V/0496/2009
HzE-Bericht 2009 - Hilfen zur Erziehung in Münster
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HzE Bericht 2009 Endfassung
93620 Zeichen
1
HzE Bericht 2009 - Hilfen zur Erziehung in Münster
Datenbasis 2006 - 2008
V/0496/2009
Impressum
Herausgeber: Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Redaktion: Abteilung Familien- und Erziehungshil fen:
Heiner Vogt, Silke Thesing
Abteilung Kommunaler Sozialdienst:
Karl Materla
Abteilung Controlling und zentraler Service:
Heinz Lembeck, Helmut Schnermann,
Wolfgang Rheinhard
Fachcontrolling:
Sabine Trockel
Oktober 2009, Auflage: 500
2
1. Vorbemerkung……………………………………………………………………………………….
3
2. Gesellschaftliche Lebenslagen von Kindern und Ju gendlichen………………………………. 5
3. Budgetentwicklung / Kostenentwicklung…………………………… …………………………... 7
3.1 Einführung und Überblick……………………… …………………………………………………. 7
3.2 Budget: ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung…………………………………... 11
3.3 Budget: stationäre Hilfen zur Erziehung……………………………… ………………………… 13
3.4 Budget: Schutz von Kindern und Jugendlichen (einschließlich Inobhutnahmen)…………... 15
3.5 Zusammenfassung………………………………………………………………………………... 15
4. Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII – Fallzahlen 2006 – 2008…………………... 17
4.1 Rechtliche Grundlagen der Hilfen zur Erziehung…………… …………………………………. 17
4.2 Fallzahlen 2006 – 2008......................................................................................................... 17
5. Produktgruppe 06.05 „Erzieherische und wirtschaf tliche Hilfen für Familien“………………. 19
5.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage……………………………… ……………………………... 19
5.2 Ausgliederung von Produkten 06.05.03, 06.05.05 und 06.05.06…………………………….. 19
5.3 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten……………………….. 20
6. Produkt 06.05.01 „Hilfen zur Erziehung in der ei genen Wohnung“…… ……………………… 22
6.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (ambulante und teilstationäre Hilfen)………………….. 22
6.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten……………………….. 22
6.3 Fallzahlenentwicklung……………………………………………………………………………. .. 24
6.4 Einzelfeststellungen………………………………………………………………………………. .. 25
7. Produkt 06.05.02 „Hilfen zur Erziehung in Einric htungen und Pflegefamilien“……………… 27
7.1 Erläuterungen und Auftragsgrundlage (stationäre Hilfen)……………………………………... 27
7.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten………………………... 27
7.3 Fallzahlenentwicklung………………………………………………………………………….. ..... 29
7.4 Einzelfeststellungen………………………………………………………………………………. .. 29
8. Produkt 06.05.04 „Schutz von Kindern und Jugendl ichen“…………………… ………………. 31
8.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage……………………………………………… ……………… 31
8.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten………………………... 31
8.3 Fallzahlenentwicklung……………………………………………………………………………… 32
8.4 Einzelfeststellungen…………………… …………………………………………………………... 32
9. Instrumente und Verfahren zur Steuerung……………………… ………………………………. 34
9.1 Fach- und Finanzcontrolling……………………………………………………………… ………. 34
9.2 Fachliche Standards……………………………………………………………………………….. 40
9.3 Entwicklung weiterer Strategien…………………………………………………… ……………... 41
10. Ausblick……………………………………………………………………………………………… 42
Anlage:
Überblick über die wichtigsten Fallzahlen
3
1. Vorbemerkung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt h iermit erstmals einen Bericht „Hilfen zur
Erziehung in Münster“ vor.
In den vergangenen Jahren wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (AKJF)
im Rahmen von Vorlagen und Vorträgen zur Situation der Hilfen zur Erziehung partiell berichtet.
Der vorliegende Bericht gibt vornehmlich einen Einb lick in den fiskalischen Bereich der Hilfen
zur Erziehung.
Dieser inhaltlich zusammenfassende Bericht beruht a uf der Datenbasis des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien der Jahre 2006 - 2008. In dieser Zeit hat die Verwaltung die
Haushaltskonsolidierung mit umfangreichen Maßnahmen entwickelt (z.B. im Rahmen der
Aufgabenkritik). Das Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien hat mit der Vorlage V/0729/2006
„Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010“ du rch die eingeleiteten
Umsteuerungsmaßnahmen eine finanzielle Entlastung v on 2,3 Mio. Euro jährlich erreicht und
dabei betont, dass weiterer Spielraum nicht verblei bt. An dieser Auffassung hat sich bis heute
nichts geändert. Eher im Gegenteil: Steigende Fallz ahlen lassen das Budget nach oben
schnellen.
Der Bericht gibt nach der Beschreibung gesellschaft licher Lebenslagen von Kindern und
Jugendlichen einen Überblick über die Entwicklung d er Kosten, benennt die „wichtigsten“
Fallzahlen der Jahre 2006 - 2008 und beschreibt in der Systematik des Haushalts die Produkte
„Hilfen zur Erziehung in der eigenen Wohnung“ (amb ulante und teilstationäre Hilfen),
„Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegef amilien“ (stationäre Hilfen)
und
„Schutz von Kindern und Jugendlichen“ (Inobhutnahm en).
Des Weiteren werden Instrumente und Verfahren zur S teuerung vorgestellt. Abschließend
werden nach einer Zusammenfassung die Perspektiven erläutert.
Interkommunale Vergleichswerte, zum Beispiel aus de m „Städtevergleich mittlerer Großstädte
zum Bereich der Hilfen zur Erziehung, Eingliederung shilfen und Schutzmaßnahmen“ der KGSt
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanag ement), an dem die Stadt Münster
teilnimmt, oder aus dem HzE Bericht 2008 der Arbeit sstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (TU
Dortmund) fließen dort, wo es Sinn macht, in die Darstellung ein.
Durch die Umstellung vom kameralistischen Haushalt auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) zum 01.01.2008 können keine Zeitreihenvergleiche angeboten
werden. Der Vergleich ist nicht möglich, da sich di e Auftragsstruktur gegenüber der vorherigen
Haushaltsrechnung zu sehr verändert hat. Mit der ak tuellen Auftragsstruktur wird das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien in den Folgejahren auf eine solide Datengrundlage
zurückgreifen können, die Jahresvergleiche ermöglicht.
Der Bericht bietet damit eine Orientierung im Berei ch der Hilfen zur Erziehung und bringt mit
dieser Form der Standardisierung eine Anschlussfähi gkeit für die kommenden Jahre. Durch die
Erkenntnisse über die Strukturen verdeutlicht sich auch eine weitere Intention des Berichts: Die
Unterstützung der Jugendhilfeplanung im Feld unüber sehbarer Ambivalenz kostenintensiver
Jugendhilfeleistungen auf der einen und kaum möglic her vorausschauender Planung auf der
anderen Seite.
Zusammen mit dem Bericht zur Tagesbetreuung für Kin der in Münster und dem Kinder- und
Jugendförderplan ist dieser Bericht „Hilfe zur Erzi ehung“ für die Mitglieder des Rates, der
4
Ausschüsse, für Kooperationspartner der Jugendhilfe und die Fachöffentlichkeit eine
transparente Darstellung der Leistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Der erste Bericht in dieser Form ist als Grundlage zu verstehen, die in den Folgejahren
weiterentwickelt, differenziert und verbessert werden wird.
5
2. Gesellschaftliche Lebenslagen von Kindern und J ugendlichen
Der 13. Kinder- und Jugendbericht konstatiert, dass „die Bedingungen des Aufwachsens in
Deutschland im Wandel begriffen sind“
1. Dieser Wandel ist tiefgreifend und bedarf einer
Retrospektive sowie der Betrachtung mehrere Aspekte.
Vom letzten Jahrhundert bis in die Gegenwart hinein hat sich Gesellschaft gravierend
verändert. Ein historischer Rückblick gibt Aufschlu ss über gewachsene Gesellschaftsstrukturen,
deren Einschmelzung und stetige Veränderungen. Schi chtspezifische Betrachtungsweisen sind
durch milieuorientierte Gesellschaftsmodelle abgelö st worden. Im Hinblick auf die Folgen des
Wandels entsteht für den Einzelnen ein hohes Maß an Freiheit und Selbstbestimmung, aber
gleichzeitig auch ein Verlust von äußerer Struktur und Grenzen.
Der Strukturwandel wird insbesondere in der Verände rung von Familie sichtbar. Für
Deutschland sind die „Polarisierung von Lebensforme n“
2, der „schrumpfende Familiensektor“,
der „wachsende Nichtfamiliensektor“ und „Migration“ zentrale Aspekte, welche gesellschaftliche
Veränderungen beschreiben. Der schrumpfende Familie nsektor ist gekennzeichnet von
vielfältigen, unterschiedlichen Familienformen. Tre nnung, Scheidung, Neuzusammensetzung
von Familien und Einelternfamilien bilden die Leben swelt von Eltern und Kindern ab. Die
Auflösung der tradierten Familienformen kann als Ch ance auf eine individuelle Lebensplanung
verstanden werden, erhält aber gleichzeitig auch di e Verpflichtung zur Planung und Gestaltung
von Familie. Für Familien selbst bedeutet dies, „da ss am Ende des 20. Jahrhunderts Familie
eine Lebensform geworden ist, die durch eigene Bemühungen der Familienmitglieder im Verlauf
des Lebens immer wieder hergestellt bzw. verhandelt werden muss“ 3. Dabei benötigen Familien
unbestritten vielfältige Unterstützung.
Kinder und Jugendliche wachsen in einer Gesellschaf t auf, die durch Individualisierung und
Pluralisierung von Lebenslagen gekennzeichnet ist u nd „in der sich die sozialstrukturell
gegebenen objektiven Lebenschancen höchst unterschiedlich darstellen“
4.
Im Spannungsfeld zwischen Individualisierungschance n und Individualisierungsrisiken ist die
Kinder- und Jugendhilfe gefordert, tragfähige sozia le Infrastrukturen zu schaffen sowie kinder-
und familienfreundliche Lebensbedingungen zu erzeug en. Wie tragfähige soziale
Infrastrukturen erzeugt werden können, konkretisier t sich unter anderem im Kinder- und
Jugendhilfegesetz über eine Vielzahl von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien.
Dabei spielen die Hilfen zur Erziehung eine besonde re Rolle, nicht zuletzt, weil es sich um sehr
kostenintensive Leistungen handelt. Auch hier zeigt sich der gesellschaftliche Wandel. Mit dem
Wechsel vom JWG (Jugendwohlfahrtsgesetz) zum SGB VI II (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
hat sich ein „Perspektivwandel der Jugendhilfe“
5 vollzogen. Auf Hilfe zur Erziehung bestehen
„zwingende Rechtsansprüche“ 6 und Hilfe zur Erziehung wird heute als eine
„sozialpädagogische Dienstleistung“ 7 verstanden.
Blickt man weiter in die Ursachen, die in den letzt en Jahren bundesweit bedeutsam für die
Inanspruchnahme für die Hilfen zur Erziehung waren, so kann man nach den neueren
Erkenntnissen der Bundesstatistik eine Reihe von Sc hlussfolgerungen gewinnen, die für die
Betrachtung der Entwicklung von Hilfen zur Erziehung auch in Münster relevant sind.
1 13. Kinder- und Jugendbericht, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2009
2 Familienforschung für Familienpolitik, Wandel der Familie und sozialer Wandel als politische
Herausforderungen, Strohmeier, Klaus Peter, Bochum 2005
3 ebda
4 ebda
5 Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe, Münder u. a., Weinheim und München
2006
6 ebda
7 ebda
6
Wenn man ein Ursachenbündel auszumachen versucht, d as im Regelfall für die
Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung maßgeblich ist, dann lassen sich folgende Faktoren
auflisten:
unzureichende elterliche Kompetenz im Umgang mit E rziehungsfragen,
schwindende Stabilität sozialer und familiärer Net zwerke,
kumulierende Faktoren für sozial belastende Sozial isationsbedingungen von Kindern,
wie alleinerziehend und die Abhängigkeit von Transferleistungen,
Entwicklungshemmnisse auf dem Hintergrund von Migr ation sowie
wachsender Anteil von psychisch erkrankten Elternt eilen und damit einhergehende
Entwicklungsrisiken der Kinder.
