AN/1161/2022
Projekte zur Prävention von sexualisierter Gewalt auf den Weg bringen
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SPD Antrag nach § 3
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An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Teresa De Bellis Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1161/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.06.2022 Projekte zur Prävention von sexualisierter Gewalt auf den Weg bringen Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 13.06.2022 aufzunehmen: Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Prävention von sexualisierter Gewalt angelehnt an diejenige zur Bekämpfung von Queerfeindlichkeit zu entwickeln und dem Ausschuss im vierten Quartal 2022 zur Beschlusslage vorzulegen. Begründung: Seit der Silvesternacht 2015/16 hat sich die Stadt Köln immer wieder mit sexueller Gewalt und ihrer Prävention beschäftigt. Dabei sind im Nachgang der schrecklichen Silvesterereig- nisse zum Beispiel gute Plakataktionen und die Kampagne EDELGARD entstanden. Aller- dings richtet sich die absolut überwiegende Anzahl von Projekten, Kampagnen und Bot- schaften an die Gruppe potentieller Betroffener solcher Taten – an Mädchen und Frauen. Das ging dann sogar so weit, dass diesen sowohl ein umsichtiger Umgang mit Alkohol und Drogen als auch generell eine besondere Vorsicht im Nachtleben als Gewaltprävention an- geraten worden ist. In der Beantwortung der Anfrage „EDELGARD-Anlaufstellen und Präventionsarbeit von se- xualisierter Gewalt“ aus dem März (0830/2022) listete die Verwaltung geförderte Projekte auf, die sich der Prävention von sexueller Gewalt insofern widmen, als sie sich an potentielle Täter*innen wenden. So führe das Gesundheitsamt seit Jahren auch sexualpädagogische Veranstaltungen für Jugendliche sowie Fortbildungen für interessierte Fachkräfte durch. Eine konkrete Reihe oder ein konkreter Rahmen von Veranstaltungen, die durch das Gesund- - 2 - heitsamt durchgeführt werden und die sich insbesondere gewaltpräventiv an ein Publikum potentiell grenzüberschreitender Personen richten, wurde dabei nicht aufgezählt. Die zwei weiteren genannten Projekte „Mensch sein ohne Gewalt“ (AWO) sowie die Männer- und Kri- senberatung (SKM) leisten sehr gute Arbeit, richten sich jedoch an schon gewalttätig gewor- dene Kölner*innen, die prinzipiell bereits Einsicht in die Notwendigkeit der Veränderung ihres Verhaltens haben. Letzteres gilt übrigens auch für das Projekt „Kein Täter werden“. Die in der Antwort ebenfalls formulierte Erkenntnis, dass jede*r potentiell Täter*in werden könne, stimmt zwar. Auch muss die Präventionsarbeit dem gerecht werden. Jedoch belegen Daten aus Forschung und Kriminalstatistik, dass die überwiegende Mehrheit und auch die in ihrer Intensität herausragenden Taten von Männern und männlichen Jugendlichen ausge- hen. Insofern erscheint eine geschlechtlich und altersspezifisch definierte Zielgruppe durch- aus gerechtfertigt und stellt die richtige Feststellung über potentielle Täter*innenschaft auch nicht in Abrede. In der Beantwortung einer weiteren Anfrage zum Thema aus dem September 2021 (3130/2021) wiederum heißt es: „Aus Sicht der Verwaltung sind – zumindest im Bereich der sexualpädagogischen Arbeit mit männlichen Jugendlichen – seit Jahren die Kapazitätsgren- zen des Gesundheitsamtes erreicht. Es müssen vermehrt Anfragen ab- bzw. weiterverwie- sen werden.“ Im Rahmen des kommunalen Aktionsplans „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ ist geplant, eine Richtli- nie zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Abbau der Diskriminierung von LSBTI zu verabschieden. Diese Finanzmittel in Höhe von 80.000 Euro bereitstellende Maßnahme richtet sich allerdings nicht an LSBTI selbst oder versucht, diesen zu erklären, wie sie Gewalt und Diskriminierung gegen sich am besten vermeiden. Vielmehr sollen die damit finanzierten Maßnahmen „zu einer Kultur beitragen, in der keine Gewalt, Belästigung und Ausgrenzung von LSBTI-Personen toleriert wird“ und sexuelle Orientierung und ge- schlechtliche Identität nicht versteckt werden müssen. Mit dieser Förderrichtlinie wurde ein im Gegensatz zur allgemeinen Anti-Gewalt-Strategie bei frauenfeindlicher Gewalt stehender Ansatz gewählt. Dieser richtet sich zur Verbesserung der Lage nicht an die besonders ge- waltbetroffene Gruppe. Wie im Bereich der queeren Gewaltprävention gilt auch bei frauen- feindlichen Taten: Eine wirkliche kulturelle Veränderung kann nur erreicht werden, wenn die hinter Taten wie Belästigungen und Vergewaltigungen stehende Kultur ins Zentrum von Maßnahmen rückt – und damit auch die Träger*innen und Profiteur*innen dieser Kultur. Das sind vorrangig junge und erwachsene Männer. Wie solche Interventionen in die Kultur hinter frauenfeindlicher Gewalt aussehen könnten, ergäbe sich bereits, wenn der Katalog der Ziele von förderfähigen Projektformaten aus dem LSBTI-Aktionsplan für den Bereich frauenfeindlicher Gewalt umgesetzt würde. Aufgeführt sind etwa Projektziele wie „Förderung des Austausches zwischen LSBTI-Personen und Nicht-LSBTI-Personen“, „Identifizierung und Bewusstmachen LSBTI-feindlicher Beeinflus- sungen, Vorurteile und Denkweisen“ oder „Erarbeitung von Handlungsweisen, um z.B. Zivil- courage zu fördern“. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1161/2022
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 31.05.2022
- Erstellt
- 31.05.2022 12:32