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3905/2016

208. FNP-Änderung: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim; Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB

Mitteilung Ausschuss 17.05.2017

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Anlage 5 (FNP-relevante TÖB-Stellungnahmen)

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Anlage 4 (Begründung)

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Anlage 6 (Vorgabenbeschluss)

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Anlage 3.1 (Bereiche)

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Anlage 1 (Übersicht)

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Anlage 9 (beabsichtigtKorrekturBV9)

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Anlage 3 (FNPbeabsichtigt)

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Anlage 2 (FNPaktuell)

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<<zu Anlage 4 -Urkunde->>

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Anlage 8 (aktuell KorrekturBV9)

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 7

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Anlage 5 (FNP-relevante TÖB-Stellungnahmen)

7489 Zeichen

16.04.2015   Seite 1 von 10 
ANLAGE 5 
 
Flächennutzungsplan-relevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange  
aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans 
 
Träger öffentlicher Belange (TöB) 
1 BezReg Köln   --- 
2 BezReg Köln, 
Höhere Landschafts-
behörde Köln 
  --- 
3 BezReg Köln, 
Dezernat 25 – Ver-
kehr, IGVP und ÖPNV 
04.03.2015 / 
12.03.2015 
Keine Bedenken --- 
4 BezReg Köln, 
Dezernat 35.4 – 
Denkmalschutz 
  --- 
5 BezReg Köln, 
Dezernat 51 – Natur 
und Landschafts-
schutz, Fischerei 
  --- 
6 BezReg Köln, 
Dezernat 52 – Abfall-
wirtschaft u. Boden-
schutz – einschl. anla-
genbezogener Um-
weltschutz 
06.03.2015 / 
10.03.2015 
Bodenschutz / Altlasten 
Forderung einer ausführlicheren Auseinandersetzung 
mit dem o.g. Thema und umfänglichen Einbeziehung 
des Themas in die Planung 
 
7 BezReg Köln, 
Dezernat 53 – Immis-
25.03.2015 / 
27.03.2015 
Altlasten 
Anregung, die Bleidepositionsbelastung auch innerhalb

16.04.2015   Seite 2 von 10 
sionsschutz – einschl. 
anlagenbezogener 
Umweltschutz 
der Gebäude gutachterlich zu ermitteln und aus umwelt-
hygienischer und umweltmedizinisch-toxikologischer 
Sicht beurteilen zu lassen (erst nach der Demontage 
aller Produktionsanlagen) 
8 BezReg Köln, 
Dezernat 54 – Was-
serwirtschaft – einschl. 
anlagenbezogener 
Umweltschutz 
12.03.2015 / 
12.03.2015 
Vorbeugender Hochwasserschutz 
Hinweis, dass Bauvorhaben im gesetzlich festgesetzten 
Überschwemmungsgebiet neben einer Baugenehmi-
gung vor einer Umsetzung zugleich einer wasserwirt-
schaftlichen Genehmigung nach § 78 (3) WHG bedürfen 
(Bedingungen siehe Stellungnahme) 
Hinweis auf die Hochwasserfibeln zur hochwasserange-
passten Bauweise des Landes- bzw. des Bundesminis-
teriums  
Hinweis, dass die zugrunde gelegte Wasserspiegellage 
bei Rhein-km 691,100 (rechtes Ufer) mit einer Höhe des 
BHW100 von 45,72 mNN prognostiziert wird 
Es handelt sich nicht um ein "neues Bauge-
biet" nach § 78 WHG, da keine erstmalige 
Ermöglichung einer Bebauung (vgl. Urteil 
BVerwG vom 03.06.2014).  
9 BezReg Düsseldorf, 
Dezernat 22.5 – 
Kampfmittelbeseiti-
gungsdienst (KBD) 
26.02.2015 / 
17.03.2015 
Kampfmittelbeseitigung 
Hinweis auf vermehrte Kampfhandlungen im beantrag-
ten Bereich – Empfehlung einer Überprüfung der zu 
überbauenden Fläche auf Kampfmittel (Beauftragung 
über Internetseite KBD).  
--- 
10 Handwerkskammer zu 
Köln 
  --- 
11 Industrie- und Han-
delskammer (IHK) zu 
Köln 
09.03.2015 / 
13.03.2015 
Nutzung / Flächenmanagement 
Forderung einer Kompensation der gegenüber der Dar-
stellung im REK entfallenen gewerblichen und industriel-
len Flächen – z.B. in Form einer Tauschbörse, in der 
Wohnbauflächen zu Gewerbe- und Industrieflächen 
umgewandelt werden und umgekehrt 
Die Aufgabe und Nicht-Wiederaufnahme einer  
industriellen Nutzung an dieser Stelle ist aus-
führlich begründet. Das "Stadtentwicklungs-
konzept Wirtschaft" ist in Bearbeitung; es hat 
die Bereitstellung neuer Industrieflächen für 
Köln zum Thema. 
14 Landesbetrieb Stra-
ßenbau NRW, Nieder-
  ---

16.04.2015   Seite 3 von 10 
lassung Köln 
15 
15.1 
Wasser- u. Schiff-
fahrtsamt Köln 
11.03.2015 / 
16.03.2015 
Hinweis, dass dem städtebaulichen Konzept nicht zuge-
stimmt wird – Hinweis, dass im Rahmen der Beteiligung 
nach § 3 (2) bzw. § 4 (2) BauGB eine Einwendung ge-
gen die Planung erhoben wird, da der Bund mittelbar 
von der Planung betroffen ist 
Siehe die Erläuterung dazu in der Begründung 
sowie die Darstellungen in der 216. FNP-
Änderung, Arbeitstitel: Mülheim Süd und Ha-
fen.  
15.2   Lärmemissionen 
Hinweis, dass gemäß Binnenschiffsuntersuchungsord-
nung Anhang II Teil II Kapitel 8 § 8.10 zu beachten ist, 
dass der zulässige Dauerschallpegel 75 dB(A) in einem 
seitlichen Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen 
sowie 65 dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden 
Schiffen (z.B. an Hafenmauer) zu beachten sind (mögli-
che Zeitbelastung: 24 h/Tag). Forderung, die genannten 
zulässigen Schallemissionen zu berücksichtigen. Forde-
rung, dass die geplante Wohnnutzung keine Auflagen an 
die Schifffahrt auslösen darf. Hinweis, dass aufgrund 
des wachsenden Schiffsverkehrsaufkommens auf dem 
Rhein, an der Nordostseite des Hafens weitere Liege-
stelle, ausgewiesen werden könnten, die eine zusätzli-
che Lärmquelle darstellen 
siehe 15.1 
15.3   Schutzabstände der Kegelliegestellen 
Hinweis, dass sich im Hafen sechs Liegestellen für sog. 
1-Kegel-Schiffe und eine Liegestelle für 2-Kegel-Schiffe 
befinden – Forderung der Einhaltung der gemäß franzö-
sischer Originalversion der ADN (siehe Anlage Stellung-
nahme) angegeben Schutzabstände zu "zones résiden-
tielles" von 100 m bei 1-Kegel-Schiffen und 300 m bei 2-
Kegel-Schiffen 
Kritik, dass die beschriebenen Schutzabstände im Pla-
nungskonzept nicht eingehalten werden (siehe Anlage 
Stellungnahme) und der Bebauungsplan daher rechts-
widrig sei 
siehe 15.1 
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens 
sind diese Aspekte berücksichtigt. Die Darstel-
lung im FNP als Mischfläche lässt Differenzie-
rung im Bebauungsplan als gewerbliche Nut-
zung zu; dort wird entsprechend der erforderli-
chen Sicherheitsabstände zoniert werden. 
Seitens der Werft und der Schifffahrtsverwal-
tung wird die Zuwegung auf der unteren Ber-
me benötigt, um eine Feuerwehrzufahrt zu den 
Schiffen sicherzustellen. Ebenso wird der Weg

16.04.2015   Seite 4 von 10 
Kritik, dass zudem ein Verstoß gegen das Abwägungs-
verbot vorliege, da der Bebauungsplan gem. § 1 (6) Nr. 
1 BauGB die allgemeinen Anforderungen an gesunde 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung berücksichtigen muss 
Hinweis, dass im Rahmen des Werkstattverfahrens 
"Mülheimer Süden inkl. Hafen" eine Machbarkeitsstudie 
zur Verlagerung der Liegeplätze für 2-Kegel-Schiffe 
erstellt werden sollte, die bislang nicht vorliegt  
für An- und Abfahrt von Werkstattfahrzeugen 
oder der Schiffsbesatzungen benötigt. Die 
Sonderbaufläche wird daher mit Zustimmung 
des Trägers der Landschaftsplanung auf den 
Bereich von der Wasserfläche bis zum ober-
halb und nördlich des Weges anschließenden 
Zaun begrenzt. Letzeres betrifft Darstellungen 
in der 216. Änderung des FNP "Mülheim-Süd 
und Hafen". 
15.4   Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept (REK) 
Kritik, dass folgende Planungsvorgabe aus dem Erläute-
rungsbericht des REK nicht ausreichend berücksichtigt 
wird: "Sensible Nutzungen (wie Wohnen) sollten im Ha-
fenumfeld aufgrund der entstehenden Schallemissionen 
ausreichenden Abstand einhalten bzw. ausreichend 
abgeschirmt werden." 
Hinweis, dass im REK auch die Kegelliegestellen enthal-
ten sind 
siehe 15.1 
15.5   Flächennutzungsplan (FNP) 
Kritik, dass eine Umwandlung der Fläche von einem im 
FNP dargestellten Industriegebiet in ein Mischgebiet und 
das damit verbundene Heranrücken der Wohnnutzung 
an den Hafen einer zukünftigen Nutzung des bestehen-
den Hafenpotenzials für die Schifffahrt entgegen stehen 
– dadurch würden die Grundzüge der bisherigen Pla-
nung berührt und die Belange des Güterverkehrs nicht 
ausreichend berücksichtigt 
Die Darstellung einer Mischbaufläche im FNP 
erlaubt eine interne Zonierung im Bebauungs-
plan, die auf diese Belange reagieren muss. 
30 
30.1 
Stadtentwässerungs-
betriebe (StEB) Köln, 
AöR 
17.03.2015 / 
17.03.2015 
Entwässerung 
Hinweis, dass das Plangebiet im Einzugsbereich der 
Kläranlage Stammheim und außerhalb der Wasser-
schutzzone liegt 
---

16.04.2015   Seite 5 von 10

Anlage 4 (Begründung)

81591 Zeichen

/ 2 
A N L A G E  4  
Effe3905/2016 
 
 
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB zur  
208. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9/Köln-Mülheim 
Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim 
hier:  FNP-Änderung im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 69472/01  
–Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– gemäß § 8 Absatz 3 BauGB 
  
Zusammenfassung der flächenhaften Änderung in der Darstellung: 
Es wird eine Industriegebietsdarstellung (GI) in eine gemischte Baufläche (M) umgewandelt.  
Weiterhin wird kleinflächig entlang der westlichen Grenze des Änderungsbereiches GI in Grünflä-
che geändert (vorhandener Rheinboulevard) sowie an der Deutz-Mülheimer-Straße eine topogra-
phisch nicht zuzuordnende und kleinflächige Darstellung einer Gewerbefläche in die Mischflächen-
darstellung übernommen.  
Zur Beachtung und Erläuterung: 
Diese 208. Änderung des FNP ist nur aus verfahrenstechnischen Gründen aus dem Gesamtzu-
sammenhang der 216. Änderung "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" herausgelöst (siehe Abbil-
dung); die dort beschriebenen Planungsinhalte und -ziele sind mit dieser Änderung abgestimmt 
und ergänzen sich strukturell (siehe auch Anlage 3.1). Grund war die zum Einleitungsbeschluss 
dieser 216. Änderung bereits fortgeschrittene Bebauungsplanung zum Lindgens-Areal; die 
208. Änderung steht nun ebenfalls vor der Offenlage. 
 
Abbildung 1: Darstellung des bestehenden Flächennutzungsplans (FNP) und Grenzen der 208. und 216.FNP-
Änderungen (Quelle: eigene Darstellung, Topographie: Amt für Liegenschaften und Kataster) 
1 Gebietsbeschreibung 
Der Änderungsbereich der 208. Änderung des FNP liegt im südlichen Bereich des Stadtbezirks 9, 
Köln-Mülheim und umfasst das Lindgens-Areal mit dem größten Teil der ehemaligen Produktions-
stätten der Firma Lindgens & Söhne GmbH & Co. KG sowie ein angrenzendes städtisches Grund-
stück. Es wird begrenzt von der Deutz-Mülheimer Straße im Osten, dem Auenweg im Süden, dem 
Rheinboulevard im Westen sowie im Norden von der Fußgängerbrücke ("Katzenbuckel") über das 
Hafenbecken des Mülheimer Hafens. Die Abgrenzung entspricht dem Geltungsbereich des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim–.  
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 5,10 Hektar (ha).

- 2 - 
 
/ 3 
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
Der rechtsrheinische Kölner Kernraum mit den Stadtteilen Deutz, Mülheim, Kalk und Humboldt-
Gremberg stellte fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflechtungs-
raum innerhalb des Kölner Stadtgebietes dar. Noch in den 1970er und 1980er Jahren wurde von 
einer relativ stabilen gewerblichen Situation ausgegangen, so dass zur Standortsicherung und -
entwicklung diese Gewerbe- und Industriegebiete in den (1984 rechtskräftig gewordenen) FNP 
aufgenommen wurden.  
Der Rückzug der Industrie hinterließ am Ende des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisen-
bahnring über 160 ha Industriebrache.  
Diese umwälzenden Veränderungen haben in verschiedensten Teilbereichen umfassende Pla-
nungsprozesse angestoßen. Hier war zunächst Kalk räumlicher und inhaltlicher Entwicklungs- und 
Erneuerungsschwerpunkt im Plangebiet des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes (REK). Mit 
dem REK-Nord und den darin definierten, zukünftigen Nutzungsstrukturen wurde ab 2005 auch die 
Grundlage für eine Erneuerung des Planungsraumes Deutz-Nord/Mülheim-Süd/Buchforst geschaf-
fen.  
Darauf aufbauend wurde für den Stadtteil Mülheim das Strukturförderprogramm "Mülheim 2020" 
durchgeführt, welches unter anderem wirtschaftliche, bauliche und soziale Ziele verfolgt. Generelle 
wirtschaftsstrukturelle Entwicklungsziele sind dabei 
 der Wiederauf- und -ausbau des Wirtschaftsstandortes mit gesamtstädtischen und lokalen Be-
schäftigungseffekten und 
 die Standortentwicklung einer neuen städtebaulich eigenständigen Identität mit Vernetzung der 
benachbarten Siedlungsbereiche.  
Zuletzt wurde auf Grundlage eines städtebaulichen Werkstattverfahrens in den Jahren 2013/2014 
das Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" aufgestellt, dass eine nutzungsstruktu-
relle, städtebauliche und freiraumplanerische Perspektive für das größte innerstädtische Konversi-
onsgebiet Kölns aufzeigt1. 
Grundsätzlich stehen den Verlusten des wirtschaftlichen Strukturwandels neue Chancen und Mög-
lichkeiten zum zukunftsorientierten Ausbau des Wirtschaftsstandortes Köln und des Rechtsrheini-
schen im Besonderen gegenüber. Die guten Standortvoraussetzungen sind geprägt durch die ge-
wachsenen Wohnstandorte in Mülheim sowie in der angrenzenden Stegerwaldsiedlung und im 
Stadtteil Buchforst. Des Weiteren dienen die Koelnmesse als internationaler Handels- und Kon-
gressstandort sowie die ansässigen Großunternehmen (RTL, Talanx Asset Management, Lufthan-
sa) im näheren Umfeld des Plangebietes als Ansiedlungsmagneten. Drei achsiale Straßener-
schließungen in Nord-Süd-Richtung, die tangierende Stadtbahnstrecke und der Deutzer Bahnhof 
als Knotenpunkt der regionalen und überregionalen Bahnverbindungen mit Flughafenanschluss 
ergänzen die guten Standortvoraussetzungen. 
Mit Entscheidung vom 11.02.20142 hat der Rat der Stadt Köln das Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (STEK Wohnen) mit den darin formulierten wohnungspolitischen Zielsetzungen und ei-
nem integralen Handlungsprogramm beschlossen, um die Herausforderungen des Einwohner-
wachstums als Chance für die Stadt Köln zu nutzen. Im Rahmen des STEK Wohnen und seinem 
Handlungsprogramm kommt vor allem auch den Instrumentarien zur Schaffung preiswerten Wohn-
raums besondere Bedeutung zu. So wurde bereits im Vorgriff auf das STEK Wohnen am 
02.02.2010 das "Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau"3 beschlossen sowie am 
17.12.20134 das "Kooperative Baulandmodell Köln" zur sofortigen Anwendung. Die unbedingte 
Notwendigkeit, Wohnraum insbesondere auch im preiswerten Wohnungsmarktsegment zu schaf-
fen, wird durch die neuerlichen Bedarfsermittlungen klar unterstrichen. Auf Grundlage der neuen 
städtischen Bevölkerungsprognose, die im Mai 2015 vorgestellt wurde, ist bis 2029 von einem Ge-
samtwohnungsbedarf von knapp 65 000 Wohneinheiten (WE) auszugehen. Damit werden in den 
                                                 
1 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Beschlussvorlagen 0687/2013 und 2171/2013) 
2 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Beschlussvorlage 3443/2013) 
3 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlage 3280/2009) 
4 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlage 4325/2012)

- 3 - 
 
/ 4 
nächsten 15 Jahren rund 13 000 Wohnungen mehr benötigt als im STEK Wohnen (Stand 2014) 
bislang angenommen. 
Nutzungsstrukturell muss daher das städtebauliche Planungskonzept auf eine Mischnutzung aus 
Wohnen (circa 250 Wohnungen) und das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe sowie 
eine öffentliche Grünfläche abzielen. Durch die Mischnutzung sowie die Schaffung eines neuen 
Platzes mit ansprechender Gestaltung soll ein belebtes und urbanes Quartier entstehen. 
Zur Realisierung des Vorhabens bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen 
auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung.  
3 Darstellung im FNP 
Im rechtskräftigen FNP ist das Plangebiet überwiegend als Industriegebiet (GI) dargestellt. Im 
nordöstlichen Bereich entlang der Deutz-Mülheimer Straße ist ein schmaler Streifen als Gewerbe-
gebiet (GE) dargestellt.  
4 Verfahrensstand 
Beschlüsse zum parallel laufenden Bebauungsplan (gleich lautender Arbeitstitel) 
Aufstellung und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Stadtentwicklungsausschuss 27.11.2014 
Bezirksvertretung Mülheim 01.12.2014 
Stadtentwicklungsausschuss 22.01.2015 
Bekanntmachung 11.03.2015 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  28.01. bis 06.02.2015 
Abendveranstaltung  28.01.2015 
Scoping 02.03.2015 
Beschluss über Anregungen und Stellungnahmen sowie Vorgabenbeschluss:  
Bezirksvertretung Mülheim 09.03.2015 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2015 
 
Zu den Ergebnissen siehe Punkt 5.5, Städtebauliches Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusi-
ve Hafen", Seite 4, sowie Punkte 6.1.1 und 6.1.2 Seite 7. 
5   Berücksichtigung anderer Planungen 
5.1 Regionalplan 
Im Regionalplan ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. In den 
allgemeinen Siedlungsbereichen sollen unter anderem Wohnungen, wohnungsnahe Freiflächen, 
Dienstleistungen und gewerbliche Arbeitsstätten in einem räumlichen Zusammenhang entwickelt 
werden. 
Entlang der Deutz-Mülheimer Straße mit einem abknickenden Verlauf auf Höhe der einmündenden 
Danzierstraße bis zur Stadtbahnhaltstelle "Grünstraße" ist im Regionalplan ein Schienenweg für 
den überregionalen und regionalen Verkehr als Bedarfsplanmaßnahme dargestellt.  
5.2 Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans. 
5.3 Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept Teilraum Nord (REK-Nord) 
Das REK-Nord, welches vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2009 als teilräumliche Entwicklungspla-
nung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB 
beschlossen worden ist, umfasst den nördlichen rechtsrheinischen Kölner Kernraum zwischen 
Deutzer Bahnhof und Bezirkszentrum Mülheim / Wiener Platz sowie den Stadtteil Buchforst. Die-

- 4 - 
 
/ 5 
ses circa 530 ha große Plangebiet beinhaltet unter anderem die Koelnmesse, den Mülheimer Ha-
fen, circa 90 ha altindustrielle Flächen sowie vier Wohnbereiche. 
Da das im Plangebiet vorhandene Chemieunternehmen Penox Bestandsschutz genießt, ist dieser 
Bereich im Nutzungskonzept des REK-Nord als Gewerbe-/Industriefläche dargestellt. Für die an-
grenzenden Bereiche sind Büro- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. Sollte das Unterneh-
men den Standort aufgeben, so soll gemäß REK-Nord eine nachfolgende Umnutzung des Stand-
orts für eine überwiegende Wohnnutzung geprüft werden. 
Da die Grundstücke in großen Teilen den Altstandort früherer Bleifarbenproduktion darstellen, ist 
vor einer Umnutzung von einem Bodensanierungsbedarf auszugehen. Gleiches gilt für die ehema-
ligen Fabrikbauten westlich der Hafenstraße im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet (die 
Hochwasserschutzlinie verläuft östlich der Hafenstraße). Gemäß REK-Nord werden für diese Ge-
bäude kaum Möglichkeiten für eine Umnutzung gesehen.  
Als verkehrliches Ziel wird im REK-Nord unter anderem die verkehrliche Qualifizierung und Ver-
längerung des Auenwegs zur Entlastung der Deutz-Mülheimer Straße formuliert.  
5.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
Auch im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln des Büros Albert Speer & Partner aus dem 
Jahr 2008 wird Bezug auf den rechtsrheinischen Kernraum genommen: 
"Während die linke Rheinseite ein überwiegend kompaktes Gefüge aus mittelalterlichen Struktu-
ren, gründerzeitlichen Mustern und städtebaulichen Elementen der Nachkriegszeit aufweist, bildet 
sich auf der rechten Rheinseite eine Gemengelage aus Quartieren unterschiedlichster städtebauli-
cher Struktur, Größe und Nutzung ab." 
"Zum Stadtraum Rhein bildet der Auenweg mit dem Strang der ICE-Trasse gegenwärtig eine für 
innerstädtische Maßstäbe extrem vernachlässigte Zone. Hier stoßen die Rückseiten zweier kom-
plementärer Großformen aneinander." 
Als Ziel formuliert der Masterplan die städtebauliche Arrondierung der einzelnen Quartiere, ihre 
Vernetzung und die Auflösung ungestalteter Übergangsbereiche (Grauzonen). Zum Rheinraum 
soll sich die rechte Rheinseite mittel- bis langfristig als die rechte Innenstadthälfte Kölns mit einer 
klaren Stadtkante entlang einem weiten, von parkartigem Grün dominierten Uferraum entwickeln. 
Der Uferpark, der sich im Fall einer Umstrukturierung der Hafenareale nach Norden und Süden 
erweitern würde, sollte durchsetzt sein von einer hochattraktiven Solitärbebauung, die weite Blick-
bezüge in den Rheinraum eröffnet. 
5.5 Städtebauliches Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" 
Mit dem Werkstattverfahren "Mülheimer 
Süden inklusive Hafen", das im Herbst 
2013 unter umfangreicher Beteiligung der 
Öffentlichkeit, der Grundstückseigen-
tümer und der Politik erarbeitet wurde, 
wurde ein städtebaulicher Rahmenplan 
entwickelt, um den Transformations-
prozess im Mülheimer Süden hin zu ei-
nem gemischt genutzten, lebendigen 
Stadtteil weiter voranzutreiben. Dadurch 
sollte eine zusammenhängende Planung 
ermöglicht werden, die grundstücksbe-
zogene "Insellösungen" verhindert.  
Die Entwurfsansätze der verschiedenen 
Planungsbüros wurden in ein städtebau-
liches Planungskonzept zusammenge-
führt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Es bildet die Grundlage und steckt den Rahmen für das 
Nutzungskonzept und den städtebaulichen Entwurf. Die Konzepte werden in unterschiedlichen 
Arealen von verschiedenen Projektentwicklern bearbeitet. Die obige Abbildung zeigt die Verteilung 
und Benennung der Areale.

