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1044/2018

Sachstandsbericht Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten

Mitteilung Ausschuss 25.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 28.05.2018, TOP 4.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage, (Vorab-)Auszug Niederschrift_TOP_2.1

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Mitteilung Ausschuss

4150 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/21 
 
Vorlagen-Nummer  11.04.2018 
 1044/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 12.04.2018 
Finanzausschuss 30.04.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales 28.05.2018 
 
Sachstandsbericht Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten 
Im Zusammenhang mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Thema „B e-
steuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten“ fragt MdR Möller in der Sitzung 
des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.02.2018, ob die zugesagte Prüfung zur 
Besteuerung der Geldspielgeräte (TOP 8.2) angelaufen sei.  
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
Nach wie vor ist keine ordnungsgemäße Bearbeitung der Steuerf älle in dem Bereich der 
Gewinnspielgeräte möglich, d. h. eine zeitnahe Steuerfestsetzung einschließlich der 
Überprüfung der abgegebenen Erklärungen ist weiterhin nicht machbar. 
Eine Erhöhung des Steuersatzes ist somit weiter zurückzustellen. 
Die für die einzelnen Jahresquartale aktuell noch offenen Veranlagungsfälle ergeben sich 
aus der nachfolgenden Aufstellung: 
 
Quartal Anzahl der  
Veranlagungsfäl-
le  
Anzahl der b e-
reits erfolgten  
Veranlagungen 
Anzahl der noch  
rückständigen 
Veranlagungen 
1 / 2018 1.037 0 1.037 
4 / 2017 1.040 1 1.039 
3 / 2017 1.033 18 1.015 
2 / 2017 1.026 54 972 
1 / 2017 1.004 220 784 
4 / 2016 1.001 273 728 
3 / 2016 985 309 676 
2 / 2016 987 367 620 
1 / 2016 985 416 569 
4 / 2015 979 853 126 
3 / 2015 978 867 111 
2 / 2015 973 877 96 
1 / 2015 962 871 91 
4 / 2014 970 940 30 
3 / 2014 975 955 20

2 
 
2 / 2014 996 981 15 
1 / 2014 986 971 15 
 
 
Hinzu kommt, dass bisher wegen der seit Jahren gegebenen Personal - und Rückstands-
situation im Bereich der Steuerfestsetzungen keine Prüffeststellu ngen zur Erhöhung der 
Steuerehrlichkeit vorgenommen werden konnten und auch - zumindest kurzfristig - nicht 
vorgenommen werden können. 
21 insgesamt steht vor der Herausforderung, einer kontinuierlichen personellen Unterb e-
setzung entgegen wirken zu müssen: 
 
- Bewertungsstruktur und Standort der Dienststelle mindern 
von vorneherein die Bewerberzahlen (Bewertung der Stellen 
Veranlagungssachbearbeitung EG 7 TVöD, Eingruppierung 
externer Bewerber nur in EG4 TVöD + Zulage zur EG 7 
TVöD) 
- die mangelnde Effizienz externer Stellenbesetzungsverfahren 
(im aktuellen externen Personalauswahlverfahren Veranl a-
gungssachbearbeitung konnten von insgesamt 103 Bewe r-
ber/innen nur 13 neue Mitarbeiter/innen für 21 gewonnen 
werden) und 
- die sich häufig anschließende, sehr zeitn ahe Abwanderung 
soeben mit viel Aufwand eingearbeiteter Mitarbeiter/innen zu 
Dienststellen mit einem großem Pool an EG8 -Stellen verhin-
dert einen substanz iellen Aufbau von Fachwissen und damit 
einhergehend einen kontinuierlichen und zeitgerechten A b-
bau der o.g. Rückstände. 
 
So stehen im betroffenen Sachgebiet sieben Sachbearbeiterstellen zur Verfügung, von 
denen bis Ende 2017 nur 2,6 besetzt waren. Aktuell sind 3,6 Sachbearbeiter mit der 
Steuerveranlagung beschäftigt. 
 
