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V/0496/2009

HzE-Bericht 2009 - Hilfen zur Erziehung in Münster

Vorlagen 27.07.2009

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HzE Bericht 2009 Endfassung

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HzE Bericht 2009 Endfassung

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HzE Bericht 2009 - Hilfen zur Erziehung in Münster 
Datenbasis 2006 - 2008 
 
V/0496/2009 
 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeber:   Stadt Münster  
     Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Redaktion:    Abteilung Familien- und Erziehungshil fen: 
Heiner Vogt, Silke Thesing 
 
     Abteilung Kommunaler Sozialdienst: 
Karl Materla 
      
     Abteilung Controlling und zentraler Service: 
Heinz Lembeck, Helmut Schnermann,  
Wolfgang Rheinhard 
      
Fachcontrolling: 
Sabine Trockel 
      
 
Oktober 2009, Auflage: 500

2 
 
 
1. Vorbemerkung………………………………………………………………………………………. 
 3 
   
2. Gesellschaftliche Lebenslagen von Kindern und Ju gendlichen………………………………. 5  
   
3. Budgetentwicklung / Kostenentwicklung…………………………… …………………………... 7  
3.1  Einführung und Überblick……………………… …………………………………………………. 7  
3.2  Budget: ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung…………………………………... 11  
3.3  Budget: stationäre Hilfen zur Erziehung……………………………… …………………………  13  
3.4  Budget: Schutz von Kindern und Jugendlichen (einschließlich Inobhutnahmen)…………... 15  
3.5  Zusammenfassung………………………………………………………………………………... 15  
   
4. Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII – Fallzahlen 2006 – 2008…………………...  17  
4.1  Rechtliche Grundlagen der Hilfen zur Erziehung…………… …………………………………. 17  
4.2  Fallzahlen 2006 – 2008......................................................................................................... 17  
   
5. Produktgruppe 06.05 „Erzieherische und wirtschaf tliche Hilfen für Familien“………………. 19  
5.1  Erläuterung und Auftragsgrundlage……………………………… ……………………………... 19  
5.2  Ausgliederung von Produkten 06.05.03, 06.05.05 und 06.05.06…………………………….. 19  
5.3  Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten……………………….. 20  
   
6. Produkt 06.05.01 „Hilfen zur Erziehung in der ei genen Wohnung“…… ………………………  22  
6.1  Erläuterung und Auftragsgrundlage (ambulante und teilstationäre Hilfen)………………….. 22  
6.2  Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten……………………….. 22  
6.3  Fallzahlenentwicklung……………………………………………………………………………. .. 24  
6.4  Einzelfeststellungen………………………………………………………………………………. .. 25  
   
7. Produkt 06.05.02 „Hilfen zur Erziehung in Einric htungen und Pflegefamilien“………………  27  
7.1  Erläuterungen und Auftragsgrundlage (stationäre Hilfen)……………………………………... 27  
7.2  Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten………………………... 27  
7.3  Fallzahlenentwicklung………………………………………………………………………….. ..... 29  
7.4  Einzelfeststellungen………………………………………………………………………………. .. 29  
   
8. Produkt 06.05.04 „Schutz von Kindern und Jugendl ichen“…………………… ………………. 31  
8.1  Erläuterung und Auftragsgrundlage……………………………………………… ………………  31  
8.2  Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten………………………... 31  
8.3  Fallzahlenentwicklung………………………………………………………………………………  32  
8.4  Einzelfeststellungen…………………… …………………………………………………………... 32  
   
9. Instrumente und Verfahren zur Steuerung……………………… ………………………………. 34  
9.1  Fach- und Finanzcontrolling……………………………………………………………… ………. 34  
9.2  Fachliche Standards………………………………………………………………………………..  40  
9.3  Entwicklung weiterer Strategien…………………………………………………… ……………...  41  
   
10.  Ausblick………………………………………………………………………………………………  42  
 
 
Anlage: 
Überblick über die wichtigsten Fallzahlen

3 
1. Vorbemerkung 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt h iermit erstmals einen Bericht „Hilfen zur 
Erziehung in Münster“ vor.  
 
In den vergangenen Jahren wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (AKJF) 
im Rahmen von Vorlagen und Vorträgen zur Situation der Hilfen zur Erziehung partiell berichtet. 
Der vorliegende Bericht gibt vornehmlich einen Einb lick in den fiskalischen Bereich der Hilfen 
zur Erziehung. 
 
Dieser inhaltlich zusammenfassende Bericht beruht a uf der Datenbasis des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien der Jahre 2006 - 2008. In dieser Zeit hat die Verwaltung die 
Haushaltskonsolidierung mit umfangreichen Maßnahmen  entwickelt (z.B. im Rahmen der 
Aufgabenkritik). Das Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien hat mit der Vorlage V/0729/2006 
„Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010“ du rch die eingeleiteten 
Umsteuerungsmaßnahmen eine finanzielle Entlastung v on 2,3 Mio. Euro jährlich erreicht und 
dabei betont, dass weiterer Spielraum nicht verblei bt. An dieser Auffassung hat sich bis heute 
nichts geändert. Eher im Gegenteil: Steigende Fallz ahlen lassen das Budget nach oben 
schnellen. 
 
Der Bericht gibt nach der Beschreibung gesellschaft licher Lebenslagen von Kindern und 
Jugendlichen einen Überblick über die Entwicklung d er Kosten, benennt die „wichtigsten“ 
Fallzahlen der Jahre 2006 - 2008 und beschreibt in der Systematik des Haushalts die Produkte  
 
 „Hilfen zur Erziehung in der eigenen Wohnung“ (amb ulante und teilstationäre Hilfen),  
 
 „Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegef amilien“ (stationäre Hilfen)  
 
und 
 
 „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ (Inobhutnahm en).  
 
Des Weiteren werden Instrumente und Verfahren zur S teuerung vorgestellt. Abschließend 
werden nach einer Zusammenfassung die Perspektiven erläutert. 
 
Interkommunale Vergleichswerte, zum Beispiel aus de m „Städtevergleich mittlerer Großstädte 
zum Bereich der Hilfen zur Erziehung, Eingliederung shilfen und Schutzmaßnahmen“ der KGSt 
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanag ement), an dem die Stadt Münster 
teilnimmt, oder aus dem HzE Bericht 2008 der Arbeit sstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (TU 
Dortmund)  fließen dort, wo es Sinn macht, in die Darstellung ein.  
 
Durch die Umstellung vom kameralistischen Haushalt auf das Neue Kommunale 
Finanzmanagement (NKF) zum 01.01.2008 können keine Zeitreihenvergleiche angeboten 
werden. Der Vergleich ist nicht möglich, da sich di e Auftragsstruktur gegenüber der vorherigen 
Haushaltsrechnung zu sehr verändert hat. Mit der ak tuellen Auftragsstruktur wird das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien in den Folgejahren  auf eine solide Datengrundlage 
zurückgreifen können, die Jahresvergleiche ermöglicht. 
 
Der Bericht bietet damit eine Orientierung im Berei ch der Hilfen zur Erziehung und bringt mit 
dieser Form der Standardisierung eine Anschlussfähi gkeit für die kommenden Jahre. Durch die 
Erkenntnisse über die Strukturen verdeutlicht sich auch eine weitere Intention des Berichts: Die 
Unterstützung der Jugendhilfeplanung im Feld unüber sehbarer Ambivalenz kostenintensiver 
Jugendhilfeleistungen auf der einen und kaum möglic her vorausschauender Planung auf der 
anderen Seite. 
 
Zusammen mit dem Bericht zur Tagesbetreuung für Kin der in Münster und dem Kinder- und 
Jugendförderplan ist dieser Bericht „Hilfe zur Erzi ehung“ für die Mitglieder des Rates, der

4 
Ausschüsse, für Kooperationspartner der Jugendhilfe  und die Fachöffentlichkeit eine 
transparente Darstellung der Leistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
Der erste Bericht in dieser Form ist als Grundlage zu verstehen, die in den Folgejahren 
weiterentwickelt, differenziert und verbessert werden wird.

5 
2.  Gesellschaftliche Lebenslagen von Kindern und J ugendlichen 
 
Der 13. Kinder- und Jugendbericht konstatiert, dass  „die Bedingungen des Aufwachsens in 
Deutschland im Wandel begriffen sind“ 
1. Dieser Wandel ist tiefgreifend und bedarf einer 
Retrospektive sowie der Betrachtung mehrere Aspekte. 
 
Vom letzten Jahrhundert bis in die Gegenwart hinein  hat sich Gesellschaft gravierend 
verändert. Ein historischer Rückblick gibt Aufschlu ss über gewachsene Gesellschaftsstrukturen, 
deren Einschmelzung und stetige Veränderungen. Schi chtspezifische Betrachtungsweisen sind 
durch milieuorientierte Gesellschaftsmodelle abgelö st worden. Im Hinblick auf die Folgen des 
Wandels entsteht für den Einzelnen ein hohes Maß an  Freiheit und Selbstbestimmung, aber 
gleichzeitig auch ein Verlust von äußerer Struktur und Grenzen.  
 
Der Strukturwandel wird insbesondere in der Verände rung von Familie sichtbar. Für 
Deutschland sind die „Polarisierung von Lebensforme n“ 
2, der „schrumpfende Familiensektor“, 
der „wachsende Nichtfamiliensektor“ und „Migration“ zentrale Aspekte, welche gesellschaftliche 
Veränderungen beschreiben. Der schrumpfende Familie nsektor ist gekennzeichnet von 
vielfältigen, unterschiedlichen Familienformen. Tre nnung, Scheidung, Neuzusammensetzung 
von Familien und Einelternfamilien bilden die Leben swelt von Eltern und Kindern ab. Die 
Auflösung der tradierten Familienformen kann als Ch ance auf eine individuelle Lebensplanung 
verstanden werden, erhält aber gleichzeitig auch di e Verpflichtung zur Planung und Gestaltung 
von Familie. Für Familien selbst bedeutet dies, „da ss am Ende des 20. Jahrhunderts Familie 
eine Lebensform geworden ist, die durch eigene Bemühungen der Familienmitglieder im Verlauf 
des Lebens immer wieder hergestellt bzw. verhandelt werden muss“ 3. Dabei benötigen Familien 
unbestritten vielfältige Unterstützung. 
 
Kinder und Jugendliche wachsen in einer Gesellschaf t auf, die durch Individualisierung und 
Pluralisierung von Lebenslagen gekennzeichnet ist u nd „in der sich die sozialstrukturell 
gegebenen objektiven Lebenschancen höchst unterschiedlich darstellen“ 
4. 
 
Im Spannungsfeld zwischen Individualisierungschance n und Individualisierungsrisiken ist die  
Kinder- und Jugendhilfe gefordert, tragfähige sozia le Infrastrukturen zu schaffen sowie kinder- 
und familienfreundliche Lebensbedingungen zu erzeug en. Wie tragfähige soziale 
Infrastrukturen erzeugt werden können, konkretisier t sich unter anderem im Kinder- und 
Jugendhilfegesetz über eine Vielzahl von Leistungen  für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Dabei spielen die Hilfen zur Erziehung eine besonde re Rolle, nicht zuletzt, weil es sich um sehr 
kostenintensive Leistungen handelt. Auch hier zeigt  sich der gesellschaftliche Wandel. Mit dem 
Wechsel vom JWG (Jugendwohlfahrtsgesetz) zum SGB VI II (Kinder- und Jugendhilfegesetz) 
hat sich ein „Perspektivwandel der Jugendhilfe“ 
5 vollzogen. Auf Hilfe zur Erziehung  bestehen 
„zwingende Rechtsansprüche“ 6 und Hilfe zur Erziehung wird heute als eine 
„sozialpädagogische Dienstleistung“ 7 verstanden. 
 
Blickt man weiter in die Ursachen, die in den letzt en Jahren bundesweit bedeutsam für die 
Inanspruchnahme für die Hilfen zur Erziehung waren,  so kann man nach den neueren 
Erkenntnissen der Bundesstatistik eine Reihe von Sc hlussfolgerungen gewinnen, die für die 
Betrachtung der Entwicklung von Hilfen zur Erziehung auch in Münster relevant sind. 
 
                                                
 
1 13. Kinder- und Jugendbericht, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2009 
2 Familienforschung für Familienpolitik, Wandel der Familie und sozialer Wandel als politische 
Herausforderungen, Strohmeier, Klaus Peter, Bochum 2005 
3 ebda 
4 ebda 
5 Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe, Münder u. a., Weinheim und München 
2006 
6 ebda 
7 ebda

6 
Wenn man ein Ursachenbündel auszumachen versucht, d as im Regelfall für die 
Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung maßgeblich  ist, dann lassen sich folgende Faktoren 
auflisten: 
 
 unzureichende elterliche Kompetenz im Umgang mit E rziehungsfragen, 
 schwindende Stabilität sozialer und familiärer Net zwerke, 
 kumulierende Faktoren für sozial belastende Sozial isationsbedingungen von Kindern, 
wie alleinerziehend und die Abhängigkeit von Transferleistungen, 
 Entwicklungshemmnisse auf dem Hintergrund von Migr ation sowie 
 wachsender Anteil von psychisch erkrankten Elternt eilen und damit einhergehende 
Entwicklungsrisiken der Kinder. 
 
