1542/2023
Open-Air-Location Südbrücke
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 1542/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 Open-Air-Location Südbrücke Die SPD-Fraktion hat zur Sitzung am 11.05.2023 die nachfolgende schriftliche Anfrage (AN/0763/2023) gestellt. „Wie der Kölner Presse vor kurzem zu entnehmen war (siehe Kölner Stadtanzeiger vom 18.04.2023), ist die Stadt Köln seit Jahren auf der Suche nach Open-Air-Spielstätten. Als ein solcher Standort scheint auch eine Fläche an der Südbrücke im Gespräch zu sein. Bereits in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur im August 2022 wurde von der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen eine mündliche Anfrage konkret zu einer dauerhaften Nutzung der Fläche als Open-Air Fläche eingebracht. Wie aus der nun vorliegenden Antwort der Verwaltung (1125/2023 vom 19.04.2024 zur Vorla- ge im Ausschuss Kunst und Kultur) hervorgeht, sieht die Verwaltung keine unüberwindbaren Hindernisse für eine längerfristige Nutzung. Laut Pressebericht sehen interessierte kommerzi- elle Betreiber an der Südbrücke Potential für Veranstaltung für 5.000 bis 6.000 Personen. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen. 1. Verkehr Inwieweit liegen derartigen Gedankenspielen belastbare Verkehrskonzepte zugrunde, d.h. wurde die angedachte Nutzung im Verkehrskonzept des unmittelbar neben der Südbrücke liegenden Quartiers „Deutzer Hafen“ berücksichtigt oder gibt es ein Konzept zur Verkehrsfüh- rung? Wie soll die Anfahrt zu der Fläche gesteuert werden; wie gedenkt die Verwaltung die entstehenden Schleichverkehre durch Poll zu unterbinden; wie soll der Ortsteil Poll von dem entstehenden Parkdruck geschützt werden (Stichwort: Parkkonzept)? 2. Emissionen/Lärm Wie sollen die Anwohner*innen vor den Lärmemissionen und Beschallung bei z.B. musikali- schen Großveranstaltungen (Stichwort Konzerte) oder auch durch Emissionen durch den zu- sätzlichen Autoverkehr geschützt werden? 3. Veranstaltungsarten, -umfang, -frequenz Welche Veranstaltungsformen kann sich die Verwaltung an dieser Stelle vorstellen; wie häufig sie sollen dort stattfinden; von welchen Besucherzahlen geht die Verwaltung aus und ist eine regelmäßige Nutzung der Fläche über einzelne Veranstaltungstermine hinaus geplant; falls ja in welcher Form (Stichwort Biergarten; Umfang Außengastronomie, Nutzungskonzept)? 2 4. Unterkunft für Geflüchtete Wie verträgt sich die Planung einer Open-Air Veranstaltungsfläche und ein Biergar- ten/Aussengastro (siehe Artikel Stadtanzeiger) mit der unmittelbar neben dem Gelände lie- genden Unterkunft für Geflüchtete, die in Kürze in Betrieb gehen wird und wie sollen die dann dort lebenden Menschen vor Lärm, An- und Abreiseverkehr und nächtlicher Unruhe durch Menschenströme geschützt werden? 5. Einbeziehung der Poller Öffentlichkeit / Politik Inwieweit werden die Bürger*innen in Poll bei den möglichen Planungen eingebunden und inwieweit finden ihre Anregungen, Bedenken und auch positive / negative Kritik Berücksichti- gung bei einer möglichen Entscheidung und warum wurde die Bezirksvertretung Porz bisher nicht in das Verfahren eingebunden?“ Antwort der Verwaltung: Der (im Ausschuss für Kunst und Kultur über die Vorlage 1125/2023) erfolgten Aussage der Verwaltung über „keine unüberwindbaren Hindernisse für eine längerfristige Nutzung“ lag kei- ne Annahme von einem konkreten Nutzungskonzept, geschweige denn ein Verfahren, zu Grunde. Es war nur die Antwort auf die allgemein gestellte Frage „Wie könnte für die nächsten Jahre eine dauerhafte Genehmigung für die Open-Air Fläche erteilt werden?