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0618/2019

Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.03.2019

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Anlage_2_Synopse_FORUM-Nutzungsordnung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage_1_Nutzungsordnung_VHS-FORUM

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Ansehen

Anlage_3_Auszug Ausschuss Kunst u. Kultur vom 26.03.2019

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Ansehen

Anlage_2_Synopse_FORUM-Nutzungsordnung

17791 Zeichen

Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 
1 
 
Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule (Synopse) 
 
Bisherige Nutzungs- und Entgeltordnung Künftige Nutzungs- und Entgeltordnung 
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Vortragssälen 
im Forum der Volkshochschule Köln vom 14. Januar 1986 
Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule Köln 
Für die Vermietung von Vortragssälen im Forum der Volkshochschule 
Köln (VHS) gelten die folgenden Bestimmungen: 
 
§ 1 
 
(1) Die Vermietung von Vortragssälen im Forum der VHS erfolgt durch 
die Stadt Köln, Volkshochschule 
(2) Die Vortragssäle im Forum der VHS werden Dritten in der Regel nur 
für bildungsfördernde, kulturelle, gemeinnützige oder sonstige im 
öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen miet­ weise überlassen. 
Eine Vermietung erfolgt nur, wenn Belange der Volkshochschule oder 
sonstige öffentliche Interessen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. 
(3) Die Vortragssäle im Forum der VHS können ausnahmsweise zu 
gewerblichen Zwecken vermietet werden, wenn ein besonderes 
öffentliches Interesse besteht. 
(4) Ein Rechtsanspruch auf Vermietung der Vortragssäle im Forum der 
VHS besteht nicht. 
§ 1 Widmungszweck 
 
(1) Das FORUM Volkshochschule ist ein Veranstaltungsort der Stadt 
Köln. Es befindet sich im stadteigenen „Kulturzentrum am Neumarkt“ und 
ist über das gemeinsam mit den Museen Rautenstrauch-Joest und 
Schnütgen genutzte Foyer des „Kulturzentrums am Neumarkt“ zu 
erreichen. 
(2) Das FORUM Volkshochschule dient der Stadt Köln, um dort 
insbesondere Veranstaltungen des Amtes für Weiterbildung / 
Volkshochschule der Stadt Köln, des Rautenstrauch-Joest- Museums, 
des Museum Schnütgen sowie anderer städtischer Dienststellen 
durchzuführen. 
(3) Darüber hinaus kann das FORUM Volkshochschule außenstehenden 
Dritten nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung für 
bildungsfördernde, kulturelle, gemeinnützige oder sonstige im 
öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen zur Verfügung gestellt 
werden. Dies erfolgt nur, wenn Belange des Amts für Weiter-
bildung/Volkshochschule und der Museen Rautenstrauch-Joest und 
Schnütgen nicht beeinträchtigt werden. 
(4) Die Nutzung des FORUM Volkshochschule ist ausgeschlossen für: 
1. Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter, 
2. Veranstaltungen mit Tieren (z. B. Zuchtschauen, 
Leistungsschauen), 
3. Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmer/innen. 
Eine Überlassung des FORUM Volkshochschule ist weiterhin 
ausgeschlossen, sofern das FORUM Volkshochschule zur Durchführung

Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 
2 
 
von Veranstaltungen genutzt werden soll, bei denen die hohe 
Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, 
rassistisches, antisemitisches, radikalislamistisches, sexistisches, 
gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches sowie 
verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut 
dargestellt oder verbreitet wird, sei es von dem Nutzer / der Nutzerin 
selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern / Besucherinnen 
der Veranstaltung. 
§ 2 
 
Die Vermietung erfolgt nur auf einen schriftlichen Antrag, der folgende 
Angaben enthalten muß: 
1. Name und Adresse des Mietbewerbers; 
2. Name des verantwortlichen Leiters der geplanten Veranstaltung; 
3. Zweck der Veranstaltung; 
4. vorgesehene Nutzungszeit und 
5. erwartete Teilnehmerzahl. 
Handelt es sich bei dem Mietbewerber um einen Verein oder eine 
juristische Person, so sind auch Name und Adresse der 
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer 
anzugeben. Bei nicht rechtsfähigen Personengruppenist-unter Nachweis 
der Vollmacht- eine volljährige Person zu benennen, die zur Vertretung 
der Gruppe berechtigt ist. 
§ 2 Überlassung zur Nutzung 
 
