurden hin und wieder auf einigen Freiflächen festgestellt. Einzelheiten sind 
bei „Besonderheiten in den einzelnen Bereichen“ dargestellt.
Hunde und Halter.
Das Problem liegt darin, dass wir es nicht nur mit regelmäßig erscheinenden 
Hundehaltern zu tun haben, die die Regeln kennen und sich eher an die Anleinpflicht 
halten. Viele suchen die Heide seltener oder erstmals auf und haben sich noch nicht 
mit den Gepflogenheiten im Naturschutzgebiet Wahner Heide vertraut gemacht.
Hundehalter kennen, wenn überhaupt, das Thema Anleinpflicht zumeist nur aus dem 
Landeshundegesetz (LHundG NRW) und Landesforstgesetz (LfoG), wonach Hunde, 
die im Wald auf Wegen mitgefuhrt werden, nicht angeleint werden müssen, es sei 
denn, sie verlassen die Wege. In solchen Fällen haben wir auf den Landschaftsplan 
Wahner Heide verwiesen, in dem festgelegt ist, dass Hunde an der Leine zu fuhren 
sind. Darauf weisen auch die Zusatzschilder eingangs der Wege hin.
Nach Einzäunung der Koppeln hat sich die Hundesituation deutlich entspannt, früher 
wurden diese Flächen vielfach als Hundefreilauf-Flächen benutzt.

In wenigen Fälle haben wir es mit uneinsichtigen Hundehaltern zu tun gehabt. Bei 
diesem Klientel ist Überzeugungsarbeit schwierig, einige sind unbelehrbar.
Auch wenn häufiger unangeleinte Hunde beobachtet werden, bleiben diese zu 
allermeist auf den Wegen. Auf den Koppeln werden selten freilaufende Hunde 
vorgefunden. Diese können relativ einfach durch die Abzäunung gelangen, da die 
Verdrahtungen horizontal gesehen teils größere Abstände aufweisen. Näheres hierzu 
unter „Koppeln Paradeplatz/ Maikammer/Geisterbusch“
Reiter und Reitpferde
Insgesamt hielt sich 2023 wiederum alles in Grenzen. Die große Mehrzahl der Reiter 
benutzt die ausgeschilderten Reitwege. Wir treffen hin und wieder Reiter an, die sich 
nicht daran halten, teils liegt es daran, dass sie die vorgesehenen Reitwege noch nicht 
so richtig kennen bzw. sich noch nicht zurecht gefunden haben.
Besonderheiten in den einzelnen Bereichen
Koppeln Paradeplatz/ Maikammer und Geisterbusch:
Durch die Einzäunungen der Koppeln vor einigen Jahren ist die Natur in diesen 
Bereichen zur Ruhe gekommen und konnte sich weiter entwickeln. Über die 
Ansiedlung und Ausbreitung bedrohter und seltener Vogel-, Pflanzen- und Pilzarten 
haben wir 2022 und in den Vorjahren berichtet. Die geschützten Heideflächen haben 
somit einen hohen Stellenwert, sie sind äußerst wertvoll für die Natur und dürften 
wesentlich zum Schutz und Erhalt seltener heidetypischer Pflanzen- und Tierarten 
beitragen. Die Beweidung durch Ziegen trägt dazu bei, die Verbuschung zu 
reduzieren. Die Koppeln stellen zudem ein Nahrungsreservoir für Vögel, auch für 
durchziehende Vögel dar (u.a. Spechte und Wespenbussarde).
Wichtig ist, dass die Eingangstore zu den Koppeln verschlossen gehalten werden, 
damit Unbefugte diese nicht öffnen können, damit darauf befindliche Weidetiere und 
insbesondere bodenbrütende Vögel nicht gestört werden.
Heidebesucher berichteten uns, dass Hunde oder Unbefugte in den Koppeln gesehen 
wurden. Das dürften jedoch Einzelfälle sein.
Wie bereits in den Vorjahren erwähnt, ist die vor einigen Jahren neu geschaffene 
Freifläche (vorgesehene Koppel 3 im Geisterbusch) noch nicht eingezäunt. Die hierzu 
bestehenden Probleme sind uns bekannt. Da dort Fußgänger und frei laufende Hunde 
beobachtet werden und sich bereits Trampelpfade gebildet haben, würden wir es sehr 
begrüßen, wenn die Angelegenheit zum Abschluss kommen kann, damit die Natur 
auch hier zur Ruhe kommen und sich weiter entwickeln kann.
Wiesen am Parkplatz Radarturm, Rösrather Weg und Flächen in den 
Pionierbecken I, II u. III:
Auf den Wiesen am Parkplatz Radarturm fanden auch wieder in 2023 an schönen 
Tagen Picknick-Gelage statt, in der Umgebung auch Treffs besonderer Art, auf die 
wir nicht näher eingehen bzw. uns nicht näher befassen möchten. Gelage im 
Pionierbecken II und auf den Wiesen am Rösrather Weg werden weniger beobachtet.

