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V/0744/2016

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 02.09.2016

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 05.10.2016, TOP 3.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6653 Zeichen

V/0744/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
05.10.2016 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt d em SV Blau-Weiß Aasee e. V.  nach der Sportförderrichtlinie 
für die geplante Baumaßnahme auf der Vereinssportanlage wie folgt den beantragten „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Au f-
wand 
Zu-
schuss 
bis zu  
Zuschuss-
entschei-
dung (v o-
raussicht-
lich) 
SV Blau- 
Weiß 
Aasee 
Mit-
te 
Fenstersa-
nierung 
(Holzfenster) 
11.07.16 9.000 € 4.500 € 
 
2018 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über den von dem Sportverein beantragten Baukostenzuschuss. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von dem Sportver-
ein beantra gte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0744/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0744/2016 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ dem Sportverein gegenüber keinen Hinweis auf die Bewertung 
des Förderantrags. 
 
2.4  Der Sportverein bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer 
Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Der Sportverein hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die einschl ä-
gigen Standards und Vorschriften ein und stimm t sich über Abweichungen davon rechtzeitig 
mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahme  
Der Sportverein Blau-Weiß Aasee e.V.  beantragte am 11.07.2016 einen städtischen Baukostenz u-
schuss zu sei nem Aufwand für die Sanierung der Holz -Außenfenster, da er die geplante Bauma ß-
nahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der SV Blau -Weiß Aasee e. V. 
muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durchführen, da bei nicht  sofortiger Sa-
nierung (Schleifen, offene Verbindungen aufweiten, Holz grundieren, offene Spalten schließen, Übe r-
holungsanstrich) weitere Schäden entstehen und dadurch die Kosten unverhäl tnismäßig ansteigen 
würden. Bei einer Baubegehung wurden die Schäden d urch einen unabhäng igen Bau -
Sachverständigen festgestellt und die sofortige Sanierung empfohlen. Die Baumaßnahme dient dem 
Erhalt des vereinseigenen Multifunktionshauses, in dem pro Woche ca. 72 verschiedene Sportang e-
bote stattfinden.  
 
2. Die städtische Sportförderung 
Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen  einen städtischen 
Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sport-
vereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen  sie mit ihren geplanten Bauma ßnahmen erst 
beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für den oben aufg e-
führten Sportverein ist frühestens 2018 eine Entscheidung der Stadt Münster  über die beantragte 
Sportförderung möglich. Bis dahin muss der Verein grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaß-
nahme warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeit igen Baubeginn“ 
genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den 
Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen.     
 
3. Das Anliegen des Sportvereins  
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie hat der oben aufgeführte Verein 
für die geplante Baumaßnahme einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang nicht mit der Bau-
maßnahme begonnen. 
 
Der Sportverein muss die Baumaßnahme aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, o hne 
auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragte er gleichzeitig  mit 
seinem Baukostenzuschussantrag die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Bau-
beginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen

- 3 - 
V/0744/2016 
Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, 
weil der Sportverein damit in die Lage versetzt wird, nach seinem Zeitplan, unabhängig vom Bera-
tungsgang für den beantragten Baukostenzuschuss, aktiv zu werden. 
Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d en Vereinsantra g sp äter 
bezüglich der Förd erung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt 
keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der sp ä-
teren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung dem 
Sportverein ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahme und zum Förderverfahren der Stadt Mün ster erhielt der 
Sportverein von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih n bei der Maßnahmenplanung und 
Maßnahmenausführung helfen. Der Sportverein weiß , dass über den Zuschussantrag erst ab 2018 
entschieden wird und er den Finanzaufwand allein vorfinanzieren muss.  
 
Sofern dem oben aufgeführten Sportverein der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht 
oder erst in einer späteren Ausschusssitzung genehmigt würde, entstehen Zeitverluste, die sich unter 
anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, darf 
der Sportverein die geplante Baumaßnahme vor der Zuschussentscheidung beginnen. Der Sportver-
ein muss in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingungen und die separaten Ver-
fahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen 
 
 
i. V. 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

04.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.10.2016 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0744/2016
Typ
Vorlagen
Datum
02.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37