2539/2022
Fassadenbegrünung - zur Anfrage der Grünen AN/1363/2022
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2539/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 Fassadenbegrünung - zur Anfrage der Grünen AN/1363/2022 Text der Anfrage 1. Wie ist der Stand der Dinge? 2. Welche Gebäude wurden bereits geprüft, welche sind noch in der Prüfung? 3. Wann ist mit konkreten Vorschlägen zu rechnen? Antwort der Verwaltung Zu 1.) Die Verwaltung verfolgt die Themen Dachbegrünung, (Nach-)Pflanzen von Bäumen und Schulhofentsiegelungen sowohl im Neubau als auch im Bestand. Mögliche Begrünungen wer- den grundsätzlich geprüft. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln unterstützt bei der Planung, dem Bau sowie der Instandhaltung ihrer Objekte Vorhaben, Dächer oder Fassaden zu begrünen sowie Solar- strom-Anlagen (Photovoltaik) zu installieren und prüft diese Optionen zugunsten des Klima- und Artenschutzes. Hierbei wird zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden: Bei bestehenden Gebäuden sind die Möglichkeiten zur Dachbegrünung und zur Installation von Solarstrom- Anlagen abhängig von den baulichen Gegebenheiten hinsichtlich der statischen Eignung, der Dachform, der Dachdeckung und der Ausrichtung (Verschattungen) sowie im Einzelfall von Urheberrechten. Bei Fassadenbegrünungen ist zu berücksichtigen, dass die Bepflanzung nicht giftig ist und die Bausubstanz der Gebäude nicht angreift. Im Gegensatz zur extensiven Dachbegrünung, die nur wenig Pflege und keine Bewässerung benötigt, muss der zusätzliche Kosten- und Mehr- aufwand für die Pflege und Bewässerung einer Fassadenbegrünung geregelt und leistbar sein. Wegen der angespannten Personalsituation insbesondere in den technischen Bereichen ist nur eine sukzessive Umsetzung möglich. Um die Pflege fachgerecht durchführen zu können, müssen regelmäßige Grünpflege- und Rückschnittarbeiten extern fachlich beurteilt, beauftragt und durchgeführt werden, um eine Überwucherung der Fassadenbereiche und ge- gebenenfalls einem Schaden an der Gebäudesubstanz vorzubeugen. Daher sind Dach- und Fassadenbegrünungen und die Installation von Photovoltaik nicht im- mer realisierbar. Wenn die genannten Rahmenbedingungen entsprechend erfüllt werden, dann kann eine solche Maßnahme am ehesten verbunden mit einer grundlegenden Sanie- rungsmaßnahme umgesetzt werden. Im Bereich der Bestandsgebäude werden aktuell 108 Dachflächen mit einer Eignung für die Installation von PV-Anlagen gemeinsam mit der RheinEnergie AG begangen, bei Eignung beplant und anschließend installiert. Ebenfalls prüft die Verwaltung gerade neue, alternative Systeme wie zum Beispiel Solarfolien auf ihre Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit für den Bestand (dies auch in Bezug auf den Rückbau und die Kreislauffähigkeit). 2 Zu 2.) und 3.) Zurzeit werden im Bestand beziehungsweise in der Instandhaltung keine Fassadenbegrünun- gen als Einzelmaßnahme geprüft, da im Rahmen von betreiberrelevanten und notwendigen Dach- und Fassadensanierungen eine stadtweite Bündelung und Zusammenstellung von Projekten läuft. Hierbei wird insbesondere die Dachbegrünung als in der Regel pflegeleichte und technisch gut erprobte Maßnahme mit oder ohne Photovoltaikanlage fokussiert geprüft. Die Fassadenbegrünung als wartungs- und personalintensive, kostspielige Maßnahme, welche die Gebäudesubstanz nicht verbessert, ist bei dem aktuellen Sanierungsbedarf keine prioritäre Maßnahme. So wurden zum Beispiel an der Realschule Gereonswall am Neubau nach 4 Jahren die Fenster und auch der Putz durch das Anhaften der Kletterpflanzen trotz Rankhilfe sanierungsbedürftig. Die Ranken - hier wurde wilder Wein gewählt da nicht giftig und schnell wachsend- sind ebenfalls in den Dachrand eingedrungen und es ist inzwischen notwendig, 2 mal im Jahr einen Rückschnitt mit Hubsteiger zu beauftragen. Städtische Mitar- beitende stehen für den Betrieb und die Pflege nicht zur Verfügung, siehe Antwort oben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2539/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.01.2023
- Erstellt
- 12.08.2022 10:46