Für das Jahr 2007 liegen auch bundesweite Erkenntni sse aus der Kinder- und
Jugendhilfestatistik vor, die das oben genannte Ursachenbündel differenzierter ausleuchten:
Während die Erziehungsberatung und die Eingliederun gshilfe für seelisch behinderte junge
Menschen anteilig am stärksten von zusammenlebenden Eltern nachgefragt werden, werden
familienergänzende und -unterstützende sowie erst r echt familienersetzende Hilfen mehrheitlich
von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Rund je de zweite Heimeinweisung, jede zweite
Vollzeitpflege, aber auch jede zweite SPFH wurde 20 07 einer alleinerziehenden Familie
gewährt. Das heißt, alleinerziehende Eltern haben i m Vergleich zu Ehepaaren und nicht
ehelichen Lebensgemeinschaften über alle Leistungen hinweg eine etwa dreimal so hohe
Wahrscheinlichkeit, eine Hilfe zur Erziehung beanspruchen zu müssen.
Für die Erziehungsberatung und die Eingliederungshi lfen ist die Wahrscheinlichkeit jeweils
doppelt so hoch, für die familienunterstützenden un d -ergänzenden Hilfen jenseits der
Erziehungsberatung viermal sowie für Vollzeitpflege und Heimerziehung zusammengenommen
sogar fünfmal so hoch.
Ferner gibt es eine Reihe von Erkenntnissen im Zusa mmenhang von Hilfebeanspruchung und
Armutslage:
Demzufolge liegt der Anteil der Familien, denen ein e Hilfe zur Erziehung gewährt wird und die
zugleich Transferleistungen beziehen, bei knapp 59 %. Diese Durchschnittszahl liegt in der
Gruppe der Alleinerziehenden sogar noch höher und beträgt sogar 70 %.
Diese Zusammenhänge und Einblicke machen deutlich, dass es bei der Berichterstattung über
Hilfen zur Erziehung in den jeweiligen Jugendamtsbe zirken immer auch um die Frage geht, wie
sich die gesamte gesellschaftliche Lebenslage von K indern und Familien darstellt, mit welchen
Entwicklungsrisiken das Aufwachsen von Kindern verb unden ist und für welche
Problemkonstellationen bzw. Zielgruppen erhöhte Bed arfe entstehen. Aus diesen
Betrachtungen ergeben sich allerdings auch bezogen auf die Perspektive und mögliche
präventive Ansätze Handlungsspielraum dahingehend, dass diese Entwicklung durchaus
beeinflussbar ist, d. h., durch bundesweite sowie ö rtliche Initiativen entsprechende Impulse
gegeben werden können, die nachteilige Entwicklungs trends eingrenzen können. Hier sind
beispielhaft zu nennen die Bemühungen im Bereich de r frühen Hilfen, das frühzeitige Zugehen
auf junge Familien und das aktive Anbieten von Unte rstützungsleistungen im Regelbereich (von
der Familienhebamme bis zur Kindertagesstätte) sowi e stadtteilbezogene Beratungshilfen für
junge Mütter usw. Dies alles sind Ansätze, die sowo hl bundesweit, als auch in Münster
zunehmend entwickelt und vorangetrieben werden.
7
3. Budgetentwicklung/Kostenentwicklung
3.1 Einführung und Überblick
Mit dem Haushaltsplan 2008 fand der Umstellungsproz ess von der Kameralistik auf die Doppik
bzw. auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für den Haushalt der Stadt Münster
seinen Abschluss. Es galten erstmalig für die Kinde r-, Jugend- und Familienhilfe
(Produktbereich 06) ausschließlich die Regelungen d es NKF für die Haushaltsplanung und
Bewirtschaftung.
Der Haushaltsplan 2008 vermittelte nicht nur einen Überblick über die haushaltswirtschaftliche
Entwicklung im Planungsjahr, sondern gab zugleich i n komprimierter Form Auskunft über die
mittelfristige haushaltswirtschaftliche Entwicklung , wie dies auch in früheren Haushaltsjahren
der Fall war. Nach der Umstellung des Haushaltssyst ems und der technischen Instrumente zur
Bewirtschaftung war jedoch eine Darstellung der Rec hnungsergebnisse des Vorvorjahres sowie
der Ansätze des Vorjahres nicht mehr möglich. Eine Vergleichbarkeit von Ansätzen mit dem
kameralistischen System der Vorjahre ist nicht gegeben.
Dies belegen folgende Zahlen:
Jahr Ausgaben Bemerkung
2006 26.658.851,27 € Rechnungsergebnis:
Hilfen zur Erziehung * und Inobhutnahmen
2007 25.590.186,82 € Rechnungsergebnis:
Hilfen zur Erziehung * und Inobhutnahmen
2008 30.160.666,00 € Aufwendungen:
Hilfen zur Erziehung * und Inobhutnahmen
(Produkte 060501,060502,060504,60505 - Eingliederungshilfe)
* = einschließlich der Hilfen gemäß § 19 SGB VIII – Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und
Kinder, § 20 SGB VIII– Betreuung und Versorgung de s Kindes in Notsituationen und § 35 a SGB VIII –
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Diese Hilfeformen stellen nach de m
Gesetz keine Hilfen zur Erziehung dar, werden aber verwaltungstechnisch genauso behandelt (z.B.
Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarungen).
Für die Jahre 2006 und 2007 sind die reinen Transfe rzahlungen aufgelistet. Die für das Jahr
2008 angegebenen Aufwendungen enthalten neben den T ransferzahlungen auch die Personal-
und Sachkosten (kalkulatorische Mieten, Betriebs- u nd Geschäftsausstattung, IT, Büromaterial,
Telefon, Porto, Druck); hier ist der gesamte Ressourcenverbrauch dokumentiert.
Die Zahlen zeigen für den Zeitraum 2006 zu 2007 die Auswirkungen der eingeleiteten Kon-
solidierungsmaßnahmen:
Im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung (amb ulant betreutes Wohnen § 27 II SGB VIII;
Erziehungsbeistandschaft § 30; Sozialpädagogische F amilienhilfe § 31; Intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35) wurden di e Leistungsstandards (Hilfedauer, -
umfang) begrenzt und die Zielsetzung präzisiert.
Für die stationären Hilfen zur Erziehung wurden mit dem Rahmenkonzept Teil IV mit der
Implementierung von Steuerungsinstrumenten, dem Con trolling und den Grundsätzen der
Heimplatzbelegung Maßnahmen ergriffen, die die fina nzielle Entlastung des Bereiches
bewirkten.
Mit den in den nächsten Jahren folgenden Berichten wird die Vergleichbarkeit sukzessive
wieder angeboten. Dann wird es möglich sein, Zeitre ihenanalysen zu erstellen und damit die
Auswirkungen von Entscheidungen auf die wichtigsten Erträge und Aufwendungen im
Zeitablauf darzustellen. Nach dem Auftakt der Beric hterstattung für den Bereich der Hilfen zur
8
Erziehung mit dem vorgelegten Bericht für das Jahr 2008 wird die Verwaltung - orientiert an den
im Folgenden dargestellten exemplarischen Auswertun gen - in den Folgejahren Zeitreihen
aufbereiten und darstellen, an denen die Finanzentw icklung für die wesentlichen Hilfefelder
ablesbar sein wird.
Für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster, deren L eistungen innerhalb des Haushaltsplans der
Stadt Münster im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend - und Familienhilfe“ abgebildet werden,
wurden im Jahr 2008 Mittel in Höhe von 111.176.585 € aufgewendet, die sich wie folgt auf die
einzelnen Produkte und Produktgruppen aufteilten:
Aufwendungen und Erträge im Jahr 2008
Ziffer Produkt / Produktgruppe Aufwendungen
Erträge
060101 Tageseinrichtungen für Kinder nach GTK 56.699.267 € 26.124.638 €
060102 Tagespflege für Kinder 3.730.579 € 847.114 €
0601 Kindertagesbetreuung 60.429.846 € 26.971.752 €
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit 6.637.245 € 1.413.388 €
060202 Jugendverbandsarbeit 461.544 € 4.083 €
0602 Kinder- und Jugendarbeit 7.098.788 € 1.417.470 €
060301 Jugendsozialarbeit 1.141.547 € 224.063 €
060302 Jugendhilfe an den Schulen 642.263 € 10.000 €
060303 Drogenhilfe 894.121 € 253.916 €
060304 Arbeitsmarktinitiativen für junge Menschen 1.511.29 4 € 563.024 €
0603 Förderung von benachteiligten jungen
Menschen
4.189.225 € 1.051.003 €
060401 Angebote für Familien 2.247.916 € 134.198 €
060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen 81.069 € 5 €
0604 Familienförderung 2.328.985 € 134.203 €
060501 Hilfen zur Erz. in der Familie und eigenen Wohnung 8.801.685 € 412.574 €
060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen
und Pflegefamilien/Adoptionen
17.643.226 €
2.304.323 €
060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG
und Betreuungsbeh.
4.819.571 €
2.128.352 €
060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen 1.527.179 € 18.093 €
060505 Mitwirkung bei Familien-,
Vormundschafts- und Jugendgericht
1.057.037 €
1.700 €
060506 Bezirkliche Sozialarbeit, Eingliederungsh. und
Serviceleist.
3.281.042 €
524.069 €
0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für
Familien
37.129.741 € 5.389.110 €
06
Produktbereich Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe
111.176.585 €
34.963.538 €
Zur Jahresrechnung der Stadt Münster insgesamt könn en sich geringfügige Abweichungen
ergeben, da zum Redaktionsschluss einige Umlagewert e (z. B. Rückstellungen und
Abschreibungen) noch nicht gebucht waren.
Der Anteil der Aufwendungen für die Produktgruppe 0 605 „Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien“ an den gesamten Aufwendungen des Produktbereichs 06 „Kinder-, Jugend-
9
und Familienhilfe“ beläuft sich danach auf 33,4 %, wie der folgenden Abbildung zu entnehmen
ist:
Abbildung 1: Aufwendungen für den Produktbereich 06
Bezogen auf das Jahresergebnis (früher: „Zuschussbe darf“) der Hilfen zur Erziehung, also auf
den Teil der Aufwendungen, der nicht durch entsprec hende Erträge gedeckt ist, stellt sich die
Situation wie folgt dar:
Abbildung 2: Zuschuss
Die Stadt Münster muss also für die Produktgruppe 0 605 „Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien“ etwa ein Drittel der gesamten Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe
aufbringen. Da die Refinanzierung der Aufwendungen für die erzieherischen Hilfen aber relativ
gering ist, erreicht der städtische Zuschuss („nett o“) fast die Höhe wie im Bereich der
Kindertagesbetreuung, der wesentlich mehr von Lande szuweisungen und Elternbeiträgen
mitgetragen wird.
Familienförderung
2,1 %
Kindertages-
betreuung
54,4 %
Förd. benachteiligter
junger Menschen
3,8 % Kinder- und
Jugendarbeit
6,4 %
Erzieherische und
wirtschaftliche
Hilfen für Familien
33,4 %
Familienförderung
2,9 %
Kindertages-
betreuung
43,9 %
Förd. benachteiligter
junger Menschen
4,1 % Kinder- und
Jugendarbeit
7,5 %
Erzieherische und
wirtschaftliche
Hilfen für Familien
41,6 %
10
Innerhalb der Produktgruppe stellt sich die Aufteil ung der Aufwendungen auf die einzelnen
sechs Produkte – wie sie sich aus der oben aufgeführten Tabelle ergibt – grafisch wie folgt dar:
Tabelle 1: Aufteilung der Aufwendungen auf die Produkte
Der Haushalt 2008 war erstmals durchgehend produkto rientiert gegliedert und unterteilte sich in
Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte. Mit d er Outputorientierung wurde allerdings
mehr als nur eine neue Gliederungssystematik für de n Haushalt entwickelt. Ausgangspunkt der
gesetzlichen Neuregelung war die Intention, nicht n ur den Ressourcenverbrauch, sondern
vielmehr die Ergebnisse des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt der kommunalen
Steuerung zu stellen.
Mit der Einführung der Outputseite in den Haushalt sollte die Abkehr von der reinen
Ressourcensteuerung und die Hinwendung zu einer neu en, ergebnisorientierten kommunalen
Steuerung vollzogen werden. Während der Produktplan und die Produktbeschreibungen hierbei
weitgehend unterstützende Funktion haben, sollten Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen
der neuen Steuerung werden.
So wurden auch für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ Ziele formuliert.
Zu jedem Ziel wurden Zielkennzahlen angeführt, die für den Finanzplanungszeitraum das Ziel
konkretisieren und nach Ablauf eines Haushaltsjahre s Auskunft über den tatsächlichen Grad
der Zielerreichung geben.