(1) Die Nutzungsüberlassung ist schriftlich oder in Textform bei der Stadt 
Köln, Amt für Weiterbildung / Volkshochschule anzufragen. Die Anfrage 
soll folgende An-gaben enthalten: 
• Name und Adresse des Interessenten / der Interessentin, 
• Name und Adresse einer verantwortlichen Person, die während der 
gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sein wird, 
• genaue Bezeichnung von Zweck und Inhalt der Veranstaltung, 
• vorgesehene Nutzungszeit, einschließlich Auf- und Abbauzeiten,  
• erwartete Teilnehmendenzahl. 
(2) Handelt es sich bei dem Interessenten / der Interessentin um eine 
juristische Person oder eine/n Minderjährige/n, sind auch Name und 
Adresse der /des gesetzlichen Vertreterin/s anzugeben.  
(3) Zur Überlassung des FORUM Volkshochschule kommt es durch den 
Abschluss eines privatrechtlichen Mietvertrags mit dem Nutzer / der 
Nutzerin. Ein Nutzungsanspruch entsteht erst aufgrund des Abschlusses 
des privatrechtlichen Mietvertrags. 
§ 3 
 
(1) Der Mieter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, daß die 
Veranstaltung von Beginn bis Ende unter der Aufsicht eines 
verantwortlichen Leiters steht. Verantwortlicher Leiter kann nur eine 
geschäftsfähige Person sein. Die Stadt Köln, VHS, kann verlangen, daß 
zusätzliches Aufsichtspersonal gestellt wird. 
(2) Die vermieteten Räume dürfen nur im Rahmen ihrer 
Zweckbestimmung und Eignung auf eigene Verantwortung benutzt 
§ 3 Nutzung 
 
(1) Der Nutzer / Die Nutzerin haben die Würde des „Kulturzentrums am 
Neu-markt“ zu achten, die zugänglichen Räume und Sachen pfleglich zu 
behandeln sowie dafür Sorge zu tragen, dass Verstöße gegen den in § 1 
Abs. 4 Satz 2 dargestellten Widmungszweck oder strafbare Handlungen 
durch Teilnehmende seiner / ihrer Veranstaltung umgehend unterbunden 
werden. 
(2) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Abs. 1 festgelegten

Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 
3 
 
werden. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend und sachgemäß zu 
behandeln. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, daß andere 
Personen und Sachen weder gefährdet noch geschädigt werden. Der 
Lehrbetrieb der VHS und andere Veranstaltungen dürfen nicht mehr als 
nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. 
(3) Schäden sind dem Hausverwalter durch den verantwortlichen Leiter 
sofort mitzuteilen. Die benutzten Räume müssen in dem gleichen 
Zustand verlassen werden, in dem sie sich beim Betreten befanden. 
(4) Der Mieter darf eigene oder fremde Einrichtungsgegenstände, 
Dekorationen und dergleichen nur in die vermieteten Räume einbringen, 
wenn dies im Mietvertrag gestattet wird. Die Licht-, Lautsprecher- und 
sonstigen technischen Anlagen dürfen nur von Beauftragten der VHS in 
Betrieb genommen und bedient werden. 
(5) In den Vortragssälen ist der Genuß alkoholischer Getränke sowie das 
Rauchen verboten. 
Bei Veranstaltungen ist der Verkauf von Waren, das Aufsuchen und 
Sammeln von Warenbestellungen sowie das Anbieten von gewerblichen 
Leistungen und jede wirtschaftliche Werbung, gleichgültig in welcher 
Form und durch wen sie erfolgt, untersagt 
Bei Veranstaltungen von mehr als 3 Stunden Dauer kann im Mietvertrag 
der Verkauf von Speisen und Getränken im Umgang des Forums 
gestattet werden. 
Pflichten kann der Nutzer/die Nutzerin von der Nutzung des FORUM 
Volkshochschule je nach Schwere des Verstoßes für mindestens ein 
Jahr und maximal fünf Jahre ausgeschlossen werden.  
(3) Die Verantwortlichen der Stadt Köln und von ihr besonders 
Beauftragte (z. B. Sicherheitspersonal) üben im „Kulturzentrum am 
Neumarkt“ und damit auch im FO-RUM Volkshochschule das Hausrecht 
aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Zu diesem Zweck ist es den 
Verantwortlichen der Stadt Köln und den von ihr besonders Beauftragten 
jederzeit gestattet, das FORUM Volkshochschule auch während einer 
laufenden Veranstaltung zu betreten. 
(4) Die Stadt Köln darf Veranstaltungen im FORUM Volkshochschule, bei 
denen die Nutzung entgegen Absatz 2 und 3 erfolgt, jederzeit 
abbrechen. Schadensersatz-ansprüche des Nutzers / der Nutzerin gegen 
die Stadt Köln sind ausgeschlossen. 
(5) Dem Nutzer / Der Nutzerin obliegt während der Dauer der Nutzung 
die Verkehrssicherungspflicht für die ihm / ihr überlassenen Flächen.  
(6) Im FORUM Volkshochschule besteht ein Ess- und Trinkverbot. Im 
gesamten „Kulturzentrum am Neumarkt“ besteht ein Rauchverbot. 
§ 4 
 
