0797/2022
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim
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Anlage 1 - Beantwortung von Fragen
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Anlage 1 – Beantwortung von Fragen zur Vorlage Zu Beschlussvorlage 0797/2022 fragt die Bezirksvertretung Mülheim, warum eine Ausschreibung erforderlich ist, obwohl es doch bereits ein Grundstück und einen Eigentümer gibt. Antwort der Verwaltung Die Stadt Köln muss als Schulträgerin nach §§ 79 Absatz 1 SchulG NRW ausreichend Schulgebäude für einen ordnungsgemäßen Unterricht zur Verfügung stellen. Die Stadt Köln benötigt dringend weitere Schulen, um die Schülerzahlen bedarfsgerecht abzudecken. Hierfür genügen die geplanten Schulen auf städtischen Flächen nicht. Um diesen dringenden Bedarf kurzfristig zu beseitigen und zugleich die notwendigen Grundstücke zu erwerben, schreibt die Stadt Köln neue Schulgebäude im Paket aus Grundstücksbeschaffung, Bau und anschließender Anmietung aus. Die Anmietung eines nach den Vorgaben der Stadt Köln auf einem von Auftragnehmer*innen bereitzustellenden Grundstück errichteten Schulgebäudes ist ein ausschreibungspflichtiger Bauauftrag im Sinne des § 103 Abs. 3 GWB. Nach § 103 Absatz 1 GWB sind öffentliche Aufträge entgeltlich für Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Bauleistungen zum Gegenstand haben. Der Abschluss eines Mietvertrages über ein durch Auftragnehmer*innen zu planendes und zu errichtendes Schulgebäude ist ein entgeltlicher Vertrag. Denn der öffentliche Auftraggeber verpflichtet sich, in Form der Miete ein Entgelt für die Erbringung der Bauleistungen zu zahlen. Der mit den Auftragnehmer*innen abzuschließende Vertrag ist ein Bauauftrag im Sinne des Vergaberechts. § 103 Absatz 3 GWB definiert Bauaufträge wie folgt: „Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung 1. von Bauleistungen im Zusammenhang mit einer der Tätigkeiten, die in Anhang II der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) und Anhang I der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243) genannt sind, oder 2. eines Bauwerkes für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll. Ein Bauauftrag liegt auch vor, wenn ein Dritter eine Bauleistung gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber genannten Erfordernissen erbringt, die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt und dieser einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat.“ Dies ist hier der Fall. Es handelt sich um einen Bauauftrag nach § 103 Absatz 3 Satz 2 GWB. Der Mietvertrag über ein nach den Vorgaben der Stadt Köln geplantes und errichtetes Schulgebäude enthält eine dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommende Bauleistung durch Dritte, die gemäß den von der Stadt Köln genannten Erfordernissen durchzuführen ist. Im Fall der Investor*innenausschreibung für eine Gesamtschule und Grundschule in Mülheim wurde der Suchradius so festgelegt, dass die Schulplatzversorgung der Kinder, die zukünftig das Neubaugebiet im Mülheimer Hafen und die umliegende Wohnbebauung bewohnen werden, ohne lange Wege zur Verfügung stehen wird, entsprechend der Vorgabe „kurze Beine – kurze Wege“. Die Festlegung auf eine bestimmte Investorin*einen bestimmten Investor ist nicht erfolgt. Sollte es nur eine Bewerberin*einen Bewerber geben, so wird auch mit dieser*diesem so verhandelt dass es nur dann zu einem Vertragsabschluss kommt, wenn die Voraussetzungen baulicher und finanzieller Art für beide Seiten vertretbar sind. Sollte es zu keiner wirtschaftlichen Einigung kommen, so muss in einem zweiten Schritt der Suchradius erweitert werden. Aus den oben genannten Gründen steht die Investorin*der Investor nicht fest, sondern wird nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewählt.
Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Finanzausschuss 13.06.2022
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Anlage 3 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.06.2022 öffentlich 10.10 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mül- heim 0797/2022 Geänderter Beschluss in der Fassung des Sportausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule und einer Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Mülheim zu finden. Dieses sollte sich zwischen Deutz-Mülheimer-Straße, der Bahntrasse, Ber- gischer Ring und im nördlichen Bereich in Höhe Papageienstr. befinden. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 5-zügigen Grundschule sowie für die Unterbringung einer sogenannten Zweifach-Sporthalle Plus geeignet sein, unter der Voraussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzö- gerung des Ausschreibungsverfahrens führt. Bis zur Ratssitzung am 20.06.2022 wird es hierzu eine zwischen Dezernat IV und VI abgestimmte ergän- zende Mitteilung geben, die als zusätzliche Anlage eingestellt wird. Daneben muss das Grundstück für die Unterbringung einer Gesamtschule mit je 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II mit einer 3-fach Sporthalle geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus- schreibungsverfahrens zum Bau eines Schulgebäudes für eine 5 -zügige Grund- schule mit 2-fach Sporthalle und eines Gebäudes für die Unterbringung eine Ge- samtschule mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II mit 3-fach Sporthalle im Stadtteil Mülheim. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Nach Errichtung der Schulen soll das Objekt einschließlich Grundstück langfristig angemietet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Anlage 4 - Zusätzliche Anlage zu den Vorlagen 0600/2022 (TOP 10.27), 0797/2022 (TOP 10.28) und 0954/2022 (TOP 10.29)
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Zusätzliche Anlage zu den Vorlagen 0600/2022 (TOP 10.27), 0797/2022 (TOP 10.28) und 0954/2022 (TOP 10.29): Sicherung der Nutzung für den Vereinssport bei Ausschreibungen zur Suche von Investor*innen zur Planung und Einrichtung von Schulen Der Sportausschuss hatte darum gebeten, dass zur Ratssitzung für die drei aufgeführten Beschlussvorlagen eine zusätzliche Anlage eingestellt wird mit einer Stellungnahme der Verwaltung, ob es möglich ist, statt einer Sporthalle mit zwei Übungseinheiten eine sogenannte ZweifachSporthalle Plus zur Nutzung durch den Vereinssport umzusetzen, unter der Voraussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung des Ausschreibungsverfahrens führt. Stellungnahme der Verwaltung Die Einführung von „Sporthallen +“ zur Stärkung des Vereinssports wird grundsätzlich begrüßt und unterstützt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die zusätzlichen Nutzungszeiten Mehrkosten entstehen: - Die erhöhte Nutzung bedeutet auch eine erhöhte Abnutzung und dadurch kürzere Renovierungsintervalle. - Eine Nutzung der Gebäude nach 22 Uhr und an Feiertagen bedeutet erhöhte Anforderungen an den Schallschutz und an Lüftungsanlagen. - Der Personalbedarf erhöht sich deutlich, es müssen Stunden für Arbeiten außerhalb des üblichen Rahmens bezahlt werden, sowohl für Hausmeister- als auch Reinigungsleistungen, die entgegen der bisherigen Praxis auch während der Ferien und zu später Stunde erbracht werden müssen. Diese Mehrkosten – und gegebenenfalls weitere - werden zukünftig im Anmietbeschluss separat ausgewiesen. Da bei den Investor*innenausschreibungen der Standort der jeweiligen Sporthalle noch nicht fest steht, kann eine grundsätzliche Zusage zum Bau von „Sporthallen +“ nicht erteilt werden. Je nach Lage kann der An-und Abfahrtverkehr, das Türenschlagen, laute Gespräche auf der Straße etc. zu erheblichen Problemen mit der Nachbarschaft führen. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, ob das Konzept „Sporthalle +“ am jeweiligen Standort vollumfänglich umgesetzt werden kann. Hierzu wird zukünftig im jeweiligen Anmietbeschluss Stellung genommen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0797/2022
Stand: 13.04.2026
Sachstandsbericht
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines
Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer
Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim
Beschluss:
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses vom 02.06.2022 (Anlage 2) und des
Finanzausschusses vom 13.06.2022 (Anlage 3):
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule und einer Gesamt-
schule im Stadtbezirk Mülheim ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt wer-
den soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Mülheim zu finden. Dieses sollte
sich zwischen Deutz-Mülheimer-Straße, der Bahntrasse, Bergischer Ring und im nördlichen
Bereich in Höhe Papageienstr. befinden.
Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 5-zügigen Grundschule sowie für die Un-
terbringung einer sogenannten Zweifach-Sporthalle Plus geeignet sein, unter der Vo-
raussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung des Aus-
schreibungsverfahrens führt. Bis zur Ratssitzung am 20.06.2022 wird es hierzu eine
zwischen Dezernat IV und VI abgestimmte ergänzende Mitteilung geben, die als zusätz-
liche Anlage eingestellt wird.
Daneben muss das Grundstück für die Unterbringung einer Gesamtschule mit je 4 Zügen
in der Sekundarstufe I und II mit einer 3-fach Sporthalle geeignet sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschrei-
bungsverfahrens zum Bau eines Schulgebäudes für eine 5-zügige Grundschule mit 2-fach
Sporthalle und eines Gebäudes für die Unterbringung eine Gesamtschule mit jeweils 4 Zügen
in der Sekundarstufe I und II mit 3-fach Sporthalle im Stadtteil Mülheim.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen. Nach Errichtung der Schulen soll das Objekt einschließlich Grundstück lang-
fristig angemietet werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Laut aktualisierter, kleinteiliger Schulentwicklungsplanung wird die Gesamtschule nicht mehr
benötigt.