Ergänzt wurden diese Informationen um Leistungsdate n. Sie sind keine Kennzahlen im
eigentlichen Sinne. Leistungsdaten ergänzen die tex tlichen Beschreibungen um Zahlen, die
Auskunft über den Umfang und Struktur der Leistunge n, der Zielgruppen oder des
Arbeitsumfeldes geben. Sie haben damit eine beschreibende Funktion.
Die Zielkennzahlen und Leistungsdaten der Produktgr uppe 0605 „Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ für das Hausha ltsjahr 2008 sind im Kapitel „Entwicklung der
Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten“ dieses Berichts dargestellt.
8,8 Mio €
17,6 Mio €
4,8 Mio €
1,5 Mio € 1,0 Mio €
3,3 Mio €
0 €
2.000.000 €
4.000.000 €
6.000.000 €
8.000.000 €
10.000.000 €
12.000.000 €
14.000.000 €
16.000.000 €
18.000.000 €
Hilfen in
Familie u. eig.
Whg.
Hilfen in
Einrichtungen
Beista.,
Vormund..,
UVG,
Betreuung.
Schutz von
Kindern und
Jugendlichen
Familien-,
Vormundsch.-
u.
Jugendgericht
Bez.
Sozialarb.,
Eingliederung.,
Service.
11
3.2 Budget: ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Produkt 060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung
Es folgt ein detaillierter Überblick darüber, wie s ich die Aufwendungen für die ambulanten und
teilstationären Hilfen zur Erziehung auf die einzelnen Hilfearten verteilen:
Produkt 060501
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung
(Transferzahlungen sowie Personal- und Sachkosten des Amtes)
Aufwendungen
in 2008
Sozialpädagogische Familienhilfe
(§ 31 SGB VIII) 3.094.929 €
Erziehung in einer Tagesgruppe
(§ 32 SGB VIII) 2.062.541 €
Erziehungsbeistand
(§ 30 SGB VIII) 1.893.622 €
Erziehung in Heilpädagogischen Horten
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII) 782.486 €
Erziehungsberatung
(§ 28 SGB VIII) 548.366 €
Aufsuchende Familientherapie
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII) 103.843 €
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
(§ 20 SGB VIII) 95.689 €
Ambulant betreutes Wohnen
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII) 66.410 €
Soziale Gruppenarbeit
(§ 29 SGB VIII) 43.402 €
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
(§ 35 SGB VIII) 32.753 €
Ambulante Krisenklärung
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII) 12.649 €
Familienunterstützende Nachsorge
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII) 12.052 €
Sonstige Hilfen (einzelfallbezogene Sonderbedarfe)
52.943 €
Gesamt
8.801.685 €
12
Ein großer Teil der eingesetzten Mittel konzentrier t sich auf 5 Hilfearten. Die folgende Grafik
stellt die Aufteilung der Aufwendungen auf diese Leistungen dar:
Abbildung 3: Aufteilung der Aufwendungen auf die Leistungen
Diesen Aufwendungen stehen die folgenden Erträge entgegen:
Abbildung 4: Erträge
Anmerkung: Kostenbeiträge werden für ambulante HzE nicht erhoben.
Sozialpäd.
Familienhilfe
3.094.929 €
Alle anderen Hilfen
419.741 € Erziehungsberatung
548.366 €
Erziehung in Heilp.
Horten
782.486 €
Erziehungsbeistand
1.893.622 €
Erz. in einer
Tagesgruppe
2.062.541 €
Kostenbeitrag
18.081 €
Rückzahlung gew .
Hilfen
167.814 €
Erstattung von
Gemeinden
226.679 €
13
3.3 Budget: stationäre Hilfen zur Erziehung
Produkt 060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen
Die folgende Aufstellung gibt im Detail einen Überb lick darüber, wie sich die Aufwendungen für
die stationären Hilfen zur Erziehung auf die einzelnen Hilfearten verteilen:
Produkt 060502
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien /
Adoptionen
(Transferzahlungen sowie Personal- und Sachkosten des Amtes)
Aufwendungen
in 2008
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
(§ 34 SGB VIII) 11.144.947 €
Vollzeitpflege
(§ 33 Satz 1 SGB VIII) 1.662.574 €
Vollzeitpflege
(§ 33 Satz 2 SGB VIII) 1.614.344 €
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
(§ 19 SGB VIII) 1.030.384 €
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften
(§ 34 SGB VIII) 879.182 €
Bereitschaftspflege
(§ 34 SGB VIII)
8 499.573 €
Adoptionen
(§ 51 SGB VIII) 365.133 €
Abklärung
(§ 34 SGB VIII) 321.244 €
Hilfe zum Lebensunterhalt
(Verwandtenpflege, SGB XII) 125.845 €
Gesamt
17.643.226 €
Auch hier soll eine Grafik darstellen, wie sich die Aufwendungen auf die wesentlichen
Leistungen in diesem Jugendhilfefeld verteilen:
Abbildung 5: Aufteilung der Aufwendungen
8 Zum 01.01.2009 wurde die Bereitschaftspflege der Leistung gemäß § 33 SGB VIII zugeordnet.
Heimerziehung
11.144.947 €
Vollzeitpflege
3.276.919 €
Gem. Wohnformen
1.030.384 €
Sozialpäd.
Lebensgem.
879.182 €
Alle anderen Hilfen
1.311.795 €
14
Diesen Aufwendungen stehen die folgenden Erträge von 2.454.555 € gegenüber:
Abbildung 6: Erträge
Den größten Anteil stellt die Erstattung von örtlic hen Trägern der Jugendhilfe dar. Dahinter
verbergen sich zwei Konstellationen:
a) Zuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII (Ein Pfl egekind lebt seit mehr als zwei Jahren bei
einer Pflegefamilie in Münster. Münster wird örtlic h zuständig, hat aber einen
Kostenerstattungsanspruch an das Jugendamt, in dess en Bereich die Eltern ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben.)
b. Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 SGB VIII (Zuständigkeitswechsel durch Umzug der Eltern von
Münster in einen anderen Jugendamtsbereich.)
Auf die beiden angeführten Bereiche hat die Stadt Münster keinen Einfluss. Die Entwicklung der
Einnahmen ist daher von faktischen Gegebenheiten ab hängig und zufällig. Die Position lässt
sich daher auch nur schwer kalkulieren und wird in der Regel am Vorjahresergebnis
ausgerichtet.
Zweiter größerer Block stellen die Kostenbeiträge f ür Kinder in der Heimerziehung dar. Mit dem
KICK (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgese tz) wurde mit Wirkung zum 01.10.2005
die neue Kostenbeitragsverordnung erlassen. Sie reg elt den Umfang der Heranziehung von
Unterhaltspflichtigen (in der Regel die Eltern) un d erleichtert die Festsetzung des
Kostenbeitrages. Bei höheren Beträgen erfordert die s auch den Gang zum Verwaltungsgericht,
der von der Fachstelle „Wirtschaftliche Jugendhilfe “ in Verbindung mit dem Zentralen
Justiziariat gegangen wird.
Erstattung von
Gemeinden
1.298.511 €
Kostenbeiträge
1.005.509 €
Sonstige Einnahmen
150.535 €
15
3.4 Budget: Schutz von Kindern und Jugendlichen ( e inschließlich Inobhutnahmen)
Produkt 060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen
Schließlich behandelt der Bericht das Produkt „Schu tz von Kinder und Jugendlichen“, für das
wie folgt Mittel aufgewendet werden:
Abbildung 7: Verwendung der Mittel
Diesen Aufwendungen stehen mit 18.093 € nur geringe Erträge gegenüber, die im
Wesentlichen aus Erstattungen anderer Gemeinden im Rahmen der Inobhutnahme resultieren.
3.5 Zusammenfassung
Die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung steigen w ieder an. Dies nicht nur in Münster,
sondern es gibt auch einen landesweiten Trend: Die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben für
Hilfen zur Erziehung (ohne die Erziehungsberatung) zeigt für den Zeitraum 2000 bis 2006 einen
Anstieg um nominal 29 %
9. Für das Jahr 2006 beläuft sich das Ausgabenvolume n für die
Kinder- und Jugendhilfe auf 4,8 Mrd. Euro; dabei st ellen die Tageseinrichtungen für Kinder mit
2,6 Mrd. Euro den größten Block, gefolgt von der Hz E mit 1,32 Mrd. Euro. Kommentiert wird
dies Ergebnis vor dem Hintergrund gesunkener Gesamt aufwendungen im Vergleich zum Jahr
2005 (4,9 Mrd. Euro) damit, dass die HzE eines der wenigen Arbeitsfelder der Kinder- und
Jugendhilfe mit nominal nicht zurückgehenden finanziellen Aufwendungen sind.
Die Schlussfolgerung für das Land NRW lautet: „Deut lich wird anhand der
Ausgabenentwicklung, dass die zu beobachtende Fallz ahlenzunahme mit steigenden
finanziellen Aufwendungen seitens der kommunalen Et ats einhergeht. Die nominalen
Zuwachsraten haben an Dynamik verloren und beziehen sich zuletzt nicht mehr auf die
Heimerziehung, sondern vor allem noch auf die famil ienunterstützenden und –ergänzenden
Leistungen. An diesem Punkt gleichen sich Ausgaben - und Fallzahlentwicklung aneinander
an.“
10
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien reagie rt auf das Wachstum im Bereich der Hilfen
zur Erziehung seit mehreren Jahren mit konkreten Ma ßnahmen der Umsteuerung. Dazu
gehören verschiedenste Präventionsstrategien, wie d ie Einrichtung eines Präventionsteams
9 Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, HzE - Bericht 2008
10 ebda
Maßnahmen
Kinderschutz
359.438 €
Inobhutnahme
1.071.588 €
Erzieherischer
Kinderschutz
78.061 €
16
Familienbesuche (V 388/2008), die Stärkung der Tren nungs- und Scheidungsberatung (V
998/2007) und der Ausbau früher Hilfen für junge Fa milien (V 389/2008). Die Investitionen in
diese Maßnahmen können erst mittel- bis langfristig Einspareffekte aufweisen, die heute nur
prognostiziert werden können. Durch frühe Hilfen kö nnen familiäre Ressourcen aktiviert werden
und es besteht die Chance, vor der Verfestigung von Risikolagen zu schützen. Die zugrunde
liegende Annahme ist, dass über qualifizierte Präve ntionsmaßnahmen spätere Hilfen zur
Erziehung tendenziell entbehrlich werden.
17
4. Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII – Fallzahlen 2006 - 2008
4.1 Rechtliche Grundlagen der Hilfen zur Erziehung
Unter dem Begriff der „Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe“ wird ein breites Spektrum
individueller und/oder therapeutischer Maßnahmen zu sammengefasst. Die Leistungen können
sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbra cht werden. Anspruch auf Hilfe zur Erziehung
haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung ihres Kindes oder Jugendlichen, wenn
eine dem Wohl des Kindes oder ihres Jugendlichen e ntsprechende Erziehung nicht
gewährleistet ist und
die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwend ig ist.
Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten. Art und Umfang der Hilfe richten sich
nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; das e ngere soziale Umfeld des Kindes oder
Jugendlichen soll dabei einbezogen werden (§ 27 Abs . 2 SGB VIII). Zum engeren sozialen
Umfeld gehört, neben der Familie, auch die Schule. Die Schule ist somit immer dann
Kooperationspartner bei der Ausgestaltung einer Hil fe zur Erziehung, wenn es im Einzelfall
sinnvoll ist.
Das Vorliegen der Voraussetzungen prüft die fallzus tändige Fachkraft des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien. Angestrebt wird eine indi viduell zugeschnittene, fachlich begründete
und von den Eltern und Kindern mitgetragene Entsche idung. Die Hilfe zur Erziehung soll die
erzieherische Kompetenz der Eltern fördern und den Kindern und Jugendlichen bei der
Bewältigung ihrer Probleme helfen.
Die Leistungen, die gewährt werden, unterstützen, e rgänzen, entlasten oder ersetzen (in
Ausnahmefällen) die Erziehung eines Kindes in der F amilie. Hierbei werden folgende
Formen/Arten der Hilfe eingesetzt:
familienunterstützend familienergänzend familieners etzend
• Erziehungsberatung
• Sozialpädagogische
Familienhilfe
• Soziale Gruppenarbeit
• Erziehungsbeistände
• Intensive
sozialpädagogische
Einzelbetreuung
• Tagesgruppen
• Heilpädagogische
Horte
• Vollzeitpflege
• Heimerziehung,
sonstige betreute
Wohnformen
4.2 Fallzahlen 2006 – 2008
Die folgenden Fallzahlen sind auf der Basis des Ges chäftsberichtes 2008 des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien übernommen worden. Die Fal lzahlen im Kommunalen Sozialdienst
werden aus dem Bestand zum 31.12. plus der beendete n Fälle des laufenden Jahres ermittelt.
