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2748/2020

Leerstand eines Wohnhauses Niehler Str. 301

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.09.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 7.1.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1473 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63/632/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2748/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Leerstand eines Wohnhauses Niehler Str. 301 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 5 hat in der Sitzung am 04.06.2020 unter TOP 7.2.3 eine 
Anfrage gestellt. 
 
Frage 1.: 
 
Warum wurde der Baustopp verfügt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Durch das Bauaufsichtsamt ist hier kein Baustopp angeordnet worden. 
 
Frage 2.: 
 
Liegt überhaupt eine Baugenehmigung vor? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es liegt durch zwei erteilte Bescheide eine Baugenehmigungslage vor, welche zur Änderung eines 
Wohn-/Geschäftshauses durch inneren Umbau sowie Erweiterung und Aufstockung der Wohnnut-
zung mit einer neuen Wohneinheit berechtigt.  
 
Frage 3.: 
 
Wann ist mit einer Fertigstellung bzw. Wohnnutzung zu rechnen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die geplante Fertigstellung in dem Gebäude vor. Dem 
Inhaber einer Baugenehmigung steht es im Rahmen der Dispositionsbefugnis aus Art. 14 Grundge-
setz (GG) frei, über die zeitliche Dimension einer Bauausführung zu bestimmen. 
 
Frage 4.: 
 
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung diesen Vorgang zu beschleunigen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Hier besteht keine Rechtsgrundlage für die Verwaltung, eine wie auch immer geartete Vorgangsbe-
schleunigung anzuordnen.

2

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2748/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.09.2020
Erstellt
31.08.2020 17:13