0618/2019
Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule
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Anlage_2_Synopse_FORUM-Nutzungsordnung
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Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 1 Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule (Synopse) Bisherige Nutzungs- und Entgeltordnung Künftige Nutzungs- und Entgeltordnung Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Vortragssälen im Forum der Volkshochschule Köln vom 14. Januar 1986 Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule Köln Für die Vermietung von Vortragssälen im Forum der Volkshochschule Köln (VHS) gelten die folgenden Bestimmungen: § 1 (1) Die Vermietung von Vortragssälen im Forum der VHS erfolgt durch die Stadt Köln, Volkshochschule (2) Die Vortragssäle im Forum der VHS werden Dritten in der Regel nur für bildungsfördernde, kulturelle, gemeinnützige oder sonstige im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen miet weise überlassen. Eine Vermietung erfolgt nur, wenn Belange der Volkshochschule oder sonstige öffentliche Interessen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. (3) Die Vortragssäle im Forum der VHS können ausnahmsweise zu gewerblichen Zwecken vermietet werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. (4) Ein Rechtsanspruch auf Vermietung der Vortragssäle im Forum der VHS besteht nicht. § 1 Widmungszweck (1) Das FORUM Volkshochschule ist ein Veranstaltungsort der Stadt Köln. Es befindet sich im stadteigenen „Kulturzentrum am Neumarkt“ und ist über das gemeinsam mit den Museen Rautenstrauch-Joest und Schnütgen genutzte Foyer des „Kulturzentrums am Neumarkt“ zu erreichen. (2) Das FORUM Volkshochschule dient der Stadt Köln, um dort insbesondere Veranstaltungen des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule der Stadt Köln, des Rautenstrauch-Joest- Museums, des Museum Schnütgen sowie anderer städtischer Dienststellen durchzuführen. (3) Darüber hinaus kann das FORUM Volkshochschule außenstehenden Dritten nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung für bildungsfördernde, kulturelle, gemeinnützige oder sonstige im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt nur, wenn Belange des Amts für Weiter- bildung/Volkshochschule und der Museen Rautenstrauch-Joest und Schnütgen nicht beeinträchtigt werden. (4) Die Nutzung des FORUM Volkshochschule ist ausgeschlossen für: 1. Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter, 2. Veranstaltungen mit Tieren (z. B. Zuchtschauen, Leistungsschauen), 3. Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmer/innen. Eine Überlassung des FORUM Volkshochschule ist weiterhin ausgeschlossen, sofern das FORUM Volkshochschule zur Durchführung Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 2 von Veranstaltungen genutzt werden soll, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antisemitisches, radikalislamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es von dem Nutzer / der Nutzerin selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern / Besucherinnen der Veranstaltung. § 2 Die Vermietung erfolgt nur auf einen schriftlichen Antrag, der folgende Angaben enthalten muß: 1. Name und Adresse des Mietbewerbers; 2. Name des verantwortlichen Leiters der geplanten Veranstaltung; 3. Zweck der Veranstaltung; 4. vorgesehene Nutzungszeit und 5. erwartete Teilnehmerzahl. Handelt es sich bei dem Mietbewerber um einen Verein oder eine juristische Person, so sind auch Name und Adresse der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer anzugeben. Bei nicht rechtsfähigen Personengruppenist-unter Nachweis der Vollmacht- eine volljährige Person zu benennen, die zur Vertretung der Gruppe berechtigt ist. § 2 Überlassung zur Nutzung (1) Die Nutzungsüberlassung ist schriftlich oder in Textform bei der Stadt Köln, Amt für Weiterbildung / Volkshochschule anzufragen. Die Anfrage soll folgende An-gaben enthalten: • Name und Adresse des Interessenten / der