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Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2330/2017 vom 07.09.2017

Stand: Am 09.10.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 2330/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. Alternative: keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r- gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretu ngen als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e- ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r- te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlo ssenen Haltestellenstand- orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e- sehen. Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g- lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab dem dritten Quartal 2015 durchgeführt w erden, da zunächst in den beteiligten Stellen die Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk E h- renfeld im Busbereich an 21 Haltes tellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu Abwe i- chungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehr s- ausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t- licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 7 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk Ehrenfeld nicht eingerichtet werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Rich- tung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austausch- art Begrün- dung für die Nicht- Aufstellung 4 14034 Methweg 2 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Gegeben- heiten 4 14032 Schirmerstraße 1 0 1 Neuauf- stellung Örtliche Gegeben- heiten 4 14221 Weinsbergstraße/Gürtel 1 0 1 Neuauf- stellung Aufbau auf Privatgrund- 1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der Gegenrichtung 3 Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Rich- tung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austausch- art Begrün- dung für die Nicht- Aufstellung stück 4 14261 Karnevalsmuseum 2 0 1 Neuauf- stellung Aufbau auf Privatgrund- stück 4 14260 Oskar-Jäger-Straße 2 0 1 Neuauf- stellung Aufbau auf Privatgrund- stück 4 14201 Bf Ehrenfeld 2 1 2 Zusätzliche FGU Ablehnung durch Amt für Land- schafts-pfle- ge und Grünflächen 4 14662 Nattermannallee 2 0 1 Neuauf- stellung Ablehnung durch Amt für Land- schafts-pfle- ge und Grünflächen Zudem sind elf Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä- chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n- schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r- zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a- tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e- nehmigungsbehörde zurückgelangen. Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t- schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 4 14211 Venloer Straße/- Gürtel 1 0 2 Neuauf- stellung §6 Standort (wenn posi- tiv, dann nur 1 FGU um- setzbar) Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 4 14261 Karnevals- museum 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 14674 Heinrich- Mann- Straße 2 1 1 Austausch §6 Standort (KAW Be- stand) Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 14451 Alter Flug- hafen Butzweiler- hof 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 14242 Takustraße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 14554 Goldam- merweg 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 14243 Marien- straße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 14241 Lessing- straße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 14674 Heinrich- Mann- Straße 1 1 1 Austausch §6 Standort (KAW Be- stand) Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 4 14479 Sparkasse Am Butz- weiler-hof 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 5 Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 4 14473 Am Colo- neum 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt Darüber hinaus können drei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die Planung aufgenommen werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt- bezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellen- name Richtung vorhandene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Bestand) Austausch- art Begründung für die Nicht- Aufstellung 4 14463 Franziska- Anneke-Straße 2 0 1 Neuauf- stellung Antwort Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen 4 14454 Von-Hünefeld- Straße 2 0 1 Neuauf- stellung Antwort Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen 4 14457 Gunther- Plüschow- Straße 2 0 1 Neuauf- stellung Antwort Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen Weiteres Vorgehen Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r- gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i- chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l- testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung. Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so 6 schnell wie möglic h bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i- chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e- rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen. Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n- des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag 2 neu geplan- te FGU 4 14453 Blériotstraße 1 1 0 1 4 14453 Blériotstraße 2 1 0 1 4 14664 Buschweg 1 1 0 1 4 14664 Buschweg 2 1 0 1 4 14663 Dohmengasse 1 1 0 1 4 14354 Emilstraße 1 1 0 1 4 14355 Erlenweg 1 1 0 1 4 14556 Falkenweg 1 1 0 1 4 14353 Feltenstraße 1 1 0 1 4 14459 Mühlenweg 1 1 0 1 Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r- zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag3 neu ge- plante FGU 4 14673 Görlinger Zentrum 2 1 1 2 4 14031 Schadowstraße 2 0 0 1 4 14411 Ossendorf 2 0 0 1 4 14549 Silbermöwenweg 1 0 0 1 4 14473 Am Coloneum 2 0 0 1 Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r- satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r- geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann. 2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 7 Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag4 neu geplante FGU 4 14356 Vitalisstraße Nord 1 0 0 1 4 14060 Mechternstraße 1 0 0 1 4 14097 Geisselstraße 2 0 0 1 4 14665 Auweilerweg 1 0 0 1 Zusammenfassung Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n- standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t- unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung e ines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Halteste l- len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies aufgrund der dargelegten Restrikti onen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z- standorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e- biet anbieten zu können. 4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

Beratungsverlauf

  1. 09.10.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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