Für das Jahr 2007 liegen auch bundesweite Erkenntni sse aus der Kinder- und 
Jugendhilfestatistik vor, die das oben genannte Ursachenbündel differenzierter ausleuchten: 
 
Während die Erziehungsberatung und die Eingliederun gshilfe für seelisch behinderte junge 
Menschen anteilig am stärksten von zusammenlebenden  Eltern nachgefragt werden, werden 
familienergänzende und -unterstützende sowie erst r echt familienersetzende Hilfen mehrheitlich 
von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Rund je de zweite Heimeinweisung, jede zweite 
Vollzeitpflege, aber auch jede zweite SPFH wurde 20 07 einer alleinerziehenden Familie 
gewährt. Das heißt, alleinerziehende Eltern haben i m Vergleich zu Ehepaaren und nicht 
ehelichen Lebensgemeinschaften über alle Leistungen  hinweg eine etwa dreimal so hohe 
Wahrscheinlichkeit, eine Hilfe zur Erziehung beanspruchen zu müssen. 
 
Für die Erziehungsberatung und die Eingliederungshi lfen ist die Wahrscheinlichkeit jeweils 
doppelt so hoch, für die familienunterstützenden un d -ergänzenden Hilfen jenseits der 
Erziehungsberatung viermal sowie für Vollzeitpflege  und Heimerziehung zusammengenommen 
sogar fünfmal so hoch. 
 
Ferner gibt es eine Reihe von Erkenntnissen im Zusa mmenhang von Hilfebeanspruchung und 
Armutslage: 
 
Demzufolge liegt der Anteil der Familien, denen ein e Hilfe zur Erziehung gewährt wird und die 
zugleich Transferleistungen beziehen, bei knapp 59 %. Diese Durchschnittszahl liegt in der 
Gruppe der Alleinerziehenden sogar noch höher und beträgt sogar 70 %.  
 
Diese Zusammenhänge und Einblicke machen deutlich, dass es bei der Berichterstattung über 
Hilfen zur Erziehung in den jeweiligen Jugendamtsbe zirken immer auch um die Frage geht, wie 
sich die gesamte gesellschaftliche Lebenslage von K indern und Familien darstellt, mit welchen 
Entwicklungsrisiken das Aufwachsen von Kindern verb unden ist und für welche 
Problemkonstellationen bzw. Zielgruppen erhöhte Bed arfe entstehen. Aus diesen 
Betrachtungen ergeben sich allerdings auch bezogen auf die Perspektive und mögliche 
präventive Ansätze Handlungsspielraum dahingehend, dass diese Entwicklung durchaus 
beeinflussbar ist, d. h., durch bundesweite sowie ö rtliche Initiativen entsprechende Impulse 
gegeben werden können, die nachteilige Entwicklungs trends eingrenzen können. Hier sind 
beispielhaft zu nennen die Bemühungen im Bereich de r frühen Hilfen, das frühzeitige Zugehen 
auf junge Familien und das aktive Anbieten von Unte rstützungsleistungen im Regelbereich (von 
der Familienhebamme bis zur Kindertagesstätte) sowi e stadtteilbezogene Beratungshilfen für 
junge Mütter usw. Dies alles sind Ansätze, die sowo hl bundesweit, als auch in Münster 
zunehmend entwickelt und vorangetrieben werden.

7 
3. Budgetentwicklung/Kostenentwicklung 
 
3.1 Einführung und Überblick 
 
Mit dem Haushaltsplan 2008 fand der Umstellungsproz ess von der Kameralistik auf die Doppik 
bzw. auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für den Haushalt der Stadt Münster 
seinen Abschluss. Es galten erstmalig für die Kinde r-, Jugend- und Familienhilfe 
(Produktbereich 06) ausschließlich die Regelungen d es NKF für die Haushaltsplanung und 
Bewirtschaftung. 
 
Der Haushaltsplan 2008 vermittelte nicht nur einen Überblick über die haushaltswirtschaftliche 
Entwicklung im Planungsjahr, sondern gab zugleich i n komprimierter Form Auskunft über die 
mittelfristige haushaltswirtschaftliche Entwicklung , wie dies auch in früheren Haushaltsjahren 
der Fall war. Nach der Umstellung des Haushaltssyst ems und der technischen Instrumente zur 
Bewirtschaftung war jedoch eine Darstellung der Rec hnungsergebnisse des Vorvorjahres sowie 
der Ansätze des Vorjahres nicht mehr möglich. Eine Vergleichbarkeit von Ansätzen mit dem 
kameralistischen System der Vorjahre ist nicht gegeben.  
 
Dies belegen folgende Zahlen: 
 
Jahr Ausgaben Bemerkung 
2006 26.658.851,27 € Rechnungsergebnis:  
Hilfen zur Erziehung * und Inobhutnahmen 
2007 25.590.186,82 € Rechnungsergebnis:  
Hilfen zur Erziehung * und Inobhutnahmen 
2008 30.160.666,00 € Aufwendungen:  
Hilfen zur Erziehung * und Inobhutnahmen 
(Produkte 060501,060502,060504,60505 - Eingliederungshilfe) 
 
* =  einschließlich der Hilfen gemäß § 19 SGB VIII – Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und 
Kinder,  § 20 SGB VIII– Betreuung und Versorgung de s Kindes in Notsituationen und § 35 a SGB VIII – 
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Diese Hilfeformen stellen nach de m 
Gesetz keine Hilfen zur Erziehung dar, werden aber verwaltungstechnisch genauso behandelt (z.B. 
Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarungen).  
 
Für die Jahre 2006 und 2007 sind die reinen Transfe rzahlungen aufgelistet. Die für das Jahr 
2008 angegebenen Aufwendungen enthalten neben den T ransferzahlungen auch die Personal- 
und Sachkosten (kalkulatorische Mieten, Betriebs- u nd Geschäftsausstattung, IT, Büromaterial, 
Telefon, Porto, Druck); hier ist der gesamte Ressourcenverbrauch dokumentiert.  
 
Die Zahlen zeigen für den Zeitraum 2006 zu 2007 die  Auswirkungen der eingeleiteten Kon-
solidierungsmaßnahmen:  
 
Im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung (amb ulant betreutes Wohnen § 27 II SGB VIII; 
Erziehungsbeistandschaft § 30; Sozialpädagogische F amilienhilfe § 31; Intensive 
sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35)  wurden di e Leistungsstandards (Hilfedauer, -
umfang) begrenzt und die Zielsetzung präzisiert.  
 
Für die stationären Hilfen zur Erziehung wurden mit  dem Rahmenkonzept Teil IV mit der 
Implementierung von Steuerungsinstrumenten, dem Con trolling und den Grundsätzen der 
Heimplatzbelegung Maßnahmen ergriffen, die die fina nzielle Entlastung des Bereiches 
bewirkten.  
 
Mit den in den nächsten Jahren folgenden Berichten wird die Vergleichbarkeit sukzessive 
wieder angeboten. Dann wird es möglich sein, Zeitre ihenanalysen zu erstellen und damit die 
Auswirkungen von Entscheidungen auf die wichtigsten  Erträge und Aufwendungen im 
Zeitablauf darzustellen. Nach dem Auftakt der Beric hterstattung für den Bereich der Hilfen zur

8 
Erziehung mit dem vorgelegten Bericht für das Jahr 2008 wird die Verwaltung - orientiert an den 
im Folgenden dargestellten exemplarischen Auswertun gen - in den Folgejahren Zeitreihen 
aufbereiten und darstellen, an denen die Finanzentw icklung für die wesentlichen Hilfefelder 
ablesbar sein wird. 
 
Für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster, deren L eistungen innerhalb des Haushaltsplans der 
Stadt Münster im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend - und Familienhilfe“ abgebildet werden, 
wurden im Jahr 2008 Mittel in Höhe von 111.176.585 € aufgewendet, die sich wie folgt auf die 
einzelnen Produkte und Produktgruppen aufteilten: 
 
Aufwendungen und Erträge im Jahr 2008 
 
Ziffer Produkt / Produktgruppe Aufwendungen 
 Erträge 
 
060101  Tageseinrichtungen für Kinder nach GTK 56.699.267 €  26.124.638 € 
060102  Tagespflege für Kinder 3.730.579 €  847.114 € 
0601 Kindertagesbetreuung  60.429.846 € 26.971.752 € 
 
060201  Offene Kinder- und Jugendarbeit 6.637.245 €  1.413.388 € 
060202  Jugendverbandsarbeit  461.544 € 4.083 € 
0602 Kinder- und Jugendarbeit 7.098.788 €  1.417.470 € 
 
060301  Jugendsozialarbeit 1.141.547 € 224.063 € 
060302  Jugendhilfe an den Schulen 642.263 €  10.000 € 
060303  Drogenhilfe 894.121 € 253.916 € 
060304  Arbeitsmarktinitiativen für junge Menschen 1.511.29 4 € 563.024 € 
0603 Förderung von benachteiligten jungen 
Menschen 
4.189.225 € 1.051.003 € 
 
060401  Angebote für Familien 2.247.916 €  134.198 € 
060402  Besondere familienpolitische Maßnahmen 81.069 €  5 € 
0604 Familienförderung 2.328.985 € 134.203 € 
 
060501  Hilfen zur Erz. in der Familie und eigenen Wohnung 8.801.685 € 412.574 € 
060502  Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen  
und Pflegefamilien/Adoptionen 
17.643.226 €
 2.304.323 € 
060503  Beistandschaften, Vormundschaften, UVG  
und Betreuungsbeh. 
4.819.571 €
 2.128.352 € 
060504  Schutz von Kindern und Jugendlichen 1.527.179 €  18.093 € 
060505  Mitwirkung bei Familien-,  
Vormundschafts- und Jugendgericht 
1.057.037 €
 1.700 € 
060506  Bezirkliche Sozialarbeit, Eingliederungsh. und 
Serviceleist. 
3.281.042 €
 524.069 € 
0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für 
Familien 
37.129.741 € 5.389.110 € 
 
 
06 
 
Produktbereich Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe 
 
111.176.585 € 
 
34.963.538 € 
 
 
 
Zur Jahresrechnung der Stadt Münster insgesamt könn en sich geringfügige Abweichungen 
ergeben, da zum Redaktionsschluss einige Umlagewert e (z. B. Rückstellungen und 
Abschreibungen) noch nicht gebucht waren. 
 
Der Anteil der Aufwendungen für die Produktgruppe 0 605 „Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien“ an den gesamten Aufwendungen des Produktbereichs 06 „Kinder-, Jugend-

9 
und Familienhilfe“ beläuft sich danach auf 33,4 %, wie der folgenden Abbildung zu entnehmen 
ist: 
 
 
 
Abbildung 1: Aufwendungen für den Produktbereich 06 
 
Bezogen auf das Jahresergebnis (früher: „Zuschussbe darf“) der Hilfen zur Erziehung, also auf 
den Teil der Aufwendungen, der nicht durch entsprec hende Erträge gedeckt ist, stellt sich die 
Situation wie folgt dar: 
 
Abbildung 2:  Zuschuss  
 
Die Stadt Münster muss also für die Produktgruppe 0 605 „Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien“ etwa ein Drittel der gesamten Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe 
aufbringen. Da die Refinanzierung der Aufwendungen für die erzieherischen Hilfen aber relativ 
gering ist, erreicht der städtische Zuschuss („nett o“) fast die Höhe wie im Bereich der 
Kindertagesbetreuung, der wesentlich mehr von Lande szuweisungen und Elternbeiträgen 
mitgetragen wird. 
 
Familienförderung 
2,1 % 
Kindertages- 
betreuung 
54,4 % 
Förd. benachteiligter 
junger Menschen 
3,8 % Kinder- und 
Jugendarbeit 
6,4 % 
Erzieherische und 
wirtschaftliche 
Hilfen für Familien 
33,4 % 
 
 
Familienförderung 
2,9 % 
Kindertages- 
betreuung 
43,9 % 
Förd. benachteiligter 
junger Menschen 
4,1 % Kinder- und 
Jugendarbeit 
7,5 % 
Erzieherische und 
wirtschaftliche 
Hilfen für Familien 
41,6 %

10 
 
Innerhalb der Produktgruppe stellt sich die Aufteil ung der Aufwendungen auf die einzelnen 
sechs Produkte – wie sie sich aus der oben aufgeführten Tabelle ergibt – grafisch wie folgt dar: 
 
 
 
Tabelle 1: Aufteilung der Aufwendungen auf die Produkte 
 
Der Haushalt 2008 war erstmals durchgehend produkto rientiert gegliedert und unterteilte sich in 
Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte. Mit d er Outputorientierung wurde allerdings 
mehr als nur eine neue Gliederungssystematik für de n Haushalt entwickelt. Ausgangspunkt der 
gesetzlichen Neuregelung war die Intention, nicht n ur den Ressourcenverbrauch, sondern 
vielmehr die Ergebnisse des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt der kommunalen 
Steuerung zu stellen.  
 
Mit der Einführung der Outputseite in den Haushalt sollte die Abkehr von der reinen 
Ressourcensteuerung und die Hinwendung zu einer neu en, ergebnisorientierten kommunalen 
Steuerung vollzogen werden. Während der Produktplan  und die Produktbeschreibungen hierbei 
weitgehend unterstützende Funktion haben, sollten Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen 
der neuen Steuerung werden. 
 
So wurden auch für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ Ziele formuliert. 
Zu jedem Ziel wurden Zielkennzahlen angeführt, die für den Finanzplanungszeitraum das Ziel 
konkretisieren und nach Ablauf eines Haushaltsjahre s Auskunft über den tatsächlichen Grad 
der Zielerreichung geben. 
 
Ergänzt wurden diese Informationen um Leistungsdate n. Sie sind keine Kennzahlen im 
eigentlichen Sinne. Leistungsdaten ergänzen die tex tlichen Beschreibungen um Zahlen, die 
Auskunft über den Umfang und Struktur der Leistunge n, der Zielgruppen oder des 
Arbeitsumfeldes geben. Sie haben damit eine beschreibende Funktion. 
 