Im Pionierbeckens II treffen wir schon einmal Fußgänger und Radfahrer an, die sich 
dort im Gelände aufhalten. Am Uferbereich des Pionierbeckens III werden öfters 
Personen gesehen, teils mit Hunden.
Müllsituation
Müllablagerungen (Kleinmüll) in der Heide hielten sich 2023 in Grenzen. 
Neuralgische Ablagestellen sind die Parkplätze Paradeplatz, Rösrather Weg, 
Maikammer, Nähe Radarturm und Mauspfad. Größere Müllabladungen werden 
relativ zeitnah von der AWB abgeholt, auch unaufgefordert bei mehr oder weniger 
regelmäßigen Kontrollfahrten.
Fahrzeuge im Gelände u. Situation an den Wegeingängen/ Schranken
Noch einmal als Erinnerung:
Gemäß Landschaftsplan Wahner Heide sind die Zuwege zur Heide zu schließen. 
Fahrzeuge können jedoch nach wie vor an der Alten Kölner Str./ Rennweg 
(gegenüber Parkplatz Maikammer) einfahren, da sich links neben der Schranke eine 
Einfahrstelle befindet. Das Ablegen eines Baumstammes zur Verengung an diese 
Stelle könnte ein Einfahren verhindern.
Ebenso können am Parkplatz Paradeplatz, der zur Heide führt, nach wie vor 
Fahrzeuge einfahren, worauf auch Fahrspuren hinweisen. Wie schon in den Vorjahren 
berichtetj wurden dort seinerzeit zur Verengung der Eingangsstelle seitlich rechts und 
links des Weges je ein Baumstamm abgelegt, sodass dort keine Fahrzeuge mehr 
einfahren konnten. Warum die Baumstämme nach kurzer Zeit wieder entfernt wurden 
und von wem, ist uns nicht bekannt bzw. darüber haben wir keine Information 
erhalten. Nach unserem Kenntnisstand hatte die Stadt Köln seinerzeit in Vorfeld mit 
allen zur Einfahrt in die Heide berechtigten Stellen (wie Polizei etc.) abgeklärt, dass 
diese Zuwegung für Einfahrzwecke nicht benötigt wird, da an der unteren 
Querschneise/ Parkplatz Maikammer eine Einfahrt (mit Schranke) besteht und diese 
benutzt wird.
Wir bitten um Mitteilung, ob geeignete Maßnahmen geplant sind, ansonsten werden wir den 
Punkt nicht mehr weiter verfolgen.

