V/0272/2026
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Glossar_Grundsicherungs_Arbeitsmarktstatistik
8631 Zeichen
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versiche- rungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbe- mühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivi- len Erwerbstätigen sowie den Selb stständigen und den mithelfenden Fami- lienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Perso- nen, die eine Beschäftigung such en, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in ei- ner arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einen Haushalt und in einer Verantwortungs - und Einste- hensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften las- sen sich differenzieren nach Regelleistungs -Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnli- chen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. IAB-Arbeitsmarkt- Barometer Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Ent- wicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes. Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punk- ten (sehr gute Entwicklung). ifo Institut = Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. ifw Kiel = Kiel Institut für Weltwirtschaft Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizie- renden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbs- fähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den voran- gegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegange- nen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird di e Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jah- ren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils a ls Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein -Westfalen getroffenen Zielver- einbarung). Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration (neue K2E3) Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Be- schäftigung vorliegt. Quote der kontinuierlichen Beschäftigung Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integ- rationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergan- genen zwölf Monaten (Nenner). LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsu- chende (SGB II) haben. Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berech- tigten und sonstigen Leistungsberechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Klei- dung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwan- gerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichter- werbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als er- werbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Minderungen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Mel- deversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Minderungsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit min- destens einer gültigen Leistungsminderung zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person am Stichtag zwölf Mo- nate nach Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (bisherige K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im er- werbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitli- chen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Re- gelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie lau- fende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RWI = RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch -Westfälisches Insti- tut für Wirtschaftsforschung) Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbeziehenden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmo- nat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichts- monat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nord- rhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahr- nehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
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V/0272/2026
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
17.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Bericht
24.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Warte-
zeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung ge-
stellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat Januar 2026 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu
können, werden die Daten für die Monate Februar bis April 2026, sofern möglich, entsprechend
hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und Kennzahlen
auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
Aktueller Datenstand ist hier der Monat April 2026.
Jobcenter
26.05.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt -
muenster.de
2
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im aktuellen Berichtsmonat April 2026 haben hochgerechnet 18.487 Personen in 9.749 Bedarfsge-
meinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist ein Rückgang um
477 Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Anzahl der Personen in Bedarfs-
gemeinschaften hat sich innerhalb eines Jahres um 1.154 Personen reduziert.
13.151 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) waren im April 2026 beim Jobcenter der Stadt
Münster gemeldet. Der Bestand der ELB ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,7 Prozent bezie-
hungsweise 649 Personen gesunken. Mit einem Anteil von 50,8 Prozent ist die knappe Mehrzahl der
ELB weiblich. Der Anteil der Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit ist seit dem April 2025
um 1,2 Prozentpunkte gesunken auf nun 42,4 Prozent.
Die Anzahl der 15 bis 24 -jährigen ELB hat sich innerhalb von 12 Monaten um 7,3 Prozent reduziert.
Im April 2026 haben 2.539 erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren Leis-
tungen nach dem SGB 2 bezogen.
Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die Bürgergeld ergänzend zu einem Erwerbsein-
kommen beziehen, geht im April 2026 weiter zurück auf 3.227 Personen. Dies dürfte neben dem An-
stieg des Mindestlohns 1 auch in den Auswirkungen der Wohngeld -Plus Reform 2 begründet liegen.
1 Zum 01.01.2026 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Arbeitsstunde gestiegen. Im nächsten
Schritt wird der Mindestlohn zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro und damit um weitere 5,04 Prozent angehoben.
2 Die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Wohngeld -Plus Reform hat den Kreis der Berechtigten deutlich erweitert und die
Leistungen deutlich erhöht, um Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohn - und Energiekosten zu entlasten. Zum
01.01.2025 wurde das Wohngeld im Zuge der im Zwei -Jahres-Rhythmus vorgesehenen Dynamisierung an die Preis - und
Mietpreisentwicklung angepasst.
