AN/0210/2026
Nutzbarmachung des Neumarktes für Karnevalsgesellschaften anlässlich der Schließung des Hotels Pullmann
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FDP/KSG Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester FDP/KSG-Fraktion Im Rat der Stadt Köln Rathaus · 50667 Köln Telefon 0221. 221-23830 fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 29.01.2026 AN/0210/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.02.2026 Nutzbarmachung des Neumarktes für Karnevalsgesellschaften anlässlich der Schließung des Hotels Pullmann Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Ta- gesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 05. Februar 2026 zu setzen. Mit der Schließung und der Beendigung des operativen Betriebs des Hotels Pullman zum Jahresende 2026 stehen zahlreiche Kölner Karnevalsvereine und Gruppen vor der Heraus- forderung, kurzfristig für die kommende Session geeignete Tagungs- und Veranstaltungsorte zu finden. Insbesondere Sitzungen und größere Zusammenkünfte, die bislang regelmäßig im Hotel Pullman stattgefunden haben, benötigen kurzfristig verlässliche Alternativen. Vor dem Hintergrund auslaufender Pachtverträge einschlägiger Hotels ist auch darüber hinaus nicht gänzlich auszuschließen, dass sich der Bedarf an alternativen Veranstaltungsflächen weiter erhöhen könnte. Der Kölner Karneval ist als kulturelles Herzstück der Stadt ein zentraler Bestandteil der köl- schen Identität. Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Köln in besonderer Weise verpflichtet, gute Rahmenbedingungen für Karnevalsveranstaltungen aktiv zu unterstützen und geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Brauchtumspflege wurde der Neumarkt bereits 1823 durch karnevalistische Veranstaltungen genutzt. Als möglicher Ausweichstandort bietet sich eine Zeltlösung auf dem Neumarkt an, wie es die KG Alt-Köllen bereits nutzt. Ein solches Zelt bietet eine Kapazität von bis zu 2.000 Besu- chern. Für den Neumarkt ist laut „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028“ eine Höchstzahl von 25 Veranstaltungen per anno zulässig. Diese Kapazitäten waren im Jahr 2025 nicht ausgelastet. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen: - 2 - www.FDP-Koeln.de 1. Inwieweit kann der Neumarkt als Ausweichfläche in der Karnevalssession 2026/2027 für Karnevalsveranstaltungen nutzbar gemacht werden? 2. Haben Karnevalsgesellschaften bereits bei der Stadt angefragt, ob eine Nutzung des Neumarkts möglich ist und falls ja, inwieweit hat die Stadt einer Nutzung zugestimmt? 3. Inwieweit ist eine Zusammenarbeit mit der KG Alt-Köllen zur Nutzung des bestehen- den Festzeltes möglich? 4. Sofern eine Weiternutzung des bestehenden Festzeltes nicht oder nur eingeschränkt möglich ist: Inwieweit unterstützt die Stadt Planungen der Karnevalsgesellschaften zur Errichtung eines Festzeltes? Mit freundlichen Grüßen Gez. Volker Görzel Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0210/2026
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 29.01.2026
- Erstellt
- 29.01.2026 15:00