Weg vom Paradeplatz Paradeplatz in die Heide. Dort wurden eingangs Baumstämme 
zur Verengung des Weges abgelegt und nach kurzer Zeit wieder entfernt.
Schädigungen der Natur
Wie schon eingangs erwähnt, konnten größere oder nachhaltige Schädigungen der 
Natur nicht festgestellt werden. Hin und wieder wurden Pilz- und Beerensammler 
angetroffen, die zumeist, soweit erkennbar, kleinere Mengen an den Wegrändern 
entnommen haben. Schäden für die Natur dürften dadurch jedoch nicht entstanden 
sein. Anders würde es aussehen, wenn z.B. Horden von Pilz- oder sonstigen 
Sammlern durch das Gelände streifen, um größere Mengen einzusammeln und damit 
zudem das Betretungsverbot nicht beachten, was 2023 jedoch nicht beobachtet 
wurde..
Geplante Änderung Wanderwege
Vor einigen Jahren wurden geplante Änderungen bezüglich Begehung der Wege, u.a. 
weiterer Abschnitte am Flughafenzaun entlang, vorgestellt. Dazu hatten wir uns in 
den Jahresberichten 2019 u. 2020 positiv geäußert. Die Frage wäre, wie zur Zeit der 
Stand der Dinge ist.
Grund der vorgesehenen Änderung war u.a.: Im Kölner Teil ist am Flughafenzaun 
vorbei bislang ein Teil des Weges begehbar, danach ein Teil nicht, danach wieder ein 
Teil begehbar, dann wieder nicht und am Radarturm wieder möglich. Eine 
unglückliche Wegesituation, die von Heidebesuchern nicht akzeptiert und und von 
daher ignoriert wird.
Zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str.
Wie schon in den Vorberichten als Hinweis dargestellt, möchten wir auch dieses Jahr 
darauf hinweisen, dass die seit 2010 geänderte Höchstgeschwindigkeit auf der Alten 
Kölner Straße von 60 km/h auf 80 km/h als problematisch anzusehen ist, zumal 
Tempo 80 km/h vielfach nicht eingehalten wird und dort teils erheblich schneller 
gefahren wird.
Umfangreich haben wir uns hierzu in den Jahresberichten 2010 bis 2016 geäußert, 
das Wesentliche ist nachstehend nochmals erwähnt:
Nach Erhöhung Tempo 60 auf 80 km/h wird hier zumeist zwischen 80 und 100 km/h 
und mehr gefahren. Auf das erhöhte Risiko für Heidebesucher, Reiter, die die Straße 
überqueren müssen, Radfahrer, die keine Radwegspur haben etc. hatten wir 
ausführlich hingewiesen. Inzwischen sind dort tödliche Unfälle mit Radfahrern 
eingetreten. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens weiterhin Tempo 
60 km/h..
Parkmöglichkeiten in der Heide
Besonders an schönen Wochenenden reichen die Parkmöglichkeiten auf den Kölner 
Parkplätzen oft nicht aus, sodass an Straßenrändern geparkt wird, an denen Parken 
nicht erlaubt ist. Naja, wieder nach Hause fahren wollen wohl auch nur die 
wenigsten, oft kommen Heidebesucher von weit her.

Der Parkplatz Paradeplatz wird offenbar von Fluggästen des Airport Köln Bonn 
benutzt. Nach unserer Einschätzung wird er von diesen oft zu ca. der Hälfte belegt,
was das Parken der Heidenutzer beeinträchtigen kann. Auf anderen Parkplätzen 
werden schon einmal Lkws oder Hänger abgestellt, was sich jedoch in Grenzen hält. 
Das nur zur Kenntnis.

Mitteilung BV

5006 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3524/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 
 
Jahresbericht2 023 der Naturschutzwacht Bezirk Wahner Heide 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) findet nach wie vor eine gute Zusammenar-
beit mit den Naturschutzwachten Herren Fischer, Hanisch, Kostack statt.  
Die Naturschutzwachte der Wahner Heide setzen sich mit großem ehrenamtlichem Engage-
ment für das von ihnen betreute Schutzgebiet ein, so dass ihnen hierfür auch an dieser Stelle 
seitens der UNB gebührender Dank ausgesprochen wird. 
Im November/Dezember wird ein gemeinsamer Termin zwischen den Naturschutzwarten und 
den zuständigen Mitarbeitern der UNB stattfinden. Dieser soll dem direkten Austausch dienen. 
Konkret sollen unter anderem Themen besprochen werden, die das Ordnungsamt tangieren. 
Anschließend möchten wir die Kollegen der Ordnungsbehörde dazu informieren und sensibili-
sieren. 
 
Zu den in dem Wahner-Heide-Bericht 2023 angesprochenen und noch nicht zufriedenstellend 
gelösten Problemen, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
Fußgänger in der Heide, Hund und Halter: 
 
Grundsätzlich ist die Situation im Kölner Wahner-Heide-Bereich seit einigen Jahren gut. Nur 
Hin und Wider gibt es nach wie vor Besucherinnen und Besucher – mit und ohne Hund - die 
die Wegegebote innerhalb des Naturschutzgebietes missachten. 
Eine vollumfänglich zufriedenstellende Lösung wird es hier erfahrungsgemäß nicht geben.  
 
Gemeinsam mit dem Ordnungsamt wird eine öffentliche Kampagne zum Thema Hunde ge-
plant, wo auch das Thema Hunde in Schutzgebieten bespielt wird.  
 
