2748/2020
Leerstand eines Wohnhauses Niehler Str. 301
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
1473 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Vorlagen-Nummer 2748/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Leerstand eines Wohnhauses Niehler Str. 301 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 5 hat in der Sitzung am 04.06.2020 unter TOP 7.2.3 eine Anfrage gestellt. Frage 1.: Warum wurde der Baustopp verfügt? Antwort der Verwaltung: Durch das Bauaufsichtsamt ist hier kein Baustopp angeordnet worden. Frage 2.: Liegt überhaupt eine Baugenehmigung vor? Antwort der Verwaltung: Es liegt durch zwei erteilte Bescheide eine Baugenehmigungslage vor, welche zur Änderung eines Wohn-/Geschäftshauses durch inneren Umbau sowie Erweiterung und Aufstockung der Wohnnut- zung mit einer neuen Wohneinheit berechtigt. Frage 3.: Wann ist mit einer Fertigstellung bzw. Wohnnutzung zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die geplante Fertigstellung in dem Gebäude vor. Dem Inhaber einer Baugenehmigung steht es im Rahmen der Dispositionsbefugnis aus Art. 14 Grundge- setz (GG) frei, über die zeitliche Dimension einer Bauausführung zu bestimmen. Frage 4.: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung diesen Vorgang zu beschleunigen? Antwort der Verwaltung: Hier besteht keine Rechtsgrundlage für die Verwaltung, eine wie auch immer geartete Vorgangsbe- schleunigung anzuordnen. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2748/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.09.2020
- Erstellt
- 31.08.2020 17:13