Interessentin, • Name und Adresse einer verantwortlichen Person, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sein wird, • genaue Bezeichnung von Zweck und Inhalt der Veranstaltung, • vorgesehene Nutzungszeit, einschließlich Auf- und Abbauzeiten, • erwartete Teilnehmendenzahl. (2) Handelt es sich bei dem Interessenten / der Interessentin um eine juristische Person oder eine/n Minderjährige/n, sind auch Name und Adresse der /des gesetzlichen Vertreterin/s anzugeben. (3) Zur Überlassung des FORUM Volkshochschule kommt es durch den Abschluss eines privatrechtlichen Mietvertrags mit dem Nutzer / der Nutzerin. Ein Nutzungsanspruch entsteht erst aufgrund des Abschlusses des privatrechtlichen Mietvertrags. § 3 (1) Der Mieter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, daß die Veranstaltung von Beginn bis Ende unter der Aufsicht eines verantwortlichen Leiters steht. Verantwortlicher Leiter kann nur eine geschäftsfähige Person sein. Die Stadt Köln, VHS, kann verlangen, daß zusätzliches Aufsichtspersonal gestellt wird. (2) Die vermieteten Räume dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und Eignung auf eigene Verantwortung benutzt § 3 Nutzung (1) Der Nutzer / Die Nutzerin haben die Würde des „Kulturzentrums am Neu-markt“ zu achten, die zugänglichen Räume und Sachen pfleglich zu behandeln sowie dafür Sorge zu tragen, dass Verstöße gegen den in § 1 Abs. 4 Satz 2 dargestellten Widmungszweck oder strafbare Handlungen durch Teilnehmende seiner / ihrer Veranstaltung umgehend unterbunden werden. (2) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Abs. 1 festgelegten Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 3 werden. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, daß andere Personen und Sachen weder gefährdet noch geschädigt werden. Der Lehrbetrieb der VHS und andere Veranstaltungen dürfen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. (3) Schäden sind dem Hausverwalter durch den verantwortlichen Leiter sofort mitzuteilen. Die benutzten Räume müssen in dem gleichen Zustand verlassen werden, in dem sie sich beim Betreten befanden. (4) Der Mieter darf eigene oder fremde Einrichtungsgegenstände, Dekorationen und dergleichen nur in die vermieteten Räume einbringen, wenn dies im Mietvertrag gestattet wird. Die Licht-, Lautsprecher- und sonstigen technischen Anlagen dürfen nur von Beauftragten der VHS in Betrieb genommen und bedient werden. (5) In den Vortragssälen ist der Genuß alkoholischer Getränke sowie das Rauchen verboten. Bei Veranstaltungen ist der Verkauf von Waren, das Aufsuchen und Sammeln von Warenbestellungen sowie das Anbieten von gewerblichen Leistungen und jede wirtschaftliche Werbung, gleichgültig in welcher Form und durch wen sie erfolgt, untersagt Bei Veranstaltungen von mehr als 3 Stunden Dauer kann im Mietvertrag der Verkauf von Speisen und Getränken im Umgang des Forums gestattet werden. Pflichten kann der Nutzer/die Nutzerin von der Nutzung des FORUM Volkshochschule je nach Schwere des Verstoßes für mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre ausgeschlossen werden. (3) Die Verantwortlichen der Stadt Köln und von ihr besonders Beauftragte (z. B. Sicherheitspersonal) üben im „Kulturzentrum am Neumarkt“ und damit auch im FO-RUM Volkshochschule das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Zu diesem Zweck ist es den Verantwortlichen der Stadt Köln und den von ihr besonders Beauftragten jederzeit gestattet, das FORUM Volkshochschule auch während einer laufenden Veranstaltung zu betreten. (4) Die Stadt Köln darf Veranstaltungen im FORUM Volkshochschule, bei denen die Nutzung entgegen Absatz 2 und 3 erfolgt, jederzeit abbrechen. Schadensersatz-ansprüche des Nutzers / der Nutzerin gegen die Stadt Köln sind ausgeschlossen. (5) Dem Nutzer / Der Nutzerin obliegt während der Dauer der Nutzung die Verkehrssicherungspflicht für die ihm / ihr überlassenen Flächen. (6) Im FORUM Volkshochschule besteht ein Ess- und Trinkverbot. Im gesamten „Kulturzentrum am Neumarkt“ besteht ein Rauchverbot. § 4 (1) Die Vortragssäle werden in der Regel eine halbe Stunde vor dem Beginn der Veranstaltung geöffnet, jedoch nicht bevor der verantwortliche Leiter anwesend ist. (2) Veranstaltungen sind so rechtzeitig zu beenden, daß die Räume spätestens mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit geräumt sind. § 4 Sicherheit und Genehmigungen (1) Das FORUM Volkshochschule ist eine Versammlungsstätte im Sinne der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten (VStättVO) NRW. Mit Abschluss des privatrechtlichen Mietvertrags zur Nutzung des FORUM Volkshochschule übernimmt der Nutzer / die Nutzerin die Betreiberpflichten aus § 38 VStättVO (§ 38 Abs. 5 VStättVO) für die überlassenen Flächen. (2) Der Abschluss des privatrechtlichen Mietvertrags zur Nutzung des FORUM Volkshochschule und die Durchführung der Veranstaltung können von der Vorlage eines Sicherheitskonzepts und der Gestellung eines Ordnungsdienstes durch den Nutzer abhängig gemacht werden (§ 43 VStättVO). In diesem Fall ist vom Nutzer / von der Nutzerin mit Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 4 Ordnungsdienstleistungen das Unternehmen zu beauftragen, das für die Stadt Köln die Bewachungsdienstleistung im „Kulturzentrum am Neu- markt“ übernommen hat. (3) Ist während einer Veranstaltung die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache erforderlich (§ 41 VStättVO), wird diese von der Feuerwehr der Stadt Köln gestellt. Die Gebühren / Entgelte trägt der Nutzer. (4) Sämtliche für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, die aufgrund seiner / ihrer Person oder der Art seiner / ihrer Veranstaltung erforderlich sind, hat der Nutzer / die Nutzerin in eigener Verantwortung einzuholen. § 5 (1) Der Mieter haftet für alle der Stadt Köln anläßlich der Benutzung entstehenden Schäden, ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung durch ihn, seine Mitglieder oder Beauftragten oderdurch die Teilnehmer an der Veranstaltung verursacht worden sind. (2) Der Mieter hat die Stadt von allen Ansprüchen freizustellen, die anläßlich der Veranstaltung von Dritten geltend gemacht werden. (3) Die Stadt Köln, Volkshochschule, kann den Abschluß des Mietvertrages vom Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung abhängig machen. § 5 Nutzungsentgelt (1) Das Nutzungsentgelt richtet sich nach einem Drei-Zeitschienen- Modell, wobei jede Zeitschiene vier Stunden umfasst. Eine Verlängerung kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Jede angefangene Zeitschiene wird voll berechnet. In jeder Zeitschiene sind Aufbau- und Abbau- /Aufräumarbeiten des Nutzers enthalten. Zeitschiene 1 09:00 Uhr – 13:00 Uhr Zeitschiene 2 13:00 Uhr – 17:00 Uhr Zeitschiene 3 17:00 Uhr – 21:00 Uhr (2) Das Nutzungsentgelt beträgt 600,00 EUR netto je angefangene Zeitschiene. (3) Gemeinnützige Organisationen zahlen 60,00 Euro netto je angefangene Zeit-schiene. (4) Das Nutzungsentgelt beinhaltet Kosten für Beleuchtung, Bestuhlung, Heizung und Grundreinigung sowie, sofern für die Veranstaltung erforderlich, die zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der vorhandenen Veranstaltungstechnik (Beamer, Lein-wand, Beschallungsanlage usw.). (5) Je nach Art der Veranstaltung kann die Stellung einer angemessenen Sicherheit (Kaution, Bürgschaft, Abschluss und Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung oder ähnliches) verlangt werden. Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 5 § 6 (1) Die Stadt Köln und ihre Bediensteten haften für die bei der Benutzung eintretenden Schäden nur, wenn diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen städtischer Bediensteter oder Beauftragter zurückzuführen sind. Dies gilt auch für außervertragliche Schadenersatzansprüche. (2) Die Stadt Köln übernimmt keine Haftung für eingebrachte Garderobe oder sonstige vom Mieter oder Veranstaltungsteilnehmer eingebrachte Sachen § 6 Zusätzliche Kosten zum Nutzungsentgelt Der Nutzer / Die Nutzerin übernimmt neben dem Nutzungsentgelt nach § 5: • Kosten für die Inanspruchnahme der vom Nutzer zu beauftragenden Technikfirma, • Kosten für Wachdienstleistungen im Foyer des „Kulturzentrums am Neumarkt“, die durch die Veranstaltung verursacht werden, • Kosten für einen erforderlichen Auf- und Abbau des Bühnenaufgangs für Menschen mit Behinderung, • Kosten für die Stimmung des Konzertflügels, • Kosten für zusätzlichen Reinigungsaufwand bei Verunreinigungen, die über das zu erwartende Maß hinausgehen, • GEMA-Gebühren. § 7 (1) Die Stadt Köln übt im Gebäude der Volkshochschule das Hausrecht aus. Sie wird dabei durch den Direktor der VHS oder einen von ihm Beauftragten vertreten. Der Veranstalter und die Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet, den Anordnungen des Inhabers des Hausrechts Folge zu leisten. (2) Der Mieter verpflichtet sich, die im Bestuhlungsplan bezeichneten Dienstplätze unentgeltlich zur Verfügung der VHS zu halten und deren Beauftragten jederzeit den Zutritt zu diesen Plätzen zu gestatten. § 7 Stornierung / Kündigung (1) Die Veranstaltung kann vom Nutzer / von der Nutzerin kostenlos storniert wer-den, wenn der Stornierungswunsch innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt wird. Eine Stornierung bis einen Monat vor Beginn der Veranstaltung ist schriftlich und gegen Zahlung von 50% der Nutzungsentgelts möglich. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, wird das volle Nutzungsentgelt fällig. (2) Die Stadt Köln ist berechtigt, Mietverträge über die Nutzung des FORUM Volkshochschule ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist 2. während der Veranstaltung Gesetzesverstöße zu befürchten oder zu beobachten sind, 3. zur Durchführung der Veranstaltung erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse nicht vorliegen, 4. eine verlangte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft, Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung oder ähnliches) nicht beigebracht Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 6 wird, 5. das FORUM Volkshochschule entgegen dem vereinbarten Zweck genutzt wird oder 6. entgegen den Widmungszwecken des § 3 genutzt werden soll oder genutzt wird. § 8 (1) Der Mietpreis beträgt: Bei einer Inanspruchnahme bis zu 3. Std. Dauer einschl. Proben Für jede weitere angefangene Stunde 1. Großer und Kleiner Saal – Forum I und II – kombiniert (709 Plätze) 720,- DM 240,- DM 2. Großer Saal – FORUM I (430 Plätze) 420,- DM 140,- DM 3. Kleiner Saal – Forum II (275 Plätze) 270,- DM 90,- DM 4. Musiksaal – Forum III (200 Plätze) 210,- DM 70,- DM 5. Umgang im Forum (für Ausstellungen etc.) pro Tag 50,- DM (2) Mit der Miete werden die Kosten für Heizung, Klimaanlage, Strom, Reinigung und die Personalkosten für den Hausmeister abgegolten. (3) Kosten für zusätzlich gestelltes Hilfspersonal sowie Sonn und § 8 Inkrafttreten Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 10.04.2019 in Kraft. Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 7 Feiertagszuschläge für den Hausverwalter werden zusätzlich berechnet; für die Bereitstellung der in§ 9 aufgeführten Geräte wird eine zusätzliche Miete erhoben. § 9 (1) Es werden berechnet für 1. Benutzung des Flügels pro Tag 90,- DM (ggfls. zusätzlich Transportkosten und Kosten für Stimmen) 2. Bereitstellung von 2.1 8-mm Filmprojektoren, Episkopen, Overheadprojektoren, Dia- Projektoren, Tonbandgeräten (pro Tag und Gerät) 30,-DM 2.2 16-mm Filmprojektoren pro Tag und Gerät 60,- DM (2) Entgelte für in § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Abs. 1 nicht aufgeführte Leistungen werden im Einzelfall gesondert vereinbart. § 10 Die nach §§ 8 und 9 zu entrichtende Miete ist vom Mieter 8 Tage vor der Veranstaltung auf das Konto der Stadtkasse Köln bei der Stadtsparkasse Köln (Konto-Nr. 9302951, BLZ 37050198} unter Angabe des Verwendungszweckes zu überweisen. § 11 (1) Von der Zahlung der Miete nach § 8 und § 9 sind befreit 1. die sozialen und kulturellen Einrichtungen der Stadt Köln, soweit sie nicht kostenrechnende Einrichtungen