(1) Die Vortragssäle werden in der Regel eine halbe Stunde vor dem 
Beginn der Veranstaltung geöffnet, jedoch nicht bevor der 
verantwortliche Leiter anwesend ist. 
(2) Veranstaltungen sind so rechtzeitig zu beenden, daß die Räume 
spätestens mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit geräumt sind. 
§ 4 Sicherheit und Genehmigungen 
 
(1) Das FORUM Volkshochschule ist eine Versammlungsstätte im Sinne 
der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und 
Beherbergungsstätten (VStättVO) NRW. Mit Abschluss des 
privatrechtlichen Mietvertrags zur Nutzung des FORUM Volkshochschule 
übernimmt der Nutzer / die Nutzerin die Betreiberpflichten aus § 38 
VStättVO (§ 38 Abs. 5 VStättVO) für die überlassenen Flächen. 
(2) Der Abschluss des privatrechtlichen Mietvertrags zur Nutzung des 
FORUM Volkshochschule und die Durchführung der Veranstaltung 
können von der Vorlage eines Sicherheitskonzepts und der Gestellung 
eines Ordnungsdienstes durch den Nutzer abhängig gemacht werden (§ 
43 VStättVO). In diesem Fall ist vom Nutzer / von der Nutzerin mit

Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 
4 
 
Ordnungsdienstleistungen das Unternehmen zu beauftragen, das für die 
Stadt Köln die Bewachungsdienstleistung im „Kulturzentrum am Neu-
markt“ übernommen hat.  
(3) Ist während einer Veranstaltung die Anwesenheit einer 
Brandsicherheitswache erforderlich (§ 41 VStättVO), wird diese von der 
Feuerwehr der Stadt Köln gestellt. Die Gebühren / Entgelte trägt der 
Nutzer. 
(4) Sämtliche für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen 
Genehmigungen und Erlaubnisse, die aufgrund seiner / ihrer Person 
oder der Art seiner / ihrer Veranstaltung erforderlich sind, hat der Nutzer / 
die Nutzerin in eigener Verantwortung einzuholen. 
§ 5 
 
(1) Der Mieter haftet für alle der Stadt Köln anläßlich der Benutzung 
entstehenden Schäden, ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung 
durch ihn, seine Mitglieder oder Beauftragten oderdurch die Teilnehmer 
an der Veranstaltung verursacht worden sind. 
(2) Der Mieter hat die Stadt von allen Ansprüchen freizustellen, die 
anläßlich der Veranstaltung von Dritten geltend gemacht werden. 
(3) Die Stadt Köln, Volkshochschule, kann den Abschluß des 
Mietvertrages vom Nachweis einer ausreichenden 
Haftpflichtversicherung abhängig machen. 
§ 5 Nutzungsentgelt 
 
(1) Das Nutzungsentgelt richtet sich nach einem Drei-Zeitschienen-
Modell, wobei jede Zeitschiene vier Stunden umfasst. Eine Verlängerung 
kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Jede angefangene Zeitschiene 
wird voll berechnet. In jeder Zeitschiene sind Aufbau- und Abbau-
/Aufräumarbeiten des Nutzers enthalten. 
 
Zeitschiene 1 09:00 Uhr – 13:00 Uhr 
Zeitschiene 2 13:00 Uhr – 17:00 Uhr 
Zeitschiene 3 17:00 Uhr – 21:00 Uhr 
 
(2) Das Nutzungsentgelt beträgt 600,00 EUR netto je angefangene 
Zeitschiene. 
(3) Gemeinnützige Organisationen zahlen 60,00 Euro netto je 
angefangene Zeit-schiene. 
(4) Das Nutzungsentgelt beinhaltet Kosten für Beleuchtung, Bestuhlung, 
Heizung und Grundreinigung sowie, sofern für die Veranstaltung 
erforderlich, die zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der 
vorhandenen Veranstaltungstechnik (Beamer, Lein-wand, 
Beschallungsanlage usw.). 
(5) Je nach Art der Veranstaltung kann die Stellung einer angemessenen 
Sicherheit (Kaution, Bürgschaft, Abschluss und Nachweis einer 
Veranstalterhaftpflichtversicherung oder ähnliches) verlangt werden.

Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 
5 
 
§ 6 
 
(1) Die Stadt Köln und ihre Bediensteten haften für die bei der Benutzung 
eintretenden Schäden nur, wenn diese auf vorsätzliche oder grob 
fahrlässige Pflichtverletzungen städtischer Bediensteter oder 
Beauftragter zurückzuführen sind. Dies gilt auch für außervertragliche 
Schadenersatzansprüche. 
(2) Die Stadt Köln übernimmt keine Haftung für eingebrachte Garderobe 
oder sonstige vom Mieter oder Veranstaltungsteilnehmer eingebrachte 
Sachen 
§ 6 Zusätzliche Kosten zum Nutzungsentgelt 
 
Der Nutzer / Die Nutzerin übernimmt neben dem Nutzungsentgelt nach § 
5:  
• Kosten für die Inanspruchnahme der vom Nutzer zu beauftragenden 
Technikfirma, 
• Kosten für Wachdienstleistungen im Foyer des „Kulturzentrums am 
Neumarkt“, die durch die Veranstaltung verursacht werden, 
• Kosten für einen erforderlichen Auf- und Abbau des 
Bühnenaufgangs für Menschen mit Behinderung, 
• Kosten für die Stimmung des Konzertflügels, 
• Kosten für zusätzlichen Reinigungsaufwand bei Verunreinigungen, 
die über das zu erwartende Maß hinausgehen, 
• GEMA-Gebühren. 
§ 7 
 
(1) Die Stadt Köln übt im Gebäude der Volkshochschule das Hausrecht 
aus. Sie wird dabei durch den Direktor der VHS oder einen von ihm 
Beauftragten vertreten. Der Veranstalter und die Teilnehmer der 
Veranstaltung sind verpflichtet, den Anordnungen des Inhabers des 
Hausrechts Folge zu leisten. 
(2) Der Mieter verpflichtet sich, die im Bestuhlungsplan bezeichneten 
Dienstplätze unentgeltlich zur Verfügung der VHS zu halten und deren 
Beauftragten jederzeit den Zutritt zu diesen Plätzen zu gestatten. 
§ 7 Stornierung / Kündigung 
 
(1) Die Veranstaltung kann vom Nutzer / von der Nutzerin kostenlos 
storniert wer-den, wenn der Stornierungswunsch innerhalb einer Frist 
von sechs Monaten vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt 
wird.  
Eine Stornierung bis einen Monat vor Beginn der Veranstaltung ist 
schriftlich und gegen Zahlung von 50% der Nutzungsentgelts möglich. 
Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, wird das volle 
Nutzungsentgelt fällig. 
(2) Die Stadt Köln ist berechtigt, Mietverträge über die Nutzung des 
FORUM Volkshochschule ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem 
Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 
1. durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit 
und Ordnung zu befürchten ist 
2. während der Veranstaltung Gesetzesverstöße zu befürchten oder 
zu beobachten sind, 
3. zur Durchführung der Veranstaltung erforderliche Genehmigungen 
und Erlaubnisse nicht vorliegen, 
4. eine verlangte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft, Nachweis 
Veranstalterhaftpflichtversicherung oder ähnliches) nicht beigebracht

Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 
6 
 
wird, 
5. das FORUM Volkshochschule entgegen dem vereinbarten Zweck 
genutzt wird oder 
6. entgegen den Widmungszwecken des § 3 genutzt werden soll oder 
genutzt wird. 
§ 8 
 
(1) Der Mietpreis beträgt: 
 
 Bei einer 
Inanspruchnahme bis 
zu 3. Std. Dauer 
einschl. Proben 
Für jede weitere 
angefangene Stunde 
1. Großer und 
Kleiner Saal – 
Forum I und II – 
kombiniert 
(709 Plätze) 
720,- DM 240,- DM 
2. Großer Saal – 
FORUM I 
(430 Plätze) 
420,- DM 140,- DM 
3. Kleiner Saal – 
Forum II 
(275 Plätze) 
270,- DM 90,- DM 
4. Musiksaal – 
Forum III 
(200 Plätze) 
210,- DM 70,- DM 
5. Umgang im 
Forum (für 
Ausstellungen 
etc.) pro Tag 
50,- DM  
 
(2) Mit der Miete werden die Kosten für Heizung, Klimaanlage, Strom, 
Reinigung und die Personalkosten für den Hausmeister abgegolten. 
(3) Kosten für zusätzlich gestelltes Hilfspersonal sowie Sonn­ und 
§ 8 Inkrafttreten 
 
Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 10.04.2019 in Kraft.

Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 
7 
 
Feiertagszuschläge für den Hausverwalter werden zusätzlich berechnet; 
für die Bereitstellung der in§ 9 aufgeführten Geräte wird eine zusätzliche 
Miete erhoben. 
§ 9 
 
(1) Es werden berechnet für 
1. Benutzung des Flügels pro Tag 90,- DM (ggfls. zusätzlich 
Transportkosten und Kosten für Stimmen) 
2. Bereitstellung von 
2.1 8-mm Filmprojektoren, Episkopen, Overheadprojektoren, Dia-
Projektoren, Tonbandgeräten (pro Tag und Gerät) 30,-DM 
2.2 16-mm Filmprojektoren pro Tag und Gerät 60,- DM 
(2) Entgelte für in § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Abs. 1 nicht aufgeführte 
Leistungen werden im Einzelfall gesondert vereinbart. 
 
