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4010/2018

Sachstandsbericht zum Gestaltungskonzept Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße

Mitteilung BV 08.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.03.2019, TOP 10.2.12

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2730 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/4 
664/4 
Vorlagen-Nummer 
 4010/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 
 
Sachstandsbericht zum Gestaltungskonzept Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße 
Hier: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz am 13.11.2018 
Am 13.11.2018 beauftragte die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung einen aktuellen Sachstand 
zum Gestaltungskonzept Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße zu geben, um dieses den neu-
en Mitgliedern der Bezirksvertretung sowie den engagierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. 
 
In dem vom Rat der Stadt Köln am 23.02.2010 beschlossenen Entwicklungskonzept Porz-Mitte stellt 
die Umgestaltung der Hauptstraße einen Schwerpunkt bei der Umsetzung der Entwicklungsziele für 
die Verkehrsplanung dar. Durch die Umgestaltung sollen die Konflikte aus den unterschiedlichen Nut-
zungsansprüchen verträglich gestaltet werden. 
 
Die Umplanung kann in folgende Abschnitte unterteilt werden: 
 
1. Abschnitt (südlich Steinstraße bis einschließlich Kreuzung Bergerstraße), 
 
2. Abschnitt (südlich Bergerstraße bis einschließlich Karlstraße), 
 
3. Abschnitt (südlich Karlstraße bis einschließlich Bahnhofstraße), 
 
4. Abschnitt (südlich Bahnhofstraße bis einschließlich Ernst-Mühlendyck-Straße/Bennauer Stra-
ße), 
 
5. Abschnitt (südlich Ernst-Mühlendyck-Straße/Bennauer Straße bis einschließlich Poststraße). 
 
Die in der Vorlage 1721/2011 vorgestellten Querschnitte wurden während des Planungsprozesses 
weiterverfolgt. Grundsätzlich befindet sich die Maßnahme im Stadium der Entwurfsplanung. Eine 
Ausnahme stellt der Bereich der Hauptstraße zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße dar. Dieser 
Bereich befindet sich bereits in der Ausführungsplanung. 
 
Während des Planungsprozesses haben sich zu den Erläuterungen aus der Vorlage 1721/2011 Än-
derungen ergeben. Im Abschnitt 1 verbleibt der Knotenpunkt Hauptstraße und Bergerstraße als licht-
signalisierter Knotenpunkt. Im Abschnitt 2 verbleibt der Knotenpunkt Hauptstraße/Karlstraße als licht-
signalisierter Knotenpunkt. Der Grund dafür ist das Verkehrsgutachten vom 13.03.2018. Dieses zeig-
te, dass bei der Einrichtung von Kreisverkehren an den benannten Knotenpunkten sowohl die Leis-
tungsfähigkeit der beiden Knotenpunkte, als auch die Leistungsfähigkeit der Hauptstraße selbst nicht 
mehr ausreichend wäre. Im Abschnitt 3 kann durch eine geeignete Aufteilung der Fahrbahn der 
Schutzstreifen für die Radfahrenden durchgeführt werden. 
 
Falls von der Bezirksvertretung gewünscht, kann der aktuelle Planungszustand zum nächstmöglichen 
Zeitpunkt vorgestellt werden.

Beratungsverlauf (1)

26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Poststraße
  • Steinstraße
  • Bergerstraße
  • Karlstraße
  • Bahnhofstraße
  • Ernst-Mühlendyck-Straße
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
4010/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.03.2019
Erstellt
03.12.2018 09:19