sind, 2. das Land Nordrhein-Westfalen 3. die politischen Parteien und deren Jugendorganisationen · ' 4. die parlamentarischen Vertretungen der Parteien (Fraktionen des Rates und der Bezirksvertretungen) 5. die als gemeinnützig anerkannten Organisationen 6. die nach § 9 des Jugendwohlfahrtgesetzesanerkannten Jugendverbände und -gemeinschaften sowie die im Stadtgebiet anerkannten Jugend- und Sozialhilfeträger (2) Führen sonstige Benutzer eine Veranstaltung durch, für die ein Eintrittsgeld erhoben wird oder mit der sie gewerbliche oder sonstige Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 8 Erwerbszwecke verfolgen, kann der in § 8 vorgesehene Mietzins bis zur doppelten Höhe verlangt werden. Bei der Vereinbarung des Mietzinses im Einzelfall sind der mit der Veranstaltung verbundene Verwaltungsaufwand sowie die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert und der sonstige Nutzen der Veranstaltung für den Mieter zu berücksichtigen. § 12 Die Bestimmungen der §§ 2 und 4,6 und7dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gelten für eine Benutzung durch städtische Dienststellen, Einrichtungen und Schulen entsprechend. § 13 Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. Vorstehende Benutzungs- und Entgeltordnung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Köln, den 14. 1. 1986 Rossa Oberstadtdirektor
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/42/42/1 Vorlagen-Nummer 0618/2019 Freigabedatum 05.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die in der Anlage 1 vorgelegte Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule im Kulturzentrum am Neumarkt. Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 Rat 04.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit ist gegeben durch den fraktionsübergreifenden Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2018 (AN/1865/2018). Darin werden alle städtischen Einrichtungen aufgefordert, Kriterien zu entwi- ckeln für die Vergabe ihnen zugeordneter Räumlichkeiten. Für das FORUM Volkshochschule ist dies besonders wichtig, da die Anfragen Dritter in jüngerer Vergangenheit ganz massiv gestiegen sind. Der vorgelegte Entwurf für die Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule greift dies auf und ist ein geeignetes Instrument, entsprechende Anfragen umgehend zu behandeln. Begründung Der Beschluss zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule im Kulturzentrum am Neumarkt erfolgt im Nachgang zur Sitzung des Rates der Stadt Köln vom 18.12.2018. In ebendieser Sitzung hat der Rat die Grundwerte einer vielfältigen und toleranten Stadtgesellschaft unterstrichen. Zugleich hat er die Meinungsfreiheit als Prinzip der Rechtsstaatlichkeit bekräftigt, das es zu stärken gelte. Ferner hat der Rat eindeutig und unmissverständlich Position bezogen für die Grundwerte und Grundrechte unserer Demokratie sowie gegen Volksverhetzung, Diffamierungen und Aufruf zu Ge- walt und gesellschaftlicher Spaltung. In der Konsequenz dieses Bekenntnisses hat sich der Rat entschieden ausgesprochen gegen die Überlassung öffentlicher Räume an Dritte zur Durchführung von Veranstaltungen, in denen rassisti- sches, antisemitisches, salafistisches, antidemokratisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder anderes menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird. Ganz in diesem Sinne hat der Rat der Stadt Köln die Aussage der Verwaltung im Kunst- und Kultur- ausschuss am 17.04.2018 (2484/2017) ausdrücklich begrüßt: „Alle städtischen Einrichtungen, nicht nur kulturelle, die Räume an Dritte zur Nutzung überlassen, sind aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz gehalten, Kriterien für die Vergabe zu entwi- ckeln. Solche Kriterien können zum Beispiel vorsehen, dass Räume nicht an Veranstaltende überlas- sen werden, die rassistische, pornographische oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten.“ Anknüpfend an diese Aussage hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Ver- waltung aufgefordert, konkret zu handeln und entsprechende Kriterien zu entwickeln. Das Amt für Weiterbildung/Volkshochschule ist diesem Auftrag nachgekommen und legt nun eine entsprechende Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule im Kulturzentrum am Neumarkt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beschlussfas- sung vor. Diese ersetzt die bisherige, nicht mehr zeitgemäße Benutzungs- und Entgeltordnung. Anlage
