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Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH - hier: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0698/2017 vom 27.04.2017
Stand: Am 18.05.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 0698/2017 Freigabedatum 27.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH hier: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, anstelle von Frau BG Ute Berg Herrn Karl-Heinz Merfeld, 80 Al ………….…………………………………………..... (gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) als Mitglied in den Aufsichtsrat der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu ent- senden. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH ist 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Köln. Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern, von denen sieben vom Rat der Stadt Köln entsandt werden. In § 11 (Abberufung, Amtsniederlegung und Ausscheiden von Aufsichts- ratsmitgliedern) ist u.a. Folgendes geregelt: „(3) Ein Mitglied des Aufsichtsrates scheidet ferner, unbeschadet der Regelung in § 10 des Gesell- schaftsvertrages, bei Wegfall der Tätigkeit, die für seine Entsendung in den Aufsichtsrat bestim- mend war, aus dem Aufsichtsrat aus. (4) Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, so ist für dessen restliche Amtszeit vom Entsendungsberechtigten unverzüglich ein Nachfolger zu entsenden.“ Frau Ute Berg wurde auf Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Roters (§113 Abs. 2 GO NRW) mit Beschluss des Rates vom 02.09.2014 in den Aufsichtsrat der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH entsandt. Aufgrund des Ausscheidens von Frau Berg aus dem Dienst der Stadt Köln zum 31.03.2017 ist ent- sprechend der o.a. Regelung umgehend ein/e Nachfolger/in zu entsenden. Die Entsendung erfolgt gemäß §113 Abs. 2 GO NRW auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Reker.
Beratungsverlauf
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