0296/2018
Anfrage der Gruppe pro Köln e.V., AN/0059/2018 Steuergeldverschwendung im "Kampf gegen rechts"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
2453 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/30 3011-0069/2018 Dil. Vorlagen-Nummer 05.02.2018 0296/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 06.02.2018 Anfrage der Gruppe pro Köln e.V., AN/0059/2018 Steuergeldverschwendung im "Kampf gegen rechts" Die Gruppe pro Köln e.V. stellt folgende Fragen In welcher Höhe musste die Stadt Köln in den beiden oben erwähnten Verfahren insgesamt Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen? 1. Wieviel Arbeitsstunden und Arbeitskosten sind durch die beiden Verfahren ungefähr im städti- schen Rechtsamt angefallen? 2. Musste die Stadt Köln auch Anwalts- und Gerichtskosten in einem weiteren, durch die AfD-Fraktion angestrengten Verfahren gegen das alte Fraktionsfinanzierungsmodell übernehmen? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Anfragen werden wie folgt beantwortet: Zu 1) Die an den Prozessvertreter des Klägers in dem angesprochenen Gerichtsverfahren vor dem Verwal- tungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wegen der Fraktionszuwen- dungen an die Ratsgruppe „pro Köln e.V.“(Az. 4 K 5818/14, 15 A 1676/15) entrichtete Rechtsanwalts- vergütung beläuft sich insgesamt auf 3.798,53 €. Die Gerichtskosten betragen 1.757,00 €. An Ge- samtkosten sind damit 5.555,53 € entstanden. In dem ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren „Markus Wiener gegen Oberbürgermeisterin der Stadt Köln“ wegen der Wortentziehung in der Ratssitzung im September 2015 (Az. 4 K 1031/16, 15 A 1874/16) sind an Anwaltskosten insgesamt 2.078,80 €, an Gerichtskosten 730,00 € und Fahrt- kosten für den Kläger in Höhe von 75,00 € angefallen. Zu 2) In dem unter 1) erstgenannten Prozess betrug der Arbeitsaufwand des Prozessvertreters der Stadt Köln zehn Stunden, im zweiten aufgeführten Verfahren insgesamt elf Stunden. Die durchschnittlichen Personalkosten werden vom Personal- und Verwaltungsmanagement festge- legt und betragen für einen Beamten im höheren Verwaltungsdienst (A15) rund 90 Euro/Stunde (inkl. Sach- und Verwaltungskosten). Zu 3) Die Stadt Köln hat in einem weiteren durch die AfD-Fraktion angestrengten Klageverfahren vor den beiden oben genannten Gerichten gegen das alte Fraktionsfinanzierungsmodell (Az. 4 K 136/15, 15 A 414/16) Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 2.773,23 € getragen. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0296/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 05.02.2018
- Erstellt
- 23.01.2018 09:43