0702/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.03.2023 (AN/0302/2023) betreffend „Verlegung der LKW Ein-/ Ausfahrt zur Shell Raffinerie in Godorf auf die Industriestraße“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2810 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 Vorlagen-Nummer 0702/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.03.2023 (AN/0302/2023) betreffend „Verlegung der LKW Ein-/ Ausfahrt zur Shell Raffinerie in Godorf auf die Industriestraße„ Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Inwieweit sind seitens der Verwaltung mit der Shell Rheinland Raffinerie bereits Ge- spräche geführt worden, wenn ja, mit welchem Ergebnis?“ 2. Antwort der Verwaltung: Zu 1. Sowohl die Shell Deutschland GmbH als auch der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW), der der Straßenbaulastträger der Industriestraße sowie der Bun- senstraße ist, wurden mit der Bitte um Stellungnahme zu einer Verlegung der Ein-/Aus- fahrt der Shell Raffinerie auf die Industriestraße bzw. Bunsenstraße kontaktiert. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt zur Verlegung der Ein -/Ausfahrt an die „sog. freie Strecke“ der Industriestraße (L 300) mit, dass „die hierzu notwendige Sondernut- zungserlaubnis […] nicht erteilt werden [kann], da die v. g. Landesstraße im Abschnitt 7 nicht der Erschließung einzelner Grundstücke dient und daher von Zufahrten freige- halten werden soll. […] Durch die Anlage einer unmittelbaren Zufahrt würde aufgrund der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge die Aufmerksamkeit vom aktuellen Verkehrsge- schehen erheblich abgelenkt und der sichere u nd störungsfreie Verkehrsablauf würde nachteilig beeinflusst werden. […] Die geplante Zufahrt würde somit eine konkrete Be- einträchtigung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs hervorrufen. Die Ertei- lung einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis über den Gemeingebrauch hin- aus kann daher an dieser Stelle nicht in Aussicht gestellt werden.“ Für die Bunsenstraße (L 186) gelten laut der Stellungnahme die Ausführungen in glei- cher Weise. Auch an dieser Stelle „dient die Landesstraße 186 als sog. frei e Strecke nicht der Erschließung der anliegenden Grundstücke.“ Weiterhin teilt Straßen.NRW mit, dass „aus den v. g. Gründen […] seinerzeit die Zufahrt zur Raffinerie in der festgesetzten Ortsdurchfahrt der Landesstraße 186 [Godorfer 2 Hauptstr., Anm. d. Ver f.] zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Ver- kehrs angelegt“ wurde. Die Shell Deutschland GmbH lehnt eine Verlegung ebenfalls ab, da „auch die interne Verkehrsführung im Werk grundlegend anders gestaltet werden muss.“ Des Weiteren hätte nicht jeder Tanklastwagen, der das Gelände verlässt, wasserge- fährdende Stoffe geladen und sei somit verpflichtet nach links vom Gelände auszufah- ren. Zu 2.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Industriestraße
- Bunsenstraße
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0702/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.03.2025
- Erstellt
- 07.03.2025 08:02