- 5 - 
 
/ 6 
5.6 Bebauungsplan 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– 
Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan 69472/01 erarbeitet. Es ist die Festsetzung einer 
Mischnutzung vorgesehen. Die vorhandenen, den Änderungsbereich umgebenden öffentlichen 
Straßen sichern die Erschließung des Gebietes.  
Zu den Verfahrensdaten des Bebauungsplanes siehe Punkt 4 Verfahrensstand. 
5.7 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln beschlos-
sen. Seine Ziele sind unter anderem die Förderung der Attraktivität der Kölner City, die Stärkung 
der Haupt- und Nebenzentren in ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte des öffentlichen 
Lebens sowie die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. 
Das Plangebiet liegt im Versorgungsgebiet des Nahversorgungszentrums Stegerwaldsiedlung. 
Des Weiteren befinden sich das Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße sowie das Stadt-
teilzentrum Buchheimer Straße in der Nähe des Plangebiets.  
5.8 Hochwasserschutzkonzept Köln 
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkonzept Köln als ganzheitli-
chen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie der vorsorgende Hochwasser-
schutz mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen gewährleistet werden soll. Die er-
forderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Hochwasserschutzanlagen wurden mit mehreren 
Planfeststellungsverfahren geschaffen.  
Der Änderungsbereich liegt im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 17 Deutz - Stammheim. Danach 
werden die überflutungsgefährdeten Bereiche bis 11,90 m KP (Kölner Pegel) geschützt. Nach dem 
Hochwasserschutzkonzept und den rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlüssen befinden sich 
Teile des Änderungsbereiches, insbesondere die Grundstücke westlich der Hafenstraße, im ge-
setzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Dieses wird durch die vorhandenen 
bzw. konzipierten Hochwasserschutzanlagen begrenzt. An Stellen ohne Hochwasserschutz erfolgt 
die Festlegung in der Regel auf der Linie des 100-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 
100), was der Überflutungslinie von 11,30 m Kölner Pegel entspricht. 
5.9 Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge 
Die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge erfordern in Zukunft einen veränderten 
Umgang mit den Niederschlagsabflüssen, der sowohl die zusätzliche Flächenversiegelung durch 
Neuerschließung als auch mögliche Veränderungen des Niederschlagsgeschehens infolge des 
Klimawandels berücksichtigt. Neben dem Objektschutz gilt es, integrierte Maßnahmen an der 
Oberfläche zu ergreifen, mit denen künftige Beeinträchtigungen durch Starkniederschläge vermie-
den bzw. abgemildert werden können. 
Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln durch das 
Büro Städtebau MUST der Fachbeitrag "Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge" 
zum Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" erarbeitet. Er soll sicherstellen, dass 
den Themen Starkregenvorsorge und Regenwasserbewirtschaftung im Rahmen der weiteren Pla-
nungen ausreichend Aufmerksamkeit zukommt und dass stadt- und freiraumplanerische Maßnah-
men an der Oberfläche künftig mit den Belangen der Überflutungsvorsorge abgestimmt werden.  
Angesichts der Vielzahl an Investoren und Planern, die an der weiteren Entwicklung des Mülhei-
mer Südens beteiligt sein werden, gibt der Fachbeitrag ein Grundgerüst vor, in das die Maßnah-
men der Regenwasserbewirtschaftung und der Starkregenvorsorge eingebettet werden können.  
Er formuliert Planungshinweise für eine "wassersensible" Stadtgestaltung, die - im Gegensatz zum 
bisher verfolgten Ansatz einer möglichst schnellen Ableitung in die Kanalisation - das Ziel verfolgt, 
zunächst nach ortsnahen Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie Speicherung 
und gedrosselter Ableitung von Regenwasser zu suchen.  
Zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung auf privaten Flächen sieht der Fachbeitrag für die 
Neubauten im Lindgens-Areal eine Dachbegrünung vor. Zur Regenwasserbewirtschaftung und 
Starkregenvorsorge auf öffentlichen Flächen sieht der Fachbeitrag, entsprechend der geplanten

- 6 - 
 
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Freiraumverknüpfungen und der vorhandenen Topografie, einen Oberflächenabfluss in Richtung 
Hafenbecken des Mülheimer Hafens vor. Um dies zu ermöglichen, ist gemäß Fachbeitrag eine 
Anpassung der Geländehöhe der Deutz-Mülheimer Straße unmittelbar nördlich des Kreuzungsbe-
reichs mit dem Auenweg notwendig.  
6   Das Änderungsgebiet im FNP 
6.1 Bestehende Nutzungen 
Der Plangebietsteil östlich der Hafenstraße umfasst zum einen den Störfallbetrieb Penox GmbH, 
zum anderen die Fläche einer Reihe unterschiedlich großer und zum Teil unter Denkmalschutz 
stehender ehemaliger Produktions- und Garagenhallen in Backsteinarchitektur. Sie wurden in Tei-
len bereits umgenutzt, unter anderem in den Veranstaltungsort Harbour Club des Hotels The New 
Yorker. Weitere Hallen sind durch gewerbliche Nutzungen und als Lagerflächen zwischengenutzt. 
An der Deutz-Mülheimer Straße befindet sich zudem ein viergeschossiges Gebäude als vereinzel-
ter Teil einer Blockrandbebauung. Hier sind verschiedene Künstlerateliers und die Lindgens Kanti-
ne im Erdgeschoss untergebracht.  
Das Areal westlich der Hafenstraße beinhaltet zwei größere ehemalige Produktionshallen, die mit 
ihrer historischen Backsteinarchitektur eine erhaltenswerte Bausubstanz darstellen. Sie sind be-
reits teilweise durch neue Nutzungen belegt, die erhalten bleiben (Dock One des Hotels The New 
Yorker, Grillfachhandel Santos). Auch die übrigen Bestandsgebäude werden derzeit vor allem ge-
werblich genutzt. Die nördliche Brachfläche wird derzeit als Lagerfläche zwischengenutzt. 
6.1.1 Aufgabe der Darstellung als Industriegebiet im FNP 
Wie einleitend erwähnt, stellten die rechtsrheinischen Kölner Stadtteile Deutz, Mülheim, Kalk und 
Humboldt-Gremberg fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflech-
tungsraum innerhalb des Kölner Stadtgebietes.  
Historisch bedingt liegen diese ehemaligen Industrieflächen in Köln im Randbereich zur Kernstadt 
und wurden zu den Zeiten ihrer Entstehung unter Umständen ergänzt durch Arbeitersiedlungen, 
wie es das folgende Bild einer historischen Ansicht vor der Jahrhundertwende des Gebiets der Van 
der Zypen & Charlier - Westwaggon, später Teil der DEUTZ AG, zeigt. Der Mülheimer Hafen liegt 
im Hintergrund; deutlich erkennbar die weitgehend noch ländlich geprägte Umgebung. 
 
5
) Lindgens & Söhne, Van der Zypen und Charlier, Eugen Langen, Bergmann & Simons, Nikolaus 
August Otto, Ferdinand Kohlstadt sind Namen, die mit dem industriellen Aufschwung Mülheims 
eng verbunden sind. Durch die rasant voranschreitende Stadtentwicklung im Zuge der Industriali-
sierung wurden sie schnell von ergänzenden Siedlungsstrukturen eingeholt und umfasst; die Ei-
senbahn und Vorortbahnen spielten dabei eine mitentscheidende Rolle.  
                                                 
5 Abbildung: http://www.muelheimerhafen.com/gestern/via-industrialis/, aus: Festschrift Van der Zypen & 
Charlier G.M.B.H. Abteilung Personenwagen, Eisenbahnwagen-& Maschinenfabrik Cöln-Deutz, Köln 1909 
mit freundlicher Genehmigung der Fa.icon, Kommunikation für Kultur und Wirtschaft GmbH Köln

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Der mit dem Niedergang der Montanindustrie verbundene Strukturwandel zur (postindustriellen) 
Dienstleistungsgesellschaft erfasste die Arbeiter-Vororte und -Stadtteile mit Macht und all ihren 
negativen Konsequenzen; mit der Abwanderung der Industrie fielen ganze Stadtteile in die Arbeits-
losigkeit.  
Dieser Strukturwandel ist zum größten Teil abgeschlossen und Sanierungs- und Modernisie-
rungsmaßnahmen haben viele Viertel - auch der großen wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen 
Anziehungskraft Kölns geschuldet - relativ zügig wieder aufleben lassen. Es verblieben die aufge-
lassenen Industriebereiche, deren neue Inwertsetzung aufgrund des aktuell stark zunehmenden 
Flächendrucks, der auf Köln lastet, schnell vonstattengehen muss. Eine erneute Produktionsauf-
nahme industrieller Nutzungen, auch moderner Art,  muss an dieser Stelle ausgeschlossen wer-
den, obwohl die Nähe zum und die vorhandene Nutzung des Mülheimer Hafens zunächst günstige 
Grundvoraussetzungen bieten könnten. Aber darüber hinaus fehlen aufgrund der bereits genann-
ten, einschränkenden Umgebungsfaktoren die essentiellen Voraussetzungen. Die Wohnbebauung 
ist - historisch und neuzeitlich - an die ehemaligen Flächen herangerückt, die Verkehrsinfrastruktur 
erfüllt nicht die Voraussetzungen, um große Logistikprozesse aufnehmen zu können, und die 
Randlage zur Messe und zur erweiterten Innenstadt erlaubt keine Etablierung von Industrien oder 
Betrieben mit einem gewissen Störfall-Potenzial.  
6.1.2 Zukünftige Darstellung im FNP 
Nutzungsstrukturell zielt daher das städtebauliche Planungskonzept auf eine Mischnutzung aus 
Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störendes Gewerbe sowie ausreichende Versorgung 
des Quartiers mit öffentlichem Grün ab. Durch die Mischnutzung sowie die Schaffung einer neuen 
Ortsmitte mit ansprechender Platzgestaltung soll ein belebtes und urbanes Quartier - so das Er-
gebnis aus dem Werkstattverfahren - entstehen. 
Zur Realisierung bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen 
der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung.  
Im Änderungsbereich sind die Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und 
nicht störendem Gewerbe zu schaffen. Entsprechend soll der Großteil des Änderungsbereichs 
künftig als gemischte Baufläche (M) nach § 1 Absatz 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darge-
stellt werden. 
 
Art der Darstellung bisherige FNP-
Darstellung 
künftige FNP-
Darstellung 
Änderung 
ha % ha % ha 
Gemischte Baufläche (M) 0 0,0 4,85 95,1 +4,85 
Gewerbegebiet (GE) 0,12 2,4 0 0,0 -0,12 
Industriegebiet (GI) 4,98 97,6 0 0,0 -4,98 
Grünfläche 0 0,0 0,25 4,9 +0,25 
SUMME 5,10 100 5,10 100  
 
Insgesamt sollen - unter Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Belange - circa 360 
Wohneinheiten geschaffen werden  
Die vorhandenen gewerblichen Nutzungen bleiben am Standort erhalten. Der neue Platz im Kreu-
zungsbereich Auenweg/Deutz-Mülheimer Straße soll mit kleinflächigen Einzelhandels- und Ge-
werbeangeboten belebt werden.  
6.2 Grün und Freiraum 
Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbereich befindet sich im Westen der neue Rheinboule-
vard mit großzügigen Grünflächen. Dieser stellt eine Wege- und Freiraumverbindung entlang des 
Rheins bzw. des Mülheimer Hafens her. Er dient auch als Verknüpfung zu den westlich und süd-

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lich des Mülheimer Hafens anschließenden Grünflächen Jugendpark und Rheinpark. Quer dazu 
werden die bereits lange geplanten und auch im Rahmen des Werkstattverfahrens "Mülheimer 
Süden inklusive Hafen" vorgesehenen Freiraumachsen "Grünzug Mülheim Süd" (unmittelbar nörd-
lich des Änderungsbereichs) und "Grünzug Charlier" (südlich des Änderungsbereichs zwischen 
Gießereigelände und Euroforum) als Grünflächen dienen und die östlichen Stadtteile mit dem 
Rheinboulevard verknüpfen. 
6.3 Verkehr und technische Infrastruktur 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Die verkehrliche Erschließung wird über die bestehenden Straßen, Deutz-Mülheimer Straße, Au-
enweg und Hafenstraße, erfolgen.  
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Aufgrund der bisherigen Nutzung durch großflächige Industrieunternehmen besteht im Gebiet kei-
ne kleinteilige ÖPNV-Erschließung. Regionalbuslinien verkehren zwischen Köln-Mülheim und 
Köln-Zentrum über die Straßen Danzierstraße, Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg. Die nächs-
ten Haltestellen zum Änderungsbereich sind die Haltestelle "Windmühlenstraße" an der Danzier-
straße in circa 400 m Entfernung im Osten des Areals sowie die Haltestelle "Thermalbad" am Au-
enweg auf Höhe der Zoobrücke in circa 1 100 m Entfernung. Der nördliche Bereich des Ände-
rungsbereichs ist dadurch ausreichend erschlossen.  
Die nächste Stadtbahnhaltestelle ist die Haltestelle "Grünstraße" der Linie 4. Sie befindet sich am 
Bergischen Ring/Ecke Rendsburger Platz in circa 800 m Entfernung. Die nächste S-Bahn-
Haltestelle "Köln-Buchforst" befindet sich weiter östlich am Nordrand des Stadtteils Buchforst in 
circa 1 300 m Entfernung. Beide Haltepunkte können keine ausreichende Erschließung gewähr-
leisten. 
Im Zusammenhang mit dem Planungskonzept soll ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept aufgestellt 
werden, bei dem verschiedene Verkehrsträger untersucht werden. So wird zur Optimierung der 
ÖPNV-Anbindung die Führung einer Stadtbahntrasse auf der Deutz-Mülheimer Straße geprüft. 
Fuß- und Radverkehr 
Neben den straßenbegleitenden Fuß- und Radwegeverbindungen entlang der Deutz-Mülheimer 
Straße, des Auenwegs und der Hafenstraße besteht mit dem Rheinboulevard eine weitere bedeut-
same Wegeverbindung. Darüber hinaus sind im Jugendpark Fußwegeverbindungen entlang des 
Rheins bzw. entlang des Hafenbeckens vorhanden, die über eine Fußgängerbrücke, den so ge-
nannten "Katzenbuckel", an den Rheinboulevard bzw. die Hafenstraße angebunden sind. Weitere 
Wegeverbindungen sollen zukünftig im Grünzug Mülheim Süd sowie im Grünzug Charlier entste-
hen. 
Zur besseren Vernetzung des neuen Quartiers und der östlich angrenzenden Siedlungsbereiche 
mit dem Rhein bzw. Rheinboulevard sollen mit dem Planungskonzept zusätzliche fußläufige Ver-
bindungen in Ost-West-Richtung entstehen.  
6.4 Soziale Infrastruktur 
Als Beitrag zur sozialen Versorgung der zukünftigen Bewohner sind eine zweigruppige Kinderta-
gesstätte (Typ 2 = Krippe: 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren je Gruppe) sowie eine viergruppi-
ge Kindertagesstätte (Typ 3: Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) erforderlich. Zudem wurde ein 
Bedarf für einen öffentlichen Kinderspielplatz von rund 2 280 m² ermittelt. Auf die Darstellung im 
FNP hat dies keine Auswirkung; Lage und Ausdehnung werden im Bebauungsplanverfahren fest-
festgesetzt. 
7   Auswirkungen der Planänderung 
Mit der 208. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Möglichkeit eröffnet, das ehemals 
überwiegend industriell genutzte Areal im Mülheimer Süden zu einem hochwertigen gemischten 
Quartier in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln, das dem städtischen Planungskonzept 
"Mülheimer Süden inklusive Hafen" entspricht.

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Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraumnachfrage 
innerhalb Kölns sowie zur Deckung der Nachfrage nach gut erschlossenen Gewerbestandorten im 
zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichsflächen wird die Flä-
cheninanspruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außenbereich reduziert. Dies unterstützt 
auch das Flächensparziel der Bundesregierung und des Deutschen Nachhaltigkeitsrats, den Flä-
chenverbrauch auf dreißig Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020 zu senken. 
8   Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB 
8.1 Einleitung 
Für das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Ab-
satz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die 
Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 
8.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes in Köln-Mülheim – Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-
Mülheim – hat zum Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwick-
lung des ehemaligen Standorts der Firma Lindgens & Söhne zu schaffen. Aus einem bisher indust-
riell genutzten Gebiet soll ein Stadtquartier mit den Nutzungen Wohnen, Dienstleistungen und Ge-
werbe entwickelt werden. Ausführlich sind die Inhalte des Flächennutzungsplanes in Kapitel 5 der 
Begründung beschrieben. 
8.1.2 Bedarf an Grund und Boden 
Die Größe des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes beträgt circa 5,10 ha. Die beste-
henden und geplanten Nutzungen sind wie folgt aufgegliedert: 
Tabelle 2: Bedarf an Grund und Boden 
Bestand ha Planung m² 
Gewerbegebiet (GE) 0,12 Gemischtes Baugebiet (M) 4,85 
Industriegebiet (GI) 4,98 Grünfläche 0,25 
Summe 5,1 Summe 5,1 
 
8.1.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zu Grunde gelegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind.  
Darüber hinaus wird die Baumschutzsatzung der Stadt Köln berücksichtigt. 
Die Ziele des Umweltschutzes werden zu den einzelnen Schutzgütern näher beschrieben. 
8.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
8.2.1 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange 
 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: Es befinden 
sich keine Schutzgebiete im Umfeld des Plangebietes. 
 Landschaftsplan: Für das Gebiet trifft der Landschaftsplan keine Festsetzungen. 
 Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Plangebiet weder vorhanden noch ge-
plant. Die Wasserfläche des Köln-Mülheimer Hafens befindet sich circa 60 m westlich des 
Plangebietes. Indirekte Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Wasserfläche des Rheins 
sind nicht zu erwarten. Zum Hochwasserschutz siehe Punkt 2.3.4 Gefahrenschutz. 
 Biologische Vielfalt: Auf Grund der starken anthropogenen Überformung des Plangebietes ist 
die Artenvielfalt kaum ausgeprägt.

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 Eingriff/Ausgleich: Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist als Innenbe-
reich gem. § 34 Baugesetzbuch dargestellt. Eine Ausgleichsverpflichtung gem. § 1 a Abs. 3 
Baugesetzbuch besteht nicht.  
 Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen und wird im Kapitel 
2.2 mit betrachtet. 
 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Regelungen zur Energieeinsparung oder zur Gewin-
nung regenerativer Energie sind im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und nicht betrof-
fen.  
 Gefahrenschutz (Magnetfeldbelastung): Eine im Nordwesten des Plangebietes vorhandene 
Trafostation ist nicht mehr in Betrieb. Geeignete Abstände zu geplanten Trafostationen wer-
den im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. 
 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Ab-
fällen und Abwässern: Eine fachgerechte Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des 
Plangebietes wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erstellt. 
 Erschütterungen: Im näheren Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Erschütterungen 
verursachende Nutzungen. Gleisanlagen der Deutschen Bahn befinden sich circa 250 m west-
lich des Plangebietes, Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind demnach nicht zu er-
warten. 
 Abwasser: Die Entwässerung des Plangebietes soll im Trennsystem stattfinden. Anfallendes 
Niederschlagswasser kann über den bestehenden Regenwasserkanal in der Hafenstraße ab-
geführt werden. 
 Niederschlagswasser/Starkregen: Für das Plangebiet besteht keine Pflicht zur Versickerung 
von Niederschlagswasser. Das Plangebiet ist bereits heute zu circa 74 % versiegelt. Nieder-
schlagswasser kann aktuell nur in Teilbereichen versickern. Die Planung auf Ebene des Be-
bauungsplans berücksichtigt die Empfehlung des Fachbeitrags "Niederschlagsentwässerung 
und Starkregenvorsoge" zum Planungskonzept Mülheimer Süden inklusive Hafen von 2014 
durch die Festsetzung von Grünflächen und extensiver oder intensiver Dachbegrünung. Diese 
Maßnahmen mindern den Niederschlagsabfluss und entlasten somit die Kanalisation.  
 Das Plangebiet liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln. Ziel 
des Luftreinhalteplanes ist eine langfristige Senkung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe, 
Stickoxide und Feinstaub. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans widersprechen den 
Regelungen des Luftreinhalteplans nicht. 
 Pflanzen: Das Plangebiet ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Industrie- bzw. Gewerbe-
gebiet dargestellt, was eine Flächenversiegelung von bis zu 100% ermöglichen würde. Der 
Bestand wird heute zu circa 90 % von versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen geprägt. Es 
handelt sich überwiegend um Industriegebäude mit asphaltierten und geschotterten Platzflä-
chen. Erhaltenswerte Baumbestände befinden sich in Form einer alten Platanenallee entlang 
der Deutz-Mülheimer-Straße. Die geplante FNP-Änderung schafft die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für den Erhalt und weitere Entwicklung von Vegetationsflächen. 
 Boden: Natürlich gewachsener Boden ist im Plangebiet kaum vorhanden. Als oberste Boden-
schicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Die Auffüllungen 
sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet (siehe Kapitel.2.3.4 Altlasten) und werden 
bei Umsetzung der Planung in großen Bereichen entsorgt und durch unbelasteten Boden er-
setzt. 
 
 Klima: Gemäß Planungshinweiskarte "zukünftige Wärmebelastung" als Folge des Klimawan-
dels wird der östliche Teil des Änderungsbereiches zukünftig in der Klasse 3 - (wärme) belas-
tete Siedlungsfläche eingeordnet und der östliche Teil in die Klasse 4 - klimaaktive Fläche. Der 
klimatische Ist-Zustand im Änderungsbereich wird mit der Umsetzung der Planung nicht 
grundsätzlich verschlechtert.

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 Luftgüte: Die Luftgüteuntersuchung aus 2001 - 2003 (Flechtenkartierung) weist für das Plan-
gebiet eine mittlere Luftgüte aus. Entsprechend ist das Plangebiet für eine Wohnnutzung ge-
eignet. 
Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen 
Rückgang der gewerblichen und industriellen Emissionen im Plangebiet.  Im Zuge der Pla-
numsetzung ist innerhalb des Plangebietes jedoch mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen 
zu rechnen. Gemäß der Luftschadstoffprognose, die für das parallel in Aufstellung befindliche 
Bebauungsplanverfahren erstellt wurde, werden die Grenzwerte der 39. BImSchV, der Jah-
resmittelwerte von NO2 und den Feinstaub-Fraktionen PM10 und PM2,5 an allen beurteilungs-
relevanten Fassaden innerhalb des Untersuchungsgebietes für den Prognose-Planfall 2025 
eingehalten. Nach der zu erwartenden Betriebsaufgabe der Firma Penox bis Anfang 2020 
werden die Immissionsrichtwerte für die Schwermetalldeposition voraussichtlich sicher einge-
halten bzw. deutlich unterschritten. Aufgrund der Umsetzung der Flächennutzungsplanände-
rung sind keine verkehrs- oder nutzungsbedingten Verschlechterungen der Luftqualität zu er-
warten. Die Umsetzung der Planung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen des Luftreinhal-
teplans Köln.  
 
 Gefahrenschutz (Kampfmittel): Es bestehen aufgrund von Luftbildauswertungen vermehrte 
Hinweise auf Kampfhandlungen im Bereich des Plangebietes. Es wird eine Überprüfung auf 
Kampfmittel der zu überbauenden Fläche von der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittel-
beseitigungsdienst, empfohlen.  
 