Besonderheiten in den einzelnen Bereichen: 
 
Koppeln Paradeplatz/ Maikammer:  
Der eingezäunte Bereich entwickelt sich weiterhin positiv. Es gibt nur vereinzelte Vorfälle un-
befugten Betretens. Die bisher getroffenen Maßnahmen (Fläche wurde eingezäunt, Tor mit 
Schloss ausgestattet) zeigen gewünschte Wirkung, es besteht seitens der UNB kein Hand-
lungsbedarf. 
 
Koppeln Geisterbusch (Im Bericht als Koppel 3 bezeichnet, in der UNB als Koppel 4 bezeich-
net):

2 
 
Die Einzäunung der Koppel 4 befindet sich weiterhin in Abstimmung zwischen Grünflächen-
amt, Unterer Naturschutzbehörde, DBU als Eigentümerin, Flughafen und Bundesforst. Die 
Fläche soll wie die bestehenden Koppeln eingezäunt und somit vor illegalem Betreten ge-
schützt werden. 
 
Wiesen am Parkplatz Radarturm und Flächen in den Pionierbecken: 
Fußgänger, Radfahrer, Hundehalter werden nur vereinzelnd angetroffen, Gelage und Pick-
Nick finden weiterhin statt. Handlungsbedarf ist aus Sicht der UNB nicht notwendig. 
 
Müllsituation: 
 
Gemeldete Müllablagerungen werden zeitnah von der AWB entsorgt.  
 
 
Fahrzeuge im Gelände und Situation an den Wegeingängen 
 
In der Wahner Heide gibt es einige Institutionen, deren Mitarbeitende die Wege mit Kraftfahr-
zeugen befahren dürfen.  
 
Illegales Einfahren ins Gelände, mittels Kraftfahrzeugen, durch Dritte kommt vor allem an der 
Alten Kölner Str./ Rennweg gegenüber dem Parkplatz Maikammer sowie am Parkplatz Para-
deplatz vor.  
Der Naturschutzwart schlägt vor, durch die Ablage von Baumstämmen die Einfahrt zu verhin-
dern. 
Die UNB wird den Vorschlag prüfen und mit der Eigentümerin DBU Naturerbe und dem Bun-
desforst thematisieren. 
 
Weitere Vorkommnisse und Schädigungen der Natur: 
 
Kontrollgänge der Naturschutzwacht - wenn personell möglich – auch der Ordnungsbehörden 
sollten die geringen Schäden an Natur und Landschaft durch Pilz- und Beerensammler ver-
mindern. Weiterer Handlungsbedarf ist aus Sicht der UNB nicht notwendig. 
 
Wander- und Reitwege: 
 
Der im Bericht aufgeführte Vorschlag, einen weiteren Teilbereich eines am Flughafenzaun 
verlaufenden Weges zur allgemeinen Betretung frei zu geben, wird seitens der Unteren Natur-
schutzbehörde (UNB) nach wie vor unterstützt.  
 
Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. (nur Kölner Teil) 
von 60 auf 80 km/h in 2010 
 
Von 2010 an - bis heute - wurde an der Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 
von 60 auf 80 km/h festgehalten.  
 
Auf Anfrage der Unteren Naturschutzbehörde zu einer erneuten Überprüfung bzgl. einer mög-
lichen Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim zuständigen Amt für Stra-
ßen- und Verkehrstechnik teilte diese in 2017 im Ergebnis mit, dass eine Herabsetzung der 
(derzeitigen) zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht erfolgt. 
Flankierende Maßnahmen wie bspw. Geschwindigkeitskontrollen, Installation von Verkehrs-
schildern (Gefahrzeichen: Fußgänger) sollen umgesetzt und eine ggf. mögliche Einrichtung 
von Querungshilfen, für Fußgängerinnen und Fußgänger, im Bereich der Parkplätze, soll ge-
prüft werden.  
 
Die UNB wird bei dem Amt für Straßen- und Verkehrstechnik das Thema erneut ansprechen 
und die Möglichkeit der Anpassung der Geschwindigkeit ausloten.

Beratungsverlauf (2)

25.11.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Kölner Straße
  • Grengeler Mauspfad
  • Heumarer Mauspfad
  • Rennweg
  • Porzer Weg
  • Rösrather Weg
  • Alte Kölner Straße
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
3524/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.11.2024
Erstellt
06.11.2024 16:46