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Flexible Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1282/2020 vom 03.08.2020

Stand: Am 10.09.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 1282/2020 Freigabedatum 03.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Flexible Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln fasst folgenden Beschluss: Für die Umsetzung des neuen § 48 Kinderbildungsgesetz zu flexiblen Öffnungszeiten in Kindertages- einrichtungen werden in Köln 3 Module für das Kindergartenjahr 2020/21 angeboten. Jedes Modul beinhaltet einen Pauschalbetrag für die Finanzierung. Um ein breit gefächertes Angebot vorhalten zu können, werden je Modul Kontingente geschaffen. Modul 1: Die wöchentliche Öffnungszeit wird um 2,5 bis unter 5 Stunden über 45 Stunden/wöchentlich hinaus erweitert. Hierfür stehen 60 Kontingente zur Verfügung, der pauschale Betrag beträgt 10.000,00 Euro. Gesamtsumme: 0,6 Mio Euro Modul 2: Die wöchentliche Öffnungszeit wird um 5 bis unter 10 Stunden über 45 Stunden/wöchentlich hinaus erweitert. Hierfür stehen 50 Kontingente zur Verfügung, der pauschale Betrag beträgt 20.000,00 Euro. Gesamtsumme: 1,0 Mio Euro Modul 3: Die Schließungstage mindestens einer Gruppe in einer Kindertageseinrichtung werden auf maximal 15 reduziert. Hierfür stehen 70 Kontingente zur Verfügung, der pauschale Betrag beträgt 20.000,00 Euro. Gesamtsumme: 1,4 Mio Euro Sollte ein Modul nicht in vollem Umfang genutzt werden, können die verbleibenden Mittel bei Bedarf Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 auf die anderen Module verteilt werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit Trägern der freien Jugendhilfe, ein Konzept für eine individuelle Randzeitenbetreuung in Anlehnung an das Modellprojekt "Ergänzende Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung für Einelternfamilien in Deutschland" des Verbandes für alleinerziehende Mütter und Väter zu entwickeln und nach Möglichkeit umzusetzen. Hierfür stehen für das Kindergartenjahr 2020/21 bis zu 343.000 Euro zur Verfügung. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.535.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.114.300 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 4.239.575 € c) bilanzielle Abschreibungen 2022 ff: 5.911.100 Euro € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: § 48 Kinderbildungsgesetz (neu) sichert den Kommunen einen fixen Landeszuschuss für die Finan- zierung flexibler Öffnungszeit in Kindertageseinrichtungen zu. Voraussetzung für die Zahlung ist ein Eigenanteil i.H. von 25 % des Zuschussbetrages zusätzlich durch die jeweilige Kommune. Für Köln bedeutet dies: Kindergartenjahr Landeszuschuss zuzügl. 25 % Stadt Köln Gesamt 2020/21 2.674.400,00 € 668.600,00 € 3.343.000,00 € 2021/22 4.011.600,00 € 1.002.900,00 € 5.014.500,00 € Ab 2022/23 5.348.800,00 € 1.337.200,00 € 6.686.000,00 € 4 Gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe hat die Verwaltung die Umsetzungsmöglichkeiten in Köln erörtert. Ziel war es, das Wohl der Kinder (u.a. Kontinuität der Betreuung und des Gruppenge- schehens), die Bedarfe der Eltern und möglichst einfache Verwaltungsabläufe in Einklang zu bringen. Gemeinsam wurde vereinbart, dem Jugendhilfeausschuss 3 Module zum Beschluss vorzuschlagen. Jede Kindertageseinrichtung bzw. jeder Träger kann sich für ein ggfls. auch 2 Module entscheiden. Um sicherzustellen, dass alle Module Berücksichtigung finden können, wurde vereinbart, hier zu- nächst Kontingente zu schaffen. Sollte ein Modul nicht ausgeschöpft werden, werden die Mittel auf die anderen Module verteilt. Die entwickelten Module basieren auf den in § 48 KiBiz genannten Beispielen: 1. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stun- den hinausgehen, 2. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen, 3. Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr, 4. bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungs- tage oder weniger jährlich schließen, 5. zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie 6. ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1. Modul 1: Die wöchentliche Öffnungszeit wird um 2,5 bis unter 5 Stunden über 45 Stunden/wöchentlich hinaus erweitert. Hierfür stehen 60 Kontingente zur Verfügung, der pauschale Betrag beträgt 10.000,00 Euro. Gesamtsumme: 0,6 Mio Euro Modul 2: Die wöchentliche Öffnungszeit wird um 5 bis 10 Stunden über 45 Stunden/wöchentlich hinaus erwei- tert. Hierfür stehen 50 Kontingente zur Verfügung, der pauschale Betrag beträgt 20.000,00 Euro. Gesamtsumme: 1,0 Mio Euro Modul 3: Die Schließungstage mindestens einer Gruppe einer Kindertageseinrichtung werden auf maximal 15 Tage im Jahr reduziert. Hierfür stehen 70 Kontingente zur Verfügung, der pauschale Betrag beträgt 20.000,00 Euro. Gesamtsumme: 1,4 Mio Euro Da die Erfahrungswerte sowohl zum tatsächlichen Bedarf der Eltern als auch zum Umfang der Betei- ligung der Träger eher gering sind und die zur Verfügung stehenden Mittel sukzessive steigen wer- den, sollen die Erfahrungen aus dem Kindergartenjahr 2020/21 im ersten Quartal 2021 im AK 80 ausgewertet werden. Teil der Auswertung werden neben der Feststellung der tatsächlichen Elternbedarfe und der Auswir- kungen für Kinder auch Fragen z.B. zur Deckung des Personalbedarfs sein. Dem Jugendhilfeausschuss wird dann ggfls. ein überarbeitetes Konzept zum Beschluss vorgelegt. Neben dem Angebot im institutionellen Bereich der Kindertageseinrichtungen soll nach Möglichkeit auch eine individuelle ergänzende Kinderbetreuung geschaffen werden. Ausgangspunkt der Überlegung ist, dass nicht alle Kindertageseinrichtungen flexible Öffnungszeiten anbieten können/werden. Dies hat für Eltern zur Folge, dass deren Bedarfe ggfs. Nicht vollständig gedeckt werden können. Hier bietet die ergänzende Kinderbetreuung die Möglichkeit, auf die individuellen Bedarfe einzelner Eltern einzugehen. Honorarkräfte (Vorlage eines Führungszeugnisses, Qualifizierungsmaßnahmen, u.a. auch zu Erste-Hilfemaßnahmen etc. vorausgesetzt) können bei diesem Konzept Kinder von der Kindertageseinrichtung abholen und im häuslichen Umfeld der Familien betreuen oder sie morgens in die Kindertageseinrichtung bringen. Ein vergleichbares Modell bietet der Verband alleinerziehender 5 Mütter und Väter e.V. in Essen an und hat dieses Konzept bereits der Verwaltung vorgestellt. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Umsetzung in Köln, benötigt hier jedoch kooperierende Partner aus der Jugendhilfe. Finanzielle Auswirkungen: Die im Beschluss beschriebene Maßnahme zieht sowohl im laufenden als auch in kommenden Jah- ren haushaltsmäßige Auswirkungen nach sich, welche sich in der Ergebnisrechnung des Teilplans 0603 (Kindertagesbetreuung) auswirken werden. Wie beschrieben, ist die Bereitstellung der Landesbezuschussung zur Finanzierung der flexiblen Öff- nungszeiten in Kindertagesstätten an die Erbringung eines 25 %-igen Eigenanteiles durch die Stadt Köln gekoppelt. Umgerechnet auf die einzelnen Haushaltsjahre (Kita-Jahre in Kalenderjahre) ergibt sich die nachste- hende Ertrags-/Aufwandssituation: Haushaltsjahr Ertrag Bezuschussung Land Aufwand (25 %- Anteil Stadt Köln Gesamt 2020 1.114.300 € 278.575 € 1.392.875 € 2021 3.231.600 € 807.900 € 4.039.500 € 2022 ff. 4.568.800 € 1.142.200 € 5.711.000 € In den Summen enthalten ist die Umsetzung des Konzeptes zur individuellen Randzeitenbetreuung, das den Ergebnisplan in 2020 aufwandsseitig mit 142.900 € belastet und ab 2021 mit 200.100 €. Die in 2020 aufzubringenden Mittel in Höhe von 278.575 € gehören rechnerisch zu den finanziellen Mehrbelastungen, die originär auf die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes NRW zurückzuführen sind. Sie werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung aus dem Teilplan 0603 – Kindertagesbe- treuung, Teilplanzeile 15 – finanziert. Dieselbe Vorgehensweise bezieht sich auf das kommende Haushaltsjahr 2021, innerhalb dessen 807.900 € zu finanzieren sind. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge- wiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Es ist vorerst nicht beabsichtigt, zusätzliche Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der flexiblen Öff- nungszeiten zu erheben. Das neue gesetzliche Angebot soll zunächst in der Praxis erprobt werden. Hierzu gehört z.B. auch die Frage, ob die einzelnen Träger personell in der Lage sind, die flexiblen Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten. Es ist bisher noch nicht absehbar, wie viel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Trägern infolge der Corona-Pandemie tatsächlich zur Verfügung stehen.

Beratungsverlauf

  1. 25.08.2020

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 07.09.2020

    Finanzausschuss

    TOP 10.18, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 10.09.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 10.13, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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