V/0702/2022
Entschädigung für Sportvereine für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen
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Anlage 2 Vorlage V_0702_2022
990 Zeichen
Anlage 2 Vorlage V /0702/ 2022
Vereine Schulen
Entschädigung
Mitnutzung Gesamtbetrag
Hiltruper Segelclub e. v. 1 250,00 € 250,00 €
- €
Kanu-Verein e. V. 1 250,00 € 250,00 €
- €
RS St. Mauritz Münster e. V. 1 250,00 € 250,00 €
- €
RV ST Georg e. V. 1 250,00 € 250,00 €
- €
RFV Münster-Sprakel e. V. 1 250,00 € 250,00 €
- €
Segelclub Hansa Münster e. V. 2 250,00 € 500,00 €
- €
TSC Münster Gievenbeck e. V.
(Tennis) 1 250,00 € 250,00 €
2.000,00 €
Vereinseigene Sportanlagen
Anlage A
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Anlage A zur V/0702/2022 Kurzüberblick Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der För- derung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Der Zuschuss ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten ist eine freiwillige Ausgabe. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Anlage 1 V_0702_2022
2129 Zeichen
Anlage 1 Vorlage V/0702/2022
Vereine Schulen
Entschädigung
Mitnutzung Bundesjugendspiele Gesamtbetrag
DJK GW Ameslbüren 1928 e. V. 2 250,00 € 100,00 € 700,00 €
DJK GW Gelmer 1950 e. V. 1 250,00 € 100,00 € 350,00 €
DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 2 250,00 € 100,00 € 700,00 €
DJK SC Nienberge e. V. 1 100,00 € 100,00 €
ESV Münster 1927 e. V. 1 250,00 € 250,00 €
1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 1 250,00 € 250,00 €
SC Gremmendorf 1946 e. V. 1 250,00 € 100,00 € 350,00 €
SC Münster 08 e. V. Mauritz-Lindenweg 11 250,00 € 100,00 € 2.500,00 €
SC Preußen Münster 06 e. V. 1 250,00 € 250,00 €
SC Sprakel 1930 e. V. 1 250,00 € 100,00 € 350,00 €
Sportverein DJK Borussia Münster 07 e. V. 6 250,00 € 100,00 € 1.550,00 €
Überlassene Sportanlagen
Anlage 1 Vorlage V/0702/2022
SV Concordia Albachten 1955 e. V. 1 250,00 € 250,00 €
SC Westfalia Kinderhaus e. V. 9 250,00 € 100,00 € 2.400,00 €
SV Blau-Weiß Aasee e. V. 6 250,00 € 100,00 € 1.450,00 €
SV Teutonia Coerde 60 e. V. 2 250,00 € 100,00 € 700,00 €
TSV Handorf 1926/64 e. V. 2 250,00 € 100,00 € 700,00 €
TUS Saxonia 1883 e. V. 1 250,00 € 250,00 €
TUS Hiltrup 1930 e. V. 2 250,00 € 100,00 € 350,00 €
13.450,00 €
Beschlussvorlage
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V/0702/2022 V/0702/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entschädigung für Sportvereine für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen Beratungsfolge 23.11.2022 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sportausschuss stimmt der Entschädigung von Sportvereinen für die Mitbenutzung von kom- munalen und vereinseignen Sportstätten in Höhe der in den Anlagen 1 und 2 genannten Beträgen zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und –stätten 2022 Zeile 158 Transferaufwendungen 15.450,00 Begründung: In III. der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster wird geregelt, dass Trägern von Sportstätten jährlich entschädigt werden, wenn städtische Schulen die Sportanlagen und Sportgeräte der Träger nutzen. Mit Hilfe des Zuschusses werden die Vereine finanziell dabei unterstützt, die Sportanlagen in tadello- sem Zustand zu halten. Sportamt 11.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußw older Telefon: 492-5213 Bussw older@stadt- muenster.de - 2 - V/0702/2022 Außerdem wird für den Außensport, zum Beispiel Leichtathletik (Hochsprung, Kugelstoßen, Weit- sprung usw.), entsprechendes Material von den Vereinen vorgehalten. Die Ein - und Ausgabe wird von den örtlichen Platzwarten koordiniert. Diese Tätigkeit wird ebenfalls durch den Zuschuss gedeckt. Für das laufende Kalenderjahr wird gemäß III. 4 der Sportförderrichtlinie pro nutzender Schule eine einmalige pauschale Entschädigung in Höhe von 250,00 € an die Vereine ausgezahlt. Für Bundesju- gendspiele / Sportfeste und wenn der offene Ganztag (OGS) einer Schule die Sportanlage nutzt, er- halten die Vereine eine Pauschale von 100,00 €. Die Pauschalen können nebeneinander gewährt werden. Nach Prüfung der vorliegenden Anträge können unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Sport- förderrichtlinie die Entschädigungen gemäß den Anlagen 1 und 2 gezahlt werden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Überlassene Sportanlagen Anlage 2: Vereinseigene Sportanlagen Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritz-Lindenweg 11
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0702/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2022
- Erstellt
- 31.10.2022 16:16