A-O/0009/2018
Prüfauftrag: Verlängerung der Tempo 30-Zone am Pleistermühlenweg
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Originalantrag der SPD-Fraktion vom 08.11.2018
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A-0/0009/2018 SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost 8.11.2018 Prüfauftrag Verlängerung der Tempo 30 Zone, Pleistermühlenweg Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, die Tempo 30 Zone am Pleistermühlenweg stadtauswärts ab der Eihsenbahnunterführung bis zu Reitanlage St. Mauritz zu verlängern. Begründung: In diesem Bereich befinden sich der Tennisclub St. Mauritz sowie der vom Landessportbund NRW anerkannte kinderfreundliche Sportverein Eintracht Münster. Beide Vereine leisten gute Jugendarbeit. Viele Kinder und Jugendliche fahren mit dem Rad zum Training bzw. zu den Spielen. An Wettkampfagen ist der Pleistermühlenweg an beiden Seiten zugeparkt. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit vieler Autofahrer entstehen häufig gefährliche Situationen. Für die Fraktion
Stellungnahme zum Antrag A-O/0009/2018 (nicht barrierefrei)
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17.09.2019 3220 32.23.0014 Frau Kopp An die Bezirksvertretung Münster-Öst Dezernent I Eing. 26, SEP. 2f/ u über . Herrn Stadtrat Heuer über 33.22 - Frau Groh Es wurde angeregt, die Tempo-30-Zone am Pleistermühlenweg von der Bahnunterführung bis zur Reitanlage St. Mauritz zu verlängern. Die Zone beginnt zurzeit an der Mondstraße und endet mit der Wohnbebauung hinter der ‚Bahnlinie. Anschließend führt der Weg durch einen Wald. Ab dort gilt Tempo 50 innerorts. Ein entsprechendes Verkehrszeichen weist darauf hin. Optisch ist die Straße nicht als Tempo-30-Zone zu bewerten. Es handelt sich um einen Wirtschaftsweg. Dort befinden sich ein Tennisplatz, ein Sporthalle mit Sportplatz sowie eine Reithalle. Der Abstand zwischen der Bahnlinie und dem Reiterhof beträgt ca. 500 m. Hinter dem Reiterhof befindet sich eine Ortsausgangstafel. Tempo. 50 gilt danach weiterhin. Eine Verkehrszählung ergab, dass 85 % aller Verkehrsteilnehmer eine Geschwindigkeit von 56 km/h in FR Hengstlake und 53 km/h in FR Bahngleise nicht überschreiten. Die Fahrgeschwindigkeiten sind an die zulässige Höchstgeschwindigkeit angepasst. Die durchschnittliche Tagesverkehrsmenge liegt bei 762 Fahrzeugen. Die Unfallstatistik der Polizei Münster der letzten drei Jahre ergab keine signifikante Unfalllage. Eine Tempo-30-Zone kann durch die Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf angeordnet werden. Der betreffende Bereich liegt innerhalb geschlossener Ortschaften. Die Wohnbebauung endet aber bereits westlich der Bahngleise, jedoch findet auch östlich der Bahngleise noch zahlreicher Radverkehr statt. In einer aktuellen Messung der Verkehrsarten wurden in der morgendlichen Spitzenstunde bei 34 Kfz 69 Radfahrer und 6 Fußgänger gezählt. In den Abendstunden wurden in der Zeit von 16.00 — 18.00 Uhr bei 85 Kfz 137 Radfahrer und 18 Fußgänger festgestellt. In der Zeit von 17.00 — 18.00 Uhr wurden bei 85 Kfz sogar 137 Radfahrer und 15 Fußgänger festgezählt. Dies stellt eine erhebliche Fahrradverkehrsdichte dar. Damit liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung / Verlängerung der Tempo-30- Zone bis hinter die Zufahrten zu den Sportanlagen vor. Eine weitergehende Ausweitung der Zone ist jedoch nach der StVO nicht zu rechtfertigen und würde auch unter den Kraftfahrzeugführern auf wenig Akzeptanz stoßen. Zwei Freiburger Kegel werden künftig den Beginn der Tempo-30-Zone verdeutlichen und die Fahrbahn einengen, Dies führt in der Regel zu einem geringeren Geschwindigkeitsniveau. Mit’ der Ausweitung der . Tempo-30-Zone werden die Wohnbevölkerung und die Radfahreniden auf dem Pleistermühlenweg geschützt. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist bereits erfolgt und wird nach den personellen Möglichkeiten des Bauhofs umgesetzt. Schulze-Wer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mondstraße
- Pleistermühlenweg 17
- Hengstlake
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Details
- Aktenzeichen
- A-O/0009/2018
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 09.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37