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AN/0530/2017

Luftreinhalteplanung Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 3786/2016)

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 31.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

4622 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die  
Vorsitzende des Rates 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 31.03.2017 
AN/0530/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.04.2017 
 
Luftreinhalteplanung Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 3786/2016) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zur Be-
schlussvorlage 3786/2016 (Luftreinhalteplanung Stadt Köln) auf die Tagesordnung der Rats-
sitzung am 04.04.2017 zu setzen. 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
 
Der Maßnahmenkatalog Luftreinhalteplanung in der Form der Vorschlagstabelle der Stadt 
Köln vom 06.01.2017 (Anlage 3 der Beschlussvorlage) wird wie folgt geändert: 
 
Nr. 1 – Erweiterung der Umweltzone bis zur Stadtgrenze – wird gestrichen. 
Nr. 3 – Alternierende Zufahrtbeschränkung/Dieselfahrverbote – wird gestrichen. 
Nr. 7 – Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bzw. 40 km/h – wird gestrichen. 
Nr. 16 – Einschränkung von Pkw-Stellplätzen im öffentlichen Raum – wird gestrichen. 
Nr. 25 – City Maut – wird gestrichen. 
 
Begründung:  
 
Zu Nr. 1:  
Wie im vorgelegten Maßnahmenkatalog bereits beschrieben, ist die Umsetzung einer Erwei-
terung der Umweltzone bis zur Stadtgrenze wegen der vielen Transitstrecken schwierig und 
die Wirkung gering. Dagegen wiegen die Nachteile für die Anwohnerinnen und Anwohner 
sowie für die Besucherinnen und Besucher der Stadt schwer. Die Luftqualität in Köln hat sich 
gemessen an ihrer Feinstaubbelastung trotz Einführung der Umweltzone im Jahr 2008 ver-
schlechtert. Damit wurde das Ziel einer Reduzierung der Feinstaubbelastung, die seinerzeit 
als Begründung diente, deutlich verfehlt. Das Instrument der Umweltzone für nicht geeignet, 
um die Schadstoffbelastungen in den Innenstädten zu reduzieren. Eine Ausweitung bis an 
die Stadtgrenze als weitere Verschärfungen ist damit folgerichtig abzulehnen, da diese Maß-
nahme in umweltpolitischer Sicht in keinem Verhältnis zur Einschränkung der Mobilität steht.  
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
   
Zu Nr. 3:  
Eine alternierende Zufahrtsbeschränkung und Dieselfahrverbote sind in der Kontrollierbarkeit 
problematisch und erfordern einen hohen Personaleinsatz. Daher ist es fraglich, ob und in-
wieweit derartige Beschränkungen und Verbote umgesetzt und geahndet werden und zu 
einer prägnanten Verbesserung der Luftreinhaltung beitragen können. Der Städte- und Ge-
meindebundes NRW hält Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge bei Feinstaub- oder 
Stickoxidalarm nicht für eine geeignete Lösung. Fahrverbote dürfen aus nur die ultima ratio 
sein und überhaupt nur dann in Betracht kommen, wenn alle anderen zur Verfügung stehen-
den Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.  
   
Zu Nr. 7:  
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist in den meisten Kölner Wohngebieten be-
reits umgesetzt. Auf den Hauptstraßen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h 
bzw. 40 km/h nicht sinnvoll bzw. nicht möglich, weil diese oft als Bundesstraßen oder Auto-
bahnen nicht der Regelungszuständigkeit der Stadt Köln unterfallen.  
   
Zu Nr. 16:  
Wie bereits im Maßnahmenkatalog beschreiben, ist die Wirkung einer Einschränkung von 
Pkw-Stellplätzen im öffentlichen Raum  auf die Luftreinhaltung gering. Köln gehört zu einer 
der am dichtesten bewohntesten Innenstädte in Europa. Normalverdiener, die auf ein Auto 
angewiesen sind, werden sich in der Innenstadt keine Wohnung leisten können, wenn öffent-
licher Parkraum abgeschafft wird und teuer in Parkhäusern angemietet werden muss. Damit 
trägt die Stadt zur Gentrifizierung von Stadtvierteln bei. Der Stadt entstehen durch den Weg-
fall der Parkgebühren erhebliche Einnahmeverluste. Außerdem gefährdet diese Maßnahme 
viele Arbeitsplätze in der City, weil im Einzelhandel und in der Gastronomie die Kundinnen 
und Kunden wegbleiben.  
   
Zu Nr. 25:  
Die Einführung einer City-Maut erfordert eine hohe P&R-Kapazität und den massiven Aus-
bau des ÖPNV. Beide Voraussetzungen kann Köln kurzfristig nicht erfüllen. Die City-Maut ist 
kein geeignetes Instrument und soll nicht eingeführt werden. Sie würde vor allem die vielen 
Pendler betreffen, die dringend auf das Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen. 
Auch Unternehmen, die ihren Sitz in der Innenstadt haben, wären deutlich benachteiligt.  
   
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.04.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0530/2017
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
31.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27