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2330/2017

Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.10.2017, TOP 9.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

12626 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 
 2330/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich 
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und 
dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.  
 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretu ngen 
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. 
 
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste 
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlo ssenen Haltestellenstand-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die 
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.  
 
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch 
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab 
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt w erden, da zunächst in den beteiligten Stellen die 
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der 
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk E h-
renfeld im Busbereich an 21 Haltes tellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu Abwe i-
chungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich 
vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehr s-
ausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.  
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 7 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk 
Ehrenfeld nicht eingerichtet werden.  
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Rich-
tung1 
vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, 
(ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austausch-
art 
Begrün-
dung für 
die Nicht-
Aufstellung 
4 14034 Methweg 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche 
Gegeben-
heiten 
4 14032 Schirmerstraße 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Örtliche 
Gegeben-
heiten 
4 14221 Weinsbergstraße/Gürtel 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Aufbau auf 
Privatgrund-
                                                 
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der 
Gegenrichtung

3 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Rich-
tung1 
vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, 
(ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austausch-
art 
Begrün-
dung für 
die Nicht-
Aufstellung 
stück 
4 14261 Karnevalsmuseum 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
4 14260 Oskar-Jäger-Straße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
4 14201 Bf Ehrenfeld 2 1 2 Zusätzliche 
FGU 
Ablehnung 
durch Amt 
für Land-
schafts-pfle-
ge und 
Grünflächen 
4 14662 Nattermannallee 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Ablehnung 
durch Amt 
für Land-
schafts-pfle-
ge und 
Grünflächen 
 
Zudem sind elf Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO 
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften 
grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO 
NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen 
ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.  
 
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die 
Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
4 14211 Venloer 
Straße/-
Gürtel 
1 0 2 Neuauf-
stellung 
§6 Standort 
(wenn posi-
tiv, dann nur 
1 FGU um-
setzbar) 
Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt

4 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die 
Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
4 14261 Karnevals-
museum 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
4 14674 Heinrich-
Mann-
Straße 
2 1 1 Austausch §6 Standort 
(KAW Be-
stand) 
Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
4 14451 Alter Flug-
hafen 
Butzweiler-
hof 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
4 14242 Takustraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
4 14554 Goldam-
merweg 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
4 14243 Marien-
straße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
4 14241 Lessing-
straße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
4 14674 Heinrich-
Mann-
Straße 
1 1 1 Austausch §6 Standort 
(KAW Be-
stand) 
Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
4 14479 Sparkasse 
Am Butz-
weiler-hof 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt

5 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die 
Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
4 14473 Am Colo-
neum 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
 
Darüber hinaus können drei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. 
Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die 
Planung aufgenommen werden. 
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt-
bezirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellen-
name 
Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt inkl. 
Bestand) 
Austausch-
art 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
4 14463 Franziska-
Anneke-Straße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
Antwort Amt für 
Landschafts-
pflege und 
Grünflächen 
4 14454 Von-Hünefeld-
Straße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
Antwort Amt für 
Landschafts-
pflege und 
Grünflächen 
4 14457 Gunther-
Plüschow-
Straße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
Antwort Amt für 
Landschafts-
pflege und 
Grünflächen 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 
auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: 
 
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, 
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen 
geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren.  Um die vertraglichen 
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für 
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall 
GmbH als Vertragspartner den jeweiligen  FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-
testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich 
stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH 
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.  
 
Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der 
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so

6 
schnell wie möglic h bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe 
empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. 
 
Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt 
durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.  
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n-
des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die 
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
4 14453 Blériotstraße 1 1 0 1 
4 14453 Blériotstraße 2 1 0 1 
4 14664 Buschweg 1 1 0 1 
4 14664 Buschweg  2 1 0 1 
4 14663 Dohmengasse 1 1 0 1 
4 14354 Emilstraße 1 1 0 1 
4 14355 Erlenweg 1 1 0 1 
4 14556 Falkenweg 1 1 0 1 
4 14353 Feltenstraße 1 1 0 1 
4 14459 Mühlenweg 1 1 0 1 
Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r-
zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB 
AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag3 
neu ge-
plante FGU 
4 14673 Görlinger Zentrum 2 1 1 2 
4 14031 Schadowstraße 2 0 0 1 
4 14411 Ossendorf 2 0 0 1 
4 14549 Silbermöwenweg 1 0 0 1 
4 14473 Am Coloneum 2 0 0 1 
 
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, 
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem 
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.  
                                                 
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

7 
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag4 
neu geplante 
FGU 
4 14356 Vitalisstraße Nord 1 0 0 1 
4 14060 Mechternstraße 1 0 0 1 
4 14097 Geisselstraße 2 0 0 1 
4 14665 Auweilerweg 1 0 0 1 
 
Zusammenfassung 
Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n-
standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t-
unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung e ines attraktiven öffentlichen 
Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Halteste l-
len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies 
aufgrund der dargelegten Restrikti onen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z-
standorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen 
Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e-
biet anbieten zu können. 
 
 
                                                 
4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

Beratungsverlauf (1)

09.10.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2330/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27