Dies entspricht der Zählweise zur Landesstatistik N RW und dem Interkommunalen
Vergleichsring (IKO) der KGSt.
18
Familienunterstützende Hilfen zur Erziehung (im Folgenden: ambulante HzE)
Fallzahlen 11 , Daten, Fakten zum Produkt 12
2006 2007 2008
Versorgung in Notsituationen
§ 20 SGB VIII
13 10 14 15
Fälle ambulant betreutes Wohnen
§ 27 II SGB VIII 16
13 7
Fälle aufsuchender Familientherapie
§ 27 II SGB VIII 13
10 7
Fälle sozialer Gruppenarbeit
§ 29 SGB VIII 63
40 66
Fälle Erziehungsbeistand
§ 30 SGB VIII 193
180 205
Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII (Fälle SPFH insgesamt) 229
231 309
Fälle intensiver sozialpäd. Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII 21
13 4
Ambulante Eingliederungshilfen
§ 35 a SGB VIII
14 79 72 90
Ambulante Hilfen für junge Volljährige
(addierte Zahlen aus o. g. Leistungen gem. § 41 i.V .m. §§ 27,
30, 35, 35 a SGB VIII)
54
44 39
Familienergänzende Hilfen zur Erziehung (im Folgenden: teilstationäre HzE)
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG)
§ 32 SGB VIII
90
89 96
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten
§ 27.2 SGB VIII
54
53 56
Familienersetzende Hilfen zur Erziehung (im Folgenden: stationäre HzE)
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Gem. Wohnform Mütter/Väter u. Kinder
§ 19 SGB VIII
15
25 28 24
Vollzeitpflege
§ 33 SGB VIII
156
145 150
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen
§ 34 SGB VIII
107
113 120
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform
§ 34 SGB VIII
378
326 312
Stationäre Eingliederungshilfen
§ 35 a SGB VIII
16
32 45 40
Stationäre Hilfen für junge Volljährige (addierte Zahlen aus
o. g.Leistungen § 41 i.V.m. §§ 33, 34, 35a SGB VIII)
117 102 82
11 Bestand zum Jahresende plus beendete Fälle im lfd. Jahr
12 je nach Hilfeform Zahl der Kinder, Jugendlichen oder jungen Volljährigen bzw. der Familiensysteme
13 Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarungen).
14 ebda
15 ebda
16 ebda
19
5. Produktgruppe 06.05 „Erzieherische und wirtschaf tliche Hilfen für Familien“
5.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage
17
Die Leistungen dieser komplexen Produktgruppe umfas sen den gesamten pädagogischen und
wirtschaftlichen Bereich der ambulanten und station ären Hilfen zur Erziehung (HzE), der
Eingliederungshilfen und Adoptionsaufgaben. Ferner gehören dazu die aufsuchenden
Tätigkeiten der Bezirkssozialarbeit in den Stadttei len einschließlich einiger Serviceaufgaben für
das Sozialamt, die Wahrnehmung der Gerichtshilfen ( Jugend-, Familien- und
Vormundschaftsgericht) und des Kinderschutzes. Eben so zählen dazu auch die Aufgaben der
Betreuungsbehörde, der Schwangerschaftsberatung, de r Beistandschaften und des
Unterhaltsvorschusses.
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 8a, 14, 18, 19, 20, 21, 27 - 35, 35a, 39 - 42, 5 0 - 52a, 55, 58a, 59 – 60, 85 - 97 SGB VIII, §
1712 BGB, SGB XII, Betreuungsgesetz (BtG) und Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
5.2 Ausgliederung von Produkten 06.05.03, 06.05.05 und 06.05.06
Die Produkte
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde,
060505 – Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht und
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe
gehören systematisch zur Produktgruppe 0605, stelle n aber keine Hilfen zur Erziehung gemäß
§§ 27 ff. SGB VIII dar. Sie bleiben daher in der weiteren Darstellung unberücksichtigt.
17 Siehe Produktplan 2009 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Erzieherische
und
wirtschaftliche
Hilfen für
Familien
0605 Hilfen zur
Erziehung in
der Familie
060501
HzE in
Einrichtungen
und
Pflegefamilien/
Adoptionen
060502
Beistandschaft
en,
Vormundschaft
en, UVG,
Betreuungsbeh
örde
060503
Schutz von
Kindern und
Jugendlichen
060504
Mitwirkung bei
Familien-,
Vormundschaft
s- und
Jugendgericht
060505
Bezirkliche
Sozialarbeit
und
Eingliederungs
hilfe
060506
20
5.3 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 18
Anmerkung: Bei den Kennzahlen und Leistungsdaten si nd die aktuellen Daten zur Anmeldung
des Haushaltes 2010 angegeben.
Ziele:
1. Die Hilfen zur Erziehung sollen zwischen dem amb ulanten und stationären Leistungsanteil
ein Verhältnis entwickeln, dass dem Vorrangprinzip ambulanter und ortsnaher Hilfen (> 50 %)
entspricht.
2. Fällen von Kindesgefährdung wird bei akuten Risi ken ausnahmslos am Meldetag
nachgegangen.
3. Eingliederungshilfen sollen zwischen dem ambulan ten und stationären Leistungsanteil ein
Verhältnis entwickeln, dass dem Vorrangprinzip ambulanter Hilfen (> 50 %) entspricht.
Zielkennzahlen:
Zum 1. Ziel: Anteil der ambulanten an allen HzE-Leistungen
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
57 % 52 % 55 % 55 %
Zum 2. Ziel: Anteil der Fälle mit höchster Kindesge fährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII, denen
am Meldetag nachgegangen wurde
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
100 % 100 % 100 % 100 %
Zum 3. Ziel: Anteil der ambulanten Fälle zu allen Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
69 % 70 % 70 % 70 %
18 ebda
21
Leistungsdaten:
Quote Anzahl HzE pro 10.000 der 0- bis 21-Jährigen
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
259 301 300 300
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB VIII), Angaben absolut
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
1.322 1.587 1.450 1.450
Anzahl HzE-Fälle stationär
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 679 650 650
Anzahl HzE-Fälle ambulant
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 908 800 800
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 117 115 115
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII ambulant
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 72 70 70
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII stationär
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 45 45 45
22
6. Produkt 06.05.01 „Hilfen zur Erziehung in der ei genen Wohnung“
6.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (ambulante un d teilstationäre Hilfen)
19
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in
ihrer Familie, wenn Eltern bzw. Personensorgeberech tigte (nachfolgend Eltern genannt) diese
Aufgabe nicht aus eigener Kraft ganz oder teilweise einlösen können. Sie unterstützen Eltern
bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und di enen der Förderung und Stabilisierung
der psychosozialen und schulischen Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges
Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstüt zung ist die Hilfe zur Selbsthilfe.
Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei , die Situation in den Familien oder bei den
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger
Bedingungen wieder selbständig führen können. Der E rhalt des familiären Zusammenlebens
und die weitgehende Vermeidung stationärer Erziehun gshilfe sind grundlegende Zielrichtungen
der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge
Volljährige.
Gesetzliche Grundlage: §§ 27 - 32 und §§ 35 und 41 SGB VIII.
6.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten
20
Ziele:
1. Der Anteil der ambulanten Leistungen am Gesamtvo lumen an allen HzE-Leistungen soll bis
2011 auf 55 % steigen und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
2. Ab 2010 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 85 % (Standard) die Familien in der Lage sein,
ihren Alltag ohne weitere ambulante Hilfe (Sozialpä dagogische Familienhilfe (SPFH) und
Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewältigen.
3. Die festgelegten Leistungskontingente für Erzieh ungsbeistandschaften und SPFH
(Jahresstunden) in Höhe von 82.000 Stunden werden a ls Standardvolumen eingehalten,
sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.
21
Zielkennzahlen:
Zum 1. Ziel: Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
57 % 52 % 55 % 55 %
Zum 2. Ziel: Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
91 % 76 % 85 % 85 %
19 Siehe Produktplan 2009 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
20 ebda
21 Die Erfüllung der Rechtsansprüche geht der Einhaltung von Zielkennzahlen vor.
23
Zum 2. Ziel: Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 Monaten beendet worden sind
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 76 % 85 % 85 %
Zum 3. Ziel: Anzahl max. verbrauchter Stundenkontingente
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
88.613 82.000 82.000 82.000
Leistungsdaten:
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB VIII) gesamt
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
1.587 1.587 1.450 1.450
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 32; 27.2, 41 SGB VIII) ambulant
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 908 800 800
Anzahl der Fälle in heilpädagogischen Tagesgruppen [HTG](am 31.12. lfd. u. beendete Fälle)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
96 96 100 100
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
309 231 230 230
Anzahl der beendeten Fälle SPFH
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 105 100 100
Anzahl der Fälle SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 89 85 85
24
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
205 180 180 180
Anzahl der beendeten Fälle Erziehungsbeistand
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 95 100 100
Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, die nach 18 Monaten beendet worden sind
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 81 85 85
Jahresstundenkontingent SPFH (max.)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 52.000 52.000 52.000
Jahresstundenkontingent Erziehungsbeistand (max.)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 30.000 30.000 30.000
6.3 Fallzahlenentwicklung
Betrachtet man die Jahresergebnisse der Bestandserh ebungen von 2006 bis 2008, ist
insgesamt ein Anstieg der ambulanten HzE zu verzeic hnen. Eine Addition der aufgeführten
Leistungen in Kapitel 4. ergibt für die Jahre 2006 = 678 Fälle, 2007 = 617 Fälle und 2008 = 742
Fälle.
Gravierende Veränderungen im Fallvolumen zeigen sic h für die Hilfeformen § 30 SGB VIII –
Erziehungsbeistandschaft, § 31 SGB VIII – sozialpäd agogische Familienhilfe und § 35 SGB VIII
– Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Wäh rend die Erziehungsbeistandschaften von
2007 auf 2008 um 14 % und die SPFH sogar um 34 % ge stiegen sind, gibt es im Bereich der
Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung einen Fallrückgang um 70 %.
Das Fallvolumen in der Erziehung in einer Tagesgrup pe (§ 32 SGB VIII) ist durch die
Platzkontingentierung seit Jahren nahezu unverändert.
Im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII ist ein Fallzuwachs von
25 % zu verzeichnen.
25
Bei den Zielkennzahlen für den Bereich der ambulant en Hilfen spielen die Leistungsbereiche
Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogischen Fa milienhilfe eine bedeutende Rolle. Mit
einer Beendigungsquote von 87 % in den Fällen der S ozialpädagogischen Familienhilfe wurde
der gesetzte Leistungsstandard bezüglich der Hilfed auer deutlich erreicht bzw. übertroffen, was
grundsätzlich auf eine Steigerung des effektiven Ei nsatzes dieses Instrumentariums verweist.
Dennoch weisen bestimmte Familien zum Teil erheblic h längere Hilfebedürftigkeit auf, die
allerdings nicht immer mit einer realistischen Verm ittlung pädagogischer Kompetenzen
verbunden ist. Für diese weitgehend kompensatorisch en Unterstützungsfunktionen
niedrigschwelliger Art wurde mit den Trägern der So zialpädagogischen Familienhilfe bereits vor
2 Jahren ein Hilfesetting vereinbart, das im Rahmen von Nachbetreuung länger andauernde
Hilfe bzw. Begleitung für Familien in chronischen D efizitlagen (z. B. auf Grund psychischer
Erkrankung von Elternteilen) zur Verfügung steht.
Bezüglich des Anteils der Leistungen ambulanter Art an allen Hilfen zur Erziehung ist für die
Stadt Münster ein deutlicher Anstieg von rd. 9,4 % über die letzten 3 Jahre zu verzeichnen. Und
dies bei einem gleichzeitigen Rückgang des stationä ren Hilfeanteils von ehemals 52 % auf
knapp 45 %. Diese Trendumkehr im Zusammenhang mit d er Relation ambulanter zu stationärer
Hilfen ist ein gewünschtes Ergebnis der Steuerungsbemühungen in diesem Leistungsbereich.
