V/0057/2019/1
Erweiterung und Sanierung der Dreifaltigkeitsschule - Freianlagen -
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2653 Zeichen
V/0057/2019/1 V/0057/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung und Sanierung der Dreifaltigkeitsschule - Freianlagen - - Planungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 05.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 26.02.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Freianlagen der Dreifaltigkeitsschule werden gemäß der Planung vom 15.01.2019 vom Landschaftsarchitekten Peter Kemming aus Münster (Anlage 1) nach Abschluss der Hochba u- arbeiten wieder hergestellt / saniert. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 05.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Brüggemeier Telefon: 492-6722 Brueggemeier@stadt- muenster.de - 2 - V/0057/2019/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4640 Erweiterung Dreifaltigkeitsschule Auszahlungen 2019 300.000 € enthalten in der Gesamtsumme von 5.330.000 € gemäß Vorlage V/0281/2017 Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sporta n- lagen und -stätten Investitionsmaßnahme 4370 Spielfläche Dreifaltigkeits- schule Auszahlungen 2019 85.000 € Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4720 Erweiterung Schulgebäu- de Auszahlungen 2019 127.835 € Summe aller Auszahlungen/Saldo 512.835 € Die Folgekosten für die Unterhaltung der Freiflächen der Schule, incl. der Sandspielfläche und dem Parkplatz, durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betragen nach Fertigstellung der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme ca. 6.800,- € / Jahr. Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei den o.g. Produktgruppen veranschlagt. Die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 127.835,00 € erfolgt im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung. Begründung: Bei der Erstellung der Vorlage V/0057/2019 wurden fälschlicherweise die Kosten aus der Zusammen- stellung zur Vorlage V/0281/2017 übernommen. Bei Beginn der Planung für die Dreifaltigkeitsschule wurde festgelegt, dass die gesamte Schulhoffl ä- che umgestaltet werden muss. Aufgrund der hierdurch größeren Bearbeitungsfläche haben sich auch die Kosten entsprechend erhöht. Die entstehenden Mehrkosten sind im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung durch die Finanzstelle 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ gedeckt. Die Änderungen gegenüber der Hauptvorlage sind durch Fettdruck und Unterstreichung hervorgeh o- ben. I.V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0057/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37