0618/2019
Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule
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Anlage_1_Nutzungsordnung_VHS-FORUM
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Anlage_1_Nutzungsordnung_VHS-FORUM Nutzungs- und Entgeltordnung für das FORUM Volkshochschule Köln § 1 Widmungszweck (1) Das FORUM Volkshochschule ist ein Veranstaltungsort der Stadt Köln. Es befindet sich im stadteigenen „Kulturzentrum am Neumarkt“ und ist über das ge- meinsam mit den Museen Rautenstrauch-Joest und Schnütgen genutzte Foyer des „Kulturzentrums am Neumarkt“ zu erreichen. (2) Das FORUM Volkshochschule dient der Stadt Köln, um dort insbesondere Veranstaltungen des Amtes für Weiterbildung / Volkshochschule der Stadt Köln, des Rautenstrauch-Joest- Museums, des Museum Schnütgen sowie anderer städtischer Dienststellen durchzuführen. (3) Darüber hinaus kann das FORUM Volkshochschule außenstehenden Dritten nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung für bildungsfördernde, kulturel- le, gemeinnützige oder sonstige im öffentlichen Interesse liegende Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt nur, wenn Belange des Amts für Weiter- bildung/Volkshochschule und der Museen Rautenstrauch-Joest und Schnütgen nicht beeinträchtigt werden. (4) Die Nutzung des FORUM Volkshochschule ist ausgeschlossen für: 1. Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter, 2. Veranstaltungen mit Tieren (z. B. Zuchtschauen, Leistungsschauen), 3. Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmer/innen. Eine Überlassung des FORUM Volkshochschule ist weiterhin ausgeschlossen, so- fern das FORUM Volkshochschule zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden soll, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antisemitisches, radikalislamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es von dem Nutzer / der Nutzerin selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern / Besu- cherinnen der Veranstaltung. 2 § 2 Überlassung zur Nutzung (1) Die Nutzungsüberlassung ist schriftlich oder in Textform bei der Stadt Köln, Amt für Weiterbildung / Volkshochschule anzufragen. Die Anfrage soll folgende An- gaben enthalten: Name und Adresse des Interessenten / der Interessentin, Name und Adresse einer verantwortlichen Person, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sein wird, genaue Bezeichnung von Zweck und Inhalt der Veranstaltung, vorgesehene Nutzungszeit, einschließlich Auf- und Abbauzeiten, erwartete Teilnehmendenzahl. (2) Handelt es sich bei dem Interessenten / der Interessentin um eine juristische Person oder eine/n Minderjährige/n, sind auch Name und Adresse der /des gesetzli- chen Vertreterin/s anzugeben. (3) Zur Überlassung des FORUM Volkshochschule kommt es durch den Ab- schluss eines privatrechtlichen Mietvertrags mit dem Nutzer / der Nutzerin. Ein Nut- zungsanspruch entsteht erst aufgrund des Abschlusses des privatrechtlichen Miet- vertrags. § 3 Nutzung (1) Der Nutzer / Die Nutzerin haben die Würde des „Kulturzentrums am Neu- markt“ zu achten, die zugänglichen Räume und Sachen pfleglich zu behandeln sowie dafür Sorge zu tragen, dass Verstöße gegen den in § 1 Abs. 4 Satz 2 dargestellten Widmungszweck oder strafbare Handlungen durch Teilnehmende seiner / ihrer Ver- anstaltung umgehend unterbunden werden. (2) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Abs. 1 festgelegten Pflichten kann der Nutzer/die Nutzerin von der Nutzung des FORUM Volkshochschule je nach Schwere des Verstoßes für mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre ausge- schlossen werden. (3) Die Verantwortlichen der Stadt Köln und von ihr besonders Beauftragte (z. B. Sicherheitspersonal) üben im „Kulturzentrum am Neumarkt“ und damit auch im FO- RUM Volkshochschule das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Zu diesem Zweck ist es den Verantwortlichen der Stadt Köln und den von ihr beson- 3 ders Beauftragten jederzeit gestattet, das FORUM Volkshochschule auch während einer laufenden Veranstaltung zu betreten. (4) Die Stadt Köln darf Veranstaltungen im FORUM Volkshochschule, bei denen die Nutzung entgegen Absatz 2 und 3 erfolgt, jederzeit abbrechen. Schadensersatz- ansprüche des Nutzers / der Nutzerin gegen die Stadt Köln sind ausgeschlossen. (5) Dem Nutzer / Der Nutzerin obliegt während der Dauer der Nutzung die Ver- kehrssicherungspflicht für die ihm / ihr überlassenen Flächen. (6) Im FORUM Volkshochschule besteht ein Ess- und Trinkverbot. Im gesamten „Kulturzentrum