V/0235/2010
Landtagswahl am 09.05.2010
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Beschlussvorlage
3583 Zeichen
V/0235/2010 STADTDIREKTOR als Kreiswahlleiter Wahlamt Betrifft Landtagswahl am 09.05.2010 Beratungsfolge 25.03.2010 Wahlausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Gemäß § 21 (3) des Landeswahlgesetzes (LWahlG) i. V. m. § 25 der Landeswahlordnung (LWahlO) werden die in der Anlage aufgeführten Kreiswahlvorschläge der Parteien 1. Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 3. DIE LINKE (DIE LINKE) 4. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 5. Freie Demokratische Partei (FDP) für die Wahlkreise 84 Münster I und 85 Münster II zur Landtagswahl am 09. Mai 2010 zugelassen. Folgende Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 09.05.2010 für die Wahlkreise 84 Münster I und 85 Münster II werden gemäß § 21 Abs. 3 LWahlG i. V. m. § 25 LWahlO zurückgewiesen, weil die nach § 19 Abs. 2 Satz 3 LWahlG jeweils erforderlichen 100 Unterstützungsunterschriften nicht in ausreichender Anzahl eingereicht wurden. 1. Die Westfalen – Regionalpartei – (Westfalen) 2. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten oder Folgekosten. Begründung: Gemäß § 22 LWahlO ist durch öffentliche Bekanntmachung vom 15. Oktober 2009 (Amtsblatt Nr. 17 vom 23.10.2009) aufgefordert worden, Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 09.05.2010 in den Wahlkreisen 84 Münster I und 85 Münster II entsprechend der Regelung in § 19 LWahlG bis zum 22.03.2010, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter der Stadt Münster einzureichen. Vorlagen-Nr.: V/0235/2010 Auskunft erteilt: Herr Gudorf Ruf: 492-3356 E-Mail: Gudorf@stadt-muenster.de Datum: 23.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0235/2010 Es wurden fristgerecht Wahlvorschläge eingereicht: lfd. Nr. Partei Eingangsdatum 1 Westfalen 08.01.2010/ 09.30 Uhr 2 GRÜNE 13.01.2010/ 13.10 Uhr 3 SPD 25.02.2010/ 14.15 Uhr 4 DIE LINKE 03.03.2010/ 11.00 Uhr 5 CDU 15.03.2010/ Posteingang 6 FDP 15.03.2010/ Posteingang 7 PIRATEN 17.03.2010/ 10.15 Uhr Verspätet eingegangene Wahlvorschläge liegen nicht vor. Die Kreiswahlvorschläge wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auf folgende Punkte: • Bezeichnung der Partei • Feststellung der Parteieigenschaft im Sinne von § 19 (2) LWahlG • Nachweis über die Aufstellung des Bewerbers/der Bewerberin anhand der Niederschrift über die Versammlung und Versicherung an Eides statt nach § 18 (8) LWahlG • Unterzeichnung des Wahlvorschlags, Bescheinigung des Wahlrechts und Zahl der gültigen Unterschriften • Person des Bewerbers/der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit • Anzahl der Unterstützungsunterschriften bei Parteien, die nicht dem Landtag angehören Mängel haben sich bei den Kreiswahlvorschlägen der Westfalen und der PIRATEN ergeben, weil bis zum Ende der Einreichungsfrist am 22.03.2010 um 18 Uhr jeweils weniger als die nach § 19 Abs. 2 Satz 3 LWahlG erforderlichen 100 Unterstützungsunterschriften eingereicht wurden. Gültige Unterstützungsunterschriften wurden in folgender Anzahl vorgelegt: Westfalen: Wahlkreis 84 Münster I: 13 gültige Unterstützungsunterschriften Wahlkreis 85 Münster II: 2 gültige Unterstützungsunterschriften PIRATEN: Wahlkreis 84 Münster I: 53 gültige Unterstützungsunterschriften Wahlkreis 85 Münster II: 33 gültige Unterstützungsunterschriften I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat und Stellv. Wahlleiter Anlage: Zusammenstellung der Kreiswahlvorschläge
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0235/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37