4010/2018
Sachstandsbericht zum Gestaltungskonzept Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße
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Mitteilung BV
2730 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/4 664/4 Vorlagen-Nummer 4010/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Sachstandsbericht zum Gestaltungskonzept Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Hier: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 13.11.2018 Am 13.11.2018 beauftragte die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung einen aktuellen Sachstand zum Gestaltungskonzept Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße zu geben, um dieses den neu- en Mitgliedern der Bezirksvertretung sowie den engagierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. In dem vom Rat der Stadt Köln am 23.02.2010 beschlossenen Entwicklungskonzept Porz-Mitte stellt die Umgestaltung der Hauptstraße einen Schwerpunkt bei der Umsetzung der Entwicklungsziele für die Verkehrsplanung dar. Durch die Umgestaltung sollen die Konflikte aus den unterschiedlichen Nut- zungsansprüchen verträglich gestaltet werden. Die Umplanung kann in folgende Abschnitte unterteilt werden: 1. Abschnitt (südlich Steinstraße bis einschließlich Kreuzung Bergerstraße), 2. Abschnitt (südlich Bergerstraße bis einschließlich Karlstraße), 3. Abschnitt (südlich Karlstraße bis einschließlich Bahnhofstraße), 4. Abschnitt (südlich Bahnhofstraße bis einschließlich Ernst-Mühlendyck-Straße/Bennauer Stra- ße), 5. Abschnitt (südlich Ernst-Mühlendyck-Straße/Bennauer Straße bis einschließlich Poststraße). Die in der Vorlage 1721/2011 vorgestellten Querschnitte wurden während des Planungsprozesses weiterverfolgt. Grundsätzlich befindet sich die Maßnahme im Stadium der Entwurfsplanung. Eine Ausnahme stellt der Bereich der Hauptstraße zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße dar. Dieser Bereich befindet sich bereits in der Ausführungsplanung. Während des Planungsprozesses haben sich zu den Erläuterungen aus der Vorlage 1721/2011 Än- derungen ergeben. Im Abschnitt 1 verbleibt der Knotenpunkt Hauptstraße und Bergerstraße als licht- signalisierter Knotenpunkt. Im Abschnitt 2 verbleibt der Knotenpunkt Hauptstraße/Karlstraße als licht- signalisierter Knotenpunkt. Der Grund dafür ist das Verkehrsgutachten vom 13.03.2018. Dieses zeig- te, dass bei der Einrichtung von Kreisverkehren an den benannten Knotenpunkten sowohl die Leis- tungsfähigkeit der beiden Knotenpunkte, als auch die Leistungsfähigkeit der Hauptstraße selbst nicht mehr ausreichend wäre. Im Abschnitt 3 kann durch eine geeignete Aufteilung der Fahrbahn der Schutzstreifen für die Radfahrenden durchgeführt werden. Falls von der Bezirksvertretung gewünscht, kann der aktuelle Planungszustand zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgestellt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Poststraße
- Steinstraße
- Bergerstraße
- Karlstraße
- Bahnhofstraße
- Ernst-Mühlendyck-Straße
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 4010/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.03.2019
- Erstellt
- 03.12.2018 09:19