Die Zielkennzahlen und Leistungsdaten der Produktgr uppe 0605 „Erzieherische und 
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ für das Hausha ltsjahr 2008 sind im Kapitel „Entwicklung der 
Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten“ dieses Berichts dargestellt. 
  
8,8 Mio € 
17,6 Mio € 
4,8 Mio € 
1,5 Mio € 1,0 Mio € 
3,3 Mio € 
0 € 
2.000.000 € 
4.000.000 € 
6.000.000 € 
8.000.000 € 
10.000.000 € 
12.000.000 € 
14.000.000 € 
16.000.000 € 
18.000.000 € 
Hilfen in 
Familie u. eig. 
Whg. 
Hilfen in 
Einrichtungen 
Beista., 
Vormund.., 
UVG, 
Betreuung. 
Schutz von 
Kindern und 
Jugendlichen 
Familien-, 
Vormundsch.- 
u. 
Jugendgericht 
Bez. 
Sozialarb., 
Eingliederung., 
Service.

11 
 
3.2 Budget: ambulante und teilstationäre Hilfen zur  Erziehung 
 
Produkt 060501 - Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigener Wohnung 
 
Es folgt ein detaillierter Überblick darüber, wie s ich die Aufwendungen für die ambulanten und 
teilstationären Hilfen zur Erziehung auf die einzelnen Hilfearten verteilen: 
 
Produkt 060501 
Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung  
(Transferzahlungen sowie Personal- und Sachkosten des Amtes) 
 
 
Aufwendungen  
in 2008  
Sozialpädagogische Familienhilfe 
(§ 31 SGB VIII) 3.094.929 €
 
Erziehung in einer Tagesgruppe 
(§ 32 SGB VIII) 2.062.541 €
 
Erziehungsbeistand 
(§ 30 SGB VIII) 1.893.622 €
 
Erziehung in Heilpädagogischen Horten 
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII) 782.486 €
 
Erziehungsberatung  
(§ 28 SGB VIII) 548.366 €
 
Aufsuchende Familientherapie  
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII) 103.843 €
 
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen  
(§ 20 SGB VIII) 95.689 € 
Ambulant betreutes Wohnen  
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII) 66.410 €
 
Soziale Gruppenarbeit  
(§ 29 SGB VIII) 43.402 €
 
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung  
(§ 35 SGB VIII) 32.753 €
 
Ambulante Krisenklärung  
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII) 12.649 €
 
Familienunterstützende Nachsorge  
(§ 27 Abs. 2 SGB VIII) 12.052 €
 
Sonstige Hilfen (einzelfallbezogene Sonderbedarfe) 
 52.943 €
 
 
Gesamt 
 
8.801.685 €

12 
Ein großer Teil der eingesetzten Mittel konzentrier t sich auf 5 Hilfearten. Die folgende Grafik 
stellt die Aufteilung der Aufwendungen auf diese Leistungen dar: 
 
 
Abbildung 3: Aufteilung der Aufwendungen auf die Leistungen 
 
Diesen Aufwendungen stehen die folgenden Erträge entgegen: 
 
 
Abbildung 4: Erträge 
Anmerkung: Kostenbeiträge werden für ambulante HzE nicht erhoben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sozialpäd. 
Familienhilfe 
3.094.929 € 
Alle anderen Hilfen 
419.741 € Erziehungsberatung 
548.366 € 
Erziehung in Heilp. 
Horten 
782.486 € 
Erziehungsbeistand 
1.893.622 € 
Erz. in einer 
Tagesgruppe 
2.062.541 € 
 
 Kostenbeitrag 
18.081 €
Rückzahlung gew . 
Hilfen 
167.814 €
Erstattung von 
Gemeinden 
226.679 €

13 
3.3 Budget: stationäre Hilfen zur Erziehung 
 
Produkt 060502 - Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
 
Die folgende Aufstellung gibt im Detail einen Überb lick darüber, wie sich die Aufwendungen für 
die stationären Hilfen zur Erziehung auf die einzelnen Hilfearten verteilen: 
 
Produkt 060502 
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien / 
Adoptionen 
(Transferzahlungen sowie Personal- und Sachkosten des Amtes) 
 
Aufwendungen  
in 2008 
 
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform  
(§ 34 SGB VIII) 11.144.947 €
 
Vollzeitpflege  
(§ 33 Satz 1 SGB VIII) 1.662.574 €
 
Vollzeitpflege  
(§ 33 Satz 2 SGB VIII) 1.614.344 €
 
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder  
(§ 19 SGB VIII) 1.030.384 €
 
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften  
(§ 34 SGB VIII) 879.182 €
 
Bereitschaftspflege  
(§ 34 SGB VIII) 
8  499.573 € 
Adoptionen  
(§ 51 SGB VIII) 365.133 €
 
Abklärung  
(§ 34 SGB VIII) 321.244 €
 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
(Verwandtenpflege, SGB XII) 125.845 €
 
 
Gesamt 
 
17.643.226 €
 
 
Auch hier soll eine Grafik darstellen, wie sich die  Aufwendungen auf die wesentlichen 
Leistungen in diesem Jugendhilfefeld verteilen:  
 
Abbildung 5: Aufteilung der Aufwendungen  
 
                                                
 
8 Zum 01.01.2009 wurde die Bereitschaftspflege der Leistung gemäß § 33 SGB VIII zugeordnet. 
 
Heimerziehung 
11.144.947 € 
Vollzeitpflege 
3.276.919 € 
Gem. Wohnformen 
1.030.384 € 
Sozialpäd. 
Lebensgem. 
879.182 € 
Alle anderen Hilfen 
1.311.795 €

14 
 
Diesen Aufwendungen stehen die folgenden Erträge von 2.454.555 € gegenüber: 
 
Abbildung 6: Erträge 
 
 
Den größten Anteil stellt die Erstattung von örtlic hen Trägern der Jugendhilfe dar. Dahinter 
verbergen sich zwei Konstellationen:  
 
a) Zuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII (Ein Pfl egekind lebt seit mehr als zwei Jahren bei 
einer Pflegefamilie in Münster. Münster wird örtlic h zuständig, hat aber einen 
Kostenerstattungsanspruch an das Jugendamt, in dess en Bereich die Eltern ihren 
gewöhnlichen Aufenthalt haben.) 
 
b. Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 SGB VIII (Zuständigkeitswechsel durch Umzug der Eltern von 
Münster in einen anderen Jugendamtsbereich.) 
 
Auf die beiden angeführten Bereiche hat die Stadt Münster keinen Einfluss. Die Entwicklung der 
Einnahmen ist daher von faktischen Gegebenheiten ab hängig und zufällig. Die Position lässt 
sich daher auch nur schwer kalkulieren und wird in der Regel am Vorjahresergebnis 
ausgerichtet. 
 
Zweiter größerer Block stellen die Kostenbeiträge f ür Kinder in der Heimerziehung dar. Mit dem 
KICK (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgese tz) wurde mit Wirkung zum 01.10.2005 
die neue Kostenbeitragsverordnung erlassen. Sie reg elt den Umfang der Heranziehung von 
Unterhaltspflichtigen (in der Regel die Eltern)  un d erleichtert die Festsetzung des 
Kostenbeitrages. Bei höheren Beträgen erfordert die s auch den Gang zum Verwaltungsgericht, 
der von der Fachstelle „Wirtschaftliche Jugendhilfe “ in Verbindung mit dem Zentralen 
Justiziariat gegangen wird.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Erstattung von 
Gemeinden 
1.298.511 €
Kostenbeiträge 
1.005.509 €
Sonstige Einnahmen 
150.535 €

15 
3.4 Budget: Schutz von Kindern und Jugendlichen ( e inschließlich Inobhutnahmen) 
 
Produkt 060504 - Schutz von Kindern und Jugendlichen 
 
Schließlich behandelt der Bericht das Produkt „Schu tz von Kinder und Jugendlichen“, für das 
wie folgt  Mittel aufgewendet werden: 
 
 
Abbildung 7: Verwendung der Mittel  
 
Diesen Aufwendungen stehen mit 18.093 € nur geringe  Erträge gegenüber, die im 
Wesentlichen aus Erstattungen anderer Gemeinden im Rahmen der Inobhutnahme resultieren. 
 
 
3.5 Zusammenfassung 
 
Die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung steigen w ieder an. Dies nicht nur in Münster, 
sondern es gibt auch einen landesweiten Trend: Die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben für 
Hilfen zur Erziehung (ohne die Erziehungsberatung) zeigt für den Zeitraum 2000 bis 2006 einen 
Anstieg  um nominal 29 % 
9. Für das Jahr 2006 beläuft sich das Ausgabenvolume n für die 
Kinder- und Jugendhilfe auf 4,8 Mrd. Euro; dabei st ellen die Tageseinrichtungen für Kinder mit 
2,6 Mrd. Euro den größten Block, gefolgt von der Hz E mit 1,32 Mrd. Euro. Kommentiert wird 
dies Ergebnis vor dem Hintergrund gesunkener Gesamt aufwendungen im Vergleich zum Jahr 
2005 (4,9 Mrd. Euro) damit, dass die HzE eines der wenigen Arbeitsfelder der Kinder- und 
Jugendhilfe mit nominal nicht zurückgehenden finanziellen Aufwendungen sind.  
 
Die Schlussfolgerung für das Land NRW lautet: „Deut lich wird anhand der 
Ausgabenentwicklung, dass die zu beobachtende Fallz ahlenzunahme mit steigenden 
finanziellen Aufwendungen seitens der kommunalen Et ats einhergeht. Die nominalen 
Zuwachsraten haben an Dynamik verloren und beziehen  sich zuletzt nicht mehr auf die 
Heimerziehung, sondern vor allem noch auf die famil ienunterstützenden und –ergänzenden 
Leistungen. An  diesem Punkt gleichen sich Ausgaben - und Fallzahlentwicklung aneinander 
an.“ 
10  
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien reagie rt auf das Wachstum im Bereich der Hilfen 
zur Erziehung seit mehreren Jahren mit konkreten Ma ßnahmen der Umsteuerung. Dazu 
gehören verschiedenste Präventionsstrategien, wie d ie Einrichtung eines Präventionsteams 
                                                
 
9 Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, HzE - Bericht 2008 
10  ebda 
Maßnahmen 
Kinderschutz 
359.438 € 
Inobhutnahme 
1.071.588 € 
Erzieherischer 
Kinderschutz 
78.061 €

16 
Familienbesuche (V 388/2008), die Stärkung der Tren nungs- und Scheidungsberatung (V 
998/2007) und der Ausbau früher Hilfen für junge Fa milien (V 389/2008). Die Investitionen in 
diese Maßnahmen können erst mittel- bis langfristig  Einspareffekte aufweisen, die heute nur 
prognostiziert werden können. Durch frühe Hilfen kö nnen familiäre Ressourcen aktiviert werden 
und es besteht die Chance, vor der Verfestigung von  Risikolagen zu schützen. Die zugrunde 
liegende Annahme ist, dass über qualifizierte Präve ntionsmaßnahmen spätere Hilfen zur 
Erziehung tendenziell entbehrlich werden.

17 
4. Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII – Fallzahlen 2006 - 2008 
 
4.1 Rechtliche Grundlagen der Hilfen zur Erziehung  
 
Unter dem Begriff der  „Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe“ wird ein breites Spektrum 
individueller und/oder therapeutischer Maßnahmen zu sammengefasst. Die Leistungen können 
sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbra cht werden. Anspruch auf Hilfe zur Erziehung 
haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung ihres Kindes oder Jugendlichen, wenn  
 
 eine dem Wohl des Kindes oder ihres Jugendlichen e ntsprechende Erziehung nicht 
gewährleistet ist und 
 
 die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwend ig ist. 
 
Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten.  Art und Umfang der Hilfe richten sich 
nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; das e ngere soziale Umfeld des Kindes oder 
Jugendlichen soll dabei einbezogen werden (§ 27 Abs . 2 SGB VIII). Zum engeren sozialen 
Umfeld gehört, neben der Familie, auch die Schule. Die Schule ist somit immer dann 
Kooperationspartner bei der Ausgestaltung einer Hil fe zur Erziehung, wenn es im Einzelfall 
sinnvoll ist. 
 
Das Vorliegen der Voraussetzungen prüft die fallzus tändige Fachkraft des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien. Angestrebt wird eine indi viduell zugeschnittene, fachlich begründete 
und von den Eltern und Kindern mitgetragene Entsche idung. Die Hilfe zur Erziehung soll die 
erzieherische Kompetenz der Eltern fördern und den Kindern und Jugendlichen bei der 
Bewältigung ihrer Probleme helfen. 
 
Die Leistungen, die gewährt werden, unterstützen, e rgänzen, entlasten oder ersetzen (in 
Ausnahmefällen) die Erziehung eines Kindes in der F amilie. Hierbei werden folgende 
Formen/Arten der Hilfe eingesetzt:  
 
 
familienunterstützend familienergänzend familieners etzend 
   
• Erziehungsberatung 
• Sozialpädagogische 
Familienhilfe 
• Soziale Gruppenarbeit 
• Erziehungsbeistände 
• Intensive 
sozialpädagogische 
Einzelbetreuung 
• Tagesgruppen 
• Heilpädagogische 
Horte 
 
• Vollzeitpflege 
• Heimerziehung, 
sonstige betreute 
Wohnformen 
 
 
 
 
4.2 Fallzahlen 2006 – 2008 
 
Die folgenden Fallzahlen sind auf der Basis des Ges chäftsberichtes 2008 des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien übernommen worden. Die Fal lzahlen im Kommunalen Sozialdienst 
werden aus dem Bestand zum 31.12. plus der beendete n Fälle des laufenden Jahres ermittelt. 
Dies entspricht der Zählweise zur Landesstatistik N RW und dem Interkommunalen 
Vergleichsring (IKO) der KGSt.