am Neumarkt“ besteht ein Rauchverbot. § 4 Sicherheit und Genehmigungen (1) Das FORUM Volkshochschule ist eine Versammlungsstätte im Sinne der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und Beherber- gungsstätten (VStättVO) NRW. Mit Abschluss des privatrechtlichen Mietvertrags zur Nutzung des FORUM Volkshochschule übernimmt der Nutzer / die Nutzerin die Be- treiberpflichten aus § 38 VStättVO (§ 38 Abs. 5 VStättVO) für die überlassenen Flä- chen. (2) Der Abschluss des privatrechtlichen Mietvertrags zur Nutzung des FORUM Volkshochschule und die Durchführung der Veranstaltung können von der Vorlage eines Sicherheitskonzepts und der Gestellung eines Ordnungsdienstes durch den Nutzer abhängig gemacht werden (§ 43 VStättVO). In diesem Fall ist vom Nutzer / von der Nutzerin mit Ordnungsdienstleistungen das Unternehmen zu beauftragen, das für die Stadt Köln die Bewachungsdienstleistung im „Kulturzentrum am Neu- markt“ übernommen hat. (3) Ist während einer Veranstaltung die Anwesenheit einer Brandsicherheitswa- che erforderlich (§ 41 VStättVO), wird diese von der Feuerwehr der Stadt Köln ge- stellt. Die Gebühren / Entgelte trägt der Nutzer. (4) Sämtliche für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmi- gungen und Erlaubnisse, die aufgrund seiner / ihrer Person oder der Art seiner / ihrer Veranstaltung erforderlich sind, hat der Nutzer / die Nutzerin in eigener Verantwor- tung einzuholen. 4 § 5 Nutzungsentgelt (1) Das Nutzungsentgelt richtet sich nach einem Drei-Zeitschienen-Modell, wobei jede Zeitschiene vier Stunden umfasst. Eine Verlängerung kommt nur ausnahmswei- se in Betracht. Jede angefangene Zeitschiene wird voll berechnet. In jeder Zeitschie- ne sind Aufbau- und Abbau-/Aufräumarbeiten des Nutzers enthalten. Zeitschiene 1 09:00 Uhr – 13:00 Uhr Zeitschiene 2 13:00 Uhr – 17:00 Uhr Zeitschiene 3 17:00 Uhr – 21:00 Uhr (2) Das Nutzungsentgelt beträgt 600,00 EUR netto je angefangene Zeitschiene. (3) Gemeinnützige Organisationen zahlen 60,00 Euro netto je angefangene Zeit- schiene. (4) Das Nutzungsentgelt beinhaltet Kosten für Beleuchtung, Bestuhlung, Heizung und Grundreinigung sowie, sofern für die Veranstaltung erforderlich, die zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der vorhandenen Veranstaltungstechnik (Beamer, Lein- wand, Beschallungsanlage usw.). (5) Je nach Art der Veranstaltung kann die Stellung einer angemessenen Sicher- heit (Kaution, Bürgschaft, Abschluss und Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversi- cherung oder ähnliches) verlangt werden. § 6 Zusätzliche Kosten zum Nutzungsentgelt Der Nutzer / Die Nutzerin übernimmt neben dem Nutzungsentgelt nach § 5: Kosten für die Inanspruchnahme der vom Nutzer zu beauftragenden Technikfirma, Kosten für Wachdienstleistungen im Foyer des „Kulturzentrums am Neumarkt“, die durch die Veranstaltung verursacht werden, Kosten für einen erforderlichen Auf- und Abbau des Bühnenaufgangs für Men- schen mit Behinderung, Kosten für die Stimmung des Konzertflügels, Kosten für zusätzlichen Reinigungsaufwand bei Verunreinigungen, die über das zu erwartende Maß hinausgehen, GEMA-Gebühren. 5 § 7 Stornierung / Kündigung (1) Die Veranstaltung kann vom Nutzer / von der Nutzerin kostenlos storniert wer- den, wenn der Stornierungswunsch innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Be- ginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt wird. Eine Stornierung bis einen Monat vor Beginn der Veranstaltung ist schriftlich und ge- gen Zahlung von 50% der Nutzungsentgelts möglich. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, wird das volle Nutzungsentgelt fällig. (2) Die Stadt Köln ist berechtigt, Mietverträge über die Nutzung des FORUM Volkshochschule ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist 2. während der Veranstaltung Gesetzesverstöße zu befürchten oder zu beobachten sind, 3. zur Durchführung der Veranstaltung erforderliche Genehmigungen und Er- laubnisse nicht vorliegen, 4. eine verlangte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft, Nachweis Veranstalterhaftpflicht versicherung oder ähnliches) nicht beigebracht wird, 5. das FORUM Volkshochschule entgegen dem vereinbarten Zweck genutzt wird oder 6. entgegen den Widmungszwecken des § 3 genutzt werden soll oder genutzt wird. § 8 Inkrafttreten Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 10.04.2019 in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0618/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.03.2019
- Erstellt
- 20.02.2019 12:23