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Strukturdaten
- Prognose Februar
2026 März 2026 April 2026
Veränderung
Feb 26 zu
Apr 26 April 2025
Veränderung
Apr 25 zu
Apr 26
Durchschnitt
2025
Bedarfsgemeinschaften (BG) 9.796 9.824 9.749 -0,5% 10.226 -4,7% 10.080
Personen in Bedarfsgemeinschaften 18.576 18.630 18.487 -0,5% 19.641 -5,9% 19.295
Männer 9.425 9.452 9.380 -0,5% 9.956 -5,8% 9.769
Frauen 9.151 9.177 9.107 -0,5% 9.685 -6,0% 9.526
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 4.503 4.516 4.481 -0,5% 4.938 -9,3% 4.818
Männer 2.370 2.377 2.358 -0,5% 2.608 -9,6% 2.531
Frauen 2.133 2.139 2.123 -0,5% 2.330 -8,9% 2.287
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 13.214 13.252 13.151 -0,5% 13.800 -4,7% 13.594
15 bis 24 Jahre 2.598 2.587 2.539 -2,3% 2.738 -7,3% 2.681
25 bis 54 Jahre 8.101 8.131 8.034 -0,8% 8.497 -5,4% 8.368
55 Jahre und älter 2.515 2.533 2.578 2,5% 2.565 0,5% 2.545
Deutsche 7.571 7.611 7.577 0,1% 7.782 -2,6% 7.712
Ausländer*innen 5.643 5.640 5.574 -1,2% 6.018 -7,4% 5.882
Menschen mit Schwerbehinderung 981 981 967 -1,4% 989 -2,2% 1.004
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.331 3.310 3.227 -3,1% 3.519 -8,3% 3.477
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.510 6.516 6.473 -0,6% 6.798 -4,8% 6.688
15 bis 24 Jahre 1.335 1.320 1.300 -2,6% 1.398 -7,0% 1.367
25 bis 54 Jahre 3.845 3.868 3.816 -0,8% 4.055 -5,9% 3.985
55 Jahre und älter 1.330 1.328 1.357 2,0% 1.345 0,9% 1.336
Deutsche 3.990 4.007 3.987 -0,1% 4.126 -3,4% 4.078
Ausländer 2.520 2.509 2.486 -1,4% 2.672 -7,0% 2.610
Menschen mit Schwerbehinderung 538 545 532 -1,1% 552 -3,6% 555
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.581 1.553 1.525 -3,6% 1.766 -13,7% 1.717
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 6.703 6.735 6.678 -0,4% 7.002 -4,6% 6.906
15 bis 24 Jahre 1.263 1.267 1.238 -1,9% 1.340 -7,6% 1.314
25 bis 54 Jahre 4.256 4.263 4.219 -0,9% 4.442 -5,0% 4.382
55 Jahre und älter 1.185 1.205 1.221 3,0% 1.220 0,1% 1.210
Deutsche 3.581 3.604 3.590 0,2% 3.656 -1,8% 3.633
Ausländerinnen 3.123 3.131 3.088 -1,1% 3.346 -7,7% 3.273
Menschen mit Schwerbehinderung 443 436 435 -1,8% 437 -0,5% 448
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.749 1.756 1.702 -2,7% 1.753 -2,9% 1.760
Abbildung 1: Strukturdaten - Jobcenter Münster
In den Monaten Januar bis April 2026 wurden monatlich durchschnittlich knapp 5,7 Millionen Euro für
Leistungen zum Lebensunterhalt an die Leistungsbeziehenden ausgezahlt (siehe Abbildung 2). In
Summe ergibt dies Ausgaben in Höhe von rund 17 Millionen Euro für die Leistungen zum Lebensun-
terhalt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Rückgang um 1,6 Millionen Euro bezie-
hungsweise 6,7 Prozent. Die verminderten Ausgaben sind auf die sinkende Zahl der Bedarfsgemein-
schaften zurückzuführen. Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung ist hingegen kein wesentli-
cher Rückgang der Ausgaben zu verzeichnen, da hier die allgemein erhöhte Kostenentwicklung am
Wohnungs- und Energiemarkt entgegenwirkt.
