0797/2022
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim
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Anlage 1 - Beantwortung von Fragen
4225 Zeichen
Anlage 1 – Beantwortung von Fragen zur Vorlage Zu Beschlussvorlage 0797/2022 fragt die Bezirksvertretung Mülheim, warum eine Ausschreibung erforderlich ist, obwohl es doch bereits ein Grundstück und einen Eigentümer gibt. Antwort der Verwaltung Die Stadt Köln muss als Schulträgerin nach §§ 79 Absatz 1 SchulG NRW ausreichend Schulgebäude für einen ordnungsgemäßen Unterricht zur Verfügung stellen. Die Stadt Köln benötigt dringend weitere Schulen, um die Schülerzahlen bedarfsgerecht abzudecken. Hierfür genügen die geplanten Schulen auf städtischen Flächen nicht. Um diesen dringenden Bedarf kurzfristig zu beseitigen und zugleich die notwendigen Grundstücke zu erwerben, schreibt die Stadt Köln neue Schulgebäude im Paket aus Grundstücksbeschaffung, Bau und anschließender Anmietung aus. Die Anmietung eines nach den Vorgaben der Stadt Köln auf einem von Auftragnehmer*innen bereitzustellenden Grundstück errichteten Schulgebäudes ist ein ausschreibungspflichtiger Bauauftrag im Sinne des § 103 Abs. 3 GWB. Nach § 103 Absatz 1 GWB sind öffentliche Aufträge entgeltlich für Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Bauleistungen zum Gegenstand haben. Der Abschluss eines Mietvertrages über ein durch Auftragnehmer*innen zu planendes und zu errichtendes Schulgebäude ist ein entgeltlicher Vertrag. Denn der öffentliche Auftraggeber verpflichtet sich, in Form der Miete ein Entgelt für die Erbringung der Bauleistungen zu zahlen. Der mit den Auftragnehmer*innen abzuschließende Vertrag ist ein Bauauftrag im Sinne des Vergaberechts. § 103 Absatz 3 GWB definiert Bauaufträge wie folgt: „Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung 1. von Bauleistungen im Zusammenhang mit einer der Tätigkeiten, die in Anhang II der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) und Anhang I der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243) genannt sind, oder 2. eines Bauwerkes für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll. Ein Bauauftrag liegt auch vor, wenn ein Dritter eine Bauleistung gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber genannten Erfordernissen erbringt, die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt und dieser einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat.“ Dies ist hier der Fall. Es handelt sich um einen Bauauftrag nach § 103 Absatz 3 Satz 2 GWB. Der Mietvertrag über ein nach den Vorgaben der Stadt Köln geplantes und errichtetes Schulgebäude enthält eine dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommende Bauleistung durch Dritte, die gemäß den von der Stadt Köln genannten Erfordernissen durchzuführen ist. Im Fall der Investor*innenausschreibung für eine Gesamtschule und Grundschule in Mülheim wurde der Suchradius so festgelegt, dass die Schulplatzversorgung der Kinder, die zukünftig das Neubaugebiet im Mülheimer Hafen und die umliegende Wohnbebauung bewohnen werden, ohne lange Wege zur Verfügung stehen wird, entsprechend der Vorgabe „kurze Beine – kurze Wege“. Die Festlegung auf eine bestimmte Investorin*einen bestimmten Investor ist nicht erfolgt. Sollte es nur eine Bewerberin*einen Bewerber geben, so wird auch mit dieser*diesem so verhandelt dass es nur dann zu einem Vertragsabschluss kommt, wenn die Voraussetzungen baulicher und finanzieller Art für beide Seiten vertretbar sind. Sollte es zu keiner wirtschaftlichen Einigung kommen, so muss in einem zweiten Schritt der Suchradius erweitert werden. Aus den oben genannten Gründen steht die Investorin*der Investor nicht fest, sondern wird nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewählt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2367 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0797/2022
Stand: 13.04.2026
Sachstandsbericht
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines
Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer
Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim
Beschluss:
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses vom 02.06.2022 (Anlage 2) und des
Finanzausschusses vom 13.06.2022 (Anlage 3):
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule und einer Gesamt-
schule im Stadtbezirk Mülheim ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt wer-
den soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Mülheim zu finden. Dieses sollte
sich zwischen Deutz-Mülheimer-Straße, der Bahntrasse, Bergischer Ring und im nördlichen
Bereich in Höhe Papageienstr. befinden.
Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 5-zügigen Grundschule sowie für die Un-
terbringung einer sogenannten Zweifach-Sporthalle Plus geeignet sein, unter der Vo-
raussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung des Aus-
schreibungsverfahrens führt. Bis zur Ratssitzung am 20.06.2022 wird es hierzu eine
zwischen Dezernat IV und VI abgestimmte ergänzende Mitteilung geben, die als zusätz-
liche Anlage eingestellt wird.
Daneben muss das Grundstück für die Unterbringung einer Gesamtschule mit je 4 Zügen
in der Sekundarstufe I und II mit einer 3-fach Sporthalle geeignet sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschrei-
bungsverfahrens zum Bau eines Schulgebäudes für eine 5-zügige Grundschule mit 2-fach
Sporthalle und eines Gebäudes für die Unterbringung eine Gesamtschule mit jeweils 4 Zügen
in der Sekundarstufe I und II mit 3-fach Sporthalle im Stadtteil Mülheim.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen. Nach Errichtung der Schulen soll das Objekt einschließlich Grundstück lang-
fristig angemietet werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Laut aktualisierter, kleinteiliger Schulentwicklungsplanung wird die Gesamtschule nicht mehr
benötigt.
2
Nächste Schritte:
Die europaweite Ausschreibung für die Investorensuche ist aufzuheben.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12.04.2027
Anlage 2, Auszug Sportausschuss 02.06.2022
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Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fax : (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 08.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 02.06.2022 öffentlich 4.3 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grund- und Gesamtschule im Stadtbezirk Mül- heim 0797/2022 Geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule und einer Gesamtschule im Stadtbezirk Mülheim ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Mülheim zu finden. Dieses sollte sich zwischen Deutz-Mülheimer-Straße, der Bahntrasse, Ber- gischer Ring und im nördlichen Bereich in Höhe Papageienstr. befinden. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer 5-zügigen Grundschule sowie für die Unterbringung einer sogenannten Zweifach-Sporthalle Plus geeignet sein, unter der Voraussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzö- gerung des Ausschreibungsverfahrens führt. Bis zur Ratssitzung am 20.06.2022 wird es hierzu eine zwischen Dezernat IV und VI abgestimmte ergän- zende Mitteilung geben, die als zusätzliche Anlage eingestellt wird. Daneben muss das Grundstück für die Unterbringung einer Gesamtschule mit je 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II mit einer 3-fach Sporthalle geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus- schreibungsverfahrens zum Bau eines Schulgebäudes für eine 5-zügige Grund- schule mit 2-fach Sporthalle und eines Gebäudes für die Unterbringung eine Ge- samtschule mit jeweils 4 Zügen in der Sekundarstufe I und II mit 3-fach Sporthalle im Stadtteil Mülheim. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Nach Errichtung der Schulen soll das Objekt einschließlich Grundstück langfristig angemietet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0797/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.04.2022
- Erstellt
- 04.03.2022 07:44