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0535/2026

Beantwortung der Anfrage AN/0148/2026 der SPD-Fraktion zu den Auswirkungen der Kita-Reform auf Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.03.2026

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.05.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6004 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
14 05 
Vorlagen-Nummer 10.03.2026 
 0535/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0148/2026 der SPD-Fraktion zu den Auswirkungen der 
Kita-Reform auf Köln 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.01.2026 stellte die SPD-Fraktion folgende 
Anfrage unter AN/0148/2026: 
 
Die geplanten Änderungen im KiBiz, insbesondere der ab 2028 vorgesehene Wegfall der För-
derregelung für eingruppige Kindertageseinrichtungen, stoßen bei den freien Trägern und ih-
ren Spitzenverbänden auf deutliche Kritik. In ihren Stellungnahmen weisen sie darauf hin, 
dass diese Kürzungen einen Bruch mit den zuvor vereinbarten Eckpunkten darstellen und die 
wirtschaftliche Grundlage vieler kleiner, häufig als Elterninitiativen organisierter Kitas gefähr-
den. 
 
Auch für Köln ist davon auszugehen, dass eingruppige Einrichtungen durch den Wegfall der 
Förderung sowie durch weitere Reduzierungen bei Pauschalen strukturell benachteiligt wür-
den. Die Träger sehen darin eine ernsthafte Gefahr für den Erhalt der Trägervielfalt, für sozial 
ausgewogene Elternbeiträge und für die Stabilität der kommunalen Kita-Landschaft insge-
samt. 
 
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Position der Stadt Köln zu diesen landesseitigen 
Vorschlägen zu klären, die möglichen Auswirkungen auf die Kölner Einrichtungen transparent 
darzustellen und zu prüfen, wie sich die Stadt gegenüber dem Land NRW für einen Bestands-
schutz oder für tragfähige Ausgleichsregelungen einsetzen kann. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung der folgenden 
Fragen: 
 
1. Wie viele eingruppige Kindertageseinrichtungen gibt es aktuell im Kölner Stadtgebiet, 
und wie viele davon wurden vor 2007 gegründet (insbesondere Elterninitiativen)? 
 
2. In welcher Höhe profitieren diese Einrichtungen derzeit von der Landes-Förderzulage 
für eingruppige Kitas sowie von den Pauschalen für Alltagshelferinnen und Alltagshel-
fer? 
 
3. Welche konkreten finanziellen Auswirkungen hätte der vollständige Wegfall der bishe-
rigen Förderzulage sowie die angekündigte Reduzierung der Alltagshelferpauschalen 
auf die betroffenen Kölner Einrichtungen? (Beitragserhöhungen für Eltern, Einschrän-
kungen des Angebots oder drohende Schließungen)

2 
 
4. Wie bewertet die Stadt Köln den Vorschlag des Landes, die Förderung eingruppiger 
Kindertageseinrichtungen ab 2028 entfallen zu lassen, und welche Schritte gedenkt sie 
zu unternehmen, um sich gegenüber dem Land für einen Bestandsschutz bzw. für ge-
eignete Ausgleichsregelungen einzusetzen? 
 
5. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu weiteren Folgewirkungen vor, gerade 
im Hinblick auf den aktuellen Referentenentwurf zur KiBiz-Reform? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1: In Köln gibt es im Kindergartenjahr 2025/2026 insgesamt 30 eingruppige Kindertages-
einrichtungen, die alle vor 2007 gegründet wurden und daher den Zuschlag erhalten. 
 
Zu 2: Insgesamt werden Landesmittel als Zuschlag für eingruppige Kitas in Höhe von 450.000 
€ ausgezahlt.  
Für die Kita-Helfenden (früher: Alltagshelfende) wurden im Kindergartenjahr 2025/2026 im 
ersten Förderzeitraum insgesamt 3.620.084,20 € an Landesmitteln beantragt und abgerufen, 
davon 2.499.584,20 € für freie Träger. Für den Förderzeitraum 1-7/2026 wurde der Antrag 
über 5.857.467,82 € gestellt, davon 3.863.517,82 € für freie Träger. 
 
Zu 3 und 4: Die Streichung des Zuschlags für eingruppige Kitas ist im nun vorliegenden Ge-
setzesentwurf nicht mehr existent. 
Die bisherigen Zuschüsse für Kita-Helfende sollen ab 08/2027 pauschaliert in die Kindpau-
schalen eingerechnet werden. Damit entfiele das aufwändige Antrags- und Bewilligungsver-
fahren. Umgerechnet auf die bisherigen Pauschalbeträge je Einrichtung würde die geplante 
Regelung für größere Einrichtungen mit mehr als 75 Plätzen einen finanziellen Vorteil bedeu-
ten, für Einrichtungen mit weniger als 75 Plätzen würde die geplante Regelung Herausforde-
rungen mit sich bringen. Es sind keine weiteren Schritte notwendig. 
 
Zu 5: Der aktuelle Gesetzesentwurf lässt erkennen, wie groß die Herausforderungen für die 
Zukunft sind. Der Entwurf bleibt jedoch hinter den Erwartungen der Verwaltung zurück, dar-
über hinaus gibt es in der Formulierung des Gesetzesentwurfes noch Verbesserungs- und 
Konkretisierungsbedarfe. 
- Das Land hat beispielsweise ab 2027 eine Erhöhung der Kindpauschalen um 200 Milli-
onen Euro für NRW angekündigt, jedoch bislang keine Aussagen zu Verteilungsmoda-
litäten des Betrages getroffen. Eine frühzeitige und strategische Planung der Kommu-
nen wird somit erschwert.  
- Weiterer Konkretisierungsbedarf besteht hinsichtlich der organisatorischen Ausgestal-
tung der vorgesehenen Unterscheidung in Rand- und Kernzeiten. Die konkrete Organi-
sation, nicht zuletzt im Hinblick auf die Personalgestellung in den Zeitfenstern, wird als 
problematisch eingeschätzt.  
- Lediglich in den sogenannten Randzeiten besteht die Möglichkeit, Kinderpflegerinnen 
und Kinderpfleger in allen Altersgruppen einzusetzen. In den Kernzeiten bleibt die offi-
zielle Anrechnung von Ergänzungskräften auf die Mindeststundenzahl weiterhin auf 
den Gruppentyp III (3–6-Jährige) beschränkt. 
- Ein weiteres Beispiel stellt die geplante Zusammenlegung der Landesförderungen von 
Sprachkitas und PlusKITAs dar. In vielen Kitas wird dies faktisch zu einer personellen 
Reduzierung führen, da PlusKITAs oftmals gleichzeitig Sprachkitas sind und in diesen 
Fällen nur noch eine 0,5 Stelle insgesamt vorgesehen ist. Bislang stehen je Schwer-
punkt 0,5 Stellen zu Verfügung. 
  
Die Kommunen benötigen eine klare Planungssicherheit und eine auskömmliche finanzielle 
Ausstattung, um ein verlässliches Kita-System bereit stellen zu können. 
 
Der Gesetzentwurf ist hier einzusehen: „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes“ 
(Drs. 18/17575)“ MMD18-17575.pdf 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

05.05.2026 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0535/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.03.2026
Erstellt
24.02.2026 13:51