3649/2017
Baustellenverkehre
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3649/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017 Baustellenverkehre hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 09.11.2017, TOP 8.2.4 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wurden bereits Verkehrskonzepte abgestimmt für die Anfang 2018 beginnenden Abbruch-arbeiten des Hertie-Gebäudes im großen Stil? 2. Falls eine solche Abstimmung noch nicht erfolgt ist, bitten wir um Aussage, bis wann dies erfolgt und wann das Konzept der Bezirksvertretung vorgestellt wird? 3. Wann beginnt der Umbau des Kreuzungsbereichs Steinstraße/Hauptstraße? 4. Welches Verkehrskonzept soll an diesem Zeitpunkt umgesetzt werden, da sich beide Bau- maßnahmen ab diesem Zeitpunkt überlagern werden? 5. Sind Einschränkungen bei den Parkplätzen oder Änderungen an der Einbahnstraßenführung in einer der Phasen vorgesehen.“ Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-5: Aufgrund einer aktuellen Stunde der SPD-Fraktion am 16.05.2017 stand Herr Harzendorf für Fragen, welche die Baustellenverkehre in Porz betreffen, zur Verfügung. Das bedeutet diese Fragen wurden bereits thematisiert. Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass sich bis heute keine Änderung bei der Planung ergeben hat. Von daher wird auf die Niederschrift über die oben genannte 26. Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.05.2017 verwiesen. Die oben genannten Maßnahmen werden zeitlich versetzt beginnen. Mit dem Beginn der Abrissarbei- ten ist im vierten Quartal 2017 zu rechnen. Der bisherige Beginn der Umbauarbeiten Hauptstra- ße/Steinstraße findet aufgrund von Umplanungen voraussichtlich erst zum dritten Quartal 2018 statt. Diese zeitliche Verschiebung hat zur Folge, dass mit Start des Umbaus des Knotenpunktes Haupt- straße/Steinstraße damit zu rechnen ist, dass zwischenzeitlich ein Großteil der Abrissarbeiten bereits abgeschlossen ist. Hier ist insbesondere der Abbruch der Stützwand an der Hauptstraße zu nennen. Diese Arbeiten werden ca. 3-5 Tage andauern und in verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt wer- den. Im Zeitraum der gesamten Abbruchphase (ca. 9 Monate) ist mit einem abfahrenden Baustellenver- kehr in der Spitze von ca. 15 bis 20 Touren am Tag zu rechnen. Diese Fahrten sind in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde außerhalb der Verkehrsspitzen durchzuführen. In den schwachen 2 Verkehrszeiten (9:00 Uhr bis 15:00 Uhr) wären dies ca. drei LKW-Fahrten pro Stunde, sodass dieser Verkehr eher einen geringen Einfluss auf den Gesamtverkehr im Stadtteil Porz haben wird. Daher kann im Ergebnis auf ein ausführliches Verkehrskonzept verzichtet werden. Für die Dauer der Straßenbaumaßnahmen werden die erforderlichen Signalanlagen auf der Haupt- straße verkehrsabhängig angepasst. Das bedeutet, dass die Grünphasendauer den Tageszeiten, je nach Fahrtrichtung, bedarfsgerecht angeglichen wird. Darüber hinaus wird die Baustellensignalanlage mit den bereits vorhandenen Signalanlagen derart koordiniert, dass durch dieses Zusammenwirken ein möglichst hoher Verkehrsfluss erzielt werden kann. Bei einer Koordinierung wird in der Regel zunächst die Richtung mit dem stärkeren Verkehrs- aufkommen bevorzugt. Die Signalisierung am Knoten Hauptstraße/Steinstraße und auch die Umleitungsstrecken sind nach den jeweiligen Bauabschnitten in Simulationsläufen in einem unabhängigen Verkehrsgutachten aus- giebig betrachtet und mit der Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwick- lung mbH „moderne stadt“ abgestimmt worden. Auf die Verkehrseinschränkungen wird bereits früh- zeitig im weiten Umfeld (bspw. bereits auf der Siegburger Straße) durch entsprechende Umleitungs- beschilderungen