18 
Familienunterstützende Hilfen zur Erziehung (im Folgenden: ambulante HzE) 
 
Fallzahlen 11 , Daten, Fakten zum Produkt 12  
 
2006 2007 2008 
Versorgung in Notsituationen  
§ 20 SGB VIII 
13    10  14  15  
Fälle ambulant betreutes Wohnen  
§ 27 II SGB VIII 16 
 13  7 
Fälle aufsuchender Familientherapie  
§ 27 II SGB VIII 13 
 10  7 
Fälle sozialer Gruppenarbeit  
§ 29 SGB VIII 63 
 40  66  
Fälle Erziehungsbeistand  
§ 30 SGB VIII 193 
 180  205  
Sozialpädagogische Familienhilfe  
§ 31 SGB VIII (Fälle SPFH insgesamt) 229 
 231  309  
Fälle intensiver sozialpäd. Einzelbetreuung  
§ 35 SGB VIII 21 
 13  4 
Ambulante Eingliederungshilfen  
§ 35 a SGB VIII 
14  79 72  90  
Ambulante Hilfen für junge Volljährige  
(addierte Zahlen aus o. g. Leistungen gem. § 41 i.V .m.  §§ 27, 
30, 35, 35 a SGB VIII) 
54 
 44  39  
 
Familienergänzende Hilfen zur Erziehung (im Folgenden: teilstationäre HzE) 
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 
2006 2007 2008 
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG)  
§ 32 SGB VIII 
90 
 89  96  
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten  
§ 27.2 SGB VIII 
54 
 53  56  
 
Familienersetzende Hilfen zur Erziehung (im Folgenden: stationäre HzE) 
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 
2006 2007 2008 
Gem. Wohnform Mütter/Väter u. Kinder  
§ 19 SGB VIII 
15  
25  28  24  
Vollzeitpflege  
§ 33 SGB VIII 
156 
 145  150  
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 
§ 34 SGB VIII 
107 
 113  120  
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform  
§ 34 SGB VIII 
378 
 326  312  
Stationäre Eingliederungshilfen  
§ 35 a SGB VIII 
16  
32  45  40  
Stationäre Hilfen für junge Volljährige (addierte Zahlen aus  
o. g.Leistungen § 41 i.V.m. §§ 33, 34, 35a SGB VIII) 
117  102  82  
 
                                                
 
11  Bestand zum Jahresende plus beendete Fälle im lfd. Jahr 
12  je nach Hilfeform Zahl der Kinder, Jugendlichen oder jungen Volljährigen bzw. der Familiensysteme 
13  Diese Hilfeform stellt nach dem Gesetz keine Hilfe zur Erziehung dar, wird aber verwaltungstechnisch 
genauso behandelt (z.B. Hilfeplanverfahren, Finanzierungsvereinbarungen). 
14  ebda 
15  ebda 
16  ebda

19 
 
5. Produktgruppe 06.05 „Erzieherische und wirtschaf tliche Hilfen für Familien“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
5.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage 
17  
 
Die Leistungen dieser komplexen Produktgruppe umfas sen den gesamten pädagogischen und 
wirtschaftlichen Bereich der ambulanten und station ären Hilfen zur Erziehung (HzE), der 
Eingliederungshilfen und Adoptionsaufgaben. Ferner gehören dazu die aufsuchenden 
Tätigkeiten der Bezirkssozialarbeit in den Stadttei len einschließlich einiger Serviceaufgaben für 
das Sozialamt, die Wahrnehmung der Gerichtshilfen ( Jugend-, Familien- und 
Vormundschaftsgericht) und des Kinderschutzes. Eben so zählen dazu auch die Aufgaben der 
Betreuungsbehörde, der Schwangerschaftsberatung, de r Beistandschaften und des 
Unterhaltsvorschusses. 
 
Gesetzliche Grundlagen: 
§§ 8a, 14, 18, 19, 20, 21, 27 - 35, 35a, 39 - 42, 5 0 - 52a, 55, 58a, 59 – 60, 85 - 97 SGB VIII, § 
1712 BGB, SGB XII, Betreuungsgesetz (BtG) und Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 
 
 
5.2 Ausgliederung von Produkten 06.05.03, 06.05.05 und 06.05.06 
 
Die Produkte  
 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG und Betreuungsbehörde, 
060505 – Mitwirkung bei Familien-, Vormundschafts- und Jugendgericht und 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe  
 
gehören systematisch zur Produktgruppe 0605, stelle n aber keine Hilfen zur Erziehung gemäß 
§§ 27 ff. SGB VIII dar. Sie bleiben daher in der weiteren Darstellung unberücksichtigt.  
 
 
 
                                                
 
17  Siehe Produktplan 2009 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherische 
und 
wirtschaftliche 
Hilfen für 
Familien 
 
 
0605 Hilfen zur 
Erziehung in 
der Familie 
 
 
 
060501 
HzE in 
Einrichtungen 
und 
Pflegefamilien/ 
Adoptionen 
 
 
060502 
Beistandschaft
en, 
Vormundschaft 
en, UVG, 
Betreuungsbeh
örde 
 
060503 
Schutz von 
Kindern und 
Jugendlichen 
 
 
 
060504 
Mitwirkung bei 
Familien-, 
Vormundschaft 
s- und 
Jugendgericht  
 
060505 
Bezirkliche 
Sozialarbeit 
und 
Eingliederungs 
hilfe 
 
 
060506

20 
5.3 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 18  
  
Anmerkung: Bei den Kennzahlen und Leistungsdaten si nd die aktuellen Daten zur Anmeldung 
des Haushaltes 2010 angegeben. 
 
Ziele: 
 
1. Die Hilfen zur Erziehung sollen zwischen dem amb ulanten und stationären Leistungsanteil 
ein Verhältnis entwickeln, dass dem Vorrangprinzip ambulanter und ortsnaher Hilfen (> 50 %) 
entspricht. 
 
2. Fällen von Kindesgefährdung wird bei akuten Risi ken ausnahmslos am Meldetag 
nachgegangen. 
 
3. Eingliederungshilfen sollen zwischen dem ambulan ten und stationären Leistungsanteil ein 
Verhältnis entwickeln, dass dem Vorrangprinzip ambulanter Hilfen (> 50 %) entspricht. 
 
 
Zielkennzahlen: 
 
Zum 1. Ziel: Anteil der ambulanten an allen HzE-Leistungen  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
57 % 52 % 55 % 55 % 
 
 
Zum 2. Ziel: Anteil der Fälle mit höchster Kindesge fährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII, denen 
am Meldetag nachgegangen wurde  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
100 % 100 % 100 % 100 % 
 
 
Zum 3. Ziel: Anteil der ambulanten Fälle zu allen Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
69 % 70 % 70 % 70 % 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
 
18  ebda

21 
Leistungsdaten: 
 
Quote Anzahl HzE pro 10.000 der 0- bis 21-Jährigen  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
259 301 300 300 
 
 
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB VIII), Angaben absolut  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
1.322 1.587 1.450 1.450 
 
 
Anzahl HzE-Fälle stationär  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 679 650 650 
 
Anzahl HzE-Fälle ambulant  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 908 800 800 
 
 
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 117 115 115 
 
 
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII ambulant  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 72 70 70 
 
 
Anzahl Fälle Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII stationär  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 45 45 45

22 
6. Produkt 06.05.01 „Hilfen zur Erziehung in der ei genen Wohnung“ 
 
6.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (ambulante un d teilstationäre Hilfen) 
19  
 
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger  Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in 
ihrer Familie, wenn Eltern bzw. Personensorgeberech tigte (nachfolgend Eltern genannt) diese 
Aufgabe nicht aus eigener Kraft ganz oder teilweise  einlösen können. Sie unterstützen Eltern 
bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und di enen der Förderung und Stabilisierung 
der psychosozialen und schulischen Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges 
Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstüt zung ist die Hilfe zur Selbsthilfe. 
Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei , die Situation in den Familien oder bei den 
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die  Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger 
Bedingungen wieder selbständig führen können. Der E rhalt des familiären Zusammenlebens 
und die weitgehende Vermeidung stationärer Erziehun gshilfe sind grundlegende Zielrichtungen 
der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge 
Volljährige. 
 
Gesetzliche Grundlage: §§ 27 - 32 und §§ 35 und 41 SGB VIII. 
 
 
6.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 
20   
 
Ziele: 
 
1. Der Anteil der ambulanten Leistungen am Gesamtvo lumen an allen HzE-Leistungen soll bis 
2011 auf 55 % steigen und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
 
2. Ab 2010 sollen innerhalb von 18 Monaten zu 85 % (Standard) die Familien in der Lage sein, 
ihren Alltag ohne weitere ambulante Hilfe (Sozialpä dagogische Familienhilfe (SPFH) und 
Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewältigen. 
 
3. Die festgelegten Leistungskontingente für Erzieh ungsbeistandschaften und SPFH 
(Jahresstunden) in Höhe von 82.000 Stunden werden a ls Standardvolumen eingehalten, 
sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert. 
21  
 
 
Zielkennzahlen: 
 
Zum 1. Ziel: Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
57 % 52 % 55 % 55 % 
 
 
Zum 2. Ziel: Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
91 % 76 % 85 % 85 % 
 
 
 
                                                
 
19  Siehe Produktplan 2009 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
20  ebda 
21  Die Erfüllung der Rechtsansprüche geht der Einhaltung von Zielkennzahlen vor.

23 
Zum 2. Ziel: Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 Monaten beendet worden sind  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 76 % 85 % 85 % 
 
 
Zum 3. Ziel: Anzahl max. verbrauchter Stundenkontingente  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
88.613 82.000 82.000 82.000 
 
 
Leistungsdaten: 
 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB VIII) gesamt  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
1.587 1.587 1.450 1.450 
 
 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 32; 27.2, 41 SGB VIII) ambulant  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 908 800 800 
 
 
Anzahl der Fälle in heilpädagogischen Tagesgruppen [HTG](am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
96 96 100 100 
 
 
Anzahl der Fälle SPFH (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle)  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
309 231 230 230 
 
 
Anzahl der beendeten Fälle SPFH  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 105 100 100 
 
 
Anzahl der Fälle SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden sind  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 89 85 85

24 
 
 
Anzahl der Fälle Erziehungsbeistand (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle)  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
205 180 180 180 
 
 
Anzahl der beendeten Fälle Erziehungsbeistand  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 95 100 100 
 
 
 
Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, die nach 18 Monaten beendet worden sind  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 81 85 85 
 
 
Jahresstundenkontingent SPFH (max.)  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 52.000 52.000 52.000 
 
 
Jahresstundenkontingent Erziehungsbeistand (max.)  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 30.000 30.000 30.000 
 
 
 
6.3 Fallzahlenentwicklung 
 
Betrachtet man die Jahresergebnisse der Bestandserh ebungen von 2006 bis 2008, ist 
insgesamt ein Anstieg der ambulanten HzE zu verzeic hnen. Eine Addition der aufgeführten 
Leistungen in Kapitel 4. ergibt für die Jahre 2006 = 678 Fälle, 2007 = 617 Fälle und 2008 = 742 
Fälle.  
 
Gravierende Veränderungen im Fallvolumen zeigen sic h für die Hilfeformen § 30 SGB VIII – 
Erziehungsbeistandschaft, § 31 SGB VIII – sozialpäd agogische Familienhilfe und § 35 SGB VIII 
– Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Wäh rend die Erziehungsbeistandschaften von 
2007 auf 2008 um 14 % und die SPFH sogar um 34 % ge stiegen sind, gibt es im Bereich der 
Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung einen Fallrückgang um 70 %.  
 
Das Fallvolumen in der Erziehung in einer Tagesgrup pe (§ 32 SGB VIII) ist durch die 
Platzkontingentierung seit Jahren nahezu unverändert.  
 
Im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe gemäß  § 35 a SGB VIII ist ein Fallzuwachs von   
25 % zu verzeichnen.

25 
 
 
Bei den Zielkennzahlen für den Bereich der ambulant en Hilfen spielen die Leistungsbereiche 
Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogischen Fa milienhilfe eine bedeutende Rolle. Mit 
einer Beendigungsquote von 87 % in den Fällen der S ozialpädagogischen Familienhilfe wurde 
der gesetzte Leistungsstandard bezüglich der Hilfed auer deutlich erreicht bzw. übertroffen, was 
grundsätzlich auf eine Steigerung des effektiven Ei nsatzes dieses Instrumentariums verweist. 
Dennoch weisen bestimmte Familien zum Teil erheblic h längere Hilfebedürftigkeit auf, die 
allerdings nicht immer mit einer realistischen Verm ittlung pädagogischer Kompetenzen 
verbunden ist. Für diese weitgehend kompensatorisch en Unterstützungsfunktionen 
niedrigschwelliger Art wurde mit den Trägern der So zialpädagogischen Familienhilfe bereits vor 
2 Jahren ein Hilfesetting vereinbart, das im Rahmen  von Nachbetreuung länger andauernde 
Hilfe bzw. Begleitung für Familien in chronischen D efizitlagen (z. B. auf Grund psychischer 
Erkrankung von Elternteilen) zur Verfügung steht. 
 
