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0797/2022

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.28

Anlage 4 - Zusätzliche Anlage zu den Vorlagen 0600/2022 (TOP 10.27), 0797/2022 (TOP 10.28) und 0954/2022 (TOP 10.29)

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Anlage 1 - Beantwortung von Fragen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Finanzausschuss 13.06.2022

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 2, Auszug Sportausschuss 02.06.2022

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Anlage 1 - Beantwortung von Fragen

4225 Zeichen

Anlage 1 – Beantwortung von Fragen zur Vorlage 
Zu Beschlussvorlage 0797/2022 fragt die Bezirksvertretung Mülheim, warum eine 
Ausschreibung erforderlich ist, obwohl es doch bereits ein Grundstück und einen Eigentümer 
gibt. 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Stadt Köln muss als Schulträgerin nach §§ 79 Absatz 1 SchulG NRW ausreichend 
Schulgebäude für einen ordnungsgemäßen Unterricht zur Verfügung stellen. 
Die Stadt Köln benötigt dringend weitere Schulen, um die Schülerzahlen bedarfsgerecht 
abzudecken. Hierfür genügen die geplanten Schulen auf städtischen Flächen nicht. 
Um diesen dringenden Bedarf kurzfristig zu beseitigen und zugleich die notwendigen 
Grundstücke zu erwerben, schreibt die Stadt Köln neue Schulgebäude im Paket aus 
Grundstücksbeschaffung, Bau und anschließender Anmietung aus. 
Die Anmietung eines nach den Vorgaben der Stadt Köln auf einem von Auftragnehmer*innen 
bereitzustellenden Grundstück errichteten Schulgebäudes ist ein ausschreibungspflichtiger 
Bauauftrag im Sinne des § 103 Abs. 3 GWB. 
Nach § 103 Absatz 1 GWB sind öffentliche Aufträge entgeltlich für Verträge von öffentlichen 
Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Bauleistungen 
zum Gegenstand haben. Der Abschluss eines Mietvertrages über ein durch 
Auftragnehmer*innen zu planendes und zu errichtendes Schulgebäude ist ein entgeltlicher 
Vertrag. Denn der öffentliche Auftraggeber verpflichtet sich, in Form der Miete ein Entgelt für 
die Erbringung der Bauleistungen zu zahlen. 
Der mit den Auftragnehmer*innen abzuschließende Vertrag ist ein Bauauftrag im Sinne des 
Vergaberechts. § 103 Absatz 3 GWB definiert Bauaufträge wie folgt: 
„Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und 
Ausführung 
1. von Bauleistungen im Zusammenhang mit einer der Tätigkeiten, die in Anhang II der 
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 
über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 
vom 28.3.2014, S. 65) und Anhang I der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen 
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch 
Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der 
Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243) 
genannt sind, oder 
2. eines Bauwerkes für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber, das 
Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische 
Funktion erfüllen soll. 
Ein Bauauftrag liegt auch vor, wenn ein Dritter eine Bauleistung gemäß den vom öffentlichen 
Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber genannten Erfordernissen erbringt, die Bauleistung 
dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt und dieser einen entscheidenden 
Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat.“ 
Dies ist hier der Fall. Es handelt sich um einen Bauauftrag nach § 103 Absatz 3 Satz 2 GWB. 
Der Mietvertrag über ein nach den Vorgaben der Stadt Köln geplantes und errichtetes 
Schulgebäude enthält eine dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommende 
Bauleistung durch Dritte, die gemäß den von der Stadt Köln genannten Erfordernissen 
durchzuführen ist.

