AN/1360/2024
Bestellung eines Erbbaurechtes zur Errichtung eines Leistungszentrums, Franz-Kremer-Allee o.Nr.
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KLIMA FREUNDE-GUT Änderungsantrag nach § 13
2657 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.10.2024 AN/1360/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 01.10.2024 Bestellung eines Erbbaurechtes zur Errichtung eines Leistungszentrums, Franz-Kremer-Allee o.Nr. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzten Sie folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 2577/2024 auf die Tagesordnung der Ratssit- zung am 01.10.2024 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln bedankt sich beim BUND für die Ausarbeitung eines „echten“ Kompromisses und beschließt wie folgt: 1. Der 1. FC Köln GmbH &Co KGaA wird gestattet, das geplante Leistungszentrum auf der versiegelten Parkplatzfläche vor dem Geißbockheim zu errichten. Dies schließt auch den Bau einer Tiefgarage ein. Dafür werden Ausgleichsmaßnahmen im Äußeren Grüngürtel bzw. im Stadtbezirk erfolgen. 2. Im Gegenzug verzichtet der 1. FC Köln auf weitere Trainingsplätze im Äußeren Grüngürtel. 3. Die Stadt Köln bietet dem 1. FC Köln die Nutzung von Trainingsplätzen außerhalb des Äußeren Grün- gürtels an, die dafür ertüchtigt und ausgebaut werden. 4. Der Rat der Stadt Köln hebt die planungsrechtlichen Satzungsbeschlüsse zur „Erweiterung des „Rhein- EnergieSportparks“ (Feststellungsbeschluss zur 209. Änderung des Flächennutzungsplans, 1087/2020, und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan, 63419/02, „RheinEnergieSportpark“, Juni 2020) auf. 5. Die Stadt Köln schließt mit der 1. FC Köln GmbH &Co KGaA als Vorhabenträger einen öffentlich-recht- An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Inga Feuser inga.feuser@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - lichen und notariell beurkundeten Vertrag, in dem die Errichtung des Leistungszentrums im Äußeren Grün- gürtel, der dauerhafte Verzicht auf den Bau weiterer Trainingsanlagen im Äußeren Grüngürtel, die Zustim- mung des FC zur Aufhebung des vom Rat geschaffenen Planungsrechts sowie eine beschleunigte bau- rechtliche Genehmigung für das Leistungszentrum vereinbart werden. Begründung: Mit dem Vorschlag des BUND werden sowohl der Breitensport als auch die Gleueler Wiese dauerhaft gerettet. Mit den Vorschlägen, die bisher auf dem Tisch liegen, würde vor allem der Breitensport als Ver- lierer dastehen, da dieser von seinen Trainingsstätten verdrängt werden würde, damit der FC diese als Ausweichflächen für seinen Trainingsbetrieb nutzen kann. gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1360/2024
- Typ
- KLIMA-GUT Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 01.10.2024
- Erstellt
- 01.10.2024 12:16