Aktuelle Gegenmaßnahmen: 
Gemeinsam mit dem Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement sowie der örtlichen 
Personalvertretung, sind folgende Gegenmaßnahmen eingeleitet: 
 
- Vakante Stellen können zunehmend parallel intern und extern 
ausgeschrieben werden. 
- Hierbei ist eine Berücksichtigung vo n Initiativbewerbungen 
möglich. 
- Mit allen neu eingestellten Mitarbeiter/innen wird ab sofort e i-
ne Bleibeverpflichtung von 2 Jahren beim Steueramt vertra g-
lich vereinbart. 
 
So wurden mit Blick auf die Besteuerung von Geldspielgeräten vor kurzem drei exte rne 
Bewerber/innen ausgewählt und deren Einstellung eingeleitet. Wann deren konkreter

3 
 
Einsatz nach vorhergehender Einarbeitung und Schulung beginnen kann, ist insbesonde-
re davon abhängig, wann diese Personen aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen fre i-
gestellt werden und die Einarbeitung abgeschlossen ist. 
Es bleibt aber auch festzuhalten, dass immer wieder Bewerber trotz Zusagen im Au s-
wahlverfahren kurz vor Antritt der Stelle absagen.  
 
Gez. Klug

Anlage, (Vorab-)Auszug Niederschrift_TOP_2.1

6030 Zeichen

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Frau Duggan 
Telefon:  (0221) 221-22928  
Fax       :  (0221) 221-25501 
E-Mail:  simone.duggan@stadt-koeln.de 
Datum: 23.04.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.04.2018 
öffentlich 
2.1 Sachstandsbericht Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielge-
räten  
Anfrage von Frau Möller  
Rechnungsprüfungsausschuss 22.02.2018, TOP 8.2 
1044/2018 
Frau Möller möchte über die Anzahl sowie das Finanzvolumen der rückständigen 
Veranlagungsfälle informiert werden. Des Weiteren merkt sie an, dass zur Personal-
gewinnung eine Verpflichtung von rund zwei Jahren beim Amt zu verbleiben, in ihren 
Augen nicht der richtige Weg sei, Personal langfristig zu binden. Auch möchte sie 
erfahren, ob weiterhin die Verjährung der Steuerfestsetzung erfolgreich verhindert 
werden könne. Sie bittet um einen Verweis der Vorlage in den Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales sowie in den Finanzaus-
schuss. 
Frau Klug erläutert, dass die in diesem Bereich bestehenden Rückstandsprobleme 
auf Personalvakanzen und Personalfluktuationen zurückzuführen seien. Aus diesem 
Grund würden momentan gemeinsam mit Dezernat I und dem Amt für Personal- und 
Verwaltungsmanagement Maßnahmen zur Gegensteuerung entwickelt. Ein großes 
Problem stelle die zu niedrige Eingruppierung in diesem Bereich dar. 
Herr Frantzen erklärt, dass trotz der desolaten Stellenbesetzung bisher aufgrund des 
eingeführten Risikomanagements sichergestellt werden konnte, dass eine Festset-
zungsverjährung hinsichtlich der Steueransprüche nicht eingetreten sei. Um eine 
Größenordnung der drohenden jährlichen Verluste nennen zu können, zieht er das 
Jahr 2014 heran. Hier wurden nahezu vollständig alle Fälle veranlagt und insgesamt 
17,3 Millionen Euro zum Soll gestellt. 
Herr Detjen weist auf den in diesem Gremium gefassten Beschluss zur Steuererhö-
hung hin und möchte wissen, wieso diese bisher zurückgestellt wurde. Natürlich sei 
es wichtig, die angespannte Personalsituation zu beheben, da ansonsten für Bürge-
rinnen und Bürger der Anschein entstehen könnte, die Stadt komme ihren Aufgaben 
nicht ausreichend nach. Des Weiteren fordert er das Amt für Personal- und Verwal-