Anlage_1_Nutzungsordnung_VHS-FORUM
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Anlage_1_Nutzungsordnung_VHS-FORUM Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule Köln § 1 Widmungszweck (1) Das FORUM Volkshochschule ist ein Veranstaltungsort der Stadt Köln. Es befindet sich im stadteigenen „Kulturzentrum am Neumarkt“ und ist über das ge- meinsam mit den Museen Rautenstrauch-Joest und Schnütgen genutzte Foyer des „Kulturzentrums am Neumarkt“ zu erreichen. (2) Das FORUM Volkshochschule dient der Stadt Köln, um dort insbesondere Veranstaltungen des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule der Stadt Köln, des Rautenstrauch-Joest- Museums, des Museum Schnütgen sowie anderer städtischer Dienststellen durchzuführen. (3) Darüber hinaus kann das FORUM Volkshochschule außenstehenden Dritten nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung für bildungsfördernde, kulturel- le, gemeinnützige oder sonstige im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt nur, wenn Belange des Amts für Weiter- bildung/Volkshochschule und der Museen Rautenstrauch-Joest und Schnütgen nicht beeinträchtigt werden. (4) Die Nutzung des FORUM Volkshochschule ist ausgeschlossen für: 1. Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter, 2. Veranstaltungen mit Tieren (z. B. Zuchtschauen, Leistungsschauen), 3. Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmer/innen. Eine Überlassung des FORUM Volkshochschule ist weiterhin ausgeschlossen, so- fern das FORUM Volkshochschule zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden soll, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antisemitisches, radikalislamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es von dem Nutzer / der Nutzerin selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern / Besu- cherinnen der Veranstaltung. 2 § 2 Überlassung zur Nutzung (1) Die Nutzungsüberlassung ist schriftlich oder in Textform bei der Stadt Köln, Amt für Weiterbildung / Volkshochschule anzufragen. Die Anfrage soll folgende An- gaben enthalten: Name und Adresse des Interessenten / der Interessentin, Name und Adresse einer verantwortlichen Person, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sein wird, genaue Bezeichnung von Zweck und Inhalt der Veranstaltung, vorgesehene Nutzungszeit, einschließlich Auf- und Abbauzeiten, erwartete Teilnehmendenzahl. (2) Handelt es sich bei dem Interessenten / der Interessentin um eine juristische Person oder eine/n Minderjährige/n, sind auch Name und Adresse der /des gesetzli- chen Vertreterin/s anzugeben. (3) Zur Überlassung des FORUM Volkshochschule kommt es durch den Ab- schluss eines privatrechtlichen Mietvertrags mit dem Nutzer / der Nutzerin. Ein Nut- zungsanspruch entsteht erst aufgrund des Abschlusses des privatrechtlichen Miet- vertrags. § 3 Nutzung (1) Der Nutzer / Die Nutzerin haben die Würde des „Kulturzentrums am Neu- markt“ zu achten, die zugänglichen Räume und Sachen pfleglich zu behandeln sowie dafür Sorge zu tragen, dass Verstöße gegen den in § 1 Abs. 4 Satz 2 dargestellten Widmungszweck oder strafbare Handlungen durch Teilnehmende seiner / ihrer Ver- anstaltung umgehend unterbunden werden. (2) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Abs. 1 festgelegten Pflichten kann der Nutzer/die Nutzerin von der Nutzung des FORUM Volkshochschule je nach Schwere des Verstoßes für mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre ausge- schlossen werden. (3) Die Verantwortlichen der Stadt Köln und von ihr besonders Beauftragte (z. B. Sicherheitspersonal) üben im „Kulturzentrum