2703/2024
Beantwortung der Anfrage der FDP Köln zum Thema: Einschätzung der Handlungsalternativen bezüglich des Erhalts des Kölner Großmarkts (AN/0916/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
11375 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/23/236
Vorlagen-Nummer
2703/2024
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024
Beantwortung der Anfrage der FDP Köln zum Thema: Einschätzung der
Handlungsalternativen bezüglich des Erhalts des Kölner Großmarkts (AN/0916/2024)
Anfrage:
I)
Unter welcher jeweils begründeter prognostischer Wahrscheinlichkeit betrachtet die Verwaltung
folgende denkbare Szenarien
1) zeitliche Verlängerung des bisherigen Standorts bis mindestens 2030
2) Errichtung eines „Food Hub“ am geplanten Standort in Marsdorf
3) Clusterlösung unter Nutzung örtlich verschiedener Standorte
4) Auflösung des Großmarkts und Weggang der Händler Marsdorf
5) Errichtung eines Großmarkts mit gleicher wie bisheriger Fläche am geplanten Standort in
Marsdorf
6) Errichtung eines Großmarktes an einem gänzlich neuen Standort unter städtischer oder
privater Leitung
II)
Welche Aktivitäten hat die Verwaltung gemäß dem aktuellen Sachstand ergriffen, um den
Großmarkt grundsätzlich zu erhalten?
III)
Durch welche Alternativen soll die Warenversorgung der aktuellen Kunden des Großmarkts
(z.B. Wochenmärkte) bei einem etwaigen Wegfall des Großmarktes sichergestellt werden?
IV)
Inwieweit würde sich ein Wegfall des Großmarkts klimarelevant auswirken, müss ten die not-
wendigen Waren in gleicher Vielfalt wie aktuell dann doch von verschiedenen Standorten aus
dem In- und Ausland nach Köln transportiert werden?
V)
Mit wie vielen zusätzlichen Arbeitslosen rechnet die Verwaltung im Falle des Wegfalls des Groß-
markts, arbeiten dort doch über 1.000 Mitarbeiter? Inwieweit würde dies den städtischen Haus-
halt belasten?
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VI)
Wie gedenkt die Verwaltung im Falle eines Wegfalls des Großmarkts den Ausfall der aktuell
dort generierten Gewerbesteuer im Millionen-Euro-Bereich zu kompensieren? Wie wird sich
eine Mindereinnahme auf den städtischen Haushalt auswirken?
Die Verwaltung beantwortet die Anfragen wie folgt:
Zu I und II:
Die Verwaltung arbeitet aktuell auf der Grundlage der Beschlussfassung im Rat aus der Sit-
zung 15.6.2023 die durch die Beschlussfassung in der Ratssitzung am 27.6.2024 bestätigt
wurde.
Die Bemühungen, einen Investor für das von Stadt und Händlerschaft erarbeitete Modell einer
Verlagerung des jetzigen Großmarktbetriebes zu finden, waren nach dem ergebnislos durch-
geführten europaweiten Interessenbekundungsverfahren gescheitert. Der Rat entschied sich
daraufhin in der Sitzung vom 15.6.2023 ausdrücklich gegen den Antrag, in Abänderung seiner
Beschlüsse aus dem Jahr 2018 und 2021 den Betrieb des Großmarkts am Standort Rader-
berg bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Auch lehnte er die Verlängerung der Vertragsverhält-
nisse mit den ansässigen Unternehmen am Standort Raderberg bis mindestens bis
31.12.2028 zu verlängern ab (TOP 3.1.3, AN 1191/2023).
Der Rat beauftragte die Verwaltung stattdessen, ein Konzept für ein wirtschaftlich tragfähiges,
modernes Frischezentrum bzw. Food Hub unter Beteiligung relevanter Marktakteur*innen zu
erstellen. Aufgrund der neuen Anforderungen an ein zukunftsfähiges Konzept sollen im mo-
dernen Frischezentrum bzw. Food Hub insbesondere die Absatzförderung von regionalen und
nachhaltigen Produkten, die Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen sowie die Ernäh-
rungsbildung mitgedacht werden.