Bezüglich des Anteils der Leistungen ambulanter Art  an allen Hilfen zur Erziehung ist für die 
Stadt Münster ein deutlicher Anstieg von rd. 9,4 % über die letzten 3 Jahre zu verzeichnen. Und 
dies bei einem gleichzeitigen Rückgang des stationä ren Hilfeanteils von ehemals 52 % auf 
knapp 45 %. Diese Trendumkehr im Zusammenhang mit d er Relation ambulanter zu stationärer 
Hilfen ist ein gewünschtes Ergebnis der Steuerungsbemühungen in diesem Leistungsbereich. 
 
 
6.4 Einzelfeststellungen 
 
Im Bereich der Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)  handelt es sich um eine ambulante 
Hilfe zur Erziehung, deren Fallzahl sich im Jahr 20 08 ebenfalls deutlich gesteigert hat. Während 
in 2007 im Vergleich zum Vorjahr 2006 ein Rückgang um insgesamt 13 Fälle zu verzeichnen 
war, hat sich ein deutlicher Fallzahlanstieg im Jah r 2008 eingestellt, der mit der wachsenden 
Bedürftigkeit und Nachfrage junger Menschen insbeso ndere im Alter ab 10 Jahren aufwärts 
zusammenhängt. Der konkrete Zusammenhang von instab ilen Familienverhältnissen und oft 
eher schwachen erzieherischen Kompetenzen führt zu Konfliktlagen. Bei diesem Trend des 
Zuwachses ambulanter Hilfen ist die Erziehungsbeist andschaft ein wichtiger Faktor, dessen 
Zielsetzung und Qualität in der Passgenauigkeit der  pädagogischen Intention nach wie vor 
unstrittig ist. Mit Blick auf den Städtevergleich l ässt sich auch für diese Leistung ein Trend 
beschreiben, der insgesamt auf ein Wachstum dieser Hilfeart in den meisten Vergleichsstädten 
verweist.  
 
Die sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) ist eine etablierte Hilfeform, die sich auf 
Grund ihren zugehenden Charakters und ihrer oft seh r milieunahen und niedrigschwelligen 
Vermittlungsform als erfolgreiche Hilfe erweist. Mu ltiproblemfamilien, Familien mit latenten 
kindesgefährdenden Problemlagen, Familien in Armuts situationen usw. sind die typischen 
Bezieher dieser Hilfen, auf deren Existenz und Sinn haftigkeit oft auch dritte Beteiligte, wie z. B. 
Lehrerinnen oder Ärzte verweisen. Der Bekanntheitsg rad dieser Hilfe dürfte inzwischen recht 
hoch liegen, nicht nur in Münster, sondern auch im Bundesgebiet, so dass hier in der Regel 
auch eine hohe Akzeptanz seitens der Adressaten bes teht. Die Hilfeart entwickelte sich in 
Münster nach einer Stagnation in den Jahren 2006 un d 2007 deutlich höher auf eine Zahl von 
309 Fällen in 2008 im Vergleich zu rd. 230 Fällen i n den beiden Vorjahren. Hier liegt die Stadt 
Münster im Städtevergleich mit rd. 6 Fällen über de m Durchschnitt von je 10.000 jungen 
Menschen unter 21 Jahren. Dies korrespondiert mit d em gleichzeitigen Rückgang stationärer 
Hilfen (siehe Kapitel 7.).  
 
Zur Leistung intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) , die in Münster 
traditionell eher ambulant geleistet wird, hat sich  die Fallzahl deutlich rückläufig entwickelt. 
Diese Tendenz ist auch bundesweit  im Städteverglei ch erkennbar. Die Leistung gemäß § 35 
SGB VIII lässt sich ohne fachliche Einwendung in de r Regel auch entweder in ambulanten 
Formen der Erziehungsbeistandschaft oder der sonsti gen Hilfen zur Erziehung gestalten, so

26 
dass aus der geringen Fallzahl kein Betreuungsdefiz it oder restriktiver Umgang mit 
entsprechenden Leistungserwartungen schließen lässt. 
 
Die Hilfe Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)  ist eine platzgebundene 
Angebotsform, so dass sich auf Grund der Einrichtun gsstrukturen und -größe eine weitgehend 
begrenzte Nutzerquote ergibt. So veränderten sich a uch zwischen 2006 und 2008 die 
Fallzahlen nur minimal (20 pro unter 10.000 der 0 b is 21-jährigen), was einer absoluten Fallzahl 
von 90 im Durchschnitt der letzten drei Jahre entsp richt. Die heilpädagogischen Tagesgruppen 
sind eine Hilfe auf der Schnittstelle der ambulante n Unterstützung der Erziehungsleistung im 
Elternhaus und der Teilversorgung von Kindern in gr uppenbezogenen Angebotsformen einer 
Einrichtung, die sich an den täglichen Schulbesuch anschließt. Sie ist in erheblichem Maße 
dazu geeignet, kompensatorische Erziehungsleistunge n erfolgreich zu vermitteln und 
entsprechende Entlastungseffekte in den Elternhäuse rn zu erzielen. Es kann davon 
ausgegangen werden, dass Kinder in heilpädagogische n Tagesgruppen ohne diese Hilfeform 
schnell an die Grenze der stationären Hilfebedürfti gkeit geraten, so dass häufig eine 
Brückenfunktion dieser Hilfe zwischen ambulanter Be treuung auf der einen und 
Heimunterbringung auf der anderen gegeben ist. Durc h die ortsnahe Versorgungsstruktur mit 
den heilpädagogischen Tagesgruppen ist hier auch ei n sozialräumlicher Effekt möglich, d. h., 
die Kinder können weitgehend in ihren gewohnten Leb ensbezügen verbleiben und auf die 
jeweiligen regionalen Angebote zurückgreifen. In 90  % aller Fälle ist für die Kinder, die die 
Tagesgruppe besucht haben, keine weitere Hilfe zur Erziehung erforderlich.  
 
Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)  
in ambulanter Form verzeichnet auch in Münster stei gende Fallzahlen. Nach den Ergebnissen 
der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlic he in Deutschland (KiGGS) nehmen die 
seelischen Belastungen und Störungen von Kindern, J ugendlichen und jungen Menschen 
weiter zu. Die Studie verweist zu Recht auf die Not wendigkeit einer „möglichst frühzeitigen 
Identifizierung von Kindern und Jugendlichen mit ei nem erhöhten Risiko“, damit diese nicht 
langfristig an einer psychischen Störung erkranken.  Rechtzeitige und angemessene Hilfe 
ermöglicht, dass die Betroffenen in ihren Alltagsbe zügen (Familie, Schule und Freizeit) 
verbleiben und insbesondere als junge Erwachsene ins Berufsleben integriert werden können.

27 
7 Produkt 06.05.02 „Hilfen zur Erziehung in Einrich tungen und Pflegefamilien“ 
 
7.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage (stationäre H ilfen) 
22  
 
Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefam ilien umfassen die Unterbringung und 
Erziehung von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie v on Vätern/Müttern mit ihren Kindern in 
einer Einrichtung der Jugendhilfe. Voraussetzung is t, dass das Wohl und/oder die Erziehung in 
der Herkunftsfamilie allein oder durch ambulante un d teilstationäre Hilfen nicht mehr 
sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewäh rleisten, dass junge Menschen, die in ihren 
Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder dauerhaft einen 
neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht au f Erziehung und Teilhabe am 
gesellschaftlichen Leben eingelöst wird. Bei statio nären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung 
der Erziehungsfähigkeit der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung. 
 
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt  werden sollen, werden mit 
Adoptionsbewerber/-innen mit dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt. 
 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII  
 
 
7.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 
23  
 
Ziele: 
 
1. Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-L eistungen soll bis 2011 auf 45 % reduziert 
und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
 
2. Eine Rückkehr der / des Minderjährigen wird in 56 % der Fälle erreicht. 
 
3. Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufge nommenen Minderjährigen sollen 
innerhalb von Münster untergebracht werden. 
 
4. Der Anteil der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VII I an allen stationären Hilfen mit Ausnahme 
der Kostenerstattungsfälle (§§ 33, 34 SGB VIII) soll um 2 % jährlich gesteigert werden. 
 
 
Zielkennzahlen: 
 
Zum 1. Ziel: Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen (in %)  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
43 % 48 % 47 % 45 % 
 
 
Zum 2. Ziel: Anteil der Minderjährigen in Heimerzie hung, die in ihre Herkunftsfamilie 
zurückgeführt werden (in %) 
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
44 % 56 % 56 % 56 % 
 
 
                                                
 
22  Siehe Produktplan 2009 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
23  ebda

28 
Zum 3. Ziel: Anteil der Minderjährigen in Heimerzie hung, die in Münster untergebracht werden 
(in %) 
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
87 % 75 % 75 % 75 % 
 
Zum 4. Ziel: Anteil der Vollzeitpflege-Fälle (§ 33 SGB VIII) an allen stationären Hilfen mit 
Ausnahme der Kostenerstattungsfälle (§§ 33, 34 SGB VIII) [in %] 
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- - 29 % 31 % 
 
 
Leistungsdaten: 
 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27.2; 41 SGB VIII) gesamt  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
1.587 1.587 1.450 1.450 
 
 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 679 650 650 
 
 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär (ohne Kostenerstattungsfälle)  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 546 546 546 
 
 
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011  Planung 2012 
150 156 158 166 180 
 
 
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
Planung 2012 
- - 388 377 366 
 
 
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Herkunftsfamilie  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
- 100 100 100

29 
 
 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
96 67 100 100 
 
 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in Münster  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
69 54 75 75 
 
 
7.3 Fallzahlenentwicklung 
 
Betrachtet man die Jahresergebnisse der Bestandserh ebungen von 2006 bis 2008 ist 
insgesamt ein Rückgang der stationären  HzE zu verz eichnen. Eine Addition der aufgeführten 
Leistungen in Kapitel 4. ergibt für die Jahre 2006 = 815 Fälle, 2007 = 759 Fälle und 2008 = 728 
Fälle.  
 
Während die Heimerziehung in einer Kriseneinrichtun g (Abklärung) im Zeitraum 2006 auf 2008 
um 12 % angestiegen ist, verzeichnet die Heimerzieh ung gemäß § 34 SGB VIII einen 
Rückgang um 17,5 % von 2006 nach 2008.  
 
 
7.4 Einzelfeststellungen 
 
Der Anteil stationärer Hilfen an Hilfen zur Erziehu ng in 2008 macht insgesamt einen 
Prozentanteil von rund 45 % aus. Stationäre Hilfen werden grundsätzlich nur eingeleitet, wenn 
ambulante Hilfen als nicht ausreichend erscheinen. Auch hier gilt das Prinzip des vorrangigen 
Erhalts familiärer Bindungen und der Verhältnismäßigkeit struktureller Eingriffe. 
 
Die Vollzeitpflege gemäß § 33 Satz 1  liegt bei den  Leistungen in eigener Zuständigkeit höher 
als das Fallvolumen gemäß § 33 Satz 2, welches für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf 
gedacht ist. Einen zunehmenden Anteil machen inzwis chen Kostenerstattungsfälle aus, die mit 
Veränderungen der Zuständigkeitsregelung gemäß § 86  Abs. 6 SGB VIII zusammenhängt. Die 
Stadt Münster bietet eine ganze Reihe von Optionen und Ressourcen für die Unterbringung von 
Kindern in Pflegestellen auch professionell betreuter Art.  
 
Die Fallzahlen der Vollzeitpflege sind in den letzt en 3 Jahren eher rückläufig und sinken von 
ehemals 156 auf aktuell 150 Fälle insgesamt im Jahr e 2008. Als Besonderheit ist zu 
berücksichtigen, dass in der Stadt Münster ca. 100 Kinder und Jugendliche in 
Verwandtenpflegeverhältnissen leben. Davon werden in ca. 30 Fällen Leistungen gem. SGB XII 
geleistet. In ca. 70 Fällen wird hingegen ausschlie ßlich eine Beratungsleistung des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien erbracht. Die Fäll e in der Verwandtenpflege sind bei den 
angegebenen Zahlen in der Vollzeitpflege nicht enthalten. 
 
Sinkende Fallzahlen gelten tendenziell auch für den  Bereich der Heimerziehung gemäß § 34 
SGB VIII, da die Fallzahl von 2006 inzwischen um 66  Fälle gesunken ist, d. h., von ehemals 
378 auf aktuell 312 Fälle.

30 
Im Städtevergleich liegen beide Leistungen auf unterschiedlichem Niveau:  
 
Während die Vollzeitpflege in Münster im Städteverg leich in zunehmender Anzahl unter-
durchschnittlich entwickelt ist (Fallzahl pro 10.00 0 Menschen unter 21 Jahren bei 55,4 im 
Vergleich zum Mittelwert 82,3 im Städtevergleich), ist für die Heimerziehung gemäß § 34 SGB 
VIII ein deutliches Abschmelzen der Bedeutung einge treten. Während im Jahr 2006 die Fallzahl 
pro 10.000 der unter 21-jähriger bei 87 Fällen im V ergleich zu 80 Fällen im Mittelwert lag, ist 
dieses Verhältnis 2008 von 75 Fällen in Münster und  dem Mittelwert der Vergleichsstädte von 
86 Fällen gesunken. Damit hat sich insgesamt eine E ntwicklung ergeben, nämlich eine 
Trendumkehr mit sinkenden Fallzahlen im stationären Bereich. 
 
Zukünftig sollte an einer stärkeren Akzentuierung u nd dem Ausbau der Vollzeitpflege als 
vorrangiger Unterbringungslösung insbesondere für Kinder unter 12 Jahren gearbeitet werden. 
 