8.3 Durch die Planung betroffene Umweltbelange 
8.3.1 Natur und Landschaft 
8.3.2 Tiere (BauGB §1 Abs.6 Nr.7a)   
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landschaftsgesetz NRW 
Bestand/Nullvariante:  
Planungsrelevante Arten: 
Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.  
Es fanden mehrere Begehungen zur Untersuchung der spezifischen Artengruppen im Zeitraum 
zwischen März bis September 2015 statt.  
Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden die drei Fledermausarten Großer Abend-
segler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus mittels Detektor-Begehungen nachgewiesen. An 
der Hafenstraße wurde in einem ungenutzten Trafohäuschen ein Quartier der Zwergfledermaus 
festgestellt. Die Nutzung beschränkt sich allerdings auf Einzeltiere, so dass es sich um eine Ruhe-
stätte handelt. Hinweise auf ein individuenreiches Quartier (z. B. Wochenstube, Winterquartier) 
wurden nicht festgestellt. 
Im Untersuchungsraum konnten 37 Vogelarten nachgewiesen werden von denen 14 innerhalb des 
Vorhabensbereichs brüten. Weitere 5 Arten brüten in der näheren Umgebung des Plangebietes. 
Die restlichen Arten sind als Nahrungsgäste und Durchzügler einzuordnen. 
Unter den 18 Arten, die nicht im Plangebiet brüten, sind 12 Nahrungsgäste, die restlichen 6 Arten 
sind lediglich als Durchzügler einzuordnen. Für diese Arten stellt das Plangebiet keine essentielle 
Funktion als Teillebensraum dar. 
Von den nachgewiesenen Arten sind 9 Arten auf Grund ihrer Gefährdung und Schutzstatus als 
planungsrelevant einzuordnen. Keine der Arten besitzt innerhalb des Untersuchungsraumes Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten. Die Arten wurden lediglich beim Überfliegen des Untersuchungs-
raumes beobachtet bzw. sind als Durchzügler einzuordnen.  
Es wurden keine planungsrelevanten Insekten, Amphibien oder Reptilien im Plangebiet nachge-
wiesen.

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Prognose (Planung): Die Flächennutzungsplanänderung schafft die Voraussetzungen für die Um-
strukturierung des Plangebietes. Es ist von einem Rückbau von Gebäuden sowie der Rodung von 
Bäumen und gewachsener Gehölzstruktur auszugehen. Für Tierarten geeignete Habitatstrukturen 
werden somit überprägt. Wertvolle Habitatstrukturen wie die Altholzbestände entlang der Deutz-
Mülheimer Straße sind nicht betroffen. Durch die geplante Festsetzung als gemischte Baufläche ist 
künftig mit einer Verbesserung des Angebotes von Vegetationsflächen zu rechnen. Diese stellen 
potentielle Lebensräume für urbanophile Tierarten dar.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen 
wildlebender Vogelarten auf individueller- sowie populationsbezogener Ebene sind entsprechende 
Maßnahmen im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorgesehen. Auf der Ebene der 
FNP-Änderung sind keine Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
Bewertung: Aufgrund der vor Ort vorhandenen Strukturen bietet das Plangebiet heute einge-
schränkt wildlebenden Tieren Lebensraum. Die großflächige Überprägung und Umgestaltung des 
Plangebietes verursacht Betroffenheiten für diese Arten und stellt eine temporäre Verschlechte-
rung gegenüber dem heutigen Ist-Zustand dar. Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatschG werden 
bei Umsetzung der Planung nicht ausgelöst, da geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaß-
nahmen auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sowie im anschlie-
ßenden Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden. 
8.3.2.1 Landschaft / Ortsbild (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 a)  
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG 
Bestand/Nullvariante: Das Plangebiet besteht heute aus teilweise denkmalgeschützten Industrie-
gebäuden, Brach- und Gartenflächen. Die Gebäude und Einfriedungen im Plangebiet sind größ-
tenteils in Klinkerbauweise errichtet. Vegetationsbestände sind im Plangebiet nur sporadisch in 
Form von Brachflächen vorhanden. Eine industrielle Nutzung ist noch durch den Betrieb Penox 
GmbH bis voraussichtlich 2020 vorhanden. Ein Großteil der vorhandenen Gebäude wird durch 
Kleinbetriebe, Gastronomie und Medienunternehmen gewerblich genutzt. 
Prognose(Planung): Das industriell geprägte Plangebiet soll künftig zu einem gemischten Stadt-
quartier mit Wohnnutzung und nicht störendem Gewerbe entwickelt werden. Denkmalgeschützte 
Bestandsgebäude bleiben erhalten und werden durch moderne Neubauten ergänzt. Innerhalb des 
Plangebietes sollen neue öffentliche Freianlagen entstehen. 
Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Positiv auf die Belange des Ortsbildes 
wirken im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan die Festsetzungen zur Sicherstellung 
der Umsetzung der städtebaulichen Qualität aus dem Werkstatt-Verfahren "Mülheimer Süden in-
klusive Hafen". Auf der Ebene der FNP-Änderung sind keine Minderungs- oder Ausgleichsmaß-
nahmen notwendig.  
Bewertung: Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Umnutzung eines industriell geprägten Stadtteils zu einem Stadtquartier mit gemischter 
Nutzung. Das Ortsbild wird sich durch die Planumsetzung verändern, ortsbildprägende Gebäude 
werden erhalten und neuen Nutzungen zugeführt.  
8.3.2.2 Wasser (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 a)  
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, ggf. Wasserschutzzonen-Verordnung 
8.3.3 Grundwasser  
Bestand/Nullvariante: Das Plangebiet liegt im Grundwasserleiter des Rheingrabens. Der Grund-
wasserkörper ist wegen Belastungen mit verschiedenen Stoffen in einem schlechten chemischen 
Zustand (MKULNV 2016). Basierend auf dem höchsten recherchierten Grundwasserstand von 
41,27 m ü. NHN, beträgt der Grundwasserflurabstand bei einer durchschnittlichen Geländehöhe 
von 44-46 m ü. NHN im Plangebiet circa 3-5 m. Bei mittleren und niedrigen Grundwasserständen 
herrscht eine westliche bis nordwestliche Grundwasserfließrichtung auf den Rhein als Vorfluter zu. 
Im Hochwasserfall kann sich die Grundwasserfließrichtung in nördliche bis nordöstliche Fließrich-
tungen verschieben.  
Die Firma Penox betreibt innerhalb des Plangebietes eine Brunnenanlage zur Grundwasserförde-
rung.

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Aufgrund der hohen Flächenversiegelung im Plangebiet kann Regenwasser nur in geringem Maße 
versickern und somit zur Grundwasserneubildung beitragen.  
Prognose (Planung): Durch die Umwandlung von Industrie- und Gewerbegebietsflächen zu einer 
gemischten Baufläche ist potentiell von einer Entsiegelung von Flächen auszugehen. Dies würde 
eine größere Grundwasserneubildungsrate, durch Niederschlagsversickerung bedeuten. Aufgrund 
industrieller Vornutzung ist der Boden im Plangebiet mit Schadstoffen belastet, die durch nieder-
schlagsbedingte Auswaschungen in den Grundwasserkörper gelangen könnten.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Die Gefährdung des Grundwassers durch die Auswaschung von im Boden befindlichen Schadstof-
fen wird durch Flächenversiegelung und die Entnahme von belastetem Bodenmaterial gemindert. 
Insbesondere in den Bereichen der PAK-Konzentration ist ein Bodenaustausch vorzusehen. Die-
ser Bodenaustausch wird in den nachfolgenden Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren geregelt. 
Bewertung: Vor dem Hintergrund der bereits heute vorhandenen Belastungen des Grundwassers 
sind keine negativen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung für das Grundwasser 
zu erwarten. Langfristig werden die heutigen Belastungen der Grundwasserqualität im Bereich des 
Plangebietes abnehmen. 
8.3.3.1 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 c) 
8.3.4 Lärm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, BImSchG, 16. BImSchV, TA-Lärm, Freizeitlärm-
erlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse)  
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte: 
Grundlage für die Beurteilung von Schallimmissionen im Städtebau ist die DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau – Teil 1). Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte ist anzu-
streben. Die Orientierungswerte beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 8 
Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr). Es wird durch die Flächennutzungsplanänderung die Um-
setzung eines gemischten Quartieres mit Wohnen, Dienstleitung und nicht störendem Gewerbe 
vorbereitet. Entsprechend weist das Plangebiet den Schutzcharakter eines Mischgebietes (MI) 
gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf. 
Tabelle 4: Orientierungswerte der DIN 18005 (Beiblatt1) 
Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB [A] 
 Straßen-/Schienenverkehr Industrie/Gewerbe, Freizeitlärm 
 Tag Nacht Tag Nacht 
Mischgebiete, Dorfgebiete 60 50 60 45 
 
Die Beurteilung von Gewerbelärm in der Nachbarschaft wird in der TA Lärm geregelt. Die Beurtei-
lungspegel beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht 
(22.00 bis 6.00 Uhr).   
Tabelle 5: Immissionsrichtwerte der TA-Lärm 
Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte in dB[A] 
 Tag Nacht 
Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 45 
 
Bestand: 
Für die parallel laufende Aufstellung des Bebauungsplanes 6972/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal 
in Köln-Mülheim– wurde eine schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immi-
ssionen durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt den Straßen-, Flug-, Schifffahrts- und 
Schienenverkehr sowie den Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm.

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Straßenverkehrslärm: Die Lärmsituation im Plangebiet wird durch den Verkehr auf den folgenden 
Straßen bestimmt: B55 a (Zoobrücke), B51 (Mülheimer Brücke), Deutz-Mülheimer-Straße, Dan-
zierstraße, Auenweg, Hafenstraße, An der Schanz/Niederländer Ufer. Durch die hohe Verkehrsbe-
lastung ist das Plangebiet bereits heute stark durch Straßenverkehrslärm belastet. Die DTV Werte 
liegen für die angrenzenden Bereiche der Deutz-Mülheimer Straße bei circa 12 500, für die Hafen-
straße bei 600 und für den Auenweg bei 7 300 Fahrzeugen. Im Zuge der Untersuchung wurden an 
drei Immissionsorten entlang der Deutz Mülheimer Straße die Auswirkungen des Straßenverkehrs-
lärms auf die Umgebung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass bereits heute an zwei der Im-
missionsorte die Lärmsanierungswerte [70 dB(A)] zur Tag- und Nachtzeit überschritten werden. 
Schienenverkehrslärm: Die Lärmimmissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr, welche auf 
das Plangebiet einwirken, werden durch die KVB-Stadtbahnlinien 13 und 18 und die Gleistrassen 
2621, 2651, 2653, 2658, 2659, 2670 bestimmt. Die Schienennetze befinden sich in einer Entfer-
nung von circa 250 m. 
Schifffahrtslärm: Aufgrund der geringen Entfernung zum Mülheimer Hafen und dem Rhein wird das 
Plangebiet von den Lärmemissionen der gewerblichen Rheinschifffahrt, dem Sportmotorbootsver-
kehr und den Schifffahrten des Schifffahrtsamts beeinträchtigt. An der geplanten nächstgelegen 
Bebauung wird der anzuhaltende Orientierungswert tags und nachts gerade eingehalten. 
Fluglärm: Gemäß den Schallimmissionsplänen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der 
Stadt Köln liegt der Außenlärmpegel zum Flugverkehr bei max. 55 dB(A). 
Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm: Aufgrund der Aufgabe der gewerblichen Nutzung des östlich 
gelegenen Geländes der Firma Deutz AG sind von hier keine Lärmimmissionen zu erwarten. Circa 
1 km südlich des Plangebietes befindet sich innerhalb des Mülheimer Hafens ein Werftgelände, 
dessen Lärmimmissionen jedoch aufgrund der Entfernung zum Plangebiet dort die Richtwerte der 
TA Lärm für ein Mischgebiet nicht überschreiten. Lärmemittenten innerhalb des Plangebietes sind 
die bestehenden Gewerbenutzungen durch die Firma Santosgrills GmbH und die Eventhalle Dock 
One. Lärm wird vom betriebsbedingten Pkw-Verkehr und seltenen Eventveranstaltungen verur-
sacht. Da davon ausgegangen wurde, dass der Betrieb der Firma Penox vor Umsetzung des paral-
lel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans aufgegeben werden soll, wurde der vom Betrieb 
der Firma Penox verursachte Gewerbelärm in der schalltechnischen Untersuchung nicht berück-
sichtigt.  
Prognose (Planung):  
Durch die Umsetzung der FNP-Änderung und das darauf aufbauende Bebauungsplanverfahren 
werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass erstmalig in größerem Umfang Wohnnutzung 
im Plangebiet umgesetzt wird. Diese wird den teilweise erheblichen Lärmimmissionen aus dem 
Umfeld ausgesetzt.  
Straßenverkehrslärm: Im Plangebiet liegen gegenüber der östlich angrenzenden stark befahrenen 
Deutz-Mülheimer Straße punktuell Werte der Beurteilungspegel von max. tags circa 73 dB(A) und 
nachts circa 63 dB(A). Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete werden um bis zu 
13 dB(A) tags und nachts deutlich überschritten. Entlang der Hafenstraße werden in einigen Ab-
schnitten Pegelbereiche von max. 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts erreicht. Diese entsprechen 
den maximal tolerierbaren Orientierungswerten für Mischgebiete. Die südlich gelegenen Bereiche-
entlang des Auenweges erreichen maximale Pegelbereiche von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) 
nachts und überschreiten somit leicht die Orientierungswerte. Durch die Umnutzung des Plange-
bietes (Nutzung durch Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnen) nimmt der öffentliche Straßenver-
kehr auf der Deutz-Mülheimer Straße und Hafenstraße zu (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH 
2015). Zur Ermittlung der Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Umgebung wurden an drei 
Immissionspunkten an der Deutz-Mülheimer Straße Messstellen eingerichtet. Die Ergebnisse zei-
gen, dass an der Bestandsbebauung eine Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen von maximal 
0,2 dB(A) zu Tages- und Nachtzeiten stattfindet.  
Schienenverkehrslärm: Die maßgeblich aus Südosten einwirkenden Lärmimmissionen des Schie-
nenverkehrs verursachen im südlichen Plangebiet zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Hafen-
straße Werte der Beurteilungspegelklassen von Tags max. circa 55 dB(A) und nachts circa 
50 dB(A). Die Orientierungswerte für ein Mischgebiet werden dabei eingehalten. Die restlichen 
Bereiche sind weniger stark von den Lärmemissionen des Schienenverkehrs betroffen und liegen 
daher ebenfalls innerhalb der Orientierungswerte.

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Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm: Durch die Umnutzung des Plangebietes ist die Ansiedlung von 
nichtstörendem Gewerbe (Arztpraxen, Gastronomie, Büroräume) vorgesehen. Die durch die ge-
plante Nutzung verursachten Lärmimmissionen werden durch den gewerblich anteiligen Pkw-
Verkehr, den Pkw Parkplatzverkehr und durch haustechnische Anlagen bestimmt. Bestehende 
Gewerbenutzungen bleiben in Form der Firma Santosgrills GmbH und der Eventhalle Dock One 
auch zukünftig erhalten. Die gemessenen Schallimmissionen liegen in Teilbereichen weit über den 
Immissionsrichtwerten für Mischgebiete. Um die zulässigen Richtwerte einhalten zu können, müs-
sen die innerhalb der Eventhalle entstehenden Emissionen reduziert werden. Hierzu wird im Rah-
men des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens eine Regelung getroffen. Die Immissi-
onen des Gewerbes und des Nachbarschaftslärms sind bei der Auslegung des passiven Schall-
schutzes zu berücksichtigen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Aufgrund der Überschreitungen der Ori-
entierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete werden im parallel durchgeführten Bebauungs-
planverfahren geeignete Schallschutzmaßnahmen wie die Darstellung von Lärmpegelbereichen 
gemäß DIN 4109 zum passiven Schallschutz festgesetzt. Damit kann eine Verträglichkeit zwischen 
der geplanten Wohnnutzung und auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen erreicht wer-
den. Im Rahmen der FNP-Änderung sind keine Maßnahmen möglich. 
Bewertung: Die Lärmsituation wird sich durch die Änderung der Darstellungen im Flächennut-
zungsplan nur wenig verändern. Die Erhöhung des Lärms der Kfz-Verkehre durch die Umsetzung 
der Planung ist aufgrund der Höhe des vorhandenen Straßenverkehrslärms gering. Die Lärmim-
missionen des einwirkenden Schienenverkehrs und Schiffsverkehrs vor den Fassaden der geplan-
ten Gebäude sind im Vergleich zu den Lärmeinwirkungen aus dem Straßenverkehr von unterge-
ordneter Bedeutung. Langfristig sind keine störenden Nutzungen innerhalb des Plangebietes vor-
gesehen. Eine Störung durch neue Gewerbelärmquellen wird somit ausgeschlossen. Die erforder-
liche Begrenzung der Emission aus der Eventhalle "Dock One" wird im Rahmen des parallel 
durchgeführten Bebauungsplanverfahrens geregelt. 
Grundsätzlich ist der Standort dafür geeignet, die geplante gemischte Nutzung umzusetzen. Dies 
gilt unter der Voraussetzung, dass im parallel verlaufenden Bebauungsplan-Verfahren die geschil-
derten Minderungs- und Schutzmaßnahmen festgesetzt werden. 
8.3.5 Altlasten 
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen, TA-
Siedlungsabfall, KrW-/-AbfG 
Bestand: Gemäß dem Altlastenkataster des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln 
befinden sich im südlichen Bereich des Plangebietes zwischen der Hafenstraße und dem Mülhei-
mer Hafen zwei Altlastenverdachtsflächen. Es handelt sich um eine Altablagerung (Nr. 901265) 
und eine Fläche mit schädlicher Bodenveränderung (Nr. 901249). Zur Abschätzung des Gefähr-
dungspotentials durch Altlasten wurde eine nutzungs- und planungsorientierte Bodenuntersuchung 
entsprechend dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und 
Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt. Es wurden die Wirkpfade Boden - Grundwasser, 
Boden - Mensch und Boden - Luft untersucht. 
In fast allen Teilen der anthropogenen Auffüllungen wurden erhöhte Blei-, Zink- und teilweise auch 
Arsenkonzentrationen vorgefunden. Die ermittelten Feststoffkonzentrationen von max. circa 
45.000 mg/kg Zink und circa 49.000 mg/kg Blei sind als extrem erhöht einzustufen. Die Eluatunter-
suchungen ergaben eine Überschreitung der Prüfwerte gem. BBschV (0,2 µg/l) für Blei (0,2 µg/l) in 
den Bereichen der anthropogenen Auffüllungen. In den Proben der gewachsenen Böden wurden 
Schwermetallkonzentrationen nachgewiesen, die LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Was-
ser) Schwellenwerte wurden hier nicht überschritten.  
Für beide Flächen liegen keine Erkenntnisse für eine Grundwassergefährdung vor. Im Umfeld des 
Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung liegen Hinweise für mehrere Altlastenver-
dachtsflächen vor. Indirekte negative Auswirkungen auf die Darstellung der FNP-Änderung sind 
nicht zu erwarten. 
Prognose (Plan/Nullvariante): Die Änderungen von Gewerbe-/Industriegebiet zu einem gemischten 
Baugebiet im Flächennutzungsplan lassen eine Entsiegelung von Flächen und Eingriffe in belaste-
te Bodenbereiche erwarten.

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Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen: Im Zuge der Umsetzung des parallel zu erstellenden Be-
bauungsplanes sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von negativen Auswirkungen 
durch Altlasten auf die geplante Wohnnutzung im Rahmen eines Sanierungskonzeptes zu formu-
lieren. 
Bewertung: Durch die vorgesehenen Änderungen des Flächennutzungsplanes sind Eingriffe in 
durch Altlasten beeinträchtigte Bodenbereiche nicht auszuschließen. Durch eine Auskofferung 
bzw. Bodenaustausch wird im Rahmen der Umsetzung der Planung sichergestellt, dass keine ne-
gativen Auswirkungen auf geplante sensible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplatz 
entstehen. Regelungen dazu werden im nachfolgenden Genehmigungsverfahren gesichert. 
8.3.6 Gefahrenschutz 
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- 
und Arbeitsbevölkerung (§1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB), HochwasserschutzVO 
Bestand:  
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Im Bereich des Mülheimer Hafens befinden sich Liegestellen für 
Gefahrgüter transportierende Schiffe, sogenannte Kegel-Schiffe. Die Schutzabstände der Liege-
stellen zu Wohngebieten, Ingenieurbauwerken und Tanklagern betragen gem. der Verordnung 
über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN 2015) 100 m bzw. 300 m. 
Der westliche Bereich des Plangebietes befindet sich innerhalb des vom Bundesschifffahrtsamt 
festgesetzten Schutzradius von 100 m. 
Hochwasserschutz: Der gesamte westliche Bereich des Plangebietes liegt innerhalb des gesetzlich 
festgelegten Überschwemmungsbereichs des Rheins (Siehe auch Kapitel 4.8 der Begründung). 
Die überflutungsgefährdeten Bereiche sind gemäß Kölner Pegel bis 11,90 m geschützt. Es wurde 
ein Gutachten erarbeitet, in dem das aktuell vorhandene Retentionsvolumen im Falle eines 100- 
und 200-jährlichen Hochwasserereignisses berechnet und dargestellt wird. Im Falle eines 200-
jährlichen Hochwassers würde das gesamte westliche Plangebiet sowie Bereiche zwischen den 
Bestandsgebäuden und im Bereich des südlichen Parkplatzes überflutet werden. 
Prognose (Planung):  
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung wird durch Festsetzung 
der zulässigen Gebietsnutzungen sichergestellt, dass innerhalb des Schutzabstandes gemäß ADN 
2015 keine sensiblen Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplätze angesiedelt werden. 
Der geänderte FNP stellt eine Mischfläche dar, ohne eine differenzierte Verortung der innerhalb 
eines Mischgebietes zulässigen Nutzungen. 
Hochwasserschutz: Die Planung des parallel laufenden Bauleitplanverfahrens erfolgt unter dem 
Gesichtspunkt, dass es zu keiner Verringerung des Retentionsvolumens innerhalb des Plangebiets 
kommen darf (vgl. § 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG). Das Retentionsvolumen der Planung wurde im 
Rahmen eines Gutachtens überprüft.  
Die Ergebnisse zeigen, dass bei Umsetzung der Planung ein größeres Retentionsvolumen gene-
riert wird (siehe auch Punkt 5.8). 
Die Planung geht von einer Überflutung der Flächen östlich der Hafenstraße aus. Die Bereiche 
westlich der Hafenstraße werden mit mobilen Hochwasserschutzwänden gesichert und somit auch 
im Hochwasserfall nutzbar bleiben.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Explosionsgefahr/Gefahrgüter:  Eine Differenzierung von Flächennutzungen im Rahmen der Flä-
chennutzungsplan-Änderung wurde aufgrund der geplanten kleinräumigen Nutzungsmischung 
nicht vorgenommen. Innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung wird durch Festsetzung der zuläs-
sigen Gebietsnutzungen sichergestellt, dass innerhalb des Schutzabstandes gemäß ADN 2015 
keine sensiblen Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplätze angesiedelt werden.  
Hochwasserschutz: Gemäß §5 Abs. 3 S.4 ff. BauGB sind festgesetzte Überschwemmungsgebiete 
im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes nachrichtlich in den Flächennutzungs-
plan zu übernehmen. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Ab-
satz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 
des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete sollen im Flächennutzungsplan vermerkt wer-