6.4 Einzelfeststellungen
Im Bereich der Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) handelt es sich um eine ambulante
Hilfe zur Erziehung, deren Fallzahl sich im Jahr 20 08 ebenfalls deutlich gesteigert hat. Während
in 2007 im Vergleich zum Vorjahr 2006 ein Rückgang um insgesamt 13 Fälle zu verzeichnen
war, hat sich ein deutlicher Fallzahlanstieg im Jah r 2008 eingestellt, der mit der wachsenden
Bedürftigkeit und Nachfrage junger Menschen insbeso ndere im Alter ab 10 Jahren aufwärts
zusammenhängt. Der konkrete Zusammenhang von instab ilen Familienverhältnissen und oft
eher schwachen erzieherischen Kompetenzen führt zu Konfliktlagen. Bei diesem Trend des
Zuwachses ambulanter Hilfen ist die Erziehungsbeist andschaft ein wichtiger Faktor, dessen
Zielsetzung und Qualität in der Passgenauigkeit der pädagogischen Intention nach wie vor
unstrittig ist. Mit Blick auf den Städtevergleich l ässt sich auch für diese Leistung ein Trend
beschreiben, der insgesamt auf ein Wachstum dieser Hilfeart in den meisten Vergleichsstädten
verweist.
Die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) ist eine etablierte Hilfeform, die sich auf
Grund ihren zugehenden Charakters und ihrer oft seh r milieunahen und niedrigschwelligen
Vermittlungsform als erfolgreiche Hilfe erweist. Mu ltiproblemfamilien, Familien mit latenten
kindesgefährdenden Problemlagen, Familien in Armuts situationen usw. sind die typischen
Bezieher dieser Hilfen, auf deren Existenz und Sinn haftigkeit oft auch dritte Beteiligte, wie z. B.
Lehrerinnen oder Ärzte verweisen. Der Bekanntheitsg rad dieser Hilfe dürfte inzwischen recht
hoch liegen, nicht nur in Münster, sondern auch im Bundesgebiet, so dass hier in der Regel
auch eine hohe Akzeptanz seitens der Adressaten bes teht. Die Hilfeart entwickelte sich in
Münster nach einer Stagnation in den Jahren 2006 un d 2007 deutlich höher auf eine Zahl von
309 Fällen in 2008 im Vergleich zu rd. 230 Fällen i n den beiden Vorjahren. Hier liegt die Stadt
Münster im Städtevergleich mit rd. 6 Fällen über de m Durchschnitt von je 10.000 jungen
Menschen unter 21 Jahren. Dies korrespondiert mit d em gleichzeitigen Rückgang stationärer
Hilfen (siehe Kapitel 7.).
Zur Leistung intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) , die in Münster
traditionell eher ambulant geleistet wird, hat sich die Fallzahl deutlich rückläufig entwickelt.
Diese Tendenz ist auch bundesweit im Städteverglei ch erkennbar. Die Leistung gemäß § 35
SGB VIII lässt sich ohne fachliche Einwendung in de r Regel auch entweder in ambulanten
Formen der Erziehungsbeistandschaft oder der sonsti gen Hilfen zur Erziehung gestalten, so
26
dass aus der geringen Fallzahl kein Betreuungsdefiz it oder restriktiver Umgang mit
entsprechenden Leistungserwartungen schließen lässt.
Die Hilfe Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) ist eine platzgebundene
Angebotsform, so dass sich auf Grund der Einrichtun gsstrukturen und -größe eine weitgehend
begrenzte Nutzerquote ergibt. So veränderten sich a uch zwischen 2006 und 2008 die
Fallzahlen nur minimal (20 pro unter 10.000 der 0 b is 21-jährigen), was einer absoluten Fallzahl
von 90 im Durchschnitt der letzten drei Jahre entsp richt. Die heilpädagogischen Tagesgruppen
sind eine Hilfe auf der Schnittstelle der ambulante n Unterstützung der Erziehungsleistung im
Elternhaus und der Teilversorgung von Kindern in gr uppenbezogenen Angebotsformen einer
Einrichtung, die sich an den täglichen Schulbesuch anschließt. Sie ist in erheblichem Maße
dazu geeignet, kompensatorische Erziehungsleistunge n erfolgreich zu vermitteln und
entsprechende Entlastungseffekte in den Elternhäuse rn zu erzielen. Es kann davon
ausgegangen werden, dass Kinder in heilpädagogische n Tagesgruppen ohne diese Hilfeform
schnell an die Grenze der stationären Hilfebedürfti gkeit geraten, so dass häufig eine
Brückenfunktion dieser Hilfe zwischen ambulanter Be treuung auf der einen und
Heimunterbringung auf der anderen gegeben ist. Durc h die ortsnahe Versorgungsstruktur mit
den heilpädagogischen Tagesgruppen ist hier auch ei n sozialräumlicher Effekt möglich, d. h.,
die Kinder können weitgehend in ihren gewohnten Leb ensbezügen verbleiben und auf die
jeweiligen regionalen Angebote zurückgreifen. In 90 % aller Fälle ist für die Kinder, die die
Tagesgruppe besucht haben, keine weitere Hilfe zur Erziehung erforderlich.
Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
in ambulanter Form verzeichnet auch in Münster stei gende Fallzahlen. Nach den Ergebnissen
der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlic he in Deutschland (KiGGS) nehmen die
seelischen Belastungen und Störungen von Kindern, J ugendlichen und jungen Menschen
weiter zu. Die Studie verweist zu Recht auf die Not wendigkeit einer „möglichst frühzeitigen
Identifizierung von Kindern und Jugendlichen mit ei nem erhöhten Risiko“, damit diese nicht
langfristig an einer psychischen Störung erkranken. Rechtzeitige und angemessene Hilfe
ermöglicht, dass die Betroffenen in ihren Alltagsbe zügen (Familie, Schule und Freizeit)
verbleiben und insbesondere als junge Erwachsene ins Berufsleben integriert werden können.
27
7 Produkt 06.05.02 „Hilfen zur Erziehung in Einrich tungen und Pflegefamilien“
7.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (stationäre H ilfen)
22
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefam ilien umfassen die Unterbringung und
Erziehung von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie v on Vätern/Müttern mit ihren Kindern in
einer Einrichtung der Jugendhilfe. Voraussetzung is t, dass das Wohl und/oder die Erziehung in
der Herkunftsfamilie allein oder durch ambulante un d teilstationäre Hilfen nicht mehr
sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewäh rleisten, dass junge Menschen, die in ihren
Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder dauerhaft einen
neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht au f Erziehung und Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben eingelöst wird. Bei statio nären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung
der Erziehungsfähigkeit der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit
Adoptionsbewerber/-innen mit dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII
7.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten
23
Ziele:
1. Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-L eistungen soll bis 2011 auf 45 % reduziert
und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden.
2. Eine Rückkehr der / des Minderjährigen wird in 56 % der Fälle erreicht.
3. Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufge nommenen Minderjährigen sollen
innerhalb von Münster untergebracht werden.
4. Der Anteil der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VII I an allen stationären Hilfen mit Ausnahme
der Kostenerstattungsfälle (§§ 33, 34 SGB VIII) soll um 2 % jährlich gesteigert werden.
Zielkennzahlen:
Zum 1. Ziel: Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
43 % 48 % 47 % 45 %
Zum 2. Ziel: Anteil der Minderjährigen in Heimerzie hung, die in ihre Herkunftsfamilie
zurückgeführt werden (in %)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
44 % 56 % 56 % 56 %
22 Siehe Produktplan 2009 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
23 ebda
28
Zum 3. Ziel: Anteil der Minderjährigen in Heimerzie hung, die in Münster untergebracht werden
(in %)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
87 % 75 % 75 % 75 %
Zum 4. Ziel: Anteil der Vollzeitpflege-Fälle (§ 33 SGB VIII) an allen stationären Hilfen mit
Ausnahme der Kostenerstattungsfälle (§§ 33, 34 SGB VIII) [in %]
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- - 29 % 31 %
Leistungsdaten:
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB VIII) gesamt
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
1.587 1.587 1.450 1.450
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 679 650 650
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär (ohne Kostenerstattungsfälle)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 546 546 546
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 Planung 2012
150 156 158 166 180
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
Planung 2012
- - 388 377 366
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Herkunftsfamilie
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
- 100 100 100
29
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
96 67 100 100
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in Münster
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
69 54 75 75
7.3 Fallzahlenentwicklung
Betrachtet man die Jahresergebnisse der Bestandserh ebungen von 2006 bis 2008 ist
insgesamt ein Rückgang der stationären HzE zu verz eichnen. Eine Addition der aufgeführten
Leistungen in Kapitel 4. ergibt für die Jahre 2006 = 815 Fälle, 2007 = 759 Fälle und 2008 = 728
Fälle.
Während die Heimerziehung in einer Kriseneinrichtun g (Abklärung) im Zeitraum 2006 auf 2008
um 12 % angestiegen ist, verzeichnet die Heimerzieh ung gemäß § 34 SGB VIII einen
Rückgang um 17,5 % von 2006 nach 2008.
7.4 Einzelfeststellungen
Der Anteil stationärer Hilfen an Hilfen zur Erziehu ng in 2008 macht insgesamt einen
Prozentanteil von rund 45 % aus. Stationäre Hilfen werden grundsätzlich nur eingeleitet, wenn
ambulante Hilfen als nicht ausreichend erscheinen. Auch hier gilt das Prinzip des vorrangigen
Erhalts familiärer Bindungen und der Verhältnismäßigkeit struktureller Eingriffe.
Die Vollzeitpflege gemäß § 33 Satz 1 liegt bei den Leistungen in eigener Zuständigkeit höher
als das Fallvolumen gemäß § 33 Satz 2, welches für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf
gedacht ist. Einen zunehmenden Anteil machen inzwis chen Kostenerstattungsfälle aus, die mit
Veränderungen der Zuständigkeitsregelung gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII zusammenhängt. Die
Stadt Münster bietet eine ganze Reihe von Optionen und Ressourcen für die Unterbringung von
Kindern in Pflegestellen auch professionell betreuter Art.
Die Fallzahlen der Vollzeitpflege sind in den letzt en 3 Jahren eher rückläufig und sinken von
ehemals 156 auf aktuell 150 Fälle insgesamt im Jahr e 2008. Als Besonderheit ist zu
berücksichtigen, dass in der Stadt Münster ca. 100 Kinder und Jugendliche in
Verwandtenpflegeverhältnissen leben. Davon werden in ca. 30 Fällen Leistungen gem. SGB XII
geleistet. In ca. 70 Fällen wird hingegen ausschlie ßlich eine Beratungsleistung des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien erbracht. Die Fäll e in der Verwandtenpflege sind bei den
angegebenen Zahlen in der Vollzeitpflege nicht enthalten.
Sinkende Fallzahlen gelten tendenziell auch für den Bereich der Heimerziehung gemäß § 34
SGB VIII, da die Fallzahl von 2006 inzwischen um 66 Fälle gesunken ist, d. h., von ehemals
378 auf aktuell 312 Fälle.
30
Im Städtevergleich liegen beide Leistungen auf unterschiedlichem Niveau:
Während die Vollzeitpflege in Münster im Städteverg leich in zunehmender Anzahl unter-
durchschnittlich entwickelt ist (Fallzahl pro 10.00 0 Menschen unter 21 Jahren bei 55,4 im
Vergleich zum Mittelwert 82,3 im Städtevergleich), ist für die Heimerziehung gemäß § 34 SGB
VIII ein deutliches Abschmelzen der Bedeutung einge treten. Während im Jahr 2006 die Fallzahl
pro 10.000 der unter 21-jähriger bei 87 Fällen im V ergleich zu 80 Fällen im Mittelwert lag, ist
dieses Verhältnis 2008 von 75 Fällen in Münster und dem Mittelwert der Vergleichsstädte von
86 Fällen gesunken. Damit hat sich insgesamt eine E ntwicklung ergeben, nämlich eine
Trendumkehr mit sinkenden Fallzahlen im stationären Bereich.
Zukünftig sollte an einer stärkeren Akzentuierung u nd dem Ausbau der Vollzeitpflege als
vorrangiger Unterbringungslösung insbesondere für Kinder unter 12 Jahren gearbeitet werden.
Bezüglich der Minderjährigen, die in Heimerziehung ortsnah untergebracht sind, wird
hervorgehoben, dass mit einer Zielerreichungsquote von 87 % die Zielmarke von 75 % in 2008
deutlich übertroffen wurde und hier insgesamt auch eine positive Entwicklung zu verzeichnen
ist. Nur durch eine systematische Pflege des vorhan denen lokalen Angebotes und der
permanenten Anpassung der Betreuungssettings an die veränderten Bedarfe der Kinder und
Jugendlichen lässt sich diese Relation weiter sichern.