und Hinweistafeln hingewiesen werden. Weiter ist davon auszugehen, dass auf den betroffenen Strecken überwiegend Verkehre von ortskun- digen Verkehrsteilnehmenden stattfinden. Erfahrungsgemäß verlagern sich nach 1-2 Wochen Ver- kehre auch außerhalb der Umleitungsstrecken, um die Baustellenbereiche zu umfahren. Dies führt dann zu einer Entlastung der Hauptstraße. Eine Auswertung der Verkehre angrenzender Stadtteile zur Auswirkung der Baumaßnahmen ist somit nicht notwendig und zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht durchführbar. Die derzeit geplanten Umleitungsstrecken zur Entlastung des Knotens Hauptstraße/Steinstraße über Deutzer Weg/Friedrichstraße/(Phillip-Reis-Straße/Karlstraße)/Klingerstraße/Bahnhofstraße/ Mühlen- straße/Ernst-Mühlendyck-Straße wurden im Verkehrsgutachten als ausreichend angesehen. Insofern sind Änderungen bei der Einbahnstraßenführung oder Parkraumbewirtschaftung nicht notwendig. Über den von der SPD Fraktion gestellten Antrag hinaus gab es unter dem AZ: 02-1600-92/17 eine Bürgereingabe gem. § 24 GO an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden, welche am 19.10.2017 beantwortet wurde. Inhalt dieser Eingabe ist der Vorschlag zur Errichtung von Ausweich- routen. Diese würden jeweils von der Poststraße zur Wahner Straße führen: einerseits über den Gar- tenweg und andererseits über einen derzeitigen Feldweg in Höhe Wermeshof. Die nachfolgende Antwort der Verwaltung wurde den Petenten mitgeteilt: Der Bürgerverein Zündorf beantragt die Umsetzung eines selbst erstellten Umleitungskonzepts für die Dauer der Großbaustellen in Köln-Porz. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Die alternativ genannten Strecken kommen aus den nachfolgenden Gründen für eine adäquate Um- leitung nicht in Frage: Im Bereich der vorgeschlagenen Strecke sind - die Breiten zum Teil selbst für einen Einrichtungsverkehr nicht ausreichend, - Seitenstreifen unbefestigt oder nicht vorhanden, - Risse in der Fahrbahn, - Fahrbahnen/Wege für die Belastung nicht ausgelegt, - Verwerfungen und Ausbrüche vorhanden, - diverse Unebenheiten vorzufinden, - keine Beschilderungen vorhanden, - unzureichende Beleuchtungseinrichtungen vorhanden. 3 Eine Ertüchtigung der beiden vorgeschlagenen Umleitungsstrecken wäre nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich. Unter anderem müsste eine Vielzahl an Grundstücken erworben werden und ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Eine Umleitung für zu Fußgehende und Radfahrende wäre notwendig, da die Breiten für eine sichere Fußgänger- und Radfahrerführung nicht gegeben sind. Der Gartenweg mündet in den Bereich der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 7, der durch die Nähe zum Schulzentrum Heerstraße, einen hoch- frequentierten Schulweg darstellt. Das bedeutet der zusätzliche KFZ-Verkehr würde zu erheblichen Verkehrssicherheitsgefahren führen. Des Weiteren liegen die vorgeschlagenen Alternativrouten in einem Landschaftsschutzgebiet. Unter anderem befindet sich dort der geschützte Landschaftsbestandteil LB7.19 (alter Jüdischer Friedhof) im Bereich Gartenweg/Hasenkaul. Die Verkehrsführung in der Innenstadt von Köln-Porz wurde ausgiebig für die Zeit der Baumaßnah- men in einem Verkehrsgutachten betrachtet. Demnach ist auch eine Änderung der Einbahnstraßen- führung, wie beispielsweise die Mühlenstraße, nicht notwendig und würde nur zu einer hohen Mehr- belastung für den Knotenpunkt Poststraße/Hauptstraße/Mühlenstraße führen. Die derzeitige bauliche Gestaltung dieser Örtlichkeit lässt die vorgeschlagene Verkehrsführung nicht zu.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3649/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.12.2017
- Erstellt
- 23.11.2017 13:47