tungsmanagement auf, die bestehenden Eingruppierungsvorgaben zu überdenken, 
Stellen adäquat einzurichten sowie Ausbildung und Qualifikationen zukünftig in den 
Personalgewinnungsprozess einzuplanen. 
Herr Pohl ergänzt, dass eventuell eine Personalumschichtung aus gut besetzten Be-
reichen, wie zum Beispiel der Hundesteuer, angedacht werden müsse. Außerdem 
regt er an, die Zählstreifen direkt mit der jährlichen Steuererklärung anzufordern. 
Frau Klug erläutert zunächst das stadtweite Problem, dass viele Stellen nicht ar-
beitsmarktadäquat eingruppiert seien. An Lösungen hierzu werde durch Dezernat I 
gearbeitet. Aus der letzten Bewerberrunde konnten beispielsweise von 103 Personen 
nur 13 Bewerbern eine Zusage erteilt werden. Die geringe Anzahl begründet sich 
nach ihrer Wahrnehmung in der Dauer der Verfahren, aber vor allem in der Qualität 
der Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der anzubietenden Eingruppierung. Auf 
Ebene des Stadtvorstandes werde dieses Problem aber derzeit sehr ernst genom-
men. 
Herr Frantzen erläutert, dass die Steuererhöhung zurückgestellt wurde, da die Erfah-
rung in anderen Kommunen gemacht wurde, dass die Erhöhung auf erhebliche Ge-
genwehr bei den Betreibern stoße. Durch die rechtlichen Einwendungen würde je-
doch wiederum das Veranlagungsgeschäft erschwert, so dass Einnahmeverluste 
drohten. Es müsse also die Priorität auf die Rückstandsbearbeitung gelegt werden. 
Zudem gibt er den Ausblick, dass insgesamt drei neue Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter zeitnah ihren Dienst antreten werden. Auch Ausschreibungen würden mittlerweile 
parallel intern und extern erfolgen. Eine Umschichtung von Personal sei nicht mög-
lich, da hierdurch in anderen Bereichen Löcher gerissen würden. Das Anfordern von 
Zählwerksausdrucken würde nur dann Sinn machen, wenn diese auch geprüft wer-
den könnten. Dies sei momentan aber nicht absehbar. Der Aufwand, um die origina-
len Ausdrucke zu scannen und zu archivieren, sei derzeit zu hoch. Dennoch werde, 
sobald die Personalsituation sich etwas entspannt habe, eine Prüfung der Ausdrucke 
angestrebt. 
Frau Möller möchte zur Anhebung des Steuersatzes auf den Glücksspielstaatsver-
trag und dem hierin angesagten Kampf gegen die Glücksspielsucht hinweisen. Eine 
Steuererhöhung unterstütze die Zielsetzung nach einer Reduzierung der Spielbetrie-
be. Die Begründungen von Herrn Frantzen könne sie nachvollziehen. Dennoch 
möchte sie wissen, ob und wann bei besserer personeller Ausstattung und nach Auf-
arbeitung der Rückstände, mit der beschlossenen Steuererhöhung gerechnet werden 
könne. 
Herr Hemsing bittet nochmals nachdrücklich, über eine zeitnahe Steuererhöhung 
nachzudenken. Natürlich sei zu Beginn der Erhöhung die zu erwartende Mehrarbeit 
ein belastender Aspekt, dem gegenüber aber die positive erhöhte Einnahmeerwar-
tung stünde. Es könne auch darüber nachgedacht werden, den anfänglichen juristi-
schen Mehraufwand durch externe Rechtsberatung aufzufangen. 
Herr Detjen erinnert nachdrücklich an die Gründe für die seinerzeitige Beschlussfas-
sung. Dem Gremium sei daran gelegen, über die weitere Vorgehensweise sowohl  
zeitlich wie auch strukturell informiert zu werden. 
Frau Klug erwidert dazu, dass der Beschluss zurückgestellt werden musste, da eine 
Erhöhung derzeit und in naher Zukunft nicht angemessen administrierbar sei. Mo-
mentan müsse der laufende Betrieb durch Steuerungsmaßnahmen stabilisiert wer-
den. 
Herr Frantzen erläutert, dass der aktuelle Steuersatz pro Quartal 13,08% vom Ein-
spielergebnis beträgt

Herr Detjen stellt fest, dass im Vergleich zu anderen Kommunen hinsichtlich des  
Steuersatzes durchaus viel „Luft nach oben“ bestünde. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kennt-
nis.

Beratungsverlauf (3)

12.04.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.04.2018 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1044/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.04.2018
Erstellt
03.04.2018 15:31