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AN/0210/2026

Nutzbarmachung des Neumarktes für Karnevalsgesellschaften anlässlich der Schließung des Hotels Pullmann

FDP/KSG Anfrage nach § 4 29.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026, TOP 4.5

FDP/KSG Anfrage nach § 4

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FDP/KSG Anfrage nach § 4

3061 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den Vorsitzenden des Rates 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
FDP/KSG-Fraktion 
Im Rat der Stadt Köln  
 
Rathaus · 50667 Köln  
Telefon 0221. 221-23830 
fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 29.01.2026 
AN/0210/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.02.2026 
 
Nutzbarmachung des Neumarktes für Karnevalsgesellschaften anlässlich der 
Schließung des Hotels Pullmann 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Ta-
gesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 05. Februar 2026 zu setzen. 
Mit der Schließung und der Beendigung des operativen Betriebs des Hotels Pullman zum 
Jahresende 2026 stehen zahlreiche Kölner Karnevalsvereine und Gruppen vor der Heraus-
forderung, kurzfristig für die kommende Session geeignete Tagungs- und Veranstaltungsorte 
zu finden. Insbesondere Sitzungen und größere Zusammenkünfte, die bislang regelmäßig im 
Hotel Pullman stattgefunden haben, benötigen kurzfristig verlässliche Alternativen. Vor dem 
Hintergrund auslaufender Pachtverträge einschlägiger Hotels ist auch darüber hinaus nicht 
gänzlich auszuschließen, dass sich der Bedarf an alternativen Veranstaltungsflächen weiter 
erhöhen könnte. 
Der Kölner Karneval ist als kulturelles Herzstück der Stadt ein zentraler Bestandteil der köl-
schen Identität. Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Köln in besonderer Weise verpflichtet, 
gute Rahmenbedingungen für Karnevalsveranstaltungen aktiv zu unterstützen und geeignete 
Flächen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Brauchtumspflege wurde der Neumarkt 
bereits 1823 durch karnevalistische Veranstaltungen genutzt. 
Als möglicher Ausweichstandort bietet sich eine Zeltlösung auf dem Neumarkt an, wie es die 
KG Alt-Köllen bereits nutzt. Ein solches Zelt bietet eine Kapazität von bis zu 2.000 Besu-
chern. Für den Neumarkt ist laut „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen 
der Kölner Innenstadt für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028“ eine Höchstzahl von 25 
Veranstaltungen per anno zulässig. Diese Kapazitäten waren im Jahr 2025 nicht ausgelastet.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden 
Fragen:

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
1. Inwieweit kann der Neumarkt als Ausweichfläche in der Karnevalssession 2026/2027 
für Karnevalsveranstaltungen nutzbar gemacht werden? 
2. Haben Karnevalsgesellschaften bereits bei der Stadt angefragt, ob eine Nutzung des 
Neumarkts möglich ist und falls ja, inwieweit hat die Stadt einer Nutzung zugestimmt? 
3. Inwieweit ist eine Zusammenarbeit mit der KG Alt-Köllen zur Nutzung des bestehen-
den Festzeltes möglich? 
  
4. Sofern eine Weiternutzung des bestehenden Festzeltes nicht oder nur eingeschränkt 
möglich ist: Inwieweit unterstützt die Stadt Planungen der Karnevalsgesellschaften 
zur Errichtung eines Festzeltes? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Volker Görzel 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

05.02.2026 Rat
TOP 4.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0210/2026
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
29.01.2026
Erstellt
29.01.2026 15:00