§ 10 
 
Die nach §§ 8 und 9 zu entrichtende Miete ist vom Mieter 8 Tage vor der 
Veranstaltung auf das Konto der Stadtkasse Köln bei der Stadtsparkasse 
Köln (Konto-Nr. 9302951, BLZ 37050198} unter Angabe des 
Verwendungszweckes zu überweisen. 
 
§ 11 
 
(1) Von der Zahlung der Miete nach § 8 und § 9 sind befreit 
1. die sozialen und kulturellen Einrichtungen der Stadt Köln, soweit sie 
nicht kostenrechnende Einrichtungen sind, 
2. das Land Nordrhein-Westfalen 
3. die politischen Parteien und deren Jugendorganisationen · ' 
4. die parlamentarischen Vertretungen der Parteien (Fraktionen des 
Rates und der Bezirksvertretungen) 
5. die als gemeinnützig  anerkannten Organisationen 
6. die nach § 9 des Jugendwohlfahrtgesetzesanerkannten 
Jugendverbände und -gemeinschaften sowie die im Stadtgebiet 
anerkannten Jugend- und Sozialhilfeträger 
(2) Führen sonstige Benutzer eine Veranstaltung durch, für die ein 
Eintrittsgeld erhoben wird oder mit der sie gewerbliche oder sonstige

Anlage_2_Synopse_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 
8 
 
Erwerbszwecke verfolgen, kann der in § 8 vorgesehene Mietzins bis zur 
doppelten Höhe verlangt werden. Bei der Vereinbarung des Mietzinses 
im Einzelfall sind der mit der Veranstaltung verbundene 
Verwaltungsaufwand sowie die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert und 
der sonstige Nutzen der Veranstaltung für den Mieter zu berücksichtigen. 
§ 12 
 
Die Bestimmungen der §§ 2 und 4,6 und7dieser Benutzungs- und 
Entgeltordnung gelten für eine Benutzung durch städtische Dienststellen, 
Einrichtungen und Schulen entsprechend. 
 
§ 13 
 
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer 
öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. 
Vorstehende Benutzungs- und Entgeltordnung wird hiermit öffentlich 
bekanntgemacht. 
 
Köln, den 14. 1. 1986 
Rossa Oberstadtdirektor

Beschlussvorlage Rat

3426 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/42/42/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0618/2019 
Freigabedatum 05.03.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die in der Anlage 1 vorgelegte Nutzungs- und Entgeltordnung für 
das FORUM Volkshochschule im Kulturzentrum am Neumarkt. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Dringlichkeit ist gegeben durch den fraktionsübergreifenden Ratsbeschluss vom 18. Dezember 
2018 (AN/1865/2018). Darin werden alle städtischen Einrichtungen aufgefordert, Kriterien zu entwi-
ckeln für die Vergabe ihnen zugeordneter Räumlichkeiten. Für das FORUM Volkshochschule ist dies 
besonders wichtig, da die Anfragen Dritter in jüngerer Vergangenheit ganz massiv gestiegen sind. 
Der vorgelegte Entwurf für die Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule greift 
dies auf und ist ein geeignetes Instrument, entsprechende Anfragen umgehend zu behandeln. 
 
Begründung 
Der Beschluss zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule im Kulturzentrum 
am Neumarkt erfolgt im Nachgang zur Sitzung des Rates der Stadt Köln vom 18.12.2018. 
In ebendieser Sitzung hat der Rat die Grundwerte einer vielfältigen und toleranten Stadtgesellschaft 
unterstrichen. Zugleich hat er die Meinungsfreiheit als Prinzip der Rechtsstaatlichkeit bekräftigt, das 
es zu stärken gelte.  
Ferner hat der Rat eindeutig und unmissverständlich Position bezogen für die Grundwerte und 
Grundrechte unserer Demokratie sowie gegen Volksverhetzung, Diffamierungen und Aufruf zu Ge-
walt und gesellschaftlicher Spaltung. 
In der Konsequenz dieses Bekenntnisses hat sich der Rat entschieden ausgesprochen gegen die 
Überlassung öffentlicher Räume an Dritte zur Durchführung von Veranstaltungen, in denen rassisti-
sches, antisemitisches, salafistisches, antidemokratisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder 
anderes menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird. 
Ganz in diesem Sinne hat der Rat der Stadt Köln die Aussage der Verwaltung im Kunst- und Kultur-
ausschuss am 17.04.2018 (2484/2017) ausdrücklich begrüßt: 
„Alle städtischen Einrichtungen, nicht nur kulturelle, die Räume an Dritte zur Nutzung überlassen, sind 
aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz gehalten, Kriterien für die Vergabe zu entwi-
ckeln. Solche Kriterien können zum Beispiel vorsehen, dass Räume nicht an Veranstaltende überlas-
sen werden, die rassistische, pornographische oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten.“ 
Anknüpfend an diese Aussage hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Ver-
waltung aufgefordert, konkret zu handeln und entsprechende Kriterien zu entwickeln. 
Das Amt für Weiterbildung/Volkshochschule ist diesem Auftrag nachgekommen und legt nun eine 
entsprechende Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule im Kulturzentrum am 
Neumarkt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beschlussfas-
sung vor. Diese ersetzt die bisherige, nicht mehr zeitgemäße Benutzungs- und Entgeltordnung. 
 
