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0698/2017

Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH - hier: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2017, TOP 17.4

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2534 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0698/2017 
Freigabedatum 
27.04.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 
hier: Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, anstelle von Frau BG Ute Berg  
 
   Herrn Karl-Heinz Merfeld, 80 Al 
………….…………………………………………..... 
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw.  
die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln) 
 
 
als Mitglied in den Aufsichtsrat der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu ent-
senden. 
 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus 
dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem 
von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
 
Rat 18.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH ist 100%-ige Tochtergesellschaft der 
Stadt Köln. 
 
Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und  
Berufsförderung mbH besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern, von denen sieben vom Rat der 
Stadt Köln entsandt werden. In § 11 (Abberufung, Amtsniederlegung und Ausscheiden von Aufsichts-
ratsmitgliedern) ist u.a. Folgendes geregelt: 
 
„(3) Ein Mitglied des Aufsichtsrates scheidet ferner, unbeschadet der Regelung in § 10 des Gesell-
schaftsvertrages, bei Wegfall der Tätigkeit, die für seine Entsendung in den Aufsichtsrat bestim-
mend war, aus dem Aufsichtsrat aus. 
(4) Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus, so ist für dessen restliche Amtszeit 
vom Entsendungsberechtigten unverzüglich ein Nachfolger zu entsenden.“ 
 
Frau Ute Berg wurde auf Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Roters (§113 Abs. 2 GO NRW) mit 
Beschluss des Rates vom 02.09.2014 in den Aufsichtsrat der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und 
Berufsförderung mbH entsandt. 
 
 
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Berg aus dem Dienst der Stadt Köln zum 31.03.2017 ist ent-
sprechend der o.a. Regelung umgehend ein/e Nachfolger/in zu entsenden. 
 
 
Die Entsendung erfolgt gemäß §113 Abs. 2 GO NRW auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin 
Reker.

Beratungsverlauf (1)

18.05.2017 Rat
TOP 17.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0698/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27