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3742/2020

Beantwortung der Anfrage AN/1516/2020 Vorbereitung zur Impfung mit einem Impfstoff gegen das Coronavirus

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 11.01.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.01.2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

5683 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 11.01.2021 
 3742/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 11.01.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1516/2020 Vorbereitung zur Impfung mit einem Impfstoff gegen 
das Coronavirus 
Die Fraktion Die Linke hat in der Sitzung des Hauptausschuss vom 17.12.2020 unter Vorlage 
AN/1516/2020 folgende Fragen zur Vorbereitung zur Impfung mit einem Impfstoff gegen das Corona-
virus gestellt: 
 
1. Die nationale Impfstrategie sieht bislang vor, dass nur in eigens dafür aufgebauten Impfzen-
tren geimpft werden soll, weil die durchgehend erforderliche Kühlung des Impfstoffes zu sehr 
niedrigen Temperaturen die Lagerung und Logistik schwierig macht. Welche Kriterien müssen 
die Standorte erfüllen? 
2. Wie viele Impfzentren soll es in Köln geben? 
3. Welche möglichen Standorte in Köln werden zur Zeit geprüft? 
4. Wird auch über dezentrale Impfmöglichkeiten nachgedacht, z. B. darüber, Mitarbeiter von gro-
ßen Krankenhäusern und Betrieben am Standort selbst zu impfen? 
5. In den Impfzentren sollen auch Krankenhauspersonal und niedergelassene Ärzt*innen die 
Impfungen durchführen. Wie sollen Personalengpässe vermieden werden, da sowohl Kran-
kenhäuser während der Pandemie als auch Arztpraxen im Winter überdurchschnittlich hoch 
frequentiert werden? 
 
 
Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: 
 
1. Das Impfzentrum der Stadt Köln ist am 15.12.2020 in der KoelnMesse betriebsfertig eingerichtet 
worden. Der Standort konnte so hergerichtet werden, dass er sämtliche gesetzliche Anforderun-
gen an ein Impfzentrum erfüllt. Laut Skizze zur Impforganisation in Nordrhein-Westfalen (heraus-
gegeben durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW) werden fol-
gende Anforderungen an ein Impfzentrum gestellt: 
 
Anforderungen an die Lage einer Impfstelle

2 
 
 Gute Erreichbarkeit (Patienten, Personal, Material) 
 Parkplätze 
 Abstellplatz Fahrräder 
 ÖPNV 
 Behindertengerechter Zugang 
 Separate Anlieferungsfläche und Stellplatz für Kühl-LKW 
 Möglichkeiten für polizeilichen Schutz des Gebäudes 
 
Sicherungsmaßnahmen 
 
Schutz des Standorts 
 Sicherung der Gebäudezugänge während des Impfbetriebs (einschließlich polizeilicher 
oder ordnungsdienstlicher Befugnisse, Klärung des Hausrechts) 
 Sicherung des Gebäudes außerhalb des Impfbetriebs (z.B. Sicherheitsdienst) 
 Sicherung der Materialien und Impfstoffe 
 
Weitere Schutzmaßnahmen 
 
 Arbeitsschutz: Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-
2-Arbeitsschutzregeln möglich 
 Infektionsschutz: Gewährleistung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von 
Querinfektionen sowohl im Impfzentrum als auch bei Zugang und Abgang aus dem Impf-
zentrum 
 Erste Hilfe / medizinische Notlagen: Bereitstellung von Rettungsmitteln je nach Bedarf 
 Anforderungen an Gebäude bzw. mobile Strukturen 
 
Allgemeine Anforderungen an Impfzentren: 
 
Technik: 
 Bereitstellung eines geeigneten Kühlsystems (2-8°C) für medizinisches Zubehör und Impf-
stoffe 
 Ggf. Bereitstellung von Endgeräten für die zeitgleiche Kommunikation mit allen eingesetz-
ten Kräften (z.B. Funk) 
 Adäquate Beleuchtung 
 
Anschlüsse: 
 Telefon- / Internetanschluss 
 Stromzufuhr sowie Notfallplan im Falle eines Netzausfalls 
 Wasser/Abwasser 
 Wärme 
 
Raumhygiene: 
 Option für die sachgerechte Abfallentsorgung 
 Leicht zu reinigende/ desinfizierende Flächen 
 Gute Belüftung

3 
 
Räume: 
 Abschließbare Räume (z.B. Materiallager mit Kühlmöglichkeit für Impfstoffe) 
 Personalräume, Büroraum, Umkleideräume; ggfs. Trennwände 
 Sanitäre Anlagen (Personal und ggf. Besucher/-innen) 
 Warteräume (sowohl bei Zugang, als auch nach Impfung) 
 Ein Einbahnstraßen-System für die Impflinge ist zwingend notwendig (d.h. unter anderem ge-
trennte Ein- und Ausgänge) 
 Keimarmer Raum zur möglichen Rekonstitution von Impfstoffen 
 
Alle diese Voraussetzungen liegen im Kölner Impfzentrum in der Messehalle 4 vor. 
 
2. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW hat pro kreisfreie Stadt und 
pro Kreis ein Impfzentrum vorgesehen, sodass es in Köln derzeit ein Impfzentrum gibt. Die Größe 
der Impfzentren richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil in dem jeweiligen Kreis oder der Stadt. 
Teil der Impfzentren sollen zudem auch die mobilen Impfteams sein, die in prioritär aufzusuchen-
den Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Pflegeeinrichtungen) vor Ort Impfungen 
durchführen. 
 
3. Aufgrund der ministerialen Vorgaben werden keine zusätzlichen Standorte für ein Impfzentrum 
geprüft. In Köln wurde das Impfzentrum in der KoelnMesse in Halle 4 aufgebaut und ist betriebs-
bereit. 
 
 
4. In den Heimen wird die Impfung vor Ort durch die Ärztinnen und Ärzte der Kassenärztlichen Ver-
einigung durchgeführt, im Regelfall durch die die Heime versorgenden Ärztinnen und Ärzte. Für 
die Impfungen in den Krankenhäusern ist vorgesehen, dass die Organisation und Koordination ei-
genständig durch die Krankenhäuser erfolgt, da ein Großteil der Krankenhäuser über eine eigene 
Apotheke im Haus und bereits bestehende Kühlmöglichkeiten für den Impfstoff verfügt. Dies ge-
schieht in direkter Abstimmung mit dem MAGS und den Krankenhäusern selbst. 
 
5. Im Impfzentrum erfolgen die Impfungen durch die Ärztinnen und Ärzte der Kassenärztlichen Ver-
einigung. Die Einsatzplanung erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung selbst. Einen Eng-
pass in den Praxen sieht das Gesundheitsamt nicht. Laut Kassenärztlicher Vereinigung haben 
sich 430 Ärztinnen und Ärzte freiwillig für diese Aufgabe gemeldet. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.01.2021 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3742/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
11.01.2021
Erstellt
28.12.2020 15:22