Im Fall der Investor*innenausschreibung für eine Gesamtschule und Grundschule in Mülheim 
wurde der Suchradius so festgelegt, dass die Schulplatzversorgung der Kinder, die zukünftig 
das Neubaugebiet im Mülheimer Hafen und die umliegende Wohnbebauung bewohnen 
werden, ohne lange Wege zur Verfügung stehen wird, entsprechend der Vorgabe „kurze 
Beine – kurze Wege“.  
Die Festlegung auf eine bestimmte Investorin*einen bestimmten Investor ist nicht erfolgt. 
Sollte es nur eine Bewerberin*einen Bewerber geben, so wird auch mit dieser*diesem so 
verhandelt dass es nur dann zu einem Vertragsabschluss kommt, wenn die 
Voraussetzungen baulicher und finanzieller Art für beide Seiten vertretbar sind. Sollte es zu 
keiner wirtschaftlichen Einigung kommen, so muss in einem zweiten Schritt der Suchradius 
erweitert werden. 
Aus den oben genannten Gründen steht die Investorin*der Investor nicht fest, sondern wird 
nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewählt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2367 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0797/2022
Stand: 13.04.2026 
Sachstandsbericht  
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines 
Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer 
Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim 
Beschluss: 
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses vom 02.06.2022 (Anlage 2) und des 
Finanzausschusses vom 13.06.2022 (Anlage 3):  
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule und einer Gesamt-
schule im Stadtbezirk Mülheim ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt wer-
den soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Mülheim zu finden. Dieses sollte 
sich zwischen Deutz-Mülheimer-Straße, der Bahntrasse, Bergischer Ring und im nördlichen 
Bereich in Höhe Papageienstr. befinden.  
 
Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 5-zügigen Grundschule sowie für die Un-
terbringung einer sogenannten Zweifach-Sporthalle Plus geeignet sein, unter der Vo-
raussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung des Aus-
schreibungsverfahrens führt. Bis zur Ratssitzung am 20.06.2022 wird es hierzu eine 
zwischen Dezernat IV und VI abgestimmte ergänzende Mitteilung geben, die als zusätz-
liche Anlage eingestellt wird.  
 
Daneben muss das Grundstück für die Unterbringung einer Gesamtschule mit je 4 Zügen 
in der Sekundarstufe I und II mit einer 3-fach Sporthalle geeignet sein.  
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschrei-
bungsverfahrens zum Bau eines Schulgebäudes für eine 5-zügige Grundschule mit 2-fach 
Sporthalle und eines Gebäudes für die Unterbringung eine Gesamtschule mit jeweils 4 Zügen 
in der Sekundarstufe I und II mit 3-fach Sporthalle im Stadtteil Mülheim.  
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen. Nach Errichtung der Schulen soll das Objekt einschließlich Grundstück lang-
fristig angemietet werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Laut aktualisierter, kleinteiliger Schulentwicklungsplanung wird die Gesamtschule nicht mehr 
benötigt.

2 
 
Nächste Schritte: 
Die europaweite Ausschreibung für die Investorensuche ist aufzuheben. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
12.04.2027

Anlage 2, Auszug Sportausschuss 02.06.2022

2128 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Herr Willms 
Telefon:  (0221) 221 31203  
Fax       :  (0221) 221 31244 
E-Mail:  peter.willms@stadt-koeln.de 
Datum: 08.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses  
vom 02.06.2022  
öffentlich 
4.3 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su-
che eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung 
und Errichtung einer Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mül-
heim 
0797/2022 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule und einer 
Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim ein europaweites Ausschreibungsverfahren 
durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Mülheim 
zu finden. Dieses sollte sich zwischen Deutz-Mülheimer-Straße, der Bahntrasse, Ber-
gischer Ring und im nördlichen Bereich in Höhe Papageienstr. befinden. 
 
Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 5-zügigen Grundschule sowie für 
die Unterbringung einer sogenannten Zweifach-Sporthalle Plus geeignet sein, 
unter der Voraussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzö-
gerung des Ausschreibungsverfahrens führt. Bis zur Ratssitzung am 
20.06.2022 wird es hierzu eine zwischen Dezernat IV und VI abgestimmte ergän-
zende Mitteilung geben, die als zusätzliche Anlage eingestellt wird. 
Daneben muss das Grundstück für die Unterbringung einer Gesamtschule mit je 
4 Zügen in der Sekundarstufe I und II mit einer 3-fach Sporthalle geeignet sein. 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus-
schreibungsverfahrens zum Bau eines Schulgebäudes für eine 5-zügige Grund-
schule mit 2-fach Sporthalle und eines Gebäudes für die Unterbringung eine Ge-
samtschule mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II mit 3-fach Sporthalle im 
Stadtteil Mülheim.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli-
che Errichtung umfassen. Nach Errichtung der Schulen soll das Objekt einschließlich 
Grundstück langfristig angemietet werden.  
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (6)

02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.06.2022 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0797/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.04.2022
Erstellt
04.03.2022 07:44