Bezüglich der Minderjährigen, die in Heimerziehung ortsnah untergebracht sind, wird 
hervorgehoben, dass mit einer Zielerreichungsquote von 87 % die Zielmarke von 75 % in 2008 
deutlich übertroffen wurde und hier insgesamt auch eine positive Entwicklung zu verzeichnen 
ist. Nur durch eine systematische Pflege des vorhan denen lokalen Angebotes und der 
permanenten Anpassung der Betreuungssettings an die  veränderten Bedarfe der Kinder und 
Jugendlichen lässt sich diese Relation weiter sichern. 
 
Bezogen auf die Zielkennziffer der Rückführung von in Heimen untergebrachten Kindern und 
Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilien, die als Zie lmarke bei rd. 56 % anvisiert wurde, ist mit 43 
% im Ergebnis noch keine befriedigende Situation er reicht. Diese Kennziffer muss im übrigen 
äußerst differenziert beobachtet werden, da sie nur  einen weitergehenden fachlichen Sinn gibt, 
wenn nicht lediglich die bloße Beendigung von Maßna hmen bewertet werden, sondern 
insbesondere die jeweilige Dauer in den unterschied lichen Altersstufungen und der Faktor 
möglicher anderer Anschlusshilfen mit berücksichtig t wird. Die Rückkehr von Kindern in ihre 
Herkunftsfamilien kann unterschiedliche Ursachen un d alterbedingte Faktoren mit sich bringen. 
Sie kann Ausdruck einer gelungenen Förderung der Er ziehung durch Heimerziehung und 
anschließende gelungene Integration in den familiär en Herkunftsrahmen sein, sie kann aber 
andererseits auch Ausdruck eines Scheiterns bzw. ei ner Kontroverse zwischen den 
Hilfeempfängern und der Jugendhilfe als Anbieter von Leistungen sein.  
 
Die Erkenntnisse der Städtevergleichsdaten für 2008  sagen aus, dass rd. 85 % der Hilfen 
gemäß § 34 SGB VIII bereits nach rd. 2 Jahren beend et sind. In welchem Umfang 
anschließende Überleitung beispielsweise in Vollzei tpflegen stattfinden oder eine 
ausschließliche oder überwiegende Rückkehr der Kind er direkt in ihre Familien erfolgt, muss in 
der genauen Bewertung noch geklärt werden. Hier erg eben sich weitere Möglichkeiten des 
fachlichen Controllings, die bereits im Jahr 2008 b ezüglich der länger andauernden Hilfefälle 
gemäß § 34 SGB VIII über die Laufzeiten von länger als 3 Jahren zu einigen Erkenntnissen 
führten. Hier fiel insbesondere die Gruppe der psyc hisch erkrankten Elternteile auf, die bei lang 
andauernden stationären Hilfefällen eine wesentliche Ursache sind.

31 
8 Produkt 06.05.04 „Schutz von Kindern und Jugendli chen“ 
 
8.1 Erläuterung und Auftragsgrundlage 
24  
 
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und  Jugendliche vor negativen Einflüssen auf 
ihre Entwicklung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien 
oder Peer-Groups, als auch für sich direkt auf den/ die Minderjährige/n beziehende Handlungen 
wie Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch.  
 
Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung d er Entstehung gefährdender Situationen 
über die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute 
Entstehen gefährdender Situationen verhindern sollen. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gemäß § 8a SGB 
VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. 
 
Reichen Hilfen im Einzelfall nicht aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten 
abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen. Mind erjährige werden entweder als 
Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut genommen bzw. von 
anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen ni cht zur Gefahrenabwendung 
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Soziald ienstes (KSD) mit komplexem 
Beratungsbedarf werden im multiprofessionellen Team  der Clearingstelle (Ärztliche 
Kinderschutzambulanz) beraten. 
 
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII 
 
 
8.2 Entwicklung der Ziele, Kennzahlen, Indikatoren und Leistungsdaten 
25  
 
Ziele: 
 
1. Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in minde stens 90 % der Fälle längstens 10 
Werktage. 
 
2. In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstuf e gem. gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare 
und gegenwärtige Gefahr) findet noch am Tag der Mel dung eine persönliche 
Kontaktaufnahme statt. 
 
Zielkennzahlen: 
 
Zum 1. Ziel: Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 10 Werktage dauerten  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
94 % 90 % 90 %  90 % 
 
Zum 2. Ziel: Anteil der Fälle mit höchster Gefährdu ngsstufe, an denen am Tag der Meldung ein 
Hausbesuch stattgefunden hat  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
100 % 100 % 100 % 100 % 
 
 
                                                
 
24  ebda 
25  ebda

32 
Leistungsdaten: 
 
Anzahl der Inobhutnahmen  
 
Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Planung 2011 
ff 
92 107 100 100 
 
 
8.3 Fallzahlenentwicklung 
26  
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 2006 2007 2008 
 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a, Abs.3 SGB VIII  
i.V.m. § 1666 BGB 21  34  35  
Anzahl der Inobhutnahmen 
 107 
 118  92  
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 
 92 
 144  171  
Zahl der Meldungseingänge gem. § 8a  
(in 2008 qualifizierte Schätzung)  
   160  
 
 
8.4 Einzelfeststellungen 
 
Als separates Produkt wird der Aufgabenbereich Kind erschutz erst seit Einführung des neuen 
Kommunalen Finanzmanagements im Jahre 2008 geführt und umfasst im wesentlichen 
sämtliche Aktivitäten des Kinderschutzes inklusive der familiengerichtlichen Maßnahmen, als 
auch den Bereich der Inobhutnahmen 
27 . 
 
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII hat der Kinder schutz an programmatischer Bedeutung 
gewonnen. 
 
Im Bereich des Kinderschutzes geben die Fallzahlen kein einheitliches Bild ab. Vielmehr muss 
unterschieden werden zwischen den Zahlen, die ein k onkretes Eingreifen des Jugendamtes im 
Sinne des Wächteramtes gemäß § 8a SGB VIII erforder n und andererseits der Fallzahlen, die 
defakto mit einem Leistungsangebot verbunden sind, wie z. B. Inobhutnahme oder 
Rufbereitschaftseinsätze. 
 
Die obige Tabelle verdeutlicht, dass die Zahl der A nrufungen des Familiengerichts in den 
letzten 3 Jahren zunächst deutlich anstieg von 2006  auf 2007, jedoch in 2008 nahezu gleich 
blieb. Dieses ist eine Entwicklung, die sich nicht mit den bundesweiten Fallzahlen deckt, da 
bundesweit die Fallzahlen von 2007 auf 2008 mit rd. 19 % gestiegen sind.  
 
Die Fälle der Inobhutnahmen sind von 2006 auf 2008 insgesamt gesunken. Es zeigt sich 
insbesondere ein zurück gehendes Nachfrageverhalten  (in erheblichem Umfang von 
sogenannten Selbstmeldern) von Jungen/jungen Männern.  
 
Eine andere Kategorie sind die Rufbereitschaftseins ätze des KSD, die sich überwiegend 
inhaltlich auf akute Krisen und kindesgefährdende S ituationen außerhalb der üblichen 
Dienstzeit beziehen. Dieses in Münster inzwischen p rofessionell aufgebaute 
Rufbereitschaftssystem ermöglicht der Polizei sowie anderen Meldern einen uneingeschränkten 
ganzjährigen Zugang zum Notdienst des Kommunalen So zialdienstes in den Zeiten, in denen 
der reguläre Dienstbetrieb ruht. Die Zahl der Rufbe reitschaftseinschätze hat sich innerhalb von 
                                                
 
26  ebda 
27  Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden hier nicht behandelt.

33 
3 Jahren nahezu verdoppelt, was schließlich auch da zu führte, dass an den Wochenenden eine 
personell verstärkte Rufbereitschaft im Kommunalen Sozialdienst vorgehalten wird. 
 
Mit der wachsenden Sensibilisierung der Gesellschaf t und ihrer Institutionen wächst auch in 
Münster die Zahl der Meldungen, die sich auf den Ki nderschutz beziehen. Hieran sind eine 
Vielzahl von Akteuren beteiligt, angefangen von sor geberechtigten Eltern oder anderweitig 
besorgter Erwachsener, insbesondere auch die Schule n, Krankenhäuser und schließlich die 
Öffentlichkeit insgesamt. Im Jahr 2008 wurde die Za hl der Meldungen gemäß  § 8a SGB VIII 
per Abfrage für die ersten sechs Monate erfasst und  hochgerechnet auf das gesamte Jahr mit 
ca. 160 extern eingegangener Meldungen beziffert. A b 2009 soll hier eine präzise Statistik mit 
monatlicher Erfassung genauere Auskunft über die Za hl insgesamt sowie die 
Zusammensetzung der Meldung und ihre daraus folgend e Bedeutung bezüglich der 
unterschiedlichen Gefährdungsbewertungen Auskunft geben. 
 
In der Folge muss davon ausgegangen werden, dass di e Zahl der Meldungen gemäß § 8a SGB 
VIII und die steigende Zahl der Rufbereitschaftsein sätze mit ursächlich dafür sein wird, dass 
sich tendenziell die Zahl der Hilfebedürftigkeiten bzw. Leistungserfordernisse erhöht. 
 
Während bundesweit 2003 insgesamt 8.100 Sorgerechts entzüge stattfanden, betrug diese Zahl 
2007 bereits 10.800. Dies belegt eine bundesweit an haltende Sensibilisierung. Eine ganz 
andere Frage ist, ob sich die objektive Lage der Ki nder in ihren Familien gleichermaßen 
verändert hat, was nur sehr oberflächlich durch spe ktakuläre Todesfälle oder Fälle von 
schwerster Gewalt an Kindern erklärt werden kann. 
 
Der Bereich des Kinderschutzes zeigt, dass eine sta tistische Auswertung bezogen auf den 
Gehalt der fachlichen Analysen und daraus folgenden  Schlussfolgerungen in besonders 
sensibler und sorgfältiger Weise erfolgen muss. Vor  kausal einfachen Schlussfolgerungen ist 
eher zu warnen, insbesondere mit Rückwirkung auf er forderliche Leistungsveränderungen oder 
Kostengrößen.  
 
Für den Bereich der Inobhutnahmen in Münster hat sich bei einer Zielmarke von 90 % bei rd. 94 
% die Frist von 10 Werktagen einhalten lassen. Dabe i ist zu berücksichtigen, dass der 
Gesetzgeber erst mit der Novellierung des § 42 SGB VIII im Jahre 2005 eine präzise Regelung 
zur Beendigung der Inobhutnahme durch das Ereignis „Inanspruchnahmen von 
Hilfen/Leistungen gemäß SGB“ eingeführt hat und ins oweit entweder das Kind oder der 
Jugendliche nach Inobhutnahme in die elterliche Obh ut zurückkehrt oder durch 
Inanspruchnahme einer Leistung die Inobhutnahme beendet wird.  
 
Grundsätzlich ist es fachlich erstrebenswert, die S chutzmaßnahmen, die in speziellen 
Einrichtungen stattfinden, so kurz wie möglich zu h alten. Zum einen hat das rechtliche 
Instrumentarium immer vorläufigen Charakter und zum  anderen bieten die 
Inobhutnahmeeinrichtungen keine längerfristige und individuell angepasste Lösung. 
  
Mit den Familienrichtern beim Amtsgericht Münster w urde bezüglich der  familienrichterlichen 
Beteiligung verabredet, dass auch kurzfristig das F amiliengericht angerufen werden soll, soweit 
Eltern der Inobhutnahme ihrer Kinder nicht zustimme n und insofern eine familiengerichtliche 
Entscheidung in der Regel herbeizuführen ist. Dies fördert im Interesse von Kindern und 
Jugendlichen und ihren Eltern ebenfalls den Klärung sprozess des Übergangszustands in 
sinnvoller Weise. 
 
Der Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe (akute Kindesgefährdung), die noch am Tag 
der Meldung mit einem Hausbesuch überprüft und ggf.  festgestellt werden, ist von der 
Zielmarke her wie im konkreten Einzelergebnis bei 1 00 % anzusetzen und erreicht. Diese unter 
Sicherheitsaspekten relevante Zielmarke verdeutlich t, dass Kinderschutz in akuten 
Gefährdungsfällen keinen Zeitverzug duldet und auch  keine Ausnahme zulässt. Diesem Ziel 
entspricht im Übrigen die seit längerem in der Disk ussion befindliche Änderung des 
Kinderschutzrechts zu § 8a SGB VIII.

34 
 
9. Instrumente und Verfahren zur Steuerung 
 
9.1 Fach- und Finanzcontrolling 
 
Ziele und strategische Ausrichtung des Finanz- und Fachcontrollings  
 
Controlling im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami lien versteht sich als ein System der 
Führungsunterstützung, das  
 
 zielorientierte Planung koordiniert, 
 zielbezogene Daten über das Verwaltungshandeln und  seine Rahmenbedingungen 
identifiziert, aufbereitet, bereitstellt und regelmäßig kontrolliert, 
 differenzierte Abweichungsanalysen vornimmt sowie Maßnahmen zur Gegensteuerung 
vorschlagen. 
 
Die vom Fach- und Finanzcontrolling begleiteten Con trollingprozesse laufen danach in der 
Regel in den folgenden vier Handlungsschritten ab, die als aufeinander bezogene und 
voneinander abhängige Elemente eines Regelkreislaufs angesehen werden können: 
 
 einer zielorientierten Planung, bei der strategisc he Amtsziele, gesetzliche 
Rahmenbedingungen oder politische Richtungsvorgaben  so in operative Ziele 
umformuliert werden, dass diese an festgelegten Ind ikatoren messbar und überprüfbar 
sind, 
 
 einer regelmäßigen Zielkontrolle, bei der die für die Zielerreichung erforderlichen 
fachlichen sowie finanziellen Daten und Fakten gesa mmelt, ausgewertet und bezogen 
auf das angestrebte Endergebnis prognostiziert werden, 
 
 einer differenzierten Abweichungsanalyse, bei der Gründe für mögliche Abweichungen 
vom Endergebnis benannt und dargestellt werden und 
 
 einer planbezogenen Steuerung, bei der auf der Bas is der Abweichungsanalyse 
entweder Empfehlungen für (gegen-) steuernde Maßnah men gegeben werden, um das 
angestrebte Ziel dennoch zu erreichen oder gegebene nfalls Korrekturen der Planung 
vorgenommen werden, wenn sich Ausgangsprämissen (z.  B. gesetzliche 
Rahmenbedingungen) verändert oder als unzutreffend erwiesen haben. 
 
