AN/2112/2023
Änderungsantrag zur Vorlage 3114/2023 - StadtBahn Süd - Ergänzungsbeschluss zur Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung - Planung und Realisierung einer Unterquerung des Verteilerkreises
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Änderungsantrag (SPD BV2)
4262 Zeichen
SPD-Fraktion der BV-Rodenki rchen Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2112/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 Änderungsantrag zur Vorlage 3114/2023 - StadtBahn Süd - Ergänzungsbeschluss zur Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung - Planung und Realisierung einer Unterquerung des Verteilerkreises Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Planungs- und Prüfungsergebnisse zur StadtBahn Süd zur Kenntnis und bittet den Rat, die Verwaltung mit der genehmigungsfähigen Planung einer Unterquerung des Verteilerkreises zu beauftragen. Die Realisierung der Unterquerung soll zeitnah erfolgen. Die Planungen zu verschiedenen Brückenvarianten sollen nicht weiterverfolgt werden. Begründung: Die Bezirksvertretung würdigt die vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen, kommt aber zum Schluss, dass bei der Bewertung die Auswirkungen auf den Umweltschutz, den Landschaftsschutz und den Städtebau nicht ausreichend gewürdigt wurden. Der Aspekt der Lärmimmissionen auf Wohn- und Landschafsschutzgebiete blieb unberücksichtigt. Die bauhistorische Bedeutung des Verteilerkreises mit der anschließenden Köln-Bonner- Autobahn als „erste Autobahn Deutschlands“ und das städteverbindende Kunstwerk von Lutz Fritsch „Standortmitte“ finden nicht die angemessene Beachtung. - 2 - Bei der tabellarischen Übersicht der verschiedenen Varianten (Anlage 4) erhalten alle unterirdischen Varianten bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt Bestbewertungen. Auch bei der Trassierung erhält eine der drei unterirdischen Varianten die Bestbewertung. Ebenfalls fügen sich die unterirdischen Varianten am besten in das Stadtbild ein und beeinträchtigen am geringsten die historisch bedeutsame Verkehrsführung der ersten deutschen Autobahn. Die Wirkung des o.g. Kunstwerks von Lutz Fritsch inmitten der beiden Kreisverkehre an den Enden der historischen Autobahn zwischen Köln und Bonn wird durch die Unterquerung des Verteilerkreises am wenigsten beeinträchtigt. Die erheblichen Vorteile einer Unterquerung des Verteilerkreises legitimieren die komplexere Baustellenkonstruktion der unterirdischen Varianten, den erhöhten Herstellungsaufwand und die damit verbundene Bauzeitverlängerung sowie die ggf. zu erwartenden höheren Kosten bei weitem. Die Risikobetrachtung bezüglich des Trinkwasserschutzes beruht lediglich auf einer Schätzung. Für die Brückenvarianten gibt es derzeit keine fundierte Untersuchung bezüglich des Trinkwasserschutzes. Das Risiko einer Trinkwassergefährdung bei einer unterirdischen Linienführung wird aufgrund der größeren Baufläche als höher angenommen. Nicht berücksichtig wurde dagegen, dass bei den Brückenbauwerken die Eingriffe in die trinkwasserschützenden Schichten näher an den Trinkwasserbrunnen liegt. Der Tiefpunkt einer Unterquerung – und dahin fließt ggf. belastetes Wasser – könnte an der Grenze der Wasserschutzzone II zur Zone III liegen. Im Falle einer Havarie wird angenommen, dass die Trinkwassergefährdung bei einer Unterquerung des Verteilerkreises größer wäre als bei einer Brückenlösung. Unberücksichtigt bleibt, dass die unterirdische Linienführung oberhalb des Stadtrandkanals verläuft, und ggf. belastetes Löschwasser direkt in die Kanalisation abgeführt werden kann. Bei einem Brand auf einer Brückenlösung kann Löschwasser direkt in das Trinkwasserschutzgebiet gelangen. Der Aussage, eine „…potenzielle Gefährdung des Grund- und Rohwassers in der Betriebsphase“ sei bei einer Tunnellösung „…nicht durch technische oder konstruktive Maßnahmen beherrschbar“ ins nicht nachvollziehbar. Gutachten bezüglich der Lärmimmissionen bei den vorgeschlagenen Brückenvarianten liegen bedauerlicherweise nicht vor. gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (1)
- Industriestraße 161
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Details
- Aktenzeichen
- AN/2112/2023
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (SPD)
- Datum
- 26.11.2023
- Erstellt
- 26.11.2023 20:19