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Kennzahlen
- Prognose Februar
2026 März 2026 April 2026
Veränderung
Feb 26 zu
Apr 26 April 2025
Veränderung
Apr 25 zu
Apr 26
Durchschnitt
2025
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 5,67 5,67 5,62 -0,9% 6,00 -6,3% 5,90
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 11,35 17,02 22,64 24,27 -6,7%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,38 5,43 5,42 0,7% 5,45 -0,5% 5,46
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 10,92 16,35 21,77 21,88 -0,5%
Abbildung 2: Kennzahlen - Jobcenter Münster
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster liegt im April 2026 rechtskreisübergreifend3 bei 5,0 Prozent
(siehe Abbildung 3) und damit weiterhin deutlich unter den Quoten des Bundes (6,4 Prozent) und des
Landes Nordrhein-Westfalen (7,9 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Arbeitslosenquote
in Münster rechtskreisübergreifend um 0,2 Prozentpunkte gesunken. Besonders deutlich ist der
Rückgang der Arbeitslosigkeit bei den Frauen im SGB 2-Leistungsbezug: Hier sank die Arbeitslosen-
quote um 15,6 Prozent von 3,2 Prozent im April 2025 auf 2,7 Prozent im April 2026.
Auch die Arbeitslosenquote der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren konnte wei-
ter reduziert werden. M it einer Jugendarbeitslosenquote von 1,6 Prozent im April 2026 verbleibt
Münster im Rechtskreis SGB 2 deutlich unter den Quoten des Landes NRW (4,0 Prozent) und des
Bundes (3,4 Prozent).
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose Februar
2026 März 2026 April 2026
Veränderung
Feb 26 zu
Apr 26
April 2025
Veränderung
Apr 25 zu
Apr 26
Durchschnitt
2025
Arbeitslosenquote Münster (in Prozent) 5,1 5,0 5,0 -2,0% 5,2 -3,8% 5,3
Männer 5,7 5,7 5,6 -1,8% 5,7 -1,8% 5,7
Frauen 4,5 4,4 4,4 -2,2% 4,8 -8,3% 4,8
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 3,2 3,0 2,8 -12,5% 2,9 -3,4% 3,1
davon: Rechtskreis SGB 3 (Arbeitsagentur) 2,0 2,0 2,0 0,0% 1,8 11,1% 1,9
Männer 2,4 2,3 2,3 -4,2% 2,1 9,5% 2,2
Frauen 1,7 1,6 1,7 0,0% 1,6 6,2% 1,6
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,4 1,3 1,2 -14,3% 1,0 20,0% 1,2
davon: Rechtskreis SGB 2 (Jobcenter) 3,1 3,0 3,0 -3,2% 3,4 -11,8% 3,4
Männer 3,4 3,3 3,2 -5,9% 3,6 -11,1% 3,5
Frauen 2,8 2,7 2,7 -3,6% 3,2 -15,6% 3,2
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,8 1,7 1,6 -11,1% 1,8 -11,1% 2,0
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
3 Das heißt SGB 2 (Jobcenter) und SGB 3 (Agentur für Arbeit).
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V/0272/2026
5.457 Personen waren im April 2026 beim Jobcenter der Stadt Münster arbeitslos gemeldet, das ist
ein Rückgang um 634 Arbeitslose beziehungsweise 10,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat
(siehe Abbildung 4). Ein besonders starker Rückgang ist neben der Personengruppe der Frauen auch
bei den Arbeitslosen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu verzeichnen. Innerhalb eines Jahres
hat sich ihr Bestand im SGB 2 um 517 Personen reduziert.