Die Erarbeitung solcher Prozessschritte ist gemeins ame Aufgabe der Führungskräfte, des für 
das Controlling zuständigen Fachbereichs und - je n ach thematischem Bedarf - weiterer 
Fachkräfte des Amtes. 
 
Die Planungsphase ist dabei von besonderer Bedeutun g und nimmt häufig die meiste Zeit in 
Anspruch. Denn Zielvereinbarungen liegt oft ein intensiver fachlicher Diskurs zugrunde, bei dem 
kontroverse Meinungen zu einer gemeinsamen, konkret en Handlungsmaxime 
zusammengeführt werden müssen. Bei solchen Aushandl ungsprozessen spielt die finanzielle 
Realisierbarkeit der Ideen und Vorschläge eine ents cheidende Rolle. Nur Ideen, die 
versprechen, mit den zur Verfügung stehenden Mittel n die intendierte fachliche Zielrichtung zu 
erreichen, können letztlich umgesetzt werden. Erst unter diesen Voraussetzungen können die 
weiteren Controllingschritte der Sicherung des Arbe itserfolgs und der strukturierten 
Selbstüberwachung des Amtes dienen.

35 
 
 
Controlling im Bereich der erzieherischen Hilfen 
 
Zielorientierte Planung 
 
Der Kommunale Sozialdienst (KSD) hat im Jahr 2008 e inen dreijährigen 
Qualitätsentwicklungsprozess abgeschlossen. Ausgehe nd von fachlichen Leitlinien ist es 
gelungen, einen Produktkatalog zu entwickeln, der s ämtliche im KSD angebotenen Leistungen 
abbildet. Darüber hinaus wurden für jedes Produkt P rozess- und Strukturqualitäten formuliert 
sowie Ergebnisstandards festgelegt, die anhand von Indikatoren gemessen und überprüft 
werden können. Sowohl der Produktkatalog als auch d ie Ziele orientieren sich am NKF-
Haushalt, sind aber teilweise weiter ausdifferenziert und umfangreicher. 
 
Alle Produktbeschreibungen und Zielvereinbarungen z usammengefasst bilden das 
Qualitätshandbuch des KSD. Dem Ausschuss für Kinder , Jugendliche und Familien wurden die 
Grundzüge in seiner Sitzung am 10.06.2009 unter der  Überschrift 
„Qualitätsentwicklungsprozess und -handbuch im Komm unalen Sozialdienst“ vorgestellt. Als 
verbindliche Arbeitsgrundlage soll dieses Handbuch garantieren, dass bezirksübergreifend 
qualitative Mindeststandards eingehalten werden und  transparent ist, welche Ergebnisse bei 
der Inanspruchnahme eines Produkts erwartet werden können.   
 
Mit Einsatz des Handbuchs müssen Überprüfungsverfah ren sichergestellt sein, die Auskunft 
geben, ob die dargestellten Standards und Zielvorga ben eingehalten werden. Gemeinsam mit 
den Haushaltskennzahlen stellen sie daher den Ausga ngspunkt für das weitere Controlling im 
KSD dar.  
 
Das Controlling  hat sich im Bereich der Produktgru ppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien“ in den letzten Jahren hauptsäc hlich auf Entwicklungen bei den Produkten 
„Hilfen zu Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung“ (ambulante Hilfen) sowie „Hilfen zur 
Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien“ (sta tionäre Hilfen) konzentriert, weil dort die 
wesentlichen Aufwendungen der gesamten Produktgruppe entstehen.  
 
 
Regelmäßige Zielkontrolle 
 
Zur regelmäßigen Kontrolle der vereinbarten Ziele w erden derzeit hauptsächlich Auswertungen 
aus der seit Beginn 2008 im KSD eingesetzten Jugend amtssoftware LogoData verwandt. 
Hierdurch lassen sich zum Beispiel Fallzahlentwickl ungen, Laufzeiten von Hilfen oder 
Lebensorte von untergebrachten Kindern nachhalten u nd überprüfen. Zu festgelegten Terminen 
werden ausgewählte Daten abgefragt und mit den aus der Haushaltssoftware (SAP) 
gewonnenen Finanzdaten in Bezug gesetzt.  
 
Ein weiteres Instrument zur Überprüfung der Zielvor gaben ist der sogenannte „Tacho“, der für 
den ambulanten Leistungsbereich darstellt, wie sich  der Verbrauch von Fachleistungsstunden 
sowohl aktuell als auch perspektivisch bis zum Jahr esende voraussichtlich entwickeln wird. 
Ferner kann die jeweilige Trägerauslastung sowie di e Stundenverteilung auf die einzelnen 
Träger abgelesen werden.  
 
Komplettiert wird die Datenauswertung durch die Fac hstatistik des KSD, durch die Kennzahlen 
und Indikatoren abgefragt werden, die über die Software LogoData hinaus erfasst werden.  
 
Die gesammelten Daten können von den Fachabteilunge n jederzeit abgefragt werden. Un-
abhängig davon werden zum Ende eines jeden Quartals  alle Daten aufbereitet und komprimiert 
dargestellt. Vermeintliche fachliche und finanziell e Zielabweichungen können dadurch erkannt 
und Maßnahmen zur Gegensteuerung vereinbart werden.  Solche Maßnahmen können sehr

36 
verschieden sein und reichen von einfachen Abänderu ngen bestehender Verfahrensstandards 
bis zu aufwändigen und differenzierten Auswertungen bestimmter Themenkomplexe.  
 
Differenzierte Abweichungsanalyse und planbezogene Steuerung 
In 2008 wurden schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen vertiefte Analysen vorgenommen: 
 
 Heimunterbringungen, die länger als drei Jahre and auern, 
 Dauer der Unterbringung in Bereitschaftspflege, 
 konzeptionelle Ausrichtung der Heilpädagogischen T agesgruppen (HTG) und 
 Heimunterbringungen, die außerhalb Münsters geleis tet werden. 
 
Die methodische Vorgehensweise war sehr unterschied lich angelegt. Es wurden sowohl 
stichprobenartige Aktenanalysen, als auch Vollerheb ungen durchgeführt. Weitere Informationen 
wurden durch Erhebungsbögen oder strukturierte Interviews gewonnen.  
 
Exemplarisch ist die Auswertung der Heimfälle gem. § 34 SGB VIII, die im Jahr 2008 außerhalb 
Münsters geleistet wurden, im folgenden Exkurs darg estellt. Mit der Datenerhebung wurden 
Gründe für Unterbringungen in auswärtigen Einrichtu ngen aufgezeigt. Sie können als 
Diskussionsgrundlage für die Jugendhilfe- und Bedar fsplanung mit münsteraner Trägern 
stationärer Erziehungshilfen dienen.  
 
So erfordern zum Beispiel der hohe Anteil von Förde rschülerinnen und Förderschülern sowie 
von Kindern und Jugendlichen mit psychiatrischem Be handlungsbedarf neue oder 
passgenauere Angebote. 
 
Es lassen sich generalisierende Aussagen treffen. So ist es gelungen, 
 
 Hilfen strukturiert zu erfassen, 
 Begründungszusammenhänge für Hilfeverläufe zu syst ematisieren, 
 Notwendigkeiten für eine Modifikation interner Fal lbearbeitungsstandards zu erkennen 
und einzuleiten und 
 erforderliche Angebotsveränderungen für die betrof fenen Kinder und Jugendlichen 
darzustellen und zu initiieren. 
 
Vor allem der letzte Punkt verdeutlicht, dass zu ei ner erfolgreichen Umsetzung von 
gewonnenen Erkenntnissen immer auch der Dialog mit den freien Trägern gehört. Nur durch 
eine vertiefte und konstruktive Auseinandersetzung mit den Anbietern erzieherischer Hilfen 
kann es gelingen, die Angebote für  Kinder, Jugendl iche und ihre Familien passgenau zu 
gestalten.  
 
Um diesen Dialog regelmäßig und strukturiert zu füh ren, besteht bereits seit 2004 der 
Qualitätszirkel Sozialpädagogische Familienhilfe (S PFH, § 31 SGB VIII). Unter der 
Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien treffen sich alle in Münster im 
Bereich der SPFH tätigen Träger viermal im Jahr, um  über fachliche Entwicklungen und Ideen 
für Angebotsveränderungen zu beraten. Ein Ergebnis dieses Qualitätszirkels ist beispielsweise 
das Konzept der familienunterstützenden Nachsorge, durch das bestimmte Familien auch über 
die reguläre Laufzeit einer SPFH hinaus Unterstützu ng erhalten können. Zukünftig soll ein 
ähnlicher Dialog auch mit den anderen Anbietern erzieherischer Hilfen geführt werden. 
 
In 2008 wurde eine Neuregelung der Qualitätsdialoge  gemäß den Rahmenverträgen I und II 
beschlossen, die ab 2009 - beginnend mit den statio nären Trägern - mehr als bisher fachlich-
inhaltliche Ziele und Qualitäten fokussieren soll. Perspektivisch soll es dadurch auch möglich 
werden, ein gemeinsames Verständnis von der erwünsc hten Wirkung einer Hilfeform zu 
entwickeln und in entsprechenden Vereinbarungen festzuhalten.

37 
Ergänzend zu den bereits festgelegten Zielen, Kennz ahlen und Indikatoren können solche 
Vereinbarungen dann wiederum Grundlage und Ausgangs punkt für den dargestellten 
Controllingkreislauf bilden. 
 
EXKURS 
Auswertung der in 2008 außerhalb Münsters begonnenen Hilfen gemäß § 34 SGB VIII 
 
Grundlage der vorliegenden Auswertung waren alle Hi lfen gem. § 34 SGB VIII, die in 2008 
begonnen haben in Einrichtungen außerhalb Münsters untergebracht wurden. Es handelt sich 
insgesamt um 24 Fälle. 
 
Geschlechtliche Verteilung 
Innerhalb der ausgewerteten Fallmenge waren 17 Kinder und Jugendliche männlich, 7 weiblich. 
Nationalität 
Von den 24 Kindern und Jugendlichen hatten 9 eine Z uwanderungsgeschichte, 15 keine 
Zuwanderungsgeschichte. 
 
Alter bei Unterbringung 
Abbildung 8: Altersverteilung 
 
Schulform bei Unterbringung 
 
Abbildung 9: Aufteilung auf Schulformen 
0 1
8
14 
1
0
2
4
6
8
10 
12 
14 
unter 6 Jahre 6 bis unter 10 
Jahre 
10 bis unter 
14 Jahre 
14 bis unter 
18 Jahre 
über 18 Jahre 
 
14 5
4
1
Grundschule 
Realschule 
Hauptschule 
Förderschule

38 
 
Unterbringungsort 
 
7 Kinder und Jugendliche wurden im näheren Umkreis von Münster untergebracht, 17 weiter 
entfernt und / oder außerhalb NRW. 
 
Vorangegangene HzE* 
Abbildung 10: Aufteilung HzE 
* = erfasst wurden alle Hilfen, die in den letzten fünf Jahren vor der aktuellen Unterbringung 
geleistet wurden 
 
Diagnose / Problembeschreibung (Mehrfachnennungen möglich ) 
 
Abbildung 11: Aufteilung Diagnose 
 
6
5
7
6
0 1 2 3 4 5 6 7
keine 
 ausschließlich 
ambulant 
ausschließlich 
stationär 
Kombination mehrerer 
Hilfen 
 
 
4
2
11 
9
4
10 
0 2 4 6 8 10 12 
Gew alterfahrungen 
psychiatrische Diagnostik 
Störung Sozialverhalten 
Überforderung Eltern 
sexuell abw eichendes 
Verhalten 
Schulprobleme

39 
Zugang: 
 
In 21 Fällen stellten die Eltern / Sorgeberechtigte n einen Antrag auf HzE, einmal beantragte der 
junge Volljährige selbständig die Hilfe. In 2 Fälle n war eine Gerichtsentscheidung Grundlage 
der gewährten Hilfe. 
 
Vorheriger Aufenthaltsort 
Abbildung 12: Aufteilung vorheriger Aufenthaltsort 
Beteiligung an der Unterbringung (Mehrfachnennungen möglich) 
 
Abbildung 13: Aufteilung Beteiligung an der Unterbringung 
 
10 
6
5
3
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 
Eltern/Elternteil Kriseneinrichtung Klinik stationäre 
Einrichtung 
 
 
3
3
22 
6
5
0 5 10 15 20 25 
sonstige 
Schule 
Bezirksübergreifende 
Fachdienste 
Amtsärztin 
Fachdienst 
Eingliederungshilfe

40 
Abbildung 14: Gründe für die Unterbringung außerhalb Münsters 
 
 
9.2  Fachliche Standards 
 
 Der Kommunale Sozialdienst hat im Rahmen der Teiln ahme an einem 
Qualitätsentwicklungsprojekt des LWL Standards in d er Fallbearbeitung formuliert. Ein 
vorliegendes Qualitätshandbuch beinhaltet bezirksüb ergreifende Mindeststandards für 
Prozessabläufe sowie Ergebnis- und Strukturqualität en. Eine Weitentwicklung von 
Qualitätssicherungssystemen ist vorgesehen. Dies ge schieht über eine laufende 
Qualitätsanpassung (Dienstvorschriften, Arbeitshilfen, Formulare) sowie die Entwicklung 
von Qualitätssicherungsstrukturen (Qualitätsbeauftr agte, EDV-Handbuch-Gestaltung, 
Evaluationsverfahren).  
 
