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3395/2021

Beantwortung zu Anfrage AN/1475/2021 Konditionen für den preisgedämpften Wohnungsbau (2379/2021)

Mitteilung Ausschuss 23.09.2021

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 24.09.2021, TOP 5.6

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1: Mitteilung 2379_2021 Beantwortung der Anfrage AN_1475_2021

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Mitteilung Ausschuss

437 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer  23.09.2021 
 3395/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 24.09.2021 
 
Beantwortung zu Anfrage AN/1475/2021 Konditionen für den preisgedämpften Wohnungsbau 
(2379/2021) 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in der Sitzung am 26.08.2021 die Beantwor-
tung an den Unterausschuss Wohnen verwiesen.  
 
gez. Dr. Rau

Anlage 1: Mitteilung 2379_2021 Beantwortung der Anfrage AN_1475_2021

2558 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
561/3 
Vorlagen-Nummer 24.06.2021 
 2379/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 24.06.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
 
Konditionen für den preisgedämpften Wohnungsbau 
Beantwortung der Anfrage AN/1475/2021 "Konditionen für den preisgedämpften Wohnraum" 
gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Ratsfraktion Volt im Rat der Stadt Köln 
 
Zu den Fragen der o.g. Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu Frage 1: Welche Möglichkeiten zur Förderung des Wohnungsbaus im preisgedämpften 
Segment bestehen derzeit von kommunaler Seite sowie auf Landesebene? 
 
Von Seiten der Stadt Köln sowie des Landes NRW bestehen aktuell keine im Besonderen zur Verfü-
gung gestellten Möglichkeiten zur Förderung eines preisgedämpften Wohnungsbaus. 
 
Zuletzt hat der Rat der Stadt Köln im Rahmen der Evaluierung des Kooperativen Baulandmodells mit 
Beschluss vom 14.02.2017 (Vorlagen-Nr. 3559/2016) auf die Verpflichtung zur Errichtung eines 
20%igen Anteils als preisgedämpften Wohnungsbau neben dem 30%igen Anteil an gefördertem 
Wohnraum verzichtet, da der Subventionsbedarf nicht finanzierbar erschien. Allerdings wurde die 
Vergabe von städtischen Grundstücken für den Wohnungsbau nach Konzeptqualität so weiterentwi-
ckelt, dass bei der Vergabe städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau neben der Schaffung ei-
nes 30%igen Anteils an gefördertem Wohnraum weitere 20% preisgedämpfter Wohnraum erstellt 
werden.  
 
Bestrebungen seitens des Landes NRW zur Förderung von preisgedämpften Wohnraum sind nicht 
bekannt. 
 
Zu Fragen 2 bis 4: Gibt es bereits ein Konzept zur Festlegung einer preisgedämpften Miete? 
Wenn ja: Welche Haushalte sollten Anspruch auf preisgedämpften Wohnraum haben? Wo liegt 
die Einkommensgrenze? 
 
Die Verwaltung wurde in der Ratssitzung am 04.04.2019 damit beauftragt, das bestehende städtische 
Wohnungsbauförderungsprogramm in Richtung des preisgedämpften Wohnungsbaus weiterzuentwi-
ckeln sowie Fördermöglichkeiten und unterschiedliche Varianten aufzuzeigen und dies der Politik 
vorzustellen. Auf Grundlage dieses Auftrages hat die Verwaltung verschiedene Modelle entwickelt 
und bewertet und ein Konzept „Preisgedämpfter Mietwohnungsbau“ erstellt. Dieses befindet sich zur-
zeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 den Fachaus-
schüssen und dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt werden.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

24.09.2021 Unterausschuss Wohnen
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3395/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.09.2021
Erstellt
23.09.2021 12:27