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den. 
Der parallel erstellte Bebauungsplan stellt sicher, dass die künftige Bebauung hochwassersicher 
realisiert werden wird. Die Planung stellt ebenfalls sicher, dass es zu keiner Reduktion des Re-
tentionsvolumens des Rheins kommen wird. Damit wird sichergestellt, dass die im Rahmen der 
FNP-Änderung geplanten Nutzungen hochwasserverträglich umsetzbar sind. 
Bewertung:  
Explosionsgefahr/Gefahrgüter: Bei Einhaltung der vorgegebenen Schutzabstände für Wohnbe-
bauung sind keine Verstöße gegen die Anforderungen an den Gefahrenschutz gemäß ADN 2015 
zu erwarten. 
Hochwasser: Die parallel durchgeführte verbindliche Bauleitplanung stellt sicher, dass es zu keiner 
Verschlechterung des Hochwasserschutzes bzw. einer Verschiebung von Überschwemmungsge-
bieten kommen wird.  
8.3.6.1 Kultur- und sonstige Sachgüter (BauGB §1 Abs. 6 Nr. 7 d)  
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz, BBodSchV, LBodSchG 
NRW 
Bestand:  
Baudenkmäler: Innerhalb des Plangebiets befinden sich vier gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz 
(DSchG) geschützte Industriegebäude der ehemaligen Mennige- und Bleiweißfabrik Lindgens und 
Söhne. Die Gebäude befinden sich zentral bis südlich im Plangebiet und umfassen drei Industrie-
gebäude aus dem späten 19. Jahrhundert sowie eine große Fabrikationshalle aus dem frühen 20. 
Jahrhundert. Das Gebäudeensemble ist auf Grund seiner Bedeutung für die Entwicklung des In-
dustrieprozesses als auch für die Geschichte der über mehrere Jahrzehnte entwickelten Industrie-
kultur erhaltenswert.  
Bodendenkmäler: Im Plangebiet sind keine Bodendenkmäler bekannt. Es ist mit Bodenfunden 
frühindustrieller Fertigungsanlagen zu rechnen.  
Prognose (Planung):  
Baudenkmäler: Auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen alle denkmal-
geschützten Gebäude erhalten, saniert und einer neuen Nutzung zugeführt und damit langfristig 
erhalten werden.  
Bodendenkmäler: Aufgrund der Historie des Geländes ist im Plangebiet mit archäologischen Fun-
den zu rechnen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Baudenkmäler: Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wird der Denkmalschutz 
nachrichtlich übernommen. Auf der Ebene der FNP-Änderung sind hierzu keine Regelungen not-
wendig. 
Bodendenkmäler: Vor Beginn von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist das Römisch-
Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu benachrichtigen.  
Bewertung: Bei Beachtung einer fachgerechten und den denkmalpflegerischen Belangen ange-
passten Gebäudesanierung wird der dauerhafte Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude gesi-
chert. Durch eine archäologische Baubegleitung können ggf. vorhandene Funde gesichert werden. 
Negative Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Rahmen der FNP-Änderung 
nicht zu erwarten. 
8.3.6.2 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen 
...zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d (Tiere, 
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kultur- und Sach-
güter) (BauGB §1 Abs. 6 Nr. 7 i)

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Bestand: Infolge der anthropogenen Beeinträchtigung des Plangebietes ergeben sich Wechselwir-
kungen zwischen den Schutzgütern. Das Plangebiet ist auf Grund der industriellen Vornutzung 
stark anthropogen überprägt und zum Teil im Bereich des Bodens mit Schadstoffen belastet. Der 
vorhandene Versiegelungsgrad und der hohe Anteil an künstlichen Aufschüttungen im Plangebiet 
bedingt eine erhebliche Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktion. Mit dem Verlust des an-
stehenden Bodens ist gleichzeitig ein Verlust der vorhandenen Vegetation und der Biotopfunktion 
verbunden. Darüber hinaus bestehen aufgrund der vorhandenen Versiegelung des Bodens Aus-
wirkungen auf den Wasserhaushalt durch die Verringerung der Grundwasserneubildung sowie auf 
das Klima durch den Verlust der Kaltluftproduktionsfunktion. Durch die hohen Schwermetallkon-
zentrationen im Boden sowie die PAK-Belastungen ist eine potentielle Gefährdung des Grundwas-
sers vorhanden. Der Bereich westlich der Hafenstraße liegt innerhalb des Überschwemmungsge-
bietes des Rheins. Bei einem 200-jährlichen Hochwasserereignis kann es zu Schäden an der be-
stehenden Bebauung kommen.  
Das Plangebiet weist einen innerstädtisch bebauten Charakter auf. Ortsbildprägend sind die aus 
Backsteinen errichteten Industriegebäude aus dem 19. Jahrhundert, sowie die Platanenallee ent-
lang der Deutz-Mülheimer Straße.  
Prognose (Planung): Die Änderung des Flächennutzungsplanes sieht eine Umwandlung von In-
dustrie- und Gewerbegebiet zu einer gemischten Bebauung vor. Auf Flächennutzungsplanebene 
lässt dies eine Minderung der bestehenden Belastungen für die einzelnen Schutzgüter erwarten. 
Störendes Gewerbe oder Emissionen verursachende Industrie sind künftig nicht mehr im Plange-
biet vorhanden. Durch die vorgesehenen Umbaumaßnahmen kann es zu Eingriffen in aktuell ver-
siegelte Altlastenflächen kommen und somit zu einem Schadstofftransport in den Grundwasser-
körper. Diese Gefährdung ist durch entsprechend im Bebauungsplan zu formulierende Maßnah-
men zu minimieren. Der Hochwasserschutz muss mit der künftigen Planung sichergestellt bleiben, 
künftige Nutzungen sind hierauf abzustimmen. Ortsbildprägende und denkmalgeschützte Gebäude 
sind im Zuge der Bauleitplanung zu erhalten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Um negative Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu vermeiden, sind die zu den einzelnen 
Umweltbelangen genannten Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. 
Bewertung: Das Planvorhaben bewirkt Veränderungen der bestehenden Wechselwirkungen. Die 
Art und die Schwere der Veränderungen sind bei den jeweiligen Umweltbelangen beschrieben und 
bewertet.  
8.3.6.3 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
Die aktuelle Planung basiert auf der Grundlage des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln 
von 2008, des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes von 2009, der Ergebnisse des Werk-
stattverfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" aus dem Jahr 2014 und des städtebaulichen 
Entwicklungskonzeptes "Revitalisierung des Industrieareals Lindgens & Söhne Köln-Mülheim" von 
2013. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll die Entwicklung des ehemaligen Indust-
riestandortes zu einem gemischten Quartier mit einer Wohnnutzung und nicht störendem Gewerbe 
gewährleistet werden. Aufgrund der innerstädtischen Lage und vorhandener Infrastruktur ist das 
Plangebiet ideal für die Bebauung mit Wohn- und Gewerbegebäuden geeignet. Das Plangebiet der 
208. FNP-Änderung ist planerisch im Zusammenhang mit den umgebenden ehemaligen Industrie-
flächen zu sehen. Mit der erwarteten Betriebsaufgabe der Fa. Penox schließt der letzte Industrie-
betrieb im Mülheimer Süden und damit entfallen industrielle Lärm- und Luftschadstoffe. Damit wird 
eine Umstrukturierung auch benachbarter ehemaliger Gewerbe- und Industrieflächen möglich in 
Richtung gemischter Nutzungen. Eine Revitalisierung der Fläche für industrielle Nutzungen ist ins-
besondere vor dem Hintergrund der vorhandenen Gebäudestrukturen, die für moderne Industrie-
unternehmen nicht geeignet sind und die für einen Schwerlastverkehr als ungünstig zu bewertende 
Erschließung durch Wohngebiete von Deutz und Mülheim als nicht realistisch. Mit der Revitalisie-
rung der Fläche der 208. FNP-Änderung ist auch eine Umsetzung gemischter Nutzungen im Um-
feld möglich, so dass im Umkehrschluss eine Beibehaltung der industriellen Ausweisung im Be-
reich der Änderungsfläche auch im Bereich benachbarter Flächen die geplante Umstrukturierung 
einschränken und verzögern würde. Auf eine Alternativenprüfung wurde daher verzichtet.

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8.3.7 Zusätzliche Angaben 
8.3.7.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwierigkeiten bei 
der Zusammenstellung der Angaben (z. B. technische Lücken, fehlende Kenntnisse) 
 
Die umweltbezogenen und für das Vorhaben relevanten Informationen erlauben eine Einschätzung 
der zu erwartenden Umweltfolgen. Neben den unten aufgeführten Gutachten beruhen die Ergeb-
nisse im Umweltbericht auf allgemein bei der Stadt Köln vorhandenen Umweltunterlagen.  
In der Umweltprüfung wurden folgende, für das Plangebiet relevante Gutachten ausgewertet:  
 ADU COLOGNE GMBH: "Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 69472/01 für 
das Lindgens-Areal in Köln-Mülheim, März 2016, Köln. 
 DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH: Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan Hafe n-
straße in Köln-Mülheim, April 2015, Köln. 
 HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS: Immissionsbelastung durch schwermetallhaltigen Stau b-
niederschlag im Bereich des Baufeld 3, Juni 2016, Gelsenkirchen. 
 IMA COLOGNE GMBH: "Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen im 
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 69472/01 "Lindgens-Areal in Köln -Mülheim", März 
2016, Köln. 
 KLA KIPARLANDSCHAFTSARCHITEKTEN GMBH: Bebauungsplan Nr. 69472/01, "Lindgens-Areal" in 
Köln-Mülheim – Grünordnungsplan, Stand 07.10.2016, Duisburg. 
 KÜHN GEOCONSULTING: "Bericht – Nutzungs- und planungsorientierte Bodenuntersuchung g e-
mäß Bodenschutzrecht ", Lindgens -Areal in Köln -Mülheim Stand 18.0 1.2016, Januar 2016, 
Bonn. 
 NATURGUTACHTEN OLIVER TILLMANNS: "Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 
Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim, Stand 30. November 2015, Grevenbroich.  
 PILHATSCH: Retentionsvolumen (Bestand/Planung) Projekt Hafenstraße, Stand 04.01.2016, 
Januar 2016, Bonn. 
8.3.7.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) 
Dieser Punkt wird auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren abgeschichtet, da dort 
die Aus- und Einwirkungen konkreter Regelungen zur Umsetzung der im FNP dargestellten Flä-
chennutzung untersucht und prognostiziert werden.  
8.3.7.3 Zusammenfassung 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln Mül-
heim– sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf einer Gesamt-
fläche von circa 5,1 ha ein Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbenutzung zu realisieren. Hierfür 
wird vorbereitend der Flächennutzungsplan der Stadt Köln geändert.  
Die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter wurden beschrieben und bewertet. Dazu 
erfolgte eine Bestandsaufnahme. Durch die Innenstadtlage des Plangebietes sowie die teils histo-
rische und aktuelle Nutzung als Industrie- und Gewerbegebiet sind teilweise erhebliche Vorbelas-
tungen der zu betrachtenden Schutzgüter gegeben.  
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen eingestuft: 
 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: Es befinden 
sich keine Schutzgebiete im Umfeld des Plangebietes. 
 Landschaftsplan: Für das Gebiet trifft der Landschaftsplan keine Festsetzungen. 
 Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Plangebiet weder vorhanden noch ge-
plant. Die Wasserfläche des Köln-Mülheimer Hafens befindet sich circa 60 m westlich des 
Plangebietes. Indirekte Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Wasserfläche des Rheins 
sind nicht zu erwarten. 
 Biologische Vielfalt: Auf Grund der starken anthropogenen Überformung des Plangebietes ist 
die Artenvielfalt kaum ausgeprägt.

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 Eingriff/Ausgleich: Das Plangebiet ist als Innenbereich gem. §34 Baugesetzbuch dargestellt. 
Eine Ausgleichsverpflichtung gem. § 1 a Abs. 3 Baugesetzbuch besteht nicht.  
 Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen und wird im Kapitel 
2.2 mit betrachtet. 
 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Regelungen zur Energieeinsparung oder zur Gewin-
nung regenerativer Energie sind im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und nicht betrof-
fen.  
 Gefahrenschutz (Magnetfeldbelastung): Eine im Nordwesten des Plangebietes vorhandene 
Trafostation ist nicht mehr in Betrieb. Geeignete Abstände zu geplanten Trafostationen wer-
den im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. 
 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Ab-
fällen und Abwässern: Eine fachgerechte Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des 
Plangebietes wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erstellt. 
 Erschütterungen: Im näheren Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Erschütterungen 
verursachende Nutzungen. Gleisanlagen der Deutschen Bahn befinden sich circa 250 m west-
lich des Plangebietes, Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind demnach nicht zu er-
warten. 
 Abwasser: Die Entwässerung des Plangebietes soll im Trennsystem erfolgen. Anfallendes 
Niederschlagswasser kann über den bestehenden Regenwasserkanal in der Hafenstraße ab-
geführt werden.  
 Niederschlagswasser/Starkregen: Für das Plangebiet besteht keine Pflicht zur Versickerung 
von Niederschlagswasser. Anfallendes Niederschlagswasser soll zukünftig in die öffentliche 
Kanalisation eingeleitet werden. Zur Minderung des Niederschlagsabflusses und Erhöhung 
der Niederschlagsversickerung sind neue Grünflächen und eine extensive oder intensive 
Dachbegrünung vorgesehen. 
 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Für die Stadt Köln liegt ein Luftreinhalteplan 
vor, welcher 2012 fortgeschrieben wurde. Die Festsetzungen und Darstellungen des Bebau-
ungsplans widersprechen den Regelungen des Luftreinhalteplans nicht. 
 Pflanzen: Der Bestand wird heute zu circa 90 % von versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen 
geprägt. Es handelt sich überwiegend um Industriegebäude mit asphaltierten und geschotter-
ten Platzflächen. Erhaltenswerte Baumbestände befinden sich in Form einer alten Platanen-
allee entlang der Deutz-Mülheimer-Straße Die geplanten FNP-Änderungen schaffen die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und weitere Entwicklung von Vegetations-
flächen. 
 Boden: Natürlich gewachsener Boden ist im Plangebiet kaum vorhanden. Als oberste Boden-
schicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Die Auffüllungen 
sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet und werden bei Umsetzung der Planung in 
großen Bereichen entsorgt und durch unbelasteten Boden ersetzt.  
 Klima: Der klimatische Ist-Zustand wird mit der Umsetzung der Planung nicht grundsätzlich 
verschlechtert. 
 Luftgüte: Die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Luftschadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 
werden innerhalb des Plangebietes und seiner Umgebung eingehalten. Aufgrund der Flä-
chennutzungsplanänderung sind keine verkehrs- oder nutzungsbedingten Verschlechterungen 
der Luftqualität zu erwarten. Die Umsetzung der Planung steht nicht im Widerspruch zu den 
Zielen des Luftreinhalteplans Köln. 
 Gefahrenschutz (Kampfmittel): Es bestehen aufgrund von Luftbildauswertungen vermehrte 
Hinweise auf Kampfhandlungen im Bereich des Plangebietes. Es wird eine Überprüfung auf 
Kampfmittel der zu überbauenden Fläche von der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittel-
beseitigungsdienst, empfohlen. 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als betroffen eingestuft: 
 
 Tiere: Aufgrund der vor Ort vorhandenen Strukturen bietet das Plangebiet heute eingeschränkt 
wildlebenden Tieren Lebensraum. Die großflächige Überprägung und Umgestaltung des Plan-

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gebietes verursacht Betroffenheiten für diese Arten und stellt eine temporäre Verschlechte-
rung gegenüber dem heutigen Ist-Zustand dar. Der Anteil an Vegetationsfläche wird nach Um-
setzung der Planung höher sein als zum aktuellen Zeitpunkt, das Habitatangebot für Tierarten 
wird somit zukünftig vergrößert.  
Bei Einhaltung der im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan genannten Vermei-
dung- und Minderungsmaßnahmen sind keine signifikanten Konflikte in Bezug auf die Tötung 
und Störung geschützter Tierarten oder die Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten 
zu erwarten. Auf Ebene der FNP-Änderung sind keine Minderungs- und Ausgleichsmaßnah-
men notwendig. 
 Landschaft/Ortsbild: Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Umnutzung eines industriell geprägten Stadtteils zu einem Stadtquartier 
mit gemischter Nutzung. Das Ortsbild wird sich durch die Planumsetzung verändern, ortsbild-
prägende Gebäude werden erhalten und neuen Nutzungen zugeführt.  
 Grundwasser: Von den im Boden vorhandenen Schadstoffen geht eine potentielle Gefahr für 
das Grundwasser aus. Durch die vorgesehene Nutzungsänderung werden temporär belastete 
Bodenbereiche entsiegelt, was zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser führen könnte. 
Durch Flächenversiegelung und die Entnahme von belastetem Bodenmaterial wird die Ge-
fährdung gemindert. Vor dem Hintergrund der bereits heute vorhandenen Belastungen des 
Grundwassers sind keine negativen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung 
für das Grundwasser zu erwarten. 
 Lärm: Die Lärmsituation im Plangebiet und der angrenzenden Umgebung wird sich durch die 
Nutzungsänderung nicht wesentlich verändern. Die Erhöhung des Lärms der Kfz-Verkehre 
durch die Planung ist aufgrund des überwiegenden Einflusses des Direktschalls des vorhan-
denen Straßenverkehrslärms vernachlässigbar gering. Kurzfristig kann störender Gewerbe-
lärm (Firma Penox) durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen gemindert werden, langfris-
tig sind keine störenden Nutzungen innerhalb des Plangebietes vorgesehen. Eine Störung 
durch Gewerbelärm wird somit ausgeschlossen. Die erforderliche Begrenzung der Emission 
aus der Eventhalle "Dock One" wird im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplan-
verfahrens geregelt. 
 Altlasten: Im Plangebiet befinden sich die zwei Altlastenverdachtsflächen Nr. 901265 und Nr. 
901249. Die Erkundung des Bodens stellte hohe Blei-, Zink-, Arsen- und stellenweise PAK-
Konzentrationen fest. Die vorgesehene Nutzungsänderung führt zu Eingriffen und Entsieglung 
von Altlastenflächen. Durch eine Auskofferung bzw. Bodenaustausch wird im Rahmen der 
Umsetzung der Planung sichergestellt, dass keine negativen Auswirkungen auf geplante sen-
sible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplatz entstehen. Regelungen dazu werden 
im Baugenehmigungsverfahren gesichert. 
 Gefahrenschutz: Explosionsgefahr/Gefahrgüter/Hochwasser: Empfindliche Nutzungen werden 
außerhalb des Schutzradius der Gefahrgutliegeplätze im Deutz-Mülheimer Hafen realisiert. 
Die parallel durchgeführte verbindliche Bauleitplanung berücksichtigt die Belange des Hoch-
wasserschutzes.  
 Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Plangebiet vorhandene denkmalgeschützte Gebäude wer-
den erhalten, umgenutzt und somit dauerhaft erhalten. Negative Auswirkungen auf Kultur- und 
sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. 
9  Zusammenfassende städtebauliche Einschätzung: 
Die großflächige Wiederaufnahme einer industriellen Nutzung ist aufgrund der herangerückten 
Wohnbebauung in einem Großteil des Änderungsbereichs nicht mehr möglich. Durch die rasante 
Expansion der Stadt vor allem in den mittleren Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das ehemals 
singulär gelegene Industrieareal zu einem integrierten Bestandteil der Kernstadt und ihrem direk-
ten Randbereich. Dieser Trend zur Anbindung an die attraktiven Kernlagen hat sich durch neuzeit-
liche Entwicklungen in Deutz und Mülheim sowie durch den Druck auf den Wohnungsmarkt in Köln 
weiter verstärkt. Damit richtet sich der Focus einer städtebaulichen Nutzbarmachung dieser aufge-
lassenen Industrieareale auf ihre  Mittlerstellung zwischen den Entwicklungstendenzen der Kern-
stadt und den sich nördlich anschließenden, kleinmaßstäblichen Einflüssen und Bedürfnissen des 
historisch gewachsenen Viertels von Alt-Mülheim. Der städtebauliche Rahmen soll den Transfor-
mationsprozess im Mülheimer Süden hin zu einem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil voran-
treiben; sie zielt auf eine urbane Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen.

- 22 - 
 
 
Die aus der Neuentwicklung entstehenden verkehrlichen Aspekte werden als beherrschbar beur-
teilt; ein Mobilitätskonzept ist zu erarbeiten.  
Aus Sicht der Umweltbelange sind keine Einflüsse erkennbar, die der Planung ausschließend ent-
gegenstehen können; negative Einflüsse sind durch Festsetzungen in den Bebauungsplänen so-
wie im Baugenehmigungsverfahren minderungsfähig. 
In abschließender Gegenüberstellung aller städtebaulichen als auch umweltbezogenen Belange 
überwiegen die Belange des Interesses an der Realisierung von Wohnungsbau gegenüber dem 
Erhalt des Industriegebietes an dieser Stelle. Den Umweltbelangen kann in ihren Auswirkungen 
voraussichtlich begegnet werden, allerdings müssen diese im Rahmen des parallel in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplan-Verfahrens vertiefend behandelt werden.  
Demgegenüber steht ein enormer Druck auf verfügbaren und bezahlbaren Wohnraum in der Ge-
samtstadt, der durch die Bereitstellung neuer Wohnbauflächen entspannt werden kann. Dazu kann 
diese Fläche in geeigneter Weise beitragen. Vor allem hinsichtlich der Entwicklung im innerstädti-
schen Kontext eignet sich die Fläche als Wohnstandort, da notwendige Infrastrukturen vorhanden 
sind. Die Umnutzung und Revitalisierung der ehemaligen Industriefläche verhindert die Neunut-
zung von bisher landwirtschaftlich oder zur Naherholung genutzten Flächen im Außenbereich von 
Mülheim für die zukünftig erforderliche Wohnbebauung.  
Mit der Aufgabe der industriellen Nutzung und der Umnutzung zum gemischten Quartier gehen für 
bestimmte Umweltbelange des Naturhaushaltes (Boden, Grundwasser) leichte Verbesserungen 
einher. Gleichzeitig erfordern die Ansiedlung von Wohnen und Kita Maßnahmen zur Schaffung 
gesunder Wohnverhältnisse in einem Lärm- und luftschadstoffvorbelastetem Bereich. Diese Vorbe-
lastungen entsprechen vielen kernstädtischen Standorten und sind im parallel verlaufenden Be-
bauungsplan bewältigbar. Auf die Auswirkungen von Hafennutzung und Hochwassergefahr rea-
giert ebenfalls das Bebauungsplan-Verfahren mit entsprechenden Untersuchungen und Festset-
zungen, so dass die Eignung des Standortes für eine gemischte Nutzung mit Wohnen auch unter 
Aspekten des Gefahrenschutzes sicher umsetzbar ist. Mit der Lage am neuen Rheinboulevard und 
dem Anschluss an das vorhandene Wohnquartier Mülheim entsteht ein Wohn- und Arbeitsstand-
ort, der eine hohe Akzeptanz auf dem Wohnungsmarkt und dem Markt für gewerbliche Immobilien 
finden wird. Im Zusammengehen mit den östlich und südlich der 208. FNP-Änderung geplanten 
Revitalisierungsplanungen (siehe auch die 216. Änderung des FNP „Mülheim-Süd und Hafen“) 
entwickeln sich zukünftig Synergieeffekte, die die Weiterentwicklung des gesamten Bereiches zwi-
schen Mülheim-Süd und Deutz Nord zu einem attraktiven gemischten Stadtteil positiv beeinflussen 
werden.

Anlage 6 (Vorgabenbeschluss)

4121 Zeichen

ANLAGE 6 
 
Der Oberbürgermeister 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 müss ma 
Vorlagen-Nummer 
 0914/2015 
Freigabedatum 16.04.2015 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept für den Bebauungsplan – Arbeitstitel Lindgens-Areal in 
Köln-Mülheim 
hier: Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich "Lindgens-Areal" in Köln-
Mülheim auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung (Anlage 3) und der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28.01.2015 sowie 
der frühzeitigen Trägerbeteiligung sich ergebende Prüfungen vorzunehmen (Anlagen 5 und 7) und 
danach den Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
BESCHLUSS: 
 
Ungeändert am 07.05.2015 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2015

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2015 die Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet "Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim (An-
lage 1) und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Grundlage eines städ-
tebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) beschlossen. Das städtebauliche Planungskonzept wurde 
im Vorfeld der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund der Anregungen seitens des Stadtent-
wicklungsausschusses überarbeitet (Anlage 3). 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch fand am 28.01.2015 im 
Rahmen einer Versammlung im Harbour Club, Hafenstraße 4, statt (Anlage 4). Die Bürgerinnen und 
Bürger hatten bis zum 06.02.2015 Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Die Stel-
lungnahmen aus der Abendveranstaltung und die schriftlichen Stellungnahmen befassen sich vor 
allem mit den Themen Verkehr, Hochwasserschutz und städtebauliche Fragestellungen. 
 
Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter 
Post zugestellt. 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer Sitzung am 09.03.2015 dem vorliegenden Planungskon-
zept einstimmig zugestimmt (Anlage 6).

3 
 
Vorberatungen 
 
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes und über die Durchführung  
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Stadtentwicklungsausschuss  27.11.2014  ungeändert beschlossen  
Bezirksvertretung Mülheim  01.12.2014  geändert b eschlossen  
Stadten twicklungsausschuss  22.01.2015  geändert beschlossen  
 
 
Stellungnahme der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen  
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Bezirksvertretung Mülheim  09.03.2015  einstimmig beschlossen 
 
 
 
 
Anlagen 
1 Übersichtsplan/Abgrenzung des Planbereiches 
2 Städtebauliches Planungskonzept zum Aufstellungsbeschluss 
3 Städtebauliches Planungskonzept zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
4 Niederschrift der Abendveranstaltung am 28.01.2015 
5 Tabellarische Auflistung der mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
6 Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Mülheim vom 09.03.2015 
7 Tabellarische Auflistung der schriftlichen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Trägerbeteiligung

Anlage 3.1 (Bereiche)

366 Zeichen

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Schutzhafen
 
SO*
grfl. Einz.handel, Nahver
 
216
208
Anlage 3.1
- mit beabsichtigter Darstellung -
1:7.500M.:
0 100 200 30050
Meter
Bereiche der 208. und 216.
Änderung des FNP
Arbeitstitel:
Lindgens-Areal
Arbeitstitel:
Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen

Anlage 1 (Übersicht)

368 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:15.000M.:
208. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Ehemaliges Lindgens-Areal in Köln-Mülheim

Anlage 9 (beabsichtigtKorrekturBV9)

965 Zeichen

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Hafen
 
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Hafen
 
 
 
 
 
 
 
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grfl. Einz.handel, Nahver
 
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Anlage 9
¯
1:7.500M.:
0 100 20050
Meter
AenderungenMitUrkundenLink
9 Alteneinrichtung
E Grünfläche
: Jugendeinrichtung
F Kindereinrichtung
! Kirche
' Parkanlage
( Post
* Schule
, Spielplatz
J Spielplatz;, unbest. Standort
7 Wohnen immissionsbelastet
Gemischte Baufläche
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Mischgebiet
Sonderbaufläche
Sonderbaufläche (Einzelhandel)
Industriefläche
Gewerbefläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
- Korrektur nach Empfehlung der BV 9,
beabsichtigte Darstellung -
208. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Lindgens-Areal in Köln-Mülheim

Anlage 3 (FNPbeabsichtigt)

396 Zeichen

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Hafen
 
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Hafen
 
 
 
 
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Hafen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
1:7.500M.:
0 100 200 30050
Meter
208. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Ehemaliges Lindgens-Areal in Köln-Mülheim

Anlage 2 (FNPaktuell)

367 Zeichen

GI
 
 
 
 
 
 
 
 
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Hafen
 
SO
Hafen
 W
 
 
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SO
Hafen
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
1:7.500M.:
0 100 200 30050
Meter
208. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Ehemaliges Lindgens-Areal in Köln-Mülheim

<<zu Anlage 4 -Urkunde->>

82108 Zeichen

/ 2 
 
 
 
 
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB zur  
208. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9/Köln-Mülheim 
Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim 
hier:  FNP-Änderung im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 69472/01  
–Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– gemäß § 8 Absatz 3 BauGB  
  
Zusammenfassung der flächenhaften Änderung in der Darstellung: 
Es wird eine Industriegebietsdarstellung (GI) in eine gemischte Baufläche (M) umgewandelt.  
Weiterhin wird kleinflächig entlang der westlichen Grenze des Änderungsbereiches GI in Grünflä- 
che geändert (vorhandener Rheinboulevard) sowie an der Deutz-Mülheimer-Straße eine topogra- 
phisch nicht zuzuordnende und kleinflächige Darstellung einer Gewerbefläche in die Mischflächen- 
darstellung übernommen.  
Zur Beachtung und Erläuterung: 
Diese 208. Änderung des FNP ist nur aus verfahrenstechnischen Gründen aus dem Gesamtzu- 
sammenhang der 216. Änderung "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" herausgelöst (siehe Abbil- 
dung); die dort beschriebenen Planungsinhalte und -ziele sind mit dieser Änderung abgestimmt 
und ergänzen sich strukturell (siehe auch Anlage 3.1). Grund war die zum Einleitungsbeschluss 
dieser 216. Änderung bereits fortgeschrittene Bebauungsplanung zum Lindgens-Areal; die 
208. Änderung steht nun ebenfalls vor der Offenlage. 
 
Abbildung 1: Darstellung des bestehenden Flächennutzungsplans (FNP) und Grenzen der 208. und 216.FNP-
Änderungen (Quelle: eigene Darstellung, Topographie: Amt für Liegenschaften und Kataster) 
1 Gebietsbeschreibung 
Der Änderungsbereich der 208. Änderung des FNP liegt im südlichen Bereich des Stadtbezirks 9, 
Köln-Mülheim und umfasst das Lindgens-Areal mit dem größten Teil der ehemaligen Produktions- 
stätten der Firma Lindgens & Söhne GmbH & Co. KG sowie ein angrenzendes städtisches Grund- 
stück. Es wird begrenzt von der Deutz-Mülheimer Straße im Osten, dem Auenweg im Süden, dem 
Rheinboulevard im Westen sowie im Norden von der Fußgängerbrücke ("Katzenbuckel") über das 
Hafenbecken des Mülheimer Hafens. Die Abgrenzung entspricht dem Geltungsbereich des vorha- 
benbezogenen Bebauungsplanes 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim–.  
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 5,10 Hektar (ha).

- 2 - 
 
/ 3 
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
Der rechtsrheinische Kölner Kernraum mit den Stadtteilen Deutz, Mülheim, Kalk und Humboldt-
Gremberg stellte fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflechtungs- 
raum innerhalb des Kölner Stadtgebietes dar. Noch in den 1970er und 1980er Jahren wurde von 
einer relativ stabilen gewerblichen Situation ausgegangen, so dass zur Standortsicherung und -
entwicklung diese Gewerbe- und Industriegebiete in den (1984 rechtskräftig gewordenen) FNP 
aufgenommen wurden.  
Der Rückzug der Industrie hinterließ am Ende des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisen- 
bahnring über 160 ha Industriebrache.  
Diese umwälzenden Veränderungen haben in verschiedensten Teilbereichen umfassende Pla- 
nungsprozesse angestoßen. Hier war zunächst Kalk räumlicher und inhaltlicher Entwicklungs- und 
Erneuerungsschwerpunkt im Plangebiet des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes (REK). Mit 
dem REK-Nord und den darin definierten, zukünftigen Nutzungsstrukturen wurde ab 2005 auch die 
Grundlage für eine Erneuerung des Planungsraumes Deutz-Nord/Mülheim-Süd/Buchforst geschaf- 
fen.  
Darauf aufbauend wurde für den Stadtteil Mülheim das Strukturförderprogramm "Mülheim 2020" 
durchgeführt, welches unter anderem wirtschaftliche, bauliche und soziale Ziele verfolgt. Generelle 
wirtschaftsstrukturelle Entwicklungsziele sind dabei 
• der Wiederauf- und -ausbau des Wirtschaftsstandort es mit gesamtstädtischen und lokalen Be- 
schäftigungseffekten und 
• die Standortentwicklung einer neuen städtebaulich eigenständigen Identität mit Vernetzung der 
benachbarten Siedlungsbereiche.  
Zuletzt wurde auf Grundlage eines städtebaulichen Werkstattverfahrens in den Jahren 2013/2014 
das Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" aufgestellt, dass eine nutzungsstruktu- 
relle, städtebauliche und freiraumplanerische Perspektive für das größte innerstädtische Konversi- 
onsgebiet Kölns aufzeigt 
1. 
Grundsätzlich stehen den Verlusten des wirtschaftlichen Strukturwandels neue Chancen und Mög- 
lichkeiten zum zukunftsorientierten Ausbau des Wirtschaftsstandortes Köln und des Rechtsrheini- 
schen im Besonderen gegenüber. Die guten Standortvoraussetzungen sind geprägt durch die ge- 
wachsenen Wohnstandorte in Mülheim sowie in der angrenzenden Stegerwaldsiedlung und im 
Stadtteil Buchforst. Des Weiteren dienen die Koelnmesse als internationaler Handels- und Kon- 
gressstandort sowie die ansässigen Großunternehmen (RTL, Talanx Asset Management, Lufthan- 
sa) im näheren Umfeld des Plangebietes als Ansiedlungsmagneten. Drei achsiale Straßener- 
schließungen in Nord-Süd-Richtung, die tangierende Stadtbahnstrecke und der Deutzer Bahnhof 
als Knotenpunkt der regionalen und überregionalen Bahnverbindungen mit Flughafenanschluss 
ergänzen die guten Standortvoraussetzungen. 
Mit Entscheidung vom 11.02.2014 
2 hat der Rat der Stadt Köln das Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (STEK Wohnen) mit den darin formulierten wohnungspolitischen Zielsetzungen und ei- 
nem integralen Handlungsprogramm beschlossen, um die Herausforderungen des Einwohner- 
wachstums als Chance für die Stadt Köln zu nutzen. Im Rahmen des STEK Wohnen und seinem 
Handlungsprogramm kommt vor allem auch den Instrumentarien zur Schaffung preiswerten Wohn- 
raums besondere Bedeutung zu. So wurde bereits im Vorgriff auf das STEK Wohnen am 
02.02.2010 das "Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau"3 beschlossen sowie am 
17.12.2013 4 das "Kooperative Baulandmodell Köln" zur sofortigen Anwendung. Die unbedingte 
Notwendigkeit, Wohnraum insbesondere auch im preiswerten Wohnungsmarktsegment zu schaf- 
fen, wird durch die neuerlichen Bedarfsermittlungen klar unterstrichen. Auf Grundlage der neuen 
städtischen Bevölkerungsprognose, die im Mai 2015 vorgestellt wurde, ist bis 2029 von einem Ge- 
samtwohnungsbedarf von knapp 65 000 Wohneinheiten (WE) auszugehen. Damit werden in den 
                                                
1 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Beschlussvorlagen 0687/2013 und 2171/2013) 
2 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Beschlussvorlage 3443/2013) 
3 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlage 3280/2009) 
4 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlage 4325/2012)

- 3 - 
 
/ 4 
nächsten 15 Jahren rund 13 000 Wohnungen mehr benötigt als im STEK Wohnen (Stand 2014) 
bislang angenommen. 
Nutzungsstrukturell muss daher das städtebauliche Planungskonzept auf eine Mischnutzung aus 
Wohnen (circa 250 Wohnungen) und das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe sowie 
eine öffentliche Grünfläche abzielen. Durch die Mischnutzung sowie die Schaffung eines neuen 
Platzes mit ansprechender Gestaltung soll ein belebtes und urbanes Quartier entstehen. 
Zur Realisierung des Vorhabens bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen 
auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung.  
3 Darstellung im FNP 
Im rechtskräftigen FNP ist das Plangebiet überwiegend als Industriegebiet (GI) dargestellt. Im 
nordöstlichen Bereich entlang der Deutz-Mülheimer Straße ist ein schmaler Streifen als Gewerbe- 
gebiet (GE) dargestellt.  
4 Verfahrensstand 
Beschlüsse zum parallel laufenden Bebauungsplan (gleich lautender Arbeitstitel) 
Aufstellung und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Stadtentwicklungsausschuss 27.11.2014 
Bezirksvertretung Mülheim 01.12.2014 
Stadtentwicklungsausschuss 22.01.2015 
Bekanntmachung 11.03.2015 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  28.01. bis 06.02.2015 
Abendveranstaltung  28.01.2015 
Scoping 02.03.2015 
Beschluss über Anregungen und Stellungnahmen sowie Vorgabenbeschluss:  
Bezirksvertretung Mülheim 09.03.2015 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2015 
 
Zu den Ergebnissen siehe Punkt 5.5, Städtebauliches Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusi- 
ve Hafen", Seite 4, sowie Punkte 6.1.1 und 6.1.2 Seite 7. 
5   Berücksichtigung anderer Planungen 
5.1 Regionalplan 
Im Regionalplan ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. In den 
allgemeinen Siedlungsbereichen sollen unter anderem Wohnungen, wohnungsnahe Freiflächen, 
Dienstleistungen und gewerbliche Arbeitsstätten in einem räumlichen Zusammenhang entwickelt 
werden. 
Entlang der Deutz-Mülheimer Straße mit einem abknickenden Verlauf auf Höhe der einmündenden 
Danzierstraße bis zur Stadtbahnhaltstelle "Grünstraße" ist im Regionalplan ein Schienenweg für 
den überregionalen und regionalen Verkehr als Bedarfsplanmaßnahme dargestellt.  
5.2 Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans. 
5.3 Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept Teilraum Nord (REK-Nord) 
Das REK-Nord, welches vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2009 als teilräumliche Entwicklungspla- 
nung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB 
beschlossen worden ist, umfasst den nördlichen rechtsrheinischen Kölner Kernraum zwischen 
Deutzer Bahnhof und Bezirkszentrum Mülheim / Wiener Platz sowie den Stadtteil Buchforst. Die-

- 4 - 
 
/ 5 
ses circa 530 ha große Plangebiet beinhaltet unter anderem die Koelnmesse, den Mülheimer Ha- 
fen, circa 90 ha altindustrielle Flächen sowie vier Wohnbereiche. 
Da das im Plangebiet vorhandene Chemieunternehmen Penox Bestandsschutz genießt, ist dieser 
Bereich im Nutzungskonzept des REK-Nord als Gewerbe-/Industriefläche dargestellt. Für die an- 
grenzenden Bereiche sind Büro- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. Sollte das Unterneh- 
men den Standort aufgeben, so soll gemäß REK-Nord eine nachfolgende Umnutzung des Stand- 
orts für eine überwiegende Wohnnutzung geprüft werden. 
Da die Grundstücke in großen Teilen den Altstandort früherer Bleifarbenproduktion darstellen, ist 
vor einer Umnutzung von einem Bodensanierungsbedarf auszugehen. Gleiches gilt für die ehema- 
ligen Fabrikbauten westlich der Hafenstraße im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet (die 
Hochwasserschutzlinie verläuft östlich der Hafenstraße). Gemäß REK-Nord werden für diese Ge- 
bäude kaum Möglichkeiten für eine Umnutzung gesehen.  
Als verkehrliches Ziel wird im REK-Nord unter anderem die verkehrliche Qualifizierung und Ver- 
längerung des Auenwegs zur Entlastung der Deutz-Mülheimer Straße formuliert.  
5.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
Auch im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln des Büros Albert Speer & Partner aus dem 
Jahr 2008 wird Bezug auf den rechtsrheinischen Kernraum genommen: 
"Während die linke Rheinseite ein überwiegend kompaktes Gefüge aus mittelalterlichen Struktu- 
ren, gründerzeitlichen Mustern und städtebaulichen Elementen der Nachkriegszeit aufweist, bildet 
sich auf der rechten Rheinseite eine Gemengelage aus Quartieren unterschiedlichster städtebauli- 
cher Struktur, Größe und Nutzung ab." 
"Zum Stadtraum Rhein bildet der Auenweg mit dem Strang der ICE-Trasse gegenwärtig eine für 
innerstädtische Maßstäbe extrem vernachlässigte Zone. Hier stoßen die Rückseiten zweier kom- 
plementärer Großformen aneinander." 
Als Ziel formuliert der Masterplan die städtebauliche Arrondierung der einzelnen Quartiere, ihre 
Vernetzung und die Auflösung ungestalteter Übergangsbereiche (Grauzonen). Zum Rheinraum 
soll sich die rechte Rheinseite mittel- bis langfristig als die rechte Innenstadthälfte Kölns mit einer 
klaren Stadtkante entlang einem weiten, von parkartigem Grün dominierten Uferraum entwickeln. 
Der Uferpark, der sich im Fall einer Umstrukturierung der Hafenareale nach Norden und Süden 
erweitern würde, sollte durchsetzt sein von einer hochattraktiven Solitärbebauung, die weite Blick- 
bezüge in den Rheinraum eröffnet. 
5.5 Städtebauliches Planungskonzept "Mülheimer Süde n inklusive Hafen" 
Mit dem Werkstattverfahren "Mülheimer 
Süden inklusive Hafen", das im Herbst 
2013 unter umfangreicher Beteiligung der 
Öffentlichkeit, der Grundstückseigen-
tümer und der Politik erarbeitet wurde, 
wurde ein städtebaulicher Rahmenplan 
entwickelt, um den Transformations-
prozess im Mülheimer Süden hin zu ei- 
nem gemischt genutzten, lebendigen 
Stadtteil weiter voranzutreiben. Dadurch 
sollte eine zusammenhängende Planung 
ermöglicht werden, die grundstücksbe- 
zogene "Insellösungen" verhindert.  
Die Entwurfsansätze der verschiedenen 
Planungsbüros wurden in ein städtebau- 
liches Planungskonzept zusammenge- 
führt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Es bildet die Grundlage und steckt den Rahmen für das 
Nutzungskonzept und den städtebaulichen Entwurf. Die Konzepte werden in unterschiedlichen 
Arealen von verschiedenen Projektentwicklern bearbeitet. Die obige Abbildung zeigt die Verteilung 
und Benennung der Areale.

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5.6 Bebauungsplan 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens- Areal in Köln-Mülheim– 
Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan 69472/01 erarbeitet. Es ist die Festsetzung einer 
Mischnutzung vorgesehen. Die vorhandenen, den Änderungsbereich umgebenden öffentlichen 
Straßen sichern die Erschließung des Gebietes.  
Zu den Verfahrensdaten des Bebauungsplanes siehe Punkt 4 Verfahrensstand. 
5.7 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln beschlos- 
sen. Seine Ziele sind unter anderem die Förderung der Attraktivität der Kölner City, die Stärkung 
der Haupt- und Nebenzentren in ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte des öffentlichen 
Lebens sowie die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. 
Das Plangebiet liegt im Versorgungsgebiet des Nahversorgungszentrums Stegerwaldsiedlung. 
Des Weiteren befinden sich das Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße sowie das Stadt- 
teilzentrum Buchheimer Straße in der Nähe des Plangebiets.  
5.8 Hochwasserschutzkonzept Köln 
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkonzept Köln als ganzheitli- 
chen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie der vorsorgende Hochwasser- 
schutz mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen gewährleistet werden soll. Die er- 
forderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Hochwasserschutzanlagen wurden mit mehreren 
Planfeststellungsverfahren geschaffen.  
Der Änderungsbereich liegt im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 17 Deutz - Stammheim. Danach 
werden die überflutungsgefährdeten Bereiche bis 11,90 m KP (Kölner Pegel) geschützt. Nach dem 
Hochwasserschutzkonzept und den rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlüssen befinden sich 
Teile des Änderungsbereiches, insbesondere die Grundstücke westlich der Hafenstraße, im ge- 
setzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Dieses wird durch die vorhandenen 
bzw. konzipierten Hochwasserschutzanlagen begrenzt. An Stellen ohne Hochwasserschutz erfolgt 
die Festlegung in der Regel auf der Linie des 100-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 
100), was der Überflutungslinie von 11,30 m Kölner Pegel entspricht. 
5.9 Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Stark regenvorsorge 
Die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge erfordern in Zukunft einen veränderten 
Umgang mit den Niederschlagsabflüssen, der sowohl die zusätzliche Flächenversiegelung durch 
Neuerschließung als auch mögliche Veränderungen des Niederschlagsgeschehens infolge des 
Klimawandels berücksichtigt. Neben dem Objektschutz gilt es, integrierte Maßnahmen an der 
Oberfläche zu ergreifen, mit denen künftige Beeinträchtigungen durch Starkniederschläge vermie- 
den bzw. abgemildert werden können. 
Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln durch das 
Büro Städtebau MUST der Fachbeitrag "Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge" 
zum Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" erarbeitet. Er soll sicherstellen, dass 
den Themen Starkregenvorsorge und Regenwasserbewirtschaftung im Rahmen der weiteren Pla- 
nungen ausreichend Aufmerksamkeit zukommt und dass stadt- und freiraumplanerische Maßnah- 
men an der Oberfläche künftig mit den Belangen der Überflutungsvorsorge abgestimmt werden.  
Angesichts der Vielzahl an Investoren und Planern, die an der weiteren Entwicklung des Mülhei- 
mer Südens beteiligt sein werden, gibt der Fachbeitrag ein Grundgerüst vor, in das die Maßnah- 
men der Regenwasserbewirtschaftung und der Starkregenvorsorge eingebettet werden können.  
Er formuliert Planungshinweise für eine "wassersensible" Stadtgestaltung, die - im Gegensatz zum 
bisher verfolgten Ansatz einer möglichst schnellen Ableitung in die Kanalisation - das Ziel verfolgt, 
zunächst nach ortsnahen Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie Speicherung 
und gedrosselter Ableitung von Regenwasser zu suchen.  
Zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung auf privaten Flächen sieht der Fachbeitrag für die 
Neubauten im Lindgens-Areal eine Dachbegrünung vor. Zur Regenwasserbewirtschaftung und 
Starkregenvorsorge auf öffentlichen Flächen sieht der Fachbeitrag, entsprechend der geplanten

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Freiraumverknüpfungen und der vorhandenen Topografie, einen Oberflächenabfluss in Richtung 
Hafenbecken des Mülheimer Hafens vor. Um dies zu ermöglichen, ist gemäß Fachbeitrag eine 
Anpassung der Geländehöhe der Deutz-Mülheimer Straße unmittelbar nördlich des Kreuzungsbe- 
reichs mit dem Auenweg notwendig.  
6   Das Änderungsgebiet im FNP 
6.1 Bestehende Nutzungen 
Der Plangebietsteil östlich der Hafenstraße umfasst zum einen den Störfallbetrieb Penox GmbH, 
zum anderen die Fläche einer Reihe unterschiedlich großer und zum Teil unter Denkmalschutz 
stehender ehemaliger Produktions- und Garagenhallen in Backsteinarchitektur. Sie wurden in Tei- 
len bereits umgenutzt, unter anderem in den Veranstaltungsort Harbour Club des Hotels The New 
Yorker. Weitere Hallen sind durch gewerbliche Nutzungen und als Lagerflächen zwischengenutzt. 
An der Deutz-Mülheimer Straße befindet sich zudem ein viergeschossiges Gebäude als vereinzel- 
ter Teil einer Blockrandbebauung. Hier sind verschiedene Künstlerateliers und die Lindgens Kanti- 
ne im Erdgeschoss untergebracht.  
Das Areal westlich der Hafenstraße beinhaltet zwei größere ehemalige Produktionshallen, die mit 
ihrer historischen Backsteinarchitektur eine erhaltenswerte Bausubstanz darstellen. Sie sind be- 
reits teilweise durch neue Nutzungen belegt, die erhalten bleiben (Dock One des Hotels The New 
Yorker, Grillfachhandel Santos). Auch die übrigen Bestandsgebäude werden derzeit vor allem ge- 
werblich genutzt. Die nördliche Brachfläche wird derzeit als Lagerfläche zwischengenutzt. 
6.1.1 Aufgabe der Darstellung als Industriegebiet i m FNP 
Wie einleitend erwähnt, stellten die rechtsrheinischen Kölner Stadtteile Deutz, Mülheim, Kalk und 
Humboldt-Gremberg fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflech- 
tungsraum innerhalb des Kölner Stadtgebietes.  
Historisch bedingt liegen diese ehemaligen Industrieflächen in Köln im Randbereich zur Kernstadt 
und wurden zu den Zeiten ihrer Entstehung unter Umständen ergänzt durch Arbeitersiedlungen, 
wie es das folgende Bild einer historischen Ansicht vor der Jahrhundertwende des Gebiets der Van 
der Zypen & Charlier - Westwaggon, später Teil der DEUTZ AG, zeigt. Der Mülheimer Hafen liegt 
im Hintergrund; deutlich erkennbar die weitgehend noch ländlich geprägte Umgebung. 
 
