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0296/2018

Anfrage der Gruppe pro Köln e.V., AN/0059/2018 Steuergeldverschwendung im "Kampf gegen rechts"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 05.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

2453 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/30 
3011-0069/2018 Dil. 
Vorlagen-Nummer 05.02.2018 
 0296/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 06.02.2018 
Anfrage der Gruppe pro Köln e.V., AN/0059/2018 Steuergeldverschwendung im "Kampf gegen 
rechts" 
Die Gruppe pro Köln e.V. stellt folgende Fragen 
In welcher Höhe musste die Stadt Köln in den beiden oben erwähnten Verfahren insgesamt Anwalts- 
und Gerichtskosten bezahlen? 
1. Wieviel Arbeitsstunden und Arbeitskosten sind durch die beiden Verfahren ungefähr im städti-
schen Rechtsamt angefallen? 
2. Musste die Stadt Köln auch Anwalts- und Gerichtskosten in einem weiteren, durch die AfD-Fraktion 
angestrengten Verfahren gegen das alte Fraktionsfinanzierungsmodell übernehmen? Wenn ja, in 
welcher Höhe? 
Die Anfragen werden wie folgt beantwortet: 
Zu 1)  
Die an den Prozessvertreter des Klägers in dem angesprochenen Gerichtsverfahren vor dem Verwal-
tungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wegen der Fraktionszuwen-
dungen an die Ratsgruppe „pro Köln e.V.“(Az. 4 K 5818/14, 15 A 1676/15) entrichtete Rechtsanwalts-
vergütung beläuft sich insgesamt auf 3.798,53 €. Die Gerichtskosten betragen 1.757,00 €. An Ge-
samtkosten sind damit 5.555,53 € entstanden. 
In dem ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-
Westfalen geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren „Markus Wiener gegen Oberbürgermeisterin 
der Stadt Köln“ wegen der Wortentziehung in der Ratssitzung im September 2015 (Az. 4 K 1031/16, 
15 A 1874/16) sind an Anwaltskosten insgesamt 2.078,80 €, an Gerichtskosten 730,00 € und Fahrt-
kosten für den Kläger in Höhe von 75,00 € angefallen. 
Zu 2)  
In dem unter 1) erstgenannten Prozess betrug der Arbeitsaufwand des Prozessvertreters der Stadt 
Köln zehn Stunden, im zweiten aufgeführten Verfahren insgesamt elf Stunden.  
Die durchschnittlichen Personalkosten werden vom Personal- und Verwaltungsmanagement festge-
legt und betragen für einen Beamten im höheren Verwaltungsdienst (A15) rund 90 Euro/Stunde (inkl. 
Sach- und Verwaltungskosten). 
Zu 3) 
Die Stadt Köln hat in einem weiteren durch die AfD-Fraktion angestrengten Klageverfahren vor den 
beiden oben genannten Gerichten gegen das alte Fraktionsfinanzierungsmodell (Az. 4 K 136/15, 15 A 
414/16) Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 2.773,23 € getragen. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

06.02.2018 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0296/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
05.02.2018
Erstellt
23.01.2018 09:43