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB 2
- keine Prognose - Februar
2026 März 2026 April 2026
Veränderung
Feb 26 zu
Apr 26
April 2025
Veränderung
Apr 25 zu
Apr 26
Durchschnitt
2025
Bestand Arbeitslose SGB 2 - gesamt 5.666 5.546 5.457 -3,7% 6.091 -10,4% 6.115
15 bis 24 Jahre 469 454 415 -11,5% 479 -13,4% 515
25 bis 54 Jahre 3.778 3.698 3.644 -3,5% 4.184 -12,9% 4.158
55 Jahre und älter 1.419 1.394 1.398 -1,5% 1.428 -2,1% 1.442
Menschen mit Schwerbehinderung 517 506 512 -1,0% 497 3,0% 523
Deutsche 3.551 3.555 3.525 -0,7% 3.642 -3,2% 3.679
Ausländer*innen 2.115 1.991 1.932 -8,7% 2.449 -21,1% 2.437
Langzeitarbeitslose 3.492 3.465 3.392 -2,9% 3.586 -5,4% 3.596
Bestand Arbeitslose SGB 2 - Männer 3.073 3.041 2.965 -3,5% 3.221 -7,9% 3.227
15 bis 24 Jahre 264 254 232 -12,1% 274 -15,3% 283
25 bis 54 Jahre 2.011 2.003 1.953 -2,9% 2.167 -9,9% 2.149
55 Jahre und älter 798 784 780 -2,3% 780 0,0% 795
Menschen mit Schwerbehinderung 300 296 300 0,0% 298 0,7% 307
Deutsche 2.053 2.074 2.046 -0,3% 2.097 -2,4% 2.114
Ausländer 1.020 967 919 -9,9% 1.124 -18,2% 1.114
Langzeitarbeitslose 1.923 1.937 1.879 -2,3% 1.927 -2,5% 1.940
Bestand Arbeitslose SGB 2 - Frauen 2.593 2.505 2.492 -3,9% 2.870 -13,2% 2.888
15 bis 24 Jahre 205 200 183 -10,7% 205 -10,7% 232
25 bis 54 Jahre 1.767 1.695 1.691 -4,3% 2.017 -16,2% 2.009
55 Jahre und älter 621 610 618 -0,5% 648 -4,6% 647
Menschen mit Schwerbehinderung 217 210 212 -2,3% 199 6,5% 216
Deutsche 1.498 1.481 1.479 -1,3% 1.545 -4,3% 1.565
Ausländerinnen 1.095 1.024 1.013 -7,5% 1.325 -23,5% 1.323
Langzeitarbeitslose 1.569 1.528 1.513 -3,6% 1.659 -8,8% 1.656
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB 2) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 greift bei Pflichtverletzungen ein dreistu-
figes System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn
Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30
Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer au-
ßergewöhnlichen Härte führen.
Im Jahr 2025 wurden durch das Jobcenter Münster insgesamt 2.961 Leistungsminderungen neu fest-
gestellt, 1.215 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren davon betroffen. Die Mehrzahl der Leis-
tungsminderungen (94,5 Prozent) beruhte auf einem Meldeversäumnis.
Von November 2025 bis Januar 2026 waren durchschnittlich 196 Personen von mindestens einer
Leistungsminderung betroffen (siehe Abbildung 5). Der Anteil der leistungsgeminderten erwerbsfähi-
- 6 -
V/0272/2026
gen Leistungsberechtigten an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Januar 2026 auf 0,8
Prozent gesunken und entspricht somit in etwa dem Durchschnitt im Land NRW und im Bund. In
Münster betrug die Höhe der Leistungsminderung zu Beginn des Jahres 2026 knapp 61 Euro und
liegt damit leicht unter dem landes- bzw. bundesweiten Durchschnitt.
Leistungsminderungen
-keine Prognose November
2025
Dezember
2025
Januar
2026
Veränderung
Nov 25 zu
Jan 26
Januar
2025
Veränderung
Jan 25 zu Jan
26
Durchschnitt
2025
Anzahl der wirksamen Leistungsminderungen 228 281 112 -50,9% 115 -2,6% 248
Anzahl Personen mit mindestens einer
Leistungsminderung 187 234 100 -46,5% 110 -9,1% 199
Männer 115 138 60 -47,8% 67 -10,4% 124
Frauen 72 96 40 -44,4% 43 -7,0% 74
15 bis 24 Jahre 27 52 17 -37,0% 21 -19,0% 36
Deutsche 136 184 78 -42,6% 75 4,0% 147
Ausländer*innen 51 50 22 -56,9% 35 -37,1% 52
Anteil der ELB mit mindestens einer
Leistungsminderung an allen ELB
Münster 1,4 1,8 0,8 -46,9% 0,8 -4,8% 1,5
Nordrhein-Westfalen 0,9 0,9 0,8 -8,9% 0,7 28,8% 0,8
Deutschland 1,0 0,9 0,9 -12,0% 0,7 21,0% 0,9
Durchschnittliche Höhe der Leistungsminderung
Münster 64,97 € 62,09 € 60,82 € -6,4% 55,57 € 9,5% 65,64 €
Nordrhein-Westfalen 65,65 € 66,44 € 66,57 € 1,4% 63,94 € 4,1% 64,66 €
Deutschland 67,46 € 68,01 € 68,54 € 1,6% 65,06 € 5,4% 66,37 €
Abbildung 5: Leistungsminderungen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im ersten Quartal 2026 wurden insgesamt 130 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet und 31 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 6). In sechzehn Fällen lag das Bußgeld
unter 200 Euro, zwei Bescheide beliefen sich auf ein Bußgeld zwischen 200 und 500 Euro und weite-
re dreizehn Bescheide enthielten ein Bußgeld von mindestens 500 Euro. Bei geringfügigen Ord-
nungswidrigkeiten kann das Jobcenter der Stadt Münster den Betroffenen verwarnen und ein Ver-
warngeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Eine Verwarnung kann auch ohne Verwarnungs-
geld erteilt werden. Im ersten Quartal 2026 wurden insgesamt sechzehn Verwarnungen ausgespro-
chen, davon sieben mit und neun ohne Verwarnungsgeld.