Bezogen auf die Zielkennziffer der Rückführung von in Heimen untergebrachten Kindern und
Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilien, die als Zie lmarke bei rd. 56 % anvisiert wurde, ist mit 43
% im Ergebnis noch keine befriedigende Situation er reicht. Diese Kennziffer muss im übrigen
äußerst differenziert beobachtet werden, da sie nur einen weitergehenden fachlichen Sinn gibt,
wenn nicht lediglich die bloße Beendigung von Maßna hmen bewertet werden, sondern
insbesondere die jeweilige Dauer in den unterschied lichen Altersstufungen und der Faktor
möglicher anderer Anschlusshilfen mit berücksichtig t wird. Die Rückkehr von Kindern in ihre
Herkunftsfamilien kann unterschiedliche Ursachen un d alterbedingte Faktoren mit sich bringen.
Sie kann Ausdruck einer gelungenen Förderung der Er ziehung durch Heimerziehung und
anschließende gelungene Integration in den familiär en Herkunftsrahmen sein, sie kann aber
andererseits auch Ausdruck eines Scheiterns bzw. ei ner Kontroverse zwischen den
Hilfeempfängern und der Jugendhilfe als Anbieter von Leistungen sein.
Die Erkenntnisse der Städtevergleichsdaten für 2008 sagen aus, dass rd. 85 % der Hilfen
gemäß § 34 SGB VIII bereits nach rd. 2 Jahren beend et sind. In welchem Umfang
anschließende Überleitung beispielsweise in Vollzei tpflegen stattfinden oder eine
ausschließliche oder überwiegende Rückkehr der Kind er direkt in ihre Familien erfolgt, muss in
der genauen Bewertung noch geklärt werden. Hier erg eben sich weitere Möglichkeiten des
fachlichen Controllings, die bereits im Jahr 2008 b ezüglich der länger andauernden Hilfefälle
gemäß § 34 SGB VIII über die Laufzeiten von länger als 3 Jahren zu einigen Erkenntnissen
führten. Hier fiel insbesondere die Gruppe der psyc hisch erkrankten Elternteile auf, die bei lang
andauernden stationären Hilfefällen eine wesentliche Ursache sind.
31
8 Produkt 06.05.04 „Schutz von Kindern und Jugendli chen“
8.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage
24
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf
ihre Entwicklung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien
oder Peer-Groups, als auch für sich direkt auf den/ die Minderjährige/n beziehende Handlungen
wie Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch.
Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung d er Entstehung gefährdender Situationen
über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute
Entstehen gefährdender Situationen verhindern sollen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gemäß § 8a SGB
VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus.
Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten
abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen. Mind erjährige werden entweder als
Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut genommen bzw. von
anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen ni cht zur Gefahrenabwendung
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Soziald ienstes (KSD) mit komplexem
Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (Ärztliche
Kinderschutzambulanz) beraten.
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII
8.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten
25
Ziele:
1. Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in minde stens 90 % der Fälle längstens 10
Werktage.
2. In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstuf e gem. gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare
und gegenwärtige Gefahr) findet noch am Tag der Mel dung eine persönliche
Kontaktaufnahme statt.
Zielkennzahlen:
Zum 1. Ziel: Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
94 % 90 % 90 % 90 %
Zum 2. Ziel: Anteil der Fälle mit höchster Gefährdu ngsstufe, an denen am Tag der Meldung ein
Hausbesuch stattgefunden hat
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
100 % 100 % 100 % 100 %
24 ebda
25 ebda
32
Leistungsdaten:
Anzahl der Inobhutnahmen
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011
ff
92 107 100 100
8.3 Fallzahlenentwicklung
26
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 2006 2007 2008
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a, Abs.3 SGB VIII
i.V.m. § 1666 BGB 21 34 35
Anzahl der Inobhutnahmen
107
118 92
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft
92
144 171
Zahl der Meldungseingänge gem. § 8a
(in 2008 qualifizierte Schätzung)
160
8.4 Einzelfeststellungen
Als separates Produkt wird der Aufgabenbereich Kind erschutz erst seit Einführung des neuen
Kommunalen Finanzmanagements im Jahre 2008 geführt und umfasst im wesentlichen
sämtliche Aktivitäten des Kinderschutzes inklusive der familiengerichtlichen Maßnahmen, als
auch den Bereich der Inobhutnahmen
27 .
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII hat der Kinder schutz an programmatischer Bedeutung
gewonnen.
Im Bereich des Kinderschutzes geben die Fallzahlen kein einheitliches Bild ab. Vielmehr muss
unterschieden werden zwischen den Zahlen, die ein k onkretes Eingreifen des Jugendamtes im
Sinne des Wächteramtes gemäß § 8a SGB VIII erforder n und andererseits der Fallzahlen, die
defakto mit einem Leistungsangebot verbunden sind, wie z. B. Inobhutnahme oder
Rufbereitschaftseinsätze.
Die obige Tabelle verdeutlicht, dass die Zahl der A nrufungen des Familiengerichts in den
letzten 3 Jahren zunächst deutlich anstieg von 2006 auf 2007, jedoch in 2008 nahezu gleich
blieb. Dieses ist eine Entwicklung, die sich nicht mit den bundesweiten Fallzahlen deckt, da
bundesweit die Fallzahlen von 2007 auf 2008 mit rd. 19 % gestiegen sind.
Die Fälle der Inobhutnahmen sind von 2006 auf 2008 insgesamt gesunken. Es zeigt sich
insbesondere ein zurück gehendes Nachfrageverhalten (in erheblichem Umfang von
sogenannten Selbstmeldern) von Jungen/jungen Männern.
Eine andere Kategorie sind die Rufbereitschaftseins ätze des KSD, die sich überwiegend
inhaltlich auf akute Krisen und kindesgefährdende S ituationen außerhalb der üblichen
Dienstzeit beziehen. Dieses in Münster inzwischen p rofessionell aufgebaute
Rufbereitschaftssystem ermöglicht der Polizei sowie anderen Meldern einen uneingeschränkten
ganzjährigen Zugang zum Notdienst des Kommunalen So zialdienstes in den Zeiten, in denen
der reguläre Dienstbetrieb ruht. Die Zahl der Rufbe reitschaftseinschätze hat sich innerhalb von
26 ebda
27 Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden hier nicht behandelt.
33
3 Jahren nahezu verdoppelt, was schließlich auch da zu führte, dass an den Wochenenden eine
personell verstärkte Rufbereitschaft im Kommunalen Sozialdienst vorgehalten wird.
Mit der wachsenden Sensibilisierung der Gesellschaf t und ihrer Institutionen wächst auch in
Münster die Zahl der Meldungen, die sich auf den Ki nderschutz beziehen. Hieran sind eine
Vielzahl von Akteuren beteiligt, angefangen von sor geberechtigten Eltern oder anderweitig
besorgter Erwachsener, insbesondere auch die Schule n, Krankenhäuser und schließlich die
Öffentlichkeit insgesamt. Im Jahr 2008 wurde die Za hl der Meldungen gemäß § 8a SGB VIII
per Abfrage für die ersten sechs Monate erfasst und hochgerechnet auf das gesamte Jahr mit
ca. 160 extern eingegangener Meldungen beziffert. A b 2009 soll hier eine präzise Statistik mit
monatlicher Erfassung genauere Auskunft über die Za hl insgesamt sowie die
Zusammensetzung der Meldung und ihre daraus folgend e Bedeutung bezüglich der
unterschiedlichen Gefährdungsbewertungen Auskunft geben.
In der Folge muss davon ausgegangen werden, dass di e Zahl der Meldungen gemäß § 8a SGB
VIII und die steigende Zahl der Rufbereitschaftsein sätze mit ursächlich dafür sein wird, dass
sich tendenziell die Zahl der Hilfebedürftigkeiten bzw. Leistungserfordernisse erhöht.
Während bundesweit 2003 insgesamt 8.100 Sorgerechts entzüge stattfanden, betrug diese Zahl
2007 bereits 10.800. Dies belegt eine bundesweit an haltende Sensibilisierung. Eine ganz
andere Frage ist, ob sich die objektive Lage der Ki nder in ihren Familien gleichermaßen
verändert hat, was nur sehr oberflächlich durch spe ktakuläre Todesfälle oder Fälle von
schwerster Gewalt an Kindern erklärt werden kann.
Der Bereich des Kinderschutzes zeigt, dass eine sta tistische Auswertung bezogen auf den
Gehalt der fachlichen Analysen und daraus folgenden Schlussfolgerungen in besonders
sensibler und sorgfältiger Weise erfolgen muss. Vor kausal einfachen Schlussfolgerungen ist
eher zu warnen, insbesondere mit Rückwirkung auf er forderliche Leistungsveränderungen oder
Kostengrößen.
Für den Bereich der Inobhutnahmen in Münster hat sich bei einer Zielmarke von 90 % bei rd. 94
% die Frist von 10 Werktagen einhalten lassen. Dabe i ist zu berücksichtigen, dass der
Gesetzgeber erst mit der Novellierung des § 42 SGB VIII im Jahre 2005 eine präzise Regelung
zur Beendigung der Inobhutnahme durch das Ereignis „Inanspruchnahmen von
Hilfen/Leistungen gemäß SGB“ eingeführt hat und ins oweit entweder das Kind oder der
Jugendliche nach Inobhutnahme in die elterliche Obh ut zurückkehrt oder durch
Inanspruchnahme einer Leistung die Inobhutnahme beendet wird.
Grundsätzlich ist es fachlich erstrebenswert, die S chutzmaßnahmen, die in speziellen
Einrichtungen stattfinden, so kurz wie möglich zu h alten. Zum einen hat das rechtliche
Instrumentarium immer vorläufigen Charakter und zum anderen bieten die
Inobhutnahmeeinrichtungen keine längerfristige und individuell angepasste Lösung.
Mit den Familienrichtern beim Amtsgericht Münster w urde bezüglich der familienrichterlichen
Beteiligung verabredet, dass auch kurzfristig das F amiliengericht angerufen werden soll, soweit
Eltern der Inobhutnahme ihrer Kinder nicht zustimme n und insofern eine familiengerichtliche
Entscheidung in der Regel herbeizuführen ist. Dies fördert im Interesse von Kindern und
Jugendlichen und ihren Eltern ebenfalls den Klärung sprozess des Übergangszustands in
sinnvoller Weise.
Der Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe (akute Kindesgefährdung), die noch am Tag
der Meldung mit einem Hausbesuch überprüft und ggf. festgestellt werden, ist von der
Zielmarke her wie im konkreten Einzelergebnis bei 1 00 % anzusetzen und erreicht. Diese unter
Sicherheitsaspekten relevante Zielmarke verdeutlich t, dass Kinderschutz in akuten
Gefährdungsfällen keinen Zeitverzug duldet und auch keine Ausnahme zulässt. Diesem Ziel
entspricht im Übrigen die seit längerem in der Disk ussion befindliche Änderung des
Kinderschutzrechts zu § 8a SGB VIII.
34
9. Instrumente und Verfahren zur Steuerung
9.1 Fach- und Finanzcontrolling
Ziele und strategische Ausrichtung des Finanz- und Fachcontrollings
Controlling im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami lien versteht sich als ein System der
Führungsunterstützung, das
zielorientierte Planung koordiniert,
zielbezogene Daten über das Verwaltungshandeln und seine Rahmenbedingungen
identifiziert, aufbereitet, bereitstellt und regelmäßig kontrolliert,
differenzierte Abweichungsanalysen vornimmt sowie Maßnahmen zur Gegensteuerung
vorschlagen.
Die vom Fach- und Finanzcontrolling begleiteten Con trollingprozesse laufen danach in der
Regel in den folgenden vier Handlungsschritten ab, die als aufeinander bezogene und
voneinander abhängige Elemente eines Regelkreislaufs angesehen werden können:
einer zielorientierten Planung, bei der strategisc he Amtsziele, gesetzliche
Rahmenbedingungen oder politische Richtungsvorgaben so in operative Ziele
umformuliert werden, dass diese an festgelegten Ind ikatoren messbar und überprüfbar
sind,
einer regelmäßigen Zielkontrolle, bei der die für die Zielerreichung erforderlichen
fachlichen sowie finanziellen Daten und Fakten gesa mmelt, ausgewertet und bezogen
auf das angestrebte Endergebnis prognostiziert werden,
einer differenzierten Abweichungsanalyse, bei der Gründe für mögliche Abweichungen
vom Endergebnis benannt und dargestellt werden und
einer planbezogenen Steuerung, bei der auf der Bas is der Abweichungsanalyse
entweder Empfehlungen für (gegen-) steuernde Maßnah men gegeben werden, um das
angestrebte Ziel dennoch zu erreichen oder gegebene nfalls Korrekturen der Planung
vorgenommen werden, wenn sich Ausgangsprämissen (z. B. gesetzliche
Rahmenbedingungen) verändert oder als unzutreffend erwiesen haben.