am Neumarkt“ und damit auch im FO- RUM Volkshochschule das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Zu diesem Zweck ist es den Verantwortlichen der Stadt Köln und den von ihr beson- 3 ders Beauftragten jederzeit gestattet, das FORUM Volkshochschule auch während einer laufenden Veranstaltung zu betreten. (4) Die Stadt Köln darf Veranstaltungen im FORUM Volkshochschule, bei denen die Nutzung entgegen Absatz 2 und 3 erfolgt, jederzeit abbrechen. Schadensersatz- ansprüche des Nutzers / der Nutzerin gegen die Stadt Köln sind ausgeschlossen. (5) Dem Nutzer / Der Nutzerin obliegt während der Dauer der Nutzung die Ver- kehrssicherungspflicht für die ihm / ihr überlassenen Flächen. (6) Im FORUM Volkshochschule besteht ein Ess- und Trinkverbot. Im gesamten „Kulturzentrum am Neumarkt“ besteht ein Rauchverbot. § 4 Sicherheit und Genehmigungen (1) Das FORUM Volkshochschule ist eine Versammlungsstätte im Sinne der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und Beherber- gungsstätten (VStättVO) NRW. Mit Abschluss des privatrechtlichen Mietvertrags zur Nutzung des FORUM Volkshochschule übernimmt der Nutzer / die Nutzerin die Be- treiberpflichten aus § 38 VStättVO (§ 38 Abs. 5 VStättVO) für die überlassenen Flä- chen. (2) Der Abschluss des privatrechtlichen Mietvertrags zur Nutzung des FORUM Volkshochschule und die Durchführung der Veranstaltung können von der Vorlage eines Sicherheitskonzepts und der Gestellung eines Ordnungsdienstes durch den Nutzer abhängig gemacht werden (§ 43 VStättVO). In diesem Fall ist vom Nutzer / von der Nutzerin mit Ordnungsdienstleistungen das Unternehmen zu beauftragen, das für die Stadt Köln die Bewachungsdienstleistung im „Kulturzentrum am Neu- markt“ übernommen hat. (3) Ist während einer Veranstaltung die Anwesenheit einer Brandsicherheitswa- che erforderlich (§ 41 VStättVO), wird diese von der Feuerwehr der Stadt Köln ge- stellt. Die Gebühren / Entgelte trägt der Nutzer. (4) Sämtliche für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmi- gungen und Erlaubnisse, die aufgrund seiner / ihrer Person oder der Art seiner / ihrer Veranstaltung erforderlich sind, hat der Nutzer / die Nutzerin in eigener Verantwor- tung einzuholen. 4 § 5 Nutzungsentgelt (1) Das Nutzungsentgelt richtet sich nach einem Drei-Zeitschienen-Modell, wobei jede Zeitschiene vier Stunden umfasst. Eine Verlängerung kommt nur ausnahmswei- se in Betracht. Jede angefangene Zeitschiene wird voll berechnet. In jeder Zeitschie- ne sind Aufbau- und Abbau-/Aufräumarbeiten des Nutzers enthalten. Zeitschiene 1 09:00 Uhr – 13:00 Uhr Zeitschiene 2 13:00 Uhr – 17:00 Uhr Zeitschiene 3 17:00 Uhr – 21:00 Uhr (2) Das Nutzungsentgelt beträgt 600,00 EUR netto je angefangene Zeitschiene. (3) Gemeinnützige Organisationen zahlen 60,00 Euro netto je angefangene Zeit- schiene. (4) Das Nutzungsentgelt beinhaltet Kosten für Beleuchtung, Bestuhlung, Heizung und Grundreinigung sowie, sofern für die Veranstaltung erforderlich, die zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der vorhandenen Veranstaltungstechnik (Beamer, Lein- wand, Beschallungsanlage usw.). (5) Je nach Art der Veranstaltung kann die Stellung einer angemessenen Sicher- heit (Kaution, Bürgschaft, Abschluss und Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversi- cherung oder ähnliches) verlangt werden. § 6 Zusätzliche Kosten zum Nutzungsentgelt Der Nutzer / Die Nutzerin übernimmt neben dem Nutzungsentgelt nach § 5: Kosten für die Inanspruchnahme der vom Nutzer zu beauftragenden Technikfirma, Kosten für Wachdienstleistungen im Foyer des „Kulturzentrums am Neumarkt“, die durch die Veranstaltung verursacht werden, Kosten für einen erforderlichen Auf- und Abbau des Bühnenaufgangs für Men- schen mit Behinderung, Kosten für die Stimmung des Konzertflügels, Kosten für zusätzlichen Reinigungsaufwand bei Verunreinigungen, die über das zu erwartende Maß hinausgehen, GEMA-Gebühren. 