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A-O/0009/2018

Prüfauftrag: Verlängerung der Tempo 30-Zone am Pleistermühlenweg

Antrag an die BV Ost 09.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 06.12.2018, TOP 5.2

Originalantrag der SPD-Fraktion vom 08.11.2018

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Stellungnahme zum Antrag A-O/0009/2018 (nicht barrierefrei)

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Originalantrag der SPD-Fraktion vom 08.11.2018

770 Zeichen

A-0/0009/2018

SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost 8.11.2018

Prüfauftrag

Verlängerung der Tempo 30 Zone, Pleistermühlenweg

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, die Tempo 30 Zone am Pleistermühlenweg
stadtauswärts ab der Eihsenbahnunterführung bis zu Reitanlage St. Mauritz zu verlängern.

Begründung:

In diesem Bereich befinden sich der Tennisclub St. Mauritz sowie der vom
Landessportbund NRW anerkannte kinderfreundliche Sportverein Eintracht Münster.
Beide Vereine leisten gute Jugendarbeit.

Viele Kinder und Jugendliche fahren mit dem Rad zum Training bzw. zu den Spielen.
An Wettkampfagen ist der Pleistermühlenweg an beiden Seiten zugeparkt.

Aufgrund der hohen Geschwindigkeit vieler Autofahrer entstehen häufig gefährliche
Situationen.

Für die Fraktion

Stellungnahme zum Antrag A-O/0009/2018 (nicht barrierefrei)

2866 Zeichen

17.09.2019
3220

32.23.0014
Frau Kopp

An die Bezirksvertretung
Münster-Öst

Dezernent I
Eing. 26, SEP. 2f/
u

über .
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.22 - Frau Groh

Es wurde angeregt, die Tempo-30-Zone am Pleistermühlenweg von der Bahnunterführung
bis zur Reitanlage St. Mauritz zu verlängern.

Die Zone beginnt zurzeit an der Mondstraße und endet mit der Wohnbebauung hinter der
‚Bahnlinie. Anschließend führt der Weg durch einen Wald. Ab dort gilt Tempo 50 innerorts.
Ein entsprechendes Verkehrszeichen weist darauf hin. Optisch ist die Straße nicht als
Tempo-30-Zone zu bewerten. Es handelt sich um einen Wirtschaftsweg. Dort befinden sich
ein Tennisplatz, ein Sporthalle mit Sportplatz sowie eine Reithalle. Der Abstand zwischen der
Bahnlinie und dem Reiterhof beträgt ca. 500 m. Hinter dem Reiterhof befindet sich eine
Ortsausgangstafel. Tempo. 50 gilt danach weiterhin.

Eine Verkehrszählung ergab, dass 85 % aller Verkehrsteilnehmer eine Geschwindigkeit von
56 km/h in FR Hengstlake und 53 km/h in FR Bahngleise nicht überschreiten. Die
Fahrgeschwindigkeiten sind an die zulässige Höchstgeschwindigkeit angepasst. Die
durchschnittliche Tagesverkehrsmenge liegt bei 762 Fahrzeugen. Die Unfallstatistik der
Polizei Münster der letzten drei Jahre ergab keine signifikante Unfalllage.

Eine Tempo-30-Zone kann durch die Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener
Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher fußgänger- und
Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf angeordnet werden. Der betreffende
Bereich liegt innerhalb geschlossener Ortschaften. Die Wohnbebauung endet aber bereits
westlich der Bahngleise, jedoch findet auch östlich der Bahngleise noch zahlreicher
Radverkehr statt. In einer aktuellen Messung der Verkehrsarten wurden in der
morgendlichen Spitzenstunde bei 34 Kfz 69 Radfahrer und 6 Fußgänger gezählt. In den
Abendstunden wurden in der Zeit von 16.00 — 18.00 Uhr bei 85 Kfz 137 Radfahrer und 18

Fußgänger festgestellt. In der Zeit von 17.00 — 18.00 Uhr wurden bei 85 Kfz sogar 137
Radfahrer und 15 Fußgänger festgezählt. Dies stellt eine erhebliche Fahrradverkehrsdichte
dar. Damit liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung / Verlängerung der Tempo-30-
Zone bis hinter die Zufahrten zu den Sportanlagen vor. Eine weitergehende Ausweitung der
Zone ist jedoch nach der StVO nicht zu rechtfertigen und würde auch unter den
Kraftfahrzeugführern auf wenig Akzeptanz stoßen.

Zwei Freiburger Kegel werden künftig den Beginn der Tempo-30-Zone verdeutlichen und die
Fahrbahn einengen, Dies führt in der Regel zu einem geringeren Geschwindigkeitsniveau.
Mit’ der Ausweitung der . Tempo-30-Zone werden die Wohnbevölkerung und die
Radfahreniden auf dem Pleistermühlenweg geschützt. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist
bereits erfolgt und wird nach den personellen Möglichkeiten des Bauhofs umgesetzt.

Schulze-Wer

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mondstraße
  • Pleistermühlenweg 17
  • Hengstlake

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Details

Aktenzeichen
A-O/0009/2018
Typ
Antrag an die BV Ost
Datum
09.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37