Die Erarbeitung solcher Prozessschritte ist gemeins ame Aufgabe der Führungskräfte, des für
das Controlling zuständigen Fachbereichs und - je n ach thematischem Bedarf - weiterer
Fachkräfte des Amtes.
Die Planungsphase ist dabei von besonderer Bedeutun g und nimmt häufig die meiste Zeit in
Anspruch. Denn Zielvereinbarungen liegt oft ein intensiver fachlicher Diskurs zugrunde, bei dem
kontroverse Meinungen zu einer gemeinsamen, konkret en Handlungsmaxime
zusammengeführt werden müssen. Bei solchen Aushandl ungsprozessen spielt die finanzielle
Realisierbarkeit der Ideen und Vorschläge eine ents cheidende Rolle. Nur Ideen, die
versprechen, mit den zur Verfügung stehenden Mittel n die intendierte fachliche Zielrichtung zu
erreichen, können letztlich umgesetzt werden. Erst unter diesen Voraussetzungen können die
weiteren Controllingschritte der Sicherung des Arbe itserfolgs und der strukturierten
Selbstüberwachung des Amtes dienen.
35
Controlling im Bereich der erzieherischen Hilfen
Zielorientierte Planung
Der Kommunale Sozialdienst (KSD) hat im Jahr 2008 e inen dreijährigen
Qualitätsentwicklungsprozess abgeschlossen. Ausgehe nd von fachlichen Leitlinien ist es
gelungen, einen Produktkatalog zu entwickeln, der s ämtliche im KSD angebotenen Leistungen
abbildet. Darüber hinaus wurden für jedes Produkt P rozess- und Strukturqualitäten formuliert
sowie Ergebnisstandards festgelegt, die anhand von Indikatoren gemessen und überprüft
werden können. Sowohl der Produktkatalog als auch d ie Ziele orientieren sich am NKF-
Haushalt, sind aber teilweise weiter ausdifferenziert und umfangreicher.
Alle Produktbeschreibungen und Zielvereinbarungen z usammengefasst bilden das
Qualitätshandbuch des KSD. Dem Ausschuss für Kinder , Jugendliche und Familien wurden die
Grundzüge in seiner Sitzung am 10.06.2009 unter der Überschrift
„Qualitätsentwicklungsprozess und -handbuch im Komm unalen Sozialdienst“ vorgestellt. Als
verbindliche Arbeitsgrundlage soll dieses Handbuch garantieren, dass bezirksübergreifend
qualitative Mindeststandards eingehalten werden und transparent ist, welche Ergebnisse bei
der Inanspruchnahme eines Produkts erwartet werden können.
Mit Einsatz des Handbuchs müssen Überprüfungsverfah ren sichergestellt sein, die Auskunft
geben, ob die dargestellten Standards und Zielvorga ben eingehalten werden. Gemeinsam mit
den Haushaltskennzahlen stellen sie daher den Ausga ngspunkt für das weitere Controlling im
KSD dar.
Das Controlling hat sich im Bereich der Produktgru ppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche
Hilfen für Familien“ in den letzten Jahren hauptsäc hlich auf Entwicklungen bei den Produkten
„Hilfen zu Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung“ (ambulante Hilfen) sowie „Hilfen zur
Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien“ (sta tionäre Hilfen) konzentriert, weil dort die
wesentlichen Aufwendungen der gesamten Produktgruppe entstehen.
Regelmäßige Zielkontrolle
Zur regelmäßigen Kontrolle der vereinbarten Ziele w erden derzeit hauptsächlich Auswertungen
aus der seit Beginn 2008 im KSD eingesetzten Jugend amtssoftware LogoData verwandt.
Hierdurch lassen sich zum Beispiel Fallzahlentwickl ungen, Laufzeiten von Hilfen oder
Lebensorte von untergebrachten Kindern nachhalten u nd überprüfen. Zu festgelegten Terminen
werden ausgewählte Daten abgefragt und mit den aus der Haushaltssoftware (SAP)
gewonnenen Finanzdaten in Bezug gesetzt.
Ein weiteres Instrument zur Überprüfung der Zielvor gaben ist der sogenannte „Tacho“, der für
den ambulanten Leistungsbereich darstellt, wie sich der Verbrauch von Fachleistungsstunden
sowohl aktuell als auch perspektivisch bis zum Jahr esende voraussichtlich entwickeln wird.
Ferner kann die jeweilige Trägerauslastung sowie di e Stundenverteilung auf die einzelnen
Träger abgelesen werden.
Komplettiert wird die Datenauswertung durch die Fac hstatistik des KSD, durch die Kennzahlen
und Indikatoren abgefragt werden, die über die Software LogoData hinaus erfasst werden.
Die gesammelten Daten können von den Fachabteilunge n jederzeit abgefragt werden. Un-
abhängig davon werden zum Ende eines jeden Quartals alle Daten aufbereitet und komprimiert
dargestellt. Vermeintliche fachliche und finanziell e Zielabweichungen können dadurch erkannt
und Maßnahmen zur Gegensteuerung vereinbart werden. Solche Maßnahmen können sehr
36
verschieden sein und reichen von einfachen Abänderu ngen bestehender Verfahrensstandards
bis zu aufwändigen und differenzierten Auswertungen bestimmter Themenkomplexe.
Differenzierte Abweichungsanalyse und planbezogene Steuerung
In 2008 wurden schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen vertiefte Analysen vorgenommen:
Heimunterbringungen, die länger als drei Jahre and auern,
Dauer der Unterbringung in Bereitschaftspflege,
konzeptionelle Ausrichtung der Heilpädagogischen T agesgruppen (HTG) und
Heimunterbringungen, die außerhalb Münsters geleis tet werden.
Die methodische Vorgehensweise war sehr unterschied lich angelegt. Es wurden sowohl
stichprobenartige Aktenanalysen, als auch Vollerheb ungen durchgeführt. Weitere Informationen
wurden durch Erhebungsbögen oder strukturierte Interviews gewonnen.
Exemplarisch ist die Auswertung der Heimfälle gem. § 34 SGB VIII, die im Jahr 2008 außerhalb
Münsters geleistet wurden, im folgenden Exkurs darg estellt. Mit der Datenerhebung wurden
Gründe für Unterbringungen in auswärtigen Einrichtu ngen aufgezeigt. Sie können als
Diskussionsgrundlage für die Jugendhilfe- und Bedar fsplanung mit münsteraner Trägern
stationärer Erziehungshilfen dienen.
So erfordern zum Beispiel der hohe Anteil von Förde rschülerinnen und Förderschülern sowie
von Kindern und Jugendlichen mit psychiatrischem Be handlungsbedarf neue oder
passgenauere Angebote.
Es lassen sich generalisierende Aussagen treffen. So ist es gelungen,
Hilfen strukturiert zu erfassen,
Begründungszusammenhänge für Hilfeverläufe zu syst ematisieren,
Notwendigkeiten für eine Modifikation interner Fal lbearbeitungsstandards zu erkennen
und einzuleiten und
erforderliche Angebotsveränderungen für die betrof fenen Kinder und Jugendlichen
darzustellen und zu initiieren.
Vor allem der letzte Punkt verdeutlicht, dass zu ei ner erfolgreichen Umsetzung von
gewonnenen Erkenntnissen immer auch der Dialog mit den freien Trägern gehört. Nur durch
eine vertiefte und konstruktive Auseinandersetzung mit den Anbietern erzieherischer Hilfen
kann es gelingen, die Angebote für Kinder, Jugendl iche und ihre Familien passgenau zu
gestalten.
Um diesen Dialog regelmäßig und strukturiert zu füh ren, besteht bereits seit 2004 der
Qualitätszirkel Sozialpädagogische Familienhilfe (S PFH, § 31 SGB VIII). Unter der
Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien treffen sich alle in Münster im
Bereich der SPFH tätigen Träger viermal im Jahr, um über fachliche Entwicklungen und Ideen
für Angebotsveränderungen zu beraten. Ein Ergebnis dieses Qualitätszirkels ist beispielsweise
das Konzept der familienunterstützenden Nachsorge, durch das bestimmte Familien auch über
die reguläre Laufzeit einer SPFH hinaus Unterstützu ng erhalten können. Zukünftig soll ein
ähnlicher Dialog auch mit den anderen Anbietern erzieherischer Hilfen geführt werden.
In 2008 wurde eine Neuregelung der Qualitätsdialoge gemäß den Rahmenverträgen I und II
beschlossen, die ab 2009 - beginnend mit den statio nären Trägern - mehr als bisher fachlich-
inhaltliche Ziele und Qualitäten fokussieren soll. Perspektivisch soll es dadurch auch möglich
werden, ein gemeinsames Verständnis von der erwünsc hten Wirkung einer Hilfeform zu
entwickeln und in entsprechenden Vereinbarungen festzuhalten.
37
Ergänzend zu den bereits festgelegten Zielen, Kennz ahlen und Indikatoren können solche
Vereinbarungen dann wiederum Grundlage und Ausgangs punkt für den dargestellten
Controllingkreislauf bilden.
EXKURS
Auswertung der in 2008 außerhalb Münsters begonnenen Hilfen gemäß § 34 SGB VIII
Grundlage der vorliegenden Auswertung waren alle Hi lfen gem. § 34 SGB VIII, die in 2008
begonnen haben in Einrichtungen außerhalb Münsters untergebracht wurden. Es handelt sich
insgesamt um 24 Fälle.
Geschlechtliche Verteilung
Innerhalb der ausgewerteten Fallmenge waren 17 Kinder und Jugendliche männlich, 7 weiblich.
Nationalität
Von den 24 Kindern und Jugendlichen hatten 9 eine Z uwanderungsgeschichte, 15 keine
Zuwanderungsgeschichte.
Alter bei Unterbringung
Abbildung 8: Altersverteilung
Schulform bei Unterbringung
Abbildung 9: Aufteilung auf Schulformen
0 1
8
14
1
0
2
4
6
8
10
12
14
unter 6 Jahre 6 bis unter 10
Jahre
10 bis unter
14 Jahre
14 bis unter
18 Jahre
über 18 Jahre
14 5
4
1
Grundschule
Realschule
Hauptschule
Förderschule
38
Unterbringungsort
7 Kinder und Jugendliche wurden im näheren Umkreis von Münster untergebracht, 17 weiter
entfernt und / oder außerhalb NRW.
Vorangegangene HzE*
Abbildung 10: Aufteilung HzE
* = erfasst wurden alle Hilfen, die in den letzten fünf Jahren vor der aktuellen Unterbringung
geleistet wurden
Diagnose / Problembeschreibung (Mehrfachnennungen möglich )
Abbildung 11: Aufteilung Diagnose
6
5
7
6
0 1 2 3 4 5 6 7
keine
ausschließlich
ambulant
ausschließlich
stationär
Kombination mehrerer
Hilfen
4
2
11
9
4
10
0 2 4 6 8 10 12
Gew alterfahrungen
psychiatrische Diagnostik
Störung Sozialverhalten
Überforderung Eltern
sexuell abw eichendes
Verhalten
Schulprobleme
39
Zugang:
In 21 Fällen stellten die Eltern / Sorgeberechtigte n einen Antrag auf HzE, einmal beantragte der
junge Volljährige selbständig die Hilfe. In 2 Fälle n war eine Gerichtsentscheidung Grundlage
der gewährten Hilfe.
