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AN/2112/2023

Änderungsantrag zur Vorlage 3114/2023 - StadtBahn Süd - Ergänzungsbeschluss zur Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung - Planung und Realisierung einer Unterquerung des Verteilerkreises

Änderungsantrag BV2 (SPD) 26.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.11.2023, TOP 9.2.2.1

Änderungsantrag (SPD BV2)

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Änderungsantrag (SPD BV2)

4262 Zeichen

SPD-Fraktion der BV-Rodenki rchen 
Rathaus Rodenkirchen  
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221 -221-92303 
Email: spd -bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2112/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 
 
Änderungsantrag zur Vorlage 3114/2023 - StadtBahn Süd - Ergänzungsbeschluss zur 
Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung -  
Planung und Realisierung einer Unterquerung des Verteilerkreises 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Planungs- und Prüfungsergebnisse  
zur StadtBahn Süd zur Kenntnis und bittet den Rat, die Verwaltung mit der 
genehmigungsfähigen Planung einer Unterquerung des Verteilerkreises zu 
beauftragen.  
Die Realisierung der Unterquerung soll zeitnah erfolgen.  
Die Planungen zu verschiedenen Brückenvarianten sollen nicht weiterverfolgt 
werden. 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung würdigt die vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen, kommt 
aber zum Schluss, dass bei der Bewertung die Auswirkungen auf den Umweltschutz, den 
Landschaftsschutz und den Städtebau nicht ausreichend gewürdigt wurden. Der Aspekt 
der Lärmimmissionen auf Wohn- und Landschafsschutzgebiete blieb unberücksichtigt. 
Die bauhistorische Bedeutung des Verteilerkreises mit der anschließenden Köln-Bonner-
Autobahn als „erste Autobahn Deutschlands“ und das städteverbindende Kunstwerk von 
Lutz Fritsch „Standortmitte“ finden nicht die angemessene Beachtung.

- 2 - 
Bei der tabellarischen Übersicht der verschiedenen Varianten (Anlage 4) erhalten alle 
unterirdischen Varianten bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt Bestbewertungen. 
Auch bei der Trassierung erhält eine der drei unterirdischen Varianten die Bestbewertung.  
Ebenfalls fügen sich die unterirdischen Varianten am besten in das Stadtbild ein und 
beeinträchtigen am geringsten die historisch bedeutsame Verkehrsführung der ersten 
deutschen Autobahn. Die Wirkung des o.g. Kunstwerks von Lutz Fritsch inmitten der 
beiden Kreisverkehre an den Enden der historischen Autobahn zwischen Köln und Bonn 
wird durch die Unterquerung des Verteilerkreises am wenigsten beeinträchtigt. 
Die erheblichen Vorteile einer Unterquerung des Verteilerkreises legitimieren die 
komplexere Baustellenkonstruktion der unterirdischen Varianten, den erhöhten 
Herstellungsaufwand und die damit verbundene Bauzeitverlängerung sowie die ggf. zu 
erwartenden höheren Kosten bei weitem. 
Die Risikobetrachtung bezüglich des Trinkwasserschutzes beruht lediglich auf einer 
Schätzung.  
Für die Brückenvarianten gibt es derzeit keine fundierte Untersuchung bezüglich des 
Trinkwasserschutzes.  
Das Risiko einer Trinkwassergefährdung bei einer unterirdischen Linienführung wird 
aufgrund der größeren Baufläche als höher angenommen. Nicht berücksichtig wurde 
dagegen, dass bei den Brückenbauwerken die Eingriffe in die trinkwasserschützenden 
Schichten näher an den Trinkwasserbrunnen liegt.  
Der Tiefpunkt einer Unterquerung – und dahin fließt ggf. belastetes Wasser – könnte an 
der Grenze der Wasserschutzzone II zur Zone III liegen.  
Im Falle einer Havarie wird angenommen, dass die Trinkwassergefährdung bei einer 
Unterquerung des Verteilerkreises größer wäre als bei einer Brückenlösung. 
Unberücksichtigt bleibt, dass die unterirdische Linienführung oberhalb des Stadtrandkanals 
verläuft, und ggf. belastetes Löschwasser direkt in die Kanalisation abgeführt werden kann. 
Bei einem Brand auf einer Brückenlösung kann Löschwasser direkt in das 
Trinkwasserschutzgebiet gelangen.  
Der Aussage, eine „…potenzielle Gefährdung des Grund- und Rohwassers in der 
Betriebsphase“ sei bei einer Tunnellösung „…nicht durch technische oder konstruktive 
Maßnahmen beherrschbar“ ins nicht nachvollziehbar. 
Gutachten bezüglich der Lärmimmissionen bei den vorgeschlagenen Brückenvarianten 
liegen bedauerlicherweise nicht vor. 
 
gez. Dr. Jörg Klusemann    gez. Timon Marland

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße 161

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Details

Aktenzeichen
AN/2112/2023
Typ
Änderungsantrag BV2 (SPD)
Datum
26.11.2023
Erstellt
26.11.2023 20:19