 Aufgrund der Teilnahme an der Fortbildung „Der Fal l im Feld – Methoden 
sozialräumlicher Familienhilfen für die Zielerarbei tung“ von Frau Dr. Lüttringhaus 
verfügen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KSD über Haltungen, Prinzipien und 
Standards sowie methodisches Vorgehen in der Zieler arbeitung. Die Fortbildung sichert 
ein gleiches Verständnis der zusammenarbeitenden In stitutionen öffentlicher und freier 
Träger der Jugendhilfe von der Entwicklung und Begl eitung passgenauer Hilfen für 
Kinder, Jugendliche und deren Familien. 
 
 Bei der Prüfung und Einleitung von stationären Hil fen zur Erziehung gemäß §§ 33 und 
34 SGB VIII (Vollzeitpflege und Heimerziehung) best eht eine verpflichtende Beteiligung 
des bezirksübergreifendes Fachdienstes.  
 
 Im Rahmen des Abschlusses von Leistungs-, Entgelt-  und 
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nimmt das Amt f ür Kinder, Jugendliche und 
Familien entsprechend der gesetzlichen Rahmenbeding ungen die Möglichkeiten der 
steuernden Einflussnahme auf die Anpassung der Ange botsstruktur an den Bedarf 
wahr. Diese Aufgabe wird von der sogenannten „Örtli chen Kommission“ 
wahrgenommen, in der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen d er Abteilungen 51.3 und 51.4 
vertreten sind. 
 
 Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist ei ne HzE-Steuerungsgruppe installiert, 
die neben der Amtsleitung eine abteilungsübergreifende Zusammensetzung hat (51.0, 
51.3, 51.4, 51.5) 
 
 
 
 
 
912 
3 Schutzraum 
Abgrenzung von Eltern 
spezifische Angebote in MS 
fehlen

41 
9.3.  Entwicklung weiterer Strategien 
 
Unter dem Kapitel „Entwicklung weiterer Strategien“  werden denkbare Möglichkeiten der 
steuernden Einflussnahme vorgestellt. Dahinter steh t ein prozesshaftes und kommunikativ 
ausgerichtetes Planungsverständnis. Das Interesse, in Entwicklungen steuernd einzugreifen, 
besteht aus dem Rechtsauftrag der Gesamtverantwortu ng und Planungsverantwortung  gem. 
§§ 79 und 80 SGB VIII. 
 
Aufbauend auf dem bisher erreichten Stand der inhal tlichen und strukturellen 
Angebotsentwicklung soll es in den nächsten Jahren weiterhin gelingen, Hilfen  zielorientiert 
und nachhaltig zu gestalten. Alle Steuerungsaktivit äten berühren sowohl die qualitative, als 
auch die fiskalische Ebene und folgen dem Grundsatz , Hilfen für Familien familienbefähigend 
auszugestalten.  
 
Die Einführung der Jugendamtssoftware „Logo Data“ u nterstützt im Bereich der Hilfen zur 
Erziehung sowohl die sozialarbeiterischen Abläufe b ei der Hilfeplanvorbereitung, Einleitung, 
Durchführung  und Beendigung, als auch die kostenmä ßige Abwicklung der Hilfen in der 
wirtschaftlichen Jugendhilfe.  
 
Mit Einführung dieser integrierten Datenverarbeitun g ist die Möglichkeit verbunden, ein 
operatives und strategisches Controlling für den Au fgabenbereich der Hilfen zur Erziehung 
aufzusetzen. 
 
 
Zu den Controlling-Instrumenten in diesem Zusammenhang gehören zum Beispiel: 
 
 Berechnung Kosten pro Fall, 
 Entwicklung ambulanter und stationärer Hilfen zur Erziehung im monatlichen Vergleich, 
 Erfassung qualitativer Strukturmerkmale der Hilfee mpfänger/innen (z.B. Alter, 
Geschlecht, Nationalität,  Familiensituation, Aufenthalt vor Beginn der Hilfe). 
 
Diese Informationen sind in aufbereiteter Form wert voll für Leitungskräfte, Jugendhilfeplanung, 
externe Fachkräfte in der AG 78/6 sowie politische Entscheidungsträger. Damit können 
Fragestellungen, wie sich Problemlagen weiter entwi ckeln und ob mit vorhandenen 
Maßnahmen diesen Problemen noch adäquat begegnet werden kann, beantwortet werden. 
 
Auf der Grundlage von Längsschnittuntersuchungen zu  Hilfeverläufen können zum Beispiel 
„Hilfekarrieren“ analysiert werden. 
 
Zu analysieren ist auch, wie die vermutete Korrelat ion von steigenden Hinweisen und 
Meldungen im Kontext des Kinderschutzes und die ste igende Fallzahl im ambulanten Bereich 
zusammenhängt. 
 
Mit der Übernahme der offenen Ganztagsschule (OTGS)  durch das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien erfolgt eine engere Kooperation zwisch en Schule und Jugendhilfe. Im Rahmen 
von Gesprächen mit allen Grundschulen sind von viel en Schulen Kinder mit besonderem 
Förderbedarf benannt worden. Durch die Einrichtung von „Förderinseln“ werden diese Kinder im 
System Schule pädagogisch betreut und begleitet. Ei ne Einrichtung einer Hilfe zur Erziehung 
wird im günstigsten Fall entbehrlich. 
 
Auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenkonzepte I - IV wird für die teilstationären Hilfen zur 
Erziehung ein weiteres Rahmenkonzept entwickelt. Di eses Konzept erfordert eine integrierte  
Abstimmung der Bereiche Schule, OGTS, Förderhorte, heilpädagogische Horte und 
Tagesgruppen.

42 
10.  Ausblick 
 
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über d ie Kosten- und Fallzahlenentwicklung der 
Hilfen zur Erziehung in Münster.  
 
Trotz vielfältiger Steuerungsaktivitäten ist progno stisch nicht davon auszugehen, dass das 
erforderliche Finanzvolumen für den Bereich Hilfe z ur Erziehung reduziert werden kann. Die 
Gesamtausgaben annähernd zu halten, ist daher eine realistische Zielmarke.  
 
Darüber hinaus bedeuten die Tarifabschlüsse und die  in der Folge geschlossenen 
Entgeltvereinbarungen ein bedeutend steigendes Ausg abevolumen. Auch die fachliche 
Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche zunehmend in stationären Intensivmaßnahmen 
unterzubringen, hat erhebliche Folgen für die Kostenentwicklung.  
 
Sowohl im Kapitel „Fachliche Standards“ und im Kapitel „Entwicklung weiterer Strategien“ wird 
deutlich, wie umfassend das Amt für Kinder, Jugendl iche und Familien Steuerungspotentiale 
sinnvoll auslotet. Dabei sind wesentliche Eckpfeile r der Ausbau präventiver Maßnahmen zur 
Begrenzung kostenintensiver Hilfen zur Erziehung so wie der fachliche Maßstab „Ambulant vor 
Stationär“.  
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien befind et sich in einem permanenten Prozess der 
Kostenkontrolle und ist im Vergleich zu vielen Stad tjugendämtern gut aufgestellt. Dies hängt 
auch damit zusammen, dass das fachliche und finanzi elle Controlling in den internen 
Steuerungsgremien eine hohe Priorität hat und in alle Abstimmungsprozesse eingebunden ist.  
 
Die eingeleiteten Maßnahmen zur Wirkungsorientierun g in den Hilfen zur Erziehung sowie 
Qualitätsentwicklung werden weiter intensiviert und ausgebaut.  
 
Der 11. Kinder – und Jugendbericht fordert ein „Auf wachsen in öffentlicher Verantwortung“ und 
dies bedeutet für den Bereich der Hilfen zur Erzieh ung, einen kostenintensiven Beitrag zur 
erforderlichen Sozialisationsleistung der Gesellschaft zu erbringen.

43 
ANLAGE 
 
Überblick über die wichtigsten Fallzahlen 
 
 
 
 
Ambulante Hilfen zur Erziehung  
 
Fallzahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 
2006 2007 2008 
Versorgung in Notsituationen  
§ 20 SGB VIII   
 
10 
 14  15  
Fälle ambulant betreutes Wohnen  
§ 27 II SGB VIII 
 
16 
 13  7 
Fälle aufsuchender Familientherapie  
§ 27 II SGB VIII 
 
13 
 10  7 
Fälle sozialer Gruppenarbeit  
§ 29 SGB VIII 
 
63 
 40  66  
Fälle Erziehungsbeistand  
§ 30 SGB VIII 
 
193 
 180  205  
Sozialpädagogische Familienhilfe  
§ 31 SGB VIII (Fälle SPFH insgesamt) 
 
229 
 231  309  
Fälle intensiver sozialpäd. Einzelbetreuung  
§ 35 SGB VIII 
 
21 
 13  4 
Ambulante Eingliederungshilfen  
§ 35 a SGB VIII 
 
79 
 72  90  
Ambulante Hilfen für junge Volljährige  
(addierte Zahlen aus o. g. Leistungen gem. § 41 i.V .m.  §§ 27, 
30, 35, 35 a SGB VIII) 
 
54 
 44  39  
 
 
 
Teilstationäre Hilfen zur Erziehung  
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 
2006 2007 2008 
Fälle von Erziehung in einer Tagesgruppe (HTG)  
§ 32 SGB VIII 
 
90 
 89  96  
Fälle der Betreuung in heilpädagogischen Horten  
§ 27.2 SGB VIII 
 
54 
 53  56

44 
 
 
 
Stationäre Hilfen zur Erziehung 
  
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
 
2006 2007 2008 
Gem. Wohnform Mütter/Väter u. Kinder  
§ 19 SGB VIII 
 
25 
 28  24  
Vollzeitpflege  
§ 33 SGB VIII 
 
156 
 145  150  
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 
§ 34 SGB VIII 
 
107 
 113  120  
Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnform  
§ 34 SGB VIII 
 
378 
 326  312  
Stationäre Eingliederungshilfen  
§ 35 a SGB VIII 
 
32 
 45  40  
Stationäre Hilfen für junge Volljährige (addierte Zahlen aus  
o. g.Leistungen § 41 i.V.m. §§ 33, 34, 35a SGB VIII) 
 
117  102  82  
 
 
 
 
Inobhutnahmen (Schutz von Kindern und Jugendlichen)
 
 
Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 2006 2007 2008 
 
 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8 a, Abs.3 SGB VIII  
i.V.m. § 1666 BGB 
 
21 
 34  35  
 
Anzahl der Inobhutnahmen 
 
107 
 118  92  
 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 
 
92 
 144  171  
 
Zahl der Meldungseingänge gem. § 8a  
(in 2008 qualifizierte Schätzung) 
 
 
   160

Berichtsvorlage

2566 Zeichen

V/0496/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
HzE-Bericht 2009 - Hilfen zur Erziehung in Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.12.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt hiermit erstmals einen Bericht „Hilfen zur Er-
ziehung in Münster“ vor.  
 
Hilfen zur Erziehung – das bedeutet in erster Linie, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung 
zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu unterstützen und die Erziehungskompetenz der 
Personensorgeberechtigten zu stärken. Die Verknappung öffentlicher Mittel bei gleichzeitiger 
Verdichtung gesellschaftlicher bzw. familiärer Problemlagen stellt Kommunen vor besondere 
Herausforderungen. Jugendhilfe und insbesondere Hilfen zur Erziehung als zentraler Kostenfak-
tor müssen sich im Zuge der Diskussionen um den städtischen Haushalt zunehmend legitimie-
ren. Neben der Realisierung von Rechtsansprüchen sind verstärkt Aspekte der Wirkungsorientie-
rung der Hilfen zur Erziehung voranzutreiben.  
 
Der Bericht „Hilfen zur Erziehung in Münster“ vermittelt einen Überblick über die Entwicklung der 
Kosten- und Fallzahlentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf der Datenbasis von 
2006-2008 und bedient sich dabei der Systematik des NKF-Haushalts. 
 
Im Einzelnen enthält der Bericht Hilfen zur Erziehung  
 
• eine Einführung in die gesamtgesellschaftlichen Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen  
und Familien und die damit verbundenen Entwicklungen und Herausforderungen 
 
• Kerndaten 2008 
 
• die  Budgetentwicklung von 2006- 2008 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0496/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Vogt 
Herr Materla 
Frau Thesing 
Herr Lembeck 
Frau Trockel 
Herr Rheinhard 
Ruf: 
492-5175 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.10.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0496/2009 
 
 
• die Darstellung der Produkte 
 
9 „Hilfen zur Erziehung in der eigenen Wohnung (ambulante und teilstationäre Hil-
fen) 
 
9 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien (stationäre Hilfen) 
 
9 Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahme) 
 
• Instrumente und Verfahren zur Steuerung (Controlling) 
 
• Weiterentwicklungsperspektiven zur bedarfsgerechten Steuerung und Kostencontrolling 
 
Der erste Bericht in dieser Form ist als Grundlage zu verstehen, die in den Folgejahren weiter-
entwickelt, differenziert und verbessert werden wird. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
HzE-Bericht 2009 – Hilfen zur Erziehung in Münster

Beratungsverlauf (1)

02.12.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0496/2009
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37