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1575/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Oedingen, SPD-Fraktion, aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 11.03.2024 bezüglich den Einladungen zu den Verfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.05.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 17.06.2024, TOP 2.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2181 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 27.05.2024 
 1575/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 17.06.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Oedingen, SPD-Fraktion, aus der 
Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 11.03.2024 bezüglich der 
Einladungen zu den Verfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher 
Aufträge 
Anfrage: 
RM Oedingen, SPD-Fraktion, fragt in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirt-
schaft am 11.03.2024, warum es keine Einladungen mehr an die Politik zu den Verfahren 
nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV-Verfahren) gebe. 
 
Antwort der Verwaltung:  
Bis vor etwa 10 Jahren sind die abschließenden Vergabeentscheidungen in Abhängigkeit von 
Wertgrenzen vom Rat beziehungsweise von seinen Ausschüssen getroffen worden. Zur Vor-
bereitung dieser Entscheidungen war es sinnvoll, die entscheidungstragenden Gremien in die 
Verfahren einzubeziehen. Als sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass es wenig Sinn 
macht, dem Rat beziehungsweise seinen Ausschüssen etwas vorzulegen, was durch das 
Vergabeverfahren faktisch schon entschieden ist, wurde die Zuständigkeitsordnung geändert. 
Die Änderung sieht vor, dass der Rat und seine Gremien keine konkreten Vergabeentschei-
dungen mehr treffen.  
 
Der Rat entscheidet über die grundsätzliche Vergabe eines Auftrags, nicht aber wer am Ende 
eines Vergabeverfahrens konkret den Auftrag erhält. Es ist seinerzeit versäumt worden, für 
die VGV-Verfahren die entsprechende Konsequenz zu ziehen. Da die Einbindung der Politik 
in die Konkrete Vergabeentscheidung von der Zuständigkeitsordnung nicht vorgesehen ist 
und die bisherige Praxis mit erheblichem Aufwand und einer Verzögerung der Verfahren ver-
bunden ist, folgt daraus, auch bei VGV-Verfahren die Politik nicht mehr einzubinden bezie-
hungsweise von Einladungen künftig abzusehen. 
 
Selbstverständlich haben die zuständigen Gremien nach § 5 Abs. 6 der Zuständigkeitsord-
nung jederzeit das Recht, sich nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1575/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.05.2024
Erstellt
14.05.2024 07:32