Ordnungswidrigkeiten
Januar 26 Februar 26 März 26 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 50 40 40 130
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 12 8 11 31
0,00 € bis 199,00 € 6 3 7 16
200,00 € bis 499,00 € - 1 1 2
ab 500,00 € 6 4 3 13
Eingegangene Einsprüche 2 1 1 4
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 4 3 2 9
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 3 2 2 7
Abbildung 6: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
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2. Zielerreichung
Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträger sieht der
Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-
Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 festge-
schrieben. In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielverein-
barungen zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen
sind. Die Vereinbarungen umfassen insbesondere die Ziele der
• Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
• Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und
• Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird in den Zielvereinbarungen allerdings nicht mit ei-
nem konkreten Zielwert hinterlegt, sondern lediglich im Rahmen eines Monitorings nachgehalten. Das
heißt, dass die Entwicklung der Ausgaben für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
(Bürgergeld) sowie für die Kosten der Unterkunft laufend beobachtet wird.
Die nachfolgend dargestellten Zielerreichungen des Jobcenters beruhen auf der Zielvereinbarung, die
das Land, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein -Westfalen
(MAGS NRW) und die Stadt Münster für das Jahr 2026 abgeschlossen haben.
a) Integrationen
Im Jahr 2026 wird das Ziel erreicht, wenn die Anzahl der Integrationen um 20 Integrationen im Ver-
gleich zum Vorjahr gesteigert werden kann. Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf
2.867 Integrationen (siehe Abbildung 18). Bis April sind hochgerechnet 886 Integrationen erfolgt, der
unterjährige Sollwert wird um 4 Integrationen übertroffen.
Hinweis zur Statistik
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
• Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit)
• November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)
• Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
• Januar bis September: Datenstand T-3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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Abbildung 18: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
In Bezug auf die Integrationsquote wurde mit dem MAGS NRW für das Jahr 2026 eine Steigerung um
3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vereinbart. Der Jahressollwert beläuft sich auf 21,5 Prozent.
Die für den Monat April 2026 hochgerechnete Integrationsquote beträgt 6,7 Prozent und liegt damit
um 0,2 Prozentpunkte über dem unterjährigen Zielwert in Höhe von 6,5 Prozent (siehe Abbildung 19).
Abbildung 19: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern darf sich im Jahr 2026 ge-
genüber dem Vorjahr um nicht mehr als 0,7 Prozentpunkte vergrößern. Das Ziel wird erreicht, wenn
der Abstand der Integrationsquoten am Jahresende maximal 8,0 Prozentpunkte beträgt (siehe Abbil-
dung 20). Der für April 2026 hochgerechnete Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Män-
nern beläuft sich auf 2,3 Prozentpunkte, der Sollwert wird somit um 1,0 Prozentpunkte unterschritten.
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Abbildung 20: Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Hinsichtlich der Langzeitleistungsbeziehenden wurde für 2026 mit dem Land NRW vereinbart, dass
das Ziel erreicht ist, wenn sich der durchschnittliche Bestand gegenüber dem Vorjahr um mindestens
1,7 Prozent verringert. Der Zielwert liegt damit bei maximal 9.070 Langzeitleistungsbeziehenden im
Jahresdurchschnitt. Bis einschließlich April 2026 haben hochgerechnet durchschnittlich 9.008 Lang-
zeitleistungsbeziehende Bürgergeld bezogen. Der Sollwert wird somit um 62 Personen unterschritten
(siehe Abbildung 21).