5) Lindgens & Söhne, Van der Zypen und Charlier, Eugen Langen, Bergmann & Simons, Nikolaus 
August Otto, Ferdinand Kohlstadt sind Namen, die mit dem industriellen Aufschwung Mülheims 
eng verbunden sind. Durch die rasant voranschreitende Stadtentwicklung im Zuge der Industriali- 
sierung wurden sie schnell von ergänzenden Siedlungsstrukturen eingeholt und umfasst; die Ei- 
senbahn und Vorortbahnen spielten dabei eine mitentscheidende Rolle.  
                                                
5 Abbildung: http://www.muelheimerhafen.com/gestern/via-industrialis/, aus: Festschrift Van der Zypen & 
Charlier G.M.B.H. Abteilung Personenwagen, Eisenbahnwagen-& Maschinenfabrik Cöln-Deutz, Köln 1909 
mit freundlicher Genehmigung der Fa.icon, Kommunikation für Kultur und Wirtschaft GmbH Köln

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Der mit dem Niedergang der Montanindustrie verbundene Strukturwandel zur (postindustriellen) 
Dienstleistungsgesellschaft erfasste die Arbeiter-Vororte und -Stadtteile mit Macht und all ihren 
negativen Konsequenzen; mit der Abwanderung der Industrie fielen ganze Stadtteile in die Arbeits- 
losigkeit.  
Dieser Strukturwandel ist zum größten Teil abgeschlossen und Sanierungs- und Modernisie- 
rungsmaßnahmen haben viele Viertel - auch der großen wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen 
Anziehungskraft Kölns geschuldet - relativ zügig wieder aufleben lassen. Es verblieben die aufge- 
lassenen Industriebereiche, deren neue Inwertsetzung aufgrund des aktuell stark zunehmenden 
Flächendrucks, der auf Köln lastet, schnell vonstattengehen muss. Eine erneute Produktionsauf-
nahme industrieller Nutzungen, auch moderner Art,  muss an dieser Stelle ausgeschlossen wer- 
den, obwohl die Nähe zum und die vorhandene Nutzung des Mülheimer Hafens zunächst günstige 
Grundvoraussetzungen bieten könnten. Aber darüber hinaus fehlen aufgrund der bereits genann- 
ten, einschränkenden Umgebungsfaktoren die essentiellen Voraussetzungen. Die Wohnbebauung 
ist - historisch und neuzeitlich - an die ehemaligen Flächen herangerückt, die Verkehrsinfrastruktur 
erfüllt nicht die Voraussetzungen, um große Logistikprozesse aufnehmen zu können, und die 
Randlage zur Messe und zur erweiterten Innenstadt erlaubt keine Etablierung von Industrien oder 
Betrieben mit einem gewissen Störfall-Potenzial.  
6.1.2 Zukünftige Darstellung im FNP 
Nutzungsstrukturell zielt daher das städtebauliche Planungskonzept auf eine Mischnutzung aus 
Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störendes Gewerbe sowie ausreichende Versorgung 
des Quartiers mit öffentlichem Grün ab. Durch die Mischnutzung sowie die Schaffung einer neuen 
Ortsmitte mit ansprechender Platzgestaltung soll ein belebtes und urbanes Quartier - so das Er- 
gebnis aus dem Werkstattverfahren - entstehen. 
Zur Realisierung bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen 
der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung.  
Im Änderungsbereich sind die Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und 
nicht störendem Gewerbe zu schaffen. Entsprechend soll der Großteil des Änderungsbereichs 
künftig als gemischte Baufläche (M) nach § 1 Absatz 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darge- 
stellt werden. 
 
Art der Darstellung bisherige FNP-
Darstellung 
künftige FNP-
Darstellung 
Änderung 
ha % ha % ha 
Gemischte Baufläche (M) 0 0,0 4,85 95,1 +4,85 
Gewerbegebiet (GE) 0,12 2,4 0 0,0 -0,12 
Industriegebiet (GI) 4,98 97,6 0 0,0 -4,98 
Grünfläche 0 0,0 0,25 4,9 +0,25 
SUMME 5,10 100 5,10 100  
 
Insgesamt sollen - unter Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Belange - circa 360 
Wohneinheiten geschaffen werden  
Die vorhandenen gewerblichen Nutzungen bleiben am Standort erhalten. Der neue Platz im Kreu- 
zungsbereich Auenweg/Deutz-Mülheimer Straße soll mit kleinflächigen Einzelhandels- und Ge- 
werbeangeboten belebt werden.  
6.2 Grün und Freiraum 
Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbereich befindet sich im Westen der neue Rheinboule- 
vard mit großzügigen Grünflächen. Dieser stellt eine Wege- und Freiraumverbindung entlang des 
Rheins bzw. des Mülheimer Hafens her. Er dient auch als Verknüpfung zu den westlich und süd-

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lich des Mülheimer Hafens anschließenden Grünflächen Jugendpark und Rheinpark. Quer dazu 
werden die bereits lange geplanten und auch im Rahmen des Werkstattverfahrens "Mülheimer 
Süden inklusive Hafen" vorgesehenen Freiraumachsen "Grünzug Mülheim Süd" (unmittelbar nörd- 
lich des Änderungsbereichs) und "Grünzug Charlier" (südlich des Änderungsbereichs zwischen 
Gießereigelände und Euroforum) als Grünflächen dienen und die östlichen Stadtteile mit dem 
Rheinboulevard verknüpfen. 
6.3 Verkehr und technische Infrastruktur 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Die verkehrliche Erschließung wird über die bestehenden Straßen, Deutz-Mülheimer Straße, Au- 
enweg und Hafenstraße, erfolgen.  
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Aufgrund der bisherigen Nutzung durch großflächige Industrieunternehmen besteht im Gebiet kei- 
ne kleinteilige ÖPNV-Erschließung. Regionalbuslinien verkehren zwischen Köln-Mülheim und 
Köln-Zentrum über die Straßen Danzierstraße, Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg. Die nächs- 
ten Haltestellen zum Änderungsbereich sind die Haltestelle "Windmühlenstraße" an der Danzier- 
straße in circa 400 m Entfernung im Osten des Areals sowie die Haltestelle "Thermalbad" am Au- 
enweg auf Höhe der Zoobrücke in circa 1 100 m Entfernung. Der nördliche Bereich des Ände- 
rungsbereichs ist dadurch ausreichend erschlossen.  
Die nächste Stadtbahnhaltestelle ist die Haltestelle "Grünstraße" der Linie 4. Sie befindet sich am 
Bergischen Ring/Ecke Rendsburger Platz in circa 800 m Entfernung. Die nächste S-Bahn-
Haltestelle "Köln-Buchforst" befindet sich weiter östlich am Nordrand des Stadtteils Buchforst in 
circa 1 300 m Entfernung. Beide Haltepunkte können keine ausreichende Erschließung gewähr- 
leisten. 
Im Zusammenhang mit dem Planungskonzept soll ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept aufgestellt 
werden, bei dem verschiedene Verkehrsträger untersucht werden. So wird zur Optimierung der 
ÖPNV-Anbindung die Führung einer Stadtbahntrasse auf der Deutz-Mülheimer Straße geprüft. 
Fuß- und Radverkehr 
Neben den straßenbegleitenden Fuß- und Radwegeverbindungen entlang der Deutz-Mülheimer 
Straße, des Auenwegs und der Hafenstraße besteht mit dem Rheinboulevard eine weitere bedeut- 
same Wegeverbindung. Darüber hinaus sind im Jugendpark Fußwegeverbindungen entlang des 
Rheins bzw. entlang des Hafenbeckens vorhanden, die über eine Fußgängerbrücke, den so ge- 
nannten "Katzenbuckel", an den Rheinboulevard bzw. die Hafenstraße angebunden sind. Weitere 
Wegeverbindungen sollen zukünftig im Grünzug Mülheim Süd sowie im Grünzug Charlier entste- 
hen. 
Zur besseren Vernetzung des neuen Quartiers und der östlich angrenzenden Siedlungsbereiche 
mit dem Rhein bzw. Rheinboulevard sollen mit dem Planungskonzept zusätzliche fußläufige Ver- 
bindungen in Ost-West-Richtung entstehen.  
6.4 Soziale Infrastruktur 
Als Beitrag zur sozialen Versorgung der zukünftigen Bewohner sind eine zweigruppige Kinderta- 
gesstätte (Typ 2 = Krippe: 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren je Gruppe) sowie eine viergruppi- 
ge Kindertagesstätte (Typ 3: Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) erforderlich. Zudem wurde ein 
Bedarf für einen öffentlichen Kinderspielplatz von rund 2 280 m² ermittelt. Auf die Darstellung im 
FNP hat dies keine Auswirkung; Lage und Ausdehnung werden im Bebauungsplanverfahren fest- 
festgesetzt. 
7   Auswirkungen der Planänderung 
Mit der 208. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Möglichkeit eröffnet, das ehemals 
überwiegend industriell genutzte Areal im Mülheimer Süden zu einem hochwertigen gemischten 
Quartier in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln, das dem städtischen Planungskonzept 
"Mülheimer Süden inklusive Hafen" entspricht.

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Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraumnachfrage 
innerhalb Kölns sowie zur Deckung der Nachfrage nach gut erschlossenen Gewerbestandorten im 
zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichsflächen wird die Flä- 
cheninanspruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außenbereich reduziert. Dies unterstützt 
auch das Flächensparziel der Bundesregierung und des Deutschen Nachhaltigkeitsrats, den Flä- 
chenverbrauch auf dreißig Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020 zu senken. 
8   Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 A bsatz 4 BauGB 
8.1 Einleitung 
Für das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Ab- 
satz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die 
Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 
8.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der Flächennutzun gsplanänderung 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes in Köln-Mülheim – Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-
Mülheim – hat zum Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwick- 
lung des ehemaligen Standorts der Firma Lindgens & Söhne zu schaffen. Aus einem bisher indust- 
riell genutzten Gebiet soll ein Stadtquartier mit den Nutzungen Wohnen, Dienstleistungen und Ge- 
werbe entwickelt werden. Ausführlich sind die Inhalte des Flächennutzungsplanes in Kapitel 5 der 
Begründung beschrieben. 
8.1.2 Bedarf an Grund und Boden 
Die Größe des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes beträgt circa 5,10 ha. Die beste- 
henden und geplanten Nutzungen sind wie folgt aufgegliedert: 
Tabelle 2: Bedarf an Grund und Boden 
Bestand  ha  Planung  m²  
Gewerbegebiet (GE)  0,12  Gemischtes Baugebiet (M)  4,85  
Industriegebiet (GI)  4,98  Grünfläche  0,25  
Summe  5,1  Summe  5,1  
 
8.1.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes  
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zu Grunde gelegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind.  
Darüber hinaus wird die Baumschutzsatzung der Stadt Köln berücksichtigt. 
Die Ziele des Umweltschutzes werden zu den einzelnen Schutzgütern näher beschrieben. 
8.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkung en 
8.2.1 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbela nge 
• Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: Es befinden 
sich keine Schutzgebiete im Umfeld des Plangebietes. 
• Landschaftsplan: Für das Gebiet trifft der Landschaftsplan keine Festsetzungen. 
• Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Plangebiet weder vorhanden noch ge- 
plant. Die Wasserfläche des Köln-Mülheimer Hafens befindet sich circa 60 m westlich des 
Plangebietes. Indirekte Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Wasserfläche des Rheins 
sind nicht zu erwarten. Zum Hochwasserschutz siehe Punkt 2.3.4 Gefahrenschutz. 
• Biologische Vielfalt: Auf Grund der starken anthropogenen Überformung des Plangebietes ist 
die Artenvielfalt kaum ausgeprägt.

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• Eingriff/Ausgleich: Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist als Innenbe- 
reich gem. § 34 Baugesetzbuch dargestellt. Eine Ausgleichsverpflichtung gem. § 1 a Abs. 3 
Baugesetzbuch besteht nicht.  
• Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions- 
schutzrechtes: Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen und wird im Kapitel 
2.2 mit betrachtet. 
• Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Regelungen zur Energieeinsparung oder zur Gewin- 
nung regenerativer Energie sind im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und nicht betrof- 
fen.  
• Gefahrenschutz (Magnetfeldbelastung): Eine im Nordwesten des Plangebietes vorhandene 
Trafostation ist nicht mehr in Betrieb. Geeignete Abstände zu geplanten Trafostationen wer- 
den im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. 
• Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Ab- 
fällen und Abwässern: Eine fachgerechte Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des 
Plangebietes wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erstellt. 
• Erschütterungen: Im näheren Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Erschütterungen 
verursachende Nutzungen. Gleisanlagen der Deutschen Bahn befinden sich circa 250 m west- 
lich des Plangebietes, Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind demnach nicht zu er- 
warten. 
• Abwasser: Die Entwässerung des Plangebietes soll im Trennsystem stattfinden. Anfallendes 
Niederschlagswasser kann über den bestehenden Regenwasserkanal in der Hafenstraße ab- 
geführt werden.  
• Niederschlagswasser/Starkregen: Für das Plangebiet besteht keine Pflicht zur Versickerung 
von Niederschlagswasser. Das Plangebiet ist bereits heute zu circa 74 % versiegelt. Nieder- 
schlagswasser kann aktuell nur in Teilbereichen versickern. Die Planung auf Ebene des Be- 
bauungsplans berücksichtigt die Empfehlung des Fachbeitrags "Niederschlagsentwässerung 
und Starkregenvorsoge" zum Planungskonzept Mülheimer Süden inklusive Hafen von 2014 
durch die Festsetzung von Grünflächen und extensiver oder intensiver Dachbegrünung. Diese 
Maßnahmen mindern den Niederschlagsabfluss und entlasten somit die Kanalisation.  
• Das Plangebiet liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln. Ziel 
des Luftreinhalteplanes ist eine langfristige Senkung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe, 
Stickoxide und Feinstaub. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans widersprechen den 
Regelungen des Luftreinhalteplans nicht. 
• Pflanzen: Das Plangebiet ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Industrie- bzw. Gewerbe- 
gebiet dargestellt, was eine Flächenversiegelung von bis zu 100% ermöglichen würde. Der 
Bestand wird heute zu circa 90 % von versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen geprägt. Es 
handelt sich überwiegend um Industriegebäude mit asphaltierten und geschotterten Platzflä- 
chen. Erhaltenswerte Baumbestände befinden sich in Form einer alten Platanenallee entlang 
der Deutz-Mülheimer-Straße. Die geplante FNP-Änderung schafft die planungsrechtlichen Vo- 
raussetzungen für den Erhalt und weitere Entwicklung von Vegetationsflächen. 
• Boden: Natürlich gewachsener Boden ist im Plangebiet kaum vorhanden. Als oberste Boden- 
schicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Die Auffüllungen 
sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet (siehe Kapitel.2.3.4 Altlasten) und werden 
bei Umsetzung der Planung in großen Bereichen entsorgt und durch unbelasteten Boden er- 
setzt. 
 
• Klima: Gemäß Planungshinweiskarte "zukünftige Wärmebelastung" als Folge des Klimawan- 
dels wird der östliche Teil des Änderungsbereiches zukünftig in der Klasse 3 - (wärme) belas- 
tete Siedlungsfläche eingeordnet und der östliche Teil in die Klasse 4 - klimaaktive Fläche. Der 
klimatische Ist-Zustand im Änderungsbereich wird mit der Umsetzung der Planung nicht 
grundsätzlich verschlechtert.

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• Luftgüte: Die Luftgüteuntersuchung aus 2001 - 2003 (Flechtenkartierung) weist für das Plan- 
gebiet eine mittlere Luftgüte aus. Entsprechend ist das Plangebiet für eine Wohnnutzung ge- 
eignet. 
Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen 
Rückgang der gewerblichen und industriellen Emissionen im Plangebiet.  Im Zuge der Pla- 
numsetzung ist innerhalb des Plangebietes jedoch mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen 
zu rechnen. Gemäß der Luftschadstoffprognose, die für das parallel in Aufstellung befindliche 
Bebauungsplanverfahren erstellt wurde, werden die Grenzwerte der 39. BImSchV, der Jah- 
resmittelwerte von NO 
2 und den Feinstaub-Fraktionen PM10 und PM2,5 an allen beurteilungs- 
relevanten Fassaden innerhalb des Untersuchungsgebietes für den Prognose-Planfall 2025 
eingehalten. Nach der zu erwartenden Betriebsaufgabe der Firma Penox bis Anfang 2020 
werden die Immissionsrichtwerte für die Schwermetalldeposition voraussichtlich sicher einge- 
halten bzw. deutlich unterschritten. Aufgrund der Umsetzung der Flächennutzungsplanände- 
rung sind keine verkehrs- oder nutzungsbedingten Verschlechterungen der Luftqualität zu er- 
warten. Die Umsetzung der Planung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen des Luftreinhal- 
teplans Köln.  
 
• Gefahrenschutz (Kampfmittel): Es bestehen aufgrund von Luftbildauswertungen vermehrte 
Hinweise auf Kampfhandlungen im Bereich des Plangebietes. Es wird eine Überprüfung auf 
Kampfmittel der zu überbauenden Fläche von der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittel- 
beseitigungsdienst, empfohlen.  
 
8.3 Durch die Planung betroffene Umweltbelange 
8.3.1 Natur und Landschaft 
8.3.2 Tiere (BauGB §1 Abs.6 Nr.7a)   
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landschaftsgesetz NRW 
Bestand/Nullvariante:  
Planungsrelevante Arten: 
Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.  
Es fanden mehrere Begehungen zur Untersuchung der spezifischen Artengruppen im Zeitraum 
zwischen März bis September 2015 statt.  
Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden die drei Fledermausarten Großer Abend- 
segler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus mittels Detektor-Begehungen nachgewiesen. An 
der Hafenstraße wurde in einem ungenutzten Trafohäuschen ein Quartier der Zwergfledermaus 
festgestellt. Die Nutzung beschränkt sich allerdings auf Einzeltiere, so dass es sich um eine Ruhe- 
stätte handelt. Hinweise auf ein individuenreiches Quartier (z. B. Wochenstube, Winterquartier) 
wurden nicht festgestellt. 
Im Untersuchungsraum konnten 37 Vogelarten nachgewiesen werden von denen 14 innerhalb des 
Vorhabensbereichs brüten. Weitere 5 Arten brüten in der näheren Umgebung des Plangebietes. 
Die restlichen Arten sind als Nahrungsgäste und Durchzügler einzuordnen. 
Unter den 18 Arten, die nicht im Plangebiet brüten, sind 12 Nahrungsgäste, die restlichen 6 Arten 
sind lediglich als Durchzügler einzuordnen. Für diese Arten stellt das Plangebiet keine essentielle 
Funktion als Teillebensraum dar. 
Von den nachgewiesenen Arten sind 9 Arten auf Grund ihrer Gefährdung und Schutzstatus als 
planungsrelevant einzuordnen. Keine der Arten besitzt innerhalb des Untersuchungsraumes Fort- 
pflanzungs- oder Ruhestätten. Die Arten wurden lediglich beim Überfliegen des Untersuchungs- 
raumes beobachtet bzw. sind als Durchzügler einzuordnen.  
Es wurden keine planungsrelevanten Insekten, Amphibien oder Reptilien im Plangebiet nachge- 
wiesen.

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Prognose (Planung): Die Flächennutzungsplanänderung schafft die Voraussetzungen für die Um- 
strukturierung des Plangebietes. Es ist von einem Rückbau von Gebäuden sowie der Rodung von 
Bäumen und gewachsener Gehölzstruktur auszugehen. Für Tierarten geeignete Habitatstrukturen 
werden somit überprägt. Wertvolle Habitatstrukturen wie die Altholzbestände entlang der Deutz-
Mülheimer Straße sind nicht betroffen. Durch die geplante Festsetzung als gemischte Baufläche ist 
künftig mit einer Verbesserung des Angebotes von Vegetationsflächen zu rechnen. Diese stellen 
potentielle Lebensräume für urbanophile Tierarten dar.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen 
wildlebender Vogelarten auf individueller- sowie populationsbezogener Ebene sind entsprechende 
Maßnahmen im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorgesehen. Auf der Ebene der 
FNP-Änderung sind keine Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
Bewertung: Aufgrund der vor Ort vorhandenen Strukturen bietet das Plangebiet heute einge- 
schränkt wildlebenden Tieren Lebensraum. Die großflächige Überprägung und Umgestaltung des 
Plangebietes verursacht Betroffenheiten für diese Arten und stellt eine temporäre Verschlechte- 
rung gegenüber dem heutigen Ist-Zustand dar. Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatschG werden 
bei Umsetzung der Planung nicht ausgelöst, da geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaß- 
nahmen auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sowie im anschlie- 
ßenden Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden. 
8.3.2.1 Landschaft / Ortsbild (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 a)  
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG 
Bestand/Nullvariante: Das Plangebiet besteht heute aus teilweise denkmalgeschützten Industrie- 
gebäuden, Brach- und Gartenflächen. Die Gebäude und Einfriedungen im Plangebiet sind größ- 
tenteils in Klinkerbauweise errichtet. Vegetationsbestände sind im Plangebiet nur sporadisch in 
Form von Brachflächen vorhanden. Eine industrielle Nutzung ist noch durch den Betrieb Penox 
GmbH bis voraussichtlich 2020 vorhanden. Ein Großteil der vorhandenen Gebäude wird durch 
Kleinbetriebe, Gastronomie und Medienunternehmen gewerblich genutzt. 
Prognose(Planung): Das industriell geprägte Plangebiet soll künftig zu einem gemischten Stadt- 
quartier mit Wohnnutzung und nicht störendem Gewerbe entwickelt werden. Denkmalgeschützte 
Bestandsgebäude bleiben erhalten und werden durch moderne Neubauten ergänzt. Innerhalb des 
Plangebietes sollen neue öffentliche Freianlagen entstehen. 
Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Positiv auf die Belange des Ortsbildes 
wirken im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan die Festsetzungen zur Sicherstellung 
der Umsetzung der städtebaulichen Qualität aus dem Werkstatt-Verfahren "Mülheimer Süden in- 
klusive Hafen". Auf der Ebene der FNP-Änderung sind keine Minderungs- oder Ausgleichsmaß- 
nahmen notwendig.  
Bewertung: Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Umnutzung eines industriell geprägten Stadtteils zu einem Stadtquartier mit gemischter 
Nutzung. Das Ortsbild wird sich durch die Planumsetzung verändern, ortsbildprägende Gebäude 
werden erhalten und neuen Nutzungen zugeführt.  
8.3.2.2 Wasser (BauGB §1 Abs.6 Nr.7 a)  
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, ggf. Wasserschutzzonen-Verordnung 
8.3.3 Grundwasser  
Bestand/Nullvariante: Das Plangebiet liegt im Grundwasserleiter des Rheingrabens. Der Grund- 
wasserkörper ist wegen Belastungen mit verschiedenen Stoffen in einem schlechten chemischen 
Zustand (MKULNV 2016). Basierend auf dem höchsten recherchierten Grundwasserstand von 
41,27 m ü. NHN, beträgt der Grundwasserflurabstand bei einer durchschnittlichen Geländehöhe 
von 44-46 m ü. NHN im Plangebiet circa 3-5 m. Bei mittleren und niedrigen Grundwasserständen 
herrscht eine westliche bis nordwestliche Grundwasserfließrichtung auf den Rhein als Vorfluter zu. 
Im Hochwasserfall kann sich die Grundwasserfließrichtung in nördliche bis nordöstliche Fließrich- 
tungen verschieben.  
Die Firma Penox betreibt innerhalb des Plangebietes eine Brunnenanlage zur Grundwasserförde- 
rung.

