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3649/2017

Baustellenverkehre

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 14.12.2017, TOP 8.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7469 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 3649/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017 
 
Baustellenverkehre 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 09.11.2017, TOP 
8.2.4 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
1. „Wurden bereits Verkehrskonzepte abgestimmt für die Anfang 2018 beginnenden Abbruch-arbeiten 
des Hertie-Gebäudes im großen Stil?  
2. Falls eine solche Abstimmung noch nicht erfolgt ist, bitten wir um Aussage, bis wann dies erfolgt 
und wann das Konzept der Bezirksvertretung vorgestellt wird?  
3. Wann beginnt der Umbau des Kreuzungsbereichs Steinstraße/Hauptstraße?  
4. Welches Verkehrskonzept soll an diesem Zeitpunkt umgesetzt werden, da sich beide Bau-
maßnahmen ab diesem Zeitpunkt überlagern werden?  
5. Sind Einschränkungen bei den Parkplätzen oder Änderungen an der Einbahnstraßenführung in 
einer der Phasen vorgesehen.“ 
 
 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-5: 
 
Aufgrund einer aktuellen Stunde der SPD-Fraktion am 16.05.2017 stand Herr Harzendorf für Fragen, 
welche die Baustellenverkehre in Porz betreffen, zur Verfügung. Das bedeutet diese Fragen wurden 
bereits thematisiert. 
 
Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass sich bis heute keine Änderung bei der Planung ergeben hat. Von 
daher wird auf die Niederschrift über die oben genannte 26. Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
16.05.2017 verwiesen.  
 
Die oben genannten Maßnahmen werden zeitlich versetzt beginnen. Mit dem Beginn der Abrissarbei-
ten ist im vierten Quartal 2017 zu rechnen. Der bisherige Beginn der Umbauarbeiten Hauptstra-
ße/Steinstraße findet aufgrund von Umplanungen voraussichtlich erst zum dritten Quartal 2018 statt. 
 
Diese zeitliche Verschiebung hat zur Folge, dass mit Start des Umbaus des Knotenpunktes Haupt-
straße/Steinstraße damit zu rechnen ist, dass zwischenzeitlich ein Großteil der Abrissarbeiten bereits 
abgeschlossen ist. Hier ist insbesondere der Abbruch der Stützwand an der Hauptstraße zu nennen. 
Diese Arbeiten werden ca. 3-5 Tage andauern und in verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt wer-
den. 
 
Im Zeitraum der gesamten Abbruchphase (ca. 9 Monate) ist mit einem abfahrenden Baustellenver-
kehr in der Spitze von ca. 15 bis 20 Touren am Tag zu rechnen. Diese Fahrten sind in Abstimmung 
mit der Straßenverkehrsbehörde außerhalb der Verkehrsspitzen durchzuführen. In den schwachen

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Verkehrszeiten (9:00 Uhr bis 15:00 Uhr) wären dies ca. drei LKW-Fahrten pro Stunde, sodass dieser 
Verkehr eher einen geringen Einfluss auf den Gesamtverkehr im Stadtteil Porz haben wird. Daher 
kann im Ergebnis auf ein ausführliches Verkehrskonzept verzichtet werden. 
 
Für die Dauer der Straßenbaumaßnahmen werden die erforderlichen Signalanlagen auf der Haupt-
straße verkehrsabhängig angepasst. Das bedeutet, dass die Grünphasendauer den Tageszeiten, je 
nach Fahrtrichtung, bedarfsgerecht angeglichen wird.  
Darüber hinaus wird die Baustellensignalanlage mit den bereits vorhandenen Signalanlagen derart 
koordiniert, dass durch dieses Zusammenwirken ein möglichst hoher Verkehrsfluss erzielt werden 
kann. Bei einer Koordinierung wird in der Regel zunächst die Richtung mit dem stärkeren Verkehrs-
aufkommen bevorzugt. 
 
Die Signalisierung am Knoten Hauptstraße/Steinstraße und auch die Umleitungsstrecken sind nach 
den jeweiligen Bauabschnitten in Simulationsläufen in einem unabhängigen Verkehrsgutachten aus-
giebig betrachtet und mit der Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwick-
lung mbH „moderne stadt“ abgestimmt worden. Auf die Verkehrseinschränkungen wird bereits früh-
zeitig im weiten Umfeld (bspw. bereits auf der Siegburger Straße) durch entsprechende Umleitungs-
beschilderungen und Hinweistafeln hingewiesen werden. 
 
