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V/0702/2022

Entschädigung für Sportvereine für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen

Vorlagen 08.11.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.11.2022, TOP 10

Anlage 2 Vorlage V_0702_2022

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 V_0702_2022

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Vorlage V_0702_2022

990 Zeichen

Anlage 2 Vorlage V /0702/ 2022
Vereine Schulen
Entschädigung
Mitnutzung Gesamtbetrag
Hiltruper Segelclub e. v. 1 250,00 €                                            250,00 € 
                             -   € 
Kanu-Verein e. V. 1 250,00 €                                            250,00 € 
                             -   € 
RS St. Mauritz Münster e. V. 1 250,00 €                                            250,00 € 
                             -   € 
RV ST Georg e. V. 1 250,00 €                                            250,00 € 
                             -   € 
RFV Münster-Sprakel e. V. 1 250,00 €                                            250,00 € 
                             -   € 
Segelclub Hansa Münster e. V. 2 250,00 €                                            500,00 € 
                             -   € 
TSC Münster Gievenbeck e. V. 
(Tennis) 1 250,00 €                                            250,00 € 
                 2.000,00 € 
Vereinseigene Sportanlagen

Anlage A

1552 Zeichen

Anlage A zur V/0702/2022 
Kurzüberblick 
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit 
versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des 
Stadtsportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der För-
derung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. 
auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Der Zuschuss ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Entschädigung für die Mitbenutzung 
von Sportstätten ist eine freiwillige Ausgabe. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Anlage 1 V_0702_2022

2129 Zeichen

Anlage 1 Vorlage V/0702/2022
Vereine Schulen
Entschädigung
Mitnutzung Bundesjugendspiele Gesamtbetrag
DJK GW Ameslbüren 1928 e. V. 2 250,00 €                        100,00 €                                       700,00 € 
DJK GW Gelmer 1950 e. V. 1 250,00 €                        100,00 €                                       350,00 € 
DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 2 250,00 €                        100,00 €                                       700,00 € 
DJK SC Nienberge e. V. 1 100,00 €                                       100,00 € 
ESV Münster 1927 e. V. 1 250,00 €                                       250,00 € 
1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 1 250,00 €                                       250,00 € 
SC Gremmendorf 1946 e. V. 1 250,00 €                        100,00 €                                       350,00 € 
SC Münster 08 e. V. Mauritz-Lindenweg 11 250,00 €                        100,00 €                                    2.500,00 € 
SC Preußen Münster 06 e. V. 1 250,00 €                                       250,00 € 
SC Sprakel 1930 e. V. 1 250,00 €                        100,00 €                                       350,00 € 
Sportverein DJK Borussia Münster 07 e. V. 6 250,00 €                        100,00 €                                    1.550,00 € 
Überlassene Sportanlagen

Anlage 1 Vorlage V/0702/2022
SV Concordia  Albachten 1955 e. V. 1 250,00 €                                       250,00 € 
SC Westfalia Kinderhaus e. V. 9 250,00 €                        100,00 €                                    2.400,00 € 
SV Blau-Weiß Aasee e. V. 6 250,00 €                        100,00 €                                    1.450,00 € 
SV Teutonia Coerde 60 e. V. 2 250,00 €                        100,00 €                                       700,00 € 
TSV Handorf 1926/64 e. V. 2 250,00 €                        100,00 €                                       700,00 € 
TUS Saxonia 1883 e. V. 1 250,00 €                                       250,00 € 
TUS Hiltrup 1930 e. V. 2 250,00 €                        100,00 €                                       350,00 € 
          13.450,00 €

Beschlussvorlage

2260 Zeichen

V/0702/2022 
V/0702/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entschädigung für Sportvereine für die Mitbenutzung von  kommunalen und vereinseigenen 
Sportstätten durch Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2022 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sportausschuss stimmt der Entschädigung von Sportvereinen für die Mitbenutzung von kom-
munalen und vereinseignen Sportstätten in Höhe der in den Anlagen 1 und 2 genannten  
Beträgen zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und –stätten 
2022   
Zeile 158 Transferaufwendungen  15.450,00  
 
 
 
Begründung: 
 
 
In III. der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster wird geregelt, dass Trägern von Sportstätten jährlich 
entschädigt werden, wenn städtische Schulen die Sportanlagen und Sportgeräte der Träger nutzen.  
Mit Hilfe des Zuschusses werden die Vereine finanziell dabei unterstützt, die Sportanlagen in tadello-
sem Zustand zu halten.  
Sportamt 
 
11.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bußw older 
Telefon: 492-5213 
Bussw older@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0702/2022 
Außerdem wird für den Außensport, zum Beispiel Leichtathletik (Hochsprung, Kugelstoßen, Weit-
sprung usw.), entsprechendes Material von den Vereinen vorgehalten. Die Ein - und Ausgabe wird 
von den örtlichen Platzwarten koordiniert. Diese Tätigkeit wird ebenfalls durch den Zuschuss gedeckt.  
 
Für das laufende Kalenderjahr wird gemäß III. 4 der Sportförderrichtlinie pro nutzender Schule eine 
einmalige pauschale Entschädigung in Höhe von 250,00 € an die Vereine ausgezahlt. Für Bundesju-
gendspiele / Sportfeste und wenn der offene Ganztag (OGS) einer Schule die Sportanlage nutzt, er-
halten die Vereine eine Pauschale von 100,00 €. Die Pauschalen können nebeneinander gewährt 
werden.  
 
Nach Prüfung der vorliegenden Anträge können unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Sport-
förderrichtlinie die Entschädigungen gemäß den Anlagen 1 und 2 gezahlt werden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Überlassene Sportanlagen 
Anlage 2: Vereinseigene Sportanlagen 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

23.11.2022 Sportausschuss
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritz-Lindenweg 11
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0702/2022
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2022
Erstellt
31.10.2022 16:16