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Aufgrund der hohen Flächenversiegelung im Plangebiet kann Regenwasser nur in geringem Maße 
versickern und somit zur Grundwasserneubildung beitragen.  
Prognose (Planung): Durch die Umwandlung von Industrie- und Gewerbegebietsflächen zu einer 
gemischten Baufläche ist potentiell von einer Entsiegelung von Flächen auszugehen. Dies würde 
eine größere Grundwasserneubildungsrate, durch Niederschlagsversickerung bedeuten. Aufgrund 
industrieller Vornutzung ist der Boden im Plangebiet mit Schadstoffen belastet, die durch nieder- 
schlagsbedingte Auswaschungen in den Grundwasserkörper gelangen könnten.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Die Gefährdung des Grundwassers durch die Auswaschung von im Boden befindlichen Schadstof- 
fen wird durch Flächenversiegelung und die Entnahme von belastetem Bodenmaterial gemindert. 
Insbesondere in den Bereichen der PAK-Konzentration ist ein Bodenaustausch vorzusehen. Die- 
ser Bodenaustausch wird in den nachfolgenden Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren geregelt. 
Bewertung: Vor dem Hintergrund der bereits heute vorhandenen Belastungen des Grundwassers 
sind keine negativen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung für das Grundwasser 
zu erwarten. Langfristig werden die heutigen Belastungen der Grundwasserqualität im Bereich des 
Plangebietes abnehmen. 
8.3.3.1 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (BauGB §1 A bs.6 Nr.7 c) 
8.3.4 Lärm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, BImSchG, 16. BImSchV, TA-Lärm, Freizeitlärm- 
erlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse)  
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte:  
Grundlage für die Beurteilung von Schallimmissionen im Städtebau ist die DIN 18005 (Schall- 
schutz im Städtebau – Teil 1). Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte ist anzu- 
streben. Die Orientierungswerte beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 8 
Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr). Es wird durch die Flächennutzungsplanänderung die Um- 
setzung eines gemischten Quartieres mit Wohnen, Dienstleitung und nicht störendem Gewerbe 
vorbereitet. Entsprechend weist das Plangebiet den Schutzcharakter eines Mischgebietes (MI) 
gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf. 
Tabelle 4: Orientierungswerte der DIN 18005 (Beiblatt1) 
Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB [A] 
 Straßen-/Schienenverkehr Industrie/Gewerbe, Freize itlärm 
 Tag Nacht Tag Nacht 
Mischgebiete, Dorfgebiete 60 50 60 45 
 
Die Beurteilung von Gewerbelärm in der Nachbarschaft wird in der TA Lärm geregelt. Die Beurtei- 
lungspegel beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht 
(22.00 bis 6.00 Uhr).   
Tabelle 5: Immissionsrichtwerte der TA-Lärm 
Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte in dB[A] 
 Tag Nacht 
Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 45 
 
Bestand: 
Für die parallel laufende Aufstellung des Bebauungsplanes 6972/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal 
in Köln-Mülheim– wurde eine schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immi-
ssionen durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt den Straßen-, Flug-, Schifffahrts- und 
Schienenverkehr sowie den Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm.

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Straßenverkehrslärm: Die Lärmsituation im Plangebiet wird durch den Verkehr auf den folgenden 
Straßen bestimmt: B55 a (Zoobrücke), B51 (Mülheimer Brücke), Deutz-Mülheimer-Straße, Dan- 
zierstraße, Auenweg, Hafenstraße, An der Schanz/Niederländer Ufer. Durch die hohe Verkehrsbe- 
lastung ist das Plangebiet bereits heute stark durch Straßenverkehrslärm belastet. Die DTV Werte 
liegen für die angrenzenden Bereiche der Deutz-Mülheimer Straße bei circa 12 500, für die Hafen- 
straße bei 600 und für den Auenweg bei 7 300 Fahrzeugen. Im Zuge der Untersuchung wurden an 
drei Immissionsorten entlang der Deutz Mülheimer Straße die Auswirkungen des Straßenverkehrs- 
lärms auf die Umgebung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass bereits heute an zwei der Im- 
missionsorte die Lärmsanierungswerte [70 dB(A)] zur Tag- und Nachtzeit überschritten werden. 
Schienenverkehrslärm: Die Lärmimmissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr, welche auf 
das Plangebiet einwirken, werden durch die KVB-Stadtbahnlinien 13 und 18 und die Gleistrassen 
2621, 2651, 2653, 2658, 2659, 2670 bestimmt. Die Schienennetze befinden sich in einer Entfer- 
nung von circa 250 m. 
Schifffahrtslärm: Aufgrund der geringen Entfernung zum Mülheimer Hafen und dem Rhein wird das 
Plangebiet von den Lärmemissionen der gewerblichen Rheinschifffahrt, dem Sportmotorbootsver- 
kehr und den Schifffahrten des Schifffahrtsamts beeinträchtigt. An der geplanten nächstgelegen 
Bebauung wird der anzuhaltende Orientierungswert tags und nachts gerade eingehalten. 
Fluglärm: Gemäß den Schallimmissionsplänen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der 
Stadt Köln liegt der Außenlärmpegel zum Flugverkehr bei max. 55 dB(A). 
Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm: Aufgrund der Aufgabe der gewerblichen Nutzung des östlich 
gelegenen Geländes der Firma Deutz AG sind von hier keine Lärmimmissionen zu erwarten. Circa 
1 km südlich des Plangebietes befindet sich innerhalb des Mülheimer Hafens ein Werftgelände, 
dessen Lärmimmissionen jedoch aufgrund der Entfernung zum Plangebiet dort die Richtwerte der 
TA Lärm für ein Mischgebiet nicht überschreiten. Lärmemittenten innerhalb des Plangebietes sind 
die bestehenden Gewerbenutzungen durch die Firma Santosgrills GmbH und die Eventhalle Dock 
One. Lärm wird vom betriebsbedingten Pkw-Verkehr und seltenen Eventveranstaltungen verur- 
sacht. Da davon ausgegangen wurde, dass der Betrieb der Firma Penox vor Umsetzung des paral- 
lel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans aufgegeben werden soll, wurde der vom Betrieb 
der Firma Penox verursachte Gewerbelärm in der schalltechnischen Untersuchung nicht berück- 
sichtigt.  
Prognose (Planung):  
Durch die Umsetzung der FNP-Änderung und das darauf aufbauende Bebauungsplanverfahren 
werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass erstmalig in größerem Umfang Wohnnutzung 
im Plangebiet umgesetzt wird. Diese wird den teilweise erheblichen Lärmimmissionen aus dem 
Umfeld ausgesetzt.  
Straßenverkehrslärm: Im Plangebiet liegen gegenüber der östlich angrenzenden stark befahrenen 
Deutz-Mülheimer Straße punktuell Werte der Beurteilungspegel von max. tags circa 73 dB(A) und 
nachts circa 63 dB(A). Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete werden um bis zu 
13 dB(A) tags und nachts deutlich überschritten. Entlang der Hafenstraße werden in einigen Ab- 
schnitten Pegelbereiche von max. 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts erreicht. Diese entsprechen 
den maximal tolerierbaren Orientierungswerten für Mischgebiete. Die südlich gelegenen Bereiche- 
entlang des Auenweges erreichen maximale Pegelbereiche von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) 
nachts und überschreiten somit leicht die Orientierungswerte. Durch die Umnutzung des Plange- 
bietes (Nutzung durch Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnen) nimmt der öffentliche Straßenver- 
kehr auf der Deutz-Mülheimer Straße und Hafenstraße zu (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH 
2015). Zur Ermittlung der Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Umgebung wurden an drei 
Immissionspunkten an der Deutz-Mülheimer Straße Messstellen eingerichtet. Die Ergebnisse zei- 
gen, dass an der Bestandsbebauung eine Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen von maximal 
0,2 dB(A) zu Tages- und Nachtzeiten stattfindet.  
Schienenverkehrslärm: Die maßgeblich aus Südosten einwirkenden Lärmimmissionen des Schie- 
nenverkehrs verursachen im südlichen Plangebiet zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Hafen- 
straße Werte der Beurteilungspegelklassen von Tags max. circa 55 dB(A) und nachts circa 
50 dB(A). Die Orientierungswerte für ein Mischgebiet werden dabei eingehalten. Die restlichen 
Bereiche sind weniger stark von den Lärmemissionen des Schienenverkehrs betroffen und liegen 
daher ebenfalls innerhalb der Orientierungswerte.

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Gewerbelärm/Nachbarschaftslärm: Durch die Umnutzung des Plangebietes ist die Ansiedlung von 
nichtstörendem Gewerbe (Arztpraxen, Gastronomie, Büroräume) vorgesehen. Die durch die ge- 
plante Nutzung verursachten Lärmimmissionen werden durch den gewerblich anteiligen Pkw-
Verkehr, den Pkw Parkplatzverkehr und durch haustechnische Anlagen bestimmt. Bestehende 
Gewerbenutzungen bleiben in Form der Firma Santosgrills GmbH und der Eventhalle Dock One 
auch zukünftig erhalten. Die gemessenen Schallimmissionen liegen in Teilbereichen weit über den 
Immissionsrichtwerten für Mischgebiete. Um die zulässigen Richtwerte einhalten zu können, müs- 
sen die innerhalb der Eventhalle entstehenden Emissionen reduziert werden. Hierzu wird im Rah- 
men des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens eine Regelung getroffen. Die Immissi- 
onen des Gewerbes und des Nachbarschaftslärms sind bei der Auslegung des passiven Schall- 
schutzes zu berücksichtigen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Aufgrund der Überschreitungen der Ori- 
entierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete werden im parallel durchgeführten Bebauungs- 
planverfahren geeignete Schallschutzmaßnahmen wie die Darstellung von Lärmpegelbereichen 
gemäß DIN 4109 zum passiven Schallschutz festgesetzt. Damit kann eine Verträglichkeit zwischen 
der geplanten Wohnnutzung und auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen erreicht wer- 
den. Im Rahmen der FNP-Änderung sind keine Maßnahmen möglich. 
Bewertung: Die Lärmsituation wird sich durch die Änderung der Darstellungen im Flächennut- 
zungsplan nur wenig verändern. Die Erhöhung des Lärms der Kfz-Verkehre durch die Umsetzung 
der Planung ist aufgrund der Höhe des vorhandenen Straßenverkehrslärms gering. Die Lärmim- 
missionen des einwirkenden Schienenverkehrs und Schiffsverkehrs vor den Fassaden der geplan- 
ten Gebäude sind im Vergleich zu den Lärmeinwirkungen aus dem Straßenverkehr von unterge- 
ordneter Bedeutung. Langfristig sind keine störenden Nutzungen innerhalb des Plangebietes vor- 
gesehen. Eine Störung durch neue Gewerbelärmquellen wird somit ausgeschlossen. Die erforder- 
liche Begrenzung der Emission aus der Eventhalle "Dock One" wird im Rahmen des parallel 
durchgeführten Bebauungsplanverfahrens geregelt. 
Grundsätzlich ist der Standort dafür geeignet, die geplante gemischte Nutzung umzusetzen. Dies 
gilt unter der Voraussetzung, dass im parallel verlaufenden Bebauungsplan-Verfahren die geschil- 
derten Minderungs- und Schutzmaßnahmen festgesetzt werden. 
8.3.5 Altlasten 
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen, TA-
Siedlungsabfall, KrW-/-AbfG 
Bestand: Gemäß dem Altlastenkataster des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln 
befinden sich im südlichen Bereich des Plangebietes zwischen der Hafenstraße und dem Mülhei- 
mer Hafen zwei Altlastenverdachtsflächen. Es handelt sich um eine Altablagerung (Nr. 901265) 
und eine Fläche mit schädlicher Bodenveränderung (Nr. 901249). Zur Abschätzung des Gefähr- 
dungspotentials durch Altlasten wurde eine nutzungs- und planungsorientierte Bodenuntersuchung 
entsprechend dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und 
Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt. Es wurden die Wirkpfade Boden - Grundwasser, 
Boden - Mensch und Boden - Luft untersucht. 
In fast allen Teilen der anthropogenen Auffüllungen wurden erhöhte Blei-, Zink- und teilweise auch 
Arsenkonzentrationen vorgefunden. Die ermittelten Feststoffkonzentrationen von max. circa 
45.000 mg/kg Zink und circa 49.000 mg/kg Blei sind als extrem erhöht einzustufen. Die Eluatunter- 
suchungen ergaben eine Überschreitung der Prüfwerte gem. BBschV (0,2 µg/l) für Blei (0,2 µg/l) in 
den Bereichen der anthropogenen Auffüllungen. In den Proben der gewachsenen Böden wurden 
Schwermetallkonzentrationen nachgewiesen, die LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Was- 
ser) Schwellenwerte wurden hier nicht überschritten.  
Für beide Flächen liegen keine Erkenntnisse für eine Grundwassergefährdung vor. Im Umfeld des 
Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung liegen Hinweise für mehrere Altlastenver- 
dachtsflächen vor. Indirekte negative Auswirkungen auf die Darstellung der FNP-Änderung sind 
nicht zu erwarten. 
Prognose (Plan/Nullvariante): Die Änderungen von Gewerbe-/Industriegebiet zu einem gemischten 
Baugebiet im Flächennutzungsplan lassen eine Entsiegelung von Flächen und Eingriffe in belaste- 
te Bodenbereiche erwarten.

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Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen: Im Zuge der Umsetzung des parallel zu erstellenden Be- 
bauungsplanes sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von negativen Auswirkungen 
durch Altlasten auf die geplante Wohnnutzung im Rahmen eines Sanierungskonzeptes zu formu- 
lieren. 
Bewertung: Durch die vorgesehenen Änderungen des Flächennutzungsplanes sind Eingriffe in 
durch Altlasten beeinträchtigte Bodenbereiche nicht auszuschließen. Durch eine Auskofferung 
bzw. Bodenaustausch wird im Rahmen der Umsetzung der Planung sichergestellt, dass keine ne- 
gativen Auswirkungen auf geplante sensible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplatz 
entstehen. Regelungen dazu werden im nachfolgenden Genehmigungsverfahren gesichert. 
8.3.6 Gefahrenschutz 
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- 
und Arbeitsbevölkerung (§1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB), HochwasserschutzVO 
Bestand:  
Explosionsgefahr/Gefahrgüter:  Im Bereich des Mülheimer Hafens befinden sich Liegestellen für 
Gefahrgüter transportierende Schiffe, sogenannte Kegel-Schiffe. Die Schutzabstände der Liege- 
stellen zu Wohngebieten, Ingenieurbauwerken und Tanklagern betragen gem. der Verordnung 
über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN 2015) 100 m bzw. 300 m. 
Der westliche Bereich des Plangebietes befindet sich innerhalb des vom Bundesschifffahrtsamt 
festgesetzten Schutzradius von 100 m. 
Hochwasserschutz:  Der gesamte westliche Bereich des Plangebietes liegt innerhalb des gesetzlich 
festgelegten Überschwemmungsbereichs des Rheins (Siehe auch Kapitel 4.8 der Begründung). 
Die überflutungsgefährdeten Bereiche sind gemäß Kölner Pegel bis 11,90 m geschützt. Es wurde 
ein Gutachten erarbeitet, in dem das aktuell vorhandene Retentionsvolumen im Falle eines 100- 
und 200-jährlichen Hochwasserereignisses berechnet und dargestellt wird. Im Falle eines 200-
jährlichen Hochwassers würde das gesamte westliche Plangebiet sowie Bereiche zwischen den 
Bestandsgebäuden und im Bereich des südlichen Parkplatzes überflutet werden. 
Prognose (Planung):  
Explosionsgefahr/Gefahrgüter:  Innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung wird durch Festsetzung 
der zulässigen Gebietsnutzungen sichergestellt, dass innerhalb des Schutzabstandes gemäß ADN 
2015 keine sensiblen Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplätze angesiedelt werden. 
Der geänderte FNP stellt eine Mischfläche dar, ohne eine differenzierte Verortung der innerhalb 
eines Mischgebietes zulässigen Nutzungen. 
Hochwasserschutz:  Die Planung des parallel laufenden Bauleitplanverfahrens erfolgt unter dem 
Gesichtspunkt, dass es zu keiner Verringerung des Retentionsvolumens innerhalb des Plangebiets 
kommen darf (vgl. § 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WHG). Das Retentionsvolumen der Planung wurde im 
Rahmen eines Gutachtens überprüft.  
Die Ergebnisse zeigen, dass bei Umsetzung der Planung ein größeres Retentionsvolumen gene- 
riert wird (siehe auch Punkt 5.8). 
Die Planung geht von einer Überflutung der Flächen östlich der Hafenstraße aus. Die Bereiche 
westlich der Hafenstraße werden mit mobilen Hochwasserschutzwänden gesichert und somit auch 
im Hochwasserfall nutzbar bleiben.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Explosionsgefahr/Gefahrgüter:   Eine Differenzierung von Flächennutzungen im Rahmen der Flä- 
chennutzungsplan-Änderung wurde aufgrund der geplanten kleinräumigen Nutzungsmischung 
nicht vorgenommen. Innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung wird durch Festsetzung der zuläs- 
sigen Gebietsnutzungen sichergestellt, dass innerhalb des Schutzabstandes gemäß ADN 2015 
keine sensiblen Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplätze angesiedelt werden.  
Hochwasserschutz:  Gemäß §5 Abs. 3 S.4 ff. BauGB sind festgesetzte Überschwemmungsgebiete 
im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes nachrichtlich in den Flächennutzungs- 
plan zu übernehmen. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Ab- 
satz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 
des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete sollen im Flächennutzungsplan vermerkt wer-

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den. 
Der parallel erstellte Bebauungsplan stellt sicher, dass die künftige Bebauung hochwassersicher 
realisiert werden wird. Die Planung stellt ebenfalls sicher, dass es zu keiner Reduktion des Re- 
tentionsvolumens des Rheins kommen wird. Damit wird sichergestellt, dass die im Rahmen der 
FNP-Änderung geplanten Nutzungen hochwasserverträglich umsetzbar sind. 
Bewertung:  
Explosionsgefahr/Gefahrgüter:  Bei Einhaltung der vorgegebenen Schutzabstände für Wohnbe- 
bauung sind keine Verstöße gegen die Anforderungen an den Gefahrenschutz gemäß ADN 2015 
zu erwarten. 
Hochwasser:  Die parallel durchgeführte verbindliche Bauleitplanung stellt sicher, dass es zu keiner 
Verschlechterung des Hochwasserschutzes bzw. einer Verschiebung von Überschwemmungsge- 
bieten kommen wird.  
8.3.6.1 Kultur- und sonstige Sachgüter (BauGB §1 Ab s. 6 Nr. 7 d)  
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz, BBodSchV, LBodSchG 
NRW 
Bestand:  
Baudenkmäler:  Innerhalb des Plangebiets befinden sich vier gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz 
(DSchG) geschützte Industriegebäude der ehemaligen Mennige- und Bleiweißfabrik Lindgens und 
Söhne. Die Gebäude befinden sich zentral bis südlich im Plangebiet und umfassen drei Industrie- 
gebäude aus dem späten 19. Jahrhundert sowie eine große Fabrikationshalle aus dem frühen 20. 
Jahrhundert. Das Gebäudeensemble ist auf Grund seiner Bedeutung für die Entwicklung des In- 
dustrieprozesses als auch für die Geschichte der über mehrere Jahrzehnte entwickelten Industrie- 
kultur erhaltenswert.  
Bodendenkmäler:  Im Plangebiet sind keine Bodendenkmäler bekannt. Es ist mit Bodenfunden 
frühindustrieller Fertigungsanlagen zu rechnen.  
Prognose (Planung):  
Baudenkmäler:  Auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen alle denkmal- 
geschützten Gebäude erhalten, saniert und einer neuen Nutzung zugeführt und damit langfristig 
erhalten werden.  
Bodendenkmäler:  Aufgrund der Historie des Geländes ist im Plangebiet mit archäologischen Fun- 
den zu rechnen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Baudenkmäler:  Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wird der Denkmalschutz 
nachrichtlich übernommen. Auf der Ebene der FNP-Änderung sind hierzu keine Regelungen not- 
wendig. 
Bodendenkmäler:  Vor Beginn von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist das Römisch-
Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu benachrichtigen.  
Bewertung: Bei Beachtung einer fachgerechten und den denkmalpflegerischen Belangen ange- 
passten Gebäudesanierung wird der dauerhafte Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude gesi- 
chert. Durch eine archäologische Baubegleitung können ggf. vorhandene Funde gesichert werden. 
Negative Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Rahmen der FNP-Änderung 
nicht zu erwarten. 
8.3.6.2 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen 
...zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d (Tiere, 
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kultur- und Sach- 
güter) (BauGB §1 Abs. 6 Nr. 7 i)

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Bestand: Infolge der anthropogenen Beeinträchtigung des Plangebietes ergeben sich Wechselwir- 
kungen zwischen den Schutzgütern. Das Plangebiet ist auf Grund der industriellen Vornutzung 
stark anthropogen überprägt und zum Teil im Bereich des Bodens mit Schadstoffen belastet. Der 
vorhandene Versiegelungsgrad und der hohe Anteil an künstlichen Aufschüttungen im Plangebiet 
bedingt eine erhebliche Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktion. Mit dem Verlust des an- 
stehenden Bodens ist gleichzeitig ein Verlust der vorhandenen Vegetation und der Biotopfunktion 
verbunden. Darüber hinaus bestehen aufgrund der vorhandenen Versiegelung des Bodens Aus- 
wirkungen auf den Wasserhaushalt durch die Verringerung der Grundwasserneubildung sowie auf 
das Klima durch den Verlust der Kaltluftproduktionsfunktion. Durch die hohen Schwermetallkon- 
zentrationen im Boden sowie die PAK-Belastungen ist eine potentielle Gefährdung des Grundwas- 
sers vorhanden. Der Bereich westlich der Hafenstraße liegt innerhalb des Überschwemmungsge- 
bietes des Rheins. Bei einem 200-jährlichen Hochwasserereignis kann es zu Schäden an der be- 
stehenden Bebauung kommen.  
Das Plangebiet weist einen innerstädtisch bebauten Charakter auf. Ortsbildprägend sind die aus 
Backsteinen errichteten Industriegebäude aus dem 19. Jahrhundert, sowie die Platanenallee ent- 
lang der Deutz-Mülheimer Straße.  
Prognose (Planung): Die Änderung des Flächennutzungsplanes sieht eine Umwandlung von In- 
dustrie- und Gewerbegebiet zu einer gemischten Bebauung vor. Auf Flächennutzungsplanebene 
lässt dies eine Minderung der bestehenden Belastungen für die einzelnen Schutzgüter erwarten. 
Störendes Gewerbe oder Emissionen verursachende Industrie sind künftig nicht mehr im Plange- 
biet vorhanden. Durch die vorgesehenen Umbaumaßnahmen kann es zu Eingriffen in aktuell ver- 
siegelte Altlastenflächen kommen und somit zu einem Schadstofftransport in den Grundwasser- 
körper. Diese Gefährdung ist durch entsprechend im Bebauungsplan zu formulierende Maßnah- 
men zu minimieren. Der Hochwasserschutz muss mit der künftigen Planung sichergestellt bleiben, 
künftige Nutzungen sind hierauf abzustimmen. Ortsbildprägende und denkmalgeschützte Gebäude 
sind im Zuge der Bauleitplanung zu erhalten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Um negative Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu vermeiden, sind die zu den einzelnen 
Umweltbelangen genannten Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. 
Bewertung: Das Planvorhaben bewirkt Veränderungen der bestehenden Wechselwirkungen. Die 
Art und die Schwere der Veränderungen sind bei den jeweiligen Umweltbelangen beschrieben und 
bewertet.  
8.3.6.3 In Betracht kommende anderweitige Planungsm öglichkeiten (Alternativen) 
Die aktuelle Planung basiert auf der Grundlage des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln 
von 2008, des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes von 2009, der Ergebnisse des Werk- 
stattverfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" aus dem Jahr 2014 und des städtebaulichen 
Entwicklungskonzeptes "Revitalisierung des Industrieareals Lindgens & Söhne Köln-Mülheim" von 
2013. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll die Entwicklung des ehemaligen Indust- 
riestandortes zu einem gemischten Quartier mit einer Wohnnutzung und nicht störendem Gewerbe 
gewährleistet werden. Aufgrund der innerstädtischen Lage und vorhandener Infrastruktur ist das 
Plangebiet ideal für die Bebauung mit Wohn- und Gewerbegebäuden geeignet. Das Plangebiet der 
208. FNP-Änderung ist planerisch im Zusammenhang mit den umgebenden ehemaligen Industrie- 
flächen zu sehen. Mit der erwarteten Betriebsaufgabe der Fa. Penox schließt der letzte Industrie- 
betrieb im Mülheimer Süden und damit entfallen industrielle Lärm- und Luftschadstoffe. Damit wird 
eine Umstrukturierung auch benachbarter ehemaliger Gewerbe- und Industrieflächen möglich in 
Richtung gemischter Nutzungen. Eine Revitalisierung der Fläche für industrielle Nutzungen ist ins- 
besondere vor dem Hintergrund der vorhandenen Gebäudestrukturen, die für moderne Industrie- 
unternehmen nicht geeignet sind und die für einen Schwerlastverkehr als ungünstig zu bewertende 
Erschließung durch Wohngebiete von Deutz und Mülheim als nicht realistisch. Mit der Revitalisie- 
rung der Fläche der 208. FNP-Änderung ist auch eine Umsetzung gemischter Nutzungen im Um- 
feld möglich, so dass im Umkehrschluss eine Beibehaltung der industriellen Ausweisung im Be- 
reich der Änderungsfläche auch im Bereich benachbarter Flächen die geplante Umstrukturierung 
einschränken und verzögern würde. Auf eine Alternativenprüfung wurde daher verzichtet.