2
Nächste Schritte:
Die europaweite Ausschreibung für die Investorensuche ist aufzuheben.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12.04.2027
Anlage 2, Auszug Sportausschuss 02.06.2022
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Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fax : (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 08.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 02.06.2022 öffentlich 4.3 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mül- heim 0797/2022 Geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule und einer Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Mülheim zu finden. Dieses sollte sich zwischen Deutz-Mülheimer-Straße, der Bahntrasse, Ber- gischer Ring und im nördlichen Bereich in Höhe Papageienstr. befinden. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 5-zügigen Grundschule sowie für die Unterbringung einer sogenannten Zweifach-Sporthalle Plus geeignet sein, unter der Voraussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzö- gerung des Ausschreibungsverfahrens führt. Bis zur Ratssitzung am 20.06.2022 wird es hierzu eine zwischen Dezernat IV und VI abgestimmte ergän- zende Mitteilung geben, die als zusätzliche Anlage eingestellt wird. Daneben muss das Grundstück für die Unterbringung einer Gesamtschule mit je 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II mit einer 3-fach Sporthalle geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus- schreibungsverfahrens zum Bau eines Schulgebäudes für eine 5-zügige Grund- schule mit 2-fach Sporthalle und eines Gebäudes für die Unterbringung eine Ge- samtschule mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II mit 3-fach Sporthalle im Stadtteil Mülheim. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Nach Errichtung der Schulen soll das Objekt einschließlich Grundstück langfristig angemietet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0797/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule und einer Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Mülheim zu finden. Dieses sollte sich zwischen Deutz- Mülheimer-Straße, der Bahntrasse, Bergischer Ring und im nördlichen Bereich in Höhe Papageienstr. befinden. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 5-zügigen Grundschule mit 2-fach Sporthalle und einer Gesamtschule mit je 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II mit einer 3-fach Sporthalle geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah- rens zum Bau eines Schulgebäudes für eine 5-zügige Grundschule mit 2-fach Sporthalle und eines Gebäudes für die Unterbringung eine Gesamtschule mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II mit 3-fach Sporthalle im Stadtteil Mülheim. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach Errichtung der Schulen soll das Objekt einschließlich Grundstück langfristig ange- mietet werden. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.05.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 Sportausschuss 02.06.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Wie in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 ausgeführt, werden mit Bezug der ersten Wohnungen im Plangebiet Mülheim-Süd zusätzliche Schulplätze erforderlich. Darüber hinaus müssen die bestehenden Grund- und Gesamtschulen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlas- tet werden. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Grundschul- und Gesamtschulplätzen insbesondere zur Versor- gung der neuen Wohngebiete soll folgendes Verfahren implementiert werden: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer Inves- torin mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Schulgebäudes für eine Grund- und Gesamt- schule einschließlich der erforderlichen Sporthallen im Stadtteil Mülheim. Das Grundstück wird im Stadtteil Mülheim gesucht und ist von dem Investor*der Investorin zu stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf den beschriebenen Suchradius (siehe Plan). Hinsichtlich der beschriebenen Hallensysteme (2fach-Halle für Grundschule und 3fach-Halle für Ge- samtschule) soll mit möglichen Investor*innen abgestimmt werden, dass der Nutzungsbedarf des außerschulischen Sports in diesen Bereichen nach Möglichkeit vollumfänglich berücksichtigt und festgelegt wird. Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzei- ten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren soll- ten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszei- ten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass eine Investorin*ein Investor die Errichtung des Schulbaus voraussichtlich in einem schnelleren Verfahren realisieren kann. Die grundsätzliche vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Vergabeamt geprüft und durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei bestätigt. Der Neubau der Schulgebäude für eine Grund- und Gesamtschule einschließlich der erforderlichen Sporthallen im Stadtteil Mülheim ist Bestandteil der priorisierenden Schulbauliste 2020 (Vorlagen- Nummer: 0398/2021). Die Maßnahmen haben die laufende Nummer 120 (Auftragsnummern 136 und 200). 3 Plan Suchgebiet
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Deutz-Mülheimer Straße
- Mülheimer Straße
- Bergischer Ring
- Papageienstraße
- Mülheimer Hafen
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Details
- Aktenzeichen
- 0797/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.04.2022
- Erstellt
- 04.03.2022 07:44