5 § 7 Stornierung / Kündigung (1) Die Veranstaltung kann vom Nutzer / von der Nutzerin kostenlos storniert wer- den, wenn der Stornierungswunsch innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Be- ginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt wird. Eine Stornierung bis einen Monat vor Beginn der Veranstaltung ist schriftlich und ge- gen Zahlung von 50% der Nutzungsentgelts möglich. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, wird das volle Nutzungsentgelt fällig. (2) Die Stadt Köln ist berechtigt, Mietverträge über die Nutzung des FORUM Volkshochschule ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist 2. während der Veranstaltung Gesetzesverstöße zu befürchten oder zu beobachten sind, 3. zur Durchführung der Veranstaltung erforderliche Genehmigungen und Er- laubnisse nicht vorliegen, 4. eine verlangte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft, Nachweis Veranstalterhaftpflicht versicherung oder ähnliches) nicht beigebracht wird, 5. das FORUM Volkshochschule entgegen dem vereinbarten Zweck genutzt wird oder 6. entgegen den Widmungszwecken des § 3 genutzt werden soll oder genutzt wird. § 8 Inkrafttreten Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 10.04.2019 in Kraft.
Anlage_3_Auszug Ausschuss Kunst u. Kultur vom 26.03.2019
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— acon Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23657 Fx : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 27.03.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.03.2019 öffentlich 4 Allgemeine Vorlagen 4.3 Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule 0618/2019 Der Ausschuss Kunst und Kultur bittet die Verwaltung die Textvorschläge des sach- kundigen Einwohners - Herr Dr. Piehler - zu prüfen und ggf. in die Vorlage einzuar- beiten (s. Anlage). Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die in der Anlage 1 vorgelegte Nutzungs- und Ent- geltordnung für das FORUM Volkshochschule im Kulturzentrum am Neumarkt. Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 4.3 betr.: "Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule" AN/0437/2019 Der Ausschuss Kunst und Kultur bittet um folgenden Zusatz unter $ 5.3 der Nut- zungs- und Entgeltordnung: „Dies gilt ebenso für Organisationen, die zwar nicht als gemeinnützig anerkannt sind, von der Stadt Köln jedoch eine Förderung erhalten.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Abstimmungsergebnis über den Beschluss und den Änderungsantrag: Einstimmig zugestimmt. Arlage u IP 43 " Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule Köln 8 1 Widmungszweck (3) Darüber hinaus kann das FORUM Volkshochschule außenstehenden Dritten nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung für bildungsfördernde, kulturel- le, gemeinnützige oder sonstige im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt nur, wenn Belange des Amts für Weiter- bildung/Volkshochschule und der Museen Rautenstraueh-Joest und Schnütgen nicht beeinträchtigt werden. > 5 o br na (4) Die Nutzung des FORUM Volkshochsch 7 BEREEER für 2-3. Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter, 3-4. Veranstaltungen mit Tieren (z. B. Zuchtschauen, Leistungsschauen), | und außerdem für 5. Veranstaltungen mit voraussfehtich mehr als 300 Teilnehmer/innen, Eine Überlassung des FORUM Volkshochschule ist weiterhin ausgeschlossen, so- fern das FORUM Volkshochschule zur Durchführung-vofi Veranstaltungen genutzt | werden soll, bei denen die Ne Wahn nt gründete Gefahr besteht, da auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antisemiti n —_ Fadikali Iamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches Cr verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt erbreitet wird, sei es von dem Nutzer / der Nutzerin selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern/Besucherinnen der Veranstaltung.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungOrte (2)
- Neumarkt
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0618/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.03.2019
- Erstellt
- 20.02.2019 12:23