Weiter ist davon auszugehen, dass auf den betroffenen Strecken überwiegend Verkehre von ortskun-
digen Verkehrsteilnehmenden stattfinden. Erfahrungsgemäß verlagern sich nach 1-2 Wochen Ver-
kehre auch außerhalb der Umleitungsstrecken, um die Baustellenbereiche zu umfahren. Dies führt 
dann zu einer Entlastung der Hauptstraße. Eine Auswertung der Verkehre angrenzender Stadtteile 
zur Auswirkung der Baumaßnahmen ist somit nicht notwendig und zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht 
durchführbar.  
 
Die derzeit geplanten Umleitungsstrecken zur Entlastung des Knotens Hauptstraße/Steinstraße über 
Deutzer Weg/Friedrichstraße/(Phillip-Reis-Straße/Karlstraße)/Klingerstraße/Bahnhofstraße/ Mühlen-
straße/Ernst-Mühlendyck-Straße wurden im Verkehrsgutachten als ausreichend angesehen. Insofern 
sind Änderungen bei der Einbahnstraßenführung oder Parkraumbewirtschaftung nicht notwendig.  
 
Über den von der SPD Fraktion gestellten Antrag hinaus gab es unter dem AZ: 02-1600-92/17 eine 
Bürgereingabe gem. § 24 GO an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden, welche am 
19.10.2017 beantwortet wurde. Inhalt dieser Eingabe ist der Vorschlag zur Errichtung von Ausweich-
routen. Diese würden jeweils von der Poststraße zur Wahner Straße führen: einerseits über den Gar-
tenweg und andererseits über einen derzeitigen Feldweg in Höhe Wermeshof.  
 
Die nachfolgende Antwort der Verwaltung wurde den Petenten mitgeteilt: 
 
Der Bürgerverein Zündorf beantragt die Umsetzung eines selbst erstellten Umleitungskonzepts für die 
Dauer der Großbaustellen in Köln-Porz. 
 
Dies ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. 
 
Die alternativ genannten Strecken kommen aus den nachfolgenden Gründen für eine adäquate Um-
leitung nicht in Frage: 
 
Im Bereich der vorgeschlagenen Strecke sind 
 
- die Breiten zum Teil selbst für einen Einrichtungsverkehr nicht ausreichend, 
- Seitenstreifen unbefestigt oder nicht vorhanden, 
- Risse in der Fahrbahn, 
- Fahrbahnen/Wege für die Belastung nicht ausgelegt, 
- Verwerfungen und Ausbrüche vorhanden, 
- diverse Unebenheiten vorzufinden, 
- keine Beschilderungen vorhanden, 
- unzureichende Beleuchtungseinrichtungen vorhanden.

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Eine Ertüchtigung der beiden vorgeschlagenen Umleitungsstrecken wäre nur mit einem sehr hohen 
Aufwand möglich. Unter anderem müsste eine Vielzahl an Grundstücken erworben werden und ein 
Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. 
 
Eine Umleitung für zu Fußgehende und Radfahrende wäre notwendig, da die Breiten für eine sichere 
Fußgänger- und Radfahrerführung nicht gegeben sind. Der Gartenweg mündet in den Bereich der 
Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 7, der durch die Nähe zum Schulzentrum Heerstraße, einen hoch-
frequentierten Schulweg darstellt. Das bedeutet der zusätzliche KFZ-Verkehr würde zu erheblichen 
Verkehrssicherheitsgefahren führen. 
 
Des Weiteren liegen die vorgeschlagenen Alternativrouten in einem Landschaftsschutzgebiet. Unter 
anderem befindet sich dort der geschützte Landschaftsbestandteil LB7.19 (alter Jüdischer Friedhof) 
im Bereich Gartenweg/Hasenkaul. 
 
Die Verkehrsführung in der Innenstadt von Köln-Porz wurde ausgiebig für die Zeit der Baumaßnah-
men in einem Verkehrsgutachten betrachtet. Demnach ist auch eine Änderung der Einbahnstraßen-
führung, wie beispielsweise die Mühlenstraße, nicht notwendig und würde nur zu einer hohen Mehr-
belastung für den Knotenpunkt Poststraße/Hauptstraße/Mühlenstraße führen. Die derzeitige bauliche 
Gestaltung dieser Örtlichkeit lässt die vorgeschlagene Verkehrsführung nicht zu.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3649/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.12.2017
Erstellt
23.11.2017 13:47