Der Rat beschloss zudem, dass die aktuellen Großmarkthändler*innen durch die KölnBusi-
ness Wirtschaftsförderung GmbH bei der Suche nach Interims-Ausweichmöglichkeiten oder
Alternativen unterstützt werden sollen, sofern ein (nahtloser) Übergang in ein Frischezentrum
nicht möglich sein sollte.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird derzeit ein inhaltliches Handlungskonzept für ein
wirtschaftlich tragfähiges, modernes Frischezentrum bzw. Food Hub erarbeitet. Dabei stehen
die inhaltlichen Bausteine im Vordergrund. So werden in dem Konzept mögliche Funktionen,
Zielgruppen, ein daraus resultierendes Flächenkonzept und planungsrechtliche Anforderun-
gen entwickelt. Gleichzeitig wird unter Aufzeigen unterschiedlicher Betreibermodelle die Wirt-
schaftlichkeit betrachtet. Ein wesentlicher Meilenstein war dabei der Expert:innen Workshop
am 26. April 2024, bei welchem unterschiedlichste Akteure aus den Bereichen Markthändler-
schaft, Erzeugung, Start-Up, Verbänden, Politik und Stadtverwaltung zusammengekommen
sind, um wesentliche Anforderungen an ein solches Frischezentrums aufzuzeigen. Die Bau-
steine werden so konzipiert, dass diese als Schablone auf potenzielle Flächen übertragbar
sind. Das Konzept inklusive Handlungsempfehlungen liegt dem Gremium aktuell vor und wird
dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu III:
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Versorgung der Wochenmärkte bei einer Einstellung
des Betriebs nicht gefährdet ist. Großmärkte haben ihre Bedeutung als Einrichtung der Da-
seinsvorsorge verloren (Q: Stellungnahme kommunale Spitzenverbände im Rahmen der
Landtagsanhörung 1/2024) und sind aktuell kein wesentlicher Faktor für die regionale Lebens-
mittelversorgung. Es gibt aktuell kaum noch regionale Produkte auf dem Kölner Großmarkt
(Q: Dorn, Geschäftsführung Kölner Ernährungsrat).
Auf den 69 Kölner Wochenmärkten handeln rund 30 % der festen Händlerschaft mit frischem
Obst und Gemüse. Dies sind die Kernprodukte, welche über den Großmarkt für die Wochen-
märkte bezogen werden können. Die Ware wird dabei jedoch nicht ausschließlich auf dem
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Großmarkt umgeschlagen, sondern lässt sich auf fünf wesentliche Bezugsquellen zurückfüh-
ren:
1. Waren aus eigener Erzeugung
Die Wochenmarkthändler*innen sind selbst Erzeuger*innen und verkaufen die Waren direkt
und ohne Zwischenhändler*innen auf den Wochenmärkten.
2. Waren im Einkauf vom Erzeuger
Die Wochenmarkthändler*innen beziehen die Waren von den Erzeuger*innen und verkaufen
die Waren auf den Wochenmärkten.
3. Waren vom Großmarkt
Die Wochenmarkthändler*innen beziehen die Waren vom Großmarkt und verkaufen diese auf
den Wochenmärkten.
4. Waren aus dem Großhandel
Wochenmarktware kann auch direkt über den Großhandel bezogen werden.
5. Waren, welche direkt aus dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) bezogen werden
Die Wochenmarkthändler*innen beziehen die Waren bspw. aus Beständen des gebundenen,
teilweise gebundenen oder ungebundenen LEH. Diese kann sowohl aus Überschussbestän-
den als auch aus B-Beständen stammen. Die Ware aus Überschussbeständen besteht i.d.R.
aus saisonal überproduzierten Gütern wie z.B. Spargel, Melonen, Erdbeeren oder Zitrusfrüch-
ten. In der Saison für diese Waren besteht mitunter ein deutliches Überangebot im LEH, wel-
ches über den Weiterverkauf an die Wochenmarkthändler*innen abgebaut werden kann. Die
Ware aus B-Beständen entspricht i.d.R. nicht mehr im Gesamten den Qualitätsstandards des
LEH, d.h. sie beinhaltet auszusortierende Stücke oder Teilchargen. Eine manuelle Nachsortie-
rung wäre für den LEH unwirtschaftlich. Die Wochenmarkthändler*innen kaufen diese Waren
im Gesamten reduziert ein, sortieren beschädigte Anteile aus und verkaufen die verbleiben-
den Anteile als lose Ware von guter bis sehr guter Qualität.
Diese Waren können auch über den Großmarkt auf die Wochenmärkte gelangen. Die Zwi-
schenhändler*innen auf dem Großmarkt fungieren als Vertreiber*innen in beide Richtungen.
So kaufen sie bspw. Überschuss oder B-Bestände aus dem LEH oder dessen Lieferanten an
und vertreiben diese wiederum reduziert weiter (Retourengeschäft).