Anlage

Anlage_1_Nutzungsordnung_VHS-FORUM

9036 Zeichen

Anlage_1_Nutzungsordnung_VHS-FORUM 
 
Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule Köln 
 
 
§ 1 Widmungszweck 
(1) Das FORUM Volkshochschule ist ein Veranstaltungsort der Stadt Köln. Es 
befindet sich im stadteigenen „Kulturzentrum am Neumarkt“ und ist über das ge-
meinsam mit den Museen Rautenstrauch-Joest und Schnütgen genutzte Foyer des 
„Kulturzentrums am Neumarkt“ zu erreichen. 
(2) Das FORUM Volkshochschule dient der Stadt Köln, um dort insbesondere 
Veranstaltungen des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule der Stadt Köln, des 
Rautenstrauch-Joest- Museums, des Museum Schnütgen sowie anderer städtischer 
Dienststellen durchzuführen. 
(3) Darüber hinaus kann das FORUM Volkshochschule außenstehenden Dritten 
nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung für bildungsfördernde, kulturel-
le, gemeinnützige oder sonstige im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen 
zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt nur, wenn Belange des Amts für Weiter-
bildung/Volkshochschule und der Museen Rautenstrauch-Joest und Schnütgen nicht 
beeinträchtigt werden. 
(4) Die Nutzung des FORUM Volkshochschule ist ausgeschlossen für: 
 1. Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter, 
 2. Veranstaltungen mit Tieren (z. B. Zuchtschauen, Leistungsschauen), 
 3. Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmer/innen. 
Eine Überlassung des FORUM Volkshochschule ist weiterhin ausgeschlossen, so-
fern das FORUM Volkshochschule zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt 
werden soll, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch 
extremistisches, rassistisches, antisemitisches, radikalislamistisches, sexistisches, 
gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches sowie verfassungswidriges oder 
verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es von dem 
Nutzer / der Nutzerin selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern / Besu-
cherinnen der Veranstaltung.

2 
 
 
§ 2 Überlassung zur Nutzung 
(1) Die Nutzungsüberlassung ist schriftlich oder in Textform bei der Stadt Köln, 
Amt für Weiterbildung / Volkshochschule anzufragen. Die Anfrage soll folgende An-
gaben enthalten: 
 Name und Adresse des Interessenten / der Interessentin, 
 Name und Adresse einer verantwortlichen Person, die während der gesamten 
Dauer der Veranstaltung anwesend sein wird, 
 genaue Bezeichnung von Zweck und Inhalt der Veranstaltung, 
 vorgesehene Nutzungszeit, einschließlich Auf- und Abbauzeiten,  
 erwartete Teilnehmendenzahl. 
(2) Handelt es sich bei dem Interessenten / der Interessentin um eine juristische 
Person oder eine/n Minderjährige/n, sind auch Name und Adresse der /des gesetzli-
chen Vertreterin/s anzugeben.  
(3) Zur Überlassung des FORUM Volkshochschule kommt es durch den Ab-
schluss eines privatrechtlichen Mietvertrags mit dem Nutzer / der Nutzerin. Ein Nut-
zungsanspruch entsteht erst aufgrund des Abschlusses des privatrechtlichen Miet-
vertrags. 
 
