1426/2024
Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
6293 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/516/2 Vorlagen-Nummer 1426/2024 Freigabedatum 30.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt die Ge- währung von Zuschüssen in Höhe von 387.700,90 Euro aus dem Teilergebnisplan 0603 –Kin- dertagesbetreuung, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen), Haushaltsjahr 2024 für die Zeit vom 01.01.2024 – 31.12.2024. Gemäß den Anträgen der freien Träger verteilen sich die Mittel wie folgt: Familien Forum Deutz Mülheim (Qualifizierung/ Fortbildung) 60.720,00 Euro Evangelische Familienbildungsstätte (Qualifizierung/ Fortbildung) 87.900,00 Euro Freies Bildungswerk Rheinland (Qualifizierung/ Fortbildung) 90.000,00 Euro PME Familienservice (Fortbildung) 71.539,00 Euro Sportjugend Köln (Fortbildung und Qualifizierung) 55.000,00 Euro Wir für Pänz (Qualifizierung Inklusion) 22.541,90 Euro Gesamt: 387.700,90 Euro Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maß- nahme 387.700,90 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 23 SGB VIII stellt die Kindertagespflege ein geeignetes Betreuungsangebot –vorran- gig für Kinder unter 3 Jahren- dar. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder – und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 wird für die Ausübung der Kindertages- pflege eine Qualifizierung der Kindertagespflegeperson vorausgesetzt, sowie die fachliche Fortbildung während der Ausübung der Kindertagespflege als weitere Maßgabe gesetzlich vorgeschrieben. Die v.g. Träger bieten eine Qualifizierung für zukünftige Kindertagespflege- personen, sowie an den Bedarfen der Tagespflegepersonen angelegte Fortbildungsangebote zum Ausbau und zur Sicherung der Qualität in Kindertagespflegestellen an. Da der nach Ratsbeschluss von 2009 zunächst anvisierte institutionelle Ausbau der Betreu- ungsplätze für Kinder unter drei Jahren nicht im gewünschten Maß erreicht werden konnte, beschloss der Rat der Stadt Köln am 24.11.2011 den Ausbau von Betreuungsplätzen im Be- reich U3 vermehrt über Kindertagespflege zu steuern. Der bestehende Beschluss wurde da- hingehend geändert, dass über die Kindertagespflege insgesamt 30 % (vorher 20%) des Auf- baus getragen werden sollen. 3 Inzwischen wurde durch eine flächendeckend durchgeführte Elternbefragung zum Versor- gungsbedarf U3 deutlich, dass eine Versorgungsquote von 40% nicht ausreicht. Die Eltern wünschten sich eine Versorgungsquote von 52%, und zwar in einem Verhältnis von institutio- neller Kindertagesbetreuung in Kitas zu Kindertagespflege von 89:11. Ein entsprechender Be- schluss des Rates der Stadt Köln erfolgte am 28.06.2016 (Session Vorlage 2877/2015). Der Rat beschloss, dass bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/2021 eine Zielquote von 50% aller U3-Kinder in der Kindertagesbetreuung erreicht werden sollen. Hier wird ein Ver- hältnis von 83% der Kinder in Kindertageseinrichtungen zu 17% der Kinder in Kindertages- pflege angestrebt. Die in der vorliegenden Beschlussvorlage in Rede stehende Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen ist in jedem Fall notwendig, um der gegebenen Fluktuation von Ta- gespflegepersonen in Höhe von jährlich rund 20% zu begegnen und das gegebene Angebot aufrecht zu erhalten. Mit Blick auf den zu erfüllenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ab 1-Jährige sollten zusätzliche Potenziale in der Kindertagespflege eingelöst werden. Hierzu muss neuen Kindertagespflegepersonen eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII erteilt wer- den. Eine der Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ist der Nachweis der fachlichen Eignung, die in qualifizierten Lehrgängen erworben wird. Die Ausbil- dung der neuen Kindertagespflegepersonen erfolgt über Qualifizierungskurse der angeführten Träger. Sie ist somit Voraussetzung zur Erreichung des vom Rat der Stadt Köln angelegten Zielerreichungsgrades zur Umsetzung des Rechtsanspruches 2013. Klageverfahren von El- tern bei Nichterfüllung des Rechtsanspruches mit daraus entstehenden Kosten für die Stadt Köln wird somit vorgebeugt. Das KiBiz sieht zudem vor, dass ab dem 01.08.2022 alle neu beginnenden Kindertagespflege- personen nach dem Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch Kindertagespflege (QHB) qua- lifiziert sein müssen. Dies bedeutet, dass sich die Gesamtstunden der Ausbildung von bisher 160 Stunden auf insgesamt 300 Stunden erhöhen. Daneben benötigen sozialpädagogische Fachkräfte, die erstmalig als Kindertagespflegeperso- nen tätig werden, einen Qualifizierungsnachweis von 80 Unterrichtseinheiten. Die Stadt Köln kommt mit ihrer anteiligen Kostenübernahme für die Qualifizierung und Fortbil- dung von Kindertagespflegepersonen ihrem gesetzlichen Auftrag nach. Die für 2024 erforderlichen zahlungswirksamen Aufwendungen i. H. v. 387.700,90 € werden aus dem verfügbaren Budget im Teilergebnisplan 0603, Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen), finanziert. Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage muss in die Sitzung vom April eingebracht werden, damit die Qualifizierungsträ- ger eine Rechts- und Planungssicherheit für die Durchführung der vorgenannten Kurse und Qualifizierungsmaßnahmen haben und diese entsprechend umsetzen können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1426/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.04.2024
- Erstellt
- 25.04.2024 11:08