Vorheriger Aufenthaltsort
Abbildung 12: Aufteilung vorheriger Aufenthaltsort
Beteiligung an der Unterbringung (Mehrfachnennungen möglich)
Abbildung 13: Aufteilung Beteiligung an der Unterbringung
10
6
5
3
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Eltern/Elternteil Kriseneinrichtung Klinik stationäre
Einrichtung
3
3
22
6
5
0 5 10 15 20 25
sonstige
Schule
Bezirksübergreifende
Fachdienste
Amtsärztin
Fachdienst
Eingliederungshilfe
40
Abbildung 14: Gründe für die Unterbringung außerhalb Münsters
9.2 Fachliche Standards
Der Kommunale Sozialdienst hat im Rahmen der Teiln ahme an einem
Qualitätsentwicklungsprojekt des LWL Standards in d er Fallbearbeitung formuliert. Ein
vorliegendes Qualitätshandbuch beinhaltet bezirksüb ergreifende Mindeststandards für
Prozessabläufe sowie Ergebnis- und Strukturqualität en. Eine Weitentwicklung von
Qualitätssicherungssystemen ist vorgesehen. Dies ge schieht über eine laufende
Qualitätsanpassung (Dienstvorschriften, Arbeitshilfen, Formulare) sowie die Entwicklung
von Qualitätssicherungsstrukturen (Qualitätsbeauftr agte, EDV-Handbuch-Gestaltung,
Evaluationsverfahren).
Aufgrund der Teilnahme an der Fortbildung „Der Fal l im Feld – Methoden
sozialräumlicher Familienhilfen für die Zielerarbei tung“ von Frau Dr. Lüttringhaus
verfügen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KSD über Haltungen, Prinzipien und
Standards sowie methodisches Vorgehen in der Zieler arbeitung. Die Fortbildung sichert
ein gleiches Verständnis der zusammenarbeitenden In stitutionen öffentlicher und freier
Träger der Jugendhilfe von der Entwicklung und Begl eitung passgenauer Hilfen für
Kinder, Jugendliche und deren Familien.
Bei der Prüfung und Einleitung von stationären Hil fen zur Erziehung gemäß §§ 33 und
34 SGB VIII (Vollzeitpflege und Heimerziehung) best eht eine verpflichtende Beteiligung
des bezirksübergreifendes Fachdienstes.
Im Rahmen des Abschlusses von Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nimmt das Amt f ür Kinder, Jugendliche und
Familien entsprechend der gesetzlichen Rahmenbeding ungen die Möglichkeiten der
steuernden Einflussnahme auf die Anpassung der Ange botsstruktur an den Bedarf
wahr. Diese Aufgabe wird von der sogenannten „Örtli chen Kommission“
wahrgenommen, in der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen d er Abteilungen 51.3 und 51.4
vertreten sind.
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist ei ne HzE-Steuerungsgruppe installiert,
die neben der Amtsleitung eine abteilungsübergreifende Zusammensetzung hat (51.0,
51.3, 51.4, 51.5)
912
3 Schutzraum
Abgrenzung von Eltern
spezifische Angebote in MS
fehlen
41
9.3. Entwicklung weiterer Strategien
Unter dem Kapitel „Entwicklung weiterer Strategien“ werden denkbare Möglichkeiten der
steuernden Einflussnahme vorgestellt. Dahinter steh t ein prozesshaftes und kommunikativ
ausgerichtetes Planungsverständnis. Das Interesse, in Entwicklungen steuernd einzugreifen,
besteht aus dem Rechtsauftrag der Gesamtverantwortu ng und Planungsverantwortung gem.
§§ 79 und 80 SGB VIII.
Aufbauend auf dem bisher erreichten Stand der inhal tlichen und strukturellen
Angebotsentwicklung soll es in den nächsten Jahren weiterhin gelingen, Hilfen zielorientiert
und nachhaltig zu gestalten. Alle Steuerungsaktivit äten berühren sowohl die qualitative, als
auch die fiskalische Ebene und folgen dem Grundsatz , Hilfen für Familien familienbefähigend
auszugestalten.
Die Einführung der Jugendamtssoftware „Logo Data“ u nterstützt im Bereich der Hilfen zur
Erziehung sowohl die sozialarbeiterischen Abläufe b ei der Hilfeplanvorbereitung, Einleitung,
Durchführung und Beendigung, als auch die kostenmä ßige Abwicklung der Hilfen in der
wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Mit Einführung dieser integrierten Datenverarbeitun g ist die Möglichkeit verbunden, ein
operatives und strategisches Controlling für den Au fgabenbereich der Hilfen zur Erziehung
aufzusetzen.
Zu den Controlling-Instrumenten in diesem Zusammenhang gehören zum Beispiel:
Berechnung Kosten pro Fall,
Entwicklung ambulanter und stationärer Hilfen zur Erziehung im monatlichen Vergleich,
Erfassung qualitativer Strukturmerkmale der Hilfee mpfänger/innen (z.B. Alter,
Geschlecht, Nationalität, Familiensituation, Aufenthalt vor Beginn der Hilfe).
Diese Informationen sind in aufbereiteter Form wert voll für Leitungskräfte, Jugendhilfeplanung,
externe Fachkräfte in der AG 78/6 sowie politische Entscheidungsträger. Damit können
Fragestellungen, wie sich Problemlagen weiter entwi ckeln und ob mit vorhandenen
Maßnahmen diesen Problemen noch adäquat begegnet werden kann, beantwortet werden.
Auf der Grundlage von Längsschnittuntersuchungen zu Hilfeverläufen können zum Beispiel
„Hilfekarrieren“ analysiert werden.
Zu analysieren ist auch, wie die vermutete Korrelat ion von steigenden Hinweisen und
Meldungen im Kontext des Kinderschutzes und die ste igende Fallzahl im ambulanten Bereich
zusammenhängt.
Mit der Übernahme der offenen Ganztagsschule (OTGS) durch das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien erfolgt eine engere Kooperation zwisch en Schule und Jugendhilfe. Im Rahmen
von Gesprächen mit allen Grundschulen sind von viel en Schulen Kinder mit besonderem
Förderbedarf benannt worden. Durch die Einrichtung von „Förderinseln“ werden diese Kinder im
System Schule pädagogisch betreut und begleitet. Ei ne Einrichtung einer Hilfe zur Erziehung
wird im günstigsten Fall entbehrlich.
Auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenkonzepte I - IV wird für die teilstationären Hilfen zur
Erziehung ein weiteres Rahmenkonzept entwickelt. Di eses Konzept erfordert eine integrierte
Abstimmung der Bereiche Schule, OGTS, Förderhorte, heilpädagogische Horte und
Tagesgruppen.
42
10. Ausblick
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über d ie Kosten- und Fallzahlenentwicklung der
Hilfen zur Erziehung in Münster.
Trotz vielfältiger Steuerungsaktivitäten ist progno stisch nicht davon auszugehen, dass das
erforderliche Finanzvolumen für den Bereich Hilfe z ur Erziehung reduziert werden kann. Die
Gesamtausgaben annähernd zu halten, ist daher eine realistische Zielmarke.
Darüber hinaus bedeuten die Tarifabschlüsse und die in der Folge geschlossenen
Entgeltvereinbarungen ein bedeutend steigendes Ausg abevolumen. Auch die fachliche
Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche zunehmend in stationären Intensivmaßnahmen
unterzubringen, hat erhebliche Folgen für die Kostenentwicklung.
Sowohl im Kapitel „Fachliche Standards“ und im Kapitel „Entwicklung weiterer Strategien“ wird
deutlich, wie umfassend das Amt für Kinder, Jugendl iche und Familien Steuerungspotentiale
sinnvoll auslotet. Dabei sind wesentliche Eckpfeile r der Ausbau präventiver Maßnahmen zur
Begrenzung kostenintensiver Hilfen zur Erziehung so wie der fachliche Maßstab „Ambulant vor
Stationär“.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien befind et sich in einem permanenten Prozess der
Kostenkontrolle und ist im Vergleich zu vielen Stad tjugendämtern gut aufgestellt. Dies hängt
auch damit zusammen, dass das fachliche und finanzi elle Controlling in den internen
Steuerungsgremien eine hohe Priorität hat und in alle Abstimmungsprozesse eingebunden ist.
Die eingeleiteten Maßnahmen zur Wirkungsorientierun g in den Hilfen zur Erziehung sowie
Qualitätsentwicklung werden weiter intensiviert und ausgebaut.
Der 11. Kinder – und Jugendbericht fordert ein „Auf wachsen in öffentlicher Verantwortung“ und
dies bedeutet für den Bereich der Hilfen zur Erzieh ung, einen kostenintensiven Beitrag zur
erforderlichen Sozialisationsleistung der Gesellschaft zu erbringen.
43
ANLAGE
Überblick über die wichtigsten Fallzahlen
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Fallzahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Versorgung in Notsituationen
§ 20 SGB VIII
10
14 15
Fälle ambulant betreutes Wohnen
§ 27 II SGB VIII
16
13 7
Fälle aufsuchender Familientherapie
§ 27 II SGB VIII
13
10 7
Fälle sozialer Gruppenarbeit
§ 29 SGB VIII
63
40 66
Fälle Erziehungsbeistand
§ 30 SGB VIII
193
180 205
Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII (Fälle SPFH insgesamt)
229
231 309
Fälle intensiver sozialpäd. Einzelbetreuung
§ 35 SGB VIII
21
13 4
Ambulante Eingliederungshilfen
§ 35 a SGB VIII
79
72 90
Ambulante Hilfen für junge Volljährige
(addierte Zahlen aus o. g. Leistungen gem. § 41 i.V .m. §§ 27,
30, 35, 35 a SGB VIII)
54
44 39
Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG)
§ 32 SGB VIII
90
89 96
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten
§ 27.2 SGB VIII
54
53 56
44
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt
2006 2007 2008
Gem. Wohnform Mütter/Väter u. Kinder
§ 19 SGB VIII
25
28 24
Vollzeitpflege
§ 33 SGB VIII
156
145 150
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen
§ 34 SGB VIII
107
113 120
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform
§ 34 SGB VIII
378
326 312
Stationäre Eingliederungshilfen
§ 35 a SGB VIII
32
45 40
Stationäre Hilfen für junge Volljährige (addierte Zahlen aus
o. g.Leistungen § 41 i.V.m. §§ 33, 34, 35a SGB VIII)
117 102 82
Inobhutnahmen (Schutz von Kindern und Jugendlichen)
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 2006 2007 2008
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a, Abs.3 SGB VIII
i.V.m. § 1666 BGB
21
34 35
Anzahl der Inobhutnahmen
107
118 92
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft
92
144 171
Zahl der Meldungseingänge gem. § 8a
(in 2008 qualifizierte Schätzung)
160
Berichtsvorlage
2566 Zeichen
V/0496/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft HzE-Bericht 2009 - Hilfen zur Erziehung in Münster Beratungsfolge 02.12.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt hiermit erstmals einen Bericht „Hilfen zur Er- ziehung in Münster“ vor. Hilfen zur Erziehung – das bedeutet in erster Linie, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu unterstützen und die Erziehungskompetenz der Personensorgeberechtigten zu stärken. Die Verknappung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger Verdichtung gesellschaftlicher bzw. familiärer Problemlagen stellt Kommunen vor besondere Herausforderungen. Jugendhilfe und insbesondere Hilfen zur Erziehung als zentraler Kostenfak- tor müssen sich im Zuge der Diskussionen um den städtischen Haushalt zunehmend legitimie- ren. Neben der Realisierung von Rechtsansprüchen sind verstärkt Aspekte der Wirkungsorientie- rung der Hilfen zur Erziehung voranzutreiben. Der Bericht „Hilfen zur Erziehung in Münster“ vermittelt einen Überblick über die Entwicklung der Kosten- und Fallzahlentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf der Datenbasis von 2006-2008 und bedient sich dabei der Systematik des NKF-Haushalts. Im Einzelnen enthält der Bericht Hilfen zur Erziehung • eine Einführung in die gesamtgesellschaftlichen Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien und die damit verbundenen Entwicklungen und Herausforderungen • Kerndaten 2008 • die Budgetentwicklung von 2006- 2008 Vorlagen-Nr.: V/0496/2009 Auskunft erteilt: Herr Vogt Herr Materla Frau Thesing Herr Lembeck Frau Trockel Herr Rheinhard Ruf: 492-5175 E-Mail: VogtH@stadt-muenster.de Datum: 12.10.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0496/2009 • die Darstellung der Produkte 9 „Hilfen zur Erziehung in der eigenen Wohnung (ambulante und teilstationäre Hil- fen) 9 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien (stationäre Hilfen) 9 Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahme) • Instrumente und Verfahren zur Steuerung (Controlling) • Weiterentwicklungsperspektiven zur bedarfsgerechten Steuerung und Kostencontrolling Der erste Bericht in dieser Form ist als Grundlage zu verstehen, die in den Folgejahren weiter- entwickelt, differenziert und verbessert werden wird. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: HzE-Bericht 2009 – Hilfen zur Erziehung in Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0496/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37