§ 3 Nutzung 
(1) Der Nutzer / Die Nutzerin haben die Würde des „Kulturzentrums am Neu-
markt“ zu achten, die zugänglichen Räume und Sachen pfleglich zu behandeln sowie 
dafür Sorge zu tragen, dass Verstöße gegen den in § 1 Abs. 4 Satz 2 dargestellten 
Widmungszweck oder strafbare Handlungen durch Teilnehmende seiner / ihrer Ver-
anstaltung umgehend unterbunden werden. 
(2) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Abs. 1 festgelegten Pflichten 
kann der Nutzer/die Nutzerin von der Nutzung des FORUM Volkshochschule je nach 
Schwere des Verstoßes für mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre ausge-
schlossen werden.  
(3) Die Verantwortlichen der Stadt Köln und von ihr besonders Beauftragte (z. B. 
Sicherheitspersonal) üben im „Kulturzentrum am Neumarkt“ und damit auch im FO-
RUM Volkshochschule das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. 
Zu diesem Zweck ist es den Verantwortlichen der Stadt Köln und den von ihr beson-

3 
 
 
ders Beauftragten jederzeit gestattet, das FORUM Volkshochschule auch während 
einer laufenden Veranstaltung zu betreten. 
(4) Die Stadt Köln darf Veranstaltungen im FORUM Volkshochschule, bei denen 
die Nutzung entgegen Absatz 2 und 3 erfolgt, jederzeit abbrechen. Schadensersatz-
ansprüche des Nutzers / der Nutzerin gegen die Stadt Köln sind ausgeschlossen. 
(5) Dem Nutzer / Der Nutzerin obliegt während der Dauer der Nutzung die Ver-
kehrssicherungspflicht für die ihm / ihr überlassenen Flächen.  
(6) Im FORUM Volkshochschule besteht ein Ess- und Trinkverbot. Im gesamten 
„Kulturzentrum am Neumarkt“ besteht ein Rauchverbot. 
 
§ 4 Sicherheit und Genehmigungen 
(1)  Das FORUM Volkshochschule ist eine Versammlungsstätte im Sinne der 
Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und Beherber-
gungsstätten (VStättVO) NRW. Mit Abschluss des privatrechtlichen Mietvertrags zur 
Nutzung des FORUM Volkshochschule übernimmt der Nutzer / die Nutzerin die Be-
treiberpflichten aus § 38 VStättVO (§ 38 Abs. 5 VStättVO) für die überlassenen Flä-
chen. 
(2) Der Abschluss des privatrechtlichen Mietvertrags zur Nutzung des FORUM 
Volkshochschule und die Durchführung der Veranstaltung können von der Vorlage 
eines Sicherheitskonzepts und der Gestellung eines Ordnungsdienstes durch den 
Nutzer abhängig gemacht werden (§ 43 VStättVO). In diesem Fall ist vom Nutzer / 
von der Nutzerin mit Ordnungsdienstleistungen das Unternehmen zu beauftragen, 
das für die Stadt Köln die Bewachungsdienstleistung im „Kulturzentrum am Neu-
markt“ übernommen hat.  
(3) Ist während einer Veranstaltung die Anwesenheit einer Brandsicherheitswa-
che erforderlich (§ 41 VStättVO), wird diese von der Feuerwehr der Stadt Köln ge-
stellt. Die Gebühren / Entgelte trägt der Nutzer. 
(4) Sämtliche für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmi-
gungen und Erlaubnisse, die aufgrund seiner / ihrer Person oder der Art seiner / ihrer 
Veranstaltung erforderlich sind, hat der Nutzer / die Nutzerin in eigener Verantwor-
tung einzuholen.

4 
 
 
§ 5 Nutzungsentgelt 
(1) Das Nutzungsentgelt richtet sich nach einem Drei-Zeitschienen-Modell, wobei 
jede Zeitschiene vier Stunden umfasst. Eine Verlängerung kommt nur ausnahmswei-
se in Betracht. Jede angefangene Zeitschiene wird voll berechnet. In jeder Zeitschie-
ne sind Aufbau- und Abbau-/Aufräumarbeiten des Nutzers enthalten. 
Zeitschiene 1 09:00 Uhr – 13:00 Uhr 
Zeitschiene 2 13:00 Uhr – 17:00 Uhr 
Zeitschiene 3 17:00 Uhr – 21:00 Uhr 
 
(2) Das Nutzungsentgelt beträgt 600,00 EUR netto je angefangene Zeitschiene. 
(3) Gemeinnützige Organisationen zahlen 60,00 Euro netto je angefangene Zeit-
schiene. 
(4) Das Nutzungsentgelt beinhaltet Kosten für Beleuchtung, Bestuhlung, Heizung 
und Grundreinigung sowie, sofern für die Veranstaltung erforderlich, die zusätzlichen 
Kosten für die Bereitstellung der vorhandenen Veranstaltungstechnik (Beamer, Lein-
wand, Beschallungsanlage usw.). 
(5) Je nach Art der Veranstaltung kann die Stellung einer angemessenen Sicher-
heit (Kaution, Bürgschaft, Abschluss und Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversi-
cherung oder ähnliches) verlangt werden. 
 