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8.3.7 Zusätzliche Angaben 
8.3.7.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwierigkeiten bei 
der Zusammenstellung der Angaben (z. B. technische Lücken, fehlende Kenntnisse) 
 
Die umweltbezogenen und für das Vorhaben relevanten Informationen erlauben eine Einschätzung 
der zu erwartenden Umweltfolgen. Neben den unten aufgeführten Gutachten beruhen die Ergeb- 
nisse im Umweltbericht auf allgemein bei der Stadt Köln vorhandenen Umweltunterlagen.  
In der Umweltprüfung wurden folgende, für das Plangebiet relevante Gutachten ausgewertet:  
• ADU 
 COLOGNE GMB H: "Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan  Nr. 69472/01 für 
das Lindgens-Areal in Köln-Mülheim, März 2016, Köln. 
• D R. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MB H: Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan Hafen- 
straße in Köln-Mülheim, April 2015, Köln. 
• H YGIENE -INSTITUT DES RUHRGEBIETS : Immissionsbelastung durch schwermetallhaltigen St aub- 
niederschlag im Bereich des Baufeld 3, Juni 2016, Gelsenkirchen. 
• IMA  COLOGNE GMB H: "Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten  Immissionen im 
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 69472/01 "Li ndgens-Areal in Köln-Mülheim", März 
2016, Köln. 
• KLA  KIPARLANDSCHAFTSARCHITEKTEN GMB H: Bebauungsplan Nr. 69472/01, "Lindgens-Areal" in 
Köln-Mülheim – Grünordnungsplan, Stand 07.10.2016, Duisburg. 
• K ÜHN GEOCONSULTING : "Bericht – Nutzungs- und planungsorientierte Bode nuntersuchung ge- 
mäß Bodenschutzrecht", Lindgens-Areal in Köln-Mülhe im Stand 18.01.2016, Januar 2016, 
Bonn. 
• N ATURGUTACHTEN OLIVER TILLMANNS : "Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 
Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim, Stand 30. November 2015, Grevenbroich.  
• P ILHATSCH : Retentionsvolumen (Bestand/Planung) Projekt Hafen straße, Stand 04.01.2016, 
Januar 2016, Bonn. 
8.3.7.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erhe blichen Auswirkungen (Monitoring) 
Dieser Punkt wird auf das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren abgeschichtet, da dort 
die Aus- und Einwirkungen konkreter Regelungen zur Umsetzung der im FNP dargestellten Flä- 
chennutzung untersucht und prognostiziert werden.  
8.3.7.3 Zusammenfassung 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln Mül- 
heim– sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf einer Gesamt- 
fläche von circa 5,1 ha ein Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbenutzung zu realisieren. Hierfür 
wird vorbereitend der Flächennutzungsplan der Stadt Köln geändert.  
Die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter wurden beschrieben und bewertet. Dazu 
erfolgte eine Bestandsaufnahme. Durch die Innenstadtlage des Plangebietes sowie die teils histo- 
rische und aktuelle Nutzung als Industrie- und Gewerbegebiet sind teilweise erhebliche Vorbelas- 
tungen der zu betrachtenden Schutzgüter gegeben.  
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen eingestuft: 
• Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete: Es befinden 
sich keine Schutzgebiete im Umfeld des Plangebietes. 
• Landschaftsplan: Für das Gebiet trifft der Landschaftsplan keine Festsetzungen. 
• Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Plangebiet weder vorhanden noch ge- 
plant. Die Wasserfläche des Köln-Mülheimer Hafens befindet sich circa 60 m westlich des 
Plangebietes. Indirekte Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Wasserfläche des Rheins 
sind nicht zu erwarten. 
• Biologische Vielfalt: Auf Grund der starken anthropogenen Überformung des Plangebietes ist 
die Artenvielfalt kaum ausgeprägt.

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/ 21 
• Eingriff/Ausgleich: Das Plangebiet ist als Innenbereich gem. §34 Baugesetzbuch dargestellt. 
Eine Ausgleichsverpflichtung gem. § 1 a Abs. 3 Baugesetzbuch besteht nicht.  
• Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions- 
schutzrechtes: Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen und wird im Kapitel 
2.2 mit betrachtet. 
• Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Regelungen zur Energieeinsparung oder zur Gewin- 
nung regenerativer Energie sind im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und nicht betrof- 
fen.  
• Gefahrenschutz (Magnetfeldbelastung): Eine im Nordwesten des Plangebietes vorhandene 
Trafostation ist nicht mehr in Betrieb. Geeignete Abstände zu geplanten Trafostationen wer- 
den im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.  
• Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Ab- 
fällen und Abwässern: Eine fachgerechte Planung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des 
Plangebietes wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erstellt. 
• Erschütterungen: Im näheren Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Erschütterungen 
verursachende Nutzungen. Gleisanlagen der Deutschen Bahn befinden sich circa 250 m west- 
lich des Plangebietes, Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind demnach nicht zu er- 
warten. 
• Abwasser: Die Entwässerung des Plangebietes soll im Trennsystem erfolgen. Anfallendes 
Niederschlagswasser kann über den bestehenden Regenwasserkanal in der Hafenstraße ab- 
geführt werden.  
• Niederschlagswasser/Starkregen: Für das Plangebiet besteht keine Pflicht zur Versickerung 
von Niederschlagswasser. Anfallendes Niederschlagswasser soll zukünftig in die öffentliche 
Kanalisation eingeleitet werden. Zur Minderung des Niederschlagsabflusses und Erhöhung 
der Niederschlagsversickerung sind neue Grünflächen und eine extensive oder intensive 
Dachbegrünung vorgesehen. 
• Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im- 
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Für die Stadt Köln liegt ein Luftreinhalteplan 
vor, welcher 2012 fortgeschrieben wurde. Die Festsetzungen und Darstellungen des Bebau- 
ungsplans widersprechen den Regelungen des Luftreinhalteplans nicht. 
• Pflanzen: Der Bestand wird heute zu circa 90 % von versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen 
geprägt. Es handelt sich überwiegend um Industriegebäude mit asphaltierten und geschotter- 
ten Platzflächen. Erhaltenswerte Baumbestände befinden sich in Form einer alten Platanen- 
allee entlang der Deutz-Mülheimer-Straße Die geplanten FNP-Änderungen schaffen die pla- 
nungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und weitere Entwicklung von Vegetations- 
flächen. 
• Boden: Natürlich gewachsener Boden ist im Plangebiet kaum vorhanden. Als oberste Boden- 
schicht wurden flächendeckend anthropogene Auffüllungen vorgefunden. Die Auffüllungen 
sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet und werden bei Umsetzung der Planung in 
großen Bereichen entsorgt und durch unbelasteten Boden ersetzt.  
• Klima: Der klimatische Ist-Zustand wird mit der Umsetzung der Planung nicht grundsätzlich 
verschlechtert. 
• Luftgüte: Die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Luftschadstoffe NO 2, PM10 und PM2,5 
werden innerhalb des Plangebietes und seiner Umgebung eingehalten. Aufgrund der Flä- 
chennutzungsplanänderung sind keine verkehrs- oder nutzungsbedingten Verschlechterungen 
der Luftqualität zu erwarten. Die Umsetzung der Planung steht nicht im Widerspruch zu den 
Zielen des Luftreinhalteplans Köln. 
• Gefahrenschutz (Kampfmittel): Es bestehen aufgrund von Luftbildauswertungen vermehrte 
Hinweise auf Kampfhandlungen im Bereich des Plangebietes. Es wird eine Überprüfung auf 
Kampfmittel der zu überbauenden Fläche von der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittel- 
beseitigungsdienst, empfohlen. 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als betroffen eingestuft: 
 
• Tiere: Aufgrund der vor Ort vorhandenen Strukturen  bietet das Plangebiet heute eingeschränkt 
wildlebenden Tieren Lebensraum. Die großflächige Überprägung und Umgestaltung des Plan-

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/ 22 
gebietes verursacht Betroffenheiten für diese Arten und stellt eine temporäre Verschlechte- 
rung gegenüber dem heutigen Ist-Zustand dar. Der Anteil an Vegetationsfläche wird nach Um- 
setzung der Planung höher sein als zum aktuellen Zeitpunkt, das Habitatangebot für Tierarten 
wird somit zukünftig vergrößert.  
Bei Einhaltung der im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan genannten Vermei- 
dung- und Minderungsmaßnahmen sind keine signifikanten Konflikte in Bezug auf die Tötung 
und Störung geschützter Tierarten oder die Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten 
zu erwarten. Auf Ebene der FNP-Änderung sind keine Minderungs- und Ausgleichsmaßnah- 
men notwendig. 
• Landschaft/Ortsbild: Die Flächennutzungsplanänderu ng schafft die planungsrechtlichen Vo- 
raussetzungen für die Umnutzung eines industriell geprägten Stadtteils zu einem Stadtquartier 
mit gemischter Nutzung. Das Ortsbild wird sich durch die Planumsetzung verändern, ortsbild- 
prägende Gebäude werden erhalten und neuen Nutzungen zugeführt.  
• Grundwasser: Von den im Boden vorhandenen Schadsto ffen geht eine potentielle Gefahr für 
das Grundwasser aus. Durch die vorgesehene Nutzungsänderung werden temporär belastete 
Bodenbereiche entsiegelt, was zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser führen könnte. 
Durch Flächenversiegelung und die Entnahme von belastetem Bodenmaterial wird die Ge- 
fährdung gemindert. Vor dem Hintergrund der bereits heute vorhandenen Belastungen des 
Grundwassers sind keine negativen Auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung 
für das Grundwasser zu erwarten. 
• Lärm: Die Lärmsituation im Plangebiet und der angr enzenden Umgebung wird sich durch die 
Nutzungsänderung nicht wesentlich verändern. Die Erhöhung des Lärms der Kfz-Verkehre 
durch die Planung ist aufgrund des überwiegenden Einflusses des Direktschalls des vorhan- 
denen Straßenverkehrslärms vernachlässigbar gering. Kurzfristig kann störender Gewerbe- 
lärm (Firma Penox) durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen gemindert werden, langfris- 
tig sind keine störenden Nutzungen innerhalb des Plangebietes vorgesehen. Eine Störung 
durch Gewerbelärm wird somit ausgeschlossen. Die erforderliche Begrenzung der Emission 
aus der Eventhalle "Dock One" wird im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplan- 
verfahrens geregelt. 
• Altlasten: Im Plangebiet befinden sich die zwei Al tlastenverdachtsflächen Nr. 901265 und Nr. 
901249. Die Erkundung des Bodens stellte hohe Blei-, Zink-, Arsen- und stellenweise PAK-
Konzentrationen fest. Die vorgesehene Nutzungsänderung führt zu Eingriffen und Entsieglung 
von Altlastenflächen. Durch eine Auskofferung bzw. Bodenaustausch wird im Rahmen der 
Umsetzung der Planung sichergestellt, dass keine negativen Auswirkungen auf geplante sen- 
sible Nutzungen wie Wohnen, Kita oder Kinderspielplatz entstehen. Regelungen dazu werden 
im Baugenehmigungsverfahren gesichert. 
• Gefahrenschutz: Explosionsgefahr/Gefahrgüter/Hochw asser: Empfindliche Nutzungen werden 
außerhalb des Schutzradius der Gefahrgutliegeplätze im Deutz-Mülheimer Hafen realisiert. 
Die parallel durchgeführte verbindliche Bauleitplanung berücksichtigt die Belange des Hoch- 
wasserschutzes.  
• Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Plangebiet vorh andene denkmalgeschützte Gebäude wer- 
den erhalten, umgenutzt und somit dauerhaft erhalten. Negative Auswirkungen auf Kultur- und 
sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. 
9  Zusammenfassende städtebauliche Einschätzung: 
Die großflächige Wiederaufnahme einer industriellen Nutzung ist aufgrund der herangerückten 
Wohnbebauung in einem Großteil des Änderungsbereichs nicht mehr möglich. Durch die rasante 
Expansion der Stadt vor allem in den mittleren Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das ehemals 
singulär gelegene Industrieareal zu einem integrierten Bestandteil der Kernstadt und ihrem direk- 
ten Randbereich. Dieser Trend zur Anbindung an die attraktiven Kernlagen hat sich durch neuzeit- 
liche Entwicklungen in Deutz und Mülheim sowie durch den Druck auf den Wohnungsmarkt in Köln 
weiter verstärkt. Damit richtet sich der Focus einer städtebaulichen Nutzbarmachung dieser aufge- 
lassenen Industrieareale auf ihre  Mittlerstellung zwischen den Entwicklungstendenzen der Kern- 
stadt und den sich nördlich anschließenden, kleinmaßstäblichen Einflüssen und Bedürfnissen des 
historisch gewachsenen Viertels von Alt-Mülheim. Der städtebauliche Rahmen soll den Transfor- 
mationsprozess im Mülheimer Süden hin zu einem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil voran- 
treiben; sie zielt auf eine urbane Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen.

- 22 - 
 
 
Die aus der Neuentwicklung entstehenden verkehrlichen Aspekte werden als beherrschbar beur- 
teilt; ein Mobilitätskonzept ist zu erarbeiten.  
Aus Sicht der Umweltbelange sind keine Einflüsse erkennbar, die der Planung ausschließend ent- 
gegenstehen können; negative Einflüsse sind durch Festsetzungen in den Bebauungsplänen so- 
wie im Baugenehmigungsverfahren minderungsfähig. 
In abschließender Gegenüberstellung aller städtebaulichen als auch umweltbezogenen Belange 
überwiegen die Belange des Interesses an der Realisierung von Wohnungsbau gegenüber dem 
Erhalt des Industriegebietes an dieser Stelle. Den Umweltbelangen kann in ihren Auswirkungen 
voraussichtlich begegnet werden, allerdings müssen diese im Rahmen des parallel in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplan-Verfahrens vertiefend behandelt werden.  
Demgegenüber steht ein enormer Druck auf verfügbaren und bezahlbaren Wohnraum in der Ge- 
samtstadt, der durch die Bereitstellung neuer Wohnbauflächen entspannt werden kann. Dazu kann 
diese Fläche in geeigneter Weise beitragen. Vor allem hinsichtlich der Entwicklung im innerstädti- 
schen Kontext eignet sich die Fläche als Wohnstandort, da notwendige Infrastrukturen vorhanden 
sind. Die Umnutzung und Revitalisierung der ehemaligen Industriefläche verhindert die Neunut- 
zung von bisher landwirtschaftlich oder zur Naherholung genutzten Flächen im Außenbereich von 
Mülheim für die zukünftig erforderliche Wohnbebauung.  
Mit der Aufgabe der industriellen Nutzung und der Umnutzung zum gemischten Quartier gehen für 
bestimmte Umweltbelange des Naturhaushaltes (Boden, Grundwasser) leichte Verbesserungen 
einher. Gleichzeitig erfordern die Ansiedlung von Wohnen und Kita Maßnahmen zur Schaffung 
gesunder Wohnverhältnisse in einem Lärm- und luftschadstoffvorbelastetem Bereich. Diese Vorbe- 
lastungen entsprechen vielen kernstädtischen Standorten und sind im parallel verlaufenden Be- 
bauungsplan bewältigbar. Auf die Auswirkungen von Hafennutzung und Hochwassergefahr rea- 
giert ebenfalls das Bebauungsplan-Verfahren mit entsprechenden Untersuchungen und Festset- 
zungen, so dass die Eignung des Standortes für eine gemischte Nutzung mit Wohnen auch unter 
Aspekten des Gefahrenschutzes sicher umsetzbar ist. Mit der Lage am neuen Rheinboulevard und 
dem Anschluss an das vorhandene Wohnquartier Mülheim entsteht ein Wohn- und Arbeitsstand- 
ort, der eine hohe Akzeptanz auf dem Wohnungsmarkt und dem Markt für gewerbliche Immobilien 
finden wird. Im Zusammengehen mit den östlich und südlich der 208. FNP-Änderung geplanten 
Revitalisierungsplanungen (siehe auch die 216. Änderung des FNP „Mülheim-Süd und Hafen“) 
entwickeln sich zukünftig Synergieeffekte, die die Weiterentwicklung des gesamten Bereiches zwi- 
schen Mülheim-Süd und Deutz Nord zu einem attraktiven gemischten Stadtteil positiv beeinflussen 
werden. 
 
 
 
Die 208. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt. 
 
Köln, den 
 
 
 
Beigeordneter

Anlage 8 (aktuell KorrekturBV9)

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Hafen
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 8
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Meter
AenderungenMitUrkundenLink
9Alteneinrichtung
;Bad
<Brunnen
=Dauerkleingärten
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Grünfläche
:Jugendeinrichtung
FKindereinrichtung
!Kirche
'Parkanlage
(Post
*Schule
,Spielplatz
0Umspannwerk
Gemischte Baufläche
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Mischgebiet
Sonderbaufläche
Industriefläche
Gewerbefläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
- Korrektur nach Empfehlung der BV 9,
aktuelle Darstellung -
208. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Lindgens-Areal in Köln-Mülheim

Mitteilung Ausschuss

3398 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
611/1 Effe SB (ohne Beschluss) 
Vorlagen-Nummer  17.05.2017 
 3905/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.05.2017 
 
Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)  
208. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 9/Köln-Mülheim 
Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim 
 
Der Änderungsbereich der 208. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) liegt im südlichen Be-
reich des Stadtbezirkes 9/Köln-Mülheim und umfasst das Lindgens-Areal mit dem größten Teil der 
ehemaligen Produktionsstätten der Firma Lindgens & Söhne GmbH & Co. KG sowie ein angrenzen-
des städtisches Grundstück. Es wird begrenzt von der Deutz-Mülheimer Straße im Osten, dem Au-
enweg im Süden, dem Rheinboulevard im Westen sowie im Norden von der Fußgängerbrücke ("Kat-
zenbuckel") über das Hafenbecken des Mülheimer Hafens. Die Abgrenzung entspricht dem Gel-
tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in 
Köln-Mülheim–.  
 
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 5,10 Hektar. 
 
Es wird eine Industriegebietsdarstellung (GI) in eine gemischte Baufläche (M) umgewandelt. Weiter-
hin wird redaktionell und kleinflächig entlang der westlichen Grenze des Änderungsbereiches GI in 
Grünfläche geändert (vorhandener Rheinboulevard) sowie an der Deutz-Mülheimer-Straße eine topo-
graphisch nicht zuzuordnende und kleinflächige Darstellung einer Gewerbefläche in die Mischflächen-
darstellung übernommen.  
 
Zur Beachtung und Erläuterung: 
 
Diese 208. FNP-Änderung ist nur aus verfahrenstechnischen Gründen aus dem Gesamtzusammen-
hang der 216. Änderung "Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen" herausgelöst (Vorlage 1508/2016);  
die dort beschriebenen Planungsinhalte und -ziele sind mit dieser Änderung abgestimmt und ergän-
zen sich strukturell (siehe auch Anlage 3.1). 
 
Verfahrensverlauf: 
Beschlüsse zum parallel laufenden Bebauungsplan (gleich lautender Arbeitstitel) 
Mit diesem Beschluss verbunden war die Einleitung der Änderung der Darstellung des Flächennut-
zungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB: 
Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Vorlage 2827/2014): 
Stadtentwicklungsausschuss 27.11.2014 
Bezirksvertretung Mülheim 01.12.2014 
Stadtentwicklungsausschuss 22.01.2015 
Bekanntmachung 11.03.2015

2 
 
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  28.01. bis 06.02.2015 
Abendveranstaltung  28.01.2015 
Scoping 02.03.2015 
Beschluss über Anregungen und Stellungnahmen sowie Vorgabenbeschluss (Vorlage 0914/2015):  
Bezirksvertretung Mülheim 09.03.2015 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2015 
 
Verfahrensverlauf Flächennutzungsplan (FNP): 
Der nächste Verfahrensschritt für die vorliegende FNP-Änderung ist die einmonatige Offenlage der 
beabsichtigten Planänderung nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher 
Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB.  
 
 
 
 
Anlagen 
1 Änderungsbereich 
2 aktuelle Darstellung FNP 
3  beabsichtigte Darstellung FNP 
3.1 Übersicht über die 216. und 208. FNP-Änderung  
4 Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a  
in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB 
5 FNP-relevante Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 
6 Vorgabenbeschluss vom 07.05.2015 
 
Gez. Höing

Anlage 7

1593 Zeichen

A N L A G E  7  
611/1effe3905-2016ma.doc 
 
 
 
208. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9/Köln-Mülheim 
Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim 
Vorlage 3905/2016 
 
hier:   FNP-Änderung im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan 69472/01  
–Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– gemäß § 8 Absatz 3 BauGB  
 
 
Stellungnahmen zu Anträgen aus vorherigen Sitzungen 
hier: Bezirksvertretung Mülheim zu TOP 10.2.16 aus ihrer Sitzung vom 29.5.2017  
 
zur Sitzung des StEA am 06.07.2017 
 
Aus der Sitzung der BV 9 am 29.5.2017 zu TOP 10.2.16, Mitteilung zur Offenlage nach § 3 
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), 208. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbe-
zirk 9/Mülheim; Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim (TOP 10.2.16); Session-Nr. 
3905/2016: 
 
Frau Wegmann teilt mit, dass die Anlage 3 eine falsche Darstellung (Industriegebiet) enthält. Die 
Anlage 3.1 zeigt die korrekte Bezeichnung der Flächen. Die BV Mülheim wird in der Sitzung am 
29.05.2017 eine Klarstellung beantragen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung bedauert die irritierende Darstellung. Sie ist in den Anlagen 8 und 9 korrigiert. Ent-
standen ist sie durch die Absicht, durch einen Versatz der Umgrenzungslinie des Änderungsberei-
ches nach außen keine darunterliegenden Flächendarstellungen abzudecken und diese somit 
besser lesbar werden zu lassen. Der Änderungsbereich selbst wurde dadurch nicht verändert. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, die Anlagen 2 bis 3 zu verwerfen und zur Offenlage durch die korrigier-
ten Anlagen 8 und 9 zu ersetzen.

Beratungsverlauf (2)

29.05.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.16 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3905/2016
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27