“. Bis zur Ausschussantwort lag kein Bauantrag für eine dauerhafte bzw. längerfristige Nutzung vor. Da nicht von vorneherein eine Freiflächennutzung dort baurechtlich völlig ausgeschlossen ist, war diese allgemeine Antwort ehrlicherweise seinerzeit abzugeben. Es lagen daher weder eine bestimmte Besucherzahl noch dezidierte Veranstaltungsinhalte zu Grunde. Erst Recht keine von Dritten im Zeitungsartikel gewünschte Besucherzahl von 5000 bis 6000 Personen. Auch bis heute liegt noch kein Bauantrag für eine längerfristig andauernde Nutzung vor. Man- gels Unterlagen, deren Erarbeitung nicht der Verwaltung sondern den von Bauantragstellen- den zu beauftragenden Fachplanenden obliegt, kann die Verwaltung keine inhaltliche Antwort auf die Fragen 1 bis 4 aus der o. g. Anfrage geben. So etwas ist nur möglich, wenn über einen Bauantrag die nötigen Detailangaben über Nutzungsinhalte und -abläufe sowie Besucherzah- len und Nutzungszeiten vorliegen. Erst dann kann eine Bewertung zu den Aspekten erfolgen, die in den Fragen 1 bis 4 angesprochen sind. Zu Frage 5 ist anzuführen, dass ein Bauantragsverfahren von seiner Rechtsnatur her ein nicht-öffentliches Verwaltungsrechtsverfahren ist. Nach dem Gesetz ist keine Beteiligung der Öffentlichkeit hier vorgesehen und daher keine Einbindung der „Poller Öffentlichkeit“ möglich. Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sind die Bezirksvertretungen zu infor- mieren bei Bauvorhaben, die nach § 34 BauGB zu bewerten sind und dabei eine Grund- stücksgröße von mehr als 3000 m² betroffen ist. Sollte ein Bauantrag für eine längerfristige Nutzung des o. g. Grundstücks an der Südbrücke eintreffen und die Verwaltung diesen für zulässig in Bezug auf § 34 BauGB befinden, wird die Bezirksvertretung Porz informiert. Da bisher kein Verfahren im Sinne der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln bestand, gab es auch keinen Anlass für eine Vorlage an die Bezirksvertretung Porz. Die Verwaltung nutzt die heutige Anfragenbeantwortung, um auf freiwilliger Basis über einen Bauantrag für eine kurzfristige Nutzung auf der angefragten Fläche zu informieren. Demnach ist für die konkreten Tage 01.06. - 04.06.2023, 22.06. - 25.06.2023 und 31.08.-03.09.2023 eine Baugenehmigung für diese jeweiligen Einzelveranstaltungen als „Freilichtbühne Südbrü- cke“ beantragt. Die Nutzung soll im Detail über Veranstaltungen im Freien, Durchführung von Open Air Live Musik, Comedy- und Podcastauftritten sowie einer Außengastronomie erfolgen. Da solch terminlich sehr eng beschränkte Einzelnutzungen baurechtlich (noch) nicht den Vor- 3 habenbegriff gemäß dem BauGB erfüllen, löst das keinen Bezug auf § 34 BauGB aus (und damit keine Vorlagepflicht an eine Bezirksvertretung). Die beantragten Einzelnutzungen umfassen maximal 3600 Besucherplätze (Variante unbe- stuhlt) bzw. maximal 1.880 Besucherplätze (Variante bestuhlt). Als Nutzungszeiten sind exemplarisch die für den Zeitraum für den 01.06.-04.06 vorliegenden Angaben zu nennen: 01.-02.06.: 17.00 – 23.45 Uhr (17.00 Uhr Einlass, 18.00 – 22.00 Uhr Veranstaltung, anschlie- ßend Räumung des Geländes 03.-04.06.: 11.00 – 23.45 Uhr (11 Uhr Einlass, 12 Uhr – 22.00 Uhr Veranstaltung, anschlie- ßend Räumung des Geländes). Zu Verkehrsaspekten ist anzuführen, dass rund 250 Stellplätze auf dem unmittelbar angren- zenden Grundstück nachgewiesen werden sowie 300 Stellplätze für Fahrräder auf dem Ver- anstaltungsgelände selbst. Nach Einschätzung der Verwaltung ist somit nicht mit Parksuch- verkehr in Poll zu rechnen und ein separates Verkehrskonzept für diese Einzelnutzungen nicht vorzulegen. Zur Thematik von Beschallungsanlagen liegt eine schalltechnische Prognose eines Sachver- ständigen vor. Die dazu erforderlichen Auflagen zur Einhaltung der Grenzwerte werden vom Amt für öffentliche Ordnung im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung nach dem Lan- desimmissionsschutzgesetz (LImSchG) erteilt. Es wird in jedem Fall eine Messung zur Einhal- tung der Grenzwerte gefordert und die Messung vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt geprüft, sobald eine Beschwerde eingeht. Aus der Gesamtbewertung der v. g. Aspekte heraus ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass zu diesen beantragten Einzelnutzungen aus baurechtlicher Sicht eine unzulässige Nach- bareinwirkung zu folgern wäre. Bei solch einer Prognose kann nur rechtlich von der tatsächli- chen Einhaltung der erfolgten Angaben bzw. der behördlich erfolgenden Auflagen ausgegan- gen werden. Es ist daher vorgesehen, die Baugenehmigung für die o. g. Einzelveranstaltun- gen zu erteilen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1542/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.05.2023
- Erstellt
- 08.05.2023 18:01