§ 6 Zusätzliche Kosten zum Nutzungsentgelt 
Der Nutzer / Die Nutzerin übernimmt neben dem Nutzungsentgelt nach § 5:  
 Kosten für die Inanspruchnahme der vom Nutzer zu beauftragenden Technikfirma, 
 Kosten für Wachdienstleistungen im Foyer des „Kulturzentrums am Neumarkt“, die 
durch die Veranstaltung verursacht werden, 
 Kosten für einen erforderlichen Auf- und Abbau des Bühnenaufgangs für Men-
schen mit Behinderung, 
 Kosten für die Stimmung des Konzertflügels, 
 Kosten für zusätzlichen Reinigungsaufwand bei Verunreinigungen, die über das zu 
erwartende Maß hinausgehen, 
 GEMA-Gebühren.

5 
 
 
 
§ 7 Stornierung / Kündigung 
 
(1) Die Veranstaltung kann vom Nutzer / von der Nutzerin kostenlos storniert wer-
den, wenn der Stornierungswunsch innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Be-
ginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt wird. 
Eine Stornierung bis einen Monat vor Beginn der Veranstaltung ist schriftlich und ge-
gen Zahlung von 50% der Nutzungsentgelts möglich. 
Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, wird das volle Nutzungsentgelt fällig. 
(2) Die Stadt Köln ist berechtigt, Mietverträge über die Nutzung des FORUM 
Volkshochschule ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein 
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 
1.  durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu 
 befürchten ist 
2.  während der Veranstaltung Gesetzesverstöße zu befürchten oder zu beobachten 
 sind, 
3. zur Durchführung der Veranstaltung erforderliche Genehmigungen und Er-
 laubnisse nicht vorliegen,  
4. eine verlangte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft, Nachweis Veranstalterhaftpflicht
 versicherung oder ähnliches) nicht beigebracht wird, 
5.  das FORUM Volkshochschule entgegen dem vereinbarten Zweck genutzt wird 
 oder 
6.  entgegen den Widmungszwecken des § 3 genutzt werden soll oder genutzt wird. 
 
§ 8 Inkrafttreten 
Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 10.04.2019 in Kraft.

Anlage_3_Auszug Ausschuss Kunst u. Kultur vom 26.03.2019

2762 Zeichen

— acon

Geschäftsführung
Ausschuss Kunst und Kultur

Frau Kleindienst

Telefon: (0221) 221-23657

Fx : (0221) 221-24141

E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de

Datum: 27.03.2019

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des
Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.03.2019

öffentlich
4 Allgemeine Vorlagen

4.3 Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule
0618/2019

Der Ausschuss Kunst und Kultur bittet die Verwaltung die Textvorschläge des sach-
kundigen Einwohners - Herr Dr. Piehler - zu prüfen und ggf. in die Vorlage einzuar-
beiten (s. Anlage).

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die in der Anlage 1 vorgelegte Nutzungs- und Ent-
geltordnung für das FORUM Volkshochschule im Kulturzentrum am Neumarkt.

Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP
4.3 betr.: "Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule"
AN/0437/2019

Der Ausschuss Kunst und Kultur bittet um folgenden Zusatz unter $ 5.3 der Nut-
zungs- und Entgeltordnung:

„Dies gilt ebenso für Organisationen, die zwar nicht als gemeinnützig anerkannt sind,
von der Stadt Köln jedoch eine Förderung erhalten.“

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Abstimmungsergebnis über den Beschluss und den Änderungsantrag:
Einstimmig zugestimmt.

Arlage u IP 43

" Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule Köln

8 1 Widmungszweck

(3) Darüber hinaus kann das FORUM Volkshochschule außenstehenden Dritten
nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung für bildungsfördernde, kulturel-
le, gemeinnützige oder sonstige im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen
zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt nur, wenn Belange des Amts für Weiter-
bildung/Volkshochschule und der Museen Rautenstraueh-Joest und Schnütgen nicht

beeinträchtigt werden. > 5
o br na

(4) Die Nutzung des FORUM Volkshochsch 7 BEREEER für

2-3. Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter,
3-4. Veranstaltungen mit Tieren (z. B. Zuchtschauen, Leistungsschauen),
| und außerdem für
5. Veranstaltungen mit voraussfehtich mehr als 300 Teilnehmer/innen,
Eine Überlassung des FORUM Volkshochschule ist weiterhin ausgeschlossen, so-

fern das FORUM Volkshochschule zur Durchführung-vofi Veranstaltungen genutzt
| werden soll, bei denen die Ne Wahn nt gründete Gefahr besteht, da
auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antisemiti n
—_ Fadikali Iamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches
Cr verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt
erbreitet wird, sei es von dem Nutzer / der Nutzerin selbst, seinen / ihren

Mitgliedern oder von Besuchern/Besucherinnen der Veranstaltung.

Beratungsverlauf (4)

18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.03.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 6.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neumarkt
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0618/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.03.2019
Erstellt
20.02.2019 12:23