Abbildung 21: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Land
NRW für das Jahr 2026 kein Zielwert vereinbart. Die Basisinformation beschränkt sich deswegen an
dieser Stelle auf eine nachrichtliche Abbildung der Ergebnisse des Jahres 2026 im Vergleich zu den
Vorjahresergebnissen (siehe Abbildung 22). In den Monaten Januar bis April 2026 sind hochgerech-
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net 488 Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden erfolgt, das sind 56 Integrationen mehr als
im Vorjahr (+ 13 Prozent).
Abbildung 22: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
Fazit und Ausblick:
Für das Jahr 2026 hat das Jobcenter der Stadt Münster mit dem MAGS NRW wie bereits für das Jahr
2025 eine ambitionierte Zielvereinbarung geschlossen. Die guten Integrationserfolge des Vorjahres
sollen fortgesetzt beziehungsweise weiter ausgebaut werden. Wesentliche Ziele sind die Erhöhung
der Integrationsquote und die Minderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden.
Ende 2025, zum Zeitpunkt des Zielvereinbarungsgesprächs zwischen dem MAGS und dem Jobcenter
der Stadt Münster, stellte sich die Ausgangslage für die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2026 al-
lerdings noch günstiger dar als aktuell erwartet wird. Anhaltende geopolitische Krisen, insbesondere
der militärische Konflikt im Persischen Golf, schwächen die Weltwirtschaft und führen zu Engpässen
und deutlich steigenden Energiekosten. Dies belastet sowohl die Unternehmen als auch die privaten
Haushalte und bremst die ursprünglich prognostizierte Erholung der Konjunktur aus. Mit der im April
2026 veröffentlichten Frühjahrsprojektion hat die Bundesregierung ihre Konjunkturprognose für das
laufende Jahr dieser Entwicklung angepasst und erwartet für 2026 nur noch ein Wirtschaftswachstum
von 0,5 Prozent. Damit wird die Prognose aus der Herbstprojektion 2025 um 0,8 Prozentpunkte ab-
gesenkt. Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwartet für das Jahr 2026 nur noch einen
Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,4 Prozent, im Dezember hatte die Prognose noch bei
0,9 Prozent gelegen.
Die anhaltend schwache Wirtschaftsleistung hat weiterhin spürbare Auswirkungen auf den Arbeits-
markt. Die Nachfrage nach Arbeitskräften verbleibt auf niedrigem Niveau. Die sonst saisonal typische
Frühjahrsbelebung ist bislang ausgeblieben. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer4, ein Frühindikator des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, zeichnet im April mit einem unveränderten Stand von
99,4 Punkten einen eher pessimistischen Ausblick auf die Entwicklung des deutschen Arbeitsmark-
tes. Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X)5 sinkt im April im Vergleich zum Vormonat
4 Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage
der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.
5 Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA -X) bildet die saisonbereinigte Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage
ab. In den Index fließen die der BA gemeldeten Arbeitsstellen ein, und zwar sowohl die Stellenbestände als auch die Stel-
lenzugänge.
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V/0272/2026
um einen Punkt auf aktuell 102 Punkte und liegt somit um 4 Punkte unter dem Vorjahr. Mit einer
Trendwende am Arbeitsmarkt wird auch für die kommenden Monaten nicht gerechnet.
Trotz der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen ist es dem Jobcenter der Stadt Münster in den
ersten Monaten des Jahres 2026 gelungen, die Integrationserfolge des Vorjahres fortzusetzen. Die
Integrationsquote beträgt im April 6,7 Prozent und liegt um 0,4 Prozentpunkte über dem Ergebnis des
Vorjahresmonats. Auch der Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern verbleibt in
Münster auf einem sehr niedrigen Niveau und liegt deutlich unterhalb des Sollwerts. Erfreulich ist
auch, dass der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden gesenkt werden konnte. Bis einschließlich
April 2026 standen laut der Hochrechnung monatlich durchschnittlich 330 Langzeitleistungsbeziehen-
de weniger im Leistungsbezug als im Vorjahreszeitraum.
Der weitere Jahresverlauf wird neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch durch das ab 1.
Juli 2026 in Kraft tretende 13. Gesetz zur Änderung des SGB 2 beeinflusst werden. Die konkreten
Auswirkungen auf die Entwicklung der Zielerreichung des Jobcenters lassen sich aktuell nicht vorher-
sagen.
In Vertretung
gez. Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlage:
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitslosenstatistik
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0272/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2026
- Erstellt
- 22.04.2026 08:16