Es ist zu erwarten, dass ein Betriebsende des Kölner Großmarktes einen Wegfall der Bezugs-
quellen der Wochenmarkthändler*innen unter 3. und teilweise unter 5. zur Folge hätte. Dem-
gegenüber bliebe das Angebot von Waren aus Eigenerzeugung (Bezugsquellen 1. und 2.) so-
wie Großhandelt stabil. Grundsätzlich verfügen die Händler*innen über eine hohe Flexibilität
und sind in der Lage – vor allem mit einem zeitlichen Vorlauf – ihre Bezugsquellen zu variie-
ren und Ausfälle zu kompensieren.
Zu IV:
Es ist bereits heute so, dass die Waren, welche auf dem Großmarkt gehandelt werden, auf
verschiedenen Wegen auf den Großmarkt kommen.
Im linearen Importgeschäft wird die Ware direkt aus den Erzeugerregionen direkt auf den
Großmarkt geliefert und dort gehandelt.
Im dezentralen Importgeschäft kommt die Ware von weiteren Zwischenhändlern, die über den
Großmärkten angesiedelt sind.
Im Retourengeschäft ist die Ware bereits aus unterschiedlichen Gründen an einer Stelle aus
dem Distributionsweg aussortiert worden (z.B. Teilreklamationen, unverkaufte Bestände, sai-
sonale Überbestände) und wird –möglicherweise nicht zum ersten Mal- wieder auf dem Groß-
markt gehandelt.
In der Gesamtschau führt dies zu einer Vielzahl an Warenbewegungen mit unterschiedlichen,
klimarelevanten Folgen (z.B. Wahl des Transportmittels, Transportweglänge) bis die Ware am
zentralen Verkaufsort Großmarkt gehandelt wird.
Der Wegfall des zentralen Verkaufsortes und die Aufteilung der ansässigen Unternehmen auf
kleinere, dezentrale Cluster kann dabei zu mehr Fahrten führen.
Andererseits werden Fahrten im zuvor beschriebenen Weg der Waren wegfallen oder kürzer
ausfallen.
Zu V:
Aktuell sind auf dem Gelände des Großmarktes und benachbarten Flächen 122 Betriebe mit
787 sozialversicherungspflichtigen Arbeitskräften (Statistik der Bundesagentur für Arbeit;
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Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem). Die
erhebliche Abweichung der statistisch erhobenen Flächen von der dem Großmarkt zugehöri-
gen Fläche ist der Grund dafür, dass von diesen 122 Betrieben sind aktuell 62 Betriebe als
Großmarkthändler bei der Verwaltung registriert sind. Diese entsprechen der Händlerschaft
auf dem Großmarkt mit einer zugehörigen deutlich niedrigeren Anzahl an Arbeitsplätzen.
Die Schließung des Großmarktes ist nicht gleichzusetzen mit der Schließung der dort ansässi-
gen Betriebe. Gemäß dem Ratsbeschluss erhalten alle aktuellen Großmarkthändler*innen Un-
terstützung durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH bei der Suche nach Interims-
Ausweichmöglichkeiten oder Alternativen.
Zu VI:
Die in der Mitteilung 2837/2023 für das Jahr 2023 prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen
beliefen sich auf 992.000 EUR und entfielen auf insgesamt 125 Unternehmen. Für die am
Großmarkt gemeldeten 62 Großmarkbetriebe beträgt der Gewerbesteuerbetrag 700.387,00
EUR. Die Stadt Köln muss von diesem Gewerbesteueristaufkommen rund 7,4% als Umlage
an das Land NRW abführen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass alle ansässigen Betriebe ihr Gewerbe aufgeben. Ob und
welche Einnahmenreduzierungen im Bereich Gewerbesteuer durch die Schließung des Groß-
marktes ausgelöst würden, kann nicht angegeben werden. Aktuell verursacht der Betrieb ge-
werblicher Art Großmarkt einen jährlichen Zuschussbedarf aus städtischen Haushaltsmitteln
in Höhe von 1,3 Mio. EUR, der bei einer Schließung des Großmarktes entfiele.
Mit der Parkstadt Süd werden auf derzeitiger Planungsgrundlage ca. 4.300 neue Arbeitsplätze
avisiert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch nicht absehbar, welche Unternehmen sich ansie-
deln werden. Geplant sind vielfältige gewerbliche Nutzungen wie Büro, Dienstleistung, Handel
und Nahversorgung, Bildung und auch nicht störendes Gewerbe.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2703/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.09.2024
- Erstellt
- 03.09.2024 13:47